Schwerin – Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern hat bereits am 26. März mit der Auszahlung der Soforthilfe begonnen. Ausgezahlt werden dabei sogenannte nicht-rückzahlbare Zuschüsse an Solo-Selbstständige, Kleinst- und Kleinunternehmen. „Die Anfragen und Rückmeldungen aus der Wirtschaft sind riesig. Wir wollen vor Ort helfen. Es wird schnell und unbürokratisch gearbeitet. Der Auftragswegfall macht sich bei vielen Unternehmen in voller Wucht bemerkbar. Über 10.000 Anträge sind bereits im Landesförderinstitut eingegangen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag.
„Die Anträge kommen dabei aus vielen Bereichen der Wirtschaft. Das geht vom Bäcker über Friseur und Fleischer bis hin zum Segelmacher“, so Glawe weiter. Die Höhe der Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten:
– bis zu 5 Beschäftigte bis zu 9.000 Euro
– bis zu 10 Beschäftigte bis zu 15.000 Euro
– bis zu 24 Beschäftigte bis zu 25.000 Euro
– bis zu 49 Beschäftigte bis zu 40.000 Euro.
Es handelt sich hierbei um nicht-rückzahlbare Zuschüsse.
Über 80.000 Anträge sind bereits heruntergeladen worden.
Die Anträge sind zum Download auf der Internetseite des Landesförderinstitutes eingestellt: www.lfi-mv.de