Berlin – Zwei Wochen nach dem Bundestag hat am 12. Februar 2021 auch der Bundesrat ein Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Höchstspannungsstromleitungen gebilligt.
Es nimmt unter anderem 35 neue Netzausbauvorhaben in verschiedenen Bundesländern in die Bedarfsplanung auf und ändert acht bisherige Projekte. Für diese stellt es gesetzlich die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf fest. Damit können Vorhaben schneller realisiert werden – unter anderem durch erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für Klagen gegen die behördlichen Genehmigungen.
Ziel des Gesetzes ist es, länderübergreifende und grenzüberschreitende Planungen durch verschiedene Änderungen zu beschleunigen und Bürokratiehemmnisse abzubauen, um den energie- und klimapolitischen Zielen einschließlich des synchronen Ausbaus von Erzeugungsanlagen erneuerbarer Energien und der Stromnetze Rechnung zu tragen. Dieses Ziel hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum zugrundeliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ausdrücklich begrüßt.
Das Gesetz enthält zudem Regelungen für Ausschreibung und Förderung von Batteriespeicheranlagen – sie sollen unter anderem dem Aufbau von so genannten Netzbooster-Pilotanlagen dienen.
Das Gesetz kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.