Schwerin – Der beitragsfreie Ferienhort kann pünktlich zu den anstehenden Sommerferien starten. Dies hat der Landtag heute in zweiter Lesung beschlossen. Mit der geänderten Regelung aus dem Kindertagesförderungsgesetz ist die rechtliche Grundlage für den beitragsfreien Ferienhort geschaffen.
„Dieses gute Angebot gibt den Eltern die Gewissheit, dass ihre Kinder bestens betreut und gefördert werden und sie andererseits für diese Möglichkeit keinen einzigen Cent mehr zahlen müssen“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.
Künftig müssen Eltern auch bei einem erhöhten Betreuungsbedarf ihrer Kinder keine Gebühren mehr zahlen.
Den beitragsfreien Ferienhort gibt es bereits seit 2020, allerdings wurde er bisher aus dem MV-Schutzfonds finanziert.