Training mit neuen Sportgeräten

Schul- und Sportverein 09 Gingst investiert über 12.000 Euro für die Turner AG

Insel Rügen – Das lohnt sich. Der Schul- und Sportverein 09 Gingst investiert mit Förderung von Landkreis und Landessportbund über 12.000 Euro in neue Sportgeräte für die vereinseigene Turnerriege. Im Vereinsinventar konnten jetzt ein Schwebebalken, ein Sprungkasten sowie ein Sprungtisch mit Sprungtisch aufgenommen werden.

„Unsere Arbeitsgemeinschaft Turnen freut sich riesig über diese Investition“, strahlt Trainerin Birgit Eicke. Sie hat seit Jahren schon um derartige Neuanschaffungen gekämpft, um das Training ihrer Gruppe attraktiver zu machen. Über 30 Jungen und Mädchen gehören zu ihrem Team, das sich mindestens einmal in der Woche trifft und davon profitiert.

Die Turnertalente Annike Hanson, Lilly Kaulisch, Lucy Skerstupp, Melina Hansen, Emilie Wemmers und Lilly Schmidt auf ihren neuen Sportgeräten, die der Schul- und Sportverein 09 Gingst angeschafft hat. Foto: André Farin

Die Turnertalente Annike Hanson, Lilly Kaulisch, Lucy Skerstupp, Melina Hansen, Emilie Wemmers und Lilly Schmidt auf ihren neuen Sportgeräten, die der Schul- und Sportverein 09 Gingst angeschafft hat. Foto: André Farin

„Ich finde cool, dass wir jetzt so moderne Geräte haben“, sagt Lilly Kaulisch, eine der jungen Turnerinnen des Montagstrainings. Zusammen mit ihren Vereinsfreunden liebt sie die Bewegung auf Schwebebalken, Sprungkasten & Co. Am Tag der Übergabe der neuen Sportstücke herrschte große Aufregung in der Turnhalle, weil alle damit hochmotoviert und sofort arbeiten wollten. „Das zeichnet diese Teilnehmer aus“, erklärt Birgit Eicke, die den Turnsport für junge Menschen in Gingst und auf der Insel Rügen engagiert nach vorne bringt.

„Unsere Turnerabteilung ist regional und auf Bundesebene sportlich unterwegs“, erklärt Vereinsvorsitzender André Farin. „Die Erfolge als MV-Landessieger und die so hohe Beteiligung mit quirligen Talenten rechtfertigen die finanziellen Ausgaben des Vereins.“ Mittel wurden beim Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern und beim Landkreis Vorpommern-Rügen eingeworben. Den Eigenanteil von gut 25 Prozent der Investition erwirtschaftete der Förderverein in Spendenläufen und mit Mitgliedsbeiträgen.

Buchgeschenke zum Welttag des Buches 2025

Bundesweiter Anmeldestart für Schulen

Schwerin – Startschuss für die deutschlandweit größte Leseförderungsaktion „Ich schenk dir eine Geschichte“: Schulen können sich ab sofort für die Gutschein-Aktion anmelden und so Schulkindern die Chance auf ein kostenloses Exemplar des neuen Welttag-Comicromans „Cool wie Bolle“ sichern. Lehrkräfte können die Buch-Gutscheine bis 31. Januar 2025 für 4. und 5. sowie Förderschul- und Willkommensklassen (geeignet für Schulkinder ab 9 Jahren) unter www.welttag-des-buches.de/anmeldung bestellen.

Ab April 2025 bekommen die Kinder die diesjährige Geschichte von Autor Thomas Winkler und Illustrator Timo Grubing gegen Vorlage des Klassengutscheins vom örtlichen Buchhandel geschenkt.

Im Rahmen der Bestellung können Lehrkräfte eine Wunschbuchhandlung in ihrer Region auswählen. Die Kinder erhalten die Buchgeschenke bei einem Klassenbesuch gegen Vorlage des Klassengutscheins im Aktionszeitraum vom 22. April bis 31. Mai 2025 in der zuvor ausgewählten Buchhandlung.

Für die Einbindung des Buches als Klassenlektüre in den Unterricht steht begleitendes Unterrichtsmaterial (gedruckt und digital) zur Verfügung. „Ich schenk dir eine Geschichte“ ist eine gemeinsame Aktion von Stiftung Lesen, Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins, Deutsche Post und DHL, cbj Verlag und ZDF.

Bereits seit 1997 bekommen Schulkinder der 4. und 5. Klassen rund um den UNESCO-Welttag des Buches am 23. April jedes Jahr eine speziell für den Tag geschriebene Geschichte. Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern unterstützt gemeinsam mit den Kultusministerien der übrigen Bundesländer mit seiner Schirmherrschaft schon zum 19. Mal die Initiative und finanziert den Druck der Buch-Gutscheine.

Comicroman „Cool wie Bolle“

Mit „Cool wie Bolle“ präsentieren die Initiatoren erneut einen Comicroman, um die Schulkinder mit einer abwechslungsreichen Mischung aus Text und Illustrationen fürs Lesen zu begeistern. Das diesjährige Welttagsbuch hat der cbj Verlag erneut nach dem Cradle-to-Cradle-Prinzip herstellen lassen. So können aus den recycelten Papierfasern neue Produkte entstehen, bis alle Bestandteile am Ende in den biologischen Kreislauf zurückfließen.

Und darum geht’s im Buch: Bodo ist schwer enttäuscht. Seit Tagen wartet er schon darauf, dass seine Zwillingsschwester Lea und er von ihrer Nachbarin Mira zur besten Poolparty aller Zeiten eingeladen werden. Doch die Einladung will einfach nicht kommen. Für Bodo gibt es dafür nur eine Erklärung: Seine Schwester und er sind nicht cool genug. Bodos einzige Hoffnung? Ein selbst entwickeltes Programm, das Lea und ihn innerhalb einer Woche Schritt für Schritt zum coolsten Geschwisterpaar der ganzen Schule macht. Doch was ist eigentlich cool? Und wird Bodos Plan aufgehen?

Simone Oldenburg, Ministerin für Bildung und Kindertagesförderungbetont „Lesen ist ‚Cool wie Bolle‛ und macht gleichzeitig unglaublich viel Spaß. Wer früh mit dem Lesen anfängt, entwickelt auch früh Freude an Büchern. Wir fördern deshalb frühzeitig und kontinuierlich die Entwicklung der Lesekompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Dies ist eine unserer Hauptaufgaben und mir ein ganz persönliches Anliegen. Aus diesem Grund unterstützen wir auch die Aktion ‚Ich schenke dir eine Geschichte‛ und ermöglichen unseren jungen Leserinnen und Lesern, an diesem Projekt teilzunehmen. Ich wünsche allen Beteiligten viel Spaß und Erfolg mit dem Comicroman.“

Dr. Jörg F. Maas, Hauptgeschäftsführer der Stiftung Lesen, erklärt: „Mit der größten Kinderbuchauflage in Deutschland erreichen wir mit der Aktion ‚Ich schenk dir eine Geschichte‘ jedes Jahr über eine Million Schülerinnen und Schüler. Das ist nicht nur ‚cool wie Bolle‘, sondern gleichzeitig auch eine Investition in die Zukunft. Lesen eröffnet den Zugang zu neuen Welten und schafft echte Bildungschancen. Nicht in allen Familien ist das Lesen eine Selbstverständlichkeit. Darum geht ein besonderer Dank an unsere engagierten Partnerinnen und Partner in diesem Projekt und die Buchhändlerinnen und Buchhändler in Deutschland, die mit viel Einsatz den Welttag des Buches zu einem besonderen Erlebnis machen.“

Jetzt fürs EU-Schulprogramm bewerben

Milch und frisches Obst für Schulen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich auch im Schuljahr 2025/26 am EU-Schulprogramm. Schülerinnen und Schüler erhalten wöchentlich frische Trinkmilch ohne Zusätze und frisches Obst oder Gemüse. Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern frische vitamin- und mineralstoffhaltige Produkte vorwiegend aus der Region anzubieten.

