Impf-Appell an Kita-Beschäftigte

Ministerin Drese setzt auf hohes Verantwortungsbewusstsein von Kita-Beschäftigten und Eltern

Die Corona-Impfung von Eltern ist auch ein wirkungsvoller Schutz für die Kinder.

Die Corona-Impfung von Eltern ist auch ein wirkungsvoller Schutz für die Kinder.

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese appelliert an Kita-Beschäftigte und Eltern von Kita-Kindern, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. „Die Impfung ist auch ein wirkungsvoller Schutz für die Kinder. Geimpfte reduzieren das Risiko einer Ansteckung innerhalb der Einrichtung sowie innerhalb der Familie deutlich“, so die Ministerin.

Da Kinder unter zwölf Jahren derzeit nicht geimpft werden können, hätten Betreuungspersonen eine besonders hohe Verantwortung und Vorbildfunktion. Drese: „Deshalb richte ich meine dringende Bitte an noch nicht geimpfte Kindertagespflegepersonen und Beschäftigte in den Kindertageseinrichtungen sowie an die Eltern von Kita-Kindern. Lassen Sie sich bitte impfen, auch und vor allem Ihren Kindern zuliebe.“

Ministerin Drese verweist bei ihrem Appell auf wissenschaftliche Studien aus Israel und Finnland. Diese zeigen, hohe COVID-Impfraten bei Erwachsenen bieten auch ungeimpften Kindern einen besseren Schutz. „Die Forscherinnen und Forscher berichten, eine höhere Impf-Rate bei den Erwachsenen senkt die Rate positiver Tests bei den ungeimpften Jüngeren erheblich“, so Drese.

Eine klare Absage erteilt die Ministerin der Einführung einer Impfpflicht. „Das ist für mich der falsche Weg“, verdeutlichte Drese. „Die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern sind bei wichtigen Impfungen überdurchschnittlich impfbereit. Ich setze deshalb auch bei den COVID-Impfungen auf das hohe Verantwortungsbewusstsein insbesondere von Kita-Beschäftigten und Eltern“, so die Ministerin.

Drese: „Unser gemeinsames Ziel ist es, dass die Kitas auch im Herbst offenbleiben. Hierfür ist die Impfung der Eltern und von Betreuungspersonen von Kindern und Jugendlichen der beste Schutz, da nicht nur die Wahrscheinlichkeit schwerer Erkrankungen, sondern auch die Übertragung des Coronavirus durch Geimpfte deutlich reduziert ist.“

Landesregierung startet Impfaufruf

Lassen Sie sich impfen! Lass dich impfen!

Schwerin – Die Landesregierung hat in der heutigen Kabinettssitzung einen Impfaufruf gestartet. Der Aufruf wird von einer Vielzahl von Akteuren und Verbänden aus dem Land unterstützt.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und der stellvertretende Ministerpräsident Harry Glawe hatten den Aufruf gestern nach einer Beratung mit den medizinischen Beratern der Landesregierung, Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteschaft, der Wirtschaft, der Gewerkschaften, der Sozialverbände, von Landtagsfraktionen und weiteren gesellschaftlichen Akteuren angekündigt.

Der Aufruf lautet:

Lassen Sie sich impfen. Lass dich impfen. Impfen gegen das Coronavirus ist unser Weg aus der Pandemie. Darauf haben wir in Mecklenburg-Vorpommern von Anfang an gesetzt.

Über Monate waren Verzicht und Einschränkungen von uns allen nötig, um Leben zu retten und Gesundheit zu schützen. Große Solidarität und die Aussicht auf wirksame Impfstoffe haben uns dabei geholfen.

Inzwischen ist vieles wieder möglich: Kinder gehen in die Kita. Kinder und Jugendliche genießen die Sommerferien und wir bereiten den sicheren Schulstart vor. Freunde treffen sich zum Essen, genießen gemeinsam Sport und Kultur. Familien machen Urlaub.

Wir bedanken uns bei der großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger, die sich an die Regeln gehalten haben und damit diese positive Entwicklung möglich gemacht haben.

Jetzt zeigt sich: Das Impfen wirkt. Inzwischen haben 56 % der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern eine erste Impfung und 41 % eine vollständige Impfung erhalten. Genug Impfstoff kommt ins Land, um allen, für die es eine Impfempfehlung gibt und die es wollen, ein Impfangebot zu machen.

Impfen gegen das Coronavirus bedeutet mehr Schutz für jede Einzelne und jeden Einzelnen und für uns als Gemeinschaft.

Wir freuen uns über die niedrigen Infektionszahlen bei uns in Mecklenburg-Vorpommern. Zugleich sehen wir mit Sorge, dass sich neue Virusvarianten verbreiten. Das Coronavirus ist immer noch da. Gemeinsam wollen wir alles daransetzen, eine vierte Welle mit exponentiell steigenden Infektionszahlen wie in anderen europäischen Ländern zu verhindern.

Darum bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, für die es eine Impfempfehlung gibt:

Lassen Sie sich impfen – Lass dich impfen

im Impfzentrum, bei den Haus- oder Fachärzten, beim Betriebsarzt.
für den eigenen Schutz, für Kinder und Geschwister, für die Familie, für andere.
vollständig, das schützt am Besten.

 

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Die Landräte der Kreise und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte
Die Fraktionen des Landtags Mecklenburg-Vorpommern: SPD, CDU, Die Linke
Die Arbeitsgemeinschaft Freie Schulen Mecklenburg-Vorpommern
Der Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
Der DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern
Der DGB Nord
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern
Der Grundschullehrerverband Mecklenburg-Vorpommern
Das HaffNet
Die Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern
Der Hausärzteverband Mecklenburg-Vorpommern
Die Industrie- und Handelskammern Mecklenburg-Vorpommern
Die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
Der Kinderschutzbund Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
Der Landeselternrat Mecklenburg-Vorpommern
Der Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern
Der Landeskulturrat Mecklenburg-Vorpommern
Der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern
Der Landeskreistag Mecklenburg-Vorpommern
Die Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege Mecklenburg-Vorpommern
Der Schulleitungsvereinigung Mecklenburg-Vorpommern
Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern
Der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern
Der Verband Bildung und Erziehung Mecklenburg-Vorpommern
Die Vereinigung der Schulleiter der Gymnasien Mecklenburg-Vorpommern
Die Vereinigung der Unternehmerverbände für Mecklenburg-Vorpommern
Der Rügenbote

Zukunft der Impfzentren in M-V

Schwerin – In Deutschland wird die Zukunft der Impfzentren diskutiert. Der Bund sichert die Finanzierung der Zentren in den Bundesländern bis Ende September ab.

