Asylbewerber mit Bezahlkarte ausgestattet

Schwerin – In der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Mecklenburg-Vorpommern – mit den beiden Standorten Stern Buchholz und Nostorf Horst – sind alle volljährige Bewohnerinnen und Bewohner mit der Bezahlkarte ausgestattet. Mit dieser Maßnahme setzt das Land die bundesweiten Vorgaben zur Einführung der Bezahlkarte für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) konsequent um. Ziel ist es, die Bargeldzahlungen an Asylbewerber zu reduzieren.

Vorteile für die Verwaltung

„Die Einführung der Bezahlkarte bringt erhebliche Vorteile für die Verwaltung mit sich. Durch die Umstellung auf bargeldlose Zahlungen werden Verwaltungsprozesse effizienter gestaltet, da die bisherige Barauszahlung entfällt. Dies führt zu einer deutlichen Reduzierung des administrativen Aufwands und einer höheren Transparenz bei der Mittelverwendung“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Funktionsweise und Regularien der Bezahlkarte

Die Bezahlkarte funktioniert ähnlich wie eine herkömmliche Guthabenkarte. Sie kann in vielen Geschäften genutzt werden, jedoch ist eine Bargeldabhebung auf die Höhe von 50 Euro monatlich beschränkt. Zudem ist die Nutzung für Überweisungen oder Geldtransfers ins Ausland ausgeschlossen. „Durch diese Regelungen wird zum einen sichergestellt, dass die bereitgestellten Leistungen ausschließlich zur Deckung des persönlichen Bedarfs in Deutschland verwendet werden und auf der anderen Seite ist dies ein Schritt hin zu mehr Eigenverantwortung und Teilhabe“, so der Minister weiter.

Die Fachkolleginnen und -Kollegen des Ministeriums sowie der Einrichtung haben in den vergangenen Monaten mit der Firma „Yoursafe“, die die europaweite Ausschreibung gewann die einzelnen Umsetzungs- und Einführungsschritte erarbeitet und umgesetzt. „Die Einführung der Bezahlkarte ist für uns als Land Mecklenburg-Vorpommern ein großes Projekt. Daher danke ich allen Kolleginnen und Kollegen der Fachabteilung und im Landesamt für innere Verwaltung, die intensiv daran gearbeitet haben, damit dieses Vorhaben ein Erfolg wird – und wir als Land nun eine Vorreiterrolle in der Vergabe und Ausgestaltung dieses Projektes einnehmen können“, sagt Christian Pegel.

In einem nächsten Schritt werden auch die Landkreise und kreisfreien Städte ihre jeweiligen Bezahlsysteme einsetzen können.

Am 6. November 2023 hat die Ministerpräsidentenkonferenz die Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) vereinbart. Die Länder sollten zur Einführung der Bezahlkarte bis zum 31. Januar 2024 in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe bundeseinheitliche Mindeststandards definieren.

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