Das Programm bietet außerdem die Möglichkeit, Wissen um die Erzeugung und Verarbeitung von Lebensmitteln und deren Zubereitung sowie zur gesunden Ernährung zu vermitteln oder landwirtschaftliche und ernährungswirt­schaftliche Betriebe zu besuchen. Dazu werden den teilnehmenden Schulen pädagogische Begleitmaß­nahmen zur Unterstützung angeboten.

Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie an Förderschulen. Die Einrichtungen können sich bis spätestens zum 31. Januar 2025 für eine Teilnahme bewerben.

Das EU-Schulprogramm unterstützt die kostenlose Verteilung von Obst, Gemüse und Milch in der gesamten Europäischen Union und ist Teil eines umfassenderen Bildungsprogramms zur europäischen Landwirtschaft und zu den Vorteilen gesunder Ernährung. In Mecklenburg-Vorpommern wird es seit dem Schuljahr 2017/2018 erfolgreich umgesetzt.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus lobt das Programm als Gewinn für die Schulkinder des Landes: „Beim EU-Schulprogramm profitieren die Schülerinnen und Schüler gleich in mehrfacher Hinsicht. Zum einen bekommen sie unabhängig vom Elternhaus hochwertige Lebensmittel mit Nährstoffen, die sie für ihre Entwicklung benötigen. Das ist dringend nötig, da Betreuungskräfte in schulischen Bildungseinrichtungen und Kindertages­einrichtungen zunehmend beobachten, dass die Kinder ohne Frühstück und ohne Vormittagsverpflegung in die Bildungseinrichtung kommen. Zum anderen leistet das EU-Schulprogramm durch die Verbindung von hochwertigen heimischen Produkten und Bauernhofpädagogik einen großartigen Beitrag. So wird schon den Kleinen frühzeitig beigebracht, was es heißt, sich bewusst zu ernähren und verantwortungsvoll mit den Produkten umzugehen.“

Das Programm ist vom finanziellen Umfang begrenzt und es können gegebenenfalls nicht alle Bewerbungen berücksichtigt werden. In diesem Fall wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Dazu werden alle Bewerbungen bewertet und gewichtet.

Die Auswahlkriterien finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Landwirtschaft/Landwirtschaft/EU-Schulprogramm/

Die Bewerbungen senden Sie bitte vollständig und formgebunden bis zum 31. Januar 2025 an:         Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Referat 320, Paulshöher Weg 1, 19061 Schwerin

oder gerne auch per E-Mail an: h.rentz@lm.mv-regierung.de

Bildungsministerin verleiht DKMS Schulsiegel

Auszeichnung für engagierte Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Die Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Simone Oldenburg, hat am Goethe-Gymnasium Ludwigslust das DKMS Schulsiegel an besonders engagierte Schulen verliehen. Organisieren Schulen mehr als drei Registrierungsaktionen und registrieren dabei Schülerinnen und Schüler als potenzielle Stammzellspender, erhalten sie diese Auszeichnung für ihr nachhaltiges Engagement. Und das mit großem Erfolg: Seit Beginn des Schulprojektes vor 20 Jahren hat die DKMS über 600.000 Schülerinnen und Schüler deutschlandweit in ihre Datenbank aufgenommen. Mittlerweile konnten bereits rund 8.000 mit ihrer Spende einem Menschen irgendwo auf der Welt eine zweite Lebenschance schenken. Diesen Erfolg feiert die DKMS in ihrem Jubiläums-Schuljahr 2024/2025.

Stellvertretend für alle Siegelschulen in Mecklenburg-Vorpommern würdigte Ministerin Simone Oldenburg drei herausragende Schulen für ihre nachhaltige Einsatzbereitschaft. In ihrer Ansprache bekräftigte Ministerin Oldenburg das starke soziale Engagement der jungen Generation: „Das Projekt trägt zum Gemeinschaftsgefühl bei und stärkt Schülerinnen und Schüler in ihrer Selbstverantwortung. Sie haben sich für andere eingesetzt und ihnen damit geholfen, eine schwere Krankheit zu überwinden. Das ehrt sie sehr. Ich wünsche mir, dass dieses lebensrettende Projekt auch anderen Schulen Mut macht, sich zu beteiligen und auf diese Weise das soziale Engagement ihrer Schülerinnen und Schüler zu fördern.“

Vorgemacht, wie es geht, haben drei überaus engagierte Schulen aus Mecklenburg-Vorpommern: An der Gastgeberschule, dem Goethe-Gymnasium Ludwigslust, haben in der Vergangenheit sechs Registrierungsaktionen stattgefunden – insgesamt 228 Schülerinnen und Schüler ließen sich dabei in die DKMS Datenbank aufnehmen, vier davon konnten bereits Stammzellen spenden. Das Regionale Berufliche Bildungszentrum der Landeshauptstadt Schwerin registrierte bei fünf Aktionen mit Abstand die meisten Schülerinnen und Schüler – 941 an der Zahl. Neun Schülerinnen und Schüler konnten schon einem Menschen eine zweite Chance auf Leben schenken. Aus den drei Registrierungsaktionen am Regionalen Beruflichen Bildungszentrum des Landkreises Rostock in Güstrow sind bereits vier Stammzellspenderinnen und Stammzellspender hervorgegangen und 117 Schülerinnen und Schüler haben sich registrieren lassen.

Im Zuge des DKMS Schulprojekts ließen sich in Mecklenburg-Vorpommern rund 6.800 Schülerinnen und Schüler in die Datei aufnehmen – 59 von ihnen konnten bislang Stammzellen spenden und damit ganz konkret Betroffenen weltweit die Hoffnung auf Heilung schenken. Insgesamt sind in Mecklenburg-Vorpommern knapp 123.000 Menschen bei der DKMS registriert und rund 955 haben bereits tatsächlich Stammzellen gespendet.

Das Schulprojekt erweist sich als besonders wichtig, um junge Menschen über das Thema Stammzellspende aufzuklären und als Unterstützerinnen und Unterstützer zu gewinnen. Denn: Die DKMS benötigt dringend neue potenzielle Spenderinnen und Spender. Auch wenn sich allein im vergangenen Jahr über 400.000 Freiwillige registrierten, scheiden 2024 rund 135.000 Menschen nach dem 61. Geburtstag altersbedingt aus der Datei aus. Hier übernehmen Schülerinnen und Schüler mit ihrer Registrierung den Staffelstab der älteren Generationen. Dazu kommt: Junge Spenderinnen und Spender kommen besonders häufig für eine Stammzellentnahme infrage und können lange in der Datei bleiben.

Junge Spenderinnen wie Carolin Scheffel, welche ebenfalls zu Gast am Goethe-Gymnasium war. Die 24-jährige Carolin berichtete davon, wie sie durch ihre Spende vor drei Jahren einer jungen Patientin aus den USA eine zweite Lebenschance schenken durfte. Sie sagt: „Ich würde sofort wieder spenden. Wenn ich die Möglichkeit habe jemanden zu helfen, dann mache ich das natürlich.“

Alle Gymnasien, Gesamtschulen und berufsbildenden Schulen sind eingeladen, sich ebenfalls am DKMS Schulprojekt „Dein Typ ist gefragt“ zu beteiligen und so Teil der Erfolgsgeschichte zu werden. Registrieren können sich alle Schülerinnen und Schüler ab 17 Jahren. Wer an der eigenen Schule eine Registrierungsaktion organisieren möchte, findet hier weitere Informationen und kann sich gerne direkt per Mail an das DKMS Schulteam wenden: schule@dkms.de.

Aussteller punkten auf Berufsmesse

25 Unternehmen stellen in Gingst Ausbildungsmöglichkeiten auf Rügen und dem Festland vor

Insel Rügen – „Ein Lob von Schülern ist ideal“, meint Goswin Schreck, der in diesem Jahr wieder mit seinem Team die 18. Berufsmesse an der Schule Gingst vorbereitet hat. An einem Feedback-Tower sammelte er Rückmeldungen der jungen Besucher. „Ich freue mich über die vielen anerkennenden Worte und Vorschläge für unsere Messe aus den unterschiedlichen Kassen.“

Über 270 Schüler aus den Klassenstufen 5 bis 10 haben dieses Jahr an der Messe wieder teilgenommen. Tage vor dem Höhepunkt im November bereiteten sie sich mit ihren Lehrern vor. Dazu sprachen sie über die Aufgaben ihrer Messemappe, tauschten sich über die Regeln für den Besuch in der Messehalle aus und dachten über Fragen an die Aussteller nach. Sie wollten zielgerichtet auf die Firmen zugehen und vielleicht sogar einen Praktikumsplatz organisieren. Das gelang beispielsweise zwei ukrainischen Jungen, die im Schlosshotel Ralswiek für eine Woche hinter die Kulissen schauen.