„Die Impfzentren sind von Anfang an ein wesentlicher Baustein zum Vorankommen der Impfkampagne. Sie haben sich bis heute bewährt. Gleichzeitig konnte mit Unterstützung der niedergelassenen Ärzte das Impftempo weiter erhöht werden. Aufgrund des Voranschreitens bei den Impfungen werden die Zentren in der jetzigen Form voraussichtlich nicht mehr so benötigt. Über 900.000 Menschen sind im Land mindestens einmal geimpft, über 650.000 Menschen auch vollständig geimpft.

Jetzt geht es darum, gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten ein Konzept zu erarbeiten, wie die künftige Gestaltung der Impf-Infrastruktur aussehen wird. Wir brauchen eine bedarfsgerechte Impfinfrastruktur, die die ärztliche Versorgung ergänzt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag. Eine Finanzierung dieser neuen, reduzierten Strukturen hat der Bund bis Ende April 2022 zugesagt.

Bereits jetzt ist es so, dass teilweise die Landkreise und kreisfreien Städte für Aktionen verstärkt in die Fläche gehen. „Ein Schwerpunkt der staatlichen Struktur wird zukünftig bei den mobilen Teams liegen. Hier ist Flexibilität immer mehr gefragt. Ob Stadthalle, Bibliothek oder Sporthalle, die Impfungen werden bereits jetzt mobiler. Entscheidend ist es, die künftige Struktur so auszurichten, dass in den Regionen Impfzentren bei Bedarf auch reaktiviert werden könnten. Auch das Thema Auffrischungsimpfungen wird dabei mehr in den Mittelpunkt rücken. Dafür müssen wir eine entsprechende Infrastruktur vorhalten“, so Gesundheitsminister Glawe weiter.

Gesundheitsminister Glawe dankte auch dem Bund dafür, dass er die Finanzierung der Impfzentren übernommen hat. „Es geht in den kommenden Wochen eher darum zu klären, wie der Impfstoff an den Mann oder die Frau kommt. Wichtig ist es, das Potential an Impfwilligen im Land bestmöglich auszuschöpfen. Jeder der will, kann eine Impfung gegen das Corona-Virus bekommen. Auch mit Hinblick auf eine mögliche vierte Welle wegen der Delta-Mutation macht es Sinn, sich weiter impfen zu lassen“, erläuterte Mecklenburg-Vorpommern Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

STIKO-Empfehlung zu AstraZeneca

Schwerin – Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat eine Empfehlung veröffentlicht, wonach alle mit dem Impfstoff AstraZeneca begonnenen Impfserien mit einem mRNA-Impfstoff – wie BioNTec/Pfizer oder Moderna – abgeschlossen werden können.

„Es ist genügend mRNA-Impfstoff in Mecklenburg-Vorpommern vorhanden. Diejenigen, die eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, können mit der zweiten Impfung ein mRNA-Impfstoff-Angebot bekommen. In Mecklenburg-Vorpommern geht es dabei konkret um etwa 18.000 Menschen, die über die Impfzentren für den zweiten Impftermin einen mRNA-Impfstoff erhalten können“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag. Zu ausstehenden AstraZeneca-Impfungen in Arztpraxen liegen keine belastbaren Zahlen vor.

Gesundheitsminister Glawe machte deutlich, dass es auch bei der Terminvergabe bleibt. „Gebuchte Impftermine müssen weder verschoben noch abgesagt werden. Bereits terminierte Zweitimpfungstermine von AstraZeneca-Erstgeimpften bleiben weiter bestehen“, so Glawe weiter. „Ob und inwieweit ein Vorziehen bereits gebuchter AstraZeneca–Zweitimpftermine möglich ist, muss in den kommenden Tagen geklärt werden. Das ist eine logistische Herausforderung für alle Beteiligten“, betonte Gesundheitsminister Glawe.

Bislang galt bei AstraZeneca eine Impfempfehlung für Erst- und Zweitimpfungen mit einem Abstand von 12 Wochen. Nach jüngsten Erkenntnissen der STIKO wäre bei einer Erstimpfung mit AstraZeneca und einer Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff wie BioNTec/Pfizer oder Moderna ein Impfabstand von mindestens vier Wochen möglich.

Für neu zu vereinbarende Termine – also Personen, die noch gar keinen Impftermin haben – gilt: „Es kann zu einem kürzeren Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung der zur Verfügung stehenden Impfstoffe kommen. Dieser muss aber mindestens vier Wochen betragen. Hier wird die technische Umsetzung für die entsprechenden Buchungen in den kommenden Tagen erfolgen. Erst dann können Termine auch so vergeben werden“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

In Mecklenburg-Vorpommern werden für die Impfzentren im Juli insgesamt 223.350 Dosen aller Impfstoffe erwartet (BioNTech: 87.750 Dosen; Moderna: 116.400 Dosen; Johnson & Johnson: 14.400 Dosen, AstraZeneca: 4.800 Dosen). Zusätzlich werden für die Ärzte und Betriebsärzte im Land mindestens 165.000 Impfdosen BioNTech erwartet, zusätzlich auch noch Impfdosen der Hersteller AstraZeneca und Johnson & Johnson.

Impfaktionen für Studierende gestartet

Schwerin – Studierende an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern können sich gegen das Coronavirus impfen lassen. Dafür gibt es in den Hochschulstädten verschiedene Aktionen auf dem jeweiligen Hochschulgelände, von mobilen Impfteams oder in den kommunalen Impfzentren. Wissenschaftsministerin Bettina Martin, Vorpommern-Staatssekretär Patrick Dahlemann, die Rektorin der Universität Greifswald, Prof. Dr. Katharina Riedel, und der Vorsitzende des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) in Greifswald, Hennis Herbst, haben heute in Greifswald gemeinsam an Studierende appelliert, das Angebot zu nutzen. Die Impfungen gegen das Coronavirus sind freiwillig.

„Impfungen sind der Schlüssel, damit wir gut geschützt in den Herbst gehen können“, betonte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Unser gemeinsames Ziel ist es, im Wintersemester wieder Präsenzlehre an den Hochschulen in MV anbieten zu können. Eine hohe Impfrate unter den insgesamt 39.000 Studierenden sowie den Beschäftigten an den Hochschulen bietet dafür gute Voraussetzungen. Ich rufe deshalb Studierende auf, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen und damit nicht nur sich und andere zu schätzen, sondern auch etwas dafür zu tun, dass im neuen Semester wieder mehr Normalität an den Hochschulen einziehen kann. Ich danke allen Helferinnen und Helfern, die dieses Angebot für die Studierenden und für die Beschäftigten an den Hochschulen möglich machen“, sagte Martin.

„Ich bin begeistert, was gerade auch aus dem Antrieb der Studierendenschaft heraus, in so kurzer Zeit auf den Weg gebracht wurde. Die beste Anerkennung für alle Akteurinnen und Akteure ist jetzt eine hohe Impfbereitschaft. Die Zahlenerhebung des AStA ist schon jetzt Beleg dafür“, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann.

„In Anbetracht der derzeitigen Infektionszahlen und Impfstoffverfügbarkeit wächst unsere Hoffnung im kommenden Wintersemester so weit als möglich zur Präsenzlehre zurückkehren zu können“, sagte die Rektorin der Universität Greifswald, Prof. Dr. Katharina Riedel. „Voraussetzung hierfür ist jedoch unter anderem die rechtzeitige Immunisierung eines größtmöglichen Anteils der Studierenden und Lehrenden. Wir freuen uns daher über die Angebote der Impfzentren und die Unterstützung unserer Betriebsärztin für unsere Mitarbeitenden und Studierenden, an die wir den dringenden Appell richten, sich schnellstmöglich impfen zu lassen, um so Präsenzlehre im Wintersemester zu ermöglichen“, so Riedel.

„Wir sind sehr glücklich, dass wir zusammen mit der Kreisverwaltung ein unkompliziertes und zeitnahes Impfangebot für alle Studierenden schaffen konnten“, sagte der AStA-Vorsitzende in Greifswald, Hennis Herbst. „Jetzt sind die Studierenden in Greifswald dazu angehalten, dieses Angebot auch zu nutzen. Wenngleich uns die derzeitige Situation Erleichterung verschafft, sind es nur die Impfungen, die einen erneuten Ausbruch der Pandemie verhindern“, so Herbst.

Auch die anderen Hochschulstandorte in Mecklenburg-Vorpommern beteiligen sich an der Impfaktion. Am Freitag, 2. Juli 2021, von 14:30 bis 15:30 Uhr besucht Wissenschaftsministerin Bettina Martin gemeinsam mit Prof. Dr. Emil Reisinger von der Universitätsmedizin Rostock das Impfzentrum der Hansestadt Rostock. Dort können sich ebenfalls Studierende gegen das Coronavirus impfen lassen.

Impfaktionen für Studierende in MV im Überblick:

Universität Greifswald

Das Impfzentrum Greifswald stellt seit Dienstag, 29. Juni 2021, täglich 100 Impfdosen (BioNTech/Pfizer oder Moderna) für Studierende bereit. Dieses Impfangebot gilt für drei Wochen. Impfwillige können ohne Voranmeldung zum Impfzentrum kommen und sich gegen das Coronavirus impfen lassen. Der zweite Impftermin wird automatisch terminiert.

Am Mittwoch, 30. Juni 2021, fand bereits ein Impftag für Lehramtsstudierende statt, an dem Lehramtsstudierende, die nach den Sommerferien die Schulen besuchen, vom betriebsärztlichen Dienst der Universität geimpft werden konnten.

Universität Rostock

Das Impfzentrum der Hansestadt Rostock hat in der vergangenen Woche Impftermine für Studierende vergeben. Innerhalb weniger Stunden waren 550 Impftermine mit dem Impfstoff BioNTech/Pfizer vergeben. Die Impfungen werden wie folgt durchgeführt:

  • Montag, 28. Juni 2021, 13:30-19:30 Uhr: 200 Studierende, gestaffelt über die gesamte Zeit
  • Donnerstag, 1. Juli, 8:30-13:30 Uhr: 200 Studierende, gestaffelt über die gesamte Zeit
  • Donnerstag, 1. Juli, Zeit 14:30-18:00 Uhr: 100 Studierende, gestaffelt über die gesamte Zeit
  • Freitag, 2. Juli, 14:30-19:30 Uhr: 50 Studierende, gestaffelt über die gesamte Zeit

In den kommenden Wochen sind weitere Impfaktionen geplant.

Hochschule für Musik und Theater

Es laufen Gespräche mit der Universitätsmedizin Rostock, die Studierenden der HMT bei den weiteren Angeboten einzubinden.

Hochschule Wismar

Seit Donnerstag, 1. Juli 2021, befindet sich ein Impfzentrum des Landkreises Nordwestmecklenburg auf dem Campus der Hochschule Wismar.

Das Impfzentrum des Landreises Nordwestmecklenburg bietet Studierenden am Dienstag, 6. Juli 2021Mittwoch, 7. Juli 2021, und Donnerstag, 8. Juli 2021, jeweils von 18 bis 19 Uhr Impfungen mit dem Impfstoff BioNTech/Pfizer an. Sie müssen dafür keinen gesonderten Termin vereinbaren. Um auch die ausländischen Studierenden zu erreichen, hat die Hochschule Wismar das International Office einbezogen, das Studienkolleg und das Studierendenwerk Rostock-Wismar und über ihre Social-Media-Kanäle informiert.

