Arbeitsmarkt in M-V Januar 2024

Meyer: Langfristig ist es wichtig, ausreichend Nachwuchskräfte auszubilden und Fachkräfte weiter zu qualifizieren

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist die Arbeitslosigkeit im Januar 2024 gegenüber dem Vorjahresmonat um 2.900 Arbeitslose gestiegen (4,3 Prozent). 70.100 Menschen waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Nord arbeitslos gemeldet. Die Landesarbeitslosenquote beträgt 8,6 Prozent (Vorjahr 8,3 Prozent). Im Vergleich zum Vormonat Dezember ist die Zahl der Arbeitslosen um 5.000 oder 7,7 Prozent gestiegen.

„Die bundesweit angespannte Wirtschaftslage und die Rezession sind auch auf dem Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern zu spüren, dennoch zeigt sich der Arbeitsmarkt weiterhin stabil. Die Unternehmen sind derzeit etwas zurückhaltend, wenn es um die Einstellung von neuem Personal geht. Die Betriebe fokussieren sich auf ihr vorhandenes Personal. Langfristig ist es jedoch wichtig, ausreichend Nachwuchskräfte auszubilden und Fachkräfte weiter zu qualifizieren. Dabei unterstützt die Landesregierung die Unternehmen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Derzeit gibt es – aktuelle Zahlen aus dem November 2023 – insgesamt 580.700 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern. Damit sind im Vergleich zum Vorjahresmonat die Zahlen um 2.600 (0,4 Prozent) gesunken. Hauptsächlich im Verarbeitenden Gewerbe (-1.900), im Baugewerbe (-1.300) sowie in der Arbeitnehmerüberlassung (-900) gingen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verloren.

Speziell im Gesundheits- und Sozialwesen (+1.600), im Bereich der öffentlichen Verwaltung/Sozialversicherungen (+400) sowie in der IT- und Kommunikationsbranche (+300) sind neue Arbeitsplätze entstanden. Insgesamt liegt die Personalnachfrage nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit auf dem Niveau des Vorjahres. Aktuell befinden sich 16.000 sozialversicherungspflichtige Stellen im Bestand, im Januar 2023 waren es 1.700 oder 9,5 Prozent weniger.

Insbesondere im Gesundheits- und Sozialwesen, im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen sowie im Verarbeitenden Gewerbe werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesucht. „Die berufliche Weiterbildung gewinnt vor dem Hintergrund der veränderten Anforderungen am Arbeitsmarkt sowie der rasanten technologischen Entwicklungen und demografischen Veränderungen immer mehr an Bedeutung.

Wir unterstützen die Unternehmen hierbei in erster Linie im Rahmen der Qualifizierungsrichtlinie, indem es Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung ihrer Beschäftigten fördert. Diese sollen es ermöglichen, Kompetenzen und Qualifikationen der Mitarbeitenden zur Fachkräftesicherung im Unternehmen zu erwerben, zu erhalten und zu erweitern“, sagte Meyer.

Unternehmen fast aller Branchen können für branchenübergreifende und branchenspezifische Fortbildungsmaßnahmen Zuschüsse in zwei Förderbereichen erhalten: In Form von Bildungsschecks, die für Weiterbildungen ausgereicht werden, welche von geeigneten Weiterbildungsdienstleistern angeboten werden (externe Weiterbildungsmaßnahmen). Und für unternehmensspezifische Weiterbildungsprojekte.

Diese werden für spezielle Bedarfe vom antragstellenden Unternehmen selbst entwickelt und ausschließlich mit dessen Beschäftigten durchgeführt (interne Weiterbildungsmaßnahmen). Dabei sind auch Vorhaben zur Kompetenzfeststellung von Beschäftigten oder zur Analyse des Qualifizierungsbedarfs von Beschäftigten bezüglich deren Arbeitsplätze förderfähig.

In der Weiterbildungsdatenbank M-V (www.weiterbildung-mv.de) finden an Weiterbildung Interessierte, Beratungseinrichtungen sowie Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden schulen möchten, passende Angebote. Weiterbildungsdienstleister können wiederum ihre Angebote auf dieser Plattform präsentieren. Allen Nutzern wird außerdem eine aktuelle, neutrale und unabhängige Beratung zu verschiedensten Maßnahmen und Themen der Weiterbildung angeboten.

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