Schwerin – Die haupt- und ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Mecklenburg-Vorpommern können nach der Kommunalwahl eine verbessere Aufwandsentschädigung erhalten. Hintergrund ist eine Überprüfung der Aufwandsentschädigungsverordnung und der Kommunalbesoldungsverordnung, nachdem letztere Ende 2022 bereits angepasst und die Besoldung der Landräte angehoben worden war.
„Es freut mich besonders, dass ich heute im Kabinett im Zusammenhang mit der Änderung der Kommunalbesoldungsverordnung mitteilen konnte, dass wir als Innenministerium parallel die Entschädigungsverordnung ebenfalls geändert haben, wovon vor allem unsere vielen ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister profitieren. Wenn wir dieses kommunale Wahlamt attraktiv gestalten wollen, ist eine angemessene Aufwandsentschädigung unverzichtbar“, sagt Innenminister Christian Pegel in Schwerin.
Bei insgesamt 725 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern gibt es 658 ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. „Und all‘ diese Frauen und Männer leisten Großartiges – und das in ihrer Freizeit und oft über Büroöffnungszeiten hinaus. Sie sind der Puls unserer Demokratie und stärken diese tagtäglich, weil sie eben genau an der Basis arbeiten – in unseren Kommunen. Sie sind der erste Ansprechpartner, wenn Bürgerinnen und Bürger Probleme und Sorgen haben, oftmals sicherlich auch Blitzableiter für deren Unmut.
Deswegen ist es nun an uns als Landesregierung, die Arbeit unserer ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister anzuerkennen und dieses wichtige und unverzichtbare Ehrenamt zu stärken, indem wir bestmögliche Bedingungen für die neue Amtszeit der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nach der Kommunalwahl am 9. Juni schaffen“, führt Minister Pegel aus.
Künftig werden nach vielen Jahren unveränderter Aufwandsentschädigungssätze die Höchstsätze für die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Bürgermeister monatlich um 20 Prozent angehoben, sodass bspw. die Bürgermeister in den kleinsten ehrenamtlich verwalteten Gemeinden mit bis zu 500 Einwohnern nun 840 Euro statt wie bisher 700 Euro und die Bürgermeister in den größten ehrenamtlich verwalteten Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern 3.600 Euro statt bislang 3.000 Euro monatlich erhalten können. Welchen konkreten Betrag die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister tatsächlich erhalten, wird durch die jeweilige Gemeindevertretung festgelegt und bleibt damit weiterhin von der Regelung in der Hauptsatzung der jeweiligen Gemeinde abhängig.
Die Höchstsätze der Aufwandsentschädigung ihrer Stellvertreter sollen sich aufgrund einer Prozentregelung in der Entschädigungsverordnung ebenfalls entsprechend ändern.
Die ehrenamtlichen Stellvertreter von hauptamtlichen Bürgermeistern sollen künftig bis zu 50 Prozent mehr an monatlicher Aufwandsentschädigung erhalten können. Je nach Gemeindegröße sind das zukünftig maximal 440 Euro bis 900 Euro. Damit wird der deutlich gestiegenen und höheren Verantwortung gegenüber ihren Kollegen ohne Stellvertretungsfunktion Rechnung getragen.
Auch Kommunalbesoldung wird angehoben
Zudem hat das Kabinett heute die Änderung der Landesverordnung der Kommunalbesoldung beschlossen. „Damit heben wir nun auch die Besoldung der hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Gemeinden mit bis zu 40.000 Einwohnerinnen und Einwohnern um eine Besoldungsgruppe an“, erklärt Christian Pegel.
Konkret bedeutet das für die hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von:
- bis zu 5.000: Höhergruppierung um zwei Besoldungsgruppen von A14 in A16
- 001 bis 10 000: Höhergruppierung von A15 in A16
- 001 bis 15.000: Besoldungsgruppe B2 statt A16
- 001 bis 20.000: B3 statt wie bisher B2
- 001 bis 40.000: Aufstieg von B3 in B4
Im Rahmen der Prüfung durch das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung seien auch die Vergütungsregelungen benachbarter Bundesländer im Norden verglichen worden. „Dieser Vergleich zeigt uns deutlich, dass es höchste Zeit ist, in den kleineren Gemeinden bei den hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern etwas zu tun, um hier Menschen für ein solches Amt zu gewinnen“, bekräftigt der Minister.
Darüber hinaus konnte zum Ende des Prüfverfahrens noch eine weitere Einigung erzielt werden, sodass sich nun auch die hauptamtlichen Amtsvorsteherinnen und Amtsvorsteher über eine Besoldungserhöhung freuen dürfen. Für sie bedeutet das konkret in Ämtern mit:
- bis zu 20.000 Einwohnern: Höhergruppierung von A 15 in A 16
- mit über 20.000 Einwohnern: Höhergruppierung von A 16 in B 2.