Statement des Innenministeriums zur angeblich „verschwundenen Kalaschnikow“
Schwerin – Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über eine angeblich „verschwundene Kalaschnikow aus der Asservatenkammer des Verfassungsschutzes, „die bei einem islamistischen Attentat in Paris eine Rolle gespielt haben soll“ stellt das Innenministerium folgendes klar:
Der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern ist nicht bewaffnet und beim Verfassungsschutz werden auch keine Waffen gelagert. Demzufolge ist auch keine Kalaschnikow AK 47 beim Verfassungsschutz verschwunden.
Dem mittlerweile ehemaligen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes MV S. wurde im Zusammenhang mit Ermittlungen des Verfassungsschutzes MV in einem Fall des Islamismus, in dem es um die Errichtung eines kaukasischen Emirates geht, von einem Dritten mitgeteilt, er (der Dritte) könne Kriegswaffen beschaffen. Dieser Aussage ist der Verfassungsschutz nachgegangen. Der Mitarbeiter des Verfassungsschutzes behauptet, ihm sei zum Beweis daraufhin eine Dekorations-Waffe übergeben worden. Eine spätere Überprüfung im Landeskriminalamt ergab, dass die Deko-Waffe nicht beschussfähig war und auch nicht beschussfähig gemacht werden konnte. Die Quellenbehauptungen haben sich in Bezug auf die angebotene Waffe als völlig substanzlos erwiesen.
Die Parlamentarische Kontrollkommission des Landtages ist über den Vorgang unterrichtet worden.
Es gab keine Kontakte des ehemaligen V-Mann-Führers S. und der Quelle zu dem 51-jährigen Montenegriner, bei dem im Landkreis Rosenheim am 5. November 2015 Kalaschnikows und Sprengstoff gefunden wurde, die nach Paris transportiert werden sollten. Dort fanden am 13. November 2015 islamistische Terroranschläge statt.