Schwerin – Küstenfischer des Landes können ab sofort Ausgleichszahlungen erhalten, wenn sie aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie zeitweilig ihre Fischereifahrzeuge stilllegen mussten. Darauf verweist Fischereiminister Dr. Till Backhaus. Das Geld stammt aus Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischereifonds, des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
„Eine Förderung kommt für Stilllegungen aufgrund von Quarantänebestimmungen, Marktstörungen, des Wegfalles von Absatzmärkten oder anderer COVID-19 bedingter operationeller Probleme erheblichen Ausmaßes in Betracht,“ so der Minister.
Die Förderung wird grundsätzlich für 30 zusammen-hängende Stillliegetage im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 30.06.2020 gewährt. In begründeten Fällen kann die Stilllegung auch in drei 10- Tagesblöcken oder einem 10- Tagesblock und einem 20- Tagesblock, wenn dieses z.B. der Versorgung des Marktes oder der Direktvermarktung dient, genommen werden. Während der prämierten Stilllegung hat der Zuwendungsempfänger seine Fischereitätigkeit insgesamt einzustellen. Der Tagessatz richtet sich nach der Größe des Fischereifahrzeuges. Die Prämienhöhe je Betrieb kann 4.200,00 EUR bis 9.000,00 EUR betragen.
Die Zuwendung wird auf schriftlichen Antrag gewährt.
Antragsberechtigt sind in Mecklenburg-Vorpommern natürliche und juristische Personen, die im Haupterwerb vom Land Mecklenburg-Vorpommern anerkannte kommerzielle Fangtätigkeiten in den Küstengewässern des Landes ausüben.
Entsprechende Anträge können ab sofort an das
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung Fischerei und Fischwirtschaft
Thierfelderstr. 18
18059 Rostock
gestellt werden.
Die Antragsunterlagen sind auch auf der Website des Landesamtes unter
https://www.lallf.de/fischerei/fischereifoerderung/corona-stilllegung/
verfügbar.
In Mecklenburg-Vorpommern sind entlang der Ostseeküste des Landes 210 Haupterwerbsfischer der Kutter- und Küstenfischerei überwiegend als Einzelunternehmen in der Stellnetz-, Reusen- und Schleppnetzfischerei tätig.
Die Küstenfischerei ist tief verwurzelt in vielen kleinen und größeren Kommunen entlang der gesamten Ostseeküste, die Fischereihäfen unterhalten. Dort spielt die Fischerei eine traditionell zutiefst verankerte wirtschaftliche und kulturelle Rolle. Dies wirkt sich unter anderem auf die touristische Attraktivität der Regionen aus. Durch die COVID-19 bedingten Reisebeschränkungen und Ein- und Ausfuhrverbote sind den Fischereiunternehmen innerhalb kürzester Zeit seit März 2020 erhebliche Vermarktungsmöglichkeiten weggebrochen, die aus eigener Wirtschaftsleistung oftmals nicht kompensiert werden können. Das Land Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt, zur Abfederung dieser Situation ca. 1,0 Mio. EUR aus EU-, Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung zu stellen.