Bonpflicht

Finanzminister Meyer steht zur Bonpflicht: „Steuerehrlichkeit darf kein Wettbewerbsnachteil sein“

Berlin – Auf der Finanzministerkonferenz in Berlin war heute auch die Bonpflicht Thema. Hintergrund war ein Schreiben von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, in dem er eine Bagatellgrenze vorschlug. Die Finanzministerinnen und -minister wiesen das Ansinnen gemeinsam zurück, da Altmaier seine Forderung in der Bundesregierung offenbar nicht abgestimmt hat.

Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Reinhard Meyer machte deutlich, dass die Befreiung von der Bonpflicht bei kleinen Beträgen dem Ziel der Gesetzgebung zuwiderlaufe: „Wir wollen effektiv gegen Umsatzsteuerbetrug vorgehen. Gerade bei vermeintlich kleinen Beträgen hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass einige schwarze Schafe es mit der Steuerehrlichkeit nicht so ernst nehmen. Eine Bagatellgrenze wäre daher kontraproduktiv und würde ein falsches Signal senden.“

Meyer erinnerte daran, dass das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ bereits im Dezember 2016 in Kraft getreten sei. Mit der langen Vorlaufzeit sollte Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, sich auf die Neuregelung vorzubereiten. So ist es etwa schon heute möglich, den Bezahlvorgang auch elektronisch abzuschließen etwa mithilfe von QR-Codes oder der NFC-Technik. Möglichkeiten, die heute noch viel zu selten genutzt werden. „Wir dürfen nicht immer nur über die Digitalisierung reden“, so Meyer, „sondern müssen sie auch nutzen.“

Durch nicht ordentlich erfasste Zahlvorgänge werden dem Staat nach Schätzungen des Bundesrechnungshofes bis zu 10 Mrd. Euro Steuern vorenthalten. „Das ist nicht nur ein Problem für den Staat“, so Finanzminister Meyer, „sondern vor allem für die ehrlichen Unternehmen. Steuerehrlichkeit darf kein Wettbewerbsnachteil sein.“

Handlungsbedarf sahen die Finanzminister bei den Härtefallregeln. Zwar lasse das Gesetz schon jetzt Ausnahmen von der Bonpflicht zu, allerdings gibt es noch keine bundeseinheitliche Linie. Hier sieht Finanzminister Reinhard Meyer den Bund in der Pflicht: „Es muss klar sein, dass in Dresden die gleichen Regeln gelten wie in Stuttgart und Schwerin. Daher sollte das Bundesfinanzministerium schnellstmöglich Kriterien definieren, nach denen die Finanzämter Ausnahmen zulassen können.“

Für die wichtigsten Fragen zur Bonpflicht hat das Finanzministerium zudem ein aktuelles Informationsblatt veröffentlicht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert