keine Lex Strandoase
Schwerin – Über die Ostseezeitung hat der Betreiber der Strandoase in Warnemünde seinem Ärger über das StALU (Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt) Luft gemacht. Klima und Umweltschutzminister Dr. Till Backhaus sieht das StALU zu Unrecht angegriffen.
„Ich bedauere, dass die Autorin des Artikels keinen Fakten-Check durchgeführt hat und die Vorwürfe des Herrn Treichel ungeprüft darstellt. Zunächst möchte ich nochmals klarstellen, welche Aufgabe das StALU hat: Die Behörde prüft die Einhaltung der Belange der Wasserwirtschaft und des Küstenschutzes .
Und das ist des Pudels Kern. Jeder Strandbewirtschafter ist verpflichtet, plausibel zu erklären, wie er seine Bauten im Falle eines Sturmhochwassers nach amtlicher Hochwasserwarnung der Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) für den Bereich “westlich Rügens” innerhalb von 12 Stunden zurückbauen kann. Dies gilt sowohl dem Schutz der eigenen Sachwerte des Antragstellers als auch der Düne als Küstenschutzanlage für die gesamte Ortslage Warnemünde.
Das ist allen Strandbewirtschaftern bekannt. Eine Erklärung zur Rückbaubarkeit binnen 12h nach amtlicher Hochwasserwarnung musste bereits in den vergangenen Jahren abgegeben werden, wird nach dem B-Plan der Hansestadt auch gefordert und letztlich als Auflage in der Baugenehmigung formuliert.
Dass (rechtzeitig) ein Bauantrag zu stellen ist und dass dieser den Festsetzungen des zukünftigen B-Planes der Hansestadt entsprechen muss, wurde bereits zu Beginn der Saison 2023 (letztmalige Duldung) und im Rahmen der Auswertung der Saison 2023 im Spätherbst gegenüber den Strandbewirtschaftern kommuniziert. 18 von 19 Antragstellern haben das hingekriegt. Versuchen wir, den Fehler zu finden:
So wird behauptet, es sei Ende März ein Bauantrag eingereicht worden. Fakt ist: Der dem StALU vorliegende Antrag zum Bau der Strandoase ist am 22.05.2024 im Bauamt der Hansestadt Rostock eingegangen. Da der Antrag unvollständig war, wurden seitens des Bauamtes Nachforderungen erhoben, der Antrag folglich noch nicht an das StALU zur Erteilung des wasserrechtlichen Einvernehmens vorgelegt. Erst am 06.06.2024 ging der nachgebesserte Bauantrag beim StALU ein.
Zur Errichtung des fliegenden Baus:
Nachdem am 20.06.2024 bekannt wurde, dass Herr Treichel beabsichtigt, am 21.06.2024 einen sog. fliegenden Bau zu errichten wurde dies durch die Tourismuszentrale Rostock als Verwalter/ Verpächter der stadteigenen Strandgrundstücke wegen des Fehlens der hierzu notwendigen Genehmigungen / Anzeigebestätigungen untersagt.
Daraufhin erfolgte dann am 21.06.2024 die Antragstellung beim StALU, allerdings ohne die hierfür erforderlicheren Unterlagen einzureichen. Auf wiederholte Hinweise und Nachfrage des StALU wurde der Antrag dann – quasi scheibchenweise- mit Unterlagen ergänzt.
Bei beiden Anträgen ergaben sich widersprüchliche Angaben insbesondere im Hinblick auf die Elektroversorgung und die Trink- und Grauwasserthematik, welche seitens des Planers erst am 11.07.2024 aufgeklärt werden konnten. Das StALU MM kann nunmehr eine abschließende Prüfung zu den Anträgen vornehmen.
Um es kurz zu fassen: Nicht unsere Leute haben schlecht gearbeitet oder etwas verzögert. Im Gegenteil. Das Amtshandeln stellt keine Willkür dar, sondern dient dem konsequenten Schutz des Wohls der Allgemeinheit im Hinblick auf den Küstenschutz , den Schutz von Leib und Leben und Sachwerten. Eine Sonderregelung für Herrn Treichel wird es aus diesem Grund weder heute noch in Zukunft geben.“