Minister Backhaus stellt sich Bauernschaft auf Demo in Schwerin
Schwerin – Auf der vom Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern initiierten Dialogdemo am 16. Oktober vor dem Schweriner Schloss stellte sich Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus den Fragen und Forderungen des Berufsstandes.
Backhaus zeigte Verständnis für die Verärgerung und Verunsicherung der Landwirte im Hinblick auf das vom Bund beschlossene Agrarpaket. Sie beklagen, es sei praxisfern sowie ökonomisch unüberlegt und würde die Bauern in ihrer unternehmerischen Freiheit einschränken.
„Ich begrüße es grundsätzlich, dass die Landwirte mit dieser Aktion auf ihre Situation aufmerksam machen wollen und von der Gesellschaft insgesamt mehr Anerkennung für ihre Arbeit einfordern. Ich sage aber auch ganz klar: Schwarz-Weiß-Malerei bzw. ein Alles-oder-Nichts-Denken bringen uns in der Sache nicht weiter. Wir müssen alle einen Schritt aufeinander zu gehen. Dazu gehört auch, dass die Branche anerkennt, dass ein Umdenken in der Landwirtschaft unumgänglich ist. Wichtig ist, dass wir die Veränderungen hin zu mehr Umweltleistungen moderat gestalten. Dies ist mit dem Bundesagrarpaket nur teilweise gelungen“, räumte der Minister ein.
Positiv bewertet er nach wie vor die Umschichtung von sechs Prozent der Mittel aus 1. Säule in die 2. Säule der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP). Aktuell erhalten die Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern unter Berücksichtigung der laufenden Umschichtung von 4,5 Prozent jährlich ca. 353 Millionen Euro Direktzahlungen. Die Umschichtungsmittel betragen jährlich ca. 15 Millionen Euro. Bei einer Umschichtung in einem Umfang von sechs Prozent erhöht sich die Umschichtungssumme auf ca. 20 Millionen Euro. „Dieses Geld kommt der Umsetzung von Agrarumwelt- und Klimaschutzschutzmaßnahmen zu Gute, die inzwischen von den Landwirten trotz anfänglicher Kritik mittlerweile stark nachgefragt und auf 400.000 Hektar Ackerfläche umgesetzt werden“, so Backhaus. Allein für das Verpflichtungsjahr 209 haben die hiesigen Landwirte dafür 555 Millionen Euro Fördermittel erhalten.
Das Minus bei den Direktzahlungen sei bei den Betriebsgrößen in Mecklenburg-Vorpommern wirtschaftlich vertretbar und liege bei etwa 4,50 Euro pro Hektar, sagte er weiter. Bei einer durchschnittlichen Betriebsgröße von rund 260 Hektar wäre dies ein finanzieller Verlust von etwa 1.170 Euro pro Jahr.
Auch den Mindestabstand von 10 Metern zu Gewässern bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bzw. 5 Meter im Falle von Dauergrünland begrüßt Minister Backhaus. „Ich freue mich, dass viele Landwirte bereits freiwillig Abstand zu Gewässern und Biotopen halten und Randstreifen anlegen“, sagte er weiter.
Mit Blick auf ein generelles Verbot von Glyphosat und anderen Herbiziden teile er hingegen die Sorgen und Kritik der Bauernschaft, da es für die Landwirtschaft erhebliche Einschnitte bedeute. „Für die Stoppel- und Vorsaatbehandlung ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, so auch Glyphosat, notwendig. Fakt ist aber, dass die Risikobereitschaft diese Stoffe einzusetzen, massiv gesunken ist. Unser Ziel muss es daher sein, die Anwendung im Sinne der Minderungsstrategie auf ein Minimum zu begrenzen.“ Auch für die Anwendung von Herbiziden und Insektiziden in Schutzgebieten müsse es Ausnahmen geben.
Für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel gelten seit 2014 deutlich verschärfte Anwendungsbestimmungen. Der Einsatz von Glyphosat ist an weitere enge rechtliche Vorgaben geknüpft, deren Einhaltung in Mecklenburg-Vorpommern auch streng kontrolliert und bei Verstößen sanktioniert wird.
Das Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat dafür neue Anwendungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat festgesetzt. Sie begrenzen den Wirkstoffaufwand pro Jahr und präzisieren die zugelassenen Spätanwendungen in Getreide: Mit glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln dürfen innerhalb eines Kalenderjahres auf der derselben Fläche nur noch maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 90 Tagen durchgeführt werden. Dabei dürfen insgesamt nicht mehr als 3,6 kg Wirkstoff pro Hektar und Jahr ausgebracht werden.
Die Vorernteanwendungen mit Glyphosat sind nur im Ausnahmefall erlaubt, in dem ein Verlust der Ernte droht und die Erntefähigkeit sichergestellt werden muss. Eine routinemäßige Vorerntebehandlung mit dem Ziel der Erntesteuerung oder Druschoptimierung ist nicht zulässig.