Schwerin – Am 29.05.2019 veröffentlichte der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) seine wissenschaftlichen Empfehlungen für die im Jahr 2020 in der Ostsee zulässigen Gesamtfangmengen für die Fischarten Hering, Dorsch, Scholle, Lachs und Sprotte. Die für Mecklenburg-Vorpommern wichtige Fischerei auf den Heringsbestand der westlichen Ostsee und den Dorschbestand der östlichen Ostsee solle ausgesetzt werden. Für Dorsch in der westlichen Ostsee wird eine Verringerung um mindestens 53 % empfohlen. Bei Sprotte sollte sich die Fangmenge um 25 % verringern. Die zulässigen Fangmengen für Scholle sollten gegenüber dem Vorjahr um 5 % erhöht werden.
Damit sieht sich die Kutter- und Küstenfischerei erneut gravierenden Fangeinschränkungen bei der Dorsch- und der Heringsfischerei ausgesetzt. Die Heringsquote wurde in den Jahren 2018 und 2019 bereits um 68 % reduziert, die Dorschquote verringerte sich in den zurückliegenden fünf Jahren kontinuierlich um 71 %. Etwa die Hälfte der 228 Haupterwerbsbetriebe der Kutter- und Küstenfischerei unseres Landes ist wirtschaftlich gravierend von den vorgenannten Kürzungen ihrer Fangmöglichkeiten betroffen.
„Sofern die Vorschläge des ICES umgesetzt werden, ist in der Kutter- und Küstenfischerei des Landes mit erheblichen und spontanen strukturellen Veränderungen zu rechnen, die sich regional auch auf den Tourismus nachteilig auswirken“, so Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt.
Der ICES sieht als Ursache für den Rückgang der Bestände der westlichen Ostsee insbesondere eine naturbedingt schlechte Nachwuchsproduktion. „Die bisherige Annahme, dass sich die Bestände mit der Anwendung des im Jahr 2016 in Kraft getretenen Mehrjahresplanes für Dorsch, Hering und Sprotte in der Ostsee (MAP) zügig positiv entwickeln werden, hat sich somit nicht bestätigt“, so der Minister.
Dieses ist auch darauf zurückzuführen, dass der Mehrjahresplan offensichtlich keine ausreichenden Vorgaben für die Erholung von Beständen enthält, die unerwartet durch Veränderungen der Umweltbedingungen in den kritischen Bereich geraten. Minister Backhaus verweist darauf, dass der umweltbedingt schlechten Nachwuchsproduktion des Dorsch- und Heringsbestandes der westlichen Ostsee durch die Entwicklung eines langfristigen Erholungsplanes mit wirtschaftlich vertretbaren jährlichen Quotenschwankungen Rechnung getragen werden müsse. Dabei sind auch aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse des Thünen-Instituts für Ostseefischerei zu berücksichtigen, die zur Feststellung einer reduzierten Produktivität des Heringsbestandes der westlichen Ostsee führen dürften.
Nach Auffassung des Ministers ist es an der Zeit, dass außerdem bei der Bewirtschaftung der Dorschbestände den Besonderheiten der kleinen Kutter- und Küstenfischerei, die mit ihren hoch selektiven Fanggeräten küstennah agiert und eine größere Jahrgangsbreite gezielt schont, mehr Rechnung getragen wird. „Hier sind Sonderregelungen denkbar“, so Minister Backhaus.
Auf dem Weg dorthin dürfen traditionelle und touristisch wichtige Fischereiregionen jedoch nicht ganz auf der Strecke bleiben. Aus diesem Grund wird das Land Mecklenburg-Vorpommern diesen Prozess weiterhin auch finanziell begleiten. So wurden in den Jahren 2017 und 2018 an 133 Unternehmen bei einer zeitweiligen Stilllegung der Herings- und Dorschfischerei Überbrückungsbeihilfen in Höhe von 2,63 Mio. EUR ausgereicht. Auch für 2019 sind ca. 2,3 Mio. EUR vorgesehen. Darüber hinaus hat das Land Mecklenburg-Vorpommern bei der Europäischen Kommission eine Anpassung des Operationellen Programms zur Ausrichtung des Fischereisektors beantragt, die auch über das Jahr 2019 hinaus die Gewährung finanzieller Hilfen ermöglichen wird. „Mit einer Genehmigung ist im dritten Quartal dieses Jahres zu rechnen“, sagte Backhaus.
Für die Freizeitfischerei auf Dorsch empfiehlt Minister Backhaus, die Regelungen des Jahres 2019 beizubehalten, da in diesem Jahr die Quotenerhöhung für die Berufsfischerei nicht vollständig auf die Freizeitfischerei umgelegt wurde.