Schwerin – Die Gesundheitsministerinnen und -minister des Bundes und der Länder haben auf ihrer Konferenz (GMK) in Magdeburg die Vorbereitungen auf die erwartete neue Infektionswelle im Herbst/ Winter weiter vorangetrieben. Kostenlose Bürgertests wird es auch zukünftig für bestimmte Personengruppen geben.
„Die GMK hat sich einhellig für eine verlässliche, ausfinanzierte und bedarfsgerechte Impf- und Testinfrastruktur ausgesprochen. Zudem müssen im Infektionsschutzgesetz Möglichkeiten für die Länder geschaffen werden, um rechtssicher und zielgenau auf eine sich verschärfende Infektionslage reagieren zu können“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach den zweitägigen Beratungen.
Ein wichtiges Thema war die zukünftige Teststrategie. „Die Länder sind sich mit Minister Lauterbach einig, dass der Bund die zum 30. Juni auslaufende Testverordnung verlängert und eine Neuausrichtung der Bürgertestung vornimmt“, so Drese.
Der Schwerpunkt wird zukünftig beim anlassbezogenen, symptomatischen Testen liegen. Kostenlose Bürgertests soll es weiterhin für symptomatische Personen und für Kontaktpersonen sowie unabhängig von Symptomen für ausgewählte Personengruppen geben. Hierzu gehören etwa Beschäftigte und Besucher*innen in Pflegeheimen, Krankenhäusern und von Großveranstaltungen, Kleinkinder oder Personen mit einer Kontraindikation zur Impfung.
Drese: „Für mich ist ganz wichtig, dass Menschen, die einen Test beruflich oder zu Besuchszwecken brauchen, auch weiterhin kostenlose Tests in Anspruch nehmen können. Das muss nun auch in der neuen Bundes-Testverordnung verankert werden.“
Vereinbart worden ist zudem, dass eine staatliche Impfinfrastruktur auch über die Sommermonate erhalten bleibt und sich der Bund an den Kosten beteiligt.
„In Mecklenburg-Vorpommern haben wir hierfür schon vor Monaten die Voraussetzungen geschaffen, um auch im Sommer weiter impfen und flexibel auf eine höhere Nachfrage kurzfristig im Herbst reagieren zu können“, verdeutlichte Drese. So gibt es in MV mindestens einen Impfstützpunkt und jeweils mindestens ein mobiles Impfteam pro Landkreis/ kreisfreier Stadt.
Spätestens zum Ende des Sommers, wenn feststeht, wann und in welcher Menge ein angepasster Impfstoff zur Verfügung steht, soll die Impfkampagne in Bund und Ländern aktiviert werden, so die Ministerin weiter. „Wir appellieren als GMK aber an ältere und vorerkrankte Menschen, sich im Sommer erneut impfen zu lassen, wenn die letzte Impfung schon mehrere Monate zurückliegt. Das schützt vor schweren Verläufen“, so Drese.
Einigkeit in der GMK besteht darüber, dass bis zum 23. September befristete Infektionsschutzgesetz zu ändern. Drese: „Die Länder brauchen dann wieder einen Instrumentenkasten, um frühzeitig und gezielt Maßnahmen ergreifen zu können. Da geht es zum Beispiel um die Möglichkeit für Masken- und Testpflichten, 2G-Erfordernisse oder leichter anwendbare Hotspot-Regelungen.“
Zur Überarbeitung der Corona-Regelungen im Infektionsschutzgesetz hat sich die GMK auf eine Sondersitzung am 1. Juli verständigt. „Unser Ziel ist es, gemeinsam mit dem Bund zu guten Lösungen zu kommen, um bestmöglich auf die nächste Infektionswelle vorbereitet zu sein“, so Drese.