Schuldenbremse und Sondervermögen

Bundesrat stimmt Grundgesetzänderungen zu

Berlin – Die Reform der Schuldenbremse und die Errichtung eines Sondervermögens fanden am 21. März 2025 im Bundesrat klar die für eine Grundgesetzänderung erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit.

Die Grundgesetzänderungen sehen eine teilweise Lockerung der Schuldenbremse vor: Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz und Nachrichtendienste werden ab einer bestimmten Höhe nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet. Dies gilt auch für Militärhilfen für angegriffene Staaten wie die Ukraine. Bisher galten diese Ausnahmen nur für Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen.

Für diese Aufgabenfelder müssen Ausgaben bis zu einer Höhe von einem Prozent des nominellen Bruttoinlandprodukts durch den Haushalt finanziert werden. Sind höhere Ausgaben erforderlich, könnten diese nach der Grundgesetzänderung über die Aufnahme neuer Schulden gedeckt werden.

Auch für die Länder sieht das Gesetz Lockerungen bei der Schuldenbremse vor. Gilt für sie derzeit noch eine Schuldengrenze von Null, dürfen sie künftig zusammen Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen.

Die Grundgesetzänderung sieht auch die Errichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro für die Dauer von 12 Jahren vor. Die Gelder dürfen ausschließlich für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 verwendet werden. Auswirkungen auf die Schuldenbremse hat das Sondervermögen nicht. Die Länder können aus dem Sondervermögen 100 Milliarden Euro in ihre Infrastruktur investieren. Ebenfalls 100 Milliarden Euro fließen in den Klima- und Transformationsfonds.

Der bereits drei Jahre andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine habe die Sicherheitslage in Europa dramatisch verändert, heißt es in der Begründung der Grundgesetzänderung. Auch ließe der Amtsantritt der neuen US-Regierung nicht erwarten, dass sich die existierenden Spannungen in der internationalen Politik verringerten. Die zukünftige Bundesregierung stünde vor der Herausforderung, die Fähigkeiten der Landes- und Bündnisverteidigung deutlich zu stärken. Eine gesteigerte Verteidigungsfähigkeit setze auch eine ausgebaute, funktionsfähige und moderne Infrastruktur voraus. Diese sei zudem ein maßgeblicher Standortfaktor, der die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum wesentlich beeinflusse.

Schließlich hätten auch die Länder und Kommunen nach den Krisen vergangener Jahre und angesichts vieler neuer Herausforderungen große Finanzierungsbedarfe, die unabhängig von der aktuellen Wirtschaftslage seien. Diese entstünden beispielsweise durch die Gewährleistung eines modernen Bildungssystems, die Digitalisierung der Verwaltung, die Integration geflüchteter Menschen und die Stärkung des Bevölkerungsschutzes.

Da Bundestag und Bundesrat mit der verfassungsändernden Zwei-Drittel-Mehrheit zugestimmt haben, kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Investitionen des Bundes in deutsche Häfen

Berlin – Der Bund solle sich an Investitionen in deutsche Häfen beteiligen. Dies forderte der Bundesrat auf Initiative der Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in seiner Sitzung am 21. März 2025.

Die deutschen Häfen spielten eine zentrale Rolle im nationalen und internationalen Warenverkehr, heißt es in der Entschließung. Der Ausbau der Häfen sei jedoch nicht nur für die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft wichtig, sondern auch für neue Aufgaben wie die nationale Verteidigungsfähigkeit und das Gelingen der Energiewende. Die erforderlichen Investitionen würden die finanziellen Spielräume der Länder deutlich übersteigen.

Aktuell sei die Finanzierung und Bewirtschaftung der Hafeninfrastruktur alleinige Aufgabe der Länder und Hafengesellschaften. Dies führe jedoch zu regionalen Ungleichgewichten und unzureichenden Investitionen. Zudem werde die gesamtstaatliche Funktion der Häfen nicht berücksichtigt. Das Grundgesetz weise Bund und Ländern zwar getrennte Aufgaben zu, lasse aber in bestimmten Bereichen eine gemeinsame Wahrnehmung und Finanzierung zu. Der Bund solle daher prüfen, ob eine solche Gemeinschaftsaufgabe „Häfen“ eingeführt werden könne. Diese dürfe aber nicht zu Lasten der anderen, bereits existierenden Gemeinschaftsaufgaben gehen. Auch diese seien für den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Industriestandortes Deutschland unverzichtbar.

Die im Grundgesetz verankerte Finanzhilfekompetenz des Bundes ermöglicht, die Länder bei besonders bedeutsamen Investitionen finanziell zu unterstützen. Dies gelte auch für bedeutende Hafenprojekte, welche die regionale Wirtschaftsstruktur verbessern und zum Wirtschaftswachstum beitragen. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, entsprechende Finanzhilfen des Bundes zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich damit befassen wird. Feste Fristen hierfür gibt es nicht.

FDP-Klage politisch ohne Substanz

Schwerin – Die FDP klagt in 5 Bundesländern gegen Grundgesetzänderung und damit die Reform der Schuldenbremse. So will die FPD den Landesregierungen die Zustimmung zum Schuldenpaket im Bundesrat untersagen.

Dazu Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Die FDP versucht, das Abstimmungsverhalten von Mitgliedern des Bundesrats gerichtlich festlegen zu lassen. Ziel ist es, eine Zustimmung des Bundesrats zu der morgen anstehenden Grundgesetzänderung zu verhindern.

Zu diesem Zweck wurden durch die FDP Fraktionen in den Landtagen der Bundesländer NRW, Hessen, Baden-Württemberg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern weitgehend gleichlautende Eilanträge bei den jeweiligen Landesverfassungsgerichten eingereicht.

Die Klage ist rechtlich als auch politisch ohne Substanz. Die FDP hat schon in den letzten Jahren notwendige Investitionen in Deutschland verhindert und damit für viel Streit gesorgt. Diesen Weg will sie jetzt, nachdem sie aus dem Bundestag geflogen ist, auf rechtlichem Weg fortsetzen. Das ist ein Irrweg.“

In NRW wurde die Klage bereits abgelehnt.

Verlängerung der Mietpreisbremse

Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt spricht dazu auf der Regionalkonferenz norddeutschen Wohnungsunternehmen.

Güstrow – „Der Bundesrat hat vor kurzem unter anderem auf Initiative von Mecklenburg-Vorpommern hin beschlossen, einen eigenen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse beim Bundestag einzubringen. Das ist ein wichtiger Schritt mit Signalwirkung gegenüber der Bundesregierung und dem Bundestag. Denn wir brauchen weiterhin ein Instrument, um dem Anstieg der Mietpreise in Ballungsgebieten entgegenzuwirken. Ziel ist die Verlangsamung des Mietanstiegs.

Darum hat das Land Mecklenburg-Vorpommern als Mitantragsteller diese Gesetzesinitiative im Bundesrat unterstützt. Die Mietpreisbremse soll noch einmal bis Ende des Jahres 2029 verlängert werden. Damit setzen wir gerade jetzt auch das richtige Zeichen an alle Verbraucherinnen und Verbraucher in einer Zeit, in der Mietpreise vor allem in Ballungszentren drohen zu explodieren. Dem wollen wir Einhalt gebieten. Der Bundestag ist mit der Gesetzesinitiative des Bundesrates aufgefordert, hier zügig zu handeln“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt auf der Regionalkonferenz der norddeutschen Wohnungsunternehmen in Güstrow.

„Mit der Mietpreisbremse wird es auch in Mecklenburg-Vorpommern bis Ende des Jahres 2029 weiterhin möglich sein, den Menschen in einem angespannten Wohnungsmarkt zu helfen. Diese Gebiete können nach der Gesetzesinitiative über den 31. Dezember 2025 hinaus per Landesverordnung als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt eingeordnet werden. Zudem werden die Anforderungen an die Begründung angepasst.

Erfolgt eine wiederholte Bestimmung zum Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt, muss die Begründung darlegen, welche Abhilfemaßnahmen ergriffen wurden. Wir wollen verhindern, dass die finanziell schwächsten und bedürftigen Menschen in unserer Gesellschaft zum Spielball von Vermieterinnen und Vermietern werden. Sie sind durch Energiekosten und Inflation schon deutlich belastet. Mit einem Auslaufen der Mietpreisbremse Ende 2025 hätte eine enorme Mietpreissteigerung gedroht. Vor allem Familien wären dann aufgrund der Mietpreise aus angespannten Wohngegenden verdrängt worden“, sagt Verbraucherschutzministerin Bernhardt.

Die Mietpreisbremse betrifft bundesgesetzliche Regelungen, die den Anstieg der Wohnraummieten in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt verlangsamen sollen. Die Regelungen wurden im Jahr 2015 eingeführt. Die Mietpreisbremse legt– in ihrem Anwendungsbereich – im Kern fest, dass bei der Neuvermietung nicht mehr als zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden darf. Diese Gebiete werden von der Landesregierung festgelegt.

Schwesig: Wir Demokraten sind gefordert, uns aufeinander zuzubewegen

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute im Bundestag für die bei den Sondierungsgesprächen zur Bildung einer neuen Bundesregierung vorgeschlagenen Grundgesetzänderungen geworben.

„Die Sicherheit von Deutschland ist massiv bedroht durch den brutalen Angriffskrieg von Putins Russland in der Ukraine. Und gleichzeitig ist auch die Sicherheit unserer Wirtschaft bedroht, weil es fehlt an Wachstumsimpulsen, weil es fehlt an der Senkung der Energiekosten durch Investitionen in die Energieinfrastruktur, weil es fehlt an Bürokratieabbau“, erklärte die Ministerpräsidentin. Deutschland brauche gleichermaßen Investitionen in die Bundeswehr und die Verteidigung, in die Wirtschaftsstruktur, in die Bildung und die soziale Infrastruktur. „Das gehört zusammen.“

Schwesig warb dafür, bei den weiteren Beratungen Kompromisse zu finden. „Wir Demokratinnen und Demokraten in Bund und Ländern sind gemeinsam gefordert, uns aufeinander zuzubewegen und die guten Argumente, die alle in ihren Bereichen haben, zusammenzuführen zu einer gemeinsamen, stabilen Lösung für unser Land.“

