Schwerin – Die Arbeits- und Sozialminister/innen der Länder haben auf ihrer Jahreskonferenz (ASMK) die große gesamtgesellschaftliche Bedeutung der Pflege und Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen hervorgehoben.
Für die Leistung in der Corona-Pandemie, die Übernahme von Verantwortung und Sicherstellung der pflegerischen Versorgung von Pflegebedürftigen sowie der Betreuung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gebührt allen Pflegekräften und Mitarbeitenden in der Eingliederungshilfe höchste Anerkennung, heißt es in einem Antrag Mecklenburg-Vorpommerns, der einstimmig von der ASMK beschlossen wurde.
„Die Systemrelevanz zeigt sich in der Corona-Krise besonders eindrucksvoll und muss eine höhere finanzielle Wertschätzung zur Folge haben“, verdeutlichte Sozialstaatssekretär Nikolaus Voss das Anliegen Mecklenburg-Vorpommerns.
„Einmalige Sonderzahlungen können dabei nur ein erster Schritt sein. Die Beschäftigten in der Pflege und der Eingliederungshilfe haben eine dauerhaft bessere Bezahlung verdient, die durch eine flächendeckende Tarifbindung erfolgen sollte“, betonte Voss in Vertretung der erkrankten Sozialministerin Stefanie Drese.
Für den Bereich der Pflege ist damit konsequenterweise die dringend notwendige Weiterentwicklung der Pflegeversicherung und insbesondere ihrer Finanzierung zu verbinden, so Voss.
Einen ganz besonderen Dank richtete die ASMK mit ihrem Beschluss zudem an die pflegenden und betreuenden Angehörigen. Voss: „Es ist insbesondere deren Verdienst, dass sich in Zeiten eines mehrwöchigen stark eingeschränkten Betriebes von Tagespflegeeinrichtungen, Werkstätten und Tagesgruppen für Menschen mit Behinderungen der ganz überwiegende Teil der pflegebedürftigen Menschen sowie der Menschen mit Behinderungen gut versorgt und betreut wusste.“
Die ASMK fand in diesem Jahr am 26. November als Videokonferenz statt.