Schwerin – Für besondere Belastungen infolge der Coronakrise können Privatpersonen, die in der Häuslichkeit Angehörige pflegen oder Menschen mit Behinderung betreuen, vom Land eine Prämie von 500 Euro erhalten. Das teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit.
„Wir wollen damit die Leistungen und das Engagement von pflegenden Angehörigen würdigen. Sie sind eine unverzichtbare Stütze unseres Pflegesystems. Das wird in der Coronakrise besonders deutlich“, sagte Drese.
Durch die Schließungen von Tagespflegen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung haben pflegende Angehörige vielfach die Pflege in der Häuslichkeit komplett übernommen. Dabei kommt es zu finanziellen Belastungen, etwa durch Verdienstausfälle oder pflegebedingte Mehrkosten.
Das Sozialministerium stellt vor diesem Hintergrund insgesamt 1,4 Millionen Euro aus dem Sozialfonds des Landes zur Verfügung. Pflegenden Angehörigen soll auf Antrag eine Prämie von 500 Euro als Einmalzahlung gewährt werden. Diese Zuwendungen können Privatpersonen erhalten, die ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und eine pflegebedürftige Person, für die mindestens der Pflegegrad 1 durch die Pflegekasse anerkannt wurde, oder einen Menschen mit Behinderung betreuen.
Drese: „Die Prämie kann natürlich kein finanzieller Ausgleich sein. Sie ist eine Anerkennungsleistung für pflegende Angehörige. Das ist mir ein besonderes Anliegen.“
Informationen zu den Fördergrundsätzen der Anerkennungsprämie für pflegende Angehörige sowie das Antragsformular sind auf der Homepage des Landesamtes für Gesundheit und Soziales unter www.lagus.mv-regierung.de abrufbar.