Zuschläge für Ausbildung im ländlichen Raum möglich
Schwerin – Noch bis zum 15. Dezember können sich angehende Lehrerinnen und Lehrer auf ein Referendariat an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern bewerben. Neu ist, dass Referendarinnen und Referendare an ausgewählten Schulen im ländlichen Raum jetzt einen Zuschlag auf ihre Bezüge erhalten können. Dieser Zuschlag beträgt 20 Prozent und kann bis zu 300 Euro auf die monatlichen Bezüge ausmachen. Bewerbungen auf die ausgeschriebenen Anwärterstellen können bis zum 15. Dezember 2021 hier eingereicht werden. Der Vorbereitungsdienst beginnt dann am 1. April 2022.
Bildungsministerin Simone Oldenburg machte deutlich, dass damit ein wichtiger Schritt zu mehr Unterrichtsversorgung im ländlichen Raum getan sei. „Ein Referendariat an einer der ausgewählten Schulen gewinnt damit spürbar an Attraktivität“, so Oldenburg. „Von den neuen Zuschlägen profitieren sowohl die Bewerberinnen und Bewerber als auch die Schulen. Die Referendarinnen und Referendare spüren den Vorteil sofort im Portemonnaie und die Schulen gewinnen junge, hochmotivierte künftige Lehrkräfte.“
Wer diesen Zuschlag erhalten möchte, muss Folgendes erfüllen:
Der Vorbereitungsdienst muss an der Ausbildungsschule absolviert werden, für die eine Zulassung vorliegt.
Die Referendarin oder der Referendar darf nicht vor dem Abschluss aus dem Vorbereitungsdienst oder wegen schuldhaften Nichtbestehens der Zweiten Staatsprüfung ausscheiden.
Nach Bestehen der Zweiten Staatsprüfung ist die Referendarin oder der Referendar für drei Jahre an der Ausbildungsschule als Lehrkraft tätig. Sollte es aus Gründen, die sie oder er nicht zu vertreten haben, nicht möglich sein, an der Ausbildungsschule zu bleiben, müssen Anwärterin oder Anwärter zumindest drei Jahre als Lehrkraft im Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern verbleiben. Hierbei versuchen das Land selbstverständlich eine passende Schule zu finden.