Backhaus: Fangverbot Aal ist unverhältnismäßig

Schwerin – Kürzlich verhängte der Ministerrat für die Freizeitfischerei ein Aalfangverbot in allen Meeres- und Küstengewässern der Union. „Das ist absolut unverhältnismäßig“, sagte Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV, der sich dazu mit dem Landesanglerverband MV und dem Ostseeangelverband Wismar e.V. verständigte.

„Bisher galt für den Aal in den Meeres- und Küstengewässern der EU eine dreimonatige Schonzeit. Sie galt für die Erwerbs- und Freizeitfischerei und wurde nach Maßgabe der Mitgliedstaaten festgelegt. Nun wurde gleich das schärfste Schwert gezogen und ein ganzjähriges, EU-weites Fangverbot erlassen“, stellte der Minister fest. Er kritisierte, dass die Maßnahme bereits auf Bundesebene nicht angemessen mit den Ländern abgestimmt worden war.

„Man hätte zweifellos weniger restriktive, aber dennoch effektive Maßnahmen ergreifen können, darunter eine Ausdehnung der Schonzeit korrespondierend zur Berufsfischerei, Tagesfangbegrenzungen – so genannte Baglimits, wie bereits bei Dorsch und Lachs – oder auch eine europaweite Verständigung über höhere Mindestmaße“, sagte der Minister.

„Darüber hat die Bundesregierung nicht mit dem nötigen Vorlauf und unter Einbindung der politischen Ebene gesprochen. Ärgerlich ist dabei, dass auch fachliche Argumente der Länder, die sich aus mehr als zehn Jahren wissenschaftlicher Begleitforschung und Erfahrungen aus dem Aalmanagement ergeben, nicht gehört werden“, kritisierte er.

Gleichzeitig äußerte Backhaus grundsätzliches Einverständnis, dass nach wie vor gezielte Maßnahmen zum Schutz bedrohter Arten erforderlich sind. „Genau dafür gibt es beim Aal eine gesonderte EU-Verordnung. Sie stellt die Grundlage für das in Deutschland etablierte und nach Flussgebietseinheiten strukturierte Aalmanagement da.

Nunmehr eine derart strenge Maßnahme wie ein totales Fangverbot für die Freizeitfischerei auf Aal über den Umweg einer TAC- und Quotenverordnung zu erlassen, diskreditiert die EU-Aalverordnung als eigentliches Hauptinstrument ebenso wie die Aktivitäten der Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer nach bestem Wissen und Gewissen wahrgenommenen Verantwortlichkeiten.“

Demnächst wolle die Bundesregierung Gespräche mit den Ländern zur Umsetzung der für die Erwerbsfischerei ebenfalls erweiterten Schonzeit sowie über den besseren Schutz des Aals auch in den Binnengewässern führen. „Ich werde dies zum Anlass nehmen, die offensichtliche Diskriminierung der Angler anzusprechen. Außerdem werde ich deutlich machen, dass wir an dem bisherigen Aalmanagement in Deutschland grundsätzlich festhalten wollen.

Wer den langen Lebenszyklus des Aals kennt, muss einfach die nötige Geduld aufbringen, um zu prüfen, ob die bisherigen Maßnahmen Ergebnisse zeitigen. Gerade vom Küstenmeer Mecklenburg-Vorpommerns, wo nun ein totales Fangverbot gilt, haben wir Signale für erste signifikante Verbesserungen des Bestandes – das muss man jetzt endlich auch mal zur Kenntnis nehmen!“, stellt Dr. Backhaus heraus.

Was den Binnenbereich betrifft, so könne über vernünftige Maßnahmen immer geredet werden. Fangverbote auf die Binnengewässer auszudehnen, lehnt der Minister allerdings ab.

„Besonders beim Aal stellen wir eine hohe Sensibilität der Anglerschaft fest, die sich umfassend zum Schutz der Fische engagiert. Kernelement ist der Besatz. Jedoch reichen die Aktivitäten deutlich darüber hinaus, wenn es um die Verbesserung der Habitate, Fischwandereinrichtungen und die Einbettung in übergreifenden Artenschutz im und am Gewässer geht.

Der Landesanglerverband ist schließlich auch Naturschutzverband. Und das macht er mit Tausenden Stunden ehrenamtlicher Aktivitäten seiner Mitglieder und finanziellen Beteiligungen beim Besatz sehr deutlich“, würdigte Dr. Backhaus.

Zwischen 2019 und 2022 ist der jährliche Zuschuss des Landes aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds für Aalbesatz noch gestiegen: von rund 176.000 Euro auf 242.600 Euro. Dieses Jahr sind 246.000 Euro vorgesehen. Von 2009 bis 2022 sind die heimischen Gewässer mit 11,64 Millionen vorgestreckten und 10 Millionen Glasaalen besetzt worden.

Das ist eine Investition von rund 4,37 Millionen Euro, finanziert aus 2,52 Millionen Euro EU-Mitteln, rund 775.000 Euro Landesmitteln sowie mehr als 1 Million Euro Eigenmitteln der Angler und der Binnenfischer.

Dabei gäbe es nicht nur die mit EU- und Landesmitteln gestützten Maßnahmen. Auch der LAV finanziere selbst und mit Partnern Vorhaben – beispielsweise über die Aalaktie. „Wer etwa nur den Kochtopfangler im Blick hat, verkennt die Bedeutung der Freizeitfischerei als Wirtschaftsfaktor ebenso wie aktiv gelebte Funktion der Angler als Schutzpatrone ihrer Gewässer.“

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