Schwerin – „Ich freue mich, dass wir den Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern nur wenige Tage nach der Verabschiedung des Nachtragshaushaltes 2020 bereits heute die Mittel überweisen können. Damit werden sicher nicht bei jeder Kommune die Sorgen um die pandemiebedingten Auswirkungen für den kommunalen Haushalt verschwinden, aber hoffentlich dennoch deutlich kleiner werden“, sagte Innenminister Torsten Renz.
Mit der Beschlussfassung des Landtages zum zweiten Nachtragshaushalt 2020 und zum Haushaltsbegleitgesetz mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetztes M-V (FAG MV) wurde der Weg freigemacht, um 120 Mio. Euro an die Kommunen im Land für erwartete Gewerbesteuermindereinnahmen auszuzahlen. Die Mittel werden hälftig vom Bund und vom Land getragen. Das Land stellt die 60 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt, konkret aus dem „MV-Schutzfonds“ bereit.
Die Bundesregierung hatte mit der Verabschiedung des Konjunkturpaketes am 4. Juni 2020 den Kommunen zugesagt, sich an der Kompensation der erwarteten Gewerbesteuermindereinnahmen der Kommunen im Jahr 2020 zu beteiligen. Im Rahmen der anschließenden Gesetzgebung wurden die Einzelbeträge nach Bundesländern und die zwingende hälftige Beteiligung der Länder festgelegt.
Auf Grundlage der Steuerschätzung vom Mai 2020 im Vergleich zur Steuerschätzung im Herbst 2019 sind Gewerbesteuermindereinnahmen der Kommunen im Land im Umfang von rund 120 Mio. Euro zu erwarten gewesen.
Zusammen mit den Kommunen wurde bereits im August im FAG-Beirat ein Konzept entwickelt, wie die Mittel auf die einzelnen Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern aufgeteilt werden sollen. Die notwendigen Regelungen und die konkrete Höhe der Einmalzahlung 2020 sind für jede einzelne Gemeinde im neu geschaffenen § 36 Finanzausgleichsgesetz M-V geregelt.
Für das Jahr 2021 sind weitere 67 Mio. Euro zur Kompensation von Gewerbesteuermindereinnahmen vom Land zugesagt.