Entschließungsantrag aus MV zur Reform der Pflegeversicherung im Bundesrat beschlossen
Berlin – Der Bundesrat hat heute die Notwendigkeit einer zügigen Reform der Pflegeversicherung betont, um die pflegerische Versorgung auch in der Zukunft nachhaltig und generationengerecht sicherstellen zu können. Ein von Mecklenburg-Vorpommern initiierter und von den Ländern Berlin, Bremen, Hamburg und Saarland miteingebrachter Entschließungsantrag wurde in der Sitzung der Länderkammer am Freitag angenommen.
„Wir brauchen eine umfassende Reform der sozialen Pflegeversicherung, da Einnahmen und Ausgaben sich immer stärker auseinanderentwickeln“, begründete Sozialministerin Stefanie Drese die Antragsinitiative. So habe es in den letzten Jahren eine Reihe von Verbesserungen gegeben. Dazu gehörten höhere Löhne für Pflegekräfte, gestaffelte Zuschüsse für Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen oder die Ausweitung der Leistungen der Pflegeversicherung auf Demenzkranke.
Verbunden mit der deutlich höheren Zahl an Pflegebedürftigen sowie allgemeinen Kostensteigerungen seien die Ausgaben in den letzten Jahren dadurch enorm gestiegen. „Davon sind viele Pflegebedürftige betroffen, z.B. durch deutlich höhere Eigenanteile in den Heimen“, so Drese. Gleichzeitig würden die Einnahmen aufgrund des bevorstehenden Renteneintritts der sogenannten „Babyboomer“ sinken.
„Um diese sich künftig noch verstärkende Fehlentwicklung einzudämmen, sind umfangreiche Maßnahmen erforderlich“, betonte Drese. Deshalb fordert der Bundesrat mit dem jetzt beschlossenen Antrag die Bundesregierung auf, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf für eine zukunftsfeste Finanzierung der Pflegeversicherung unter umfassender Beteiligung der Länder vorzulegen.
Drese: „Ältere und kranke Menschen müssen auch weiterhin die bestmögliche Pflege erhalten. Und die Pflege muss für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, aber auch für die Beitragszahler bezahlbar bleiben.“
Die Ministerin verwies darauf, dass die Bundesländer in der Vergangenheit bereits konkrete Vorschläge unterbreitet hätten. „So haben wir unter anderem die kostendeckende Refinanzierung der Aufwendungen für die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeheimen durch die gesetzliche Krankenversicherung angeregt.
Weitere Vorschläge sind die Herausnahme der Ausbildungsumlage aus der Vergütung der allgemeinen Pflegeleistungen und ein finanzieller Zuschuss für die von der Pflegeversicherung geleisteten versicherungsfremden Leistungen aus dem Bundeshaushalt. Mit dem Beschluss verdeutlichen die Länder, dass wir auch weiterhin bereit sind an einer umfassenden Reform der Pflegeversicherung mitzuwirken“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese.
Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.