Bürger- und Gemeinden­beteiligungs­gesetz

Schwerin – Das Kabinett hat sich in der heutigen Sitzung erstmals mit dem Entwurf zur Neufassung des Bürger- und Gemeinden­beteiligungs­gesetzes beschäftigt. „Mit der Neufassung des Gesetzes legt unser Bundesland einen Gesetzentwurf vor, der allen voran die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gemeinden vor Ort im Blick hat. Im bundesweiten Vergleich bedeutet der Gesetzentwurf eine neue Qualität und Höhe der Beteiligung.

Hierzu gehört nicht zuletzt auch, dass für Photovoltaik-Freiflächen­anlagen ab einer Größe von ungefähr 1 Hektar erstmalig in den Anwendungs­bereich des Beteiligungs­gesetzes aufgenommen werden. Wir wollen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger und Gemeinden von den erneuerbaren Energien mehr profitieren“, erklärte dazu Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.“

Ziel sei es zum einen, die Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden noch besser in die regionalen bzw. lokalen Wertschöpfungen einzubeziehen. „Dies können echte finanzielle Entlastungen bei den einzelnen Bürgerinnen und Bürgern sein, z.B. durch eine Gutschrift auf die jährliche Stromrechnung. Es können aber auch Verbesserungen vor Ort durch Beteiligungen der Gemeinden selbst sein, z.B. neue Spielplätze, modernisierte Sportstätten oder die Unterstützung von Vereinen.“

„In Zukunft können die betroffenen Gemeinden und deren Einwohner einfach und unkompliziert von den Windrädern und Solarparks in ihrer Nähe profitieren. Das Bürger- und Gemeinde­beteiligungs­gesetz schafft Verhandlungen auf Augenhöhe, dafür bekommen die Gemeinden einen Werkzeug­kasten an die Hand. Sie können am besten entscheiden, wofür das Geld aus der Erneuerbaren Energie verwendet wird“, erklärte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Dr. Wolfgang Blank.

Der Gesetzentwurf geht jetzt in die Verbands­anhörung. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.

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