Brückenstrompreis des Bundes überdenken

Meyer: Mehrheit der Unternehmen aus MV würde nicht profitieren

Schwerin – Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer hat beim Bund für veränderte Kriterien des Brückenstrompreises geworben. Derzeit plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen Brückenstrompreis von sechs Cent pro Kilowattstunde für einen klar definierten Empfängerkreis.

Dabei handelt es sich um energieintensive Industrieunternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen sowie neue energieintensive Transformationsindustrien. Der Brückenstrompreis soll zeitlich befristet werden und spätestens 2030 automatisch auslaufen.

„Mecklenburg-Vorpommern unterstützt grundsätzlich den Ansatz eines Industriestrompreises. Die relativ starre Eingrenzung des Brückenstrompreises zielt allerdings ausschließlich auf energieintensive Industrieunternehmen ab, die im internationalen Wettbewerb stehen. Die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern ist durch kleine und mittlere Unternehmen geprägt. Die Mehrheit dieser Unternehmen wird mit diesem Brückenstrompreis nicht entlastet werden, obwohl sie national sowie international im Wettbewerb steht. Deshalb braucht es eine weitergehende Regelung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Nach jetzigem Stand der Planungen vom Bund würden nur 46 Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern von der Regelung profitieren.

Parallel zur Einführung eines Brückenstrompreises muss es nach Einschätzung von Wirtschaftsminister Meyer eine grundlegende Reform der Netzentgelte, Umlagen und Steuern geben. Auf Initiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben die Energieminister aller Länder auf der Energieministerkonferenz am 30. März erklärt, dass sie die Neuregelungen der Netzentgeltproblematik für erforderlich halten.

Ziel ist eine gerechte Finanzierung der Netzausbaukosten und damit eine erfolgreiche Energiewende zu gewährleisten. „Eine Reform der Netzentgelte ist dringend erforderlich, um die kleineren und mittleren Unternehmen wettbewerbsfähig zu halten sowie die Bevölkerung von hohen Strompreisen zu entlasten“, sagte Meyer.

Nationalpark Unteres Odertal

Schwerin – Bundesumweltministerin Steffi Lemke trifft die Umweltminister Axel Vogel (Brandenburg) und Till Backhaus (Mecklenburg-Vorpommern) zum Austausch über einen besseren Schutz der Oder

Bundesumweltministerin Steffi Lemke und die Umweltminister Axel Vogel (Brandenburg) und Dr.Till Backhaus (Mecklenburg-Vorpommern) haben sich am Vorabend der BMUV-Oderkonferenz bei einem Besuch im Nationalpark Unteres Odertal über notwendige Maßnahmen ausgetauscht, um das sensible Ökosystem der Oder zu revitalisieren und vor weiteren Schäden besser zu schützen. Die Minister*innen unterstrichen die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern, die Regeneration der Oder schnellstmöglich voranzutreiben und konkrete Maßnahmen zum Beispiel zur Renaturierung des Ökosystems zu unterstützen.

Das gemeinsame Verständnis der Minister*innen ist es, dass die Erholung des Ökosystems von zentraler Bedeutung ist und jegliche zusätzliche Belastungen für die Oder verhindert werden müssen. Die Minister*innen teilten außerdem die große Sorge vor einem erneuten Fischsterben, falls die Salzeinleitungen auf polnischer Seite unverändert hoch bleiben und damit in den Sommermonaten die Bedingungen für die Vermehrung der toxischen Alge günstig sind.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Zentral ist jetzt, dass die Oder gut geschützt und schnell revitalisiert wird. Wir versuchen auf allen politischen Ebenen, ein erneutes Fischsterben zu verhindern und die Oder als einzigartiges Ökosystem und Lebensader für die Region zu erhalten. Es kommt in diesen Wochen darauf an, dass in Polen die Salzeinleitungen angepasst werden und wir dadurch eine erneute massenhafte Vermehrung der giftigen Alge verhindern können.

Als Umwelt­minister sind wir uns einig, dass alle zusätzlichen Belastungen der Oder verhindert werden müssen. Diese gemeinsame Feststellung nehme ich auch mit in die Gespräche mit meiner polnischen Amtskollegin Moskwa und Bundesminister Wissing zum Oderausbau. Der Oderausbau stellt eine vermeidbare zusätzliche Belastung für das Ökosystem dar und steht damit der Erholung des Flusses entgegen.“

Landesumweltminister Axel Vogel: „Die Bilder aus dem letzten Sommer an der Oder sind uns allen noch im Gedächtnis. Diese Umweltkatastrophe muss uns eine Warnung sein, sorgsamer mit der Oder umzugehen. Brandenburg hatte nach dem Fischsterben umgehend die Einleitungen in die Oder überprüft und den Fischereibetrieben schnell finanzielle Unterstützung zukommen lassen.

Damit sich das geschädigte Ökosystem und der deutschlandweit einzige Auennationalpark erholen können und um ein erneutes Fischsterben zu verhindern, ist eine Reduzierung der Salzfrachten auf polnischer Seite unabdingbar. Vor dem Hintergrund der ökologischen Katastrophe des letzten Jahres muss der bislang geplante Oderausbau umgehend überprüft werden. Dafür hat sich Brandenburg auch in der Umweltministerkonferenz stark gemacht. Ich begrüße es ausdrücklich, dass sich Bundesministerin Lemke auf der morgigen Oderkonferenz ebenfalls dafür einsetzen will.“

Landesumweltminister Till Backhaus: „Zunächst einmal ist es bedauerlich und enttäuschend, dass von polnischer Seite keine Teilnahme an der heutigen Zusammenkunft erfolgt. Mecklenburg-Vorpommern ist zwar kein direkter Anrainer der Oder, aber unser Land bekommt die Auswirkungen von Umweltkatastrophen in dem Gewässer direkt zu spüren – und nichts Anderes war das Fischsterben im Juli und August des vergangenen Jahres. Nicht nur der Natur wurde geschadet und noch immer ist kaum zu ermessen, wie sich der Schaden langfristig auswirken wird, auch der Tourismuswirtschaft und der Fischerei im Kleinen Stettiner Haff wurde Schaden zugefügt.

Wer kommt dafür eigentlich auf, frage ich mich? Als Ursache des Fischsterbens wurde eine massive Algenblüte ausgemacht. Aber die Voraussetzung für die Massenvermehrung war menschengemacht. Dabei geht es mir nicht darum, allein auf die polnische Seite zu zeigen. Wir Menschen sind gemeinsam gefordert, dafür zu sorgen, dass sich so ein Ereignis nicht wiederholt. Wir müssen den tatsächlichen Ursachen auf den Grund gehen, die Meldeketten verbessern und Personal an den richtigen Stellen einsetzen. Um dies zu besprechen, wäre eine Beteiligung von polnischer Seite wünschens­wert.

Mecklenburg-Vorpommern hat gute Kontakte zum Marschallamt der Woiwodschaft Westpommern und ich würde mir wünschen, dass wir auch auf den anderen Ebenen eine so gute Zusammenarbeit erreichen.“

Nach der Umweltkatastrophe in der Oder im Sommer 2022 ist das Ökosystem der Oder schwer geschädigt. Mehrere hundert Tonnen toter Fische und anderer Lebewesen wurden letzten Sommer aus der Oder geborgen. Die Revitalisierung und Erholung der Oder steht seitdem im Fokus, um das Flussökosystem als Lebensader für Mensch und Natur in der Region dauerhaft zu erhalten.

Konkrete Maßnahmen und Förderprogramme, die der Revitalisierung der Oder helfen sollen werden im Rahmen der Oderkonferenz des Bundesumweltministeriums in Schwedt (Oder) am 6. Juni 2023 vorgestellt.

Bergung von Munitionsaltlasten

Backhaus fordert mehr Tempo

Wismar – Anlässlich des Besuchs von Außenministerin Baerbock in Wismar, appelliert Umweltminister Dr. Till Backhaus, bei der Munitionsbergung aus der Ostsee, schneller voranzukommen.

„Seit 2019 habe ich zusammen mit der damaligen Bundesumweltministern Svenja Schulze, um eine Lösung für diese umweltgefährdende Problematik gerungen und dazu mehrere UMK-Befassungen herbeigeführt, die zu wegweisenden Beschlüssen geführt haben. Meine Erwartung ist, dass der Bund nun endlich gemeinsam mit den Ländern die notwendigen Schritte zügig geht.

Anlässlich der Kick-Off-Veranstaltung für das Sofortprogramm am 17. Februar 2023 im BMUV in Berlin wurde noch von einem Start für die Bauarbeiten einer großen Plattform im Jahr 2023 ausgegangen. Dies schien mir schon damals völlig unrealistisch. Inzwischen wurde der Starttermin nach hinten verlagert, und es ist auch nicht mehr klar, ob es überhaupt zu einem umfassenden Neubau einer Plattform kommt. Stattdessen wird auf Wissenschafts- und Expertenebene quasi eine Pilotphase mit Voruntersuchungen und ersten Versuchsbergungen geplant.

Mir ist es wichtig, dass mein Haus bei den Planungen und Planänderungen auf direktem Wege umfassend und transparent eingebunden wird – sowohl beim Sofortproramm als auch beim langfristigen Programm. Es darf sich nicht der Eindruck verstetigen, dass Mecklenburg-Vorpommern nachrangig behandelt wird. Am Ende müssen wir alle zusammen erfolgreich sein, damit die Arbeiten dann auch abgesichert in eine dauerhafte Routine-Phase übergehen können.

MV verfügt über eine weitreichende Infrastruktur und Expertise auf dem Gebiet der Unterwassertechnologie zur Erkundung und Bergung von Munitionsaltlasten. Ich gehe davon aus, dass auch diese bei den weiteren Aktivitäten einbezogen werden.

Außerordentlich wichtig ist mir auch, dass wir die übergeordneten Fragestellungen für die Gesamtplanung ab 2026 möglichst zügig angehen. Dafür habe ich mich mehrfach für die Einberufung einer Ressort-übergrei­fenden Bund/Länder-Arbeitsgruppe auf Management-Ebene ausgesprochen. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir diese große Aufgabe nicht allein im Rahmen der Umweltressorts bewältigen können.

Das wichtigste Thema wird sein, eine Lösung für die dauerhafte Finanzierung der Munitionsbergung zu finden. Die Bundeswasserstraße (deutsche Ostsee) befindet sich im privatrechtlichen Eigentum des Bundes. Die sich darauf befindlichen Munitionsaltlasten stehen ebenfalls im Eigentum des Bundes. Entsprechend wird die Rechtslage hier von der Landesregierung so eingeschätzt, dass der Bund als Zustandsstörer (Verursacher) zu betrachten ist und damit zunächst verantwortlich ist. Sollten wir am Ende zu einer abweichenden Lösung kommen, bedarf es dafür eines Staatsvertrags – auch als haushaltsbegründende Unterlage. Ähnlich ist übrigens auch das Konstrukt des Havariekommandos – allerdings mit der wichtigen Festlegung, dass die Kosten der Bearbeitung von Havarien durch den Verursacher (Handlungsstörer) zu erfolgen hat.

Schließlich sind aus meiner Sicht drei Punkte entscheidend:

  1. Die Ostsee ist als Modellregion festgelegt
  2. Die Finanzierung muss transparent dargestellt werden
  3. Das Vorhaben kann in Plattform und Maßnahmen zur Bergung getrennt sein.

Ich erwarte, dass all diese Überlegungen heute bei den Gesprächen in Wismar eine Rolle spielen werden“, so Backhaus.

Alle Jahre wieder: erneute Rentendiskussion

Schwesig: Abschaffung der Rente mit 63 wäre ungerecht und rücksichtslos

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute Forderungen des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Jens Spahn nach Abschaffung der Rente mit 63 zurückgewiesen.

„Das wäre ungerecht und würde die Menschen hart treffen, die ihr ganzes Leben lang und oft mit vollem körperlichen Einsatz hart gearbeitet haben. Wir haben bei der Einführung der Rente für besonders langjährig Versicherte sehr genau abgewogen, wer von dieser Regel profieren soll. Sie gilt nur für diejenigen, die in diesem Alter bereits 45 Versicherungsjahre aufweisen.

Das sind zum Beispiel der Dachdecker, die Pflegekraft, die Verkäuferin hinter der Käsetheke im Supermarkt. Sie haben ihr ganzes Berufsleben lang in die Rentenkasse eingezahlt und viel zum Wohlstand unseres Land beigetragen. Es ist es für mich auch ein Zeichen des Respekts, dass sie nach dieser langen Zeit ohne Abschläge in Rente gehen können.

Deshalb empfinde ich es als rücksichtlos, dass Herr Spahn diejenigen, die nach einem langen Berufsleben mit 63 nicht mehr können, auf die Erwerbsminderungsrente verweisen will“, sagte die Ministerpräsidentin. Dem demografischen Wandel sei Rechnung getragen worden, indem mit dem Renteneintrittsalter auch das Eintrittsalter für die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte schrittweise angehoben werde.

„Ganz ohne Zweifel ist es so, dass wir uns in Deutschland stärker um die Fachkräftesicherung kümmern müssen. Wir werden den Fachkräftebedarf nur mit guter Ausbildung, attraktiven Löhnen und familienfreundlichen Arbeitsbedingungen sichern können. Dafür könnten gerade diejenigen mehr tun, die in den letzten Monaten immer wieder das Renteneintrittsalter und nun auch die Rente mit 63 in Frage stellen“, so die Ministerpräsidentin.

Krankenhausreform

Drese: Wesentliche Stellschraube der Krankenhausreform ist die Änderung des derzeitigen Finanzierungssystems

Berlin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese sieht Bund und Länder gemeinsam in der Pflicht, die geplante Krankenhausreform konstruktiv und lösungsorientiert auszugestalten. „Die Klinikreform ist notwendig und überfällig, um den ökonomischen Druck auf unsere Krankenhäuser zu verringern und Fehlanreize zu vermeiden. Dabei müssen medizinische Aspekte Vorrang vor rein wirtschaftlichen Kriterien haben“, betonte Drese bei einem Parlamentarischen Abend in der Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommerns in Berlin am Mittwoch.

Eine ganz wesentliche Stellschraube für die Neustrukturierung sieht Drese in der Änderung des derzeitigen Finanzierungssystems. Das Fallpauschalensystem habe an vielen Stellen zu Fehlentwicklungen geführt. „Die vorgesehene Einführung einer Vorhaltefinanzierung bietet deshalb große Chancen gerade für Mecklenburg-Vorpommern, um die Krankenhäuser zukunftssicher und krisenfest zu machen“, sagte Drese.

Essentiell sei jedoch, dass in der Ausgestaltung und Umsetzung der Reform die Belange von dünn besiedelten Flächenländern ausreichend berücksichtigt werden. MV habe eine geringe Bevölkerungszahl, gleichzeitig seien als beliebtes Urlaubsland aber regelmäßig auch große Mengen an Touristen medizinisch zu versorgen.

Drese: „Die Krankenhausreform braucht deshalb Öffnungsklauseln und Ausnahmen, die den regionalen Besonderheiten Rechnung trägt. Den Ländern muss ausreichend Gestaltungsspielraum zugestanden werden. Dazu gehört auch, dass eine Eingruppierung der Krankenhäuser in Leistungsgruppen letztlich final durch das Land als Planungsbehörde erfolgt.“

Die Ministerin kündigte an, die Interessen Mecklenburg-Vorpommerns bei der Krankenhausreform weiter offensiv zu vertreten. „Dabei gilt es auch deutlich zu machen, dass Mecklenburg-Vorpommern, wie andere ostdeutsche Bundesländer auch, bereits einschneidende Strukturveränderungen in der Krankenhauslandschaft vorgenommen hat. Wir brauchen deshalb jeden Krankenhausstandort im Land,“ so Drese.

Reform des Unternehmenssanktionenrechts

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Kleinere und mittlere Firmen sollten gegenüber Konzernen nicht überproportional belastet sein.“

Berlin – „Strafrechtliche Sanktionen belasten den Mittelstand gegenüber großen Unternehmen noch immer überproportional stark. Denn Sanktionen treffen kleine und mittlere Firmen härter als große. Das möchten wir ändern mit der Anregung, erneut über ein Unternehmenssanktionenrecht nachzudenken. Auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister diese Woche in Berlin legt Mecklenburg-Vorpommern einen entsprechenden Beschlussvorschlag vor.

Darin soll der Bundesminister der Justiz gebeten werden, einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen. Bereits die Bundesregierung der vergangenen Wahlperiode hatte erkannt, dass es eine Lücke bei der möglichen Reaktion auf Unternehmenskrimina­lität gibt. Diese Lücke wurde aufgrund der Bundestagswahl jedoch nicht mehr geschlossen.

Ein eingeleitetes Gesetzgebungsverfahren konnte nicht mehr abgeschlossen werden und ist somit obsolet. Nun muss das Thema erneut angegangen werden“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt vor der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) in Berlin.

„Nach geltendem Recht können Straftaten, die von juristischen Personen und Personengruppen aus Verbänden heraus begangen werden, gegenüber dem Verband nur mit einer Geldbuße von maximal zehn Millionen Euro geahndet werden. Für Global-Player oder deutschlandweite Konzerne ist diese Strafzahlung mit Sicherheit keine emp­findliche Sanktion.

Kleine und mittelständische Unternehmen dagegen können durch Geldbußen empfindlich getroffen werden. Das ist eine Ungleichbehandlung. Die Sanktionierung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben sollte aus meiner Sicht jedoch auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage gestellt werden, so wie es bereits geplant war.

Das geltende Recht reicht für die Bekämpfung von Unternehmenskriminalität nicht in jeder Hinsicht aus. Ich werbe daher auf der JuMiKo dafür, den Bedarf für die Ausweitung der Sanktionsmöglichkeiten erneut anzuerkennen. Dabei sind das Sanktionsinteresse und das Gebot einer effektiven Verfolgung miteinander in Einklang zu bringen“, so Justizministerin Bernhardt.

Änderungen am Heizungsgesetz gefordert

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute ihre Kritik am geplanten Heizungsgesetz erneuert

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute ihre Kritik am geplanten Heizungsgesetz erneuert. „Das Gesetz ist dringend überarbeitungsbedürftig. Dafür sollte man sich die nötige Zeit nehmen. Die Wärmewende ist ja ein richtiges und wichtiges Ziel. Aber sie wird nur funktionieren, wenn die Menschen mitgenommen werden“, erklärte die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern heute in Schwerin.

Auch aus dem Kreis der Länder gebe es erhebliche Bedenken gegen das Gesetz. „Die norddeutschen Länder haben eine gemeinsame Stellungnahme eingebracht, die in fast allen Punkten eine Mehrheit im Bundesrat gefunden hat. Die Bundesregierung wäre gut beraten, die Vorschläge der Länder aufzugreifen“, sagte Schwesig weiter.

Dringend erforderlich sei mehr Technologieoffenheit. „Die Wärmepumpe ist nicht in allen Fällen die beste Antwort. Wir brauchen Offenheit beispielsweise auch für eine Wärmeerzeugung auf der Grundlage von Holz oder Biogas. In Ostdeutschland haben wir zudem sehr gute Erfahrungen mit Fernwärmesystemen gemacht. In Schwerin ist gerade eine neue Geothermie-Anlage eröffnet worden, die einen ganzen Stadtteil mit Hilfe von Fernwärme und erneuerbaren Energien versorgt. Eigentlich müsste an erster Stelle ein Ausbau der Fernwärmenetze stehen.“

Dringend geändert werden müssten auch die Altersgrenzen. „Es reicht nicht aus, die 80-Jährigen von der Pflicht zum Heizungswechsel im Sanierungsfall auszunehmen. Auch mit 70 ist es nur schwer möglich, einen Kredit zu erhalten. Mecklenburg-Vorpommern plädiert dafür, auf das Renteneintrittsalter zu gehen. Das wäre ein wichtiges Signal für die älteren Menschen im Land“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Einigung beim Whistleblowerschutz

Berlin – Vertreterinnen und Vertreter von Bundestag und Bundesrat haben sich am 9. Mai 2023 auf Änderungen am Hinweisgeberschutzgesetz geeinigt. Der Kompromiss enthält insbesondere Änderungen zu den Meldewegen für anonyme Hinweise, zu Bußgeldern und zum Anwendungsbereich des Gesetzes.

Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Umgang mit Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen in Behörden und Unternehmen; ebenso mit Hinweisen auf mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, auch wenn dabei keine konkreten Straftaten vorliegen. Der Bundestagsbeschluss enthält Vorschriften zur Einrichtung von internen und externen Meldestellen, zu Verfahren und Vertraulichkeit der Meldungen und zu Maßnahmen zum Schutz der Hinweisgeber vor Repressalien – aber auch zu Haftung, Schadensersatz und Bußgeldern im Falle bewusst falscher Angaben.

Der Vermittlungsausschuss schlägt nun vor, auf eine Pflicht, die Abgabe anonymer Meldungen zu ermöglichen, zu verzichten. Dies gilt sowohl für interne als auch auch für externe Meldestellen. Es wird lediglich vorgegeben, dass die Stellen auch anonym eingehende Meldungen bearbeiten sollten. Der Vorschlag enthält zudem eine Regelung nach der hinweisgebende Personen in Fällen, in denen intern wirksam gegen Verstöße vorgegangen werden kann, die Meldung an eine interne Meldestelle bevorzugen sollten.

Informationen über Verstöße sollen nach dem Kompromiss nur noch in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, wenn sie sich auf den Beschäftigungsgeber oder eine andere Stelle, mit der die hinweisgebende Person beruflich im Kontakt stand, beziehen.

Das Gesetz sieht bislang bereits eine Beweislastumkehr vor, wenn die hinweisgebende Person eine Benachteiligung im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit erleidet. Dabei soll es nach der Einigung bleiben. Die Vermutung, dass die Benachteiligung eine Repressalie für den Hinweis ist, soll aber nur dann bestehen, wenn die hinweisgebende Person dies auch selbst geltend macht.

Die maximale Höhe der für Verstöße gegen das Gesetz angedrohten Bußgelder soll nach dem Kompromiss statt 100.000 Euro nur noch 50.000 Euro betragen.

Das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die bis zum 17. Dezember 2021 umzusetzen gewesen wäre.

Es war vom Bundestag am 16. Dezember 2022 beschlossen worden, hat aber in der 1030. Plenarsitzung des Bundesrates nicht die erforderliche Mehrheit von 35 Stimmen erhalten. Da es der Zustimmung der Länderkammer bedarf, konnte es bisher nicht in Kraft treten. Die Bundesregierung hatte am 5. April 2023 beschlossen, ein Vermittlungsverfahren zu verlangen.

Nimmt der Bundestag den Einigungsvorschlag noch in dieser Woche an, so könnte der Bundesrat dem entsprechend geänderten Gesetz in seiner Plenarsitzung am Freitag zustimmen. Das Gesetz könnte dann dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Gemäß den in der Einigung vorgesehenen neuen Vorschriften zum Inkrafttreten soll es zum weit überwiegenden Teil einen Monat nach der Verkündung in Kraft treten – möglicherweise also etwa Mitte Juni 2023.

Härtefallfonds für DDR-Renten

Mecklenburg-Vorpommern tritt offiziell Härtefallfonds für DDR-Renten bei

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich am Härtefallfonds des Bundes für Rentnerinnen und Rentner, deren Rentenansprüche bei der Überleitung aus dem DDR-Rentenrecht nicht berücksichtigt worden sind.

„Durch den Betritt des Landes zur Stiftung Härtefallfonds, der zum heutigen 03. April wirksam wird, werde die Einmalzahlung für anspruchsberechtigte Betroffene unter Einsatz von Landesmitteln verdoppelt“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese mit.

Der Fonds richtet sich an bestimmte Berufs- und Personengruppen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, darunter z.B. Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post und des Gesundheits- und Sozialwesens, Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie oder Braunkohleveredlung, Balletttänzerinnen und -tänzer sowie nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind. Allein in MV sei Schätzungen zu Folge mit ca. 7.200 Berechtigten zu rechnen, so Drese.

Auch Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie jüdische Kontingentflüchtlinge mit niedrigen Renten finden im Härtefallfonds Berücksichtigung und profitieren unter bestimmten Voraussetzungen von den Einmalzahlungen. Antragstellende aller drei Gruppen müssen hierfür zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.

„Nach vielen Jahren ist es endlich gelungen, eine Lösung zu finden. Wir wissen, dass damit bei den Betroffenen nicht alle Erwartungen erfüllt werden können. Mecklenburg-Vorpommern ist aber eines von bisher vier Bundesländern, dass eine 50%-ige Kofinanzierung des Fonds vornimmt und dafür über 20 Millionen Euro Landesmittel in den nächsten Jahren zur Verfügung stellt“, verdeutlichte Drese. Denn mit dem nun offiziell vollzogenen Stiftungsbeitritt des Landes Mecklenburg-Vorpommern erhöht sich für Berechtigte der Zahlbetrag von 2.500 Euro auf 5.000 Euro, betonte die Ministerin.

Betroffene können ihren Antrag bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds in Bochum noch bis zum 30.September 2023 stellen. Weiterführende Informationen zu den zu erfüllenden Voraussetzungen sowie die Antragsformulare finden Betroffene auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Für Fragen oder weitergehende Informationen steht darüber hinaus eine kostenlose Hotline der Stiftung Härtefallfonds von montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter der Nummer 0800/7241634 zur Verfügung.

Krankenhausreform

Schwesig: Krankenhausreform soll Besonderheiten des Ostens berücksichtigen

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat auf der heutigen Konferenz der ostdeutschen Regierungschefinnen und Regierungschefs mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Bedeutung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum hervorgehoben.

„Für uns steht der Mensch im Mittelpunkt. Sowohl die Patientinnen und Patienten als auch unser medizinisches Personal. Die permanente Ökonomisierung macht unser Krankenhaussystem kaputt. Es muss um das Wohl der Patienten gehen und nicht um Gewinn. Deshalb fordern wir schon lange die Abschaffung der Fallpauschalen. In den ostdeutschen Ländern zeigt sich übrigens besonders deutlich, wie sich der demografische Wandel auf eine flächendeckende medizinische Versorgung auswirkt. Vor allem im ländlichen Raum ist diese Entwicklung spürbar“, sagte Schwesig. „Die Krankenhausstrukturreform muss diese Entwicklung berücksichtigen und darf nicht zu Lasten des Ostens gehen.“

Daher sei die Fachkräfteentwicklung, die Entwicklung neuer Berufsfelder und neuer Versorgungsformen in den ostdeutschen Ländern in besonderem Maße voranzutreiben. Zudem sei es notwendig, dem drohenden existentiellen Ärztemangel im ländlichen Raum entgegen zu wirken.

„Dazu setzen wir uns für eine Erhöhung der Landarztquote ein. Ärztlicher Nachwuchs, der in den Regionen ausgebildet wird und dann im ländlichen Raum arbeitet: Das ist das Ziel. Die Zusammenarbeit von ambulant und stationär ist für uns besonders wichtig“, sagte Schwesig.

Die ostdeutschen Ministerpräsidenten haben darüber hinaus die Ankündigung der Ampelparteien begrüßt, soziale Härten bei der Umrüstung von Öl- und Gasheizungen vermeiden zu wollen. Schwesig: „Es ist richtig, dass soziale Aspekte bei der Umrüstung von Heizungen stärker berücksichtigen werden sollen und dass es keinen Umstiegszwang gibt.

Das ist auch eine Frage von gleichen Lebensverhältnisse in Ost und West, denn die Einkommen sind in Ostdeutschland immer noch deutlich niedriger als in den westdeutschen Bundesländern.“ Wichtig sei, dass sich der Koalitionsausschuss auf finanzielle und soziale Unterstützung für die Bürgerinnen und Bürger geeinigt hat. Jetzt müsse es konkret werden.

Weiteres Thema war der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. Manuela Schwesig erklärte dazu: „Sowohl grenzüberschreitende Projekte auf Schiene und Autobahn als auch konkret die Verlängerung der A 20 von Bad Segeberg nach Niedersachsen werden von uns länderübergreifend gefordert. Die A20 ist bei uns im Norden eine entscheidende Lebensader. Das haben wir auch bei der Konferenz beschlossen. Wir ziehen hierbei an einem Strang.“

Entscheidung zur A 20

Günther und Schwesig kritisieren Entscheidung zur A 20: Ost-West-Querung muss auf die Liste der Projekte mit überragendem öffentlichen Interesse

Bremen – Ministerpräsident Daniel Günther und Ministerpräsidentin Manuela Schwesig haben Kritik an der Entscheidung zur Herabstufung des Bedarfs der A 20 geübt.

„Die A 20 ist von überragenden öffentlichen Interesse und muss so behandelt werden. Alles andere wäre ein herber Schlag für die Infrastrukturentwicklung unseres Landes und Norddeutschlands insgesamt. Der Weiterbau der A 20 ist nicht nur ein wichtiges gesamtdeutsches Projekt, sondern auch ein Projekt von europäischer Dimension.“, sagte Günther heute am Rande der Konferenz der Norddeutschen Länder in Bremen.

„Uns bewegt gemeinsam mit Schleswig-Holstein die Verlängerung der A 20 von Bad Segeberg nach Niedersachsen. Die A 20 ist die zentrale Lebensader unseres Landes und ein entscheidendes Verkehrsprojekt der deutschen Einheit, das Ost und West miteinander verbindet.

Wir setzen uns dafür ein, dass diese Verbindung als überragendes öffentliches Interesse eingestuft wird und auch hier eine dringend benötigte Verfahrensbeschleunigung erfolgt. Dazu werden wir auf den Bund noch einmal zugehen. Wir erwarten, dass er hier nachbessert“, sagte Schwesig.

Nach den Worten Günthers sei die Autobahn für Schleswig-Holstein und ganz Norddeutschland von zentraler Bedeutung für die Transformation der Wirtschaft in Richtung Klimaneutralität, für die wirtschaftliche Entwicklung und für die Sicherung des Wohlstandes insgesamt.

„Wir brauchen eine funktionsfähige Ost-West-Querung gerade auch für die Unternehmen, die sich rund um erneuerbare Energien im Norden ansiedeln wollen“, betonte der Ministerpräsident. Auch deswegen sei es absolut unsinnig, die A 20 nicht so schnell wie möglich umzusetzen.

„Das werden Ministerpräsidentin Schwesig und ich in einem gemeinsamen Brief an den Bundeskanzler in aller Deutlichkeit zum Ausdruck bringen und uns für die A 20 einsetzen.“

Soziale Aspekte bei Heizungsumrüstung

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat die Ankündigung der Ampelparteien begrüßt, soziale Härten bei der Umrüstung von Öl- und Gasheizungen vermeiden zu wollen.

„Es ist richtig, dass die Bundesregierung die Frage der Heizungsumrüstung intensiv beraten hat und soziale Aspekte dabei stärker berücksichtigen will. Ich bin vor allem froh, dass es keinen Umstiegszwang gibt“, sagte Schwesig in Schwerin.

Wichtig sei, dass sich der Koalitionsausschuss auf finanzielle und soziale Unterstützung für die Bürgerinnen und Bürger geeinigt hat. Jetzt müsse es konkret werden.

Schwesig sagte weiter: „Klimaschutz kann nicht per Zwang verordnet werden, sondern muss mit Förderanreizen verbunden sein. Die Menschen dürfen nicht überfordert werden. Das ist auch eine Frage der gleichwertigen Lebensverhältnisse zwischen Ost und West und Stadt und Land.“

Windkraftgipfel

Backhaus: Windkraftgipfel muss sich den Namen noch verdienen

Berlin – Das Bundeswirtschaftsministerium hatte am Nachmittag zu einem Windkraftgipfel eingeladen. Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer, der Ressorts der Bundesregierung, der kommunalen Spitzenverbände und der Gewerkschaften tauschten sich über die Herausforderungen des geplanten Ausbaus der Windenergie an Land aus.

Dazu erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Natürlich ist es zu begrüßen, wenn Minister Habeck die Akteurinnen und Akteure der Energie-Transformation an einen Tisch bittet, um sich auszutauschen. Doch wenn nur die alten Probleme und Herausforderungen erneut benannt werden, ist das erstmal nur eine schwache Brise.

Bis zum Folgegipfel muss das BMWK noch reichlich Hausaufgaben erledigen. Zuerst müssen die Netzentgelte angefasst werden. Es kann nicht angehen, dass die Menschen, die die Hauptlast der Transformation vor der eigenen Haustür erleben, die höchsten Strompreise bezahlen müssen. Das haben wir immer wieder angemahnt und ich bin gespannt, wie das in vier Wochen bis zur Neuauflage geändert werden wird. Schließlich geht es ja um Tempo.

Deswegen braucht es auch einen Pakt für Beschleunigung. Die Kosten für die Genehmigungsverfahren, die durch zusätzliches Personal auf Ebene der Kommunen und der Länder entstehen, dürfen nicht allein dort hängenbleiben. Hier ist der Bund gefordert. Und dann dürfen die Berliner Großstädter nicht vergessen, dass die Energiewende sich hauptsächlich in den ländlichen Räumen abspielen wird.

Welche Belastungen dort für die Menschen entstehen, wissen wir. Aber: Welchen Gewinn sollen sie dafür erhalten? Ich plädiere schon lange dafür, dass Sondertarife für Strom und Wärme in den betroffenen Kommunen für die Haushalte und Gemeindekassen erhältlich sein müssen. Hier erwarte ich Lösungen. Am Ende geht es auch darum, woher die Flächen für den Ausbau der erneuerbaren Energien kommen sollen.

Auch hier ist der Bund gefordert. Der Bund muss endlich die verbliebenden Flächen der BVVG an die Länder übergeben, damit vor Ort Gestaltungs­spielraum genutzt werden kann. Ich bin gespannt auf den zweiten Windkraftgipfel, der noch vor dem Sommer stattfinden soll“, so Backhaus.

Brandkatastrophe Alt Tellin

Bund lässt Länder allein

Schwerin – Während der Debatte um den Brandschutz in Tierhaltungsanlagen widerspricht Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus Vorwürfen der grünen Opposition. Das Land habe sehr wohl seine Hausaufgaben gemacht. Mangelhaft sei dagegen die Unterstützung durch das Bundesministerium für Landwirtschaft.

„Unmittelbar nach der Tragödie in Alt Tellin hat MV eine interministerielle Arbeitsgruppe auf Landesebene beauftragt, den Brandschutz in Tierhaltungsanlagen zu analysieren und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Mit klaren Forderungen habe wir uns auf allen Ebenen für konkrete Maßnahmen ausgesprochen. Die wiederhole ich an dieser Stelle, weil wir bis heute kein Gehör und keine Unterstützung erfahren haben:

  • Die Baugesetzgebung muss so verändert werden, dass sich eine Katastrophe wie in Alt Tellin nicht wiederholen kann.
  • Die Bundesregierung muss sich konsequent mit dem Thema Bestandsobergrenzen auseinandersetzen und bundesweit einheitliche Regelungen herbeiführen.
  • Ebenso sollte die Bundesregierung die regionale Begrenzung des Viehbesatzes auf einen ökologisch vertretbaren Wert von zwei Großvieheinheiten pro Hektar prüfen, um künftig eine nachhaltige umweltverträgliche Wertschöpfung in vielen Regionen zu ermöglichen und überregionale Transporte von organischen Düngern aber auch übermäßig lange Tiertransporte zu verhindern.
  • Haltern, die in der Schweinehaltung keine Perspektive mehr sehen, müssen solide Angebote gemacht werden (Herauskaufprogramme).
  • Der Bund muss ein staatliches Investitionsprogramm zur artgerechten Tierhaltung auf den Weg bringen.
  • Der Bund muss sowohl ein staatlich verbindliches Tierwohllabel, als auch eine staatlich verbindliche Herkunftsbezeichnung (Aktion „5D“) etablieren.
  • Der Bund muss ein Beschleunigungsgesetz zum Umbau der Tierhaltung auf den Weg bringen.

Aus Berlin höre ich dazu nichts. Das führt dazu, dass der Bestandsabbau bei den Tierhaltungen in Deutschland weitergeht. Das ist nicht hinzunehmen, denn Ernährungssicherheit ist Daseinsvorsorge.

Wenn Tierhaltungen aus Deutschland ins ost- und südeuropäische Ausland abwandern, drohen uns Abhängigkeiten, wie wir sie auf dem Energiesektor gerade teuer abbauen wollen.

Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sollte uns doch klar vor Augen geführt haben, dass Ernährungssicherheit und Wertschöpfung im eigenen Land wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsstrategie Deutschlands sein muss“, so Backhaus.

Flussgebietsbewirtschaftung Obere Havel

Schwerin – Die für die Wasserwirtschaft zuständigen Ministerien der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, die Senatsverwaltung Berlin und der Bund, vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, haben jetzt eine Kooperationsvereinbarung zur „Flussgebietsbewirtschaftung Einzugsgebiet Obere Havel“ unterzeichnet.

Diese Vereinbarung folgt einem im vergangenen Jahr beschlossenen Eckpunktepapier und einer Verein­barung zum Daten- und Informationsaustausch.

Mit der vorliegenden Kooperationsvereinbarung wird die bund-länderübergreifende Zusammenarbeit zur gemeinsamen Erarbeitung von Bewirtschaftungs­grundsätzen für die Flussgebietsbewirtschaftung im Gebiet der Oberen Havel von der Müritz bis nach Berlin geregelt. Vereinbart wurde, dass mit Hilfe wasser­wirtschaftlicher Modelle sowohl das aktuelle als auch das künftige Wasserdargebot dem derzeitigen und künftigen Wasserbedarf gegenübergestellt werden soll. Darüber hinaus sollen Möglichkeiten der Flussgebiets­bewirtschaftung im Hinblick auf Mangelsituationen in Stauhaltungen und Seen ermittelt werden. Ziel ist es, auf Basis der Ergebnisse Bewirtschaftungsgrundsätze zu vereinbaren, um das Einzugsgebiet Obere Havel unter Beachtung des Gesamtsystems und der jeweiligen Belange gemeinsam und abgestimmt zu bewirtschaften.

Insbesondere infolge der klimabedingten Auswirkungen mit voraussichtlich sinkenden Wassermengen und einem erhöhten Bedarf an Wasser, beispielsweise für Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie für Landwirtschaft und Industrie, ergeben sich neue Anforderungen für die Bewirtschaftung der verfügbaren Wasserressourcen.

Die Notwendigkeit einer verstärkten und abgestimmten Zusammenarbeit wurde auch im zu warmen und zu trockenen Jahr 2022 deutlich. Im vergangenen Sommer kam es infolge der langandauernden Niedrigwasser­periode in der Oberen Havel zu Einschränkungen bei verschiedenen Nutzungen, z.B. bei der Wasserver- und Abwasserentsorgung und der Schifffahrt.

Bezüglich der Schifffahrt wurden umfassende und frühzeitige Maßnahmen, wie die Anordnung von Sammelschleusungen oder das Schließen von Wehren ergriffen. Weitere umfangreiche wasserwirtschaftliche Maßnahmen, wie z.B. die Sperrung von Schleusen, Reduzierung der Grundwasseranreicherung oder die Verlagerung der Wasserförderung auf andere Wasserwerke verhinderten etwa ein weiteres Absinken des Wasserstandes in der Stauhaltung Spandau.

Um die hydrologische Situation an der Oberen Havel detailliert zu erläutern und mögliche weitere Maßnahmen abzustimmen, fanden im vergangenen Jahr Arbeitsgespräche zwischen den Ländern und dem Bund statt. Dabei wurden vielfältige Faktoren erörtert, u.a. die Situation in den Seen und Stauhaltungen, zu erwartende Niederschläge und die Auswirkungen möglicher Maßnahmen.