Hilfe für ausländische Studierende

Martin: Soziale Härten werden abgefedert

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt auch im Jahr 2021 ausländische Studierende an den Hochschulen des Landes, die wegen der Corona-Pandemie in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind. Insgesamt 200.000 Euro stehen dafür zur Verfügung.

„Viele ausländische Studierende sind auf Zahlungen aus ihrem Heimatland oder Nebenjobs angewiesen, um ihr Studium zu finanzieren“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Gerade in der Gastronomie und im Einzelhandel sind diese Jobs in den vergangenen Monaten weggefallen, so dass diese Studierenden erhebliche Schwierigkeiten haben, ihr Studium erfolgreich zu absolvieren. Die Unterstützung des Landes soll da soziale Härten abfedern.“

Die Förderung können ausländische Studierende erhalten, die an einer der sechs staatlichen Hochschulen des Landes studieren. Ein entsprechender Antrag kann beim International Office der jeweiligen Hochschule gestellt werden. Die Hochschulen prüfen den Bedarf z.B. anhand von erfolglosen Bewerbungen, Kündigungen, Kontoauszügen oder persönlichen schriftlichen Erklärungen. Jeder internationale Studierende kann im Jahr 2021 maximal 500 Euro pro Monat über einen Zeitraum von drei Monaten bekommen.

Bereits im vergangenen Jahr hatte das Land mit der gleichen Summe ausländische Studierende unterstützt. Studierende, die im vergangenen Jahr die Unterstützung bekommen haben, können auch in diesem Jahr wieder davon profitieren.

In Mecklenburg-Vorpommern waren zu Beginn des Wintersemesters 2020/21 insgesamt 4.031 Studierende ausländischer Nationalität an den sechs Hochschulen eingeschrieben.

Werben für Impfstoffherstellung in M-V

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe hat sich bei einem Vor-Ort-Besuch über das Pharmaunternehmen Dermapharm Holding SE in Brehna (Nähe von Leipzig bzw. Halle/Saale) informiert. Zur Dermapharm Holding gehört das Unternehmen Allergopharma. Das Unternehmen produziert in Reinbek bei Hamburg seit 30. April einen wichtigen Schritt bei der Herstellung des Impfstoffes der Firma BioNTec. Minister Glawe hat in Brehna für den Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern geworben.

„Unser Land ist ein innovativer Produktionsstandort. Es gibt Unternehmen bei uns im Land, die in der Lage wären, Impfstoff abzufüllen oder auch herzustellen. Wir sind an Kooperationen interessiert, um die Herstellung von Corona-Impfstoff praktisch bei uns im Land umzusetzen zu können. Das wäre ein wesentlicher Beitrag, um das Impftempo weiter zu erhöhen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe nach dem Treffen.

Die Firma BionTech wird im 2. Quartal 50 Millionen Impfdosen zusätzlich an die EU ausliefern. „Auch unser Land wird davon profitieren. Mecklenburg-Vorpommern wird voraussichtlich ca. 240.000 Impfdosen zusätzlich erhalten. Ziel ist es weiter, stärker unabhängig vom internationalen Produktionsgeschehen von Impfstoffen zu werden. Die Impfstoffproduktion in Deutschland muss weiter vorangetrieben werden.

Eine Zusammenarbeit und Investitionen, wie beispielsweise mit Unterstützung des Unternehmens Dermapharm, wäre eine mögliche Basis hierfür. Kooperationen mit Unternehmen im Land werden ausgelotet. Das war ein positives Gespräch mit einem guten Signal für heimische Biotechnologieunternehmen und für die Impfwilligen in der Bevölkerung“, so Wirtschaftsminister Glawe nach dem Gespräch mit Dermapharm-Vorstand Forschung und Entwicklung Hans-Georg Feldmeier.

Dermapharm ist ein wachstumsstarker Hersteller von Markenarzneimitteln. Die 1991 gegründete Gesellschaft hat ihren Sitz in Grünwald bei München. Das integrierte Geschäftsmodell der Gesellschaft umfasst nach eigenen Angaben die hausinterne Entwicklung und Produktion sowie den Vertrieb der Markenprodukte durch einen pharmazeutisch geschulten Außendienst. Neben dem Hauptstandort in Brehna bei Leipzig betreibt Dermapharm weitere Produktions-, Entwicklungs- und Vertriebsstandorte innerhalb Europas. Allergopharma wurde im Frühjahr des vergangenen Jahres von Dermapharm akquiriert und bis zum Jahresende 2020 vollständig in den Konzern integriert.

M-V legt Härtefallfonds auf

Schwerin – Für Unternehmen, die trotz der umfangreichen Hilfsprogramme von Bund und Land in wirtschaftlicher Not sind, hat das Land Härtefallhilfen vorbereitet.

„In Mecklenburg-Vorpommern sollen sowohl Unternehmen unterstützt werden, die keinen Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, als auch Unternehmen, die zwar Zugang zu regulären Bundes- oder Landeshilfen haben, bei denen diese aufgrund spezieller, atypischer Fallkonstellationen aber nicht ausreichen. Deshalb legen wir einen Härtefallfonds auf. Voraussetzung ist das Vorliegen einer besonderen Härte“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag.

