Ferien für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte

Zeugnissorgentelefon bietet Rat und Hilfe bei weniger guten Noten an

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern starten am Freitag, 31. Januar 2025, 163.000 Schülerinnen und Schüler an den allgemein bildenden Schulen in die zweiwöchigen Winterferien. Zuvor erhalten sie ihre Halbjahreszeugnisse. Auch die 36.000 Schülerinnen und Schüler an den beruflichen Schulen gehen für eine Woche in die Winterferien.

„Die Schülerinnen und Schüler haben ein anstrengendes Schulhalbjahr gemeistert. Ich wünsche ihnen, den Lehrkräften und allen anderen Beschäftigten an den Schulen schöne Winterferien“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Den Lehrkräften danke ich für ihren engagierten Einsatz und dafür, dass sie gerade in diesen schwierigen Zeiten des Lehrkräftemangels Enormes leisten, um einen guten und umfassenden Unterricht abzusichern. Nach den Winterferien gehen die Schülerinnen und Schüler in den Endspurt für die Prüfungen“, so Oldenburg.

Bei weniger guten Noten rät Bildungsministerin Simone Oldenburg den Eltern, ihren Kindern Mut zu machen und nach Wegen zu suchen, wie sie in der Schule erfolgreicher werden können. „Nehmen Sie dazu Kontakt mit den Lehrkräften auf. Sie kennen ihre Schülerinnen und Schüler gut und können helfen. Sie wissen, wo sie Schwierigkeiten haben und wie man sie am Besten unterstützen kann. Vertrauen Sie dem Rat der Lehrkräfte, denn auch sie haben großes Interesse daran, dass Schülerinnen und Schüler Erfolg haben“, sagte die Ministerin.

Der Zentrale Fachbereich Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) bietet in dieser und in der kommenden Woche ein Zeugnissorgentelefon unter 0385 588 7987 an. Die telefonische Beratung ist bis 7. Februar 2025 (montags bis freitags und am Samstag, 1. Februar 2025), jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Schülerinnen und Schüler erhalten hier Rat und Unterstützung. Auch Eltern können anrufen, wenn sie Fragen haben, wie sie mit ihren Kindern über das Zeugnis sprechen können, um sie zu motivieren.

Neue Regelungen für das Referendariat

Oldenburg: Verbesserte Bedingungen bieten gute Voraussetzungen für einen erfolgreichen Start in den Beruf

Schwerin – Mit den neuen Regelungen wird das Referendariat für den Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern attraktiver. Ab dem 1. Februar 2025 gelten Neuerungen für zukünftige Lehrerinnen und Lehrer in der zweiten Phase ihre Ausbildung.

„Wir unternehmen viel, damit Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen den Vorbereitungsdienst bei uns im Land absolvieren und danach an unseren Schulen tätig werden“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Mit den neuen Regelungen machen wir das Referendariat in unserem Bundesland attraktiver. Rund 30 Prozent der Referendarinnen und Referendare kommen aus anderen Bundesländern zu uns. Die verbesserten Bedingungen bieten den zukünftigen Lehrkräften gute Voraussetzungen für einen erfolgreichen Start in den Beruf. Mit der Reform des Lehrerbildungsgesetzes und der neuen Verordnung über den Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte erleichtern wir den Referendarinnen und Referendaren den Einstieg in den Lehrerberuf“, so Oldenburg.

Für das Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern gelten ab Februar folgende Neuerungen:

  •  Dauer des Vorbereitungsdienstes

Schulpraktische Ausbildungsanteile aus dem Studium oder berufspraktische Erfahrungen, wie z. B. die Tätigkeit als Vertretungslehrkraft, können angerechnet werden. 

  •  Bessere Begleitung und individuelles Feedback

Durch regelmäßige Gespräche zum Ausbildungsstand wird der individuelle Entwicklungsfortschritt evaluiert. Das Feedback steigert die Qualität der Ausbildung und sorgt für mehr Transparenz. 

  •  Praxisorientierte Prüfungen

Die bisherige Hausarbeit wird durch eine erweiterte Lehrprobe ersetzt, die innerhalb eines Kolloquiums, an dem Fachleiterinnen und Fachleiter teilnehmen, reflektiert wird. Die Reflexion der Lehrprobe geht in die Endbewertung ein.

  •  Optimierte Lernplattform und klare Bewerbungsstandards

Auf dem landesweiten Lernmanagementsystem „itslearning“ stellt das Land alle notwendigen Materialien und Fachkurse für den Vorbereitungsdienst bereit. Einheitliche Beurteilungsgrundlagen und klare Prozessbeschreibungen machen die Leistungserwartungen transparenter und geben allen Beteiligten – von den Ausbildenden bis zu den Auszubildenden – eine klare Orientierung.

  •  Unterstützung durch das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V)

Das IQ M-V unterstützt die Referendarinnen und Referendare u. a. bei besonders herausfordernden Situationen im Schulalltag und hilft bei der Weiterentwicklung pädagogischer Fähigkeiten. Die Beratungsstelle für Referendarinnen und Referendare bietet gezielte Unterstützung beim Einstieg in den Lehrerberuf. Weitere Informationen finden sich unter www.lehrer-in-mv.de/referendariat/unterstuetzung.

Darüber hinaus gelten weiterhin folgende Bestimmungen:

  •  Teilzeitregelungen: Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Referendare, die ihre Ausbildung mit privaten oder familiären Verpflichtungen besser in Einklang bringen möchten, können den Vorbereitungsdienst in Teilzeit absolvieren.

  •  Ausbildung auch an Ersatzschulen möglich

Um den zukünftigen Lehrkräften ein breiteres Ausbildungsangebot zu ermöglichen, kann der Vorbereitungsdienst auch an staatlich genehmigten und anerkannten Ersatzschulen absolviert werden.

Am Freitag, 31. Januar 2025, treten im Goldenen Saal im Neustädtischen Palais in Schwerin rund 90 Referendarinnen und Referendare ihren Dienst an. Staatssekretär Tom Scheidung wird die angehenden Lehrkräfte offiziell begrüßen. Beginn ist 10 Uhr.

Weiterentwicklung der FH Güstrow

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat dem Kabinett heute das Konzept zur Weiterentwicklung der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege (FHöVPR) des Landes Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt.

„Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der digitalen Transformationsprozesse in unserer Gesellschaft ist eine Weiterentwicklung unserer Fachhochschule mit gleichzeitiger Qualitätssicherung von Studium, Ausbildung, Weiterbildung und Qualifizierung notwendig“, erklärt Innenminister Christian Pegel und: „Wir müssen und wollen unsere Fachhochschule stärker bekannt machen und uns als Ausbildungsort etablieren. Dazu soll unter anderem das Hochschulmarketing optimiert werden, umso mehr Nachwuchskräfte zu gewinnen. Um noch einprägsamer zu sein, wird daher der Name der Fachhochschule in ‚Hochschule für den öffentlichen Dienst‘ (HöD M-V) geändert.“

Weitere Schwerpunkte des Konzeptes umfassen die Weiterentwicklung der Curricula und Lehrangebote, Innovation und Wissenstransfer, moderner Hochschulcampus, Organisation und Verwaltung. Eine eingerichtete Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Innen- und Finanzministeriums und der Fachhochschule haben gemeinsam das Konzept entwickelt.

Standort der Fachhochschule des Landes bleibt Güstrow

„Wie bereits mehrfach öffentlich bekanntgegeben, wird der Standort der Fachhochschule mit seinen jetzigen Fachbereichen in Güstrow bleiben“, unterstreicht der Minister. Sukzessive soll insbesondere für die Fortbildung der Landesbeschäftigten ein Außenstandort in der Landeshauptstadt Schwerin aufgebaut werden.

Oberbürgermeister Rico Badenschier begrüßte die Entscheidung: „Ich habe immer wieder betont, dass Hochschulpläne für Schwerin nur realistisch sind, wenn sie nicht zu Lasten eines anderen Standorts in MV gehen. Schwerin ist ein großer Verwaltungsstandort, daher ist es ein starkes Zeichen der Landesregierung, hier auch Verwaltungsstudiengänge neu zu etablieren.“

„In einem mehrjährigen Prozess werden wir die Fachhochschule zur Ausbildungs- und Innovationsschmiede für den Öffentlichen Dienst in Mecklenburg-Vorpommern entwickeln. Durch die Weiterentwicklung der Curricula in den Studien- und Ausbildungsgängen werden wir die stabile und umsetzungsstarke Landes- und Kommunalverwaltung stärken und so die Transformation in die Zukunft gestalten“, so Minister Pegel.

Ebenso sei die Art der Lehre fortlaufend weiterzuentwickeln, erklärt Christian Pegel: „Moderne Unterrichtsformate, digitale Tools und neue Formen der Wissensvermittlung werden wir in den Fokus nehmen. Um den Prozess der Digitalisierung und Weiterentwicklung der Hochschule zu unterstützen, wird bei der Hochschulleitung das ‚Zentrum für digitale Kompetenzen und Hochschulentwicklung der FHöVPR MV‘ eingerichtet.“

Synergien nutzen und neue Ausbildung schaffen

Die Hochschule des Landes soll sich für die Zukunft auch als anwenderorientierte Forschungsinstitution verstehen und die Verwaltungsmodernisierung des Landes und der Kommunen befördern. Dazu wird die neue Organisationseinheit „Forschung und Transfer“ personell ausgestattet. Ab Herbst 2025 wird es an der FH Güstrow zudem eine neue zweijährige Anwärterausbildung zur Justizfachwirtin/zum Justizfachwirt geben. Der Fachbereich Rechtspflege wird in den Fachbereich Justiz umbenannt.

Die beschlossenen Maßnahmen sollen nach fünf Jahren evaluiert werden.

Land stärkt Erinnerungskultur

Oldenburg: Die Erinnerung an die Opfer des Holocaust ist unsere Verpflichtung

Schwerin – Das Land hat mit verschiedenen Projekten die Erinnerungskultur an den Schulen gestärkt. Schülerinnen und Schüler haben durch diese Angebote die Möglichkeit, die Geschichte des Nationalsozialismus und des Holocaust besser emotional nachzuvollziehen. Neben einem digitalen Lerntool mit Interviews von Überlebenden der Shoah hat das Land die Fördermittel für mehrtägige Gedenkstättenfahrten in die ehemaligen deutschen NS-Vernichtungslager nach Auschwitz-Birkenau, Majdanek, Treblinka, Belzec, Sobibor und Kulmhof verdreifacht. Außerdem hat das Land die Kooperationsvereinbarung mit der Holocaust-Gedenkstätte in Yad Vashem verlängert, um weiterhin Lehrkräftefortbildungen anzubieten.

„Die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus und an die Opfer des Holocaust ist unsere Verpflichtung“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Gewaltherrschaft der Nationalsozialisten ist Thema im Geschichtsunterricht. Doch Schülerinnen und Schüler werden emotional stärker angesprochen, wenn die Ursachen, Formen und Auswirkungen durch persönliche Schicksale veranschaulicht werden. Genau dies leistet zum Beispiel unser Multimedia-Projekt, in dem Überlebende der Shoah berichten. In einer Zeit, in der es immer weniger Zeitzeuginnen und Zeitzeugen gibt, ist das umso wichtiger“, erläuterte Oldenburg.

Im Multimedia-Projekt „Als junger Mensch in der Shoah – Digitales Lerntool gegen das Vergessen“, kommen die Holocaust-Überlebenden Miriam Bruderman, Batsheva Dagan, Eva Erben, Mieczyslaw Grochowski, Regina Steinitz und der 2023 verstorbene Sally Perel zu Wort. Im Lerntool beantworten sie Fragen, die Jugendliche auch viele Jahrzehnte später beschäftigen und bewegen. In den Antworten geht es um Hass und Unterdrückung, aber auch um Lebensentwürfe und um den Wunsch nach Frieden und gutem Zusammenleben. Das Lerntol steht über das landesweite Lernmanagementsystem „itslearning“ allen Schulen zu Verfügung.

Seit dem vergangenen Jahr haben mehr Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit, an mehrtägigen Fahrten in die ehemaligen deutschen Vernichtungslager in Polen teilzunehmen. Das Land hat 2024 die Mittel von jährlich 50.000 Euro auf 150.000 Euro erhöht. Die Aufstockung der Fördermittel für Gedenkstättenfahrten ist eine konkrete Umsetzung des Landtagsbeschlusses „Demokratische Erinnerungskultur an Schulen stärken“. Die Landesregierung ist damit auch Anregungen von Lehrkräften nachgekommen, die sich für die Ausweitung dieser Fahrten ausgesprochen hatten.

„Bei der Förderung von Gedenkstättenfahrten liegt Mecklenburg-Vorpommern im bundesweiten Vergleich deutlich an der Spitze. Mit den Gedenkstättenbesuchen wird Geschichte erlebbar. Schülerinnen und Schüler setzen sich mit Gewaltherrschaft und Menschenfeindlichkeit auseinander. Das ist ein unerlässlicher Beitrag, dem Antisemitismus vehement entgegenzutreten und die Erinnerungskultur weiter zu stärken. Es ist unsere Verpflichtung, Wege gegen das Vergessen zu initiieren. Darüber hinaus zeigen wir unseren Lehrkräften auf, wie sie die NS-Geschichte, den Holocaust und Antisemitismus in der Schule thematisieren können“, sagte die Bildungsministerin.

Das Land und die Internationale Holocaust Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem intensivieren hierfür die Bildungsarbeit. Das Bildungsministerium und die Gedenkstätte haben im vergangenen Jahr die Kooperationsvereinbarung über Lehrkräftefortbildungen verlängert. Vorgesehen sind auch digitale Fortbildungen. So hat im vergangenen Jahr der Deutsche Botschafter in Israel, Steffen Seibert, eine Lehrkräftefortbildung zum Thema Antisemitismus durchgeführt.

Im Februar dieses Jahres bietet das Land Lehrkräften eine Fortbildung zum Thema Antisemitismus in Rom an. Die mehrtägige Veranstaltung, die in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Botschaft initiiert wurde, ist als Ersatz für Fortbildungen in Israel geplant. Wegen der Sicherheitslage sind Lehrkräftefortbildungen dort derzeit nicht möglich. Geplant sind unter anderem eine Tour durch das Jüdische Museum, eine Besichtigung der Großen Synagoge eine Höhlenbesichtigung zum Thema „Massaker der Ardeatinischen Höhlen“ und eine Besichtigung der Jüdischen Katakomben in Rom.

Lehrkräfte: weniger Verwaltungsaufgaben

Oldenburg: Wir schaffen Freiraum, damit sich Lehrkräfte auf ihre pädagogischen Kernaufgaben konzentrieren können

Schwerin – Das Land hat zahlreiche Vorhaben umgesetzt, um Lehrkräfte an den Schulen zu entlasten. Schwerpunkte bilden dabei die Entlastung der Lehrerinnen und Lehrer von Verwaltungstätigkeiten, die personelle Unterstützung bei organisatorischen Tätigkeiten und ein Abbau der Bürokratie.

„Wir schaffen Freiraum, damit sich Lehrkräfte auf ihre pädagogischen Kernaufgaben konzentrieren können“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir haben in den vergangenen Jahren viele Maßnahmen umgesetzt, damit Lehrerinnen und Lehrer den Großteil ihrer Zeit für das Unterrichten aufwenden können. Wir nehmen die Hinweise von Lehrkräften ernst, dass sie sich eine weitere Reduzierung wünschen. Hieran arbeiten wir. Konstruktive Vorschläge nehmen wir gerne entgegen. Zur Ehrlichkeit gehört dazu, dass der Lehrerberuf nicht gänzlich ohne Verwaltungstätigkeiten auskommt“, betonte Oldenburg.

Auswahl von Maßnahmen, wie Lehrkräfte entlastet werden:

  • Beschäftigung von Verwaltungsfachkräften an 32 allgemein bildenden Schulen mit besonderen Lagen und an 17 beruflichen Schulen mit über 500 Schülerinnen und Schülern
  • Einrichtung von 240 Stellen für Alltagshilfen zur organisatorischen Unterstützung
  • Beschäftigung von unterstützenden pädagogischen Fachkräften an Schulen mit besonderen Herausforderungen
  • Bis zu vier Altersanrechungsstunden für Lehrkräfte
  • Seit 2022 insgesamt 2.400 Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen eingestellt durch Straffung und Verkürzung der Stellenbesetzungsverfahren
  • Beschäftigung von Vertretungslehrkräften und externer Vertretungskräfte
  • Gestaltung von Ganztagsangeboten durch außerschulische Kooperationspartner
  • Bereitstellung digitaler Unterrichtshilfen über das Lernmanagementsystem „itslearning“, um den Aufwand der Vorbereitung zu verringern
  • Zusammenführung von Erlassen und Verordnungen, um Regelungen übersichtlicher zu gestalten
  • Einrichtung von langfristigen Unterrichtsstundenkonten und höhere Vergütung der Mehrarbeit
  • Kompakte Informationen über rechtliche und organisatorische Neuerungen an den Schulen in sogenanten One-Pagern

Bildungsministerin Simone Oldenburg ging in diesem Zusammenhang auch auf den Wunsch einer Reduzierung der Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte ein: „Eine Absenkung des Regelstundenmaßes um eine Lehrerwochenstunde würde bei knapp 13.000 Lehrkräften die Neubesetzung von rund 500 Stellen erfordern. Dies entspricht einem finanziellen Volumen von über 50 Millionen Euro jährlich. Dies ist bei dem derzeitigen bundesweiten Lehrkräftemangel und der Situation auf dem Lehrkräftearbeitsmarkt nicht zu machen.“

Auf die Forderung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft nach einem landesweit einheitlichen gesetzlichen Mindestpersonalschlüssel in den Kitas entgegnete die Bildungsministerin: „Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern einen Landesrahmenvertrag. Er stellt die Verbindung zwischen den landesgesetzlichen Regelungen sowie den Einzelvereinbarungen vor Ort mit jeder Kindertageseinrichtung her. Ziel des Landesrahmenvertrages ist es, landesweit einheitliche Rahmenbedingungen festzulegen und so die Qualität in Kindertagesstätten und Horten weiter zu steigern, unter anderem durch verbesserte Arbeitsbedingungen für Fachkräfte sowie einen einheitlichen Personal- und Leistungsschlüssel“, erläuterte Oldenburg.

„Land und Kommunen haben in den Kitas für viele Qualitätsverbesserungen gesorgt, die es ohne den Landesrahmenvertrag nicht geben würde. Durch den Mindestpersonalschlüssel, aber auch durch die Nicht-Anrechnung der Auszubildenden zur Erzieherin bzw. zum Erzieher für 0- bis 10-Jährige können zusätzlich 1.200 Erzieherinnen und Erzieher eingestellt werden. Nahezu ausgeschlossen ist vor diesem Hintergrund, dass die Kita-Träger Erzieherinnen und Erzieher kündigen werden“, sagte sie.

Zeugnissorgentelefon vor den Winterferien

Oldenburg: Ein offenes Ohr haben und Sorgen von Schülerinnen und Schülern ernst nehmen

Schwerin – Das Bildungsministerium bietet bereits in der letzten Woche vor den Winterferien ein Zeugnissorgentelefon an. Ab Montag, 27. Januar 2025, ist das Zeugnissorgentelefon erreichbar. Die Hotline ist ein Angebot des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen jeweils eine Woche vor und eine Woche nach der Zeugnisausgabe mit Rat und Hilfe bei allen Fragen rund um das Zeugnis zur Verfügung, ob es dabei um den Umgang mit Enttäuschung und Ängsten oder um Konflikte in der Familie geht. Schülerinnen und Schüler können auch Tipps erhalten, wie sie ihre Leistungen verbessern.

„Uns ist es wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler, aber auch ihre Eltern wissen, dass wir ein offenes Ohr haben und ihre Sorgen ernst nehmen. Dafür können sie sich an die Lehrkräfte ihres Vertrauens oder an das Zeugnissorgentelefon wenden. In den Gesprächen mit Eltern, Kindern und Jugendlichen zeigen wir Wege auf, wie Schülerinnen und Schüler ihre Leistungen verbessern können und wie sie eventuell vorhandene Wissenslücken schließen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die telefonische Beratung ist vom 27. Januar 2025 bis 7. Februar 2025 unter der Nummer 0385 588 7987 (montags bis freitags und auch am Samstag, 1. Februar 2025), jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.

Schwerpunkte für Ganztagsbetreuung

Oldenburg: Mit dem Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz verbessert sich die Betreuung der Kinder spürbar

Schwerin – Beim Runden Tisch „Ganztag“ haben sich die Partnerinnen und Partner innerhalb eines Jahres über Möglichkeiten verständigt, wie die Ganztagsbetreuung für alle Grundschulkinder vollständig abgesichert werden kann. Ab dem 1. August 2026 gilt für alle Kinder bundesweit ein Rechtsanspruch auf eine Betreuung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Einführung der Ganztagsbetreuung erfolgt schrittweise, zunächst für Kinder der Jahrgangsstufe 1. In den Folgejahren wird der Rechtsanspruch um je eine Jahrgangsstufe ausgeweitet, sodass mit dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind eine umfassende Betreuung erhalten kann.

„Mit dem Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz verbessert sich die Förderung und Betreuung der Kinder spürbar“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir haben Schwerpunkte erarbeitet, wie der Rechtsanspruch erfüllt werden kann. Im Fokus stehen dabei der weitere Platzausbau durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Hortträger, die Koordination von Grundschule, Hort und den außerschulischen Partnern sowie die Entwicklung von Qualitätsstandards und Kooperationsvereinbarungen. Ich bedanke mich bei allen Partnern, die daran konstruktiv und mit großem Engagement mitgearbeitet haben. Die Schwerpunkte stimmen wir innerhalb der Landesregierung final ab. Anschließend legen wir die Vorschläge dem Bildungsausschuss vor. Bis zur Erfüllung des Rechtsanspruchs haben wir noch anderthalb Jahre Zeit. Wir sind gut vorbereitet. In diesem Zeitraum werden wir Regionalkonferenzen durchführen, um mit den Beteiligten vor Ort die einzelnen Schritte zu besprechen“, so Oldenburg.

Auf Initiative der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Landtag beschlossen, mit den kommunalen Landesverbänden, den Trägern von Kindertageseinrichtungen sowie den außerschulischen Kooperationspartnern ins Gespräch zu kommen und unter Beteiligung des Landes einen Runden Tisch einzuberufen. Der Runde Tisch „Ganztag“ und seine Arbeitsgruppen standen vor der Aufgabe, zwei unterschiedlich arbeitende Systeme, die Grundschulen (angesiedelt beim Land) und die Horte (angesiedelt bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe) aufeinander abzustimmen.

Die Kooperationsinitiative „Ganztägig lernen“ hat dazu geführt, dass es heute viele außerschulische Angebote in ganztägig arbeitenden Grundschulen und weiterführenden Schulen gibt. Ziel ist es, durch außerschulische Bildungspartner den Schultag für Schülerinnen und Schüler abwechslungsreicher zu gestalten. Das Netzwerk ist in den vergangenen Jahren immer weiter gewachsen. Derzeit gehören ihm 25 (zumeist) Dachorganisationen außerschulischer Akteure an, wie z. B. der Landessportbund, der Landesfeuerwehrverband, der Landesangelverband, das THW, die Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern des Landes oder die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Jüngster Partner ist der F.C. Hansa Rostock e. V. Eine Datenbank der Serviceagentur „Ganztägig lernen“ bringt Schulen und Kooperationspartner zusammen.

Weitere Informationen: www.ganztag-mv.de

Land will Schulträger unterstützen

Oldenburg: Geplantes Schulgesetz bietet Rechtssicherheit und Einsparungen für Kommunen und Landkreise

Schwerin – Das Land will ab dem kommenden Schuljahr die Schulkostenbeiträge für Schülerinnen und Schüler übernehmen, die ihren Wohnsitz in Polen haben und eine allgemein bildende Schule in Mecklenburg-Vorpommern besuchen. Das sieht der Gesetzentwurf für eine Änderung des Schulgesetzes vor, der sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet. Mit dieser Regelung will das Land eine rechtliche Lücke schließen und die Landkreise und Gemeinden entlasten.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Mit dem geplanten Schullastenausgleich, der in der Novelle des Schulgesetzes vorgesehen ist, will das Land die jährlichen Kosten für die Beschulung polnischer Schülerinnen und Schüler übernehmen. In diesem Schuljahr wären das ca. 83.000 Euro. Damit besteht eine klare Regelung, die es vor allem den Schulen ermöglicht, weiter für deutsch-polnische Kooperationen zu werben und diese auszubauen.“

Der Parlamentarischer Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg Heiko Miraß: „Dass Kosten für die Beschulung von polnischen Schülerinnen und Schülern durch die Landkreise und Kommunen getragen wurden, stand den Bemühungen des Zusammenwachsens der Metropolregion im Wege. Daher freue ich mich sehr, dass die Schulträger nun entlastet werden.“

Im Schuljahr 2024/2025 besuchen 56 Schülerinnen und Schüler aus Polen eine allgemein bildende Schule in Mecklenburg-Vorpommern. Das sind die Grundschule Heringsdorf, die Grundschule „Am See“ in Löcknitz, die Europäische Gesamtschule Insel Usedom und das Deutsch-Polnische Gymnasium Löcknitz.

Deutschland und Polen haben am 17. Juni 1991 den deutsch-polnischen Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit geschlossen. Zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Polen gibt es auf dieser Grundlage seit vielen Jahren internationale Kooperationen und Projekte im Sinne eines guten deutsch-polnischen Nachbarschaftsverhältnisses:

  • An den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern kann Polnisch-Unterricht erteilt werden. Im Schuljahr 2023/2024 fand Polnisch-Unterricht an 17 Schulen im Land statt. 1.423 Schülerinnen und Schüler nahmen an diesem Angebot teil.
  •  Polnisch wird auch für Schülerinnen und Schüler mit polnischer Herkunftssprache als Wahlpflichtfach oder als Pflichtfach angeboten. Im Schuljahr 2023/2024 nahmen 229 Schülerinnen und Schüler an diesem Unterricht teil. Die Nachfrage bleibt seit Jahren auf einem stabilen Niveau.
  •  In Mecklenburg-Vorpommern ist Polnisch darüber hinaus als Abiturfach zugelassen. Seit dem Schuljahr 2019/2020 können Schülerinnen und Schüler Polnisch als schriftliches Abiturfach auf Leistungskursniveau belegen.
  •  Die deutsch-polnische Geschichtsbuchreihe „Europa – unsere Geschichte, Band 1-4“ soll Schülerinnen und Schülern ein besseres Kennenlernen der Geschichte des Nachbarn ermöglichen. Die Bücher können seit Februar 2023 in 26 Schulen genutzt werden. Das Land hat das Projekt mit ca. 88.200 Euro unterstützt.
  •  Der Deutsch-Polnische Bildungsausschuss ist seit 2011 ein Gremium, das eine Plattform für den Austausch im Bildungsbereich zwischen Deutschland und Polen bietet. Die deutsche Geschäftsstelle des Ausschusses hat ihren Sitz im Bildungsministerium. Der Deutsch-Polnische Bildungsausschuss tagt in der Regel jährlich alternierend auf deutscher und polnischer Seite. Die Beratungen des Ausschusses werden in deutscher und polnischer Sprache unter Beteiligung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern geführt.

Digitalisierung der Schulen weit vorangebracht

Oldenburg: Durch den DigitalPakt bieten unsere Schulen heute zeitgemäße Lernbedingungen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern rechnet beim Digitalpakt 2.0 über einen Zeitraum von sechs Jahren mit insgesamt 50 Millionen Euro zusätzlicher Bundesmittel. Bund und Länder beabsichtigen, für die Laufzeit von 2025 bis 2030 insgesamt fünf Milliarden Euro zu gleichen Teilen bereitzustellen. Beide Seiten wollen sich damit mit bis zu 2,5 Milliarden Euro engagieren. Die Länder können dabei laufende und geplante Vorhaben, die den Zielen des Digitalpakts 2.0 entsprechen, anrechnen. Das geht aus der Absichtserklärung des Bundesbildungsministeriums und der Bildungsministerkonferenz für den Digitalpakt 2.0 hervor. Die Verteilung der Bundesmittel für die Länder erfolgt über den Königssteiner Schlüssel.

„Wer unsere Schulen besucht, kann sich anschauen, wie stark sie vom DigitalPakt profitiert haben“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Diese Förderung muss fortgeführt werden, um nicht bei dem Erreichten stehenzubleiben. Mit der Absichtserklärung von Bund und Ländern sind wir in wenigen Wochen soweit gekommen wie Jahre vorher nicht. Ich danke dem amtierenden Bundesbildungsminister für die konstruktiven Gespräche. Als Präsidentin der Bildungsministerkonferenz werde ich mit der neuen Bundesregierung nach Amtsantritt zeitnah Gespräche über die Umsetzung des Digitalpakts 2.0 aufzunehmen. Das Schreiben dazu liegt schon in der Schublade. Der Digitalpakt 2.0 muss kommen“, so Oldenburg.

Der Digitalpakt 2.0 gliedert sich in drei Handlungsstränge, so ist es in der gemeinsamen Erklärung von Bund und Ländern formuliert. Handlungsstrang I liegt das Ziel zugrunde, den Auf- und Ausbau einer leistungsfähigen digitalen Bildungsinfrastruktur an den Schulen voranzutreiben und deren Nutzung zu gewährleisten. Handlungsstrang II soll die digitalisierungsbezogene Schul- und Unterrichtsentwicklung in den Fokus nehmen. Hierzu zählen neben der Weiterentwicklung curricularer Vorgaben die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte und die Weiterentwicklung einer länderübergreifenden integrierten digitalen Bildungs(medien)infrastruktur. Handlungsstrang III sieht vor, eine Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“ zu vereinbaren. Ziel ist eine evidenzbasierte Qualitätsentwicklung der digitalen Lehrkräftebildung. Außerdem sollen konkrete Konzepte bereitgestellt werden, die von den Schulen genutzt werden können.

Bei der Umsetzung des DigitalPakts Schule (Basisprogramm) zieht das Land eine positive Bilanz. In Mecklenburg-Vorpommern standen 109,1 Millionen Euro (90 Prozent Bundesmittel, 10 Prozent Landesmittel) zur Verfügung. Die Schulträger haben 100 Prozent der Fördermittel beantragt und das Land hat 100 Prozent der Fördermittel bewilligt. Der Großteil der Schulträger konnte seine Fördervorhaben bis Ende 2024 abschließen. Für 70 von 436 Förderprojekten liegen Anträge auf eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes bis Ende März 2025 vor.

Über das Sofortausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler standen ca. 11 Millionen Euro für die Anschaffung von digitalen Leihgeräten zur Verfügung. Das Land hat alle Fördermittel bewilligt und ausgezahlt. Das Förderprogramm konnte bereits im Jahr 2023 abgeschlossen werden. Über das Förderprogramm „Leihgeräte für Lehrkräfte“ standen ebenfalls ca. 11 Millionen Euro für die Anschaffung von digitalen Leihgeräten bereit. Das Land hat alle Fördermittel bewilligt und ausgezahlt. Über das Förderprogramm „Administration“ standen ebenfalls 11 Millionen Euro zur Verfügung, die für den technischen Support, Wartung und Pflege der Hard- und Software verwendet werden können. Auch hier wurden alle Fördermittel bewilligt und ausgezahlt.

„Durch den DigitalPakt bieten unsere Schulen heute zeitgemäße Lernbedingungen“, betonte die Bildungsministerin. „Die Schulen konnten unter anderem mit W-LAN, interaktiven Tafeln, Beamern und Tablets ausgestattet werden. Der Roll-Out-Plan hat für ein geordnetes Verfahren gesorgt, weil die Schulträger von Anfang an wussten, wann sie an der Reihe sind. Die Zusammenarbeitsvereinbarung hat die Aufgabenverteilung klar festgeschrieben. Mit den Medienbildungskonzepten haben die Schulen einen Leitfaden erarbeitet, wie sie die digitale Ausstattung in die pädagogische Arbeit integrieren. Jede Lehrkraft der 13.000 Lehrerinnen und Lehrer hat 10 Stunden Fortbildung zum Umgang mit digitalen Medien absolviert. Ich bedanke mich bei allen Partnerinnen und Partnern, die dazu beigetragen haben, dass unsere Schulen heute digital so gut aufgestellt sind“, so Oldenburg.

Alltagshilfe an Schulen

Oldenburg: Alltagshilfen sorgen dafür, dass sich Lehrkräfte besser auf ihre pädagogischen Kernaufgaben konzentrieren können

Schwerin – Wer an einer Schule in Mecklenburg-Vorpommern als Alltagshilfe arbeiten möchte, kann sich weiterhin bewerben. Das Land hat offene Stellen im Karriereportal für den Schuldienst ausgeschrieben. Dort finden interessierte Bewerberinnen und Bewerber auch Angaben zum Umfang der Beschäftigung, zur Vergütung und zu den einzelnen Aufgaben. Als Alltaghilfe können sich Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung bewerben.

„Schulleitungen und Lehrkräfte sind mit den Alltagshilfen sehr zufrieden. Sie spüren die Entlastung“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Alltagshilfen sorgen dafür, dass sich Lehrkräfte besser auf ihre pädagogischen Kernaufgaben konzentrieren können, Kinder gezielter zu begleiten und zu fördern.

Außerdem gewinnen Lehrkräfte durch die Alltagshilfen mehr Zeit für ihre eigentliche Aufgabe – das Unterrichten. Viele Alltagshilfen sind bereits fest in die Lehrerkollegien integriert. Ihre Arbeit wird von allen an der Schule sehr gelobt und geschätzt. An so mancher Schule ist ein Tag ohne die Unterstützung der Alltagshilfe nicht mehr vorstellbar“, betonte Oldenburg.

Seit dem Schuljahr 2022/2023 können Alltagshilfen an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt werden. Das Land hat die Zahl der Stellen verdoppelt, sodass insgesamt 240 Alltagshilfen an den Schulen beschäftigt werden können. Derzeit sind 195 Alltagshilfen an den allgemein bildenden Schulen tätig. Tendenz steigend. Für die Finanzierung der Alltagshilfen stellt das Land pro Jahr insgesamt sieben Millionen Euro zur Verfügung.

Alltagshilfen entlasten die Lehrkräfte, unterstützen Schülerinnen und Schüler und übernehmen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Sie unterstützen Lehrkräfte im Klassenraum beim Auslegen, Austeilen und Bereitstellen von Unterrichtsmaterial an die Schülerinnen und Schüler sowie beim Aufräumen.
  • Alltagshilfen unterstützen Lehrkräfte bei der Unterrichtsvorbereitung, indem sie Unterrichtsmaterialien bereitstellen und kopieren.
  • Sie begleiten Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zur Sporthalle oder bei Wander- und Projekttagen.
  • Alltagshilfen unterstützen Lehrkräfte auf dem Außengelände, zum Beispiel bei der Pausenaufsicht.

Die Alltagshilfen kommen aus unterschiedlichen Berufsfeldern. Die bisherigen Stellenbesetzungsverfahren haben gezeigt, dass sich sowohl Personen mit einer Ausbildung im handwerklichen, kaufmännischen, sozialen oder medizinischen Bereich als auch mit einem Studienabschluss bewerben.

„Für eine Tätigkeit als Alltagshilfe interessieren sich überwiegend Frauen. So sind auch überwiegend Frauen als Alltagshilfe an den Schulen beschäftigt“, erläuterte die Bildungsministerin. „Lehrerkollegien an Grundschulen und insbesondere auch die Schülerinnen und Schüler freuen sich darüber, dass sich vereinzelt auch Männer für die abwechslungsreiche Tätigkeit als Alltagshilfe interessieren“, so Oldenburg.

Weitere Informationen: www.lehrer-in-mv.de

Neues Schulgesetz sorgt für Verlässlichkeit

Oldenburg: Schulen stärken die Infrastruktur. Dort, wo es Schulen gibt, sind auch die Orte attraktiv

Schwerin – Mit der Änderung des Schulgesetzes sollen die Schulen und Schulträger in Mecklenburg-Vorpommern einen verbesserten, rechtlichen Handlungsrahmen erhalten. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem weitere Ausnahmen zu den Schülermindestzahlen vor, um Schulen auch auf dem Land zu erhalten und das Schulnetz in Mecklenburg-Vorpommern zu sichern. Die Schullaufbahnempfehlung für das Gymnasium soll neu geregelt werden. Schulen in freier Trägerschaft können verlässlicher planen. Schulträger erhalten mehr Zeit für die Umsetzung der Inklusionsstrategie des Landes. Geplant ist, dass die umfangreichen Änderungen zum Schuljahr 2025/2026 in Kraft treten.

„Wir schließen keine Schulen. Dieses Versprechen haben wir Eltern gegeben und lösen es mit dem Gesetzentwurf ein“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg nach einer öffentlichen Anhörung von Expertinnen und Experten im Bildungsausschuss. „Schulen stärken die Infrastruktur. Dort, wo es Schulen gibt, sind auch die Orte attraktiv. Junge Menschen ziehen dorthin und gründen Familien. Eltern und Schulträger erhalten Planungssicherheit, wenngleich es für das Land bedeuten kann, dass mehr Lehrkräfte eingestellt werden müssen. Die Änderung zahlt sich für mehr als 50 Schulen aus. Damit sind die zahlreichen Anträge auf Ausnahmegenehmigungen endlich Geschichte. Außerdem nehmen wir uns noch mehr Zeit für die Umsetzung der Inklusion. Darum hatten vor allem die Schulträger gebeten“, so Oldenburg.

Der Gesetzentwurf für ein neues Schulgesetz sieht u. a. folgende Neuerungen vor:

  •  Sicherung des Schulnetzes

Das Schulnetz wird gesichert, indem die Schülermindestzahlen für bestehende Grundschulen auf 15 Schülerinnen und Schüler und für bestehende Regionale Schulen auf 30 Schülerinnen und Schüler reduziert werden. Die Ausnahmen für die Unterschreitung der Schülermindestzahlen werden erweitert. Bei mehrfacher Unterschreitung der Mindestschülerzahlen ist ein Genehmigungsvorbehalt für die Eingangsklassenbildung vorgesehen. Dieser wird für einen Übergangszeitraum bis Ende 2030 ausgesetzt.

  •  Schullaufbahnempfehlung

Die Schullaufbahnempfehlung für das Gymnasium wird angepasst: Neben dem Durchschnitt der Halbjahresnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache von 2,5 und besser müssen künftig in diesen drei Kernfächern mindestens ausreichende Leistungen erreicht worden sein. In Einzelfällen kann von den Vorgaben abgewichen werden, um außergewöhnliche Bedingungen berücksichtigen zu können. Die Empfehlung für die weitere Schullaufbahn erfolgt künftig nur noch auf dem Halbjahreszeugnis, eine separate ausführliche Empfehlung entfällt.

  •  Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen

Die Übergangsvorschriften zur Aufhebung der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden flexibilisiert. Vorgesehen ist, dass die Förderschulen im Zeitraum vom 31. Juli 2027 bis 31. Juli 2030 organisatorisch aufgehoben werden. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler der verbleibenden Jahrgangsstufen 5 bis 9 ihre Schullaufbahn gemeinsam in ihrer bisherigen Lerngruppe mit der Lehrkraft, die sie bislang beschult, fortsetzen. Die Kinder werden nicht auf andere Klassen aufgeteilt. In dem Schuljahr, an dessen Ende die organisatorische Aufhebung der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen steht, werden Lerngruppen jahrgangsweise aufwachsend eingerichtet. Die Einrichtung der Lerngruppen erfolgt, beginnend an Grundschulen, mit der Jahrgangsstufe 3.

  •  Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft

Um mehr Planungssicherheit zu gewährleisten, stellt das Land bei der Berechnung der Finanzhilfe zukünftig auf das vorvergangene Haushaltsjahr ab. Bei der Ermittlung der Kostensätze sollen die Personalausgaben des Landes für die verbeamteten Lehrerinnen und Lehrer durch einen pauschalierten Beihilfezuschlag (3,6 Prozent) und pauschalierten Versorgungszuschlag (25 Prozent) angemessen berücksichtigt werden. Die Neuberechnung der Kostensätze ist ab dem Schuljahr 2027/2028 vorgesehen. Als Übergangsregelung erhalten die freien Schulen für die Schuljahre 2025/2026 und 2026/2027 einen Zuschlag zu den aktuellen Schülerkostensätzen. Zudem wird die Möglichkeit eines rückwirkenden Inkrafttretens von neu berechneten Kostensätzen geregelt, der gleichzeitig die freien Schulträger vor Rückzahlungen schützt.

Wie der Start ins Berufsleben besser gelingt

Oldenburg: Wir wollen die Berufswahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler ausbauen

Schwerin – Mit einer umfassenden Beruflichen Orientierung sollen Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern noch gezielter die Berufsausbildung ergreifen, die am besten ihren Neigungen entspricht. Das Land hat dazu ein neues Konzept für die Berufliche Orientierung von der Kita bis zum Abitur oder bis zur Berufsschule aufgelegt, das ab dem kommenden Schuljahr verbindlich ist und umgesetzt werden soll. Vorgesehen sind unter anderem eine ökonomische Bildung in der Schule, Projekttage, ein 25-tägiges Schülerbetriebspraktikum, eine Potzenzialanalyse, Praxislerntage und eine bessere Unterstützung der Jugendlichen beim Übergang von der Schule in den Beruf.

„Wir wollen die Berufswahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler ausbauen, damit sie noch zielgerichteter einen Beruf wählen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Chancen auf einen nahtlosen Übergang von der Schule in die Ausbildung sind heute besonders groß, weil es viele freie Ausbildungsplätze gibt. Wir wollen Jugendliche noch besser begleiten und bestmöglich auf ihren beruflichen Weg vorbereiten. Berufliche Orientierung wird damit zu einer zentralen Aufgabe der Schulen. Mit dem neuen Konzept schaffen wir deshalb die Möglichkeit, sich schon früh mit den verschiedenen Berufsbildern zu beschäftigen“, erläuterte Oldenburg.

Mit einem Schulabschluss steigen die Chancen, direkt nach der Schule eine Berufsausbildung aufnehmen zu können. Das Land hat viele Angebote aufgelegt, um Schülerinnen und Schülern, die mehr Zeit zum Lernen brauchen, einen Schulabschluss zu ermöglichen. Hierzu zählen das Freiwillige 10. Schuljahr an Regionalen Schulen und Gesamtschulen sowie die Angebote „Produktives Lernen“ und „Berufsreife dual“ mit hohen Praxisanteilen.

Auch das Startchancen-Programm von Bund und Ländern trägt dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler mit schwierigen Startbedingungen bessere Chancen haben. Derzeit besuchen knapp 600 junge Menschen ohne Ausbildungsplatz die beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern, weil sie berufsschulpflichtig sind und keinen Ausbildungsplatz haben. Über das Startchancen-Programm sollen Angebote entwickelt werden, um auch diese Gruppe gezielter zu unterstützen, eine Berufsausbildung aufzunehmen.

„Wer die Berufsreife oder die Mittlere Reife vorweisen kann, hat es beim Berufseinstieg leichter“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir unterbreiten Schülerinnen und Schülern daher viele Möglichkeiten, damit sie einen Schulabschluss erreichen. Das ‚Produktive Lernen‛ und die ‚Berufsreife dual‛ sind attraktive Angebote für Jugendliche, denen das abstrakte Lernen schwerfällt. Diese Lernformen mit einem hohen Praxisanteil verknüpfen Schule und Arbeitsleben und motivieren Jugendliche auf diese Weise. Beim Startchancen-Programm unterstützen und fördern wir Schülerinnen und Schüler, damit sie so früh wie möglich Erfolg haben. In Deutschland heißt es noch viel zu oft: Sage mir aus welchem Elternhaus Du kommst und ich sage Dir, welchen Schulabschluss Du erreichst. Das darf nicht länger so sein“, betonte Oldenburg.

Im Schuljahr 2024/2025 absolvieren 378 Schülerinnen und Schüler in 29 Klassen an 24 Standorten ein Freiwilliges 10. Schuljahr. Im Schuljahr 2023/2024 haben 265 Jugendliche über dieses Angebot die Berufsreife erlangt. Das ist eine Abschlussquote von 83 Prozent. Im laufenden Schuljahr bieten 22 Regionale Schulen und Gesamtschulen das Produktive Lernen an. 518 Schülerinnen und Schüler nehmen an diesem praxisorientierten Angebot teil. Die ähnlich gelagerte „Berufsreife dual“ bieten in diesem Schuljahr 11 Schulen für 152 Jugendliche an. Im Schuljahr 2023/2024 haben 177 Schülerinnen und Schüler das Produktive Lernen mit der Berufsreife (176) oder der Mittleren Reife (1) verlassen. Das waren 67,6 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in diesem Jahrgang. Die Berufsreife über das Angebot „Berufsreife dual“ haben im selben Schuljahr 52 Jugendliche erlangt. Das waren 75,4 Prozent aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Eine Studie der Bertelsmann Stiftung und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung zeigt auf, dass Jugendliche mit gezielter Begleitung schneller den Sprung in eine Ausbildung schaffen könnten. Grundlage bilden die Ergebnisse einer Befragung von 1.540 Fachkräften.

Tätigkeitsbericht des Landesschulbeirats

Gremium berät das Bildungsministerium bei allen Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung für die Schulen

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat den Tätigkeitsbericht des Landesschulbeirates für die vergangenen zwei Jahre entgegengenommen. Der Landesschulbeirat berät das Bildungsministerium bei allen Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung für die Schulen. Laut Schulgesetz amtiert das Beratungsgremium für die Dauer von zwei Jahren. Im Februar dieses Jahres konstituiert sich der Landesschulbeirat neu und wählt auch einen neuen Vorstand.

„Der Landesschulbeirat hat eine wichtige Stimme, auch, weil er gesellschaftlich so breit aufgestellt ist“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ich danke allen Mitgliedern in dieser Amtsperiode, dass sie sich mit Rat, Tat und Sachverstand eingebracht haben. Dabei denke ich insbesondere an die Hinweise zum Konzept der Beruflichen Orientierung. Unser gemeinsames Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler künftig noch gezielter den Beruf ergreifen, der am besten zu ihnen passt. Außerdem hat der Landesschulbeirat angeregt, dass der Verbleib der Schülerinnen und Schüler nach der allgemein bildenden Schule dokumentiert werden sollte. An diesem Erfassungssystem arbeiten wir. Der Landesschulbeirat konnte zudem immer Expertinnen und Experten benennen, die uns bei einzelnen Fragen weitergeholfen haben. Das ist viel wert, um in der Sache weiterzukommen“, sagte Oldenburg.

Neben der Beruflichen Orientierung hat sich der Landesschulbeirat mit dem Netz der beruflichen Schulen, der Neuordnung von Ausbildungsberufen und dem Lehrkräftemangel befasst. Ein Besuch beim Träger des Deutschen Schulpreises 2022, dem Regionalen Beruflichen Bildungszentrum Waren/Müritz, rundete das Themengebiet ab. Weitere Themen waren die Umsetzung der Inklusion, die Ausbildung von Lehrkräften im Seiteneinstieg, die Bildungskonzeption für ausländische Schülerinnen und Schüler, die neue Stundentafel-Verordnung und das Startchancen-Programm.

„Der Landesschulbeirat ist fachlich sehr breit aufgestellt“, sagte der Vorsitzende des Landesschulbeirates, Peter Todt. „Die Mitwirkenden werden von verschiedenen Stellen entsendet und bringen sehr unterschiedliche Erfahrungen, Sichtweisen und Fachwissen ein. Daher ist der Landesschulbeirat ein sehr kreatives Gremium. Die Arbeit in der aktuellen Beratungsperiode war fachlich umfangreich und ergebnisorientiert. Das kann in der kommenden Beratungsperiode durch das Bildungsministerium noch stärker und fundamentaler genutzt werden“, erklärte Todt.

Den Vorstand des amtierenden Landesschulbeirates bilden Peter Todt, amtierender Hauptgeschäftsführer und Geschäftsbereichsleiter Aus- und Weiterbildung bei der Industrie und Handelskammer zu Schwerin sowie seine Stellvertretungen Ulf Burmeister von der Vereinigung der Schulleiter der Gymnasien und Adina Evers von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft.

Dem Landesschulbeirat gehören Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte, Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schüler, Hochschullehrkräfte, Kammern, des Landesausschusses für Berufsbildung, des Landesjugendrings, der kommunalen Spitzenverbände, der Schulen in freier Trägerschaft, der Organisationen der Arbeitsnehmer- und Arbeitgeberverbände sowie der Kirchen an.

Aktuelle Wetterlage in Mecklenburg-Vorpommern

Bildungsministerium weist auf die Regelungen für die gesamte Winterzeit hin

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern kann es am Dienstagmorgen, 14. Januar 2025, durch gefrierenden Regen oder Sprühregen zu Glatteis kommen. Im Laufe des Vormittags soll sich die Glatteislage wegen höherer Temperaturen wieder entspannen, teilte der Deutsche Wetterdienst mit.

Das Bildungsministerium weist für die gesamte Winterzeit auf die bestehenden Regelungen für die Schulen hin:

  • Kinder und Jugendliche, die ihre Schule wegen widriger Witterungsverhältnisse nicht erreichen können, müssen für diesen Unterrichtstag von der Schule abgemeldet werden und sind damit entschuldigt.
  • Bei schwierigen Witterungssituationen in den verschiedenen Regionen entscheiden letztendlich die Erziehungsberechtigten, ob sie ihre Kinder in die Schule schicken oder nicht. Schülerinnen und Schüler müssen für diesen Unterrichtstag von der Schule abgemeldet werden und sind damit entschuldigt.
  • Die Schulen sind grundsätzlich geöffnet. Der Unterricht für alle Jahrgangsstufen findet statt.
  • Weitere Informationen können bei den Schulen oder bei den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städten eingeholt werden.
  • Darüber hinaus informieren die Landkreise und kreisfreien Städte über Einschränkungen im Schülerverkehr.

Für einen stärkeren Kinderschutz

Fachkräfte und Ehrenamtliche absolvieren Fortbildung

Güstrow – Die Landesintegrationsbeauftragte Jana Michael gratulierte heute in Güstrow rund 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zum erfolgreichen Abschluss einer Fortbildung im Bereich Kinderschutz. Das vom Land geförderte Angebot war gezielt auf die Bedarfe von Beschäftigten und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in Flüchtlingsunterkünften ausgerichtet.

„Kinder, die aus Kriegsgebieten oder mit Fluchterfahrung zu uns nach Mecklenburg-Vorpommern kommen, sind besonders verletzlich und haben oft mit besonderen Belastungen zu kämpfen. Diese wollen wir besser auffangen und zugleich auch bei Betreuenden bestehende Unsicherheiten in Kinderschutzfragen abbauen“, erklärte Jana Michael, die das Weiterbildungsangebot ins Leben gerufen hatte. Durchgeführt wurde die 10-teilige Fortbildungsreihe durch Referentinnen der staatlich anerkannten Bildungsstätte Schabernack e.V..

„Die Arbeit mit geflüchteten Familien stellt für haupt- und ehrenamtliche Beschäftigte eine besondere Herausforderung dar“, hob die Landesintegrationsbeauftragte hervor. In Online-Live-Seminaren hätten die Teilnehmenden so nicht nur die Grundsätze der Kinderrechte und Informationen zu den Entwicklungsbedürfnissen von jungen Menschen vermittelt bekommen, sondern sie haben auch Präventions- und Interventionsmaßnahmen erarbeitet, so Michael.

Zudem wurde im Kurs über bestehende Hilfs- und Unterstützungsangebote im Land informiert, an die Betroffene weitervermittelt werden können. Dazu zählten neben den Jugendämtern etwa die Kontaktstelle Kinderschutz oder in Notfällen die rund um die Uhr erreichbare Kinderschutzhotline des Landes.

Michael: „Bemühungen für einen besseren Kinderschutz kann es nie genug geben. Ich freue mich, dass die neu ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nun mit ihrem erworbenen Wissen noch besser die Entwicklungsbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen berücksichtigen und eventuelle Hilfsangebote vermitteln können – damit jedes Kind geschützt bei uns großwerden kann.“

Gefördert wurde die Fortbildung durch das Sozialministerium in Höhe von insgesamt 73.000 Euro aus dem Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern.