Bevorstehende Krankenhausreform

Drese: Krankenhäuser in MV stehen nach Reform besser da als vorher

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese sieht in der bevorstehenden Krankenhausreform eine große Chance, um die Krankenhauslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern zukunftssicher und finanziell nachhaltig aufzustellen.

„Bei allen noch notwendigen Nachjustierungen im Gesetz: wenn die Krankenhausreform in zentralen Punkten so umgesetzt wird, stehen die Krankenhäuser in MV deutlich besser da als ohne Reform“, sagte Drese am (heutigen) Mittwoch bei einem Pressegespräch bei der Ärztekammer MV in Rostock.

Der dem Ministerium vorliegende Referentenentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) enthält nach Ansicht von Drese viele gute Ansätze und auch Regelungen, die für ostdeutsche Flächenländer besonders wichtig sind.

„Wir haben etwa im Gesetzentwurf erreicht, dass die Sonderzuschläge für Krankenhäuser, die zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung notwendig sind, erhalten bleiben und erhöht werden. Das betrifft in Mecklenburg-Vorpommern 26 von 37 Krankenhäusern“, verdeutlichte Drese.

Für Sicherstellungshäuser gebe es außerdem dauerhafte Ausnahmeregelungen, was die Einhaltung von Mindestkriterien betrifft.

Die Ministerin führte zudem aus, dass die kommenden Jahre bis zum Wirksamwerden der Krankenhausreform für einige Kliniken schwierige Jahre werden können. Aber die Länder hätten nach zähen Verhandlungsrunden mit dem Bund Überbrückungshilfen zur Umsetzung der Reform erkämpft. So werde der Krankenhausstrukturfonds II bis 2025 verlängert und ab 2026 stehe ein neuer Transformationsfonds zur Verfügung mit einem Gesamtvolumen von 50 Milliarden Euro, die zur Hälfte von den Ländern und zur Hälfte aus dem Gesundheitsfonds der Krankenkassen finanziert werden sollen.

Die Krankenhausreform sei ein komplexer und langwieriger Prozess. „Wenn die aktuellen Zeitpläne des Bundes eingehalten werden, wissen wir erst im März 2025 alle konkreten Rahmenbedingungen, auf deren Grundlage wir dann die Reform im Land konkret ausgestalten können.

Drese: „In MV haben wir bereits eine starke Konsolidierung der Krankenhauslandschaft durchgeführt, daher sind alle Krankenhausstandorte für eine flächendeckende Versorgung von Bedeutung. Allerdings wird es auch bei uns Veränderungen geben, was die Verteilung von Leistungsgruppen auf die Standorte betrifft, insbesondere bei spezialisierten Leistungsgruppen.“

Nationale Hafenstrategie

Nationale Hafenstrategie unterstreicht Bedeutung der deutschen Seehäfen – Küstenländer sehen nationale Aufgaben

Schwerin – Die Küstenländer begrüßen den heutigen Beschluss einer Nationalen Hafenstrategie durch das Bundeskabinett. Damit liegt erstmals in Deutschland eine solche Strategie vor. Die Häfen in Europas größter Volkswirtschaft, die wie kaum ein anderes Land der Europäischen Union auf den Außenhandel setzt, liegen im unmittelbaren nationalen Interesse des Bundes und aller Bundesländer. Ihr Unterhalt ist nicht alleinige Aufgabe der Länder, in denen die Seehäfen liegen, sondern ein gemeinsames Anliegen.

Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern: „Die zukunftssichere Aufstellung der Häfen in den norddeutschen Küstenländern ist eine gesamtdeutsche Aufgabe. Für die Umsetzung der daraus resultierenden bevorstehenden nationalen Aufgaben bedarf es einer soliden Finanzausstattung durch den Bund – insbesondere zum Ausbau und zur Anpassung der Seehafeninfrastruktur. Nationale Aufgaben sind national zu finanzieren, damit Deutschland wettbewerbsfähig ist und bleibt – und die Wertschöpfung vor Ort realisiert werden kann.“

Dem Beschluss des Bundeskabinetts war ein mehrjähriger intensiver Erarbeitungsprozess vorausgegangen, in den sich die Küstenländer mit konkreten Forderungen eingebracht haben. Die gemeinsamen Erwartungen der Küstenländer an diese neue Hafenstrategie einschließlich der wichtigsten Frage zur künftigen Finanzierung der deutschen Seehäfen wurden im Rahmen des 11. Hafenentwicklungsdialoges der Küstenländer mit dem Bund noch einmal unterstrichen. Die zuständigen Ministerinnen, Minister und Senatorinnen aus Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern erklären daher gemeinsam:

Eine Nationale Hafenstrategie geht einher mit nationaler Verantwortung! Den begonnenen Dialog mit dem Bund und den übrigen Bundesländern werden wir auf Grundlage der heute beschlossenen Strategie konstruktiv und verlässlich fortführen. Dabei stehen die Küstenländer klar zu ihrem Auftrag und zu ihrer Verantwortung, die Leistungsfähigkeit der Seehäfen für den deutschen Außenhandel zu erhalten und auszubauen. Die Energiewende und die Dekarbonisierung sind ohne Häfen nicht zu machen. Die Küstenländer sind aber allein nicht in der Lage, die erheblichen Investitionen angesichts der nun anstehenden nationalen Herausforderungen und Aufgabenstellungen der Energiewende, des Klimawandels und auch der Sicherheit eigenständig zu lösen.

In der Nationalen Hafenstrategie werden den Häfen wichtige Zukunftsaufgaben im Bereich der Energiewende, der Transformation der Industrie, der Versorgungs- und Produktionssicherheit, der neuen Sicherheitsarchitektur im Rahmen der NATO-Mitgliedschaft und auch dem notwendigen Kampf gegen den Schmuggel illegaler Güter wie Drogen und Waffen zugewiesen. Die Nationale Hafenstrategie zeigt die immensen Herausforderungen auf, vor denen Deutschland steht und für deren Bewältigung leistungsfähige Häfen unbedingt erforderlich sind.

Die Seehäfen garantieren im Verbund mit der See- und Binnenschifffahrt die Versorgungssicherheit in weiten Teilen der Bundesrepublik und auch der benachbarten Staaten. Sie sorgen dafür, dass Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher Güter, Rohstoffe und Energie zuverlässig erhalten und ermöglichen den Export, der für Deutschland überragende wirtschaftliche Bedeutung hat. Die Seeschifffahrt sichert den Zugang zum globalen Warenaustausch. Über 60 Prozent des deutschen Im- und Exportes erfolgen auf dem Seeweg. Zudem generieren die Seehäfen Wertschöpfung und Arbeitsplätze weit über die Grenzen der jeweiligen Region hinaus.

Die Küstenländer begrüßen daher, dass der Bund angekündigt hat, zeitnah konkrete Vorschläge zur Umsetzung wesentlicher Bausteine der Nationalen Hafenstrategie einschließlich der Finanzierung vorzulegen. Eine bundesweite Förderung für die See- und Universalhäfen und ein erhöhter Ausgleich für die besonderen finanziellen Belastungen durch die Seehäfen (Hafenlasten) muss der nächste Schritt nach Vorlage dieses Papiers sein, um ins Handeln zu kommen.

Start des Organspenderegisters

Gesundheitsministerin Drese begrüßt digitale Datenbank

Schwerin – Heute wurde das neue digitale Organspenderegister freigeschaltet. In dieser zentralen Datenbank können sich potentielle Organspenderinnen und Organspender eintragen und so ihren Spendewillen dokumentieren. Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßt das zusätzliche Angebot als wichtigen Schritt für mehr Aufklärung und zur Erhöhung der dokumentierten Organspende-Bereitschaft.

„Eine Online-Lösung ist zeitgemäß und sorgt als Ergänzung zum klassischen Organspendeausweis für Klarheit für Spenderinnen und Spender aber auch für ihre Angehörigen“, so Drese.

Kommt eine Spende in Betracht, kann das Personal der Krankenhäuser künftig auf diese Datenbank zugreifen, um die Erklärung des Betroffenen einzusehen. „Ausdrücklich kann hierin neben einer Zustimmung zur Organspende auch eine Ablehnung dokumentiert werden“, hob Drese hervor. Insbesondere, wenn ein Papierausweis nicht mitgeführt wurde oder nicht auffindbar ist, schaffe das Online-Register so eine sichere und transparente Lösung.

„Vor dem Hintergrund, dass ein unzureichend dokumentierter Wille der zweithäufigste Grund ist, warum in Mecklenburg-Vorpommern Organspenden derzeit nicht zu Stande kommen, ist das Register von enormer Bedeutung“, betonte die Ministerin. „Deshalb hoffe ich auch, dass die Einführung des Registers für Viele noch einmal zum Anlass wird, sich mit der eigenen Haltung zu einer Spende auseinanderzusetzen und diesen festzuhalten “, so Drese.

Die online hinterlegte Entscheidung kann jederzeit angepasst oder widerrufen werden. Voraussetzung ist zunächst ein Personalausweis mit Online-Funktion und Pin. Bis zum 30. September soll auch eine Anmeldung mit der GesundheitsID, die Versicherte über ihre Krankenkasse erhalten, möglich sein.

„Wer bisher einen Organspendeausweis besessen hat und nun auch das Online-Register nutzen möchte sollte jedoch darauf achten, dass beide Erklärungen übereinstimmen“, hob Drese hervor. Im Zweifel gelte jeweils die neuste, aktuellste Erklärung.

Auf lange Sicht brauche es dafür aus Sicht der Ministerin auch die Einführung einer Widerspruchlösung, so wie sie in anderen Ländern bereits praktiziert werde. Mecklenburg-Vorpommern hatte hier zuletzt einen Entschließungsantrag zur Änderung des Transplantationsgesetzes unterstützt. „Der Bundesrat will damit eine erneute Debatte zur Einführung der Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz anstoßen“, so die Ministerin.

In Deutschland gilt die Entscheidungslösung bei der Organ- und Gewebespende. Sie erlaubt eine Spende nur, wenn der mögliche Spender oder die mögliche Spenderin in zu Lebzeiten eingewilligt hat oder ein nächster Angehöriger zugestimmt hat. Die Entscheidung muss schriftlich festgehalten sein. Die Widerspruchslösung gilt unter anderem in Frankreich, Irland, Italien, Österreich, den Niederlanden und Spanien. Wer nicht vor seinem Tod widerspricht, wird automatisch Organspenderin oder Organspender.

11. Hafenentwicklungsdialog

Küstenländer und der Bund führen intensive Gespräche über große Herausforderungen

Bremen – Wenige Wochen vor der Beschlussfassung des Bundeskabinetts zur Nationalen Hafenstrategie haben sich am Freitag, den 01. März 2024, im Rathaus in Bremen die Wirtschafts- und Häfenminister:innen und Senator:innen der fünf norddeutschen Küstenländer Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Schleswig-Holstein mit dem Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe und führenden Vertretern des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr sowie dem Maritimen Koordinator der Bundesregierung getroffen. Wesentliche Gesprächsgegenstände waren neben den Erwartungen der Länder an die neue Hafenstrategie Fragen der Finanzierung sowie zur Rolle und Bedeutung der Häfen in der Energiewende und in der Transformation.

Ein Fazit der intensiven Gespräche ist, dass die Herausforderungen groß und vielfältig sind. Sie reichen von defekten Autobahnen und Brücken, Baustellen auf Schienenwegen, Autobahnen und Wasserstraßen bis hin zu Blockaden der kritischen Infrastrukturen der Häfen und ihrer Zuwegungen in jüngster Vergangenheit. Auch die seit Jahren stagnierenden und zum Teil sogar rückläufigen Umschlagentwicklungen in den Häfen waren Gegenstand des Hafen-Dialogs auf Spitzenebene.

Hinzu kommt, dass den Häfen mit der Energiewende, der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und auch mit der Transformation der Wirtschaft eine zentrale Rolle zukommt. Aber auch in diesem Punkt herrscht Übereinstimmung, die die Bremer Hafensenatorin Kristina Vogt zusammenfasst: „Ohne Häfen wird das nichts!“

Koordinator der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft und Tourismus, Dieter Janecek: „130 TWh Wasserstoff und 30 GW Offshore Wind – das sind unsere energiepolitischen Ziele für 2030. Leistungsstarke Häfen sind entscheidend für das Erreichen der energiepolitischen Ziele. Die Häfen dienen nicht nur als logistische Hubs, sondern auch als Anlandungspunkte und Produktionsstandorte für ´grüne´ Energieträger und Technologien. Die Finanzierung und Planung der Häfen liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Der Bund wird die Zusammenarbeit und den Austausch mit den Ländern vertiefen, damit die Weiterentwicklung der Häfen auch im Sinne der nationalen Energiewende gelingt.“

Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Susanne Henckel: „Der Bund steht zur gemeinsamen Verantwortung für die Häfen, wie dies im aktuellen Koalitionsvertrag festgehalten ist. Die vielen unterschiedlichen Interessen der einzelnen Häfen, Umwelt- und Wirtschaftsverbände unter einen Hut zu bringen, ist keine triviale Angelegenheit. Darum haben wir in intensiver Abstimmung mit allen Beteiligten eine Nationale Hafenstrategie mit über 130 konkrete Maßnahmen erarbeitet, die am 20.3. im Bundeskabinett beschlossen wird. Auch wenn die Hafeninfrastruktur grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder fällt, steht die Bundesregierung dazu im engen Dialog mit den Ländern und den beteiligten Bundesressorts, um tragfähige Lösungen für eine angemessene Beteiligung des Bundes an den Kosten der Länder zu erreichen. Dabei geht es auch darum, wie sich die hohen Investitionen verstetigen und Planungen beschleunigen lassen.“

Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies: „Nicht erst seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine vor zwei Jahren wissen wir, dass die sichere Energieversorgung Deutschlands maßgeblich von unseren Häfen abhängt. Unsere Standorte im Norden sorgen nicht nur kurzfristig für Energieimporte: Mittelfristig werden wir mit unseren Häfen durch die Anlandung von grünen Gasen die Klimawende und damit die Transformation unserer Industrie in Deutschland vorantreiben. Denn unsere Häfen sind auch die Basis für den dringend benötigten Offshore-Ausbau. Jetzt heißt es, dass Länder und Bund gemeinsam Verantwortung übernehmen, wenn wir die Hafeninfrastruktur weiterhin zukunftsfähig gestalten wollen. Wir nehmen positive Signale vom Bund war, dass die Nordländer und die Küste als das angesehen werden, was sie sind: das energiepolitische Herz Deutschlands. Sie sind die Garanten für eine unabhängige, diversifizierte und genauso saubere und dauerhaft günstige Energieversorgung. Der Ausbau unserer Häfen ist eine Frage von Sicherheit – und damit eine nationale Aufgabe.“

Bremens Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, Kristina Vogt: „Die Prozesse und Abläufe in den Häfen verändern sich heute umfassender als je zuvor. Dieser Transformationsprozess ist herausfordernd, denn einerseits besteht der Bedarf an noch mehr Flexibilität und Anpassungsfähigkeit. Anderseits verändern Digitalisierung und Automatisierung die Wettbewerbsposition von Unternehmen und ganzen Hafenstandorten. Wir müssen deshalb einerseits der sich wandelnden Arbeitswelt gerecht werden. Indem wir Nachwuchskräfte gewinnen und ihre Ausbildung und Qualifizierung stärken. Dafür müssen wir attraktive und zukunftsfähige Berufsbilder schaffen sowie die Teilhabe und Chancengleichheit der Beschäftigten fördern. Andererseits sind umfassende Investitionen in die Digitalisierung notwendig, um die intelligente Planung und Steuerung der in den Häfen ablaufenden Prozesse – vom Anlaufen der Schiffe bis hin zur Hafeneisenbahn und der Verkehrssteuerung der LKW – zu stärken und auszubauen.“

Hamburgs Wirtschaftssenatorin Dr. Melanie Leonhard: „Die deutschen Seehäfen nehmen Aufgaben für die gesamte Exportnation Deutschland wahr. Leistungsfähige Infrastruktur an dieser Stelle ist im Interesse der gesamten deutschen Volkswirtschaft und zudem auch von großer europäischer Bedeutung. Mit ihrer wichtigen Rolle zur Sicherstellung von Lieferketten und Versorgungssicherheit kommen die Häfen auch einer nationalen Aufgabe nach. Gleichzeitig ist klar, dass enorme Investitionen anstehen, damit die Häfen diese Rolle auch in Zukunft erfüllen können, nicht zuletzt mit Blick auf die Versorgungssicherheit Deutschlands und das Gelingen der Energiewende. Die notwendige Modernisierung der Hafeninfrastruktur kann nur mit deutlich größerer finanzieller Unterstützung des Bundes gelingen. Hier warten wir auf konkrete Vorschläge des Bundes und stehen bereit für einen konstruktiven und offenen Dialog.“

Schleswig-Holsteins Wirtschafts- und Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen: „Die für ganz Deutschland bedeutende Hafenwirtschaft der Küstenländer befasst sich verstärkt mit der europäischen Dimension der Hafenpolitik. Denn neben den aktuellen geopolitischen und wirtschaftlichen Herausforderungen ist diese die dritte große Herausforderung für unsere Hafenwirtschaft. Mit dem europäische Green Deal der EU-Kommission und dem Maßnahmenpaket ,Fit for 55‘ sollen die ehrgeizigen europäischen Klimaschutzziele erreicht werden. Gesamtziel der Maßnahmen ist es, die verkehrsbedingten Emissionen bis zum Jahre 2050 um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken sowie die Verkehrssysteme in der EU durch digitale und intelligente Technologien sicherer, zugänglicher und widerstandsfähiger zu gestalten. Wir haben uns über alternative Schiffskraftstoffe und die Nutzung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe im Seeverkehr ausgetauscht. Es gilt, die Emissionen konsequent durch die Nutzung nachhaltiger alternativer Kraftstoffe in der Schifffahrt und die Nutzung landseitiger Stromversorgung in den Häfen zu senken. Und wir sehen uns hier natürlich auch in einem globalen Wettbewerb, wie das vorgestern verkündete Drei-Milliarden-Dollar-Programm der USA zur Dekarbonisierung der Häfen verdeutlicht.“

Mecklenburg-Vorpommerns Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse: „Die zukunftssichere Aufstellung der Häfen in den norddeutschen Küstenländern ist eine gesamtdeutsche Aufgabe. So ist auch in Zukunft die Wertschöpfung vor Ort, unsere Wettbewerbsfähigkeit und die Energieversorgung gesichert. Es gilt, fünf Bereiche gemeinsam voranzutreiben – die Wettbewerbsfähigkeit des Hafenstandorts Deutschland zu stärken, die Häfen zu nachhaltigen Knotenpunkten für die Energiewende auszubauen, eine klimaneutrale Schifffahrt und Industrie sowie Drehkreuze für die Verkehrsverlagerung zu entwickeln, die digitale Transformation aktiv zu gestalten und voranzubringen, Ausbildung und Beschäftigung an den Standorten zu sichern und zukunftsfähig zu gestalten sowie die Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur bedarfsgerecht zu erhalten und auszubauen. Das sind große Aufgaben, aber unabdingbar zur Bewältigung der umfassenden und notwendigen Herausforderungen. Der Bund hat mit seiner Nationalen Hafenstrategie ein Konzept vorgelegt. Für die Umsetzung der daraus resultierenden bevorstehenden Aufgaben bedarf es einer soliden Finanzausstattung durch den Bund – insbesondere zum Ausbau und zur Anpassung der Seehafeninfrastruktur.“

Vize-Präsident des Zentralverbandes der deutschen Seehafenbetriebe, Prof. Dr. Sebastian Jürgens: „Die europäischen Seehäfen stehen untereinander in einem harten und intensiven Wettbewerb. Transformationsprozesse, Klimafreundlichkeit sowie neue Aufgaben auf dem Gebiet der Energieversorgung führen zu weiteren Herausforderungen. Um diese zu meistern, fordern wir vordringlich ein erhöhtes Engagement des Bundes, auch finanziell. Wir benötigen eine leistungsfähige Infrastruktur, insbesondere im Bahnbereich. Die entsprechenden Baumaßnahmen müssen unbedingt und verlässlich mit den Seehäfen abgestimmt werden. Und auch die Bundesländer sind in der Pflicht. Denn im Vergleich zu direkten Nachbarstaaten leiden deutsche Unternehmen noch immer unter der bürokratischen und wettbewerbsschädigenden Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer. Eine Neuordnung in den Finanzverwaltungen würde Unternehmen in ganz Deutschland enorm entlasten und die deutsche Logistikwirtschaft stärken, ohne einen Cent weniger Steuer einzunehmen. Ohne eine gemeinsame Hafenpolitik von Bund und Ländern sind diese Aufgaben nicht zu stemmen!“

Einführung der Bezahlkarte

Schwerin – Landesinnenminister Christian Pegel zeigt sich dankbar für die Einigung der Ampelkoalition, Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz vorzunehmen, um die Bezahlkarte für Asylbewerber bundesweit mit Rechtssicherheit einführen zu können.

„Die Gesetzesänderung, neben Geld- und Sachleistungen auch ausdrücklich die Bezahlkarte als Option zu benennen, ist dringend erforderlich, damit die Einführung dieser Karte, auf die sich alle 16 Bundesländer gemeinsam mit dem Bundeskanzler im November vergangenen Jahres geeinigt haben, erfolgreich umgesetzt werden kann“, plädiert Minister Christian Pegel.

„Unsere Idee ist, die Bezahlkarte nicht nur in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes, sondern auch in den Gemeinschaftsunterkünften der Landkreise und kreisfreien Städte zu nutzen. Mit der nun geplanten Änderung wird für die Länder Rechtssicherheit geschaffen, um die bisherigen Bargeldzahlungen durch die Bezahlkarte zu ersetzen.

Gleichzeitig wird weiterhin – auch das ist bundesweit geeint – den Leistungsempfängerinnen und –empfängern die Möglichkeit eingeräumt, einen kleinen Teil der monatlichen Leistungen in Form von Bargeld abzuheben und somit am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.“

Ausbau von Ganztagsplätzen

Oldenburg: Bund, Länder und Kommunen schaffen Schritt für Schritt die Rahmenbedingungen

Schwerin – Bund, Länder und Kommunen treiben den Ausbau von Ganztagsplätzen für Kinder im Grundschulalter voran. Über das Investitionsprogramm Ganztagsausbau erhält Mecklenburg-Vorpommern vom Bund 54,4 Millionen Euro.

Das Land stellt 11,7 Millionen Euro bereit. Die Träger der Einrichtungen bringen ebenfalls insgesamt 11,7 Millionen Euro auf. Die Mittel von Bund und Land sind zur Unterstützung der Kommunen ihrer eigenen Aufgaben vorgesehen. Sie sind für bauliche Investitionen bestimmt, die dazu dienen, zusätzliche Betreuungsplätze einzurichten oder bestehende Betreuungsplätze für Kinder im Grundschulalter zu erhalten.

„Schülerinnen und Schüler können im Ganztag gezielt gefördert werden“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Durch Ganztagsangebote steht mehr Zeit für Bildung, Förderung und ganzheitliches Lernen zur Verfügung, sodass sie auch außerhalb des Unterrichts wichtige Erfahrungen sammeln können. Das eröffnet Bildungschancen und gleicht Benachteiligungen aus.

Bund, Länder und Kommunen schaffen Schritt für Schritt die Rahmenbedingungen, um künftig den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu gewähren. Das Investitionsprogramm Ganztagsausbau ist hierfür eine große Unterstützung“, so Oldenburg.

Mit den Mitteln aus dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau können Neu- und Umbauten, der Erwerb von Grundstücken sowie Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden finanziert werden. In der Richtlinie des Landes zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau sind die Förderbedingungen festgelegt.

Landkreise und kreisfreie Städte beantragen eine Förderung über das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Das LAGuS hat die Antragsunterlagen auf seiner Webseite zum Download bereitgestellt.

Das Ganztagsförderungsgesetz des Bundes sieht ab dem Schuljahr 2026/2027 für Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung vor. Der Rechtsanspruch gilt zunächst für Grundschulkinder der Jahrgangsstufe 1 und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet.

Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Jahrgangsstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Sie umfasst eine Förderung von täglich acht Stunden an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch angerechnet.

Mecklenburg-Vopommern verstärkt dabei die Zusammenarbeit zwischen Schule, Hort und außerschulischen Kooperationspartnern. Die Kooperationsdatenbank der Serviceagentur „Ganztägig lernen“ bringt Schulen, Anbieterinnen und Anbieter zusammen.

„Außerschulische Kooperationspartner gestalten den Schulalltag für Schülerinnen und Schüler abwechslungsreicher. Das zeigen unsere Erfahrungen und genau das kommt auch bei den Kindern und Jugendlichen gut an“, sagte die Bildungsministerin.

Mecklenburg-Vorpommern verfügt bereits über ein dichtes Netz an ganztägig arbeitenden Schulen. Aktuell gibt es 345 ganztägig arbeitende Schulen im Land – dies sind 66 Prozent aller öffentlichen allgemein bildenden Schulen.

Bezogen auf die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und Sekundarstufe I nimmt bereits jede zweite Schülerin bzw. jeder zweite Schüler an ganztägigen Angeboten teil.

M-V: Stellungnahme zum Finanzausgleich

Schwerin – Das Bundesland Bayern hat 2023 beim Bundesverfassungsgericht Normenkontrollantrag gegen den bundesstaatlichen Finanzausgleich eingereicht. Durch den bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die finanziellen Voraussetzungen für die Wahrung der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und eines vergleichbaren Angebots öffentlicher Leistungen im gesamten Bundesgebiet geschaffen. B

und und Länder hatten sich nach einem mehrjährigen Verhandlungsprozess einvernehmlich auf eine Reform des Finanzausgleichs verständigt. Dieser Reform haben alle Länder 2017 im Bundesrat zugestimmt. Sie ist zum 01.01.2020 in Kraft getreten.

Im Sommer 2023 haben die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen beschlossen, gemeinsam gegen die Klage vorzugehen. Sie haben Prof. Dr. Stefan Korioth mit der Vertretung im Rahmen einer Prozessgemeinschaft vor dem Bundesverfassungsgericht beauftragt.

Nun wird zeitnah der nächste Schritt erfolgen – die Abgabe der Stellungnahme von Prof. Dr. Stefan Korioth an das Bundesverfassungsgericht. Die Stellungnahme ist in Abstimmung mit den Ländern der Prozessgemeinschaft ausgearbeitet worden. Darin wird umfangreich von allen beteiligten Ländern zu den einzelnen Anträgen der Bayerischen Staatsregierung Position bezogen.

Aktuell führen die beteiligten Länder die für eine Einreichung erforderlichen formalen Voraussetzungen herbei. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat daher heute, am 6. Februar 2024, beschlossen, gemeinsam mit den anderen beteiligten Bundesländern die Stellungnahme beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.

Finanzminister Dr. Heiko Geue sagt dazu: „Der bundesstaatliche Finanzausgleich ist einer der Grundpfeiler unserer Verfassung, um die Eigenstaatlichkeit der Länder zu garantieren und gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet zu gewährleisten. Dass der Freistaat Bayern nun wesentliche Elemente dieses Ausgleichmechanismus in Frage stellt, ist nicht nur unsolidarisch der Ländergemeinschaft gegenüber, sondern auch haltlos.

Deshalb freue ich mich, dass wir in einer Mehrheit von Ländern – und zwar sowohl Geber- als auch Nehmerländern – gemeinsam gegen den bayerischen Alleingang vorgehen. Wir stehen zu dem geltenden Finanzausgleich und sind von dessen Verfassungsmäßigkeit überzeugt.“

Der Staatsrechtler Prof. Dr. Korioth ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er hat Mecklenburg-Vorpommern – jeweils in einer Prozessgemeinschaft mit weiteren Ländern – bereits in den Jahren 2003 und 2013 in den damaligen Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.

Startchancen-Programm kommt

Oldenburg: Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen hängt noch immer stark von der sozialen Herkunft ab

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg begrüßt die heutige Verständigung von Bund und Ländern zum Startchancen-Programm. Die Kultusministerkonferenz hat in einer Sondersitzung die Vereinbarungen, die in den vergangenen Monaten von einer Verhandlungsgruppe von Bund und Ländern erarbeitet wurden, beschlossen.

Nach dieser Einigung über den Vertragsentwurf stehen nun die erforderlichen Ratifizierungsprozesse in Bund und Ländern an, bevor im Frühsommer 2024 die formale Unterzeichnung durch die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder sowie die Bundesministerin für Bildung und Forschung erfolgen soll.

„Endlich sind wir einen entscheidenden Schritt weiter. Die Verhandlungen mit dem Bund waren langwierig und alles andere als einfach“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Mit dem Startchancen-Programm stärken wir die Chancengerechtigkeit von Schülerinnen und Schülern. Noch immer hängt in Deutschland der Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen stark von der sozialen Herkunft ab. Das kann und darf nicht so bleiben.

Das Startchancen-Programm setzt genau hier an. Schülerinnen und Schüler erhalten bessere Lernbedingungen, die Schul- und Unterrichtsentwicklung wird verstärkt und die Arbeit in multiprofessionellen Teams gefördert. In den kommenden Monaten werden wir uns mit der Umsetzung des Programms in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigen und auf Basis geeigneter Kriterien die Schulen auswählen“, so Oldenburg.

Mit dem Startchancen-Programm sollen insgesamt 4.000 allgemein bildende und berufliche Schulen in Deutschland unterstützt werden, an denen ein hoher Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler lernt. Das Programm startet zum Schuljahr 2024/2025 und hat eine Laufzeit von 10 Jahren.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt dafür bis zu einer Milliarde Euro jährlich zur Verfügung. Um die Bundesförderung zu erhalten, müssen sich die Länder in gleichem Umfang engagieren. Dabei können auch schon bestehende Programme angerechnet werden. Mecklenburg-Vorpommern rechnet über das Startchancen-Programm mit 17 bis 18 Millionen Euro pro Jahr.

Kita-Qualitätsoffensive

Oldenburg: Bundesmittel sind unerlässlich, damit wir Schritt für Schritt in die Qualität investieren können

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg fordert die Bundesregierung auf, sich klar zu einer weiteren Finanzierung der Kindertagesförderung zu bekennen. Mecklenburg-Vorpommern erhält über das Kita-Qualitätsgesetz im Zeitraum 2023 und 2024 insgesamt 73 Millionen Euro Bundesmittel. Nach Aussagen der Bundesregierung soll sich an das Kita-Qualitätsgesetz ein Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz anschließen.

„Die Länder brauchen eine verbindliche Zusage der Bundesregierung, dass sie sich weiterhin an der Finanzierung der Kindertagesförderung beteiligt. Ansonsten sind alle Debatten über die Entwicklung der Qualität in den Einrichungen Schall und Rauch“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Das Kita-Qualitätsgesetz hat eine Laufzeit von zwei Jahren.

Wie es danach weitergeht, steht derzeit in den Sternen. Die Halbzeit ist eine gute Gelegenheit, sich über die weitere Finanzierung zu verständigen und rechtssichere Vereinbarungen zu treffen. Von der Bundesregierung kann ich derzeit keinerlei Aktivitäten in dieser Hinsicht erkennen. Ich erlebe stattdessen Zurückhaltung und ein Vertrösten auf den Sommer. Damit riskiert die Bundesregierung die Kita-Qualitätsoffensive“, so Oldenburg.

Die Bundesmittel, die die Länder über das Kita-Qualitätsgesetz erhalten, setzt Mecklenburg-Vorpommern für die Qualitätsentwicklung und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung ein.

„Wir haben frühzeitig die Weichen gestellt. Neben der bereits erfolgten Elternbeitragsfreiheit haben wir mit den jüngst initiierten Vorhaben für unser Land die richtigen Entscheidungen getroffen: die geplante Verbesserung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses, die Alltagshilfen, die Nicht-Anrechnung von Auszubildenden zur Staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum Staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige auf das Fachkraft-Kind-Verhältnis und die Fortführung der Sprach-Kitas. Die Bundesmittel sind unerlässlich, damit wir Schritt für Schritt weiter in die Qualität der Kindertagesförderung investieren können“, betonte Oldenburg.

Härtefallfonds für DDR-Renten

Im Januar letztmalig Antragstellung möglich

Schwerin – Noch bis zum 31. Januar 2024 können DDR-Rentnerinnen und -Rentner, deren Rentenansprüche bei der Überleitung aus dem DDR-Rentenrecht nicht berücksichtigt worden sind, eine Einmalzahlung des Bundes in Höhe von ursprünglich 2.500 Euro erhalten. „Das Land Mecklenburg-Vorpommern verdoppelt diese Summe als eines von fünf Bundesländern auf insgesamt 5.000 Euro“, hob Sozialministerin Drese hervor.

Ursprünglich war die Antragsfrist am 30. September ausgelaufen. Da viele Anspruchsberechtigte zunächst nicht oder erst zu spät von der Einrichtung des Fonds erfahren hätten, sei durch eine einmalige Fristverlängerung der Bundesregierung nun noch eine Antragsstellung bis zum Ende des Monats möglich, erklärte die Ministerin.

„Die Zahlen zeigen, dass in MV bisher die tatsächlichen Antragszahlen hinter den geschätzten 7.200 Berechtigten zurückgeblieben sind. Ich möchte Sie deshalb eindringlich bitten, diese Verlängerung zu nutzen um eventuell bestehende Ansprüche zu prüfen“, so Drese.

Antragsberechtigt sind bei den DDR-Renten u.a. Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post und des Gesundheits- und Sozialwesens, Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie oder Braunkohleveredlung, Balletttänzerinnen und -tänzer sowie nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind, wenn ihre Netto-Rente weniger als 830€ beträgt.

Auch Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie jüdische Kontingentflüchtlinge können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen aus dem Härtefallfonds erhalten. Eine vollständige Liste aller zu erfüllenden Kriterien stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner Website zur Verfügung.

Die entsprechenden Anträge sind bei der Stiftung Härtefallfonds (Postanschrift: Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum) oder per Mail an gst@stiftung-haertefallfonds.de zu stellen. Eine Antragsübermittlung an das Sozialministerium MV ist ausdrücklich nicht möglich. Die benötigten Formulare finden Betroffene auf den Seiten des BMAS.

„Dort erhalten Betroffene auch Hilfe bei der Antragsstellung. So werden unter anderem die häufigsten Fragen zum Härtefallfonds ausführlich beantwortet. Zusätzlich steht unter der Rufnummer 0800/7241634 eine eigens eingerichtete Hotline bereit, die montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr bei Fragen zum Antragsverfahren unterstützt“, betonte Drese.

Drese: „Mir ist bewusst, dass eine solche Einmalzahlung, auch trotz der Verdoppelung durch das Land, nicht alle Erwartungen der Betroffenen erfüllt. Trotzdem hoffe ich sehr, dass Sie sich und ihr Umfeld informieren, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und Härtefälle so zumindest abzumildern.“

Startchancen-Programm des Bundes kommt

Oldenburg: Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich muss fallen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Bildungsministerin Simone Oldenburg beklagt die langwierigen und zähen Verhandlungen mit der Bundesregierung zum Startchancen-Programm. „Die Bundesregierung hat die Länder zu lange hingehalten.

Dadurch geraten die Länder jetzt unter Zeitdruck, wenn das Programm noch pünktlich starten soll. Die Äußerung der Bundesbildungsministerin, die Bund-Länder-Vereinbarung zum Startchancen-Programm sei ein nächster Meilenstein, kann ich deshalb nicht nachvollziehen. Dieser Schritt ist längst überfällig“, kritisierte Oldenburg.

Mit dem Startchancen-Programm sollen 4.000 allgemein bildende und berufliche Schulen in Deutschland unterstützt werden, an denen ein hoher Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler lernt. Ziel ist es, die Chancengerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen zu erhöhen und den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln.

Das Programm soll zum Schuljahr 2024/2025 starten und hat eine Laufzeit von 10 Jahren. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt dafür bis zu einer Milliarde Euro jährlich zur Verfügung. Um die Bundesförderung zu erhalten, müssen sich die Länder in gleichem Umfang engagieren. Mecklenburg-Vorpommern rechnet über das Startchancen-Programm mit 17 bis 18 Millionen Euro pro Jahr.

„Das Startchancen-Programm ist nicht der angeküdigte große Wurf“, sagte die Bildungsministerin. „Es gilt nicht nur, ärmere Kinder und Jugendliche zu unterstützen, sondern es muss darum gehen, alle Schüllerinnen und Schüler gleichermaßen zu fördern und endlich auch die Länder in der Bildungspolitik für die Beschulung der Geflüchteten zu unterstützen.

Gleichzeitig zum Startchancen-Programm brauchen wir von der Bundesregierung ein klares Bekenntnis zum DigitalPakt 2.0. Das gibt es noch immer nicht. Sicher ist bis jetzt ein Ende mit offenem Ausgang. Deswegen gibt es nur eine Lösung: Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich muss fallen“, forderte Oldenburg.

Neuregelungen ab 2024

Schwerin – Im Jahr 2024 treten gleich mehrere Neuregelungen in den Bereichen Soziales, Pflege und Gesundheit in Kraft. „Die Bürgerinnen und Bürger können ab dem kommenden Jahr sowohl landes- als auch bundesweit von Ausweitungen staatlicher Unterstützungsleistungen profitieren“, kündigt Sozialministerin Stefanie Drese an. Dies sei angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten besonders wichtig, um die Menschen zu entlasten und soziale Teilhabe zu ermöglichen, so Drese.

Änderungen stehen bei mehreren Leistungen und Fördermöglichkeiten an. Ab dem 1. Januar 2024 treten unter anderem folgende Regelungen in nachfolgenden Bereichen in Kraft:

Soziales

Erhöhung des Mindestlohns

  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt um 41 Cent auf 12,41 Euro.

Anstieg der Mindestvergütung für Auszubildende

  • Auszubildende im ersten Lehrjahr erhalten mindestens 649 Euro im ersten Lehrjahr und damit 29 Euro mehr als bisher.

Erhöhung der Grundsicherung

  • Empfänger:innen von Bürgergeld und Sozialhilfe erhalten rund 12 Prozent mehr Unterstützung. Für eine alleinstehende erwachsene Person, die Bürgergeld bezieht, sind das beispielsweise 563 Euro und damit 61 Euro mehr als zuvor.

Kinderzuschlag steigt

  • Eltern, deren Einkommen nicht oder nur knapp für die Familie reicht, erhalten ab dem 1. Januar 2024 mehr Unterstützung durch den Kinderzuschlag: der mögliche Höchstbetrag steigt dann auf 292 Euro pro Monat und Kind, bislang waren es 250 Euro.

Mehr Zuschüsse für Schulbedarfe

  • Eltern, die Bürgergeld, Kindergeld oder Wohngeld beziehen, können Leistungen aus dem sogenannten Bildungspaket für Schulbedarfe beziehen. Ihr Anspruch erhöht sich um 12 Prozent auf 195 Euro pro Schuljahr.

Förderung von Projekten für Jugendbeteiligung

  • Kommunen in MV können Förderungen für Projekte zur Jugendbeteiligung erhalten. Insgesamt stehen 2024 dafür rund 400.000 Euro zur Verfügung.

Mehr Unterstützung für Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen

  • Unternehmen in MV können Zuschüsse beantragen, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Hierfür stehen 11 Millionen Euro zur Verfügung.

Höhere Ausgleichsabgabe

  • Gleichzeitig erhöht sich die sogenannte Ausgleichsabgabe für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, wenn sie keinen einzigen Menschen mit einer Schwerbehinderung anstellen auf bis zu 720 Euro je unbesetztem Arbeitsplatz.

Neues Soziales Entschädigungsgesetz

  • Das Soziale Entschädigungsrecht wird durch ein weiteres Sozialgesetzbuch, das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV), auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Das SGB XIV bündelt u.a. die Rechte für Opfer von Gewalttaten und Terroranschlägen, Kriegsopfern oder Impfgeschädigten. Bereits anerkannte Versorgungsberechtigte erhalten ihre monatlichen Geldleistungen weiter, erhöht um einen Betrag von 25 Prozent.

Pflege

Erhöhung der Zuschüsse für stationäre Pflege

  • Die prozentualen Zuschüsse zum Eigenanteil an den Pflegekosten für Pflegeheimbewohner:innen steigen: im ersten Jahr von bisher 5 auf 15 Prozent, im zweiten Jahr von bisher 25 auf 30 Prozent, im dritten Jahr von bisher 45 auf 50 Prozent und ab dem vierten Jahr von bisher 70 auf 75 Prozent.

Anstieg der Pflegesachleistungen

  • Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 erhalten 5 Prozent mehr Leistungen. Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 erhält dann beispielsweise 761 Euro statt bisher 724 Euro. Pflegesachleistungen können ausschließlich für ambulante Pflegedienstleistungen aufgewendet werden.

Anstieg des Pflegegeldes

  • Auch das sogenannte Pflegegeld für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 steigt um 5 Prozent. Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 erhält so beispielsweise 332 Euro statt bisher 316 Euro zur freien Verfügung.

Ausweitung des Pflegeunterstützungsgeldes

  • Angehörige einer pflegebedürftigen Person können sich in akuten Pflegesituationen ab 2024 jährlich statt bisher einmalig bis zu 10 Tage unter vollem Lohnausgleich freistellen lassen.

Gesundheit

Erhöhung der Kinderkrankentage

  • Eltern können pro Kind und Elternteil 15 statt 10 bezahlte Kinderkrankentage in Anspruch nehmen.

Weiterführung der telefonischen Krankschreibung

  • Auch 2024 können Eltern kranker Kinder eine telefonische Krankschreibung bei ihrem Kinderarzt erhalten. Das gilt auch für erwachsene Patient:innen. Sie müssen sich an ihren Hausarzt wenden.

Schuldgeldbefreiung für Pflege- und Gesundheitsberufe

  • Auszubildene in den Berufen Kranken- und Altenpflegehilfe, Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Diätassistenz und medizinische:r Bademeister:in müssen ab 2024 in MV kein Schulgeld mehr bezahlen. Die Kosten in den kommenden zwei Jahren werden mit jährlich 3 Millionen Euro Landesmitteln übernommen.

Wolfgang Schäuble gestorben

Schwesig: Deutschland verliert eine starke Persönlichkeit

Schwerin – Zum Tod des früheren Bundestagspräsidenten und Bundesministers Wolfgang Schäuble erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: „Wolfgang Schäuble hat die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland geprägt.

Präsident des Bundestages, Finanzminister, Innenminister, Fraktionsvorsitzender, Chef des Bundeskanzleramtes – er hat eine Vielzahl von Ämtern übernommen und sie alle mit seinem ganz eigenen Stil ausgefüllt. Die Deutsche Einheit hat er maßgeblich mit auf den Weg gebracht. Mit mehr als 50 Jahren Amtszeit war er so lange Abgeordneter des Deutschen Bundestags wie niemand zuvor. Deutschland verliert einen großen Parlamentarier und eine starke Persönlichkeit.

Wolfgang Schäuble ist Opfer eines brutalen Attentats geworden. Es verdient allergrößten Respekt, dass er auch nach diesem einschneidenden Erlebnis all seine Kraft in den Dienst der Bundesrepublik Deutschland gestellt hat.

Ich habe Wolfgang Schäuble sehr geschätzt. Wir haben im Bundeskabinett respektvoll und konstruktiv zum Wohle der Menschen zusammengearbeitet. Dabei habe ich seine enorme Erfahrung und Sachkenntnis und auch seine Bereitschaft zu Kompromissen kennengelernt. Gerne erinnere ich mich an unsere Gespräche und seine Zeitzeugenberichte über den Mauerfall und die Deutsche Einheit. Mein tiefes Mitgefühl gehört seiner lieben Frau und seinen Angehörigen.“

Steuererleichterungen im Jahr 2024

Schwerin – Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Es gibt auch noch gute Nachrichten. Bundesweit greifen im nächsten Jahr wichtige Steuererleichterungen. Die Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern können sich über 120 Mio. Euro Steuerentlastungen in 2024 freuen.“

Ab dem 1. Januar 2024 treten mit dem Inflationsausgleichsgesetz, dem Zukunftsfinanzierungsgesetz und dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz mehrere gesetzliche Maßnahmen in Kraft, die die Steuerlast von Bürgerinnen und Bürgern mindern:

Der Grundfreibetrag erhöt sich um 696 Euro auf 11.604 Euro. Zudem erhöht sich der Kinderfreibetrag um 360 Euro auf 6.384 Euro pro Kind.

Beispielhaft wird dadurch ein alleinstehender Werftarbeiter (Schiffbauer: 32.659 Euro) um etwa 270 Euro entlastet und ein Lehrerehepaar mit zwei Kindern (Einstieg A13 mit Familienzuschlag) spart jährlich etwa 1.000 Euro an Steuern.

Die Einkommenshöchstgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage erhöhen sich von 20.000 Euro auf 40.000 Euro bei einer Einzelveranlagung und von 40.000 Euro auf 80.000 Euro bei einer Zusammenveranlagung. Zudem sind künftig Vorteile, die einem Arbeitnehmer im Rahmen eines gegenwärtigen Dienstverhältnisses aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Vermögensbeteiligungen gewährt werden, bis zu einem Betrag von 2.000 Euro steuerfrei.

Beispielhaft wirken sich die Neueregelungen bei einem Ehepaar mit einem Haushaltseinkommen von insgesamt 70.000 Euro und einem von ihrem Arbeitgeber gewährten Vorteil von 5 Euro pro Monat folgendermaßen aus, wenn beide die Investition um jeweils 35 Euro aufstocken: Bisher bestand kein Anspruch auf eine staatliche Förderung. Künftig können die Ehegatten im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung eine Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von insgesamt 160 Euro beantragen.

Darüber hinaus sind alle Leistungen, die Privatpersonen im Rahmen des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes im Dezember 2022 (sog. „Dezemberhilfe“) erhalten haben, einkommenssteuerfrei.

Insgesamt sorgen die aufgeführten Maßnahmen zu einer Minderung der Einkommensteuerlast von bundesweit 15 Mrd. Euro. Hiervon entfallen etwa 120 Mio. Euro auf die Bürgerinnen und Bürger in MV.

Neues Entschädigungsrecht ab 1. Januar 2024

Schwerin – Das Soziale Entschädigungsrecht wird durch ein weiteres Sozialgesetzbuch, das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV), auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Das SGB XIV löst das Bundesversorgungsgesetz, das Opferentschädigungsgesetz und weitere Gesetze und Verordnungen ab und orientiert sich an den aktuellen Bedarfen der betroffenen Menschen.

„Ziel der Reform ist die Verbesserung von Leistungen und die Bündelung des Rechts für Opfer von Gewalttaten und Terroranschlägen, Kriegsopfer oder Impfgeschädigte“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit. Die vielen verschiedenen Leistungen, u.a. Geld- und Teilhabeleistungen, Krankheitsbehandlungsleistungen oder Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, sollen nach Angabe von Drese eine würdevolle Versorgung ermöglichen und dazu beitragen, Gesundheitsstörungen zu heilen und chronische Krankheitsverläufe zu verhindern.

Zudem werden schnelle Hilfen, beispielsweise in den Traumaambulanzen des Landes, auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Eine neue Regelung zur Beweiserleichterung kommt insbesondere Opfern sexueller oder psychischer Gewalt zugute.

„Bereits anerkannte Versorgungsberechtigte müssen derzeit unaufgefordert nichts unternehmen. Sie erhalten ihre monatlichen Geldleistungen weiter, erhöht um einen Betrag von 25 Prozent. Ein Antrag muss dafür nicht gestellt werden“, verdeutlichte Drese.

Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) das Versorgungsamt Schwerin. Es bearbeitet alle Anträge zentral für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Das Versorgungsamt Schwerin übersendet allen anerkannten Versorgungsberechtigten einen Bescheid über ihre individuellen Entschädigungsleistungen nach dem neuen SGB XIV ab dem 1. Januar 2024 sowie weitere notwendige Informationen, insbesondere zum Wahlrecht der Berechtigten. Fragen zum jeweiligen Einzelfall können nach Erhalt des Bescheides direkt an das LAGuS gerichtet werden.