Unterstützt werden Unternehmen mit Sitz und Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Bei verbundenen Unternehmen ist eine Antragstellung für den Gesamtverbund möglich, sofern sich auch der Hauptsitz des Verbundes in Mecklenburg-Vorpommern befindet. Öffentliche Unternehmen sind nicht antragsberechtigt. „Mecklenburg-Vorpommerns Härtefallfonds hat ein Volumen bis zu 30 Millionen Euro. Die Hälfte der Mittel gibt der Bund“, so Glawe weiter.

Es lassen sich fünf Fallgruppen unterscheiden:

Fallgruppe 1: Unternehmen, deren Umsätze im Vergleichszeitraum aufgrund außergewöhnlicher betrieblicher Umstände vergleichsweise gering waren.

Fallgruppe 2: Unternehmen, bei denen der Umsatzausfall erst mit Verzögerung eintritt und nach Wiederaufnahme des Geschäfts nicht mehr durch eine entsprechende Überbrückungshilfe unterstützt werden kann.

Fallgruppe 3: Im Nebenerwerb gewerblich tätige Soloselbständige / im Nebenerwerb freiberuflich Erwerbstätige mit besonders hohen betrieblichen Ausgaben.

Fallgruppe 4: Strukturbedeutsame Unternehmen, die infolge einer speziellen, atypischen Fallkonstellation trotz der regulären Corona-Hilfen von Bund und Land in ihrer Existenz bedroht sind.

Fallgruppe 5: Selbstständige im Haupterwerb mit hohen Umsatzrückgängen und geringen Fixkosten, die allein aufgrund der Anzahl ihrer Beschäftigten keinen Zugang zur Neustarthilfe haben.

Die Mittel aus dem Härtefallfonds dienen der Finanzierung von betrieblichen Ausgaben. Die Höhe der Unterstützungsleistung orientiert sich grundsätzlich an den förderfähigen Tatbeständen der bisherigen Unternehmenshilfen des Bundes, das heißt insbesondere an den in der Überbrückungshilfe III förderfähigen Fixkosten, und soll im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. Die Unterstützung erfolgt rückwirkend, das heißt für abgelaufene Monate, beginnend mit dem Januar 2021, und derzeit längstens bis einschließlich April 2021.

Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Hier stehen die Antragsformulare und weitere Unterlagen ab sofort unter: www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-haertefallfonds-mv/index.html zum Download bereit. Anträge können ab sofort bei der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schwerin (PwC) eingereicht werden. Die PwC steht auch für Fragen zum Härtefallfonds telefonisch unter der Hotline 0385/59241-13 sowie per E-Mail an de_mv_hotline@pwc.com zur Verfügung.

Weitere Lockerungen

Schwerin – In den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie bei Angeboten der Eingliederungshilfe gibt es Erleichterungen für vollständig Geimpfte. „Für viele Bewohnerinnen und Bewohner, Beschäftigte sowie Familienangehörige und aufsuchende Personen ist das ein weiterer Schritt in Richtung Normalität“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese zur ab dem (heutigen) 1. Mai  geltenden neuen Pflege und Soziales Corona Verordnung M-V.

Die Lockerungen ergänzen die vor einigen Wochen erfolgten Maßnahmen in den Pflegeeinrichtungen und Angeboten der Eingliederungshilfe. So gibt es seit Anfang April Erleichterungen u.a. bei Besuchsregelungen und Gruppenangeboten.

Mit der aktuellen Verordnung werden für vollständig Geimpfte, wenn mindestens 14 Tage nach der letzten notwendigen Impfung vergangen sind und in der Einrichtung bzw. dem Angebot kein Infektionsgeschehen ist, folgende weitere Erleichterungen geregelt:

  • Wegfall des Testerfordernisses für vollständig geimpfte Besuchende und sonstige Betretende in vollstationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen,
  • Reduzierung des Testerfordernisses des vollständig geimpften Personals auf einmal pro Woche in Pflegeeinrichtungen und Angeboten der Eingliederungshilfe,
  • Reduzierung des Testerfordernisses für vollständig geimpftes Personal und vollständig geimpfte Rehabilitanden bei Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation auf einmal pro Woche und
  • Wegfall des Testerfordernisses bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen (z.B. Frisöre) innerhalb der Einrichtungen und Angebote für vollständig geimpfte Bewohnende.

Sozialministerin Stefanie Drese: „Ich freue mich riesig für die Bewohnerinnen und Bewohnern von Senioren- und Pflegeeinrichtungen, dass wir durch die erfolgte Impf-Priorisierung wieder deutlich mehr soziale Kontakte und Angebote ermöglichen können. Das ist nach vielen Monaten von harten, aber leider notwendigen Isolationsmaßnahmen eine richtig gute Nachricht und sollte uns allen Mut beim Endspurt im Kampf gegen die Pandemie machen.“

Drese warb gleichzeitig um Verständnis, dass die in den jeweiligen Hygiene- und Schutzkonzepten vorgesehenen Maßnahmen weiter konsequent umgesetzt werden müssen. „Die auch jetzt noch immer wieder festgestellten Infektionsgeschehen in Pflegeeinrichtungen zeigen, dass wir nach wie vor vorsichtig und umsichtig sein müssen“, so Drese.

