Berlin – Kurz nach dem Bundestag hat am 20. Dezember 2019 auch der Bundesrat dem Kompromiss aus dem Vermittlungsausschuss zum Klimaschutzpaket zugestimmt. Damit kann das geänderte Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht wie geplant zum 1. Januar 2020 in Kraft treten – nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Zum neuen Jahr sinkt die Mehrwertsteuer für Bahntickets im Fernverkehr auf 7 Prozent. Die Pendlerpauschale steigt ab 2021 auf 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und 35 Cent ab dem 21. Kilometer. Geringverdiener erhalten eine Mobilitätsprämie. Auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses beschloss der Bundestag, Fernpendler noch weiter zu entlasten: in den Jahren 2024 bis 2026 können diese 38 Cent pro Kilometer geltend machen.
Wohneigentümer, die energetische Sanierungsmaßnahmen vornehmen, werden steuerlich entlastet. Zusätzlich zu den bereits beschlossenen Fördermaßnahmen können zukünftig auch Aufwendungen für so genannte Energieberater abgesetzt werden.
Die finanziellen Lasten des Klimaschutzprogramms werden neu verteilt: Die Länder erhalten für die Jahre 2021 bis 2024 vom Bund 1,5 Milliarden Euro über Umsatzsteuerfestbeträge, um ihre Mindereinnahmen zu kompensieren. Mit einer gemeinsamen Evaluation wird rechtzeitig überprüft, ob ab dem Jahr 2025 eine weitere Kompensation erforderlich ist. Darüber hinaus gleicht der Bund den Ländern ihre Steuerausfälle aufgrund der zusätzlichen Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2024 aus.
Nicht mehr im Gesetz enthalten ist das ursprünglich vorgesehene besondere Hebesatzrecht für Kommunen bei der Grundsteuer für Windenergieanlagen: der Bundestag strich die entsprechende Passage auf Empfehlung des Vermittlungsausschusses. Im neuen Jahr wollen Bund und Länder mit einem neuen Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen auf den Weg bringen, um die Akzeptanz von Windenergie zu erhöhen.
Mit der Zustimmung des Bundesrates endet ein kompaktes parlamentarisches Verfahren – es wurde innerhalb weniger Wochen abgewickelt: Kurz nach der Stellungnahme des Bundesrates zum Kabinettsentwurf am 8. November 2019 folgte bereits am 15. November 2019 die Verabschiedung im Bundestag; Am 29. November 2019 überwiesen die Länder das Gesetz in den Vermittlungsausschuss – dieser erzielte am 18. Dezember 2019 einen Kompromiss, der von Bundestag und Bundesrat am 20. Dezember 2019 bestätigt wurde.