Schwerin – „Mecklenburg-Vorpommern verfügt auch im bundesweiten Vergleich über ein gutes Beratungs- und Hilfenetz für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt. Dies liegt in aller erster Linie an der sehr guten Arbeit der 80 engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gesamten Land“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese anlässlich der heutigen Vorstellung eines Maßnahmenkataloges des Beratungs- und Hilfenetzes zur Istanbul-Konvention.
Mit der 2018 in Kraft getretenen Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland sich, auf allen staatlichen Ebenen (Bund, Länder und Kommunen) den Schutz von Frauen und anderen Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt zu stärken und weitere Maßnahmen zu Prävention, Intervention und Unterstützung zu ergreifen.
„In Mecklenburg-Vorpommern machen wir genau das und entwickeln unsere Angebote Schritt für Schritt weiter“, so Drese. Dazu gehöre die Fortschreibung des Landesaktionsplans zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt und auch mehr Information und Aufklärung, um die Betroffenen besser erreichen zu können.
Die Ministerin hob besonders die Arbeit der Frauenschutzhäuser im Land hervor. Drese: „Die neun Frauenhäuser haben eine herausragende Bedeutung für den Gewaltschutz von Frauen und deren Kindern. Deshalb haben wir den Landeszuschuss für die personelle Ausstattung der Frauenhäuser seit dem vergangenen Jahr um 20 Prozent erhöht. Unser nächstes Ziel ist der bedarfsgerechte barrierefreie Ausbau der Einrichtungen.“
Auch bei der finanziellen Ausstattung für alle Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes ist nach Ansicht von Ministerin Drese einiges angeschoben worden: „Seit 2018 dynamisieren wir die Personal- und Sachkosten um 2,3 Prozent pro Jahr. Damit können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser bezahlt werden. Und wir erwarten auch, dass Kommunen und Träger ähnliche Anstrengungen unternehmen, um faire Gehälter zu ermöglichen.“
Insgesamt stehen nach Angaben von Ministerin Drese Betroffenen in Mecklenburg-Vorpommern neben den Frauenhäusern fünf Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking mit angeschlossener Kinder- und Jugendberatung, fünf Fachberatungsstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt, acht Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt sowie eine Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung zur Verfügung.