Schwerin – Seit heute Vormittag ist es amtlich. Deutschland ist das nächste Land, welches von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffen ist.
Das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte den Nachweis des ASP-Virus bei einem im Landkreis Spree-Neiße, Brandenburg, tot aufgefundenen Wildschwein. Der bereits stark verweste Tierkadaver wurde unweit der polnischen Grenze gefunden. Es handelt sich um den ersten Nachweis der ASP in Deutschland.
„Auch wenn der Fundort des Tieres ca. 140 km von der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern entfernt ist, gilt es, die Biosicherheitsmaßnahmen in den Schweine haltenden Betrieben hochzufahren. Die Mindestanforderungen der Schweinehaltungshygieneverordnung sind unbedingt einzuhalten.“ sagt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.
„Von höchster Wichtigkeit ist jetzt auch die Suche nach Fallwild, das sogenannte passive Monitoring. Hier sind wir alle gefragt“, so Backhaus weiter. Neben den Jagdausübungsberechtigten seien vor allem die Straßenmeistereien, Polizeidienststellen, Feuerwehren und Landwirte sowie alle Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, Fallwild umgehend den örtlich zuständigen Veterinärämtern zu melden. Die Kadaver müssen unbedingt beprobt und untersucht werden, damit im Ernstfall unverzüglich alle notwendigen Erstmaßnahmen eingeleitet werden können. Denn je eher ein Eintrag der ASP ins Land erkannt wird, desto besser sind die Chancen die Ausbreitung der Tierseuche im Land zu verhindern und diese Tierseuche erfolgreich zu bekämpfen,“ so der Minister weiter.
Zur Früherkennung im Hausschweinebereich, aber auch zur Gewährleistung eines hohen Biosicherheitsstandards in Schweine haltenden Betrieben des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde bereits zu Jahresbeginn das sogenannte ASP-Landesprogramm in Kraft gesetzt“ erklärt Minister Backhaus. Die Teilnahme an dem Programm ist freiwillig. Schweine haltenden Betrieben wird damit in normalen, seuchenfreien Zeiten die Möglichkeit gegeben, sich auf die Bedingungen einzustellen, die bei Auftreten der ASP bei Wildschweinen in den dann einzurichtenden Restriktionszonen zu wirken beginnen. Insbesondere ist dann der Handel mit Schweinen aus diesen Gebieten erschwert und nur unter bestimmten, nach der Schweinepest-Verordnung und dem Durchführungsbeschluss 2014/709/EU geltenden Voraussetzungen mit Ausnahmegenehmigung des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes möglich.
„Wir schaffen somit Vorlauf für den Fall der Fälle, denn fehlt dieser, würden sowohl Betriebe in gefährdeten Gebieten und Pufferzonen, bestandsbetreuende Tierärzte, Veterinärämter als auch das Land in den ersten vier Monaten nach Errichtung dieser Restriktionszonen vor schwierige Probleme gestellt werden“, macht Minister Backhaus deutlich.
Schweinehalter, die an dem Programm teilnehmen wollen, wenden sich bitte an ihr zuständiges Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt und erklären dort schriftlich ihre Teilnahme. Die Details der Durchführung des Programms werden den Betrieben von den zuständigen Amtstierärzten erläutert. Das Land und die Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern unterstützen das Programm mit einer Beihilfe durch Übernahme der entstehenden Kosten für die virologische Untersuchung der anfallenden Proben. Die Kosten der Probenahme sind vom Tierhalter zu tragen.
Bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) handelt es sich um eine hochansteckende Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine betrifft. Für andere Haus- und Nutztierarten und auch den Menschen stellt die ASP keine Gefahr dar. Für die infizierten Schweine endet eine Infektion jedoch in der Regel tödlich.
Das ASP-Virus ist zudem sehr widerstandsfähig. Es bleibt auch während des Verwesungsprozesses des Schweins über Wochen und Monate infektiös. In Schlachtkörpern und Blut hält sich das Virus monatelang, in Gefrierfleisch sogar jahrelang. Eine Bekämpfung ist also nur dann erfolgreich, wenn das Virus am Ort des Auftretens mit allen möglichen Mitteln bekämpft wird. Entsprechend komplex gestaltet sich das ASP-Geschehen in der Wildschweinpopulation und wird als schwer kontrollierbar angesehen. So besitzt diese Tierseuche keine Tendenz zur schnellen Ausbreitung. In Verbindung mit der hohen Widerstandsfähigkeit des ASP-Virus in der Umwelt, einer vergleichsweise niedrigen Ansteckungsfähigkeit (Kontagiosität) sowie aufgrund der hohen Schwarzwilddichten wird dies als Erklärung gesehen, dass die ASP sich zwar langsam ausbreitet, das Infektionsgeschehen jedoch nicht von selbst erlischt.