Justizministerin Jacqueline Bernhardt betont nach dem Beschluss des Landtags: „Rechtsuchende profitieren von der Spezialisierung.“
Schwerin – „Mecklenburg-Vorpommern wird sich in einem Staatsvertrag dem Zollsenat des Finanzgerichts Hamburg anschließen. Der Zollsenat wird dann für den gesamten norddeutschen Raum zuständig sein. Wir können die Vorteile nutzen, die mit der vorhandenen Spezialisierung bei Rechtsstreitigkeiten aus den Bereichen des Zoll- und Marktordnungsrechts sowie des Verbrauchsteuerrechts verbunden sind. Die Ressourcen des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern dagegen können künftig effizienter eingesetzt werden, da erheblicher Arbeitsaufwand wegfallen wird.
Auch wenn bislang pro Jahr am Finanzgericht in Greifswald nur sieben bis elf Verfahren in Zollsachen eingegangen waren, so waren diese komplex und zeitintensiv. Der Zollsenat des Finanzgerichts Hamburg dagegen ist seit 1981 für die Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen sowie Schleswig-Holstein zuständig und hat die Kapazität zur weiteren Spezialisierung“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach Beschluss des Landtags M-V zum Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und M-V über die Errichtung eines gemeinsamen Senats des Finanzgerichts Hamburg.
In Kürze wird die Ratifikation des Staatsvertrags erfolgen. Nach jetzigem Stand wird der Staatsvertrag am 1. Juli 2025 in Kraft treten. Der 4. Senat des Finanzgerichts Hamburg ist mit Rechtsfragen aus den Bereichen des Zoll- und Marktordnungsrechts sowie des Verbrauchsteuerrechts befasst. Bei den Verfahren geht es zum Beispiel um die Zahlung von Abgaben für ein- oder ausgeführte Waren oder um den Umgang mit der Herstellung, Lagerung, Beförderung und gewerblichen Verwendung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie Alkohol, Tabak, Mineralöl und Strom. Diese Streitigkeiten sind geprägt durch das EU-Recht, das wegen der Vielzahl von Verordnungen und Richtlinien kaum überschaubar und zudem häufig äußerst kurzlebig ist. Gleichzeitig sind die betreffenden Rechtsstreitigkeiten für die Wirtschaftsbeteiligten und die Zollverwaltung in der Regel von ganz erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung.