Land plant Änderung des Schulgesetzes

Gesetzentwurf sieht umfangreiche Neuregelungen und Entlastungen für Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft vor

Schwerin – Mit der Änderung des Schulgesetzes sollen die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern einen verbesserten, rechtlichen Handlungsrahmen erhalten. Das Kabinett hat den Entwurf für eine Änderung des Schulgesetzes gebilligt. Zu den zentralen Änderungen zählen die Sicherung des Schulnetzes, die Regelungen zur Schullaufbahnempfehlung, die Stärkung der Mitwirkungsrechte und die Regelungen zur Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft. Außerdem sollen im Schulgesetz erstmals Organisationsformen des Lernens geregelt werden. Darüber hinaus werden die Digitalen Landesschulen auf rechtliche Grundpfeiler gestellt und Ziele der Digitalisierungsstrategie im Schulgesetz verankert.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Mit den geplanten Änderungen passen wir das Schulgesetz den aktuellen Anforderungen an und schaffen einen sicheren Handlungsrahmen für alle Beteiligten. Bei der Digitalisierung gibt es die größten Veränderungen. Zum einen werden digitale Lernangebote erstmals im Schulgesetz verankert. Zum anderen ist Mecklenburg-Vorpommern mit seinen Digitalen Landesschulen weiterhin Vorreiter in Deutschland und verankert dieses besondere Angebot ohne eigenes Schulhaus jetzt im Schulgesetz. Auch für die Schulen in freier Trägerschaft gibt es Verbesserungen. Die Änderungen zur Finanzhilfe sorgen für Planungssicherheit und Stabilität. Ich danke allen, die daran mitgewirkt haben, die Schulgesetznovelle auf den Weg zu bringen.“

Paul Zehe, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft freier Schulen in Mecklenburg-Vorpommern: „Die im neuen Schulgesetz verankerten Regelungen sind wichtige Schritte auf dem Weg zu einer angemessenen Ersatzschulfinanzierung. Die verstärkte Berücksichtigung der Besoldung der verbeamteten Lehrkräfte in das Berechnungsverfahren gleicht die entstandenen Unterschiede anteilig aus, die durch die Verbeamtung im öffentlichen Schuldienst allgemein entstanden sind. Die tarifliche Entwicklung nun schuljahresgenau bei der Neuberechnung zu berücksichtigen, löst endlich eine strukturelle Benachteiligung auf, die die Arbeit der Schulen in freier Trägerschaft deutlich erschwerte. Dass ebenfalls ein Kompromiss über die Auszahlung des tariflich verbindlichen Inflationsausgleichs zustande gekommen ist, wertet die Arbeitsgemeinschaft der freien Schulen als guten Schritt.“

Der Gesetzentwurf soll im November im Landtag in Erster Lesung beraten werden. Geplant ist, dass die Änderungen zum Schuljahr 2025/2026 in Kraft treten.

Mit der Änderung des Schulgesetzes sind folgende Neuerungen für Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte bzw. Schulen geplant:

  •  Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft 

Um mehr Planungssicherheit zu gewährleisten, stellt das Land bei der Berechnung der Finanzhilfe zukünftig auf das vorvergangene Haushaltsjahr ab. Bei der Ermittlung der Kostensätze sollen die Personalausgaben des Landes für die verbeamteten Lehrerinnen und Lehrer durch einen pauschalierten Beihilfezuschlag (3,6 Prozent) und pauschalierten Versorgungszuschlag (25 Prozent) angemessen berücksichtigt werden. Die Neuberechnung der Kostensätze ist ab dem Schuljahr 2027/2028 vorgesehen. Als Übergangsregelung erhalten die freien Schulen für die Schuljahre 2025/2026 und 2026/2027 einen Zuschlag zu den aktuellen Schülerkostensätzen. Zudem wird die Möglichkeit eines rückwirkenden Inkrafttretens von neu berechneten Kostensätzen geregelt, der gleichzeitig die freien Schulträger vor Rückzahlungen schützt.

  •  Sicherung des Schulnetzes 

Das Schulnetz wird gesichert, indem die Schülermindestzahlen für bestehende Grundschulen auf 15 Schülerinnen und Schüler und für bestehende Regionale Schulen auf 30 Schülerinnen und Schüler reduziert werden. Die Ausnahmen für die Unterschreitung der Schülermindestzahlen werden erweitert. Bei mehrfacher Unterschreitung der Mindestschülerzahlen ist ein Genehmigungsvorbehalt für die Eingangsklassenbildung vorgesehen. Dieser wird für einen Übergangszeitraum bis Ende 2030 ausgesetzt.  

  •  Schullaufbahnempfehlung 

Die Schullaufbahnempfehlung für das Gymnasium wird angepasst: Neben dem Durchschnitt der Halbjahresnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache von 2,5 und besser müssen künftig in diesen drei Kernfächern mindestens ausreichende Leistungen erreicht worden sein. In Einzelfällen kann von den Vorgaben abgewichen werden, um außergewöhnliche Bedingungen berücksichtigen zu können. Die Empfehlung für die weitere Schullaufbahn erfolgt künftig nur noch auf dem Halbjahreszeugnis, eine separate ausführliche Empfehlung entfällt.

  •  Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen 

Die Übergangsvorschriften zur Aufhebung der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden flexibilisiert. Vorgesehen ist, dass die Förderschulen im Zeitraum vom 31. Juli 2027 bis 31. Juli 2030 organisatorisch aufgehoben werden. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler der verbleibenden Jahrgangsstufen 5 bis 9 ihre Schullaufbahn gemeinsam in ihrer bisherigen Lerngruppe mit der Lehrkraft, die sie bislang beschult, fortsetzen. Wichtig: Die Kinder werden nicht auf andere Klassen aufgeteilt. In dem Schuljahr, an dessen Ende die organisatorische Aufhebung der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen steht, werden Lerngruppen jahrgangsweise aufwachsend eingerichtet. Die Einrichtung der Lerngruppen erfolgt, beginnend an Grundschulen, mit der Jahrgangsstufe 3.

  •  Organisationsformen des Lernens 

Präsenzunterricht ist der Grundsatz des Lernens. Distanzunterricht kann bei besonderen, gesetzlich festgeschriebenen Notsituationen angeordnet werden. Für die Anordnung des Distanzunterrichts bedarf es einer gesetzlichen Regelung, pandemiebedingte temporäre Schulschließungen auf Verordnungswege sind nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts rechtlich nicht mehr ausreichend.

