Schwerin – Im Falle eines punktuellen Eintrags der Afrikanischen Schweinepest nach Mecklenburg-Vorpommern kann bei dessen frühzeitiger Erkennung das betroffene Gebiet um den Seuchenherd mit einem Elektrozaun abgesperrt werden, um die Ausbreitung dieser Tierseuche möglichst zu verhindern. Das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Landkreise sowie die Hanse- und Universitätsstadt Rostock haben nun eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet, die Aufgaben und Verpflichtungen der Behörden in einem solchen Fall regelt.
„Mit der geschlossenen Vereinbarung haben wir die Grundlage geschaffen, um den Zaun im Ernstfall schnell und unkompliziert aufbauen und warten zu können. Wer erst dann anfängt, über Zuständigkeiten und Abläufe nachzudenken, hat keine Zeit, sich um das eigentliche Problem – die Bekämpfung der Tierseuche – zu kümmern. Vor diesem Hintergrund freut es mich sehr, dass Land, Landkreise und die Stadt Rostock beim Tierseuchenmanagement an einem Strang ziehen und Ressourcen und Expertisen bündeln“, betonte der zuständige Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute in Schwerin.
Die Landkreise begrüßen ebenfalls die Klärung der Zuständigkeiten im Vorfeld: „Die Veterinärämter werden in den ersten Wochen nach dem Eintritt der ASP umfangreiche Maßnahmen mit Jägern, Grundstückseigentümern und anderen Behörden treffen müssen. Vor diesem Hintergrund ist die getroffene Regelung zum Elektrozaun bereits jetzt eine präventive Entlastung“, so Heiko Kärger, Vorsitzender des Landkreistages und Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.
Den Zaunaufbau im Seuchenfall übernimmt die Landesforstanstalt. Für die Wartung und Kontrolle des Zaunes sind die Landkreise verantwortlich, die für die Seuchenbekämpfung im Land zuständig sind, erklärte Backhaus.
In Abhängigkeit von der Seuchensituation kann die Errichtung eines Schutzzaunes ein wichtiger Bestandteil bei der Bekämpfung der ASP sein, sagte er weiter. Tschechien habe bereits sehr gute Erfahrungen mit diesem Vorgehen gemacht. So ist es Tschechien als bisher einzigem von der ASP betroffenem europäischem Mitgliedsstaat gelungen, die Afrikanische Schweinepest auf ein definiertes Gebiet zu beschränken und die Seuche zu tilgen.
„Durch die Einzäunung sollen bereits erkrankte Tier im betroffenen Gebiet gehalten werden. Eine stille Durchseuchung des Bestandes erlaubt letztlich eine gezielte und effektive Fallwildsuche“, erläuterte der Minister. Das Land hat insgesamt 51 Kilometer Elektrozaun gekauft. 50 Kilometer davon sind zentral eingelagert, der übrige Kilometer dient den Forstämtern zum Probeaufbau, sagte er weiter.
Auch die verstärkte Jagd auf Schwarzwild bleibt ein wichtiger Pfeiler bei der ASP-Prävention, versicherte Backhaus. Die Abschusszahl erhöhte sich von 61.000 Wildschweinen im Jagdjahr 2016/17 auf 86.000 im Jahr 2017/18. Im laufenden Jagdjahr bis Ende März gehe er erneut von einer überdurchschnittlichen Strecke aus. „Für eine nachhaltige Bestandsreduktion und damit eine Reduzierung des Übertragungsrisikos ist weiterhin eine hohe Bejagungsintensität notwendig. Ich appelliere daher an die Jäger an die Erfolge des letzten Jagdjahres anzuknüpfen“ so Backhaus.
Bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) handelt es sich um eine hochansteckende Viruserkrankung mit seuchenhaftem Verlauf und hoher Sterblichkeit, die ausschließlich Haus- und Wildschweine betrifft. Sie zählt zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen und stellt aktuell eine besondere Bedrohung für die Hausschwein- und Schwarzwildbestände des Landes dar.
Von Afrika zunächst nach Georgien eingeschleppt, werden seit 2014 zahlreiche Fälle von ASP bei Wildschweinen und etliche Ausbrüche bei Hausschweinen in Osteuropa und dem Baltikum nachgewiesen. Seit dem ersten positiven ASP-Nachweis bei Wildschweinen im Jahr 2014 im Nachbarland Polen zeigt sich eine stetige Ausbreitung des Geschehens in Richtung Westen.
Die Übertragung des Virus erfolgt direkt über Tierkontakte, die Aufnahme infizierten Materials oder indirekt, z. B. über kontaminierte Werkzeuge oder Transportfahrzeuge. Bedingt durch die Verschleppung des sehr widerstandsfähigen Virus in Reiseproviant mit dem Personenverkehr häufen sich die räumlichen Sprünge der Tierseuche in bisher freie Gebiete der Europäischen Union.
Die Folgen eines Ausbruchs in Deutschland wären wirtschaftlich verheerend: Allein die Ausfuhren von Schweinefleisch erreichten 2016 mehr als 6,2 Milliarden Euro. Für Mecklenburg-Vorpommern mit 830.000 Hausschweinen in circa 2.700 Betrieben ist mit einem Schaden von 980 Millionen Euro pro Jahr für Handelsausfälle, Tierverluste und Entschädigungszahlungen zu rechnen.