Öffnung der Impfpriorisierung zum 07. Juni

Schwerin – Die Gesundheitsministerinnen sowie -minister der Länder und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn haben im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz  beschlossen, die Priorisierungen bei den Impfungen zu öffnen. Somit entfallen die Vorranglisten beispielsweise nach Vorerkrankungen, Alter und Beruf.

„Das ist zum jetzigen Zeitpunkt eine notwendige Entscheidung, um noch flexibler die breite Masse der Bevölkerung erreichen zu können. Ab dem 7. Juni fallen die Impfprioritäten bei den niedergelassenen Ärzten. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern immer mehr Menschen, die ein Impfangebot bekommen haben beziehungsweise ein Angebot bekommen werden. Unser Ziel ist es, Herdenimmunität herzustellen. Die Corona-Impfung ist das wirksamste Mittel und der bislang größtmögliche Schutz, die Ausbreitung und die Ansteckung der Krankheit weiter einzudämmen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag.

Die Länder können je nach Lage der Impfstoffmenge in den Impfzentren, ebenfalls ab dem 7. Juni auf eine Priorisierung verzichten.

Mit dem heutigen im Rahmen der Bundesgesundheitsministerkonferenz gefassten Beschluss besteht grundsätzlich die Möglichkeit, ab dem 07. Juni  auch ohne Einstufung in eine Priorisierung ein Impfangebot zu bekommen.

„Das bedeutet allerdings  nicht, dass jeder sofort eine Impfung bekommen wird. Weitere Steigerungen der Impfungen hängen von der Verfügbarkeit der Impfstoffe ab. Die vorhandenen Mengen bestimmen die Impfgeschwindigkeit auch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern und somit auch die Terminvergabe. Insbesondere in den kommenden Wochen stehen sehr viele Zweitimpfungen an, so dass für Erstimpfungen weniger Impfstoff zur Verfügung steht“, so Glawe weiter.

Bisher wurden in Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben des Robert Koch-Institutes 794.509 Impfungen verabreicht. Davon sind 626.394 Personen erstgeimpft. Als vollständig geimpft gelten 168.115 Personen.

Ab dem 07. Juni 2021 können auch die Betriebsärztinnen und -ärzte routinemäßig in die Impfkampagne einbezogen werden. Darauf haben sich die Bundesgesundheitsministerinnen und -minister mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verständigt. Die Belieferung soll bisherigen Plänen zufolge über die Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel erfolgen.

„Das ist ein weiterer Schritt möglichst viele Impfwillige in die Impfkampagne einzubinden und sie beispielsweise in den Betrieben, Behörden und Einrichtungen direkt zu erreichen. Jede Flexibilisierung hilft bei der Vergabe eines Impfangebotes“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns stellvertretender Ministerpräsident und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Aufstiegsspiel des F.C. Hansa mit Zuschauern

Rostock – Der Drittligist F.C. Hansa Rostock steht kurz vor dem Aufstieg in die zweite Bundesliga. Am Sonnabend (22. Mai 2021) spielt der Rostocker Fußballverein gegen den VfB Lübeck im Ostseestadion. Deshalb haben das Wirtschafts- und Gesundheitsministerium, das Innenministerium, das Sozialministerium, die Hansestadt Rostock und der Verein beraten, ob Zuschauerinnen und Zuschauer ins Stadion kommen dürfen.

„Wir haben uns gemeinsam auf eine Gesamtzahl von 7.500 Zuschauern beim Spiel am Sonnabend verständigt. Es geht darum, mögliche Fanmassen vor dem Stadiongelände mit in das Stadion zu nehmen. Hier versprechen wir uns eine gezielte und bessere Lenkung von Zuschauerströmen“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern und Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag. Das Kabinett wird morgen eine abschließende Entscheidung treffen.

Ein abgestimmtes Sicherheits- und Hygienekonzept ist Voraussetzung, Fußballbegeisterte ins Stadion zu lassen. „Die Detailabsprachen und Feinjustierungen laufen. Wir setzen auch im Stadion auf klare Regeln und auf ein freundliches Miteinander. Keiner will ein unkontrolliertes Geschehen riskieren. Freude, Fairness und Feiern beim Aufstiegsspiel sollen überwiegen. Dass der Verein das leisten kann, hat Hansa Rostock bei Spielen unter Pandemiebedingungen bewiesen“, so Glawe weiter.

„Jeder, der als Zuschauer ins Stadion kommt, muss auch getestet werden. Hierfür können die Testzentren im Land genutzt werden. Auch der Verein schafft wieder Testmöglichkeiten vor Ort. Darüber hinaus wird jeder Zuschauer registriert, beispielsweise über die Luca-App. Details zum Sicherheits- und Hygienekonzept werden weiter abgestimmt“, so Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe weiter.

Innenminister Torsten Renz: „Wir haben hier eine Möglichkeit geschaffen, bei der ein wünschenswerter Aufstieg des F.C. Hansa Rostock von Zuschauern im Stadion begleitet werden kann. Die Landespolizei wird dafür gemeinsam mit dem Verein die Sicherheitsstrategie im Detail erarbeiten. Alle fußballbegeisterten Fans des F.C. Hansa Rostock sind aufgerufen, sich am kommenden Wochenende an die Spielregeln zu halten!“

Sportministerin Stefanie Drese: „Der Verein hat ein gutes Konzept entwickelt, das mit Stadt und Polizei abgestimmt ist und uns heute vorgestellt wurde. Als Sportministerin begrüße ich, dass das spannende Saisonfinale vor Zuschauern stattfinden kann. Das hat sich der FC Hansa aufgrund der tollen Saison verdient. Ich sage aber auch ganz deutlich: Die Fans tragen eine hohe Verantwortung – innerhalb und außerhalb des Stadions. Die Regeln sind einzuhalten. Kommt es zu Ausschreitungen, schadet das dem Verein enorm.“

Oberbürgermeister Rostock, Claus Ruhe Madsen: „Die Verantwortlichen des F.C. Hansa Rostock haben ein sehr gutes Sicherheits- und Hygienekonzept vorgelegt, das von der Stadt unterstützt wird. Es zeigt die gesammelten Erfahrungen zur Durchführung einer Veranstaltung unter Bedingungen der Pandemie. Für die Sportstadt Rostock wird es ein sehr besonderer Tag. Ich drücke den Verantwortlichen und der Mannschaft die Daumen, bis sie blau-weiß-rot sind. Viele Fans fiebern dem Aufstieg des Vereins seit vielen Jahren entgegen – nun kann er wahr werden. Wir wollen für dieses Ereignis Freude ermöglichen, das Konzept bietet dafür einen geordneten Rahmen.“

Wofür steht die Landes-CDU in M-V bei der Pandemie-Bekämpfung?

Schwerin – Die Regierungskoalition aus SPD und CDU hat gemeinsam mit der oppositionellen Linksfraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern einen Öffnungsplan aus dem Corona-Lockdown vorgelegt. Dieser Plan ist gemeinsam mit Virologen der Universitäten Greifswald und Rostock abgestimmt worden. Ziel ist, einen verlässlichen Plan zur Öffnung der Gesellschaft aus der Corona-Pandemie zu bekommen, der erneute Schließungen verhindert.

Dazu erklärt Thomas Krüger, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern: „Ich kann nachvollziehen, dass insbesondere Wirtschaftsunternehmen schneller und früher öffnen wollen. Aber uns haben bei dem jetzt vorliegenden Plan die beratenden Wissenschaftler bereits gesagt, dass er vor dem Hintergrund des aktiven Infektionsgeschehens sehr mutig sei. Vorsicht und Mut auf der einen sowie riskantes Verhalten und Übermut liegen hier sehr dicht beieinander.

Wir wollen mit dem vorliegenden Plan erreichen, dass das gesellschaftliche Leben auch dauerhaft hochgefahren bleiben kann. Dabei ist uns wichtig, dass Kinder und Eltern als erste davon profitieren. In den Wochen vor dem Shutdown war insbesondere das Infektionsgeschehen bei Kindern und Jugendlichen sehr hoch. Auch deshalb wird es nur ein schrittweises Hochfahren der Einrichtungen geben können.

Gleiches gilt für weitere Bereiche der Wirtschaft und Gesellschaft. Unser Anliegen ist, nicht erneut schließen zu müssen. Das ist uns auch insbesondere mit Blick auf die Tourismuswirtschaft wichtig, um eine tolle Sommersaison zu ermöglichen. Darum können Tourismus und Gastronomie mit einer klaren Perspektive schrittweise wieder öffnen. Denn viel schlimmer wäre, wenn im Sommer die Zahlen erneut hochschnellen würden und wir deshalb wieder alles schließen müssten.

Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen wurde der Plan gemeinsam mit Wissenschaftlern unter Zustimmung von SPD, CDU und Linken im Landtag verabredet.

Was mich allerdings irritiert, ist das Störfeuer aus der Landes-CDU: Vize-Ministerpräsident Harry Glawe und Fraktionschef Wolfgang Waldmüller haben sich für die CDU-Fraktion deutlich zum eingeschlagenen Weg bekannt. Der CDU-Landesvorsitzende Michael Sack, der trotz Einladung erneut nicht an der Beratung des MV-Gipfels teilgenommen hat, und sein Stellvertreter Sacha Ott übten aber im Nachhinein deutliche Kritik. Damit wissen die Menschen in unserem Land in dieser schweren Krise nicht, welche Position die Landes-CDU nun tatsächlich einnimmt. Ist sie konstruktiver Teil der Lösung oder außenstehender Teil, der sich auf das Kritisieren beschränkt?

Diese Spaltung kann aus meiner Sicht zwei Ursachen haben: Entweder es gibt einen heftigen Richtungsstreit innerhalb der Landes-CDU, wo Micheal Sack gemeinsame Sache mit Sacha Ott, dem Rechtsaußen der Landes-CDU, macht oder aber die Landes-CDU nutzt die schwere Krise der Gesellschaft dazu, für sich über diese Doppelstrategie politisch zu profilieren.

Beides wäre für Mecklenburg-Vorpommern nicht gut und gefährlich. Der Unions-Zwist sorgt für weitere Verunsicherung bei den Menschen. Um der Pandemie Herr zu werden, tragen wir als regierungstragende Fraktionen jedoch eine hohe Verantwortung.“

Informationen zu den Kita-Öffnungen ab 17. Mai

Schwerin – Ab dem kommenden Montag (17. Mai) sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kindertagespflegestellen in Mecklenburg-Vorpommern wieder geöffnet. Die landesweite Schließungsphase mit einer Notfallbetreuung wird damit beendet.

„Die im April getroffenen Maßnahmen in der Kindertagesförderung haben die gewünschte Wirkung gebracht. Wir können deshalb unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzkonzepte den Regelbetrieb wieder aufnehmen“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese nach der Entscheidung am (gestrigen) Dienstag.

Der vom Sozialministerium erarbeitete Kita-Öffnungsplan orientiert sich am bestehenden Stufenplan und nimmt einzelne Modifizierungen vor. Im Wesentlichen gelten drei Stufen, die sich nach Aussage von Drese vor Ort bewährt haben und allen Akteuren vertraut sind:

  • Inzidenzwert unter 100: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen,
  • Inzidenzwert zwischen 100 und 165: Regelbetrieb mit Elterntestung,
  • Inzidenzwert über 165: Notfallbetreuung.

Das Sozialministerium hat alle relevanten Informationen zu den neuen Regelungen auf seiner Website www.sozial-mv.de zusammengestellt. Neben der aktuellen Corona-Kindertagesförderungsverordnung finden sich dort auch alle Formulare für Eltern, darunter ein Vordruck zur Selbsterklärung eines negativen Testergebnisses. Dieses Formular wird zur Dokumentation eines Selbsttests benötigt und muss in der Kita ab einem Inzidenzwert von über 100 im Landkreis/ in der kreisfreien Stadt ausgefüllt vorgelegt werden.

Direktlink zu den Informationen, Dokumenten und Formularen im Bereich der Kindertagesförderung: Kita-Öffnungen ab 17. Mai

Einreise-Regelung M-V ergänzt

Schwerin – Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat die Landesregierung zur Anpassung der Corona-Landesverordnung in Bezug auf die Einreiseregelung aufgefordert. Dem ist die Landesregierung gefolgt. In der heutigen (Mittwoch) Kabinettsitzung wurde die Einreise-Regelung ergänzt:

Einreisen in das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind für vollständig Geimpfte und Genesene erlaubt. Somit dürfen beispielswiese Eigentümer, Zweitwohnungsbesitzer oder auch Tagesgäste einreisen.

„Vollständig Geimpfte“ sind diejenigen, bei denen

  1. ein vollständiger Impfschutz vorliegt, wenn die letzte notwendige Impfdosis mehr als zwei Wochen zurückliegt. Hierzu zählt beispielsweise, wenn jemand sich Erst- und Zweitimpfen lassen hat und die zweite Impfung 14 Tage zurückliegt.
  1. Dazu gehören auch genesene Personen, die eine SARS-COV-2 Infektion durchgemacht haben und nach circa sechs Monaten geimpft worden sind. Ein vollständiger Impfschutz liegt vor, wenn die notwendige Impfdosis mehr als zwei Wochen zurückliegt.

Das Kabinett hat sich heute verständigt, dass auch:

  1. Genesene (Personen, die eine SARS-COV-2 Infektion durchgemacht haben und noch keine Impfung bekommen haben) einreisen dürfen, wenn die Genesung nicht länger als sechs Monate zurückliegt.

Darüber hinaus können die Personen (1. bis 3.) sich von den im selben Haushalt lebenden Kindern bis 18 Jahre begleiten lassen. Kinder zwischen 6 und 18 Jahren haben am Tag der Einreise ein tagesaktuelles negatives COVID-19-Schnell- oder Selbsttest-Ergebnis mitzuführen.

Die vollständig Geimpften und Genesenen sowie die begleitenden Kinder müssen bei der Einreise frei von typischen Corona-Symptomen sein – wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust.

Zu den Begriffsbestimmungen der Begriffe „geimpfte Person“, „Impfnachweis“, „genesene Person“ sowie „Genesenennachweis“ wird darüber hinaus auch auf § 2 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes hingewiesen.

Vom Einreiseverbot ausgenommen sind nach wie vor beispielsweise Reisen, die für die Ausübung beruflicher Tätigkeiten erforderlich sind oder für Reisen zu privaten Besuchen bei Familienangehörigen (Kernfamilie), die ihren ersten Wohnsitz (Haupt- oder alleinige Wohnung nach dem Bundesmeldegesetz) in Mecklenburg-Vorpommern haben. Familienangehörige (Kernfamilie) sind hierbei Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern. Der Besuch der Kernfamilie ist jeweils auch zusammen mit dem Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder Lebensgefährten und von im selben Haushalt lebenden Personen ohne Testerfordernis möglich (weitere Ausnahmen für Einreisen sind im § 5 Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern in der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern geregelt.

Handeln von Sack (CDU) ist verantwortungslos

Schwerin – Nach den stundenlangen Beratungen im MV-Gipfel und einem gesellschaftlich breit abgestimmten Perspektivplan kommt erneut Kritik von CDU-Landeschef Michael Sack. Dazu erklärt Thomas Krüger, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern: „Und da ist sie wieder, die plötzlich und scheinbar völlig losgelöste Kritik des CDU-Landeschefs Michael Sack. Egal, zu welchem Thema, egal, wer an den vorherigen Beratungen und Abstimmungen teilgenommen hat, Michael Sack tritt nach. Damit fällt er seinem CDU-Gesundheitsminister und seiner eigenen Landtagsfraktion in den Rücken. Schade, dass der Streit in der Landes-CDU offensichtlich weiter anhält und der Riss offenbar kaum zu kitten ist. Denn die CDU war bei den Vorbereitungen dabei, saß als gleichberechtigter und konstruktiver Partner mit am Verhandlungstisch und lobte die Ergebnisse im Nachgang.

Die Ergebnisse des MV-Gipfels sind ein Schritt-für-Schritt-Öffnungsplan für Mecklenburg-Vorpommern. Jetzt ist verlässlich geregelt, wie die Perspektive für die nächsten Tage und Wochen aussieht, dass es bei weiterhin sinkender Inzidenz einen sicheren und planbaren Weg aus der Pandemie heraus gibt. Michael Sack war – wie so oft in den zurückliegenden Monaten – jedoch einmal mehr nicht dabei. Dabei hätte er gestern mit entscheiden können. Mehr noch, es wäre sein Job als Chef des Koalitionspartners gewesen, sich im MV-Gipfel einzubringen.

Gestern waren sich im Übrigen alle beim MV-Gipfel – vor allem die Wissenschaftler – einig darüber, dass wir bei den Lockerungen nur Schritt für Schritt vorgehen können. Das Ziel ist, dauerhaft zu öffnen, ohne wieder Schritte zurückgehen zu müssen. Wenn wir zu schnell öffnen, geht das Ganze nach hinten los. Dann wären alle Anstrengungen umsonst gewesen. Darum müssen wir bei den jetzigen Lockerungen immer den schmalen Grat zwischen Mut und Übermut im Auge behalten. Und das hat überhaupt nichts mit einer von Sack geäußerten ‚Mutlosigkeit‘ zu tun, sondern einzig und allein mit Verantwortungsbewusstsein.“

Marktpräsenzprämie beantragen

Schwerin – Noch bis zum 31. Mai können stationäre Einzelhändler eine Unterstützung für Maßnahmen zur Erhöhung ihrer Marktpräsenz beantragen. Mit einer Pauschale in Höhe von 5.000 Euro unterstützt das Land Unternehmen (einschließlich Soloselbstständige), die infolge der coronabedingten Schließungen im November/Dezember 2020 oder im Januar/Februar 2021 erhebliche Umsatzrückgänge haben.

„Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie haben auch den Einzelhandel in den Städten und Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns stark getroffen. Infolge von Schließungen ist Ware liegen geblieben. Nachdem Vor-Ort-Einkäufe wieder möglich waren, sind aufgrund von Einschränkungen und Auflagen Spontankäufe entfallen. Hinzu kommt eine gewisse Kaufzurückhaltung. Hier wollen wir die Unternehmen bei ihren Anstrengungen zur Vermarktung des Angebotes weiter unterstützen. Das Programm läuft gut. Mit der Erweiterung des Empfängerkreises ist die Nachfrage weiter gewachsen. Etwas über eine Million Euro wurde bislang ausgezahlt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Bislang liegen 226 Anträge vor, davon wurden 201 Anträge mit einem Volumen von 1,05 Million Euro ausbezahlt. Der einmalige Zuschuss richtet sich an stationäre Einzelhändler in Mecklenburg-Vorpommern, die in den Monaten November und Dezember 2020 oder in den Monaten Januar und Februar 2021 einen durchschnittlichen Umsatzrückgang von mindestens 70 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu verzeichnen haben. „Der Zuschuss soll den Unternehmen helfen, im Markt noch sichtbarer zu werden und die Kunden durch besondere Maßnahmen an das eigene Geschäft zu binden. Die Gelder können beispielsweise für besondere Werbemaßnahmen, für den Aufbau eines Internetauftritts oder die Einrichtung eines Internetshops dienen“, sagte Glawe.

Weitere Informationen und Antragsformulare stehen zum Download unter www.lfi-mv.de/foerderungen/marktpraesenzpraemie. In die Antragstellung eingebunden sind die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern, die die Marktpräsenzprämie maßgeblich mit entwickelt haben. Sie nehmen im Vorwege der Antragstellung eine Prüfung der Angaben zur Identität und zur Antragsberechtigung vor. Die Bestätigung erfolgt im Antragsformular. Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.

Lockerungen in M-V

Schwerin – Der MV-Gipfel die möglichen Öffnungsperspektiven in Mecklenburg-Vorpommern besprochen. Dazu erklärt Thomas Krüger, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag: „Die Menschen in MV brauchen und bekommen nun eine verlässliche Perspektive. Für viele Menschen ist das auch allerhöchste Zeit. Uns war wichtig, dass Kitas und Schulen zuerst geöffnet werden. Kinder und Jugendliche sowie damit ihre Betreuung und Bildung haben für uns auch weiterhin absolute Priorität. Verlässliche Aussagen helfen zudem den Eltern mit Blick auf die jetzt wieder mögliche Betreuung, den eigenen Arbeitsalltag und den Absprachen mit dem Arbeitgeber.

Wir haben heute in einer konstruktiven MV-Gipfel-Debatte mit Vertreter*innen aus Landesregierung, Wirtschaft, Kommunen und Sozialpartnern die weiteren Öffnungsschritte als Stufenmodell besprochen. Damit kann die Tourismusbranche in MV gut und verlässlich in die anstehende Sommersaison starten. Möglich werden die Öffnungen, da das Impfen in MV gut vorankommt. Auch der nochmalige harte Lockdown wird uns die touristische und kulturelle Sommersaison sichern, weil wir mit den Einschränkungen die Infektionszahlen eingedämmt haben. Außerdem können nun viele Bereiche des öffentlichen Lebens das Hochfahren verlässlich planen.

Unser Ziel ist, eine verlässliche Perspektive zu schaffen, ohne die nächste sofortige Schließung fürchten zu müssen. Genau diese Verlässlichkeit war unsere Richtschnur bei allen Einschränkungen, die wir in einer breiten Beteiligung mit der Landesregierung besprochen und befürwortet haben. Genau diese Vorsicht und das geplante Vorgehen ermöglicht bis Mitte Juni wieder ein fast gewohntes öffentliches Leben für alle Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns und für alle unsere Gäste.“

Kita-Öffnungen ab 17. Mai

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern endet die landesweite Notfallbetreuung in den Kitas. Ab dem kommenden Montag (17. Mai) sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kindertagespflegestellen wieder geöffnet. Darüber informierte Sozialministerin Stefanie Drese nach dem MV-Gipfel am Dienstag.

„Kitas haben damit oberste Priorität. Das ist ein wichtiges Zeichen für unsere Kinder und für die Familien in unserem Land“, sagte Drese. „Mein Dank geht an Eltern, Kinder, Erzieherinnen und Erzieher, Tagespflegepersonen sowie die Jugendämter. Die Disziplin in den letzten Wochen zahlt sich aus, die dritte Welle konnten wir gemeinsam brechen“, so Drese.

Grundlage für diesen weitgehenden Öffnungsschritt sind die sinkenden Inzidenzwerte im gesamten Land sowie die deutlich abnehmende Zahl von Kitas mit Infektionsfällen. „Die im April getroffenen Maßnahmen in den Kitas, wie die Einführung der Notfallbetreuung und die Testungen bei Kindern mit Krankheitssymptomen wirken. Wir können deshalb unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzkonzepte den Regelbetrieb wieder aufnehmen“, betonte Drese.

Der vom Sozialministerium erarbeitete Kita-Öffnungsplan orientiert sich am bestehenden Stufenplan und nimmt einzelne Modifizierungen vor. So wird die Grenze, ab der wieder die Notbetreuung greift, von einem Inzidenzwert von bisher 150 auf 165 angehoben im Einklang mit der Schule und den Bundesregelungen im Infektionsschutzgesetz. Der Stufenplan richtet sich nach der 7-Tage-Inzidenz in dem jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt.

Im Wesentlichen gelten drei Stufen, die sich nach Aussage von Drese vor Ort bewährt haben und allen Akteuren vertraut sind. Unter einem Inzidenzwert von 100: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen, Inzidenzwert zwischen 100 und 165: Regelbetrieb in der Schutzphase mit Elterntestung, Inzidenzwert über 165: Notfallbetreuung.

Neu ist: Als zusätzliche Sicherheitslinie wird ab einem regionalen Inzidenzwert von über 100 eine Testpflicht der Eltern für den Besuch der Kita und Kindertagespflegestellen durch die Kinder eingeführt. „Die Epidemiologen sagen uns, die Infektionen kommen von den Eltern und werden an die Kinder weitergegeben. Deshalb ist es konsequent, dann auch die Eltern zu testen, um frühzeitig Infektionen zu erkennen“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese: „Wir halten die Kitas somit auch bei einer Inzidenz über 100 offen. Dafür müssen sich die Eltern zweimal in der Woche testen: beim Testzentrum, Arbeitgeber oder über einen Selbsttest. Wir können im Gegenzug darauf verzichten, die Kleinsten der Belastung von Tests auszusetzen; diesen Stress können ihnen die Eltern abnehmen.“

Schnupfnasen und andere symptomatische Kinder sollen allerdings weiter in der Kinderarztpraxis oder im Abstrichzentrum getestet werden. Die sehr zuverlässigen Testungen in diesem Bereich haben einen effektiven Schutz vor der Ausbreitung des Corona-Virus bewirkt.

Drese: „Überall dort, wo wir stabil bei einem Inzidenzwert von unter 100 sind, starten wir ohne weitere neue Auflagen neu. Dort wo wir über 100 liegen, gehen wir gemeinsam mit den Eltern in eine Öffnung mit zusätzlichen Sicherheiten durch Testungen.“

Ab 17.5. wieder Präsenzunterricht

Schwerin – Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern öffnen am Montag, dem 17. Mai 2021, wieder für den Präsenzunterricht. Entscheidend für die Öffnungen wird dann nicht mehr der landesweite, sondern der 7-Tages-Inzidenz-Wert im jeweiligen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt sein. Stichtag für Montag ist morgen, 12.5.2021.

Der harte Lockdown, zu dem auch die Schließung von Kitas und Schulen gehörten, hat gewirkt. Die Landesinzidenz ist seit Tagen stabil unter 100. Die Landesregierung hält nun Wort und gibt den Kindern und Jugendlichen im Land Vorfahrt bei den anstehenden Öffnungsschritten.

Weil es für eine Entwarnung noch zu früh ist, sind weiterhin Schutzmaßnahmen notwendig. Die Testpflicht für alle Schülerinnen, Schüler und an den Schulen Beschäftigten ist dafür ein wichtiger Baustein. Auch haben inzwischen die Lehrkräfte und an den Schulen Beschäftigten nicht nur an den Grund- und Förderschulen, sondern auch an den weiterführenden Schulen ein Impfangebot erhalten. Und natürlich gelten weiterhin die Hygienevorschriften wie Maskenpflicht und Abstandsregeln. Vor diesem Hintergrund wird es möglich sein, den Kindern und Jugendlichen endlich wieder Schule in Präsenz zu ermöglichen.

Bildungsministerin Bettina Martin freut sich über die Öffnung der Schulen für den Präsenzunterricht: „Die vergangenen Wochen des Lockdowns waren hart für alle Kinder und ihre Eltern. Ich bin sehr erleichtert, dass es die gute Entwicklung der Infektionszahlen nun möglich macht, die Schulen für sie wieder zu öffnen. Kinder und Jugendliche haben Vorfahrt bei den anstehenden Öffnungsschritten in Mecklenburg-Vorpommern. Für sie beginnt am kommenden Montag wieder der Präsenzunterricht.“

Martin verwies darauf, dass solange das Virus noch nicht besiegt sei, es natürlich weiterhin für alle gelte, vorsichtig zu sein. Auch in den kommenden Wochen müsse im Schulbetrieb alles dafür getan werden, die jetzt erreichten Fortschritte nicht aufs Spiel zu setzen. Hygiene- und Abstandsregeln müssten weiter eingehalten werden. Die Testpflicht werde dazu beitragen, mehr Sicherheit in den Schulbetrieb zu bringen.

Für den Schulbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern gelten künftig drei Inzidenz-Stufen. Stichtag für die Inzidenzzahlen, die für den Schulbetrieb ab dem 17. Mai 2021 ausschlaggebend sind, ist Mittwoch der 12. Mai.

Stufe unter 100:

Liegt der 7-Tages-Inzidenz-Wert bei 100 oder niedriger, gilt in allen Jahrgangsstufen Präsenzpflicht. In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 und in den Abschlussklassen findet täglicher Präsenzunterricht statt. In den allgemein bildenden Schulen ab Klassenstufe 7 und in den beruflichen Schulen gibt es Wechselunterricht.

Stufe 100-165:

Bei einem Inzidenz-Wert zwischen 100 und 165 findet in allen Jahrgangsstufen Wechselunterricht statt. Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 1 bis 6, für die kein Unterricht an der Schule ist, steht die Notbetreuung in der Schule zur Verfügung.

Stufe über 165:

Bei einer Inzidenz von mehr als 165 sind lediglich die Abschlussjahrgänge im Präsenzunterricht Für alle anderen Schülerinnen und Schüler ist der Präsenzunterricht an den Schulen untersagt. Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 gibt es die Notbetreuung.

Als Abschlussjahrgänge sind folgende Klassenstufen definiert:

  • die Jahrgangsstufe 9 an der Regionalen Schule sowie im zur Mittleren Reife führenden Bildungsgang der Kooperativen Gesamtschule und die Jahrgangsstufe 9 der Integrierten Gesamtschule,
  • die Jahrgangsstufe 11 der allgemein bildenden Schulen sowie die Jahrgangsstufe 12 der Abendgymnasien und Fachgymnasien,
  • die den Abschlussjahrgängen unmittelbar nachfolgenden Jahrgänge an den beruflichen Schulen,
  • alle Klassen der Bildungsgänge Berufsvorbereitungsjahr (einjährig, zweijährig), Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BVB) und Berufsvorbereitungsjahr für Ausländer, die zum Ende des Schuljahres 2020/2021 abgeschlossen werden.

Wenn sich die Inzidenzzahlen über die Stufenschwellen verändern, so erfolgt der Wechsel wie folgt:

  • Ein Wechsel in eine niedrige Inzidenzstufe ist möglich, wenn an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Inzidenzwerte durchgängig unter der bisherigen Inzidenzstufe liegen. Dann gelten ab dem übernächsten Tag Regelungen zum Schulbetrieb nach der niedrigeren Inzidenzstufe.
  • Bei steigenden Inzidenzwerten erfolgt der Wechsel in die höhere Inzidenzstufe, wenn nach einer Wartezeit von drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenzwerte durchgängig über den Werten der bisherigen Inzidenzstufe liegen. Auch hier gelten dann ab dem übernächsten Tag die Regelungen zum Schulbetrieb nach der höheren Inzidenzstufe.

In den Schulen des Landes gelten weiter die bestehenden Hygieneregeln. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist weiterhin Pflicht und die Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Auch gilt die Testpflicht, d.h. sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrkräfte und alle an den Schulen Beschäftigten müssen mindestens zweimal pro Woche einen Selbsttest bzw. Antigen-Schnelltest durchführen.

Südbahn startet mit den Sommerferien

Schwerin – Der Verkehr auf der Südbahn-Strecke startet wegen der aktuellen Corona-Beschränkungen mit dem Beginn der Sommerferien im Land. Die Züge fahren damit ab dem 18. Juni 2021 und nicht, wie ursprünglich geplant, ab Christi Himmelfahrt.

„Der Saisonverkehr auf der Südbahn an den Wochenenden zielt vor allem auf Gäste aus anderen Bundesländern und damit auf den touristischen Verkehr an der Mecklenburgischen Seenplatte ab. Er ist damit von den Lockerungsschritten im Land abhängig. Aus diesem Grund ist ein etwas späterer Start als ursprünglich geplant sinnvoll“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel.

Mit den Verkehrsunternehmen, Landkreisen und der Bürgerinitiative Pro Schiene ist abgestimmt, dass die Südbahn vom 18. Juni bis 24. Oktober 2021 fährt. „Wir werden die Saison dieses Jahr bis Ende Oktober verlängern, um die Fahrten, die wegen Covid 19 im Frühsommer ausfallen, unter hoffentlich besseren Rahmenbedingungen im Frühherbst einschließlich der Herbstferien anbieten zu können“, begründet Christian Pegel.

Wie im vergangenen Jahr werden auch in dieser Südbahnsaison an den Wochenenden und Feiertagen drei Zugpaare zwischen Hagenow und Plau am See (RB14/RB19) über Ludwigslust und Parchim im vierstündigen Abstand verkehren. Hinzu kommt eine Hin- und Rückfahrt an den Freitagnachmittagen und vor Feiertagen. Bahnreisende können somit in beiden Richtungen auf der Strecke Hagenow Land – Ludwigslust – Parchim – Plau am See fahren, ohne in Parchim umsteigen zu müssen. In Hagenow Land besteht Anschluss an die Züge des RE1 Hamburg-Schwerin-Rostock. Zudem wird es in Parchim wieder passende Anschlusszüge aus/in Richtung Schwerin (RB13) geben.

Impfstoff Johnson & Johnson in M-V

Registrierung zur Terminvergabe bei Priorität 3 erweitert

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern wird die Registrierung für die Terminvergabe für weitere Personengruppen für die Priorität 3 nach Bundesimpfverordnung möglich. „Die Terminvergabe für die Priorität 3 kann an der Impf-Hotline des Landes und auch im Internet über das online-Tool für Impfungen in den Impfzentren erfolgen. Auch bei den niedergelassenen Ärzten, die in die Impfkampagne eingebunden sind, können weiter Impftermine für alle Personen der Priorität 3 vereinbart werden. Mehr Menschen erhalten die Möglichkeit, einen Impftermin zu bekommen. Das wird leider aufgrund der vorhandenen Impfstoffknappheit nicht überall sofort klappen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Über die Impfzentren und über das online-Tool war eine Terminvergabe der Priorität 3 bislang nur für bestimmte Cluster- und Berufsgruppen möglich, d. h. Lehrkräfte der weiterführenden Schulen, Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen. „Jetzt wird die Möglichkeit sich registrieren zu lassen mit den Öffnungen an der Telefon-Hotline und im Internet deutlich erweitert. Die Gruppe ist insgesamt sehr groß. Mehr Impfungen erfolgen je nach Verfügbarkeit des Impfstoffes“, so Glawe weiter. Für die Hotline gelten die gleichen Regelungen, wie für das online- Tool, das heißt, zum jetzigen Zeitpunkt werden Priorität 1, Priorität 2 und die Priorität 3 terminiert.

Zur Priorität 3 zählen nach Bundesimpfverordnung beispielsweise über 60-Jährige; Personen mit HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen, rheumatologische Erkrankungen, Asthma, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowie Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen sowie Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind.

Bei den niedergelassenen Ärzten, die in die Impfkampagne eingebunden sind, können Impftermine ebenso für alle Personen der Prioritäten 1 bis 3 vereinbart werden. „Die Terminabsprachen erfolgen direkt mit den Praxen der niedergelassenen Ärzte auf der Grundlage der vorhandenen Impfstoffmengen. Das bedeutet auch: Nicht jeder Hausarzt ist automatisch ein ´Impfarzt´. Aber: es gibt wiederum auch Hausärzte, die die Impfung für Menschen ermöglichen, die nicht in der ´eigenen Patientenkartei´ stehen und zum Impfen kommen wollen. Der Verwurf von Impfdosen muss vermieden werden“, machte Glawe deutlich. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 1.700 Impfärzte – das sind Hausärzte oder auch Fachärzte.

In Mecklenburg-Vorpommern sind die ersten Dosen des Impfstoffs von Johnson & Johnson eingetroffen. „Das ist nach BioNTec/Pfizer, Moderna und AstraZenca der vierte Impfstoff, der in der Europäischen Union von der EMA zur Vorbeugung von COVID-19 empfohlen wurde. Das Land hat bisher 9.600 Dosen des Impfstoffs erhalten. Circa 170 Dosen sind bisher im Land verimpft worden. Wann Mecklenburg-Vorpommern vom Bund mit weiteren Lieferungen mit dem Impfstoff Johnson & Johnson rechnen kann, steht noch nicht fest. Der Impfstoff soll aufgrund der geringen Mengen zunächst dort eingesetzt werden, wo die zu impfenden Personen nur schwer für eine Zweitimpfung zu erreichen sind. Er soll deshalb beispielsweise für Impfwillige im Maßregelvollzug, in Erstaufnahmeeinrichtungen oder auch in Obdachlosenheimen eingesetzt werden“, so Glawe weiter.

Nach der gestern erfolgten Empfehlung der Ständigen Impfkommission soll der Impfstoff von Johnson & Johnson jedoch grundsätzlich bei Personen zum Einsatz kommen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. „Darüber kann der Impfstoff aber auch bei Personen eingesetzt werden, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nach ärztlicher Aufklärung und individueller Risikoakzeptanz entscheiden, mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft werden zu wollen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend. Damit setzt Mecklenburg-Vorpommern den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz der Länder mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn um.

Schwesig: Harter Lockdown war nötig und wirkt

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig nimmt heute und morgen – wie zu Beginn ihrer Reha angekündigt – corona-bedingte Termine wahr. Sie eröffnet heute gemeinsam mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier die Nationale Maritime Konferenz in Rostock-Warnemünde. Die Branche ist teilweise hart von der Corona-Krise betroffen. Morgen wird sie die wöchentliche Kabinettssitzung leiten. In dieser Sitzung soll die Wirkung der von drei Wochen ergriffenen besonderen Schutzmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern ausgewertet werden.

Zwischen Ministerpräsidentin Schwesig und dem stellvertretenden Ministerpräsidenten Harry Glawe ist vereinbart worden, dass auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des MV-Gipfels zu dieser Kabinettssitzung eingeladen werden. Beginn ist 11.00 Uhr.

„Der harte Lockdown war nötig und wirkt. Der Inzidenzwert ist in Mecklenburg-Vorpommern von 150 auf unter 100 gesunken. Das ist ein deutlich stärkerer Rückgang als im Bundesschnitt. Und ich freue mich, dass wir auch beim Impfen deutlich vorankommen. Dafür danke ich allen Beteiligten. Wir nehmen jetzt wieder einen Spitzenplatz in Deutschland ein“, erklärte Schwesig am heutigen Morgen in Rostock.

„Schule und Kita hat für uns oberste Priorität. Wir haben beim MV-Gipfel vor drei Wochen beschlossen, dass wir Schulen und Kitas als erstes wieder öffnen, wenn wir stabil unter 100 sind“, sagte Schwesig mit Blick auf die inhaltlichen Schwerpunkte der morgigen Sitzung. Die Bildungs- und die Sozialministerin würden dazu morgen Vorschläge vorlegen.

„Außerdem wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern und wichtigen Wirtschaftsbereichen im Land mehr Planungssicherheit geben. Das heißt nicht, dass wir alles sofort öffnen können. Wir alle wissen, dass wir bei den Lockerungen nur Schritt für Schritt vorgehen können. Wenn wir zu schnell öffnen, geht das Ganze nach hinten los. Dann wären alle Anstrengungen umsonst gewesen. Das darf uns nicht passieren. Wir müssen jetzt konsequent bleiben.“

Ausnahmen für vollständig Geimpfte

Berlin – Einen Tag nach dem Bundestag hat am 7. Mai 2021 in einem Eilverfahren auch der Bundesrat einer Verordnung zugestimmt, die Erleichterungen und Ausnahmen von Corona-Schutzmaßnahmen für vollständig Geimpfte und Genesene bundesweit vorsieht. Die Bundesregierung hatte sie erst am Dienstag, den 4. Mai 2021 auf den Weg gebracht – und den Bundesrat gebeten, schon wenige Tage später darüber zu entscheiden.

Vollständig gegen Covid-19 geimpfte und von einer Infektion genesene Personen können künftig ohne vorherige Tests einkaufen, zum Friseur, zur Fußpflege, in Zoos oder botanische Gärten gehen. Sie gelten also rechtlich wie Personen, die einen aktuellen negativen Test nachweisen können.

Geimpfte und Genesene zählen bei Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte oder Sportausübung nicht mit, die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gelten für sie nicht. Zudem entfällt für sie diese Personengruppen die Quarantänepflicht, wenn sie aus Corona-Risikogebieten zurückkehren oder im Kontakt mit Corona-Infizierten waren. Unberührt bleiben allerdings die Vorgaben zum Tragen einer Schutzmaske oder zum Abstandhalten im Rahmen von Hygieneschutzkonzepten.

Zur Begründung führt die Bundesregierung in der Verordnung aus, dass es sich nicht um Sonderrechte oder Privilegien handele, sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe. Denn sobald aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse hinreichend belegt sei, dass geimpfte und genesene Personen für andere nicht (mehr) ansteckend sind oder das Restrisiko einer Weiterübertragung ganz erheblich gemindert sei, bedürfe es für diese Personengruppen Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen.

Laut Robert Koch-Institut sei nach gegenwärtigem Kenntnisstand das Risiko einer Übertragung des Coronavirus durch Personen, die vollständig geimpft wurden, spätestens zwei Wochen nach der zweiten Impfung deutlich geringer als bei Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests bei symptomlosen infizierten Personen. Für genesene Personen gelte Vergleichbares für einen Zeitraum von sechs Monaten nach einer überstandenen Infektion. Für diese Personen werde grundsätzlich auch empfohlen, nach Kontakten zu einer infizierten Person eine Quarantäne nicht erneut anzuordnen.

Eine Öffnungsklausel gibt den Ländern die Möglichkeit, weitere Ausnahmen für vollständig geimpfte, genesene und getestete Personen vorzusehen, wo sie selbst noch Regelungskompetenzen für Gebote und Verbote haben. Die Sperrwirkung des Bundesrechts wird insoweit aufgehoben.

Sofern das aktuelle Infektionsgeschehen sich verändert- etwa neue besorgniserregende Virusvarianten entstehen, zu denen keine ausreichenden Erkenntnisse über die Wirksamkeit einer Immunisierung durch Impfungen oder überstandene Erkrankung gibt, könne es der Bedarf für weitere Änderungen der bundesweiten Verordnung entstehen, betont die Bundesregierung.

Die Verordnung soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Wie schnell dies geschieht, entscheidet die Bundesregierung.

Terminvergabe bei Priorität 3

Schwerin – Mit der Freigabe der Priorität 3 haben mehr Menschen die Möglichkeit sich bei niedergelassenen Ärzten impfen zu lassen. „Die Impfkampagne läuft auf Hochtouren im Land. Das ist gut so. Allerdings wird leider nicht jeder sofort einen Termin bekommen können, da noch nicht genügend Impfstoff vorhanden ist. Dennoch: Jede Impfung ist ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag. In Mecklenburg-Vorpommern wurden bislang über 650.000 Menschen geimpft (Quelle: RKI 06.05.2021). Davon sind über 526.000 Erstimpfungen und als vollständig Geimpfte gelten rund 124.000 Menschen.

Bei den niedergelassenen Ärzten, die in die Impfkampagne eingebunden sind, können Impftermine für alle Personen der Priorität 3 vereinbart werden. „Die Terminabsprachen erfolgen direkt mit den Praxen der niedergelassenen Ärzte auf der Grundlage der vorhandenen Impfstoffmengen. Das bedeutet auch: nicht jeder Hausarzt ist automatisch ein ´Impfarzt´. Aber: Es gibt wiederum auch Hausärzte, die die Impfung für Menschen ermöglichen, die nicht in der ´eigenen Patientenkartei´ stehen und zum Impfen kommen wollen. Der Verwurf von Impfdosen muss vermieden werden“, machte Glawe deutlich.

Über die Impfzentren ist eine Terminvergabe bislang nur für bestimmte Cluster- und Berufsgruppen der Priorität 3 möglich, das heißt Lehrkräfte der weiterführenden Schulen, Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen – sofern sie nicht direkt angefahren werden durch mobile Teams. Dass diese Gruppen entsprechend geimpft werden, geht auf einen Landtagsbeschluss sowie auf eine Erklärung des MV-Gipfels Mitte April zurück.

„Derzeit wird geprüft, ab wann eine Öffnung der Terminvergabe für weitere Gruppen der Priorität 3 über das Online-Tool oder die Impfhotline erfolgen kann. Das hängt von den verfügbaren Impfstoffmengen ab. Wenn mehr Impfstoff vorhanden ist, können auch mehr Termine vergeben werden“, sagte Glawe. Für die Hotline gelten die gleichen Regelungen, wie für das Online-Tool, d.h. zum jetzigen Zeitpunkt werden Priorität 1, Priorität 2 und die ausgewählten Gruppen der Priorität 3 terminiert.

Erstimpfungen mit AstraZeneca sind für alle Personen unabhängig von der Priorität möglich. „Das hat der Bund nun auch für ganz Deutschland beschlossen. In Mecklenburg-Vorpommern sind Erstimpfungen mit AstraZeneca zurzeit bei den niedergelassenen Ärzten möglich. Es sind vom Bund keine Impfdosen für Erstimpfungen von AstraZeneca in den Impfzentren mehr zu erwarten, da diese an die Hausarztpraxen gehen“, erläuterte Glawe weiter. Lediglich für Zweitimpfungen erhalten die Impfzentren im Mai und Juni rund 43.200 Impfdosen AstraZeneca.

Darüber hinaus haben Bund und Länder sich darauf verständigt, dass allen 12 bis 18-Jährigen bis Ende August ein Impfangebot mit dem BioNTech/Pfizer-Vakzin gemacht werden kann. „Das ist ein richtiger Schritt hin zu mehr Normalität an den Schulen im Land, um mehr Präsenzunterricht zu ermöglichen. Voraussetzung ist die Zulassung für die Altersgruppe durch die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) und die weiter wachsende Verfügbarkeit des Impfstoffes“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.