Booster-Impfungen nach drei Monaten

Schwerin – Der Impfabstand zwischen Grundimmunisierung bzw. Infektion und Auffrischimpfung (Booster-Impfung) gegen das Coronavirus wird in Mecklenburg-Vorpommern für Personen ab 18 Jahren auf einen Zeitraum ab 3 Monate verkürzt. Gesundheitsministerin Stefanie Drese will die entsprechende Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut umgehend ab dem 22. Dezember umsetzen.

„Wir haben die Impfstäbe der Landkreise und kreisfreien Städte sowie die niedergelassenen Ärzte darüber informiert“, sagte Drese. „Eine Beschleunigung der Impfkampagne ist vor allem wegen der Omikron-Variante sinnvoll und notwendig. Die Booster-Impfungen sind der momentan beste Schutz vor Ansteckungen und schweren Krankheitsverläufen“, verdeutlichte die Ministerin.

Ab Mittwoch (22.12.) können Termine für Booster-Impfungen nach mindestens drei Monaten in den Impfstützpunkten über das Online Tool www.corona-impftermin-mv.de/ gebucht werden. An der technischen Umstellung zur Reduzierung des Impfabstandes wird gerade unter Hochdruck gearbeitet. Auch telefonisch sind Terminvereinbarungen über die Impf-Hotline des Landes unter 0385-202 711 15 möglich. Das Callcenter ist auch am 24.12. und am 31.12. jeweils von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar.

Ministerin Drese rief alle bisher noch nicht geimpften bzw. geboosterten Bürgerinnen und Bürger auf, die Impfangebote wahrzunehmen: „Bitte schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen“, appellierte Drese eindringlich. In dieser und in der nächsten Woche gibt es im gesamten Land viele Möglichkeiten, sich impfen zu lassen: beim Impfen nach Termin, beim freien Impfen, bei Sonderimpfaktionen und natürlich bei den Haus- und Fachärzten. Einen guten Überblick bietet die Website www.mv-corona.de/impfaktion.

Die STIKO hat am 21.12. ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert. Danach kann die Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für Personen ≥ 18 Jahre bereits ab dem vollendeten 3. Monat nach Abschluss der Grundimmunisierung verabreicht werden.

Personen ≥12 Jahre, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen zur Vervollständigung ihrer Grundimmunisierung bis auf weiteres eine einmalige COVID-19-Impfstoffdosis im Abstand von mindestens 3 Monaten zur Infektion erhalten. Gleiches gilt für 5-11-jährige Kinder mit Vorerkrankung nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion.

Wegen des höheren Risikos für einen schweren Verlauf von COVID-19 sollen ältere oder vorerkrankte Personen bei den Auffrischimpfungen bevorzugt berücksichtigt werden.

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