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hätten sich auf ihrer gestrigen Konferenz intensiv mit dem Vorschlag beschäftigt. „Wir Länder begrüßen, dass es neben der Sicherheit endlich das notwendige Infrastrukturpaket gibt“, erklärte Schwesig. Mit Blick auf die weiteren Beratungen im Bundestag sagte die Ministerpräsidentin: „Es gibt einen Punkt, den wir Länder sehr kritisch sehen.“ Das Paket dürfe nicht aufgespalten werden. Es wäre falsch, jetzt nur über die Sicherheit und dann später über die Infrastruktur zu entscheiden. „Wir brauchen jetzt die Investitionen in die Wirtschaft. Wir müssen jetzt die Investitionen für Kitas, Schulen und Krankenhäuser auslösen.“

Schwesig verhandelt in Spitzenrunde

Schwerin – Mehrere Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern werden an den morgen beginnenden Verhandlungen zur Bildung einer neuen Bundesregierung mitwirken.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig ist Mitglied der „Spitzenrunde“. In der Spitzenrunde werden alle Themen zusammengeführt und final entschieden.

Unterhalb dieser Spitzenrunde werden verschiedene Arbeitsgruppen eingerichtet. Hier wirken die Ministerin für Wissenschaft, Kultur und Bundes- und Europaangelegenheiten Bettina Martin in der Arbeitsgruppe „Bildung, Forschung und Integration“, der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Dr. Till Backhaus in der Arbeitsgruppe „Ländliche Räume, Landwirtschaft, Ernährung, Umwelt“ und der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Christian Pegel in der Arbeitsgruppe „Digitales“ mit.

„Es liegt im Interesse des Landes, dass wir stark in den Verhandlungen vertreten sind. Die Entscheidungen, die in Berlin getroffen werden, haben Auswirkungen auf das Leben bei uns in Mecklenburg-Vorpommern. Wir wollen die Interessen des Landes in die Verhandlungen einbringen, ob bei der wirtschaftlichen Entwicklung, dem Ausbau der digitalen Infrastruktur, der Absenkung der Energiekosten, bei Kitas und Schulen oder der Entwicklung im ländlichen Raum“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute am Rande von Terminen in Berlin.

Darüber hinaus gebe es weitere Vertreter aus Mecklenburg-Vorpommern in den Verhandlungen. „Ich freue mich insbesondere, dass die Staatsministerin für Integration Reem Alabali-Radovan in der Arbeitsgruppe Innen, Recht, Migration und Integration mit dabei ist.“

Deutschland-Plan + Reform der Schuldenbremse

Schwerin – Die Sondierungsteams von CDU/CSU und SPD haben sich auf Sondervermögen für Infrastruktur und Bundeswehr sowie eine Reform der Schuldenbremse geeinigt. Julian Barlen und Tilo Gundlack begrüßen diese Einigung.

Fraktionsvorsitzender Julian Barlen sagt: „Diese Einigung ist entscheidend für unsere Sicherheit in Deutschland und Europa, für eine Stärkung der Wirtschaft und eine zukunftsfeste Infrastruktur. Die Ergebnisse zeigen, dass Politik in der Lage ist, angesichts der Herausforderungen gemeinsam Verantwortung zu tragen. Ein starkes Deutschland im Herzen Europas muss angesichts der weltpolitischen Lage stark und handlungsfähig sein.

Vor allem brauchen wir weiterhin massive Investitionen in eine funktionierende Infrastruktur. Mit der angekündigten Reform der Schuldenregel und immensen Sondervermögen ist in unserem Sinne eine entscheidende Hürde genommen. Ein klarer Verhandlungserfolg von Manuela Schwesig, die auf Bundesebene mit Nachdruck für die Interessen unseres Landes und des Ostens kämpft.“

Der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Tilo Gundlack, sagt: „Wir müssen dringend in die Zukunft unseres Landes investieren. Das machen wir hier in Mecklenburg-Vorpommern. Wir gehen schon heute mit der bundesweit höchsten Investitionsquote mit starkem Beispiel voran. Wenn man sich allerdings die Aufgaben anschaut, vor denen wir stehen, wissen wir auch, dass wir nicht alles aus dem laufenden Haushalt bewerkstelligen können.

Deswegen ist es wichtig, dass den Ländern mit der angekündigten Reform des Schuldenbremse mehr Spielraum für Zukunftsinvestitionen eingeräumt wird. Das Sondervermögen für die Bundeswehr und Infrastruktur sowie die Schuldenbremsereform sind genau die richtige Antwort auf die komplizierte Lage in der Welt.“

Besuch bei der Polarstern II in Wismar

Schulte: Baustart für „Polarstern II“ sichert maritime Kompetenz in Mecklenburg-Vorpommern

Wismar – Jochen Schulte, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, und Cem Özdemir, Bundesminister für Bildung und Forschung, haben heute die Werft von thyssenkrupp Marine Systems (TKMS) in Wismar besucht, um sich über den Bau des neuen Forschungsschiffes „Polarstern II“ zu informieren. Das Polar- und Meeres­forschungsschiff wird im Auftrag des Bundes für 1,185 Milli­arden Euro gebaut und soll bis 2030 fertiggestellt werden.