Als weitere Organisationsform des Lernens innerhalb der Schule wird digital unterstütztes Lernen gesetzlich normiert. Digital unterstütztes Lernen kann aus pädagogischen oder didaktischen Gründen in einem zeitlich festgelegten Umfang ergänzend bzw. ergänzend zum Präsenzunterricht erteilt werden. Grundlage bildet ein pädagogisches Konzept, das näher beschriebene wesentliche Voraussetzungen berücksichtigen muss. Das Lernen wird durch eine Lehrkraft aus einer Schule heraus für Schülerinnen und Schüler in Schulen organisiert.  

  •  Digitale Landesschulen 

Die Digitalen Landesschulen werden gesetzlich verankert. Wegen der schulrechtlich besonderen Organisationsweise werden grundlegende Rechte und Pflichten aus dem Schulverhältnis festgelegt. Der Ausbau der Angebote geht unterdessen weiter. So bietet die allgemein bildende Digitale Landesschule seit Ende Oktober 2024 Vertretungsunterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch für die Jahrgangsstufen 9 bis 12 nach einem festen Stundenplan an. Bei diesem synchronen Angebot erhalten die Schülerinnen und Schüler Videounterricht, eine direkte Kommunikation ist möglich.

  •  Digitalisierungsstrategie 

Um den Bildungs- und Erziehungsauftrag zu erfüllen, können Schulen digitale Lehr- und Lernsysteme sowie Netzwerke nutzen. Das Gesetz führt sie als reguläre Bestandteile der schulischen Lernsituationen auf. Bei der Lernmittelfreiheit erfolgt der klarstellende Hinweis, dass die Lernmittel neben Büchern und Druckschriften auch digitale Lehrwerke und digitale Lernprogramme umfasst. Das Medienbildungskonzept wird Bestandteil des Schulprogramms. Die Schulträger werden verpflichtet, einen Medienentwicklungsplan zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben.

  •  Mittlere Reife am Gymnasium 

Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium vor dem Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife verlassen wollen, wird der Zugang zur Prüfung der Mittleren Reife im gymnasialen Bildungsgang ermöglicht, ohne dass sie das Gymnasium verlassen müssen. Durch die Änderung können Schülerinnen und Schüler ihren Notendurchschnitt, der der Mittleren Reife gleichwertig ist, in einer Prüfung verbessern und damit eine Besserstellung im Rahmen der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz erreichen.  

  •  Stärkung der Mitwirkungsrechte 

Zukünftig kann eine Grundschülerin oder ein Grundschüler der Jahrgangsstufe 3 und eine Grundschülerin oder ein Grundschüler der Jahrgangsstufe 4 mit beratender Stimme an der Schulkonferenz teilnehmen. Bislang war das nicht möglich. Zudem wird in Bezug auf die Schulkonferenz die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 7 auf die Jahrgangsstufe 5 herabgesetzt.

  •  Stärkung der Beruflichen Orientierung 

Die Berufliche Orientierung von Kindern und Jugendlichen soll die Berufswahlkompetenzen der Schülerinnen und Schüler stärken und trägt zur Sicherung des Fachkräftebedarfs bei. Das Unterrichtsfach Arbeit-Wirtschaft-Technik soll deshalb in das Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik/Berufliche Orientierung umbenannt werden.

  •  Neue Schulbezeichnung 

Die Bezeichnung „Fachgymnasium“ erweckt überwiegend den Eindruck, dass der Abschluss in einem besonderen Fachbereich erworben wird und damit auch nur fachgebundene und mithin eingeschränkte Studienmöglichkeiten bestehen. In Mecklenburg-Vorpommern führt das Fachgymnasium jedoch ebenso wie das Gymnasium zur Allgemeinen Hochschulreife. Um die Abgrenzungsprobleme aufzulösen, soll die Bezeichnung in „Das Berufliche Gymnasium“ geändert werden.

  •  Schülerinnen und Schüler aus Polen 

Das Land zahlt künftig den Schulträgern den Schulkostenbeitrag für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern, die ihren Wohnsitz in Polen haben. Derzeit sind es 130 Schülerinnen und Schüler mit einem Wohnsitz im Nachbarland.

Land stellt multiprofessionelle Fachkräfte ein

Oldenburg: Multiprofessionelle Fachkräfte stärken die pädagogische Arbeit an Regionalen Schulen und Gesamtschulen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern geht bei der Beschäftigung von Personal an den Schulen neue Wege. Zum 1. Januar 2025 stellt das Land multiprofessionelle Fachkräfte (mpF) ein, die innerhalb ihrer Tätigkeit als Lehrkraft sowie als unterstützende pädagogische Fachkraft arbeiten.

„Mit den multiprofessionellen Fachkräften stärken wir die pädagogische Arbeit an unseren Regionalen Schulen und Gesamtschulen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Weil die Klassen heterogener geworden sind, erweitern wir die pädagogischen Ressourcen. Mit unserem neuen Modellversuch setzen wir auch weiterhin die Inklusionsstrategie des Landes um. Die multiprofessionellen Fachkräfte sind in vielerlei Hinsicht eine Unterstützung“, so Oldenburg.

Das geänderte Lehrerbildungsgesetz ermöglicht Modellversuche mit Qualifizierungsangeboten für Lehrkräfte im Seiteneinstieg, die zu einer höheren Unterrichtsabsicherung führen. Die neue Ausbildung wird in die bereits bestehende Seiteneinstiegsqualifizierung integriert.

Auf die Tätigkeit als mpF werden die Fachkräfte in der berufsbegleitenden Qualifizierung intensiv vorbereitet. Sie durchlaufen die Grundlegende Pädagogische Qualifizierung (GPQ) und die Modularisierte Qualifizierungsreihe (MQR). Die Ausbildung erstreckt sich über vier Jahre. Nach Absschluss der Qualifizierung und dem Nachweis der hauptberuflichen Lehrtätigkeit erhalten multiprofessionelle Fachkräfte eine Lehrbefähigung.

Neben der Lehrtätigkeit haben multiprofessionelle Fachkräfte unter anderem folgende Aufgaben:

  • Mitwirkung bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von pädagogischen, sonderpädagogischen und sozialpädagogischen Maßnahmen
  • eigenverantwortliche Durchführung von Einzel- und Gruppenförderung von Schülerinnen und Schülern in Abstimmung mit der zuständigen Lehrkraft
  • Mitwirkung bei der Beratung der Erziehungsberechtigten
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Berichten, Beurteilungen, Förderplänen und Zeugnissen
  • Mitwirkung bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung unterrichtsbegleitender Maßnahmen und anderen schulischen Veranstaltungen
  • Mitwirkung bei der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen schulischen, sozialen und medizinischen Maßnahmeträgern sowie anderen Einrichtungen

Darüber hinaus unterstützen die multiprofessionellen Fachrkräfte beim Unterrichten von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt in den Bereichen emotionale und soziale Entwicklung, Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung oder beim Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler.

