Schwerin – Im Rahmen der aktuellen Landtagsdebatte wurde heute darüber diskutiert, eine Abschussprämie für Waschbären einzuführen. Agrar- und Umweltschutzminister Dr. Till Backhaus erteilte einem demensprechenden Vorschlag jedoch eine Absage:
„Der Waschbär (Procyon lotor L.) stammt ursprünglich aus Nordamerika. Seit der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts lebt die Art auch in Deutschland. Sie wurde in Hessen, im Raum Kassel einst ausgesetzt. In Brandenburg kam es zu Farmausbrüchen. Der Waschbär lebt bevorzugt in gewässerreichen Mischwäldern und ist sehr anpassungsfähig, besiedelt auch Agrarlandschaften und urbane Bereiche. Die Raubtierart hat sich rasch ausgebreitet und lebt inzwischen nahezu flächendeckend in M-V. Dies hat unbestreitbar negative Auswirkungen auf unsere heimische Artenvielfalt.
Der Waschbär ist eine in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesene invasive gebietsfremde Art von unionsweiter Bedeutung. Daher ist sie in der Unionsliste gemäß Artikel 4 der VO (EU) Nr. 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten aufgeführt. In MV ist der Waschbär eine jagdbare Tierart und die Jägerinnen und Jäger im Land kommen ihrer Pflicht zur Hege regelmäßig nach. Das belegen die Streckenzahlen. So wurden im Jagdjahr 2022/23 18.287 Waschbären erlegt, im Jagdjahr 2023/24 bereits 21.939.
Für das aktuelle Jagdjahr erwarte ich eine weitere Steigerung, da der Einsatz von Nachtsichttechnik bei der Bejagung mit der Novelle des Jagdgesetzes legitimiert wurde. Zudem haben Jagdausübungsberechtigte mehr Mittel aus der Jagdabgabe für Fallen und Fallenmelder beantragt. Waren es im Jahr 2023 noch 6.650 Euro, wurden 2024 bereits 10.700 Euro beantragt. Mit der intensiven Bejagung kommen die Jagdausübungsberechtigten ihrer gesetzlichen Pflicht hach, für einen gesunden und artenreichen Wildbestand, angepasst an den Lebensraum, zu sorgen und vom Waschbär bedrohte Arten zu schützen. Ich gehe davon aus, dass die Jägerinnen und Jäger dieser Pflicht auch weiterhin nachkommen werden, ohne dafür eine Prämie zu verlangen“, so Minister Backhaus, der ergänzt:
„Die Idee für eine „Waschbärluntenprämie“ wurde offenbar von der Pürzelprämie übernommen, die das Land von 2017 bis 2022 gezahlt hat, um aufgrund der nahenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) die Schwarzwildbestände im Land zu reduzieren. Dafür wurden rund 11,2 Mio. Euro an die Jägerinnen und Jäger gezahlt. Dies geschah, um wirtschaftlichen Schaden vom Land abzuwenden, der um ein vielfaches höher ausgefallen wäre, hätte die ASP sich ungehindert ausbreiten können.
Solchen wirtschaftlichen Schaden richten Waschbären jedoch nicht an. In einer angespannten Haushaltssituation, wie sie leider auch in MV herrscht, wären Kosten für Abschussprämien nicht darstellbar. Bei einer Prämie von 50 Euro pro gestrecktem Tier kämen pro Jahr Kosten in Höhe von rund 1,3 Mio. Euro auf das Land zu. Dieses Geld kann an anderer Stelle vernünftiger ausgegeben werden“, so Minister Backhaus.