Schwerin – Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Till Backhaus, zeigt sich erleichtert, dass der EU-Agrarrat nach zähen zweitägigen Verhandlungen heute Nacht einen Kompromiss zu künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vereinbart hat. Damit scheint ein fast zweijähriger Marathon auf die Ziellinie einzubiegen.
„Es war erklärtes Ziel der deutschen Ratspräsidentschaft, die Regelungen zur GAP nach 2020 zu beschließen und das hat die Bundesministerin mit hohem persönlichem Einsatz erreicht. Der Kompromiss ist wichtig, damit unsere Landwirte endlich Rechts- und Planungssicherheit bekommen. Das wird sich positiv für den gesamten ländlichen Raum auswirken. Über die gesamte Förderperiode fließen rund 130 Mio. Euro jährlich dorthin für Kindergärten, Dorferneuerung und ähnliche Projekte. Zugleich ist dies erst ein Zwischenschritt, denn die Beratungen des Europäischen Parlaments und die Trilog-Verhandlungen stehen noch aus“, so der Minister.
Das Parlament will deutlich mehr Klima- und Umweltschutz und wird erhebliche Nachbesserungen einfordern. „Von einen Systemwechsel zu sprechen, wie es die Bundesministerin tut, scheint mir allerdings zu weit gegriffen. Es bleibt dabei, dass auch bei dieser GAP-Reform jeder Mitgliedstaat vorrangig seine jeweiligen Budgetanteile sichern will und die stärkere Umweltorientierung als Feigenblatt dafür dient. Wiederum ist es der EU nicht gelungen, die notwendigen Leistungen für Klimaschutz, Gewässerschutz, Tierwohl und Biodiversität, die erforderlich wären, um eigene europäische Zielmarken zu erreichen, als echte Leistungen zu definieren und bei den Landwirten „einzukaufen“. Wir hatten diesen Weg in unserem Konzept „Veränderungen anschieben“ bereits 2017 in die Diskussion gebracht. Nur der Landwirt, der mit Umwelt- und Klimaschutz verlässlich Geld verdienen kann, ist auch von sich aus bereit, in diese Bereiche zu investieren. Das wäre wirklich ein Systemwechsel, zu dem Europas Landwirtschaftsminister offensichtlich nicht bereit sind.“
20 Prozent für die sogenannten Eco Schemes, also die Öko-Regelungen, verbindlich in der Ersten Säule festzuschreiben, ist ein Schritt in die richtige Richtung. „Wenn allerdings die zusätzlichen Zahlungen je Hektar dafür so gering sind, dass es betriebswirtschaftlich keinen Sinn macht, sich zu beteiligen, erleben wir die gleiche Wirkungslosigkeit wie beim Greening, das in Europa genial gescheitert ist,“ so Backhaus.
Er betonte, dass das Angebot einer zweijährigen Lernphase, die dafür sorgen soll, dass kein Geld aus den Programmen für die Umwelt verloren geht und die Anrechnung der Umweltleistungen der zweiten Säule für die Eco-Schemes dazu geführt hat, dass unter den Mitgliedsstaaten ein Kompromiss zustande kam. Gleichzeitig verfehlt dieser Kompromiss jedoch die Wirkung einer konsequenten Reform und kann auch mit dem Blick auf den Green Deal der EU nicht das letzte Wort sein.
„Ich begrüße, dass es keine generelle Ausnahme der Konditionalität für die kleinen Betriebe gibt. Allerdings bedeutet die gewählte Schwelle von 10 Hektar, dass sehr viele Klein- und Nebenerwerbslandwirte sich – wie schon beim Greening – wiederum nicht an Umweltleistungen beteiligen müssen. Aus meiner Sicht muss jeder Hektar gleichbehandelt und in Bezug auf die Umweltleistungen in der Fläche nützlich sein“, sagte Backhaus.
„Trotz allem werden wir mit dem Ergebnis positiv umgehen und müssen im Sinne unserer Landwirte alles daransetzen, dass noch vor Beginn des Bundestagswahlkampfes im Juni Rechtsklarheit zur nationalen Umsetzung der GAP geschaffen ist. Um das zu erreichen, müssen der Bund und die Länder parallel zu den Trilog-Verhandlungen noch in diesem Jahr die Eckpunkte dafür vereinbaren. Ich erwarte daher die Einberufung einen Sonder-Agrarministerkonferenz noch im Dezember.“