Der Landkreis Nordwestmecklenburg bietet seit Donnerstag, 1. Juli 2021, auf dem Campus der Hochschule eine offene Impfaktion für Menschen im Landkreis an. Am Dienstag, 6. Juli 2021, wird es von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr möglich sein, sich mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson ohne vorherige Anmeldung impfen zu lassen.

Hochschule Stralsund

Der Einsatz eines mobilen Teams an der Hochschule ist fest geplant, ein konkreter Termin steht allerdings noch nicht fest.

Hochschule Neubrandenburg

An der Hochschule Neubrandenburg hat es bislang vier Impfaktionen gegeben: drei über den Betriebsarzt und eine Aktion über das Deutsche Rote Kreuz:

  • Am Donnerstag, 10. Juni 2021 wurden 65 Impfdosen verimpft.
  • Am Mittwoch, 23. Juni 2021 wurden ca. 60 Impfdosen verimpft.
  • Am Montag, 28. Juni 2021 wurden ca. 35 Impfdosen verimpft.
  • Am Mittwoch, 30. Juni 2021 wurden 200 Impfdosen verimpft.

Alle Termine wurden Studierenden und Beschäftigten der Hochschule angeboten.

Ferienfreizeit auf Schloss Dreilützow

Schwesig: Uns ist wichtig, dass Kinder die Rückstände schnell aufholen können

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat eine Ferienfreizeit auf Schloss Dreilützow besucht und mit Kindern und Jugendlichen über ihre Erfahrungen in den letzten Monaten gesprochen.

„Ich freue mich, dass jetzt wieder Ferienfreizeiten möglich sind. Die Kinder und Jugendlichen hatten es in den letzten Monaten besonders schwer. Schulen und Kitas waren zeitweise bis auf eine Notbetreuung geschlossen. Treffen unter Freunden waren nicht mehr möglich. Die Kinder und Jugendlichen haben mir berichtet, wie sehr sie sich darüber freuen, dass es nun wieder viele Möglichkeiten gibt“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Für die Landesregierung ist wichtig, dass unsere Kinder die durch Corona entstandene Rückstände möglichst schnell aufholen können. Dazu haben der Bund und die Länder ein Aufholprogramm für Kinder und Jugendliche aufgelegt. Mit diesem Programm eröffnen wir Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, in den Ferien kostenfrei Bildungsangebote privater Anbieter nutzen. Wir finanzieren eine personelle Verstärkung an den Schulen durch Lehramtsstudierende wie auch zusätzliche Schwimmkurse oder Kulturangebote. Auch Kinder- und Jugendfreizeiten, die außerschulische Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe werden über das Programm verstärkt. Das finde ich wichtig. Kinder- und Jugendfreizeiten wie hier in Dreilützow tragen dazu bei, dass junge Menschen Gemeinschaft erfahren und neue Themen und Sichtweisen kennenlernen“, sagte die Ministerpräsidentin.

Erfreulich sei, dass der Bund im Rahmen des Aktionsprogramms kurzfristig weitere Mittel für die sogenannten „Frühen Hilfen“ zur Verfügung stellt. Das sind Angebote für Eltern ab der Schwangerschaft und Familien mit Kindern bis drei Jahre. „Wir werden morgen im Kabinett der Verwaltungsvereinbarung dazu zustimmen. Mecklenburg-Vorpommern erhält auf diese Weise noch einmal rund eine Million Euro für das Aufholprogramm“, kündigte die Ministerpräsidentin an.

Fristen zum Erwerb der Fahrerlaubnis

Schwerin – Aufgrund der Coronapandemie-bedingten Schließung der Fahrschulen war es in den vergangenen Monaten mitunter nicht möglich, entsprechend der Fristen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) die theoretische oder praktische Prüfung rechtzeitig abzulegen. Das Land hatte aus diesem Grund zu Jahresbeginn Ausnahmeregelungen getroffen, die nun noch einmal verlängert werden.

Bis einschließlich 30. September 2021 gilt:

Die Frist zwischen der Beendigung der theoretischen Fahrerlaubnisausbildung und der theoretischen Prüfung (§ 16 Absatz 3 Satz 7 FeV) beträgt zweieinhalb Jahre, statt zwei Jahre.

Die Frist zum Ablegen der praktischen Prüfung nach Bestehen der theoretischen Prüfung (§ 18 Absatz 2 Satz 1 FeV) beträgt 18 Monate, statt 12 Monate.

Die Prüffristen der technischen Prüfstelle vor Rückgabe eines Prüfauftrages an die Fahrerlaubnisbehörde (§ 22 Absatz 5 FeV) betragen 18 Monate, statt 12 Monate.

„Im Zuge der Betriebsuntersagungen für die Fahrschulen musste die Durchführung der Fahrschulausbildung in vielen Fällen eingestellt werden, Fahrstunden und Prüfungen konnten in der Regel nicht durchgeführt werden. Bewerbern um eine Fahrerlaubnis soll dieser unverschuldete Zeitverzug in ihrer Ausbildung aber nicht angelastet werden. Aus diesem Grund werden wir die gesetzlichen Fristen nochmals mittels Ausnahmeregelungen per Erlass ausweiten“, erläutert Ina-Maria Ulbrich, Staatssekretärin im Infrastrukturministerium.

Impfen zum Schutz der Kinder

Ministerin Drese wirbt bei den Eltern für das Impfen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese bittet alle Eltern die kommenden Wochen zu nutzen, die COVID-Impfangebote wahrzunehmen. „Eine Impfung der Eltern ist ein wirkungsvoller Schutz für ihre Kinder. Sie reduzieren damit das Risiko einer Ansteckung innerhalb der Familie deutlich“, wirbt Drese für eine hohe Impf-Rate bei den Erwachsenen.

Drese verweist bei ihrem Appell auf jüngste wissenschaftliche Studien aus Israel und Finnland. Diese zeigen, hohe COVID-Impfraten bei Erwachsenen bieten auch ungeimpften Kindern einen besseren Schutz. „Die Forscherinnen und Forscher berichten, ein Anstieg der Impf-Rate bei den Erwachsenen senkt die Rate positiver Tests bei den ungeimpften Jüngeren erheblich“, so Drese.

Die Ministerin richtet dabei den Blick auf die Zeit nach dem Urlaub. Auch wenn die Infektionszahlen zurzeit sehr gering sind, sei aufgrund des touristischen Reiseverkehrs und der sich auch in Deutschland ausbreitenden Delta-Variante weiter Vorsicht geboten.

„Wenn sich die Kitas und Schulen wieder füllen, dann wollen wir unbedingt verhindern, dass mögliche Corona-Infektionen wieder in die Einrichtungen gelangen“, so Drese. Hierfür sei eine Impfung der Eltern und von Betreuungspersonen von Kindern und Jugendlichen der beste Schutz, da nicht nur die Wahrscheinlichkeit schwerer Erkrankungen, sondern auch die Übertragung von SARS-CoV-2 durch Geimpfte deutlich reduziert ist.

Ministerin Stefanie Drese: „Liebe Eltern, wenn Sie es nicht schon getan haben, lassen Sie sich bitte impfen, auch und vor allem Ihren Kindern zuliebe.“

COVID-19-Pandemie und Abwasserbeseitigung

Schwerin – Die COVID-19-Pandemie stellte auch an die öffentliche Abwasserbeseitigung besondere Herausforderungen. Um den dauerhaften und sicheren Betrieb der Abwasser­beseitigungsanlagen sicherzustellen, mussten Probleme wie Erkrankungen, Quarantäne, Kontakt­beschränkungen, Schicht­system und Materialengpässe gemeistert werden.

Durch vermehrte Hygienemaßnahmen, Homeoffice und die Schließung von Betrieben, Gaststätten, Hotels und anderen Einrichtun­gen änderte sich zudem die Abwasser­menge sowie die zeitliche und räumliche Verteilung des Abwasser­anfalls. Durch die vermehrte Verwendung von ungeeig­ne­tem Papier (Feuchttücher) statt Toilettenpapier kam es gehäuft zu Verstopfungen in Pumpwerken.

Dennoch ist es gelungen, das hohe Niveau der Abwasser­reinigung der Vorjahre zu halten und Verunreinigungen von Gewässern durch Abwasser zu verhindern. Dies macht der vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) erstellte Lagebericht 2021 über die kommunale Abwasserbeseitigung in Mecklenburg-Vorpommern deutlich.

„Gerade in solchen Situationen wird deutlich, warum be­stimmte Aufgaben der Daseinsvorsorge in staatlicher bzw. kommunaler Hand liegen“, sagt Umweltminister Dr. Till Back­haus. Die öffentliche Trinkwasserversorgung und Ab­wasserbeseitigung sind solche Aufgaben der Daseins­vorsorge, die zur kritischen Infrastruktur gehören und auch in Extrem­situationen aufrechtzuerhalten sind.

„Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der wasser­versorgungs- und abwasserbeseitigungspflichtigen Körper­schaften und Unternehmen, aber ebenso der eingebunde­nen Unternehmen, gilt mein besonderer Dank für die hervorragende Arbeit, die sie unter den äußerst schwierigen Bedingungen zum Wohle aller geleistet haben“, würdigt Backhaus die Leistung der Branche.

Die Abwasserbeseitigung wird in Mecklenburg-Vorpommern von 108 abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften wahrgenommen. Hierbei handelt es sich um 32 Zweck­verbände, einen auf der Grundlage des Wasser­verbands­gesetzes gegründeten abwasser­beseitigungspflichtigen Wasser- und Bodenverband, 74 Städte und Gemeinden sowie ein Amt.

Zum Stichtag 31. Dezember 2020 existieren in Mecklenburg-Vorpommern 582 kommunale Kläranlagen ab 50 Einwohner­werten (EW). Zudem fallen in den Geltungsbereich der Kommunalabwasserrichtlinie sechs industrielle Betriebe.

Um die hohe Reinigungsleistung zu gewährleisten, verfügen alle kommunalen Kläranlagen mindestens über mechanische und biologische Behandlungsstufen. Die Länge des öffent­lichen Kanalnetzes beträgt 15.827 Kilo­meter, davon 11.038 Kilometer Schmutz-, 4.203 Kilometer Regen­- und 586 Kilometer Mischwasserkanäle.

Seit 2016 besteht gemäß der Wasserförderrichtlinie MV die Möglichkeit, Zuschüsse für investive Vorhaben zur weiter­gehenden Abwasserbehandlung zu beantragen. Die Vorhaben sollen punktuelle Gewässerbelastungen be­seitigen und sind auf den guten Zustand des Gewässers nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie ausgerichtet. Im Berichts­zeitraum wurden 455.000 Euro an Fördermitteln zur Ver­besserung der Phosphorelimination für zehn Kläranlagen ausgezahlt.

In der Kommunalabwasserrichtlinie der EU wird vor­geschrie­ben, dass die zuständigen Behörden alle zwei Jahre die Öffent­lichkeit und die EU in einem Lagebericht über die Be­seitigung von kommunalen Abwässern und Klärschlamm in ihrem Zuständigkeitsbereich informieren.

In Mecklenburg-Vorpommern ist für die Erarbeitung des Lage­berichts das LUNG zuständig. Die Daten werden durch die unteren Wasserbehörden der Landkreise und kreisfeien Städte sowie durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt erhoben und seit Ende 2013 über das „Fachinformationssystem wasserrechtlicher Vollzug Kläranlagen“ erfasst.

Digitaler Impfpass

Schwerin – In den zwölf Impfzentren in Mecklenburg-Vorpommern sowie in den Außenstellen werden nach erfolgter Impfung Impfzertifikate ausgestellt. „Alle diejenigen, die in den Zentren ihre Corona-Impfung bekommen, können den digitalen Impfpass erhalten. Der entsprechende QR-Code kann direkt nach erfolgter Impfung im Impfzentrum ausgedruckt werden und mitgenommen werden. Der digitale Impfnachweis ist eine Ergänzung, um den Alltag zu erleichtern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

Über die CovPass-App sowie über die Corona-Warn-App kann der erhaltene Code gescannt werden. „Mit dem digitalen Impfpass können die Impfungen direkt auf dem Smartphone dokumentiert werden. Der Impfschutz kann auf diese Weise praktisch und schnell nachgewiesen werden. Gerade zur Sommerferienzeit ist das bei Reisen in Europa eine Erleichterung. Aber selbstverständlich ist auch der gelbe Impfpass nach wie vor ein anerkanntes Dokument und er wird es auch weiter bleiben“, erläutere Gesundheitsminister Glawe weiter.

Nachträgliche Ausstellungen von digitalen Impfzertifikaten werden über die Apotheken umgesetzt. „Wie bereits bei den Schnelltests besteht die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger online nach Apotheken im jeweiligen Wohnumfeld zu suchen“, sagte Glawe. Teilnehmende Apotheken in Mecklenburg-Vorpommern sind im Internet unter www.mein-apothekenmanager.de abrufbar. Über eine Suchmaske werden direkt nach Eingabe des Wohnortes oder der Postleitzahl entsprechende Apotheken angezeigt. Laut Apothekerverband nehmen aktuell 344 von 380 Apotheken teil, d.h. 90,5 % aller Apotheken in MV.

Wichtig ist es, dass im Umfeld von Kita- und Schulkindern über den Sommer ein Impfangebot wahrgenommen wird. „Das ist auch ein Beitrag das neue Schuljahr abzusichern. Eine hohe Impfquote bei Erwachsenen schützt auch die Kinder. Das sind neben den Lehrkräften und dem Schulpersonal sowie den Eltern, beispielsweise auch Tanten und Onkel, Freunde und Bekannte, die die Kinder in die Schule oder Kita bringen. Mit jeder Impfung wird das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bestmöglich reduziert.

Jetzt impfen lassen, um möglichst sicher die Herbstsaison zu überstehen“, sagte Glawe. In Mecklenburg-Vorpommern wurden bislang (Quelle: RKI) über 1,39 Millionen Impfungen durchgeführt – davon über 855.600 Erstimpfungen (Quote: 53,2 Prozent). Als vollständig geimpft gelten nach Angaben des Robert-Koch-Institutes 572.840 Personen (Quote: 35,6 Prozent).

Gebuchte Impftermine wahrnehmen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe hat am Dienstag für die Corona-Schutz-Impfung geworben.

„Wir kommen beim Impfen voran. Wir sehen dennoch bereits jetzt, dass Termine vermehrt bei den Impfzentren ausfallen müssen, weil keiner kommt. Das mag mit der Urlaubszeit zusammenhängen oder damit, dass auch Termine bei niedergelassenen Ärzten wahrgenommen werden. Das ist noch eine Momentaufnahme, verstetigt sich hoffentlich nicht. Der Impfstoff ist vorhanden. Es sind Termine über das Online-Tool oder über die Hotline buchbar“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

In den Impfzentren des Landes schwanken die Terminabsagen tageweise zwischen 15 und 40 Prozent. In Mecklenburg-Vorpommern wurden bislang (Quelle: RKI) über 1,35 Millionen Impfungen durchgeführt – davon über 842.000 Erstimpfungen (Quote: 52,4 Prozent). Als vollständig geimpft gelten nach Angaben des Robert-Koch-Institutes 544.000 Personen (Quote: 33,8 Prozent).

Gesundheitsminister Harry Glawe betonte, dass es wichtig sei, vereinbarte Impftermine auch einzuhalten. „Das Gleiche, was für Verabredungen im Privaten gilt, sollte auch bei der Wahrnehmung von Impfungen gelten: Wer einen Termin macht, sollte ihn auch einhalten oder wenn was dazwischen kommt, bitte auch absagen. Die Möglichkeiten dafür sind vorhanden“, appellierte Glawe weiter.

Über die Extra-Hotline für Terminabsage (0385/20279918) können sowohl Online-Termine als auch telefonisch vereinbarte Termine abgesagt werden. Darüber hinaus sind Terminabsagen auch per Mail möglich. Hierfür hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) eine Mailadresse geschaltet: absagen-corona-impftermin@lagus.mv-regierung.de.

Gesundheitsminister Glawe begrüßte auch das Durchführen von Impfaktionen der verschiedenen Landkreise und kreisfreien Städte. „Der Einsatz von mobilen Teams, Sonderimpftage an verschiedenen Orten oder auch das Vormerken von Impfwilligen, die kurzfristig für eine Impfung terminlich bereit sind, sind wichtige und auch notwendige Ergänzungen, um möglichst viele Menschen in kurzer Zeit zu erreichen. Das wird auch künftig weiter notwendig sein“, machte Glawe deutlich.

„Auch wenn die Temperaturen steigen, die Inzidenzen sinken und wir uns alle auf ein paar Tage Erholung freuen, ist es wichtig, den Impfschutz gegen das Corona-Virus nicht aus den Augen zu verlieren. Die Pandemie ist nicht vorbei. Um weitgehend viele Regeln und Maßnahmen dauerhaft entweder zu lockern oder auch ganz darauf verzichten zu können, brauchen wir am Ende die Herdenimmunität. Das wird mit dem Auftreten von Corona-Mutationen, wie beispielsweise aktuell der Delta-Variante, nicht einfacher werden.

Die Impfung ist das wirksamste aktuell zur Verfügung stehende Mittel, um sich vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen. Erst mit der Zweitimpfung gibt es einen vollständigen Impfschutz. Deshalb ist es wichtig, beim Impfen nicht nachzulassen. Alle diejenigen die sich impfen lassen wollen, können Termine buchen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Erleichterungen beim Härtefallfonds in M-V

Schwerin – Beim Härtefallfonds wird das Antragsverfahren vereinfacht. „Konk­ret geht es um das Verfahren für kleinvolumige Anträge, was  ab sofort erleichtert wird. Neu ist, dass Anträge auf eine Betriebs­kostenpauschale bis zu 1.250 Euro und Anträge auf eine anteilige Fixkostenerstattung bis zu 5.000 Euro Fixkosten pro Monat künftig ohne Einbindung eines sogenannten prüfenden Dritten gestellt werden können. Bisher war die Einbindung eines prüfenden Dritten bei jeder Antragstellung auf Härtefallhilfen zwingend“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

„Dar­über hinaus können auch Soloselbständige, die ihre selbständige Tätigkeit nach dem 31. Oktober 2020 aufgenommen haben, und nach dem 31. Oktober 2020 gegründete Unternehmen Zugang zu den Härtefallhilfen erhalten. Dazu wurde eine neue Fallgruppe ein­gerichtet. Voraussetzung ist, dass nachweislich vor dem 1. Novem­ber 2020 mit der Vorbereitung der Gründung begonnen wurde.“

Die Antragstellung für Härtefallhilfen war in Mecklenburg-Vorpom­mern als erstem Bundesland am 1. Mai 2021 gestartet. „Der Fonds ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung von Unternehmen und dem Erhalt von Arbeitsplätzen, um die Folgen der Corona-Pande­mie für die heimische Wirtschaft weiter abzufedern. Der Härtefall­fonds unterstützt dabei Unternehmen, die bisher durchs Raster gefallen sind. Es können sowohl Unternehmen gefördert werden, die keinen Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, als auch Unternehmen, die zwar Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, bei denen diese aber aufgrund spezieller Fall­konstellationen nicht ausreichen“, betonte Glawe weiter.

Die Unterstützung erfolgt rückwirkend, das heißt für abgelaufene Monate, beginnend mit dem Januar 2021. Jetzt können Anträge bis einschließlich Mai 2021 gestellt werden.

Mecklenburg-Vorpommerns Härtefallfonds hat ein Volumen bis zu 30 Millionen Euro. Die Hälfte der Mittel gibt der Bund.

Unterstützt werden Unternehmen mit Sitz und Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Bei verbundenen Unternehmen ist eine Antragstellung für den Gesamtverbund möglich, sofern sich auch der Hauptsitz des Verbundes in Mecklenburg-Vorpommern be­findet. Öffentliche Unternehmen sind nicht antragsberechtigt.

Es lassen sich sechs Fallgruppen unterscheiden:

Fallgruppe 1: Unternehmen und Soloselbständige, deren Umsätze im Vergleichszeitraum aufgrund außergewöhnlicher betrieblicher Umstände vergleichsweise gering waren.

Fallgruppe 2: Unternehmen, bei denen der Umsatzausfall erst mit Verzögerung eintritt und nach Wiederaufnahme des Geschäfts nicht mehr durch eine entsprechende Überbrückungshilfe unterstützt werden kann.

Fallgruppe 3: Im Nebenerwerb gewerblich tätige Soloselbständige / im Nebenerwerb freiberuflich Erwerbstätige mit besonders hohen betrieblichen Ausgaben.

Fallgruppe 4: Strukturbedeutsame Unternehmen, die infolge einer speziellen, atypischen Fallkonstellation trotz der regulären Corona-Hilfen von Bund und Land in ihrer Weiterführung gefährdet sind.

Fallgruppe 5: Selbstständige im Haupterwerb mit hohen Umsatz­rückgängen und geringen Fixkosten, die allein aufgrund der Anzahl ihrer Beschäftigten keinen Zugang zur Neustarthilfe haben.

Fallgruppe 6: Gründungen nach dem 31. Oktober 2020 durch Soloselbständige mit geringen Fixkosten bzw. Unternehmens­gründungen nach dem 31. Oktober 2020

Die Mittel aus dem Härtefallfonds dienen der Finanzierung von betrieblichen Ausgaben. Die Höhe der Unterstützungsleistung orientiert sich grundsätzlich an den förderfähigen Tatbeständen der bisherigen Unternehmenshilfen des Bundes, das heißt insbeson­dere an den in der Überbrückungshilfe III förderfähigen Fixkosten, und soll im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen.

Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Hier stehen die Antragsformulare und weitere Unterlagen unter: www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-haertefallfonds-mv/index.html zum Download bereit. Anträge sind bei der Price­waterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schwe­rin (PwC) einzureichen. PwC steht auch für Fragen zum Härtefall­fonds telefonisch unter der Hotline 0385/59241-13 sowie per E-Mail an de_mv_hotline@pwc.com zur Verfügung.

Wiedereröffnung der Kinobetriebe in MV

Landesregierung stellt 600.000 € aus dem MV-Schutzfonds für die Wiedereröffnung der Kinobetriebe in MV zur Verfügung

Schwerin – Während der monatelangen Corona-bedingten Einschränkungen litten die Kinobetriebe unter massiven Umsatzsatzverlusten. Zudem hat sich die Filmwelt rasant zulasten der Kinos weiterentwickelt. Streamingdienste konnten Ihre Marktposition ausbauen. Studios und große Verleihfirmen haben die Bezugsbedingungen für Kinos verschlechtert. Jetzt soll es mit Hilfe von Landeshilfen gelingen, die Menschen wieder zurück in die Kinos zu holen.

Aus dem Sondervermögen des MV-Schutzfonds werden hierfür 600.000 € zur Verfügung gestellt. „Aus Eins mach Drei – Cinema contra Corona“ ist ein Programm, bei dem für jede verkaufte Kinokarte bis zu drei weitere Karten erstattet werden. Pro Kino können bis zu 10.000 € vergeben werden.

„Wir freuen uns sehr, dass die Kinos im Land nun endlich wieder öffnen und Filme zeigen dürfen. Dabei stehen die Betriebe vor besonderen Herausforderungen. Ihre oftmals kleineren Budgets müssen Sie nun in Programmwerbung investieren und sie sind auch auf das Filmangebot der Verleihfirmen angewiesen. Wir wollen zum Gelingen des Neustarts beitragen. Das „Aus eins mach Drei-Programm“ ist unser Zeichen der Wertschätzung für das Kino und die Menschen, die den Kinobesuch als Erlebnis gestalten. Sie alle sind unverzichtbar für die Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.“ erklärte der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Heiko Geue. „Darüber hinaus werden wir die Schutzstandards für die Kinos an die niedrigen Inzidenzzahlen anpassen. So viel Schutz wie nötig, aber nicht mehr, ist unsere Devise,“ so Geue.

Die Fördergrundsätze und das Antragsformular für das Programm können im Regierungsportal unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/stk/Themen/Filmfoerderung

50 Prozent der Erstimpfungen in M-V erreicht

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sind nach einem knappen halben Jahr des Startes der bundesweiten Impfkampfkampagne (27. Dezember 2020) bereits knapp 50 Prozent (49,9 Prozent) der Gesamtbevölkerung erstgeimpft.

„Die Impfkampagne kommt voran. Es wird weiter geimpft im gesamten Land. Auch kurzfristig geplante Impf-Aktionen der vergangenen Tage wie beispielsweise in Rostock, Wismar, Greifswald, Schwerin oder auf Usedom haben eine große Beliebtheit erfahren. Die Nachfrage nach Impfstoff hält weiter an. Sie übersteigt momentan noch das Angebot an vorhandenen Impfstoffen. Wir sind beim Thema Herdenimmunität auf Kurs und haben die vergangenen Monate bereits ordentlich Fahrt aufgenommen.

Dennoch: Aufgrund der Lockerungen und der Mutationen des Corona-Virus ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen sich weiter impfen lassen. Gerade wenn sich wieder mehr Menschen treffen können, muss das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich sein. Die vollständige Impfung ist und bleibt ein wirksamer Schutz gegen das Corona-Virus“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Bisher wurden in Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben des Robert Koch-Institutes (Stand: 15.06.2021) 1.238.729 Impfungen verabreicht. Davon sind 802.472 Personen mindestens erstgeimpft (Impfquote: 49,9 Prozent). Als vollständig geimpft gelten 460.513 Personen (Impfquote 28,6 Prozent).

In Mecklenburg-Vorpommern könnten von den 1,6 Millionen Einwohnern etwa 90 Prozent der Gesamtbevölkerung gegen das Corona-Virus geimpft werden.

„Etwa 10 Prozent der Bevölkerung sind unter 12 Jahre alt oder haben Erkrankungen, die eine entsprechende Impfung ausschließen würden. Inzwischen sind knapp 30 Prozent der Bevölkerung vollständig geimpft. Sie sind somit komplett geschützt“, so Glawe weiter. „Zum Start der Impfkampagne wurden vor allem die älteren Bürgerinnen und Bürger, die einen schnellen Schutz gegen das Virus brauchten, geimpft. Das schlägt sich auch in den Zahlen nieder. Konkret sind bei den über 60-Jährigen rund 80 Prozent erstgeimpft. Jeder Zweite von ihnen hat bereits die zweite Impfung erhalten“, machte Glawe weiter deutlich.

Der bislang über die Impfzentren, Betriebsärzte oder bei den niedergelassenen Ärzten am meisten verabreichte Impfstoff ist das Vakzin von BioNTech/Pfizer mit über ¾ der verabreichten Dosen (953.443 Impfdosen BioNTech/Pfizer von 1.238.729 verimpfter Gesamtdosen aller Impfstoffe in M-V). In der vergangenen Woche sind 122.000 Erst- und Zweitimpfungen an allen Impfstellen im Land verabreicht worden.

„Wir haben aufgrund der ausgebauten Infrastruktur die Kapazitäten für doppelt so viele Impfungen. Momentan haben in den Impfzentren aufgrund der Impfstoffknappheit die Zweitimpfungen noch Vorrang. Mit weiter mehr Impfstoff können wir den Turbo einschalten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Weitere Lockerungen für die Jugendarbeit

Schwerin – Das Sozialministerium hat aufgrund der stabil geringen Inzidenzwerte die Corona-Jugendhilfe-Durchführungsverordnung kurzfristig nochmals angepasst. Damit können Angebote und Maßnahmen der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit sowie der Förderung der Erziehung in der Familie in größerem Rahmen und unter erleichterten Bedingungen durchgeführt werden.

„Ab sofort sind offene Gruppenagebote für bis zu 30 teilnehmende Personen im Innenbereich und bis zu 50 teilnehmende Personen im Freien wieder möglich“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit. „Für die Begleitung und Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen in unserem Land ist dies gerade mit Blick auf die bevorstehenden Sommerferien von großer Bedeutung“, so Drese.

Mit der geänderten Corona-Jugendhilfeverordnung wird darüber hinaus Einrichtungen auf deren Gelände Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen stattfinden, die Möglichkeit eingeräumt, bei den örtlichen Gesundheitsämtern eine einrichtungsbezogene Ausnahme von dieser Regelvorgabe zu beantragen. Ein Muster für einen entsprechenden Antrag stellt das Sozialministerium auf seiner Website zur Verfügung.

Schon seit Ende Mai sind Angebote und Maßnahmen der Kinder-, Jugend- und Familienerholung möglich. Diese können entsprechend den Regelungen der Corona-Landesverordnung zu Beherbergung und Reisen (vgl. §§ 4 und 5 Corona-LVO M-V) durchgeführt werden. So dürfen etwa Jugendreisen in einer festen Bezugsgruppe mit bis zu 50 Personen stattfinden.

Drese: „Uns ist es besonders wichtig, dass junge Menschen nach dem Lockdown der letzten Monate nun ihren Alltag so normal und unbeschwert wie möglich leben können. Die geänderte Corona-Jugendhilfe-Durchführungsverordnung leistet einen Beitrag dazu.“