Schwerin – Anlässlich des Weltbienentags am 20. Mai betont Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus die Bedeutung, die die Bienenhaltung und die Imkerei für das Bundesland hat.
„Unter all den Nutztieren in der Landwirtschaft werden die Bienen häufig unterschätzt, dabei erbringen sie immense Leistungen, wirtschaftlich als auch für die Ökosysteme. Immerhin übernehmen die Honigbienen und die Wildbienen und andere bestäubende Insekten rund 80 Prozent der Bestäubung der Nutz- und Wildpflanzen, zum Beispiel von Obstbäumen und Gemüse sowie Feldfrüchten, wie Raps oder Bohnen. Wir Menschen sind mit unserem Nahrungsmittelbedarf somit davon abhängig, dass die Bienen und die wildlebenden Insekten ihre Lebensgrundlagen behalten“, so Backhaus.
„Die Bienenhaltung wird deshalb vom Land mit 400.000 Euro pro Jahr konsequent unterstützt. Daraus werden sowohl imkerliches Gerät und die Vermarktung von Bienenzuchterzeugnissen gefördert, aber auch Schulungen für Neuimkerinnen und Imker, die Anlage von Bienenlehrgärten und die Beschaffung von wichtigen Medikamenten. Hinzu kommt die institutionelle Unterstützung für das Bienenzuchtzentrum und Apineum in Bantin.“, so Backhaus weiter.
Imkerinnen, Imker und Imkervereine können sich Ausgaben für die Beschaffung von technischen Hilfsmitteln zur Honiggewinnung, -aufbereitung und -konfektionierung bezuschussen lassen. Diese Förderung steht sowohl den Hobbyimkern als auch den Erwerbsimkern zur Verfügung und wird auch von beiden Gruppen genutzt. Der aktuelle Fördersatz beträgt 60 % für Neuimker und 40 % für Bestandsimker.
Zur Bedeutung der Landwirtschaft für den Zustand der Bienenbestände erklärt der Minister: „Als Land fördern wir aber nicht nur konsequent die Haltung von Bienen, sondern legen auch in der Ausrichtung der Agrarpolitik einen großen Wert darauf, dass die Bienenvölker Nahrung und ansprechende Lebensräume finden. Zum Schutz von Insekten, insbesondere der Honigbienen, haben wir als Land seit Jahren eine Förderung zur Anlage von Blühstreifen und –flächen, die von den Landwirtinnen und Landwirten gut angenommen wird.
In der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik wird diese Maßnahme als sogenannte Öko-Regelung, die jährlich umgesetzt und beantragt werden kann, fortgeführt. Darüberhinaus ergreifen wir im Land weitere Maßnahmen wie die Förderung der extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen, der Anlage von Strukturelementen wie Schon-, Erosionsschutz- und Gewässerrandstreifen sowie insbesondere auch die Einführung und Beibehaltung des Ökologischen Landbaus. Mit der fortschreitenden Ökologisierierung der GAP rechnen wir mit weiteren positiven Entwicklungen zum Schutz der Insekten.“
Schließlich sind für die Förderung zukünftig mind. 4 % nichtproduktive Flächen Grundvoraussetzung. Das heißt, dass auf diesen Flächen nichts angebaut wird. Die Öko-Regelungen gelten für alle Länder und sind verpflichtend von den Mitgliedsstaaten der EU anzubieten, jedoch von den Landwirten freiwillig umzusetzen. Dazu gehören neben den Blühflächen auch der Anbau von vielfältigen Kulturen mit mind. 5 Hauptkulturen und einem Anteil von 10 Prozent Leguminosen sowie die Förderung von Altgrasstreifen in Grünlandflächen, die bei einer Mahd stehen gelassen werden.
Eine weitere Öko-Regelung ist die Förderung des Verzichts auf Pflanzenschutzmittel auf Acker- und Dauerkulturflächen. Zusätzlich plant MV in der zweiten Säule für je 5 Jahre die Förderung von Wildblumenäckern und in einem weiteren Programm Extensiväcker mit halber Saatgutstärke. Auch in Natura2000-Gebieten wird erstmals ein speziell auf die Gebiete angepasstes Programm auf Ackerflächen angeboten. „Mit diesem Paket an Förderprogrammen wollen wir noch mehr Lebens- und Rückzugsräume für Insekten und andere wildlebende Tiere in der Kulturlandschaft schaffen und die Biodiversität verbessern“, so Backhaus.
Im Sommer 2018 hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V darüber hinaus den Bienenweidekatalog Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Er soll Land- und Forstwirten, Haus- und Kleingärtnern, Bewirtschaftern von öffentlichen Flächen, aber auch einzelnen Bürgern helfen, Bienenweiden so anzulegen, dass vom Frühjahr bis in den September hinein für Bienen und andere Insekten kontinuierlich Tracht zur Verfügung steht. Der Minister erklärt dazu abschließend:
„Der Schutz von Bienen und bestäubenden Insekten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und jede und jeder kann einen Beitrag dazu leisten. Wer einen Garten hat, sollte möglichst darauf achten, bienenfreundliche Pflanzen zu nutzen und auf chemische Pflanzenschutzmittel zu verzichten. Ein blühender Garten ist nicht nur für Menschen einladender als blanker englischer Rasen, sondern vor allem Bienen sind dann gern Gäste.“
Im Land finden am Wochenende mehrere öffentliche Veranstaltungen statt, die sich den Bienen widmen.
Am 21.05.2022 findet das Naturparkfest Sternberger Seenlandschaft an der Bienenstraße in Groß Raden statt. Es wird es eine Führung zum Thema Wildbienen von einer Naturparkrangerin geben. Ein ortsansässiger Imker wird den Besuchern seine Bienenvölker zeigen, Erläuterungen zur Haltung geben und auch erzählen, welche Bäume und Pflanzen besonders als „Bienenweide“ geeignet sind.
Am 21.05.2022 begeht das „bienenfreundlichste Dorf Mecklenburg-Vorpommerns“, Grambow (b. Schwerin), den zweiten Bienentag. Es geht um Honig, um Bienen um Wildbienen und um Lebensräume für Insekten. Neben den Informationen zu den unterschiedlichen Projekten, gibt es passend zum Thema Aktionen zum Mitmachen für Kinder.