Angebote der Jugendarbeit im Freien

Drese: Maßnahmen und Angebote der Jugendarbeit im Freien ab 1. Mai möglich

Schwerin – Angebote und Maßnahmen der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit sowie der Förderung der Erziehung in der Familie sind im Freien für feste Gruppen mit bis zu fünf teilnehmenden Personen ab dem morgigen Sonnabend möglich. Die entsprechende neue Corona-Jugendhilfe-Verordnung tritt nach Angaben von Sozialministerin Stefanie Drese zum 1. Mai in Kraft.

„Wir wollen damit für junge Menschen erste Angebote schaffen und Familien im schwierigen Corona-Alltag entlasten“, betonte Drese am Freitag. Voraussetzung ist, dass die 7-Tages-Inzidenz in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter einem Schwellenwert von 150 liegt.

„Ich freue mich sehr, dass Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen wie Jugendtreffs und Abenteuerspielplätze, aber auch Familienzentren Angebote und Maßnahmen im Freien durchführen können“, betonte Drese. Die Corona-Pandemie habe seit vielen Monaten erhebliche Auswirkungen gerade auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Einschränkungen der Lerngelegenheiten, der Spielmöglichkeiten und des Kontakts zu anderen Kindern und Jugendlichen, so Drese.

Im Mittelpunkt der nun erlaubten Öffnungen sollen sozialpädagogische Unterstützungsangebote, insbesondere zum Ausgleich sozialer Benachteiligung und zur Förderung der schulischen Ausbildung stehen.

Ministerin Drese hofft auf viel Kreativität und hohes Engagement der Fachkräfte und Träger der Jugendarbeit. „Die Bedingungen sind nicht einfach“, so Drese. „Ich setze aber darauf, dass alle Träger der Jugend,- Jugendverbands- und Jugendsozialarbeit sowie der Familienbildung die nun geschaffenen Möglichkeiten, zum Wohle der Kinder und Jugendlichen nutzen und ausschöpfen.“

Im Anhang befindet sich die neue Corona-Jugendhilfe-Durchführungsverordnung – Corona-JugDurchfVO M-V, die zum 1. Mai in Kraft tritt.

Unterstützung für ausländische Berufspendler

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern unterstützt auch weiterhin polnische Tagespendler und Wochenpendler, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben. Über ihren Arbeitgeber erhalten sie vom Land einen Zuschuss zur Finanzierung der Mehraufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung und müssen nicht ständig pendeln.

„Das „Pendlerprogramm“ wird ab dem 1. Mai und bis zum 30 Juni 2021 verlängert. Die Einstufung als Risikogebiet führt bei den ausländischen Pendlern in Mecklenburg-Vorpommern dazu, dass sie pandemiebedingten Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen bzw. Testverpflichtungen unterliegen, die ihnen ein Pendeln zwischen Hauptwohnsitz im Ausland und Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern pandemiebedingt erschweren. Hier wollen wir weiter helfen. Unser Pendlerprogramm bedeutet: Kontakte reduzieren – Arbeitsfähigkeit der Betriebe und Wohlstand sichern“, erläuterten der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph sowie Vorpommern-Staatssekretär Patrick Dahlemann am Freitag gemeinsam in Schwerin.

Ende März des vergangenen Jahres ist der Pendler-Zuschuss erstmals aufgelegt worden. Bis Anfang April sind beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) 687 Anträge (zuzüglich 274 Verlängerungsanträge) auf Bewilligung des Pendler-Zuschusses für 5.479 Pendler und 434 Angehörige eingegangen. Bewilligt wurden bisher 594 Anträge (zuzüglich 259 Verlängerungsanträge) mit einem Mittelvolumen in Höhe von rund 6,05 Millionen Euro.

„Ziel ist es, durch die Unterstützung, die Arbeitsfähigkeit der Betriebe zu sichern und zugleich den polnischen Berufspendlern einen finanziellen Ausgleich für ihren erhöhten Aufwand zu gewähren“, erläuterten die Staatssekretäre Rudolph und Dahlemann abschließend.

Die Förderung ist befristet für den Zeitraum vom 1. Mai 2021 bis zum 31. Juni 2021 weiter möglich. Der maximale Förderzeitraum je Tagespendler und deren Angehörigen beträgt 59 Kalendertage; der maximale Förderzeitraum je Wochenpendler und deren Angehörigen beträgt 16 Kalendertage.

Die Anträge sind beim Landesamt für Gesundheit und Soziales abrufbar:

https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/Pendler-Zuschuss/

Arbeitswelt in der Corona-Pandemie

Schwesig: Für Mecklenburg-Vorpommern die Weichen als Land guter Arbeit stellen

Rostock – „Die Landesregierung steht in dieser schwierigen Zeit an der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir tun alles und werden alles tun, damit sich die Arbeitswelt möglichst schnell von den Folgen der Corona-Pandemie erholt. Einige Bereiche der Arbeitswelt werden durch Corona ausgebremst. Andere sind besonders belastet. Das Gesundheitswesen zum Beispiel oder die Pflege. Ich danke allen, die uns helfen, die Corona-Krise zu bewältigen. Und ich danke allen, die mit ihrer Geduld und Rücksicht helfen, uns alle zu schützen“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig auf ihrem digitalen Arbeitnehmerempfang, der aus dem Studio 301 in Rostock übertragen wurde.

Die Regierungschefin dankte auch ganz ausdrücklich den Gewerkschaften: „Sie bringen die Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Beratungen des MV Gipfels mit ein, übernehmen Mitverantwortung für den Schutz des Landes und bringen uns mit ihren Ideen konstruktiv voran. Danke dafür.“ Von Anfang der Pandemie würde gelten: „Wir schützen die Gesundheit der Menschen. Wir erhalten den sozialen Zusammenhalt. Und wir erhalten die Arbeitsplätze. Dafür unterstützen wir die Unternehmen mit dem MV Schutzfonds und weiteren Wirtschaftshilfen.“

Corona werde die gute Entwicklung des Landes nicht aufhalten. Davon zeigte sich die Ministerpräsidentin überzeugt. Gerade für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sei viel erreicht worden. Auf Bundesebene sei der Mindestlohn von Jahr zu Jahr gestiegen, die Grundrente kommt. Auch die Landesregierung habe in den vergangenen Jahren Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Wege geleitet. Als Bespiel dafür nannte Schwesig den Vergabe-Mindestlohn: „Wo wir direkt Einfluss haben, setzen wir einen Anreiz für bessere Löhne. Wer öffentliche Aufträge bekommen will, muss seinen Beschäftigten mindestens 10,35 Euro zahlen. Und seit 2020 sind Kita, Kindergarten, Tagesbetreuung und Hort für die Eltern gebührenfrei.“

Corona habe auch deutlich gemacht, wo Verbesserungen notwendig sind: „Wir lernen Arbeit wieder schätzen, die wir normalerweise für selbstverständlich halten wie die Paketdienste, die Versorgung mit Lebensmittel, die auf dem Feld anfängt, die Pflege in Altenheimen und Krankenhäusern. Oder die tägliche Arbeit von Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern.“

Aus dieser größeren Wertschätzung eine bessere Arbeitswelt insgesamt zu entwickeln, gehe nur gemeinsam, betonte Schwesig. „Ich möchte in den nächsten Jahren zusammen mit allen an einer Arbeitswelt arbeiten, die unsere Stärken in Mecklenburg-Vorpommern bewahrt, mehr Tarifbindung, bessere Löhne und Arbeitsbedingungen bietet und nachhaltige Zukunftsperspektiven hat. Ich möchte das Zukunftsbündnis MV dafür nutzen, um gemeinsam mit Ihnen, den Gewerkschaften, den Arbeitgebern, der Agentur für Arbeit und den Kommunen die Weichen für Mecklenburg-Vorpommern als Land guter Arbeit zu stellen.“

Extra-Hotline für Terminabsagen

Schwerin – Ab morgen (Donnerstag, den 29. April 2021) wird eine zusätzliche Hotline für das Callcenter für Terminabsagen beim Impfen freigeschaltet. „Wir wollen damit den Bürgerinnen und Bürgern neben dem Online-Absageverfahren eine weitere unkomplizierte Möglichkeit geben, sich direkt zu melden, um den Termin auch wirklich abzusagen. Das ist auch eine weitere Entlastung für die Impfhotline bei der Terminvergabe. Jeder nicht abgesagte Termin ist im schlechtesten Fall eine verlorene Impfung, die jemand anderes hätte bekommen können. Hier möchte ich auch an die gesellschaftliche Verantwortung eines jeden einzelnen appellieren. Es gibt Tage, an denen in den Impfzentren jeder fünfte gebuchte Impf-Termin (20 Prozent) nicht wahrgenommen wird. Das darf nicht sein. Wir wollen jede verfügbare Dose in den Impfzentren auch durch die Fachärzte vor Ort verimpfen können“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Terminabsagen für Impftermine sind ab Donnerstag unter der Rufnummer 0385/20279918 möglich. „Gebuchte Termine, die aus den verschiedensten Gründen nicht wahrgenommen werden, müssen bitte rechtzeitig abgesagt werden. Damit diese Termine neu vergeben werden können“, machte Glawe weiter deutlich. Darüber hinaus rufen trotz der entsprechenden vorgeschalteten Informationen immer noch viele Interessierte an, die tatsächlich keinen Impftermin vereinbaren möchten, sondern allgemeine Fragen stellen und Informationen rund um das Thema Impfen erhalten möchten. „Das verlängert leider die Wartezeit für diejenigen, die einen Impftermin bekommen können“, so Gesundheitsminister Glawe weiter. Für allgemeine Fragen zum Thema Corona ist die Bürger-Hotline des Landes 0385/588-11311 eingerichtet.

Über die neue Extra-Hotline für Terminabsage (0385/20279918) können sowohl Online-Termine als auch telefonisch vereinbarte Termine abgesagt werden. Darüber hinaus sind Terminabsagen auch per Mail möglich. Hierfür hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) eine Mailadresse geschaltet: absagen-corona-impftermin@lagus.mv-regierung.de. Für die Absage per Mail sind folgende Angaben erforderlich: Vorname + Name, Geburtsdatum, Impftermine, Impfzentrum.

Die Hotline-Mitarbeiter nehmen Anrufe von Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr entgegen und am Wochenende und an den Feiertagen von 9 bis 16 Uhr. Aktuell arbeiten rund 320 Personen im Callcenter. Darüber hinaus wird die Hotline aktuell durch 60 Beschäftigte der Landesverwaltung unterstützt. Seit dem ersten März wurden an der Telefonhotline fast 120.000 Termine für Erst- und Zweitimpfungen vereinbart. Über das Online-Portal wurden seit Freischaltung am 31. März etwa 102.000 Termine für Erst- und Zweitimpfungen vergeben.

Die AstraZeneca-Hotline (0385/20271284), die extra für die Buchung der Termine mit dem Impfstoff des britisch-schwedischen Herstellers vorgesehen war, wird ab Donnerstag (29. April 2021) eingestellt. Terminvergaben für Erstimpfungen in den Impfzentren sind dann nicht möglich. „Es sind bislang keine Impfdosen für Erstimpfungen von AstraZeneca in den kommenden Wochen in den Impfzentren vorgesehen. Für Zweitimpfungen wird der Impfstoff weiter eingesetzt. Erstimpfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca werden weiterhin von niedergelassenen Ärzten angeboten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Impferleichterungen in M-V

Schwesig: Impferleichterungen auch in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Nach dem Impfgipfel von Bund und Ländern hat sich das Kabinett der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern bereits am Dienstag darauf verständigt, vollständig geimpfte Menschen mit negativ getesteten Personen gleichzustellen.

Bereits während der Pressekonferenz im Anschluss an die Kabinettssitzung hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig eine Sondersitzung des Kabinetts angekündigt, damit die Regelung, wie von der Ministerpräsidentin angekündigt, am 1. Mail in Kraft treten kann.

„Wir wollen, dass Menschen, die bereits eine Zweitimpfung erhalten haben, beispielsweise beim Friseur oder in Außenbereichen der Zoos keinen Negativtest mehr vorlegen müssen“, sagt die Ministerpräsidentin.

Voraussetzung ist, dass die Zweitimpfung mindestens 14 Tage zurückliegt und der verabreichte Impfstoff in der EU zugelassen ist.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: „Das soll im ganzen Land gelten. Deshalb werden wir die Landesverordnung ändern. Auch andere Bundesländer wie Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz haben sich bereits für diesen Weg entschieden. Warum soll dies in Mecklenburg-Vorpommern nicht auch möglich sein.“

In allen Regelungen der aktuellen Landesverordnung, die eine Testpflicht für die Wahrnehmung von Angeboten oder die Nutzung von Einrichtungen vorsehen, soll diese Pflicht für vollständig Geimpfte entfallen. „Dafür werden wir eine Übergangsregelung nutzen, die es uns als Land ermöglicht, bereits ab 1. Mai bis zum Inkrafttreten einer entsprechenden Bundesregelung Erleichterungen für geimpfte Menschen zu schaffen“, sagte die Ministerpräsidentin.

„Das Infektionsschutzgesetz des Bundes ermöglicht in Paragraf 77, Absatz 7, dass Länder bis zum Inkrafttreten einer Bundesverordnung Erleichterungen für geimpfte Menschen umsetzen können“, betonte die Ministerpräsidentin. Die Gleichstellung kann damit auch für Testpflichten gelten, die in der Notbremse des Bundes für Landkreise mit einer Inzidenz von über 100 geregelt sind.

„Auf diese Weise ist eine einheitliche Handhabung möglich, alles andere macht an dieser Stelle keinen Sinn und wäre auch für die Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbar“, so Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Ausweitung der Kinderkrankentage

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese begrüßt die Ausweitung der Kinderkrankentage als schnelle und unbürokratische Hilfe für Eltern und Alleinerziehende. „Viele Eltern müssen durch die derzeitige Umstellung auf einen Notbetrieb in Kita oder Schule eine Betreuung ihrer Kinder zuhause sicherstellen. In dieser schwierigen Situation lindert die weitere Erhöhung der bezahlten Kinderkrankentage die Not“, betont Drese.

Durch das neue Bundesinfektionsschutzgesetz können Elternteile, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, im Jahr 2021 je gesetzlich krankenversichertem Kind 30 statt 20 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 65 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 60 Arbeitstage pro Kind. Bei mehreren Kindern haben Alleinerziehende insgesamt einen Anspruch auf maximal 130 Arbeitstage.

„Wichtig ist, mit der neuen Regelung erhalten Eltern im Jahr 2021 auch Kinderkrankengeld, wenn ihr Kind nicht krank ist, aber zu Hause betreut werden muss, weil eine Einrichtung zur Betreuung von Kindern (Kindertageseinrichtung, Hort oder Kindertagespflegestelle), Schule oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen geschlossen ist oder eingeschränkten Zugang hat“, so Drese.

Auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten (könnten), haben bei entsprechendem Kinderbetreuungsbedarf die Möglichkeit, stattdessen Kinderkrankengeld zu beantragen.

Kinderkrankengeld gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind bis einschließlich zwölf Jahre. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze. Drese: „Wenn Eltern Kinderkrankentage nehmen, haben sie einen Anspruch auf Freistellung.“

Die Kinderkrankentage können für einzelne Tage genommen werden. Dies hilft Eltern, die beispielsweise an einigen Tagen der Woche Kinderbetreuung in Anspruch nehmen können. „Auch für Elternteile, die sich tageweise mit dem anderen Elternteil bei der Kinderbetreuung zu Hause abwechseln, macht es das einfacher“, verdeutlicht Drese.

Ansprechpartner zur Beantragung von Kinderkrankengeld sind die jeweiligen Krankenkassen.

Kinder- und Jugendsport mit Einschränkungen

Schwerin – Auf Basis des Bundesinfektionsschutzgesetzes hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern in einer Sondersitzung am Donnerstagabend Öffnungen für die Ausübung von Kinder- und Jugendsport beschlossen.

Folgendes gilt vom Sonnabend (24. April) an:

„Kontaktfreier Kinder- und Jugendsport ist im Freien für bis zu fünf Personen, die nicht älter sind als 14 Jahre, sowie eine Betreuungsperson möglich“, teilte Sportministerin Stefanie Drese am Freitag in Schwerin mit. Diese Person (Trainer/ Trainerin oder eine sonstige Betreuungsperson) benötigt jedoch einen negativen Corona-Test. Darüber hinaus ist kontaktloser Individualsport nur im Freien und allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet.

„Kinder und Jugendliche leiden ganz besonders unter den erheblichen Einschränkungen“, sagte Drese. „Deshalb haben Angebote für junge Menschen oberste Priorität. Auch wenn es zunächst kleine Schritte sind – positiv ist, dass die Kinder überhaupt trainieren dürfen – selbst bei relativ hohen Inzidenzen.“

In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen verfolgt die Landesregierung weiter eine Öffnungsstrategie für den Vereinssport im Land. Beginnend nun mit dem Einstieg in den vereinsbasierten Trainingsbetrieb im Kinder- und Jugendsport, soll sukzessive der vereinsbasierte Trainingsbetrieb für alle Altersklassen und in allen Sportarten bis hin zum gewohnten Trainings-Spiel-und Wettkampfbetrieb wieder ermöglicht werden.

„Sobald sich die Situation deutlich verbessert, wird sich das Sozialministerium dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen für die Teilnahme aller Altersgruppen am vereinsbasierten Sportbetrieb in allen Sportarten schrittweise wieder ermöglicht werden,“ betonte Ministerin Drese.

Testpflicht an den Schulen in M-V

Schwerin – Ab der kommenden Woche, spätestens ab dem 28. April 2021, wird an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern die Testpflicht für Schülerinnen, Schüler und Personal eingeführt. Am Präsenzunterricht oder anderen Präsenzangeboten in der Schule darf dann nur noch teilnehmen, wer zweimal in der Woche einen negativen Test vorweisen kann. Das gilt auch für die Angebote der Notfallbetreuung. Die Testpflicht gilt ebenso für Erziehungsberechtigte, die das Schulgebäude betreten wollen.

„Die Testpflicht wird zusätzlichen Schutz in unsere Schulen bringen, denn sie führt dazu, dass alle Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte, die im Präsenzunterricht sind, zweimal in der Woche auf das Corona-Virus getestet sind. Die Schulen werden der erste gesellschaftliche Bereich sein, der nach dem Lockdown geöffnet wird. Sobald die landesweite Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt, werden die Schulen mit einem Stufenplan wieder in Präsenzunterricht wechseln. Die Öffnung für den Präsenzunterricht wird mit dem zusätzlichen Schutz einer verpflichtenden Teststrategie abgesichert. Damit setzen wir auch die Regelungen des beschlossenen Bundesinfektionsschutzgesetzes um. Es bleibt dabei: Die Schulen und Kitas haben in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin Priorität“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

Allen Schulen wurden bereits in den vergangenen Wochen ausreichend Selbsttest-Kits für Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte zur Verfügung gestellt. Seit dem 17. März 2021 wurde an den Schulen die Möglichkeit der Selbsttestung angeboten und von einem großen Teil (ca. 47%) der Schülerschaft und der Beschäftigten genutzt. Die Selbsttests werden weiterhin grundsätzlich an den Schulen durchgeführt. Wenn jedoch die Schulkonferenz entscheidet, dass Selbsttests auch zu Hause durchgeführt werden sollen, bleibt dies ebenso möglich. An dieser Praxis ändert sich aktuell nichts.

Der Nachweis über einen negativen Test kann durch die Schülerinnen und Schüler auf verschiedene Weise erbracht werden:

  1. Durch die Durchführung eines Selbsttests unter Aufsicht und Anleitung unmittelbar nach Betreten des Schulgebäudes. Dafür ist eine Einverständniserklärung zur Durchführung eines Antigen-Schnelltests in der Schule notwendig.
  2. Durch eine Selbsterklärung der Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Schülers oder der volljährigen Schülerin über einen zu Hause durchgeführten Selbsttest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis. Dafür liegen die entsprechenden Formulare in den Schulen vor oder können auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur geladen werden. Das negative Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein.
  3. Mit einer Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis, der max. 24 Stunden vorher in einem Testzentrum, einer Arztpraxis oder an anderer zulässiger Stelle durchgeführt wurde.

Der Testpflicht nicht nachzukommen heißt, sich gegen den Präsenzunterricht in der Schule zu entscheiden. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten Aufgaben zur selbstständigen Bearbeitung. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf Distanzunterricht.

Im Falle eines positiven Selbsttests gelten weiter die bestehenden Regelungen. Da das positive Testergebnis nur einen Anfangsverdacht darstellt, muss sich die Schülerin bzw. der Schüler umgehend in einem gesonderten Raum getrennt von den anderen Schülerinnen und Schülern aufhalten und wird dann von den Eltern abgeholt. Volljährige Schülerinnen und Schüler müssen das Schulgebäude umgehend verlassen. Danach muss unverzüglich ein PCR-Test bei einem Hausarzt unternommen werden. Sollte dieser Test negativ ausfallen, kann die Schülerin bzw. der Schüler wieder am Unterricht teilnehmen. Bei einem positiven Testergebnis entscheidet das örtliche Gesundheitsamt über die weiteren Maßnahmen des Kontaktmanagements.

Die Testpflicht besteht nicht für Schülerinnen und Schüler, die an den Abschlussprüfungen teilnehmen. Ihnen muss jedoch vor Beginn der Prüfungen ein Testangebot gemacht werden. Sie sind ausdrücklich aufgerufen, sich an den freiwilligen Selbsttests zu beteiligen oder max. 24 Stunden vor der Prüfung in einer Arztpraxis, einem Testzentrum oder in einer Apotheke einen Antigen-Schnelltest durchführen zu lassen.

Schülerinnen und Schüler, die vor der Teilnahme an einer Prüfung ein positives Ergebnis des Selbsttests haben, dürfen nicht an der Prüfung teilnehmen. Für sie gilt das oben genannte Verfahren auch. Sie legen Ihre Prüfung dann an einem der bekannten Nachschreibtermine ab.

Corona-Liquiditätshilfe I

Wirtschaftsminister Harry Glawe: Zins- und Tilgungsfreiheit für Corona-Liquiditätshilfe I verlängert

Schwerin – Für Unternehmen aller Branchen hat das Land vor einem Jahr mit der rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfe ein Darlehensprogramm aufgelegt.

„Hier würden nun nach einem Jahr Zins- und Tilgungsfreiheit die Rückzahlungen einsetzen. Weil die Situation für viele Unternehmen weiter schwierig ist, wird die Zins- und Tilgungsfreiheit für die Liquiditätshilfen aus der ersten Antragsphase um acht Monate verlängert. Es geht darum, Entlastung zu schaffen. Die Unternehmen haben nun 20 statt 12 Monate Zeit, bis sie mit der Rückzahlung beginnen müssen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

In der ersten Antragsphase des Programms wurden circa 100 Millionen Euro an rund 2.200 Unternehmen als Darlehen ausgereicht. Zu den Zuwendungsempfängern gehören kleinste, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten aus allen Branchen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern.

„Das Programm wurde im April des vergangenen Jahres aufgelegt, als die Schwere und die Dauer der Pandemie nicht abzuschätzen war. Zwischenzeitlich befinden wir uns in einer dritten Infektionswelle, die es einzudämmen gilt. Unternehmen kämpfen weiter mit den Folgen der Pandemie“, so Glawe weiter. Sollten Unternehmen die Verlängerung der tilgungsfreien Zeit nicht in Anspruch nehmen und im 13. Monat mit der Rückzahlung beginnen wollen, steht ihnen dies selbstverständlich frei. Sondertilgungen sind jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Die Liquiditätshilfen greifen, wenn Einnahmen fehlen und Liquiditätsreserven nicht reichen. „Dabei geht es darum, die Finanzierung der laufenden Ausgaben zu sichern, um Unternehmen zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu erhalten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Die erste Phase umfasste den Förderzeitraum vom 01. April 2020 bis zum 30. September 2020. Das Programm wurde im Rahmen des Winter-Stabilisierungsprogramms neu aufgelegt und mittlerweile bis zum 30. Juni 2021 fortgeführt. Die Antragsstellung und -bearbeitung erfolgt durch die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA).

DRK eröffnet Testzentrum in Lauterbach

Insel Rügen – Der DRK-Kreisverband Rügen-Stralsund e.V. eröffnet am 26. April 2021 ein Corona-Testzentrum in Lauterbach. Einmal wöchentlich können sich die Rüganer hier kostenfrei testen lassen. Im Testzentrum in der Chausseestraße 11 in Putbus – Lauterbach gibt es verschiedene Testkonzepte: Drive-In und Walk-In, die an verschiedenen Tagen angeboten werden.

Montags bis donnerstags öffnet das Corona-Testzentrum in Lauterbach für Interessierte, die zu Fuß unterwegs sind und vorab nicht zwangsläufig einen Termin vereinbart haben. Spontane Testungen sind hier also, je nach Kapazität, möglich. Mit Wartezeit ist mitunter zu rechnen. Um diese zu vermeiden, können online unter www.testzentren-mv.de oder persönlich vor Ort konkrete Wunschtermine gebucht werden.

Zum Ablauf: Nach Aufnahme der Daten und Vorlage des Personalausweises wird die Testung vorgenommen. Im Anschluss halten sich die Getesteten ca. 15 Minuten im Wartebereich auf, bis der Corona-Schnelltest ausgewertet worden ist. Im Anschluss erhalten sie das Testergebnis und ein Attest, welches sie bei Frisör, Einzelhandel & Co. vorzeigen können.

Voraussetzung für eine Testung im Drive-In-Verfahren: Jeder muss vorab einen Termin vereinbaren. Diese sind für freitags online buchbar. Und so funktioniert es: Auf der Webseite www.testzentren-mv.de wird das gewünschte Testzentrum ausgewählt. Nach Eingabe der persönlichen Daten können Interessierte einen Wunschtermin, je nach Verfügbarkeit, auswählen. Bis zu fünf Personen können pro Auto angemeldet werden.

Das Drive-In-Konzept sieht vor, dass die zu Testenden im Auto sitzen bleiben, auf diese Weise den Check-In mittels Vorlage des Personalausweises sowie die anschließende Testung durchlaufen und direkt im Anschluss das Testzentrum mit dem Auto wieder verlassen. Das Testergebnis sowie das Attest als Datei erhalten die Getesteten etwa 15 bis 30 Minuten später per E-Mail.

ÖFFNUNGSZEITEN

Walk-In:

Montag: 7.00-12.00 & 12.30-14.45 Uhr
Dienstag: 7.00-12.00 & 12.30-14.45 Uhr
Mittwoch: 10.30-12.00 & 12.30-18.15 Uhr
Donnerstag: 7.00-12.00 & 12.30-14.45 Uhr

Drive-In:

Freitag: 10.30-12.00 & 12.30-18.15 Uhr

ADRESSE
Vilm-Yachts GmbH
Chausseestraße 11
18581 Putbus / OT Lauterbach

Bundesrat billigt Infektionsschutzgesetz

Berlin – In einer Sondersitzung hat der Bundesrat am 22. April 2022 das 4. Bevölkerungsschutzgesetz gebilligt, das vom Bundestag nur einen Tag zuvor verabschiedet worden war. Es kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Der Bundestagsbeschluss führt eine bundesweit verbindliche Corona-Notbremse im Bundesinfektionsschutzgesetz ein: Sie gilt ohne weitere Umsetzungsakte in Landkreisen und kreisfreien Städten, die Sieben-Tage-Inzidenzen von über 100 Infektionen pro 100.000 Einwohnern an drei aufeinanderfolgenden Tagen aufweisen.

Automatisch greifen dann ab dem übernächsten Tag bestimmte, im Gesetz dezidiert aufgezählte Schutzmaßnahmen, ohne dass die Länder noch Verordnungen beschließen müssten. Genannt sind unter anderem Kontakt- und nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 22 bis 5 Uhr, Restriktionen für Einzelhandel, Gastronomie, Hotels, Kultur-, Dienstleistungs-, Sport- und Freizeiteinrichtungen. Auch Ausnahmetatbestände für die Schutzmaßnahmen sind gesetzlich definiert. So ist Joggen und Spaziergehen bis 24 Uhr erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen auch Einkaufen mit Terminvergabe.

Ab einer Inzidenz von 100 wird für Schulen und Hochschulen Wechselunterricht verpflichtend – ab einer Inzidenz von 165 Distanzunterricht. Arbeitgeber sind gehalten, ihren Beschäftigten soweit wie möglich Homeoffice anzubieten.

Soweit Landesvorschriften bereits schärfere Maßnahmen vorsehen, bleiben diese bestehen. In Regionen mit stabilen Inzidenzen unter 100 können die Länder außerdem mit eigenen Verordnungen über Einschränkungen oder Lockerungen entscheiden. Die gesetzliche Notbremse ist bis zum 30. Juni 2021 befristet.

Außerdem im Gesetz vorgesehen: Verordnungsermächtigungen für die Bundesregierung, damit diese mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat weitere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Corona-Virus und besondere Regelungen für geimpfte oder negativgetestete Personen erlassen kann.

Flankierend wird das Kinderkrankengeld für gesetzlich versicherte Berufstätige um 10 zusätzliche Tage, für Alleinerziehende um 20 Tage ausgeweitet, damit diese ihre Kinder während pandemiebedingter Schul- oder Kita-Schließung zuhause betreuen können. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Arbeitsleistung grundsätzlich auch im Homeoffice erbracht werden kann. Erst im Januar hatte der Bundesrat – ebenfalls in einer Sondersitzung – der Erhöhung auf 20 bzw. 40 Tage für das Jahr 2021 zugestimmt.

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll im Wesentlichen am Tag darauf in Kraft treten.