Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest

Backhaus: Schlachthöfe lassen Schweinehalter nicht im Stich

Schwerin – Die Schweinehalter in Mecklenburg-Vorpommern können trotz des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in einem Hausschweinebestand mit rund 4.000 Mastschweinen in Lalendorf bei Güstrow auf die Unterstützung der großen Schlachtbetriebe in Perleberg (Brandenburg), Weißenfels (Sachsen-Anhalt) und Kellinghusen (Schleswig-Holstein) zählen.

In einer kurzfristig vom Agrarministerium anberaumten Videokonferenz haben sie Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus zugesagt, dass sie Schweine aus Mecklenburg-Vorpommern auch weiterhin ohne jedwede Art von Abzügen annehmen werden, sofern die Tiere nicht aus Beständen in der eingerichteten Sperrzone stammen.

„Hier müssen wir jetzt ganz genau hinschauen, denn für die Schlachtstätten stehen diverse Exportzulassungen auf dem Spiel. Wenn diese verloren gehen, ist auch den Schweinehaltern nicht geholfen. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben deshalb in den vergangenen 24 Stunden unter Hochdruck daran gearbeitet, auf Basis der gesammelten Informationen eine klare Gebietskulisse um den aktuell betroffenen Betrieb auszuweisen. Auf diese Weise wollen wir sicherstellen, dass die umliegenden Betriebe zügig Kenntnis davon erhalten, ob sie innerhalb oder außerhalb der Sperrzone liegen und welche Auflagen für sie gelten“, sagte er weiter.

„Wir alle haben ein Interesse daran, dass es mit der Schweinehaltung in MV weitergeht und es für die Betriebe endlich wieder eine gute Perspektive gibt.  Für den Moment geht es aber erst einmal darum, die Ausbreitung der Seuche auf andere Hausschweinbestände oder die Wildschweinpopulation zu verhindern. Ein Übergreifen auf Wildschweine hätte letztlich auch für Getreidebauern und Rinderhalter unmittelbare Folgen. Sie dürften ihre Felder nicht mehr bestellen und müssten mit Futtermittel-Engpässen rechnen“, so Backhaus. Dies sei aktuell aber nicht der Fall. „Da wir es derzeit mit einem Punkteintrag in einem einzigen schweinehaltenden Betrieb zu tun haben, ergeben sich daraus keine Einschränkungen für Flächenbesitzer“, gab er Entwarnung.

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