Bewerben können sich Personen, die laut Kindertagesförderungsgesetz (§ 2 Absatz 7 Nummer 1 bis 10) eine Qualifikation als pädagogische Fachkraft vorweisen können. Darüber hinaus können sich Fachkräfte mit mindestens einem staatlich anerkannten Abschluss bewerben, wenn die pädagogische Eignung durch einschlägige Berufstätigkeit oder anderweitige Qualifikationen nachgewiesen werden kann.

Der Modellversuch sieht 50 Stellen vor, die zum 1. Januar 2025 besetzt werden können. Die aktuelle Ausschreibung läuft bis 15. November 2024.

Mehr Perspektiven durch Schulabschlüsse

Oldenburg: Schülerinnen und Schüler erhalten gezielte individuelle Unterstützung – 1.167 zusätzliche Personen eingestellt

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist in diesem Jahr die Quote der Schülerinnen und Schüler ohne einen bundesweit anerkannten Schulabschluss weiter gesunken. Die Quote der Jugendlichen, die die Schule ohne Berufsreife verlassen haben, liegt 2024 bei 9,6 Prozent.

In absoluten Zahlen sind das 1.413 Schülerinnen und Schüler ohne einen bundesweit anerkannten Schulabschluss. Im Jahr 2022 waren es noch 10,6 Prozent. Wer an allgemein bildenden Schulen keinen Schulabschluss erreicht, hat die Möglichkeit, diesen auf dem zweiten Bildungsweg nachzuholen. Die Volkshochschulen bieten gebührenfreie Kurse zum Erlangen der Berufsreife und der Mittleren Reife an.

Bei den Unterstützungsangeboten zum Erreichen von Schulabschlüssen setzt Bildungsministerin Simone Oldenburg auf neue Fördermöglichkeiten und auf eine Weiterentwicklung bestehender erfolgreicher Initiativen. Die Landesregierung hat viele Unterstützungsmaßnahmen im Programm „Auf dem Weg zum Schulabschluss“ zusammengefasst.

„Ein Schulabschluss erhöht ganz wesentlich den Start in ein erfolgreiches Berufsleben und schafft für Jugendliche vielseitige Perspektiven“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Mit unserem Landesprogramm bieten wir in Mecklenburg-Vorpommern verschiedene Wege zum Schulabschluss. Wir führen erfolgreiche Angebote weiter und haben zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen, damit Schülerinnen und Schüler die gezielte Förderung erhalten, die sie brauchen, um erfolgreich zu sein.

Wichtig ist, früh mit der Förderung zu beginnen. So stärken wir bereits in der Grundschule die Kernkompetenzen im Lesen und setzen die intensive Förderung in Deutsch, Mathematik und Englisch in den höheren Jahrgangsstufen fort. Kernkompetenzen zu beherrschen, sind die Grundlagen, um weiteres Wissen erwerben zu können“, betonte Oldenburg. 

Schülerinnen und Schüler mit Berufsreife, Mittlerer Reife und Allgemeiner Hochschulreife

  • Im Jahr 2024 haben 1.829 Schülerinnen und Schüler die Schule mit der Berufsreife verlassen. Das ist eine Quote von 12,5 Prozent.
  • Im vergangenen Schuljahr haben 5.741 Schülerinnen und Schüler die Mittlere Reife erreicht. Das ist eine Quote von 39,2 Prozent.
  • Im Sommer 2024 haben 4.324 Schülerinnen und Schüler die Schule mit dem Abitur verlassen. Das ist eine Quote von 30,8 Prozent.

Von 122.784 Schülerinnen und Schülern haben 4.494 Schülerinnen und Schüler die Jahrgangsstufe ein zweites Mal durchlaufen. Das ist eine Wiederholerquote von 3,7 Prozent. Im Schuljahr 2021/2022 lag der Anteil an Wiederholungen noch bei 5 Prozent. Die Wiederholerquote setzt sich aus Nichtversetzungen und freiwilligen Wiederholungen zusammen. Der Anteil verringert sich vor allem, weil die Zahl der freiwilligen Wiederholungen zurückgegangen ist. Im Schuljahr 2023/2024 lag der Anteil an freiwilligen Wiederholungen bei 1,5 Prozent, im Schuljahr 2021/2022 waren es 3,7 Prozent.

Landesprogramm für mehr Schulabschlüsse umfasst drei Handlungsfelder

Handlungsfeld 1: Primarstufe

  • Einführung des Lesebandes: täglich 20 Minuten Lesezeit ab dem Schuljahr 2024/2025
  • Stärkung der Kernfächer Deutsch und Mathematik mit jeweils einer Unterrichtsstunde pro Woche zusätzlich
  • Budget von zusätzlichen Fördermöglichkeiten 

Handlungsfeld 2: Sekundarstufe I und II

  • Freiwilliges 10. Schuljahr zum Schuljahr 2023/2024 an Regionalen Schulen und Gesamtschulen für Schülerinnen und Schüler, die mehr Zeit zum Lernen brauchen, eingeführt
  • Überführung des „Produktiven Lernens“ und des Modellversuchs „Berufsreife dual“ in eine „Praxisorientierte Berufsreife“ mit Unterricht in Schulhalbjahren statt Trimestern für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 bzw. ab einem Mindestalter von 14 Jahren mit dem Ziel, dass abschlussgefährdete Schülerinnen und Schüler mit starker Praxisorientierung lernen können
  • mit neuer Stundentafel Kernfächer Deutsch, Mathematik und Englisch stärken – verbindliche Einführung zum Schuljahr 2025/2026
  • neues Frühwarnsystem etabliert und engmaschiges Beratungssystem geknüpft für eine enge und frühzeitige Beratung und Begleitung der Schülerinnen und Schüler, deren Abschluss gefährdet ist, gemeinsam mit den Eltern
  • Fortbildungsinitiative „QuaMath“ für Lehrkräfte zur Stärkung der mathematischen Bildung gestartet
  • Ausbau der Digitalen Landesschule mit weiteren Förderangeboten und mit Vertretungsunterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch für die Jahrgangsstufen 9 bis 12 nach einem festen Stundenplan (synchrone Angebote: Videounterricht mit direkter Kommunikation zwischen Lehrkraft, Schülerinnen und Schüler)
  • Ausbau der Trainingsangebote zur Prüfungsvorbereitung

Handlungsfeld 3: schulartübergreifend

  • mit dem Startchancen-Programm über einen Zeitraum von 10 Jahren Schülerinnen und Schüler fördern, die schwierige Startbedingungen haben
  • neues Sprachbildungskonzept fördert sprachliche Kompetenzen
  • Regelungen zur Attraktivitätssteigerung des Referendariats und zum Seiteneinstieg in den Schuldienst zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung 

1.167 zusätzliche Personen an Schulen eingestellt

Um diese Angebote zur Förderung und Unterstützung umzusetzen, hat die Landesregierung seit November 2021 zusätzliches Personal eingestellt. Die Regierungspartner hatten sich im Koalitionsvertrag auf das Programm „Schule in MV – Aufbruch 2030: 1.000 Stellen besetzen, sichern, erweitern“ verständigt.

Mit dem Doppelhaushalt 2024/2025 stehen diese Stellen vollständig bereit. Sie sind für Lehrkräfte, Vertretungslehrkräfte, externe Vertretungskräfte, für eine bessere personelle Ausstattung an beruflichen Schulen, Personal für die Digitale Landesschule, unterstützende pädagogische Fachkräfte, für die Qualifizierung von Lehrkräften im Seiteneinstieg, Alltagshilfen und Verwaltungskräfte an Schulen eingerichtet worden.

Insbesondere die Einstellung von Alltagshilfen und Verwaltungskräften führt dazu, dass Lehrkräfte entlastet werden und sich auf ihre pädagogischen Kernaufgaben konzentrieren können. Zum jetzigen Zeitpunkt sind 1.167 Beschäftigte zusätzlich an den Schulen tätig.

Investitionen in die UNI Rostock

Rostock – Mit einem symbolischen Spatenstich wurde heute der Startschuss für den Bau der neuen geisteswissenschaftlichen Bereichsbibliothek mit Seminarzentrum und Institutsflächen sowie eines neuen Verwaltungsgebäudes für das Institut für Qualitätsentwicklung an der Universität Rostock gegeben. Die feierliche Zeremonie fand auf dem Ulmen-Campus statt.

„Wir sind stolz auf die Universität Rostock, die größte Universität unseres Landes und die älteste im ganzen Ostseeraum. Unsere Hochschulen sind Impulsgeber und Leuchttürme des Wissens. Sie sind Magnete, die Menschen anziehen, ins Land holen und hier halten können und Orte, an denen künftige Generationen ausgebildet werden, die unser Land gestalten“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Wer gut forschen und lernen will, der braucht auch gute Bedingungen dafür. Wir investieren deshalb als Land fortlaufend in die Hochschulen. Hier in Rostock wird sogar an zwei Großprojekten gearbeitet. Einmal das Ulmicum hier vor Ort und die Neugestaltung des Campus Schillingallee der Unimedizin Rostock“, sagte die Ministerpräsidentin weiter.

„Es ist mir eine große Freude, heute den ersten Spatenstich für die neue geisteswissenschaftliche Bereichsbibliothek mit Seminarzentrum und Institutsflächen und des neuen Verwaltungsgebäudes für das IQ M-V hier auf dem Campus zu setzen.“ Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften seien schon seit längerem auf dem Campus Ulmenstraße ansässig. Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen soll auch die Philosophische Fakultät mit ihren 14 Instituten dort ihren Platz finden.

„Mit den Neubauten am Standort Ulmen-Campus stärken wir die geisteswissenschaftliche Forschung und Lehre an unserer Universität weiter. Die neue Bereichsbibliothek mit Seminarzentrum, die zusätzlichen Institutsflächen der Philosophischen Fakultät sowie das neue Verwaltungsgebäude schaffen moderne Arbeits- und Lernumgebungen, die unsere Studierenden und Wissenschaftler*innen in ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

Dieser Ausbau ist ein bedeutender Schritt, um unsere Universität noch zukunftsfähiger zu gestalten und die interdisziplinäre Zusammenarbeit zu fördern“, so Professorin Elizabeth Prommer, Rektorin der Universität Rostock.

Auch die Direktorin der Universitätsbibliothek Antje Theise freut sich über den „Bibliotheksneubau auf dem Ulmencampus, der die Geistes- und Sozialwissenschaften stärkt und die Universität dabei unterstützt, wettbewerbsfähig zu bleiben – durch die Ermöglichung innovativer digitaler Angebote und nachhaltiger Räumlichkeiten, die Studium, Forschung und Lehre langfristig zugutekommen. Auch unterstreicht der Neubau die Rolle der Bibliothek als gesellschaftlichen Begegnungs- und Kommunikationsort.“

Professor Hans-Jörg Karlsen, Dekan der Philosophischen Fakultät der Universität Rostock, fügt hinzu: „Für die Philosophische Fakultät stellt jeder Neubau quasi ein Jahrhundertereignis dar.“ Der Neubau der geisteswissenschaftlichen Bereichsbibliothek mit Seminarzentrum wird eine Nutzfläche von rund 10.700 Quadratmetern umfassen.

Das moderne Seminarzentrum kann flexibel für Vorlesungen, Workshops und interdisziplinäre Forschung genutzt werden. Das angrenzende Verwaltungsgebäude wird zukünftig auf einer Fläche von 2.150 Quadratmetern das für die Aus-, Weiter- und Fortbildung von Lehrkräften zuständige Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern beherbergen. Der Entwurf des Berliner Architekturbüro BHBVT verbindet traditionelle Backsteinfassaden mit modernen Glaselementen und fügt sich nahtlos in das historische Ensemble des Ulmen-Campus ein.

Besonderes Augenmerk wird auf die Energieeffizienz gelegt: Neben Geothermie, Wärmepumpen und effizienter Wärmerückgewinnung kommt die klimafreundliche Fernwärme der Stadtwerke Rostock zum Einsatz. Das Gebäude unterschreitet die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes 2023 deutlich, was es zu einem Vorbildprojekt für nachhaltiges Bauen macht.

Die Gesamtbaukosten belaufen sich auf voraussichtlich rund 102 Mio. Euro. Neben dem Neubau der Bibliothek mit Seminarzentrum und des Verwaltungsgebäudes werden denkmalgeschützte Gebäude auf dem Campus, die ehemalige Exerzierhalle und das Arrestgebäude, umfassend saniert und für neue universitäre Zwecke nutzbar gemacht. Die Fertigstellung des Bauprojekts soll voraussichtlich 2029 erfolgen.

Informationen für ausländische Lehrkräfte

Oldenburg: Lehrkräfte aus dem Ausland haben verschiedene Möglichkeiten, um an unseren Schulen zu arbeiten

Schwerin – Ausländische Lehrkräfte, die bereits in Mecklenburg-Vorpommern leben, können sich am 6. November 2024 digital über Wege in den Schuldienst informieren. Nachdem die erste Veranstaltung im Frühjahr stark nachgefragt war, beantworten Expertinnen und Experten des Bildungsministeriums erneut Fragen zu erforderlichen Sprachkenntnissen, zum Bewerbungs- und Anerkennungsverfahren sowie zu möglichen Qualifikationswegen beim Seiteneinstieg.

„Die digitale Informationsveranstaltung ist ein guter Weg, um auch ausländische Lehrkräfte für den Unterricht an unseren Schulen zu gewinnen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Für gut ausgebildete Lehrkräfte aus dem Ausland gibt es verschiedene Möglichkeiten, an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zu arbeiten. Wir informieren die Interessentinnen und Interessenten auch über den Weg als Lehrkraft im Seiteneinstieg.“

Die Einstellung über den Weg „Lehrkraft im Seiteneinstieg“ erfolgt auch für ausländische Lehrkräfte das ganze Jahr über und zunächst befristet für die Dauer einer Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung (GPQ), die einen zeitlichen Umfang von 15 Monaten umfasst. An die GPQ schließt sich die berufsbegleitende Modulare Qualifizierungsreihe (MQR) an. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden dann unbefristet weiterbeschäftigt. Die Ausbildung dauert insgesamt über vier Jahre.

Für den Seiteneinstieg können sich Interessierte online über das Karriereportal www.lehrer-in-mv.de auf die ausgeschriebenen Stellen bewerben.

Bei ihrer Bewerbung müssen ausländische Lehrkräfte insbesondere auf zwei Dinge achten:

  • Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen ihrer Bewerbung einen Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau C 1 oder C 2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen beifügen. Wenn sie diese nicht vorweisen können, gibt es die Möglichkeit, an Sprachprüfungen teilzunehmen. Die Kosten für die Prüfungen werden vom Bildungsministerium übernommen. Auch für bereits abgelegte Sprachprüfungen gibt es finanzielle Unterstützung.
  • Die Zeugnisse über die erworbenen Qualifikationen müssen von vereidigten Dolmetscherinnen und Dolmetschern übersetzt werden (justiz-dolmetscher.de). Eine Kopie der Übersetzung und eine beglaubigte Kopie des Originalzeugnisses sind mit der Bewerbung einzureichen.

Die digitale Informationsveranstaltung für ausländische Lehrkräfte findet am Mittwoch, 6. November 2024, von 16:30 bis 18:00 Uhr per Webex statt. Anmeldung unter: www.lehrer-in-mv.de/veranstaltungen.

Keine Einschränkungen bei Klassenfahrten

Oldenburg: Schulen in Mecklenburg-Vorpommern können Ausflüge und Klassenfahrten wie gewohnt planen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Einschränkungen bei Klassenfahrten. „Die Schulen im Land können wie gewohnt die Planungen für Schulwanderungen sowie für ein- und mehrtägigen Schulfahrten, die im kommenden Jahr stattfinden sollen, durchführen“, informierte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Das Genehmigungsverfahren wird laut Verwaltungsvorschrift „Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen“ umgesetzt. Diese Vorschrift regelt die Reisekostenzuschüsse für Lehrkräfte.

„Trotz erforderlicher Sparmaßnahmen des Landes wird es keine Einschränkungen auf die Durchführungen von Schulwanderungen und Schulfahrten geben. Wir ergreifen also nicht die Maßnahmen, die derzeit in Berlin umgesetzt werden, indem die Zuschüsse für Fahrten kürzen“, sagte die Ministerin.

„Ganz im Gegenteil erhöhen wir im aktuellen Haushalt sogar die Fördermittel für Schulfahrten zu Gedenkstätten von 100.000 Euro auf 150.000 Euro. Denn neben Wandertagen und Klassenfahrten ergänzen Gedenkstättenbesuche die Bildung der Schülerinnen und Schüler in besonderer Form.“

Aktuell wird zudem die Förderrichtlinie mit dem Ziel überarbeitet, das Antragsverfahren für die Schulen zu erleichtern. Ebenso sollen die Förderhöhe den gestiegenen Fahrtkosten angepasst und die Gültigkeit der Richtlinie auf frühere Jahrgangsstufen ausgeweitet werden.

Bundesweit vorn: Ausreichend Kita-Plätze in MV

Oldenburg: Gute Bedingungen für Familien ermöglichen die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg erklärt, dass die veröffentlichen Daten des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) ein falsches Bild der Betreuungssituation in Mecklenburg-Vorpommern darstellen.

„In Mecklenburg-Vorpommern können alle Kinder in der Kita gebildet und gefördert werden. Mit einer Betreuungsquote von 83 Prozent der 1- bis 3-jährigen Kinder sind wir Spitzenreiter im bundesweiten Vergleich. Damit gelingt MV, was viele andere Bundesländer noch nicht erreichen: Wir können den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab dem ersten Lebensjahr umsetzen und schaffen so gute Bedingungen für Familien, ihr Erwerbs- und Privatleben besser zu vereinbaren“, sagte Simone Oldenburg. Sie erklärte weiter: „Darüber hinaus sind Kita und Ferienhort gebührenfrei. Eltern bezahlen keinen Cent und das wird auch zukünftig so bleiben. Das ist ein echter Beitrag zur Chancengerechtigkeit.“

Für Mecklenburg-Vorpommern weist die IW-Studie die beste Betreuungssituation aller Bundesländer auf. Anhand der erhobenen Daten lassen sich allerdings keine Aussagen darüber treffen, ob die in der Studie befragten Eltern ihren Bedarf gegenüber den Landkreisen und kreisfreien Städten, die für die Planung zuständig sind, angezeigt haben. Die Zahl der belegten Krippenplätze ist überdies aufgrund der demographischen Entwicklung in MV rückläufig und das bei weiterhin ausreichend freien Kapazitäten in jeder Region Mecklenburg-Vorpommerns.

Oldenburg: „Neben der höchsten Betreuungsquote und dem höchsten Betreuungsumfang von bis zu 10 Stunden täglich verfügt das Land ebenfalls über eine hohe Quote an Fachkräften. Laut unserer jüngsten Ausbildungsplatzplanung bilden wir in MV das pädagogische Personal bedarfsgerecht und sogar mit leichtem Überhang aus. Das sind gute Nachrichten für die Kitas, denn die Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesförderung und der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 werden den Bedarf an Fachkräften weiter steigen lassen.“

Zu den Qualitätsverbesserungen zählen die stufenweise Nichtanrechnung der Auszubildenden im ersten und zweiten Ausbildungsjahr zur Erzieherin bzw. zum Erzieher für 0- bis 10-Jährige auf den Stellenanteil einer Fachkraft ab dem Schuljahr 2023/2024 und das Senken des Fachkraft-Kind-Verhältnisses im Kindergarten von 1:15 auf 1:14 seit September dieses Jahres. Hinzu kommt die schrittweise Umsetzung des Mindestpersonalschlüssels.

Die Ministerin betonte, dass das Land in den nächsten Jahren weitere Qualitätsmaßnahmen im Bereich der Kindertagesförderung ergreifen wird.

Bund stellt 2 Milliarden für Kitas zur Verfügung

Berlin – Der Bundesrat hat heute den Weg für die Verlängerung der Kita-Förderung des Bundes freigemacht. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Bildungsministerin Simone Oldenburg zeigten sich zufrieden mit dem Ergebnis.

„Es ist richtig und wichtig, dass der Bund dafür 2025 und 2026 jeweils 2 Milliarden Euro zur Verfügung stellt. Die Eltern im Land können sich darauf verlassen, dass es bei der beitragsfreien Kita bleibt. Gleichzeitig stärken wir die Qualität unserer Kitas.

Wir wollen, dass die Eltern im Land Familie und Beruf gut miteinander verbinden können und dass die Kinder gute Bildung von Anfang an bekommen“, erklärte Ministerpräsidentin Schwesig heute in Berlin.

„Wir investieren weiter in die Qualität der Kindertagesförderung“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Bundesmittel setzen wir für die Fortführung der Sprach-Kitas, einen landeseinheitlichen Mindestpersonalschlüssel und für die Beschäftigung zusätzlicher Erzieherinnen und Erzieher ein.

Wir gehen fest davon aus, dass der bisherige finanzielle Rahmen bestehen bleibt. Nach der Entscheidung des Bundesrates können wir Gespräche mit der Bundesregierung über die genaue Umsetzung aufnehmen. An der Beitragsfreiheit wird sich durch das neue Gesetz nichts ändern.

In Mecklenburg-Vorpommern ist und bleibt die Kita beitragsfrei“, betonte Oldenburg.

Bundesrat stimmt Kita-Qualitätsgesetz zu

Schwesig/Oldenburg: Bund stellt zwei Milliarden für Kitas zur Verfügung

Berlin – Der Bundesrat hat heute den Weg für die Verlängerung der Kita-Förderung des Bundes freigemacht. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Bildungsministerin Simone Oldenburg zeigten sich zufrieden mit dem Ergebnis.

„Es ist richtig und wichtig, dass der Bund dafür 2025 und 2026 jeweils 2 Milliarden Euro zur Verfügung stellt. Die Eltern im Land können sich darauf verlassen, dass es bei der beitragsfreien Kita bleibt. Gleichzeitig stärken wir die Qualität unserer Kitas. Wir wollen, dass die Eltern im Land Familie und Beruf gut miteinander verbinden können und dass die Kinder gute Bildung von Anfang an bekommen“, erklärte Ministerpräsidentin Schwesig heute in Berlin.

„Wir investieren weiter in die Qualität der Kindertagesförderung“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Bundesmittel setzen wir für die Fortführung der Sprach-Kitas, einen landeseinheitlichen Mindestpersonalschlüssel und für die Beschäftigung zusätzlicher Erzieherinnen und Erzieher ein. Wir gehen fest davon aus, dass der bisherige finanzielle Rahmen bestehen bleibt.

Nach der Entscheidung des Bundesrates können wir Gespräche mit der Bundesregierung über die genaue Umsetzung aufnehmen. An der Beitragsfreiheit wird sich durch das neue Gesetz nichts ändern. In Mecklenburg-Vorpommern ist und bleibt die Kita beitragsfrei“, betonte Oldenburg.

Bestenehrung IHK-Absolventen Rostock

Meyer: „Nach der Ausbildung ist vor der Weiterbildung“

Rostock – Am Mittwoch hat Wirtschaftsminister Reinhard Meyer die besten Auszubildenden und Weiterbildungsabsolventen des Jahres 2023/2024 im IHK-Bezirk Rostock geehrt. Ausgezeichnet wurden 77 Frauen und Männer aus 114 Berufen – vom Kanalbauer und Baugeräteführerin bis zum Softwareentwickler.

Insgesamt hatten 2.007 Auszubildende an den Prüfungen der IHK Rostock teilgenommen. Die jährliche Bestenehrung findet 2024 zum 30. Mal statt.

„Die duale Ausbildung ist und bleibt ein Erfolgsmodell – für Sie persönlich und für unsere Wirtschaft. Das gilt insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern mit vielen Klein- und Kleinstbetrieben – hier ist die Ausbildung die wichtigste Stellschraube bei der Sicherung von Nachwuchsfachkräften.“

Das sagte Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit vor den ausgezeichneten Absolventinnen und Absolventen in der Rostocker Stadthalle.

Besonders betonte Reinhard Meyer auch die steigende Bedeutung des „lebenslangen Lernens“. „Unsere Arbeitswelt ist im Wandel: Die Anforderungen im Beruf verändern sich schneller als früher – gleichzeitig gibt es für gut ausgebildete Fachkräfte auch unzählige neue Chancen.

‘Nach der Ausbildung ist vor Weiterbildung‘, das gilt heute mehr denn je – ich freue mich deshalb besonders, dass heute auch die 25 Jahrgangsbesten der Höheren Berufsbildung in diesem besonderen Rahmen ausgezeichnet werden.“

Gingster Schüler drucken in 3D

Sparkasse Vorpommern und Förderverein der Schule machen modernes Lernen möglich

Insel Rügen   –  Moderner wird es in dem alten Schulgebäude in Gingst. Denn mit einer Förderung der Sparkasse Vorpommern und des Fördervereins der Schule kann eine Idee der dortigen Profilstunden umgesetzt werden: eigene kleine Produkte werden geplant, unter Anleitung gezeichnet und von einem 3D-Drucker hergestellt. Einfach cool, wenn junge Leute zu Produktentwicklern werden dürfen.

„Schüler wollen nicht mehr nur mit Holz und Metall arbeiten“, erklärt AWT-Lehrer Maik Köhnke den Ansatz seines Plans. Neben den Werkstunden in der Orientierungsstufe erteilt er Unterricht in den Profilstunden. Darin lernen an der Gingster Schule kleine Gruppen in den Bereichen Kunst, Sport, Sanitäter und Werken. Seine Werk-Teams beschäftigen sich natürlich mit grundlegenden Werkstoffen.

Der Einsatz eines 3D-Druckers ermöglicht aber einen neuen Blick auf die Entstehung von Produkten. „Ich erlebe Kinder, die begeistert sind, etwas Eigenes zu entwickeln und auszuprobieren, ob es funktioniert.“ Das möchte Maik Köhnke auf die Stunden mit der Neuanschaffung übertragen.

Geld für einen 3D-Drucker. Tanja Schleusner (ganz links) und Mark Lüpke (ganz rechts) von der Sparkasse Vorpommern übergeben Fynn Venzmer (2.v.l.) und Maik Köhnke (2.v.r.) den Scheck für die Neuanschaffung an der Gingster Schule. Foto: Martina Zabel

Geld für einen 3D-Drucker. Tanja Schleusner (ganz links) und Mark Lüpke (ganz rechts) von der Sparkasse Vorpommern übergeben Fynn Venzmer (2.v.l.) und Maik Köhnke (2.v.r.) den Scheck für die Neuanschaffung an der Gingster Schule. Foto: Martina Zabel

Ermöglicht wird die Investition durch das Engagement der Sparkasse Vorpommern. „Der Projektantrag des Fördervereins der Schule klang überzeugend“, sagt Tanja Schleusner, die Filialleiterin in Bergen. Zusammen mit dem neuen Auszubildenden Marc Lüpke brachte sie den symbolischen Scheck in die Gingster Schule.

Der Betrag von 2.000 Euro stammt aus der regelmäßig stattfindenden „PS-Lotterie-Sparen“, aus der immer auch für gemeinnützige Vereine und Aktionen Gelder ausgezahlt werden. „Diese Unterstützung vor Ort liegt uns sehr am Herzen“, meint Tanja Schleusner im Gespräch über die Gingster Anliegen.

Schülersprecher Fynn Venzmer übernahm den Scheck und staunte nicht schlecht über die Summe. „Ich finde es sehr gut, wie sich die Schule und der Förderverein um moderne Sachen für uns einsetzen“, meint er im generalüberholten Werkraum. Er sprach damit zugleich die knappen Kassen für Bildung an, die zum Beispiel die Umsetzung des Digitalpakts Schule oder den Schulneubau in Gingst immer wieder in einer Art Warteschleife stehen lassen.

Förderung für Volkshochschulen

Oldenburg: Volkshochschulen sind wichtige Partner der Bildungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern erhöht die finanzielle Unterstützung für Volkshochschulen. Sie erhalten nun 25 Euro pro Unterrichtsstunde für Kurse zum Erreichen eines Schulabschlusses der Berufsreife bzw. der Mittleren Reife. Bislang hatte das Land die acht Volkshochschulen der Landkreise und kreisfreien Städte mit jeweils 20 Euro pro Unterrichtsstunde gefördert.

Mit der Anhebung des Fördersatzes unterstützt das Land die Volkshochschulen dabei, auch in Zukunft qualifizierte Lehrkräfte für die Kurse zu gewinnen, um Schulabschlüsse auf dem zweiten Bildungsweg zu ermöglichen.

„Die Volkshochschulen im Land sind wichtige Partner im Bildungsbereich. Personen können ihren Abschluss nachholen oder einen höheren Abschluss anstreben. Damit haben die Volkshochschulen eine wichtige Aufgabe in der Erwachsenenbildung in Mecklenburg-Vorpommern und tragen so zu mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit bei“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Mit der Möglichkeit, die Berufsreife sowie die Mittlere Reife auf dem zweiten Bildungsweg zu erlangen, legen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Kurse außerhalb des öffentlichen Schulsystems den Grundstein für eine erfolgreiche berufliche Zukunft.

Im Schuljahr 2022/2023 wurden an den Volkshochschulen im Land 21 Kurse für den Abschluss der Mittleren Reife sowie neun Kurse mit dem Abschluss der Berufsreife angeboten. Insgesamt haben 49 Teilnehmende die Berufsreife erlangt, 193 Teilnehmende haben die Mittlere Reife erreicht.

Mit der Förderung übernimmt das Land die volle Bezahlung der entsprechenden Lehrkräfte der Kurse. Insgesamt investiert das Land hierfür 2024 sowie im kommenden Jahr jeweils 800.000 Euro.

Schwesig/Oldenburg: Kita bleibt beitragsfrei

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Bildungsministerin Simone Oldenburg begrüßen den Beschluss des Bundestages zum dritten Kita-Qualitätsgesetz. Am gestrigen Abend hatte sich das Parlament mehrheitlich auf eine Neuauflage des Kita-Qualitätsgesetzes geeinigt.

Die Länder erhalten vom Bund in den kommenden zwei Jahren insgesamt vier Milliarden Euro, um die Qualität bei der Betreuung, Bildung und Förderung von Kindern in Kitas weiter zu verbessern.

„Wir halten unser Versprechen: Die Kita in Mecklenburg-Vorpommern bleibt beitragsfrei. Uns ist aber auch eine gute Qualität wichtig. Deshalb ist es gut, dass der Bund sich weiter an die Kita-Finanzierung beteiligt“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute in Schwerin.

„Der Bund unterstützt die Länder weiterhin bei der Kita-Finanzierung. Mit dem Beschluss steht nun der rechtliche Rahmen fest. Die Mittel werden wir weiterhin in die Qualität investieren, zum Beispiel in die Fortführung der Sprach-Kitas, einen landeseinheitlichen Mindestpersonalschlüssel und für die Beschäftigung zusätzlicher Erzieherinnen und Erzieher einsetzen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„In den nächsten Wochen führen wir Gespräche mit der Bundesregierung, um über die genaue Umsetzung zu verhandeln. Wir gehen fest davon aus, dass der bisherige finanzielle Rahmen bestehen bleibt“, betonte Oldenburg. Im Jahr 2024 erhält das Land über das Kita-Qualitätsgesetz Bundesmittel in Höhe von 37,6 Millionen Euro.

Auch an der Beitragsfreiheit wird sich durch das neue Gesetz nichts ändern. „In Mecklenburg-Vorpommern ist und bleibt die Kita beitragsfrei. Wir haben den Familien das Versprechen gegeben, dass die Kita auch in Zukunft beitragsfrei bleibt. Darauf können sich die Eltern verlassen. Allein durch die Elternbeitragsfreiheit entlastet die Landesregierung die Familien je Kind mit ca. 18.000 Euro von der Krippe bis zum Hort.

Das Land investiert jedes Jahr hierfür rund 70 Millionen Euro. Auch bisher ist die beitragsfreie Kita schon überwiegend mit Landesmitteln finanziert worden. Bis Ende 2025 kann die Landesregierung Bundesmittel auch für die Beitragsfreiheit einsetzen.

Hier haben wir im Sommer mit der Bundesregierung einen Kompromiss erzielt. Ab 2026 setzen wir die Bundesmittel dann wie geplant für die Verbesserung der Qualität in der Kita ein“, erläuterte Oldenburg.

Seiteneinstieg an beruflichen Schulen

Oldenburg: Auch an beruflichen Schulen haben wir einen Personalbedarf, weil viele Lehrkräfte in den Ruhestand gehen

Schwerin – Rund 90 Interessentinnen und Interessenten haben sich in dieser Woche in einer digitalen Informationsveranstaltung über die Möglichkeiten für einen Seiten- und Quereinstieg an beruflichen Schulen informiert. Unter den Teilnehmenden waren Fachkräfte für Holzgestaltung und Metallbau, ein KFZ-Schlosser, Einzelhandelskauffrauen- und -männer, eine Physiotherapeutin, ein Bootsbauermeister, ein Diätkoch und eine Diplomchemikerin.

„Auch an den beruflichen Schulen haben wir einen Personalbedarf, weil viele Lehrkräfte in den Ruhestand gehen. Unsere Lehrkräftebedarfsprognose weist in den nächsten Jahren einen jährlichen Einstellungsbedarf von rund 100 Lehrerinnen und Lehrern an beruflichen Schulen aus“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ich freue mich daher sehr über das rege Interesse der Fachkräfte an einem Einstieg in den Schuldienst. Diese Fachkräfte werden gebraucht, um auch in Zukunft das vielfältige Ausbildungsangebot an unseren Regionalen Beruflichen Bildungszentren aufrechterhalten zu können“, so Oldenburg.

Organisiert wurde die Veranstaltung vom Bildungsministerium in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit. Expertinnen und Experten des Bildungsministeriums haben über die Berufsschulstruktur und die Fachrichtungen an den beruflichen Schulen in MV, über Qualifizierungswege im Seiteneinstieg, das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren sowie über Verdienstmöglichkeiten für Lehrkräfte im Seiteneinstieg informiert.

Viele Fragen gab es zu den Voraussetzungen für einen Seiteneinstieg an beruflichen Schulen und zu Bewerbungsmöglichkeiten. Als Lehrkraft im Seiteneinstieg können sich bewerben:

  • Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und einer dreijährigen Berufserfahrung im Ausbildungsberuf.
  • Fachkräfte mit einem Bachelor- oder Masterabschluss bzw. mit einem vergleichbaren wissenschaftlichen Hochschulabschluss ohne Lehramtsbezug.

Interessentinnen und Interessenten können sich auf dem Karriereportal www.Lehrer-in-MV.de auf eine ausgeschriebene Stelle direkt bei ihrer Wunschschule bewerben. Die Einstellung erfolgt das ganze Jahr über und zunächst befristet für die Dauer einer Grundlegenden Pädagogischen Qualifizierung (GPQ), die einen zeitlichen Umfang von 15 Monaten hat. An die GPQ schließt sich die berufsbegleitende Modulare Qualifizierungsreihe (MQR) an. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden dann unbefristet weiterbeschäftigt. Die Ausbildung dauert insgesamt über vier Jahre.

Auf dem Karriereportal für den Schuldienst informiert das Bildungsministerium über den Seiten- und Quereinstieg an beruflichen und allgemein bildenden Schulen.

Begabungen stärker fördern

„Leistung macht Schule“-Landesnetzwerktagung: Übergabe von Plaketten an acht qualifizierte Schulen

Schwerin – Acht Schulen haben die Plaketten für ihre abgeschlossene Qualifizierung im Rahmen der Bund-Länder-Initiative „Leistung macht Schule“ erhalten. Sie fördern leistungsstarke Schülerinnen und Schüler. Die Auszeichnung wurde während der Landesnetzwerktagung „Leistung macht Schule“ verliehen. An der Tagung in der Universität Rostock nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Schulen, des Regionalzentrums Nord des 2. Forschungsverbunds, des Instituts für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) des Bildungsministeriums sowie der Karg Stiftung teil.

„Jedes Kind ist begabt. Diese Talente zu erkennen und weiter zu stärken, ist Kern der Initiative. Die teilnehmenden Schulen setzen sich für mehr Bildungsgerechtigkeit ein – denn die individuelle Förderung findet unabhängig der Schulform, der Klassenstufe oder der sozialen Herkunft von Schülerinnen und Schülern statt“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg anlässlich der Verleihung der Auszeichnungen. Sie dankte den Lehrkräften und Schulleitungen der ausgezeichneten vier Grundschulen und vier Gymnasien.

Mit dem Start von „Leistung macht Schule“ im Jahr 2018 haben Bund und Länder den Grundstein dafür gelegt, dass in Zukunft noch mehr Kinder und Jugendliche die Chance erhalten, ihre Stärken und Talente zu entfalten. Lehrkräfte werden befähigt, die Begabungen schnell zu erkennen und dadurch die Schülerinnen und Schüler effektiv zu fördern.

Das Bildungsministerium hat in der ersten Phase gemeinsam mit dem Projekt „Karg Campus Schule MV 1.0“ und dem darauffolgenden „Karg Campus Schule MV 2.0“ in der zweiten Phase umfassende Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Acht Unterrichtsberaterinnen und -berater des IQ M-V unterstützen die Schulen bei der Umsetzung des Projektes und der entsprechenden Prozessbegleitung.

Die Schwerpunkte umfassen Themen wie:

  • Begabungsförderliche Schul- und Unterrichtsentwicklung
  • Förderung innerhalb und außerhalb des Regelunterrichts
  • Diagnose und Beratung
  • Auf- und Ausbau von Netzwerkstrukturen
  • Schulen der ersten Projektphase als Kompetenzzentrum der Begabungsförderung

Die Lehrkräfte und Schulleitungen nehmen regelmäßig an den Qualifizierungsmaßnahmen und Veranstaltungen teil und tauschen sich in den Landesnetzwerken und regionalen Netzwerken zur Begabungsförderung, die Schritt für Schritt ausgebaut werden, aus.

Insgesamt 28 Schulen aus Mecklenburg-Vorpommern nehmen an der Bund-Länder-Initiative teil. Die acht Schulen der ersten Phase stehen als Multiplikator-Schulen den 20 Schulen der zweiten Phase zur Seite und unterstützen sie bei der Qualifizierung.

Das Land beteiligt sich am Programm gemäß Königsteiner Schlüssel: im Jahr 2023 in Höhe von 226.400 Euro. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre.