Schwerin – Der Städte- und Gemeindetag MV hat beschlossen, dass die Kommunen die vom Innenministerium kürzlich erlassene „Verwaltungsvorschrift Fundtiere“ nicht umsetzen werden. Der für den Tierschutz zuständige Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus äußert sein Unverständnis über diesen Beschluss:
„Ich muss mich schon sehr wundern, wie sich der Städte- und Gemeindetag gegen den Tierschutz stellt, der doch im Grundgesetz verankert ist. Die vom Innenministerium im Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsministerium erlassene Verwaltungsvorschrift stellt endlich einen Jahrzehnte währenden Missstand ab. Wenn der Bürger bei der Behörde einen Regenschirm als Fundsache abgibt, ist dieser für sechs Monate zu verwahren. Für Fundtiere, zum Beispiel Katzen, gilt das nun endlich auch. Nur, dass Tiere tierschutzgerecht zum Beispiel in einem Tierheim untergebracht werden müssen und nicht ins Regal gehören. Tierschützer haben das lange gefordert und begrüßen diese Regelung. Wenn die Kommunen sich jetzt weigern, dies umzusetzen, ist das gleichsam ein Schlag ins Gesicht für die Tierschützer, die sich oft ehrenamtlich und unter persönlichen Opfern um Fundtiere kümmern. Ich erwarte daher, dass die Vorschrift konsequent umgesetzt wird.“
Es handele sich bei der Fundtierbetreuung um eine Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis. Die Kosten für die Ausführung der Aufgabe könnten, sofern sie zugeordnet und nachgewiesen werden können, im Rahmen des Finanzausgleichs zwischen Land und Kommunen berücksichtigt werden. Die nächste Evaluierung des Finanzausgleichs werde 2021 erfolgen.
Auch das Argument, kommunale Futterstellen überlasteten die Gemeinden, könne er nicht gelten lassen, so Minister Backhaus: „Für den Fall, dass eine aufgefundene und bei der Behörde abgelieferte Katze aufgrund ihres Verhaltens nicht vermittlungsfähig ist und in einem Tierheim nicht tierschutzgerecht untergebracht werden kann, besteht die wesentlich kostengünstigere Möglichkeit, eine solche Katze auch an einer Futterstelle zu verwahren. Für die Verwahrung an einer Futterstelle ist die Kennzeichnung und Registrierung sowie Kastration der Katze zwingend notwendig. Die Futterstelle wird nach örtlichen Gegebenheiten bei Tierschutzvereinen oder Ehrenamtlichen vorhanden sein, kann aber auch durch eine Kommune errichtet und betrieben werden. Das stellt keine unlösbare Aufgabe dar.“
Das Landwirtschaftsministerium unterstützt die Tierschutzvereine mit Fördergeldern für bauliche Investitionen seit 1993 mit insgesamt 4.400.500 Euro. Außerdem unterstützt das Landwirtschaftsministerium MV den Landesverband des Deutschen Tierschutzbundes bei Projekten zur Kastrationen von freilebenden Katzen seit 2016 mit Fördergeldern in Höhe von insgesamt 170.000 Euro.