„Der Bau der Polarstern II stärkt den Werftstandort Wismar und die maritime Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Dieses hochmoderne Forschungsschiff ist nicht nur eine Investition in die Wissenschaft, sondern auch ein klares Bekenntnis zur Schiffbaukompetenz in unserem Land. Der Bau sichert wertvolle Arbeitsplätze für die kommenden Jahre und zeigt, dass wir als Standort auch für komplexe, techno­logische Großprojekte weiterhin bestens gerüstet sind“, betonte Schulte während des Besuchs.

Im Dezember 2024 hat der Haushaltsausschuss des Deut­schen Bundestages die Mittel für den Neubau des leistungs­starken Forschungs- und Versorgungseisbrechers freige­geben. Bereits 2022 hatte das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Alfred-Wegener-Institut, Helmholtz-Zent­rum für Polar- und Meeresforschung, beauftragt, den Bau der Polarstern II auszuschreiben und zu koordinieren.

Mit einer Länge von 160 Metern, einer Breite von 27 Metern und einer Höhe von 14 Metern bietet die Polarstern II Platz für 140 Crewmitglieder sowie Wissenschaftlerinnen und Wissen­schaftler. Das Schiff wird mit modernster Technik und höchsten Umweltstandards ausgestattet sein und eine zentrale Rolle in der deutschen und internationalen Polar­forschung übernehmen. Es sichert den langfristigen Forschungsbetrieb in der Arktis und Antarktis.

Der Bau des neuen Forschungsschiffes sowie weitere Groß­aufträge, darunter U-Boot-Projekte, geben TKMS in Wismar entscheidende Impulse für die Zukunft. Nach Angaben des Kieler Rüstungsunternehmens können mit den neuen Auf­trägen des Bundes bis zu 1.500 neue Arbeitsplätze am Werft-Standort von TKMS in Wismar entstehen. Damit bestätigt sich der Kurs der Landesregierung, die sich in den vergangenen Jahren intensiv für diese Aufträge eingesetzt hat, um die mari­time Industrie zu stärken und langfristige Perspektiven für den Standort zu sichern.

Finanzierung des Deutschlandtickets

Blank: „Die zukunftsfeste Finanzierung muss ganz oben auf die To-Do-Liste der neuen Bundesregierung“

Schwerin – „Die zukunftsfeste Finanzierung des Deutschlandtickets muss ganz oben auf die To-Do-Liste der neuen Bundesregierung. Das Deutschlandticket wird täglich von Millionen von Menschen genutzt und ist aus dem Alltag längst nicht mehr wegzudenken. Das Ticket muss bleiben – dafür braucht es schnell verbindliche Aussagen zur Finanzierung ab 2026.“ Das hat Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, im Vorfeld der heutigen digitalen Verkehrsministerkonferenz gesagt.

Die Millionen von Nutzern, aber insbesondere auch die Verkehrsunternehmen und die Länder und Kommunen, bräuchten vom Bund schnellstmöglich ein „starkes und eindeutiges Bekenntnis zum Deutschlandticket“. Die Finanzierung des Tickets durch Bund und Länder ist derzeit nur für das laufende Jahr 2025 abgesichert.

Dr. Wolfgang Blank: „Der Diskussion um das Deutschland-Ticket fehlte es zuletzt an Verlässlichkeit und Verbindlichkeit. Mit einem zügig vorgelegten Plan zur nachhaltigen Finanzierung kann die neue Regierung ein wichtiges Signal für mehr Verlässlichkeit senden.“

Die Verkehrsministerkonferenz soll in ihrer Beratung heute eine Verteilung der bundesweiten Einnahmen aus dem Deutschlandticket für die Jahre 2024 und 2025 beschließen. „Damit wird gewährleistet, dass alle Verkehrsunternehmen von den Einnahmen aus dem Deutschlandticket profitieren. Das stellt Verteilungsgerechtigkeit her“, so Dr. Wolfgang Blank.

In Mecklenburg-Vorpommern nutzen etwa 250.000 Personen ein Deutschlandticket. Auszubildende und Senioren in Mecklenburg-Vorpommern profitieren von rabattierten Tickets für 38 Euro monatlich. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der reguläre Preis für das Deutschlandticket 58 Euro pro Monat. Die Kosten für die rabattierten Tickets in Höhe von 15 Millionen pro Jahr werden vom Land übernommen. Zuletzt haben rund 41.400 Seniorinnen und Senioren und 10.300 Auszubildende das reduzierte Ticket genutzt.

Desinformation und Fake News

Innenminister Christian Pegel ruft zur Vorsicht vor Desinformation und Fake News vor Bundestagswahl 2025 auf

Schwerin – Landesinnenminister Christian Pegel mahnt im Vorfeld der Bundestagswahl 2025, besonders vorsichtig vor Desinformation und Fake News zu sein. „In einer Demokratie ist der Schutz einer freien und fairen Wahl essenziell. Desinformationen und gezielte Falschnachrichten stellen eine Gefahr für die Meinungsbildung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt dar. Wir alle sind gefordert, diesen Bedrohungen entschieden entgegenzutreten“, so Pegel.

In Zeiten, in denen soziale Medien und digitale Plattformen zunehmend zur Hauptquelle von Informationen werden, sei es besonders wichtig, kritisch mit Inhalten umzugehen. Fake News würden oft gezielt verbreitet, um Misstrauen in staatliche Institutionen, demokratische Prozesse oder politische Akteure zu säen. Pegel warnt vor den möglichen Folgen: „Desinformation gefährdet nicht nur den demokratischen Diskurs, sondern auch das Vertrauen in die Wahlen selbst. Das dürfen wir nicht zulassen.“

Verfassungsschutz informiert über Desinformation

Bereits bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2023 hat der Minister deutlich gemacht, dass vermehrt Bedrohungen durch Cyberangriffe, Spionage oder gezielte Kampagnen von Desinformation vor allem mit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine zu verzeichnen waren. „Wir bemerken, dass die Bundesrepublik Deutschland verstärkt in den Fokus von ausländischen Nachrichtendiensten rückt, aber auch Akteure im Inneren nutzen gezielt Desinformationen für sich. Es ist erkennbar, dass extremistische Akteure der unterschiedlichsten Phänomenbereiche gezielt über soziale Medien insbesondere die junge Zuschauerschaft mit teilweise unverfänglichen Antworten auf alltägliche Lebensfragen an sich zu binden versuchen, und ihnen ihre extremistischen Positionen näherzubringen, um so neue Anhänger zu mobilisieren.“

Konkrete Hinweise zum Schutz vor Desinformation

Der Innenminister rät dazu, Informationen vor allem aus verlässlichen und seriösen Quellen zu beziehen. „Prüfen Sie die Herkunft einer Nachricht, hinterfragen Sie ungewöhnliche Behauptungen und achten Sie darauf, ob Quellen genannt werden. Unser Ziel muss es sein, uns nicht manipulieren zu lassen. Die Wahl 2025 ist eine zentrale Weichenstellung für unser Land. Jede und jeder Einzelne trägt Verantwortung, diese Wahl vor Einflussnahme von außen und vor gezielter Manipulation zu schützen. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, betont der Minister.

Christian Pegel appelliert auch an die Bürgerinnen und Bürger, aktiv ihren Beitrag zu leisten: „Informieren Sie sich umfassend, setzen Sie sich kritisch mit politischen Themen auseinander und hinterfragen Sie zweifelhafte Informationen. Prüfen Sie Informationen bitte vor allem dann besonders sorgsam, wenn Sie diese teilen wollen. Helfen Sie uns allen auf diese Weise bitte, Fake News nicht dadurch, dass Sie diese über Ihre Accounts teilen, für die mit Ihnen digital Befreundeten als seriös und von jemandem, dem sie vertrauen, als richtig eingeschätzt, erscheinen zu lassen. Nur gemeinsam können wir die Integrität unserer Demokratie schützen.“

Neuregelung im Mutterschutz bei Fehlgeburten

Mehr Unterstützung für Frauen in belastender Lage

Schwerin – Fast jede dritte Frau erleidet in Deutschland eine Fehlgeburt. Verlieren die Frauen in der frühen Phase der Schwangerschaft das Kind, haben sie bislang erst nach Ende des 6. Schwangerschaftsmonats Anspruch auf Mutterschutz. Das hat der Bundestag am gestrigen Abend geändert und diese Grenze auf die 13. Schwangerschaftswoche (SSW) abgesenkt.

Gesundheits- und Familienministerin Stefanie Drese begrüßt diesen Schritt ausdrücklich: „Mit der Änderung des Mutterschutzgesetzes erhalten endlich auch Frauen nach einer Fehlgeburt in der frühen Schwangerschaft Unterstützung, Hilfe und die Möglichkeit, zur Ruhe zu kommen“, so Drese.

Zum 1. Juni werden gestaffelte Mutterschutzfristen eingeführt, die von einem Anspruch auf zwei Wochen ab der 13 SSW bis hin zu acht Wochen ab der 20 SSW reichen. „Viele betroffene Frauen befinden sich in einer besonders traumatischen Belastungssituation. Mit dem früheren Recht auf Mutterschutz erkennen wir gesellschaftlich an, dass es Raum und Zeit braucht, um einen schweren Schicksalsschlag wie eine Fehlgeburt zu verarbeiten“, so die Ministerin.

So seien psychische Symptome keine Seltenheit. Studien zeigen, dass in den vier bis sechs Wochen nach einer Fehlgeburt bis zu 20 Prozent der Betroffenen Symptome einer Depression aufweisen. Auch Angststörungen sind häufig (bis zu 32 Prozent). „Mit der gesetzlichen Neuregelung können Frauen selbstbestimmt entscheiden, ob sie eine Schutzfrist in Anspruch nehmen oder nicht“, so Drese.

Die Ministerin stellte zudem das „beeindruckende Engagement“ von Natascha Sagorski heraus, die vor drei Jahren eine Petition gestartet und sich mit ihren eigenen Erfahrungen für eine Gesetzesänderung eingesetzt hatte. „Mehr als 70.000 Unterschriften von Unterstützerinnen und Unterstützern hatte Sagorski hierfür zusammengetragen und das Thema aus der Tabuzone geholt“, so Drese.

Die Ministerin hob zudem hervor, dass es trotz der aufgeheizten Stimmung kurz vor der Bundestagswahl gelungen sei, fraktionsübergreifend die Gesetzesänderung im Bundestag zu beschließen. „Mein Dank geht an die Fachpolitikerinnen von SPD, CDU und Grüne, die sach- und zielorientiert die Rechte von Frauen gestärkt haben.“

Deutschland krisenfester machen

Dritter Bevölkerungsschutztag findet am 12. Juli 2025 in Rostock statt / Bundesinnenministern Faeser und Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Pegel unterzeichnen Kooperationsvereinbarung

Schwerin – Mit den heutigen Unterschriften von Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel ist es beschlossene Sache: Der dritte bundesweite Bevölkerungsschutztag findet am 12. Juli 2025 in Rostock statt. Wasser – von Wassermangel bis zu Hochwasserereignissen – ist das Schwerpunktthema in diesem Jahr. Die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung fand heute auf dem ehemaligen Feuerlöschschiff FLB 40-3 im Rostocker Hafen statt. Der Bevölkerungsschutztag wird gemeinsam vom Bundesinnenministerium, dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ausgerichtet.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Ich freue mich, dass der Bevölkerungsschutztag am 12. Juli 2025 in Rostock stattfindet. Der Bevölkerungsschutztag zeigt, wie die Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehren, vom Technischen Hilfswerk (THW) und von Hilfsorganisationen für unsere Sicherheit sorgen und im Notfall Leben retten. Und Bürgerinnen und Bürger erfahren ganz praktisch, wie sie sich und ihre Familien besser vor Krisen- und Katastrophenfällen schützen können.

Wir müssen uns gegen Gefahren wie Extremwetter, Hochwasser, Waldbrände aber auch Cyberangriffe viel stärker als in der Vergangenheit wappnen. Deshalb haben wir Schutzmaßnahmen verstärkt und neue Warnsysteme eingeführt. Zugleich wollen wir in unserer gesamten Gesellschaft das Bewusstsein und die Vorbereitung für Krisenfälle stärken. Deshalb wirbt der Bevölkerungsschutztag von Bund und Ländern jetzt schon zum dritten Mal für die Schutzmaßnahmen des Staates, für das Ehrenamt, aber auch für die Vorsorge, die jeder selbst treffen kann. Auch der Bevölkerungsschutztag dient damit dazu, unser Land krisenfester und widerstandsfähiger zu machen.“

Christian Pegel, Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern: „Ich freue mich sehr, dass wir als Land den bundesweiten Bevölkerungsschutztag 2025 ausrichten werden – und anschaulich aufzeigen können, was unsere Bevölkerungs- und Katastrophenschützer leisten können.

Neben dem BBK, den Feuerwehren, dem Technischen Hilfswerk und den anerkannten Hilfsorganisationen werden viele weitere Einrichtungen und Organisationen sowie weitere Länder und Bundesministerien in Rostock dabei sein. Somit sind alle wichtigen Akteure für den Schutz unserer Bevölkerung an diesem Tag an einem Ort vereint. Beim Bevölkerungsschutztag 2025 wird sich alles um das Thema Wasser drehen: Wie verhalte ich mich bei Hochwasser? Wie sorge ich für einen Wasserausfall vor? Muss ich Trinkwasser bevorraten? Wie handle ich richtig bei Dürre? Die Akteure betrachten die ganze Bandbreite von ‚zu viel Wasser‘ bis ‚zu wenig Wasser‘ und bereiten für die Bürgerinnen und Bürger spannende und lehrreiche Angebote vor.“

Der bundesweite Bevölkerungsschutztag von Bund und allen Ländern in Mecklenburg-Vorpommern wird zu den vielfältigen Themen des Bevölkerungsschutzes informieren, bundesweit für das Thema sensibilisieren und Kenntnisse für Notfälle vermitteln. Besucherinnen und Besucher werden wieder selbst bei zahlreichen Angeboten der Akteure und Organisationen aus dem Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz mitwirken können.

Beteiligt sein werden Akteure wie die Polizei, Feuerwehren, das Technische Hilfswerk und zahlreiche Hilfsorganisationen, weitere Einrichtungen und Organisationen sowie verschiedene Länder- und Bundesministerien.

Nach dem großen Erfolg der ersten Bevölkerungsschutztage 2023 in Potsdam und 2024 in Wiesbaden wird nun auch in Rostock der Bevölkerungsschutz erlebbar gemacht werden.

Über das Programm und die Akteure wird ab dem Frühjahr 2025 unter www.bevoelkerungsschutztag.de informiert.

Vermittlungsverfahren zum Düngegesetz

Schwerin – Zu der vom Bundestag beschlossenen Änderung des Düngegesetzes hat die Bundesregierung am 2. Oktober 2024 den Vermittlungsausschuss angerufen. Zuvor hatte der Bundesrat am 5. Juli 2024 dem Gesetz nicht zugestimmt. Im noch laufenden Vermittlungsverfahren konnte in der von Bund und Ländern eingerichteten Arbeitsgruppe bislang in zentralen Punkten noch keine Einigung erzielt werden. Der Streit dreht sich in erster Linie um die ersatzlose Abschaffung der geltenden Stoffstrombilanzverordnung sowie die Streichung der dafür im Düngegesetz enthaltenen Verordnungsermächtigung.

„In dem seit 2023 laufenden Gesetzgebungsfahren haben die Länder den Bund mehrfach aufgefordert, die Stoffstrombilanz außer Kraft zu setzen und damit einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau für die Landwirtschaft zu leisten. Auf der Herbst-AMK im September 2024 ist es gelungen, gemeinsam mit dem Bund einen Beschluss zu fassen, der unter anderem die Aufhebung der Stoffstrombilanz vorsieht. Das BMEL hatte auf der Konferenz eine zeitnahe Umsetzung des Beschlusses zugesichert. Davon ist nicht mehr viel übrig“, zeigt sich der Minister enttäuscht.

Der Bund – selbst nicht stimmberechtigt im Vermittlungsausschuss – knüpft die Aufhebung der Stoffstrombilanz nunmehr an die Bedingung, dass die in
§ 11a DüngG enthaltene Ermächtigungsgrundlage im Gesetz verbleibt. Sein Ziel ist es, die bisherige Stoffstrombilanzverordnung zu einer Nährstoffbilanzverordnung weiterzuentwickeln. Dabei bekommt er Unterstützung von Teilen der Länder und auch aus dem Bundestag.

„Unsere Fachleute aus Landwirtschaft und Gewässerschutz sind schon lange einig darüber, dass sowohl die geltende Stoffstrombilanzverordnung als auch die vom Bund angestrebte Nährstoffbilanzverordnung keine flächenbezogene Zuordnung von Nährstoffeinträgen ermöglichen und somit für die Umsetzung der Nitrat-Richtlinie überhaupt keinen Mehrwert haben. Diese Auffassung hat im Übrigen auch die EU-Kommission bestätigt. Daher macht es keinen Sinn, weiter daran festzuhalten.

Was wir stattdessen dringend brauchen, ist das der EU-Kommission bereits vor zwei Jahren zugesicherte Wirkungsmonitoring, ansonsten droht uns eine Wiederaufnahme des Vertragsverletzungserfahrens gegen Deutschland“, entgegnet der Minister. Leider komme die Erarbeitung der Monitoringverordnung nicht wirklich voran. Statt endlich seine Hausaufgaben zu machen, schiebe der Bund den „Schwarzen Peter“ zu den Ländern und rede sich heraus mit der noch fehlenden Ermächtigungsgrundlage für eine solche Verordnung, die Bestandteil des laufenden Gesetzgebungsverfahrens ist.

„Wir müssen nach vorne diskutieren. Gegenseitige Schuldzuweisungen und das Beharren auf Maximalforderungen bringen uns keinen Schritt weiter. Ein Kompromiss kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten bereit sind, Abstriche zu machen. Ich hatte zu diesem Zweck einen Kompromissvorschlag in die Arbeitsgruppe eingebracht, der die Festlegung eines möglichen Geltungsbereichs der zukünftigen Nährstoffbilanzverordnung  durch die Länder vorsieht und ihnen damit das Zepter des Handelns in die Hand gibt. Leider war auch dieser Vorschlag nicht konsensfähig. Die Chancen, im laufenden Vermittlungsverfahren doch noch zu einer Einigung zu gelangen, stehen daher denkbar schlecht“, resümiert der Minister den Stand der Verhandlungen.

Die EU-Kommission (KOM) hat im Rahmen der Verhandlungen zum eingestellten Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland bezüglich der Umsetzung der Nitratrichtlinie eingeräumt, dass eine Differenzierung auf Ebene der Maßnahmen, aber nicht bezüglich der Gebietskulissen (rote Gebiete), aus ihrer Sicht vorstellbar wäre. Voraussetzung hierfür ist, dass das von der KOM geforderte und mit Deutschland vereinbarte DüV-Wirkungsmonitoring eine Verbesserung der Gewässerbelastung zeigt. Solange die Monitoringverordnung und damit das DüV-Wirkungsmonitoring nicht umgesetzt sind und eine daraus nachgewiesene Verbesserung der Gewässerbelastung belegt wird, ist eine Maßnahmendifferenzierung in roten Gebieten nicht möglich. Voraussetzung dafür ist, dass mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes die Ermächtigungsgrundlage für die Monitoringverordnung geschaffen wird.

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern aktiviert zentrale Anlaufstelle zur Bundestagswahl

Schwerin – Für die sogenannte „heiße Phase“ des Bundestagswahlkampfes und zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 selbst bereitet auch die Landespolizei ihre Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung der Kandidatinnen und Kandidaten sowie der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer vor.

Zur gezielten Unterstützung wurde – wie bereits zur Kommunal- und Europawahl 2024 – eine zentrale telefonische Anlaufstelle eingerichtet. Dieses Angebot richtet sich an alle, die Hinweise auf Straftaten oder andere relevante Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Bundestagswahl melden möchten. Landesverbände und Geschäftsstellen können diese Hinweise direkt an die zentrale Anlaufstelle weiterleiten. Hierfür hat Landespolizei zusammen mit dem Innenministerium zudem eine Handreichung erstellt. Diese bietet konkrete Informationen und weist Ansprechpartner zu, die in verschiedenen Situationen unterstützen.

„Mit der zentralen Anlaufstelle wird erneut ein zusätzliches Angebot zur Verfügung gestellt, das sich direkt an Kandidierende und Wahlkampfaktive richtet, die bei Unsicherheiten oder unklaren Vorfällen Rat suchen. Wir alle haben gemeinsam die zentrale Aufgabe, unsere Demokratie zu schützen, zu verteidigen  und für einen fairen Wahlkampf zu sorgen. Angriffe auf Wahlkämpferinnen und Wahlkämpfer und auf diejenigen, die sich ehrenamtlich oder hauptberuflich für unsere Gesellschaft engagieren, sind absolut inakzeptabel. Solche Taten greifen nicht nur Einzelpersonen an, sondern auch die Werte und Grundpfeiler unserer Demokratie. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, diese Werte zu bewahren, die Demokratie zu stärken und solchen Angriffen entschieden entgegenzutreten“, so Innenminister Christian Pegel.

Um die Sicherheit von Veranstaltungen im Wahlkampf zu gewährleisten, sind Polizei und Versammlungsbehörden mit den Veranstaltern im engen Austausch. Dies ermöglicht es der Polizei, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und ein sicheres Umfeld für die Wahlkämpfenden zu schaffen. Beim Landeskriminalamt MV ist zudem erneut eine Informationssammelstelle eingerichtet, die sämtliche Sachverhalte mit Wahlbezug erfasst und bewertet, um daraus polizeiliche Notwendigkeiten abzuleiten.

Innenminister Christian Pegel: „Mit der Einrichtung dieser Anlaufstelle und den ergänzenden Maßnahmen unterstreicht die Landespolizei ihr Ziel, die Bundestagswahl sicher und geordnet zu begleiten und dabei allen Wahlbeteiligten Schutz und Unterstützung zu bieten.“

Höchste Sport-Auszeichnungen

Höchste Sport-Auszeichnungen des Bundes und des Landes an drei Vereine und zwei ehrenamtlich Aktive

Schwerin – Sportministerin Stefanie Drese verlieh am (heutigen) Montag drei Vereinen aus Mecklenburg-Vorpommern die „Sportplakette des Bundespräsidenten“ aufgrund ihres 100- bzw. 350-jährigen Bestehens. Außerdem konnte die Ministerin die „Sportplakette des Landes M-V“ an zwei ehrenamtlich Tätige im Sportbereich für ihre herausragendes Engagement überreichen.

Die höchste staatliche Auszeichnung im Sport für Sportvereine erhielten der Sportverein Dassow 24 e. V., die Schützenzunft Waren (Müritz) von 1674 e. V. und der Gnoiener Sportverein von 1924 e. V.

„Mit der Sportplakette des Bundespräsidenten wird die enorme Bedeutung der Sportvereine in unserem Land für unser Gemeinwesen unterstrichen“, betonte Drese bei der feierlichen Übergabe im Ministerium. Die Auszeichnung sei ein wichtiger Teil der Anerkennungskultur der Bundesrepublik Deutschland für das ehrenamtliche Engagement von Millionen von Menschen, ohne die das Gemeinschaftsleben, der gesellschaftliche Zusammenhalt in Deutschland nicht vorstellbar ist, so Drese.

Die Ministerin hob hervor, dass eine Gemeinschaft Gleichgesinnter über 100 oder sogar 350 Jahre zusammenzuhalten, zu motivieren und Traditionen zu wahren eine außerordentliche Höchstleistung ist. „Ohne das engagierte und unermüdliche Wirken der Sportfunktionäre in mehreren Generationen könnten die Schützenzunft Waren (Müritz) von 1674 e. V., der Gnoiener SV von 1924 e. V. und der SV Dassow 24 e. V. heute nicht auf ihre erfolgreiche Bilanz zurückblicken“, sagte Drese.

Die Ministerin verlieh darüber hinaus Elke Glasow (Empor Stralsund und SV Medizin Stralsund) und Horst Zirzow (Traktor Groß Kiesow, Fußballverband Vorpommern-Greifswald und Kreissportbund Vorpommern-Greifswald) die Sportplakette des Landes.

Die Sportplakette ist die höchste Auszeichnung in Mecklenburg-Vorpommern, die im Bereich des Sports verliehen wird.

Drese: „Beide Ausgezeichneten haben über einen sehr langen Zeitraum neben Beruf und Familie ihr Leben ehrenamtlich hingebungsvoll und mit ganzer Kraft dem Sport gewidmet. Nach der Arbeit, an den Wochenenden, ja selbst an Feiertagen waren sie in verschiedensten Funktionen im Interesse des organisierten Sports viele Stunden unterwegs, haben aufwendige Veranstaltungen organisiert, Termine koordiniert, Kinder und Jugendliche trainiert und Erwachsene für eine dauerhafte aktive Betätigung begeistert. Für dieses großartige Engagement über viele Jahrzehnte im Sport möchten wir uns herzlich bedanken und es mit der Sportplakette des Landes würdigen.“