Am Stand der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern der diesjährigen Berufsmesse in Gingst: Toni Bergmann, Goswin Schreck, Holger Lobitz, Felix Krause, Nico Last und André Farin (v.l.n.r.) Foto: Martina Zabel

Am Stand der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern der diesjährigen Berufsmesse in Gingst: Toni Bergmann, Goswin Schreck, Holger Lobitz, Felix Krause, Nico Last und André Farin (v.l.n.r.) Foto: Martina Zabel

„Eine solche Messe ist für unseren Ort und seine Schule sehr wertvoll“, erklärt der Gingster Bürgermeister Nico Last in seinen Grußworten. Er erlebte nach seinem Amtsantritt das erste Mal die Veranstaltung und ermunterte die Schüler, diese Chance zu nutzen. Unternehmen kommen an die Schule und bieten umfassende Informationen über Ausbildungsmöglichkeiten, Einkommen und Bewerbungsabläufe. Einige von ihnen boten praktische Übungen an oder sprachen in Fachvorträgen zu den Berufsbildern ihrer Firmen. Daran nahmen die Neuntklässler Toni Bergmann und Felix Krause teil und sprachen an einem Messestand über ihre positiven Erfahrungen damit.

„Ein Gespräch mit Experten helfe ungemein, den Weg in der beruflichen Zukunft auszuloten“, sagt Schulleiter André Farin. Daher halte die Schule an ihrer Messetradition fest und feile jedes Jahr an den Details. Das Interesse von Ausstellern und Schülern belege, wie wichtig dieser Baustein in der Berufsorientierung sei. Ihm stimmt Holger Lobitz von der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern zu. „Wir kommen gern und mit verschiedenen Projekten an die Schule“, sagt er im Gespräch an seinem Stand. Mit der Gingster Schule wolle er in dem kommenden Jahr die Kooperation ausbauen. Das Handwerk brauche wie viele andere Branchen auch Fachkräfte und müsse aktiver für sich werben. In Gingst werden das künftig zum Beispiel Mitmach-Tage, Schnupperkurse und Betriebsbesuche sein.

Inklusive Beschulung erklärtes Ziel des Landes

Oldenburg: Schulgesetz-Novelle unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte bei der Umsetzung der Inklusionsstrategie

Schwerin – Mit der geplanten Änderung des Schulgesetzes ist die organisatorische Aufhebung der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen bis zum Jahr 2030 vorgesehen. Für die Schulträger bedeutet das mehr Zeit für die Umsetzung baulicher Maßnahmen. „Die Inklusion ist eine große Chance und eine große Leistung, die von Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Schulträgern erbracht wird. Das kann nur schrittweise erfolgen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg am Rande des Landtages.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern (GEW) hat zuletzt die geplante Ausdehnung der Übergangsfrist kritisiert. Die Ministerin betonte, dass die aktuellen Aufgaben für die Schulträger groß seien. Daher sei eine Flexibilisierung für alle an der inklusiven Beschulung Beteiligten dringend geboten. Oldenburg: „Seit dem Jahr 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Das hat Folgen für das Bildungssystem und auch für die kommunale Familie in Mecklenburg-Vorpommern. Das darf man nicht ignorieren.“

Der Prozess zur Aufhebung der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen durch die Träger der Schulentwicklungsplanung hat gezeigt, dass der Übergangsprozess flexibilisiert werden muss. Die Änderung sieht daher vor, dass die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen bis spätestens zum 31. Juli 2030 aufzuheben sind. Gleichzeitig wird den Landkreisen und kreisfreien Städten ein individuelles Vorgehen ermöglicht, wie die Klassen künftig an den Grund- und weiterführenden Schulen integriert werden. Die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen können im Zeitraum von 2027 bis 2030 aufgehoben werden.

„Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler der dann verbleibenden Jahrgangsstufen 5 bis 9 ihre Schullaufbahn gemeinsam in ihrer bisherigen Lerngruppe fortsetzen. Die Kinder werden nicht auf andere Klassen aufgeteilt. In dem Schuljahr, an dessen Ende die organisatorische Aufhebung der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen steht, werden zusätzliche Lerngruppen jahrgangsweise aufwachsend ab der Jahrgangsstufe 3 eingerichtet“, erklärte die Ministerin.

Die Beschulungsform der Lerngruppe Lernen ist das dritte Modul der Inklusionsstrategie, das das Land umsetzt. Nach einem ähnlichen Modell lernen bereits die Schülerinnen und Schüler erfolgreich in den Lerngruppen Sprache (Modul 1) und in den Diagnoselerngruppen (Modul 2). In diesen Lerngruppen werden die Schülerinnen und Schüler gezielt individuell gefördert. Zwischen den inklusiven Lerngruppen und Regelklassen besteht eine Durchlässigkeit. Das heißt, Kinder und Jugendliche können je nach individuellen Voraussetzungen aus der Lerngruppe in die jeweilige Regelklasse wechseln.

Oldenburg: „Zur Unterstützung der Lehrkräfte im Umgang mit dem inklusiven System wurden von Anfang an Handreichungen zur Umsetzung zur Verfügung gestellt. Ebenfalls werden Fort- und Weiterbildungen im Rahmen von Kongressen, Veranstaltungsreihen und Inhalte in Masterstudiengängen sowie berufsbegleitenden Studiengängen angeboten.“

Änderung des Schulgesetzes

Oldenburg: Wir erhalten alle Schulen in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat den Entwurf für eine Änderung des Schulgesetzes in den Landtag eingebracht.

Zu den zentralen Neuerungen zählen:

  • Sicherung des Schulnetzes
  • Neuregelungen der Schullaufbahnempfehlung
  • Regelungen zur Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft
  • Regelungen zu den Organisationsformen des Lernens
  • Verankerung der Digitalen Landesschulen im Schulgesetz
  • organisatorische Aufhebung der Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen bis zum Jahr 2030 statt zum Jahr 2027
  • Stärkung der Mitwirkungsrechte

Geplant ist, dass die Änderungen zum Schuljahr 2025/2026 in Kraft treten.

„Wir schließen keine Schulen. Das haben wir den Eltern, Kindern und den Schulträgern versprochen und auch dieses Versprechen lösen wir ein“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg zur Sicherung des Schulnetzes in der Landtagsdebatte. „Somit geben wir den Eltern und den Schulträgern eine bisher nicht dagewesene Planungssicherheit.

Um auch die rückläufigen Schülerzahlen zu beachten, haben wir ebenfalls in diesem Gesetz die Anzahl der Kinder in den Eingangsklassen für Bestandsschulen verringert. So braucht die Jahrgangsstufe 1 jetzt lediglich 15 Schülerinnen und Schüler statt bisher 20. In der Jahrgangsstufe 5 müssen 30 und nicht mehr 36 Kinder angemeldet werden. Diese Änderung zahlt sich für mehr als 50 Schulen aus. Damit sind die zahlreichen Anträge auf Ausnahmegenehmigungen endlich Geschichte“, so die Ministerin.

Ziel des neuen Schulgesetzes ist auch eine Stärkung der Mitwirkungsrechte. „Wir haben bisher die Kinder die ersten sechs Jahre von Entscheidungen in Bezug auf ihren Schulalltag zu wenig einbezogen. Sie durften erst ab der Jahrgangsstufe 7 Mitglied in der Schulkonferenz, dem wichtigsten beschließenden Gremium, werden.  So konnten sie zu wenig über Wandertage, Klassenfahrten oder auch die Schulordnung mitentscheiden.

Das musste dringend geändert werden. Jetzt sollen Kinder ab der Jahrgangsstufe 5 ordentliches Mitglied werden und bereits ab der Jahrgangsstufe 3 können sie beratendes Mitglied sein. Das ist für mich eine wichtige Entscheidung gewesen, denn Demokratie kann man jemandem nicht ‚beibringen‘, Demokratie muss gelebt werden. Unsere Kinder können Verantwortung übernehmen. Trauen wir es ihnen also auch zu“, sagte Oldenburg.

Die Ministerin sprach auch die Digitalen Landesschulen an, die im Gesetz verankert werden: „Seit 30 Monaten senden wir täglich den Unterricht im Fach Deutsch als Zweitsprache für alle Schülerinnen und Schüler aller Schularten digital. Zu Beginn dieses Schuljahres haben wir Alphabetisierungsmodule in die Kurse integriert.

Seit drei Wochen sind wir jetzt auch mit Vertretungsunterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch für die Jahrgangsstufen 9, 10, 11 und 12 am Start. Das ist bundesweit einmalig. Pro Woche stehen somit für ca. 500 Schülerinnen und Schüler je Lehrkraft Unterrichtsangebote bereit. Im Schuljahr werden mit diesen neuen Maßnahmen bis zu 14.000 Schülerinnen und Schüler erreicht.

Diese besonderen Schulen mit ihren besonderen Organisationweisen brauchen natürlich auch eine besondere rechtliche Absicherung, die wir mit der Änderung des Schulgesetzes schaffen. Genau wie wir mit dieser Novelle die Grundlage für die Möglichkeit von Distanzunterricht bei pandemiebedingten Einschränkungen und von digital gestützten Unterricht in der Schule legen.“

Außerdem sieht die Schulgesetzänderung mehr Planungssicherheit für die Schulen in freier Trägerschaft vor. „Künftig wird zur Berechnung der Finanzhilfe das vorvergangene Haushaltsjahr herangezogen, statt wie bisher das vergangene Jahr. Dieser Zeitraum war zu knapp, um zeitnah die Neuberechnungen durchzuführen. Darüber hinaus schützen wir die Schulträger vor Rückzahlungen. Bei der Ermittlung der Kostensätze werden künftig die Personalausgaben des Landes für die verbeamteten Lehrkräfte durch pauschalierte Beihilfe- und Versorgungszuschläge angemessen berücksichtigt. Damit diese Änderungen bereits vor der nächsten Neuberechnung wirken, erhalten die Träger im Vorgriff einen Zuschlag zu den aktuellen Schülerkostensätzen“, erläuterte die Ministerin.

Inklusion in MV macht weitere Fortschritte

Sozialministerium legt Kabinett 2. Zwischenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor

Ministerin Drese: "Mit dem Bericht haben wir einen aktuellen Überblick über den erreichten Zwischenstand der Landesregierung im Bereich der Inklusion."

Schwerin – Die Inklusion und die Verbesserung der Lebenslage von Menschen mit Behinderungen war ein wichtiges Thema in der Sitzung des Kabinetts am (heutigen) Dienstag. Sozialministerin Stefanie Drese stellte den zweiten Zwischenbericht zum Maßnahmenplan 2.0 der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Mecklenburg-Vorpommern vor. Darin werden die Ergebnisse einer regierungsinternen Abfrage zusammengefasst.

„Mit dem Bericht haben wir einen aktuellen Überblick über den erreichten Zwischenstand der Landesregierung im Bereich der Inklusion.

Das ist wichtig, denn seit dem Beitritt der Bundesrepublik zur UN-Behindertenrechtskonvention müssen und wollen wir über unsere erzielten Fortschritte in den Bereichen Inklusion und Barrierefreiheit möglichst genau Bescheid wissen“, betonte Drese im Anschluss an die Kabinettssitzung.

Das Sozialministerium überwacht und begleitet als sogenannter „Focal Point“ fortlaufend die Umsetzung des Maßnahmenplans 2.0 der Landesregierung.

Drese erläuterte, dass von den im Maßnahmenplan 126 gelisteten Maßnahmen rund ein Drittel bereits erfolgreich umgesetzt wurden. Fast alle anderen von den Ministerien geplanten Maßnahmen sind bereits gestartet und befinden sich in der Umsetzung.

„Wir sind in Mecklenburg-Vorpommern beim Abbau von Barrieren jeglicher Art und bei der Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auch im vergangenen Jahr weiter vorangekommen“, bilanzierte Drese.

Die Ministerin hob dabei die Förderung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen und Wohnraumanpassungen zur Herstellung von Barrierefreiheit oder die Bereitstellung von 237 zusätzlichen Lehrkräftestellen zur Einführung eines inklusiven Schulsystems hervor. Auch die barrierefreie Zugänglichkeit und Ausgestaltung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) konnte sukzessive weiter verbessert werden.

Die zweite Evaluierung des Maßnahmenplans 2.0 belege zudem, dass insbesondere gezielte Schulungsmaßnahmen zur Aus- und Fortbildung sowie Vernetzung für jegliches Personal in- und außerhalb der öffentlichen Verwaltung wesentlicher Bestandteil einer nachhaltigen Inklusionspolitik sein müssen, so Drese.

Der Bericht zeigt nach Ansicht der Ministerin auch, dass noch einiges zu tun bleibe, um für Menschen mit Behinderungen weg vom Prinzip der Fürsorge hin zu einer selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe zu gelangen. Dafür seien ein klarer politischer Kompass, Ausdauer und Kontinuität notwendig.

Drese: „Inklusion ist und bleibt eine Querschnittsaufgabe, die uns alle angeht. Nur wenn Politik, Verwaltung, Leistungserbringer, Wirtschaft und Gesellschaft möglichst gut aufeinander abgestimmt zusammenarbeiten und in ihren jeweiligen Einflussbereichen zielgerichtet Barrieren abbauen, können wir die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe aller Personengruppen im Land gemeinsam nachhaltig stärken.“

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) verpflichtet seit 2009 auch die deutschen Institutionen und Unternehmen, sich für mehr und perspektivisch weiter verbesserte Barrierefreiheit einzusetzen. In ihrem Maßnahmenplan 2.0 (MP 2.0) zur Umsetzung der UN-BRK hat die Landesregierung am 16. Februar 2021 einen Maßnahmenkatalog beschlossen, welcher den vorigen Maßnahmenplan aus dem Jahr 2013 fortschreibt. Der nun vorgelegte Bericht verschafft einen Überblick über den bis April 2024 erreichten Sachstand bei der Umsetzung des MP 2.0 der Landesregierung.

GEW zieht falsche Rückschlüsse

Oldenburg: Landesrahmenvertrag wird im ganzen Land umgesetzt – Alle Kitas werden profitieren

Schwerin – Die Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung, Simone Oldenburg, weist die Kritik der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern (GEW), dass die Umsetzung des Landesrahmenvertrages gescheitert sei, zurück. „Die Behauptung entbehrt jeglicher Grundlage: Die Umsetzung des Landesrahmenvertrages ist in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Einrichtungen in vollem Gange. Die Änderungen der Satzungen der Kitas werden derzeit vorbereitet. Nach Inkrafttreten werden alle Kindertagesstätten im Land von den einheitlichen Vorgaben profitieren“, sagte die Ministerin.

Entgegen der GEW-Darstellung sind seit Unterzeichnung des Landesrahmenvertrages im April 2024 alle acht Gebietskörperschaften und alle Mitgliedsverbände der LIGA M-V (bis auf das Erzbistum Hamburg) beigetreten. Dabei repräsentiert die LIGA rund 70 Prozent aller Einrichtungen im Land.

Mit den avisierten Änderungen in den Satzungen der kommunalen Kitas werden in allen Einrichtungen des Landes ab dem Jahr 2025 ein verbesserter Personalschlüssel sowie die Sachkosten-Pauschalen eingeführt. Dass alle Kitas profitieren, ergibt sich aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz, Artikel 3 des Grundgesetzes.

„Mit Abschluss des Landesrahmenvertrages ist nach 12 Jahren der Stagnation und des Scheiterns bei den Verhandlungen endlich der Weg frei für weitere Qualitätsverbesserungen: Das bedeutet für alle Kinder eine bessere Förderung, mehr individuelle Betreuung und faire Bildungschancen. Denn mit dem vorgesehenen einheitlichen Mindestpersonalschlüssel können landesweit 700 pädagogische Fachkräfte zusätzlich eingestellt werden“, erklärte die Ministerin.

Ein Landesrahmenvertrag stellt die Verbindung zwischen den landesgesetzlichen Regelungen sowie den Einzelvereinbarungen vor Ort mit jeder Kindertageseinrichtung her. Ziel des Landesrahmenvertrages ist es, landesweit einheitliche Rahmenbedingungen festzulegen und so die Qualität in Kindertagesstätten und Horten weiter zu steigern, unter anderem durch verbesserte Arbeitsbedingungen für Fachkräfte sowie einen einheitlichen Personal- und Leistungsschlüssel.

Oldenburg: „All diese Qualitätsverbesserungen für die Kinder in den Einrichtungen und für das pädagogische Personal würde es ohne den Landesrahmenvertrag nicht geben. Auch die Forderung der GEW nach einer Gesetzesänderung geht fehl. Zuständig für die Satzungen und damit auch für den Personalschlüssel sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe – also die Landkreise und kreisfreien Städte. Das Land hat als wesentlichen Rahmen bereits das Fachkraft-Kind-Verhältnis durch das Kindertagesförderungsgesetz geregelt.“

Bewerbungsphase Medienkompetenz-Preis

Sozialministerium stiftet Preis für Kategorie „Kindheit und Alter“

Schwerin – Ab sofort und noch bis zum 15. Januar 2025 können sich Bildungsträger und Schulklassen, Freizeit- und Kindereinrichtungen, Vereine, Jugend- und Seniorengruppen sowie Einzelpersonen mit ihren medienpädagogischen Projekten für den Medienkompetenz-Preis Mecklenburg-Vorpommern 2025 bewerben. Der seit 2006 jährlich durch die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern vergebene Preis ist in vier Kategorien mit Preisgeldern in Höhe von insgesamt 6.000 Euro dotiert.

Ausgezeichnet werden Medienbildungs-Projekte aus den Bereichen Freizeit und Teilhabe, Schule und Bildung, Kindheit und Alter sowie „Nachgehakt“. Den Preis für die Kategorie Kindheit und Alter stiftet seit 2020 das Sozialministerium. „Die Medienbildung und der Erwerb von Medienkompetenz bei den Jüngsten und den Seniorinnen und Senioren ist uns ein besonderes Anliegen“, begründete Sozialministerin Stefanie Drese das Engagement ihres Ministeriums für diese beiden Gruppen.

„Kinder wachsen heutzutage in einer Welt auf, die von digitalen Medien und einer Vielzahl von seriösen und unseriösen Quellen geprägt ist. Deshalb unterstützen wir Projekte, die ihnen schon frühzeitig die wichtige Fähigkeit vermitteln, sich kritisch mit medialen Inhalten auseinanderzusetzen und verantwortungsvoll mit diesen Technologien umzugehen“, betonte die Ministerin.

Für Seniorinnen und Senioren hingegen sei eine kompetente Mediennutzung oftmals der Schlüssel zu mehr Teilhabe am Alltag. „So können zum Beispiel einfacher Informationen zum öffentlichen Nahverkehr oder zum Ticketkauf im Kultur- und Freizeitbereich eingeholt werden. Aber auch der Kontakt zur oft weiter entfernt lebenden Familie und zu Freunden, etwa über Videotelefonie, wird vereinfacht“, erklärte Drese.

Die Ministerin hofft deshalb in den nächsten Monaten wieder auf eine Vielzahl von innovativen Einsendungen, aus denen eine Expertenjury die Gewinnerprojekte auswählen wird. Die Preisverleihung wird traditionell am 24. April im Rahmen des Rostocker Filmfestivals im StadtHafen (FiSH) erfolgen.

Informationen zur Einsendung und den Teilnahmebedingungen finden Interessierte auf den Seiten der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern unter https://medienanstalt-mv.de/medienkompetenz/medienkompetenz-preis-mv/

Kinder für Geschichten und das Lesen begeistern

Oldenburg: Wem früh vorgelesen wird, entwickelt zeitig die Lust an Büchern und will immer mehr davon

Proseken – Eine Woche vor dem Bundesweiten Vorlesetag hat Bildungsministerin Simone Oldenburg Kindern der Kita „De Lütten Plappersnuten“ in Proseken im Landkreis Nordwestmecklenburg vorgelesen. Die Ministerin hatte für die Mädchen und Jungen die Geschichte „Ich mag dich – einfach so!“ der Autorin Neele und der Illustratorin Marta Balmaseda mitgebracht. In dem illustrierten Kinderbuch geht es um einen kleinen Elefanten, der schlechte Laune hat und dessen Schimpfen und Ärgern sich auf andere ausbreitet. Ein Erdmännchen hat genug davon, umarmt einfach so einen fauchenden Elefanten, woraufhin alle Tiere feststellen, wie schön es ist, wenn man freundlich zueinander ist.

„Alle Kinder hören gerne zu, wenn ihnen Erwachsene Geschichten erzählen oder vorlesen. Das ist auch für mich jedes Mal ein schönes Erlebnis, wenn die Kinder mir gespannt zuhören“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wem früh vorgelesen wird, entwickelt zeitig die Lust an Büchern und will immer mehr davon. In der Grundschule haben die Schülerinnen und Schüler deshalb mehr Zeit zum Lesen. Seit diesem Schuljahr zieht sich ein Leseband durch die Jahrgangsstufen 1 bis 4. Den Kindern stehen jeden Tag 20 Minuten zur Verfügung, in denen sie das Lesen intensiv üben können. Lesen ist eine Grundkompetenz und die Voraussetzung für den Bildungserfolg“, so Oldenburg.

Das Land stärkt in der Primarstufe darüber hinaus die Kernfächer Deutsch und Mathematik. In der Grundschule stehen ab diesem Schuljahr für die Jahrgangsstufen 3 und 4 zusätzlich eine Stunde Deutsch und eine Stunde Mathematik zur Verfügung. Nach der neuen Stundentafel, die ab dem Schuljahr 2025/2026 verbindlich ist, stärkt das Land die Kernfächer Deutsch, Mathematik und Englisch in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 an Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Gymnasien ohne bei anderen Fächern zu kürzen. Die Schulen können bereits in diesem Schuljahr nach den neuen Stundentafeln arbeiten.

Laut Vorlesemonitor der Stiftung Lesen greifen Eltern wieder häufiger zum Kinderbuch als noch während der Corona-Pandemie. Damals ging das Niveau zurück. So lesen den Angaben zufolge 67,7 Prozent der Eltern ihren Kindern mindestens mehrmals pro Woche vor, 2022 waren es nur 61,3 Prozent. Jedem fünftem Kind wird allerdings nie vorgelesen. Für die repräsentative Studie der Stiftung Lesen waren 815 Eltern von ein- bis achtjährigen Kindern von Mitte Mai bis Mitte Juni zu ihrem Vorleseverhalten befragt worden.

Der Bundesweite Vorlesetag findet in diesem Jahr am Freitag, 15. November 2024, statt. Das Motto des diesjährigen Aktionstages lautet „Vorlesen schafft Zukunft!“. Der Vorlesetag ist eine Initiative von DIE ZEIT, Stiftung Lesen und Deutsch Bahn Stiftung. Deutschlands größtes Vorlesefest ist ein öffentliches Zeichen, um alljährlich am dritten Freitag im November Kinder und Erwachsene für die Bedeutung des Vorlesens zu begeistern.

Mehr Angebote zur Beruflichen Orientierung

Konzept setzt neue Maßstäbe und sieht frühe und umfassende Beschäftigung mit Berufsbildern vor

Schwerin – Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern sollen noch gezielter den Beruf wählen, der am besten ihren Neigungen entspricht. Das Land stellt dafür die Berufliche Orientierung an den Schulen neu auf. Bildungsministerin Simone Oldenburg hat das Konzept mit Vertretern der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern und der Bundesagentur für Arbeit in Schwerin öffentlich vorgestellt. Das Konzept „Alle werden gebraucht! – Schulische Berufliche Orientierung für einen guten Übergang in Ausbildung und Beruf“ enthält viele Neuerungen und bewährte Angebote. Es soll ab dem Schuljahr 2025/2026 an den Schulen verbindlich umgesetzt werden. Bereits in diesem Schuljahr können die Schulen danach arbeiten.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Mit dem neuen Konzept geben wir klare Leitlinien vor, damit Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf ihren beruflichen Weg vorbereitet werden. Berufliche Orientierung wird damit zu einer zentralen Aufgabe der Schulen. Wir wollen die Berufswahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler ausbauen, damit sie zielgerichtet einen Beruf wählen und die Anforderungen der Arbeitswelt erfüllen. Die Zahl der Ausbildungsberufe und Studiengänge ist groß und für viele unübersichtlich. Viele junge Menschen fühlen sich nicht immer gut auf die Berufswahl vorbereitet. Wir schaffen deshalb die Möglichkeit, sich schon früh mit den verschiedenen Berufsbildern zu beschäftigen. Wichtig ist dabei auch, dass Jugendliche für den Arbeitsmarkt nicht verloren gehen.“

Der amtierende Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin, Peter Todt: „Die Berufswahl ist eine tiefgreifende Entscheidung für alle Jugendlichen. Damit sie diese treffen können, braucht es eine hohe Berufswahlkompetenz, einen gesunden Blick auf die eigenen Neigungen und die Möglichkeiten in der Region, diese auch umzusetzen. All das soll in der Berufsorientierung erfolgen. Die Industrie- und Handelskammern unterstützen das in jedem Sinne, geht es doch um die Zukunft unserer Jugendlichen in MV und für die Unternehmen, um die so dringend benötigten Fachkräfte und damit auch um ihre Zukunft.“

Der Präsident der Handwerkskammer Schwerin, Uwe Lange: „Es ist dringend an der Zeit, dass an den Schulen unseres Landes eine umfassende Berufsorientierung angeboten wird. Wir begrüßen es sehr, dass das neue Konzept auch die Gymnasien in die Pflicht nimmt und von der Gleichwertigkeit der beruflichen und der akademischen Bildung ausgeht. Auch der stärkere Einbezug der Eltern und die Einbindung in ökonomische Zusammenhänge sind Pluspunkte. Im Sinne unserer Ausbildungsbetriebe setzen wir große Hoffnungen in dieses Konzept.“

Die Landesregierung hatte sich im Zukunftsbündnis mit den Partnern der Wirtschaft, den Gewerkschaften und Sozialverbänden auf eine Weiterentwicklung der Beruflichen Orientierung verständigt. Die Vereinigung der Unternehmensverbände, der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord, die Universität Rostock, die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern als Netzwerkpartner haben an dem Konzept maßgeblich mitgewirkt.

Nach dem neuen Konzept beginnt die Berufliche Orientierung mit altersangemessenen Angeboten bereits in der Kita. In der Schule setzt sie sich in aufeinander aufbauenden Phasen und in allen Unterrichtsfächern fort.

Jede Schule benennt darüber hinaus eine beauftragte Lehrkraft für Berufliche Orientierung, die für die Umsetzung der Angebote an der jeweiligen Schule verantwortlich ist. Für den Aufbau der Beruflichen Orientierung und die Umsetzung des Konzepts erhalten die Lehrkräfte zwei Anrechnungsstunden im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2024/2025, in den Schuljahren darauf ist wöchentlich eine Anrechnungsstunde vorgesehen. Die Lehrkräfte erhalten zur Begleitung der Schülerinnen und Schüler wöchentlich weitere vier Stunden während des Zeitraums der Praxislerntage.

Von der Kita bis zum Ende der Sekundarstufe II führt das Land folgende Regelungen ab dem Schuljahr 2025/2026 verbindlich ein:

  • In der Kita und in der Primarstufe werden verschiedene Berufe vorgestellt. Das naturwissenschaftlich-forschende Entdecken wird gefördert.
  • An allen Schulen gibt es einen Projekttag pro Jahrgangsstufe. An Grundschulen können das zum Beispiel Arbeitsplatzbesichtigungen oder MINT-Projekttage sein. Das Portal „Handwerk macht Schule“ liefert zudem viele Themenideen für die Umsetzung.
  • An Gymnasien wird die Berufliche Orientierung ausgeweitet, um Schülerinnen und Schülern, die nach dem Abitur kein Studium aufnehmen möchten, zu fördern und ihnen berufspraktische Erfahrungen zu ermöglichen.
  • An den beruflichen Schulen soll es ebenfalls verstärkt Angebote der Beruflichen Orientierung geben. Fachgymnasien fokussieren sich in ihrem Berufs- und Studienorientierungskonzept stärker auf die Berufliche Bildung. Im Berufsvorbereitungsjahr 1 und 2 rücken berufsorientierende Angebote stärker in den Mittelpunkt. Dabei sind Kooperationen mit außerschulischen Partnern und der Jugendberufshilfe von Bedeutung.
  • Zusätzlich zum 25-tägigen Schülerbetriebspraktikum stehen in den Jahrgangsstufen 8 bis 11 weitere fünf Tage für Projekte mit externen Partnern zur Verfügung (z. B. Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern u. a.)
  • Regionale Schulen bieten im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 8 oder in einem Halbjahr der Jahrgangsstufe 9 wöchentlich einen Praxislerntag im Umfang von mindestens vier bis maximal sechs Stunden an.
  • Betriebsbesichtigungen, regionale Berufsorientierungsmessen oder aber Unternehmenspatenschaften und Angebote im Rahmen der Ganztagsschule kommen hinzu.

Bei der Umsetzung der Beruflichen Orientierung übernehmen Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte eine Schlüsselrolle und erhalten vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten. Neben Checklisten und Handreichungen wird das Institut für Qualitätsentwicklung des Bildungsministeriums (IQ M-V) Fortbildungen für Lehrkräfte zum Thema anbieten, die demnächst den Schulen bekannt gegeben werden. Auf einem Fachtag im Februar 2024 hatte Bildungsministerin Simone Oldenburg Schulleitungen das neue Konzept bereits in Grundzügen vorgestellt. Die Veranstaltung verzeichnete 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Die Einbindung der Eltern ist ebenfalls von großer Bedeutung, weil sie die Stärken und Neigungen ihrer Kinder besonders gut kennen und einschätzen können.

Lehrkräfte, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter finden alle wichtigen Informationen rund um die Berufliche Orientierung, Regelungen und Angebote von Unternehmen und anderen Einrichtungen gebündelt auf dem neuen Online-Portal „BOje“ (www.boje-mv.de). „BOje“ steht für „Berufliche Orientierung jederzeit erreichbar“ und wird durch das Bildungswerk der Wirtschaft MV e. V. im Auftrag des Bildungsministeriums betreut. Finanziert wird das Angebot durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung über die Initiative „Bildungsketten“ unter Steuerung des Bundesinstitutes für Berufsbildung (bibb).

M-V bildet Moorspezialisten aus

Schwerin – Um dem Mangel an Fachkräften – auch im Klimabereich – zu begegnen, hat das Land Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit der Ostseestiftung und der Universität Greifswald ein spezielles Ausbildungsprogramm für Moorspezialist:innen entwickelt. Das Programm wird über ein Institut angeboten, das ans Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) angegliedert werden soll. Künftig sollen dort bis 2032 ca. 80 Moorspezialist:innen ausgebildet werden.

„Personelle Engpässe bei Vorhabenträgern, Behörden und Flächennutzer bremsen vielerorts die Umsetzung von Projekten zum Moor-Klimaschutz. Hinzu kommt, dass für die Moor-Klimaschutzprojekte, wie die Wiedervernässung von Mooren besondere Fachkenntnisse zum Wasserhaushalt, im Boden- und Naturschutz und nicht zuletzt im Wasserrecht erforderlich sind, um Projekte sachgerecht und zügig umzusetzen. Mecklenburg-Vorpommern zählt zu den moorreichsten Bundesländern und verfügt über sehr viel Fachwissen. Davon sollen auch andere Bundesländer profitieren. Ziel ist auch, die Kursteilnehmenden organisationsübergreifend zu vernetzen. Das ist wichtig, um in Sachen Moorklimaschutz bundesweit gemeinsam weiterzukommen“, unterstrich Umweltminister Dr. Till Backhaus die Verantwortung des Landes.

Das Programm wird vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologe M-V inhaltlich und organisatorisch betreut. Der theoretische Teil der Ausbildung wird von der Universität Greifswald mit der Professur Moorkunde vorgenommen. Die praktische Ausbildung erfolgt in den Einsatzstellen, wie den wasser- und Boden-Verbänden, Vorhabenträger, Behörden, Planungsbüros usw. Nach drei Jahren endet die Ausbildung mit einem speziellen Zertifikat. Wichtige Partner bei der Umsetzung ist die Ostseestiftung für die Evaluation.

Innerhalb des Qualifizierungs- und Praxisprogramms werden in mehreren Durchgängen jährlich ca. 20 bis 25 Absolvent*innen von Hochschulen und Universitäten zu Moorspezialist*innen qualifiziert. Damit werden 2030 voraussichtlich über 80 zusätzliche Spezialist*innen zur Verfügung stehen.

Als Einsatzstellen tragen die Beteiligten am Moor-Klimaschutz eine große Verantwortung im Projekt. Sie begleiten die Teilnehmenden, dort werden sie in praktische Aufgaben zur Moorrevitalisierung einbezogen. Das Tutoring umfasst die Fachlichkeit, die Anleitung und die kooperative Integration junger Mitarbeiter*innen. Es sind reguläre Einsatzstellenwechsel vorgesehen. „Die Stärke des Programms ist die Ausbildung eines außergewöhnlichen Netzwerkes der Teilnehmenden und der Einsatzstellen. Über eine verbesserte Kultur der Zusammenarbeit und bessere Kommunikation sollen konstruktive Entscheidungen wirksamer umgesetzt werden können. Online-Portale unterstützen diese Aufgaben“, betonte LUNG-Direktorin Ute Hennings.

Die Laufzeit des Modellvorhabens ist bis zum Jahr 2032 geplant. Die Finanzierung erfolgt zu 90% aus Mitteln des Bundes über das Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz und zu 10 Prozent durch das Land Mecklenburg-Vorpommern. Die Einsatzstellen beteiligen sich insgesamt bis zu fünf Prozent der Gesamtkosten. Die Gesamtkosten betragen ca. 34 Millionen Euro.

Alle Teilnehmenden werden für die Ausbildungszeit beim LUNG eingestellt. Das Projekt soll zum Frühjahrsemester 2025 beginnen und die Ausschreibung der Plätze für die Teilnehmenden erfolgt voraussichtlich noch im November 2024.

Land plant Änderung des Schulgesetzes

Gesetzentwurf sieht umfangreiche Neuregelungen und Entlastungen für Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft vor

Schwerin – Mit der Änderung des Schulgesetzes sollen die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern einen verbesserten, rechtlichen Handlungsrahmen erhalten. Das Kabinett hat den Entwurf für eine Änderung des Schulgesetzes gebilligt. Zu den zentralen Änderungen zählen die Sicherung des Schulnetzes, die Regelungen zur Schullaufbahnempfehlung, die Stärkung der Mitwirkungsrechte und die Regelungen zur Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft. Außerdem sollen im Schulgesetz erstmals Organisationsformen des Lernens geregelt werden. Darüber hinaus werden die Digitalen Landesschulen auf rechtliche Grundpfeiler gestellt und Ziele der Digitalisierungsstrategie im Schulgesetz verankert.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Mit den geplanten Änderungen passen wir das Schulgesetz den aktuellen Anforderungen an und schaffen einen sicheren Handlungsrahmen für alle Beteiligten. Bei der Digitalisierung gibt es die größten Veränderungen. Zum einen werden digitale Lernangebote erstmals im Schulgesetz verankert. Zum anderen ist Mecklenburg-Vorpommern mit seinen Digitalen Landesschulen weiterhin Vorreiter in Deutschland und verankert dieses besondere Angebot ohne eigenes Schulhaus jetzt im Schulgesetz. Auch für die Schulen in freier Trägerschaft gibt es Verbesserungen. Die Änderungen zur Finanzhilfe sorgen für Planungssicherheit und Stabilität. Ich danke allen, die daran mitgewirkt haben, die Schulgesetznovelle auf den Weg zu bringen.“

Paul Zehe, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft freier Schulen in Mecklenburg-Vorpommern: „Die im neuen Schulgesetz verankerten Regelungen sind wichtige Schritte auf dem Weg zu einer angemessenen Ersatzschulfinanzierung. Die verstärkte Berücksichtigung der Besoldung der verbeamteten Lehrkräfte in das Berechnungsverfahren gleicht die entstandenen Unterschiede anteilig aus, die durch die Verbeamtung im öffentlichen Schuldienst allgemein entstanden sind. Die tarifliche Entwicklung nun schuljahresgenau bei der Neuberechnung zu berücksichtigen, löst endlich eine strukturelle Benachteiligung auf, die die Arbeit der Schulen in freier Trägerschaft deutlich erschwerte. Dass ebenfalls ein Kompromiss über die Auszahlung des tariflich verbindlichen Inflationsausgleichs zustande gekommen ist, wertet die Arbeitsgemeinschaft der freien Schulen als guten Schritt.“

Der Gesetzentwurf soll im November im Landtag in Erster Lesung beraten werden. Geplant ist, dass die Änderungen zum Schuljahr 2025/2026 in Kraft treten.

Mit der Änderung des Schulgesetzes sind folgende Neuerungen für Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte bzw. Schulen geplant:

  •  Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft 

Um mehr Planungssicherheit zu gewährleisten, stellt das Land bei der Berechnung der Finanzhilfe zukünftig auf das vorvergangene Haushaltsjahr ab. Bei der Ermittlung der Kostensätze sollen die Personalausgaben des Landes für die verbeamteten Lehrerinnen und Lehrer durch einen pauschalierten Beihilfezuschlag (3,6 Prozent) und pauschalierten Versorgungszuschlag (25 Prozent) angemessen berücksichtigt werden. Die Neuberechnung der Kostensätze ist ab dem Schuljahr 2027/2028 vorgesehen. Als Übergangsregelung erhalten die freien Schulen für die Schuljahre 2025/2026 und 2026/2027 einen Zuschlag zu den aktuellen Schülerkostensätzen. Zudem wird die Möglichkeit eines rückwirkenden Inkrafttretens von neu berechneten Kostensätzen geregelt, der gleichzeitig die freien Schulträger vor Rückzahlungen schützt.

  •  Sicherung des Schulnetzes 

Das Schulnetz wird gesichert, indem die Schülermindestzahlen für bestehende Grundschulen auf 15 Schülerinnen und Schüler und für bestehende Regionale Schulen auf 30 Schülerinnen und Schüler reduziert werden. Die Ausnahmen für die Unterschreitung der Schülermindestzahlen werden erweitert. Bei mehrfacher Unterschreitung der Mindestschülerzahlen ist ein Genehmigungsvorbehalt für die Eingangsklassenbildung vorgesehen. Dieser wird für einen Übergangszeitraum bis Ende 2030 ausgesetzt.  

  •  Schullaufbahnempfehlung 

Die Schullaufbahnempfehlung für das Gymnasium wird angepasst: Neben dem Durchschnitt der Halbjahresnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache von 2,5 und besser müssen künftig in diesen drei Kernfächern mindestens ausreichende Leistungen erreicht worden sein. In Einzelfällen kann von den Vorgaben abgewichen werden, um außergewöhnliche Bedingungen berücksichtigen zu können. Die Empfehlung für die weitere Schullaufbahn erfolgt künftig nur noch auf dem Halbjahreszeugnis, eine separate ausführliche Empfehlung entfällt.

  •  Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen 

Die Übergangsvorschriften zur Aufhebung der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden flexibilisiert. Vorgesehen ist, dass die Förderschulen im Zeitraum vom 31. Juli 2027 bis 31. Juli 2030 organisatorisch aufgehoben werden. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler der verbleibenden Jahrgangsstufen 5 bis 9 ihre Schullaufbahn gemeinsam in ihrer bisherigen Lerngruppe mit der Lehrkraft, die sie bislang beschult, fortsetzen. Wichtig: Die Kinder werden nicht auf andere Klassen aufgeteilt. In dem Schuljahr, an dessen Ende die organisatorische Aufhebung der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen steht, werden Lerngruppen jahrgangsweise aufwachsend eingerichtet. Die Einrichtung der Lerngruppen erfolgt, beginnend an Grundschulen, mit der Jahrgangsstufe 3.

  •  Organisationsformen des Lernens 

Präsenzunterricht ist der Grundsatz des Lernens. Distanzunterricht kann bei besonderen, gesetzlich festgeschriebenen Notsituationen angeordnet werden. Für die Anordnung des Distanzunterrichts bedarf es einer gesetzlichen Regelung, pandemiebedingte temporäre Schulschließungen auf Verordnungswege sind nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts rechtlich nicht mehr ausreichend.

Als weitere Organisationsform des Lernens innerhalb der Schule wird digital unterstütztes Lernen gesetzlich normiert. Digital unterstütztes Lernen kann aus pädagogischen oder didaktischen Gründen in einem zeitlich festgelegten Umfang ergänzend bzw. ergänzend zum Präsenzunterricht erteilt werden. Grundlage bildet ein pädagogisches Konzept, das näher beschriebene wesentliche Voraussetzungen berücksichtigen muss. Das Lernen wird durch eine Lehrkraft aus einer Schule heraus für Schülerinnen und Schüler in Schulen organisiert.  

  •  Digitale Landesschulen 

Die Digitalen Landesschulen werden gesetzlich verankert. Wegen der schulrechtlich besonderen Organisationsweise werden grundlegende Rechte und Pflichten aus dem Schulverhältnis festgelegt. Der Ausbau der Angebote geht unterdessen weiter. So bietet die allgemein bildende Digitale Landesschule seit Ende Oktober 2024 Vertretungsunterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch für die Jahrgangsstufen 9 bis 12 nach einem festen Stundenplan an. Bei diesem synchronen Angebot erhalten die Schülerinnen und Schüler Videounterricht, eine direkte Kommunikation ist möglich.

  •  Digitalisierungsstrategie 

Um den Bildungs- und Erziehungsauftrag zu erfüllen, können Schulen digitale Lehr- und Lernsysteme sowie Netzwerke nutzen. Das Gesetz führt sie als reguläre Bestandteile der schulischen Lernsituationen auf. Bei der Lernmittelfreiheit erfolgt der klarstellende Hinweis, dass die Lernmittel neben Büchern und Druckschriften auch digitale Lehrwerke und digitale Lernprogramme umfasst. Das Medienbildungskonzept wird Bestandteil des Schulprogramms. Die Schulträger werden verpflichtet, einen Medienentwicklungsplan zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben.

  •  Mittlere Reife am Gymnasium 

Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium vor dem Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife verlassen wollen, wird der Zugang zur Prüfung der Mittleren Reife im gymnasialen Bildungsgang ermöglicht, ohne dass sie das Gymnasium verlassen müssen. Durch die Änderung können Schülerinnen und Schüler ihren Notendurchschnitt, der der Mittleren Reife gleichwertig ist, in einer Prüfung verbessern und damit eine Besserstellung im Rahmen der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz erreichen.  

  •  Stärkung der Mitwirkungsrechte 

Zukünftig kann eine Grundschülerin oder ein Grundschüler der Jahrgangsstufe 3 und eine Grundschülerin oder ein Grundschüler der Jahrgangsstufe 4 mit beratender Stimme an der Schulkonferenz teilnehmen. Bislang war das nicht möglich. Zudem wird in Bezug auf die Schulkonferenz die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 7 auf die Jahrgangsstufe 5 herabgesetzt.

  •  Stärkung der Beruflichen Orientierung 

Die Berufliche Orientierung von Kindern und Jugendlichen soll die Berufswahlkompetenzen der Schülerinnen und Schüler stärken und trägt zur Sicherung des Fachkräftebedarfs bei. Das Unterrichtsfach Arbeit-Wirtschaft-Technik soll deshalb in das Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik/Berufliche Orientierung umbenannt werden.

  •  Neue Schulbezeichnung 

Die Bezeichnung „Fachgymnasium“ erweckt überwiegend den Eindruck, dass der Abschluss in einem besonderen Fachbereich erworben wird und damit auch nur fachgebundene und mithin eingeschränkte Studienmöglichkeiten bestehen. In Mecklenburg-Vorpommern führt das Fachgymnasium jedoch ebenso wie das Gymnasium zur Allgemeinen Hochschulreife. Um die Abgrenzungsprobleme aufzulösen, soll die Bezeichnung in „Das Berufliche Gymnasium“ geändert werden.

  •  Schülerinnen und Schüler aus Polen 

Das Land zahlt künftig den Schulträgern den Schulkostenbeitrag für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern, die ihren Wohnsitz in Polen haben. Derzeit sind es 130 Schülerinnen und Schüler mit einem Wohnsitz im Nachbarland.

Land stellt multiprofessionelle Fachkräfte ein

Oldenburg: Multiprofessionelle Fachkräfte stärken die pädagogische Arbeit an Regionalen Schulen und Gesamtschulen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern geht bei der Beschäftigung von Personal an den Schulen neue Wege. Zum 1. Januar 2025 stellt das Land multiprofessionelle Fachkräfte (mpF) ein, die innerhalb ihrer Tätigkeit als Lehrkraft sowie als unterstützende pädagogische Fachkraft arbeiten.

„Mit den multiprofessionellen Fachkräften stärken wir die pädagogische Arbeit an unseren Regionalen Schulen und Gesamtschulen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Weil die Klassen heterogener geworden sind, erweitern wir die pädagogischen Ressourcen. Mit unserem neuen Modellversuch setzen wir auch weiterhin die Inklusionsstrategie des Landes um. Die multiprofessionellen Fachkräfte sind in vielerlei Hinsicht eine Unterstützung“, so Oldenburg.

Das geänderte Lehrerbildungsgesetz ermöglicht Modellversuche mit Qualifizierungsangeboten für Lehrkräfte im Seiteneinstieg, die zu einer höheren Unterrichtsabsicherung führen. Die neue Ausbildung wird in die bereits bestehende Seiteneinstiegsqualifizierung integriert.

Auf die Tätigkeit als mpF werden die Fachkräfte in der berufsbegleitenden Qualifizierung intensiv vorbereitet. Sie durchlaufen die Grundlegende Pädagogische Qualifizierung (GPQ) und die Modularisierte Qualifizierungsreihe (MQR). Die Ausbildung erstreckt sich über vier Jahre. Nach Absschluss der Qualifizierung und dem Nachweis der hauptberuflichen Lehrtätigkeit erhalten multiprofessionelle Fachkräfte eine Lehrbefähigung.

Neben der Lehrtätigkeit haben multiprofessionelle Fachkräfte unter anderem folgende Aufgaben:

  • Mitwirkung bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von pädagogischen, sonderpädagogischen und sozialpädagogischen Maßnahmen
  • eigenverantwortliche Durchführung von Einzel- und Gruppenförderung von Schülerinnen und Schülern in Abstimmung mit der zuständigen Lehrkraft
  • Mitwirkung bei der Beratung der Erziehungsberechtigten
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Berichten, Beurteilungen, Förderplänen und Zeugnissen
  • Mitwirkung bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung unterrichtsbegleitender Maßnahmen und anderen schulischen Veranstaltungen
  • Mitwirkung bei der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen schulischen, sozialen und medizinischen Maßnahmeträgern sowie anderen Einrichtungen

Darüber hinaus unterstützen die multiprofessionellen Fachrkräfte beim Unterrichten von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt in den Bereichen emotionale und soziale Entwicklung, Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung oder beim Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler.

Bewerben können sich Personen, die laut Kindertagesförderungsgesetz (§ 2 Absatz 7 Nummer 1 bis 10) eine Qualifikation als pädagogische Fachkraft vorweisen können. Darüber hinaus können sich Fachkräfte mit mindestens einem staatlich anerkannten Abschluss bewerben, wenn die pädagogische Eignung durch einschlägige Berufstätigkeit oder anderweitige Qualifikationen nachgewiesen werden kann.

Der Modellversuch sieht 50 Stellen vor, die zum 1. Januar 2025 besetzt werden können. Die aktuelle Ausschreibung läuft bis 15. November 2024.