Beschaffung ECMO-Beatmungstechnik

Schwerin – Das Land schafft zusätzliche ECMO-Beatmungstechnik für die intensivmedizinische Behandlung an. „Auf Grund des anhaltend dynamischen Infektionsgeschehens in Mecklenburg-Vorpommern ist die Beschaffung von zusätzlicher ECMO-Beatmungstechnik erforderlich. Darüber hinaus geht es auch darum, die intensivmedizinische Behandlung für andere Schwererkrankte weiter bestmöglich zu ermöglichen. Die Pandemie bringt eine erhebliche Auslastung der intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und der Beatmungskapazitäten mit sich. Insgesamt werden 10 Geräte durch das Land gefördert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag.

Die Unimedizinen Rostock und Greifswald sollen jeweils drei Geräte sowie die Helios Kliniken in Schwerin und das Dietrich- Bonhoeffer-Klinikum in Neubrandenburg jeweils 2 Geräte erhalten. „Die speziellen Beatmungsmaschinen kommen bei besonders schweren Verläufen zum Einsatz“, so Glawe weiter. Die benötigten Mittel belaufen sich auf 80.000 Euro je Gerät. Die Finanzierung erfolgt aus dem Schutzfonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Aktuell (Stand: 21.04.2021) liegen 319 Menschen in Krankenhäusern (+21 gegenüber Vortag). Davon werden 88 auf Intensivstationen behandelt (+9 gegenüber Vortag). Von den 88 werden 76 beatmet (+7 gegenüber Vortag) – davon sind wiederum sechs an ECMO-Beatmungstechnik angeschlossen.

Die extrakorporale Membranoxygenierung (ECMO) ist eine intensivmedizinische Technik, bei der eine Maschine teilweise oder vollständig Atemfunktionsleistungen für den Patienten außerhalb seines Körpers übernimmt. „Angewendet werden die Verfahren bei Patienten mit schwerer Lungenschädigung (ARDS) oder eingeschränktem Lungenkreislauf, um einen Gasaustausch ähnlich der normalen Atemfunktion sicherzustellen“, erläuterte Glawe weiter.

Zur regionalen Steuerung der Aufnahme und Verteilung von verlegungsfähigen Covid-19-Patienten an den Krankenhäusern Helios Kliniken Schwerin (Cluster I), Universitätsmedizin Rostock (Cluster II), Universitätsmedizin Greifswald (Cluster III), Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg (Cluster IV) wurden Koordinierungsstellen eingerichtet. „Über die Steuerung der Cluster ist die Versorgung der Schwerstbetroffenen über die Maximalversorger gesichert. Die Clusterkrankenhäuser steuern in ihren Einzugsgebieten in tagesaktueller Abstimmung selbstständig die Patientenströme“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Hilfen für Opfer von Gewalt in der Pandemie

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese stellte heute die aktuellen Fallzahlen des Beratungs- und Hilfenetzes in Mecklenburg-Vorpommern für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt für das Jahr 2020 vor. Insgesamt suchten 4.369 Erwachsene Schutz und Beratung.

Die erfassten Zahlen bedeuten einen leichten Rückgang. Im Jahr 2019 erhielten 4.531 (2018: 4.593) erwachsene Menschen Schutz und Unterstützung durch das Beratungs- und Hilfenetz in Mecklenburg-Vorpommern. Von den 4.369 Gewaltbetroffenen waren 3.792 Frauen, 393 Männer und 184 Personen diversen Geschlechts oder deren Geschlechtsangabe nicht übermittelt wurde.

Werden die Fallzahlen der gewaltbetroffenen Hilfesuchenden des vergangenen Jahres aufgeschlüsselt, ergibt sich ein unterschiedliches Bild. So verzeichneten die Frauenhäuser einen leichten Anstieg – sowohl an Bewohnerinnen (d.h. Frauen, die 2020 Schutz in einem Frauenhaus in M-V suchten) als auch an ambulanten Beratungen. Die Fachberatungsstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt verzeichneten 2020 im Vergleich zu 2019 ebenfalls einen leichten Anstieg ihrer Fallzahlen. Alle anderen Beratungsarten des Hilfenetzes verzeichneten einen Rückgang.

Hinzu kommen 356 registrierte Kinder und Jugendliche, die direkt selbst häusliche Gewalt (18), sexualisierte Gewalt (333) oder Menschenhandel und Zwangsverheiratung (5) erfuhren. Das ist ein leichter Anstieg. 2019 waren es insgesamt 342 direkt betroffene Minderjährige.

„Diese Zahlen verdeutlichen, wie wichtig ein dicht gespanntes Hilfenetz für Gewaltopfer ist“, verdeutlichte Ministerin Drese. „Ich bin den Beschäftigten der Beratungs- und Anlaufstellen sehr dankbar, dass Sie auch im vergangenen Jahr, das weitgehend durch Corona geprägt war, stets für Hilfe- und Zufluchtssuchende verfügbar waren. So blieben beispielsweise die Frauenschutzhäuser stets geöffnet“, sagte Drese.

Die Ministerin verdeutlichte, dass es beim Thema häusliche und sexualisierte Gewalt eine hohe Dunkelziffer gibt. Drese: „Ein Zusammenhang zwischen den Fallzahlen 2020 und der mit der Corona-Pandemie einhergehenden Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen konnte bisher nicht eindeutig festgestellt werden. Aber die polizeiliche Statistik zu der Anzahl von polizeilichen Einsätzen in Fällen von häuslicher Gewalt zeigt seit mehreren Jahren stetig leicht steigende Zahlen.“

Drese ruft deshalb gerade in der Corona-Pandemie zu hoher Achtsamkeit auf. „Es ist wichtig, Signale von Betroffenen wahrzunehmen oder Opfer von Gewalt auf Hilfsangebote hinzuweisen. Wir müssen hingucken, statt weggucken“, so Drese.

Das Beratungs- und Hilfenetz MV besteht aus neun Frauenhäusern, fünf Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking mit angeschlossener Kinder- und Jugendberatung, fünf Fachberatungsstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt, acht Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt, einer Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung, drei Täter- und Gewaltberatungsstellen sowie der Landeskoordinierungsstelle CORA.

AstraZeneca ab sofort für alle Altersgruppen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hebt die Impfpriorisierung für AstraZeneca auf. „Der Impfstoff des britisch-schwedischen Herstellers ist für alle Altersklassen unabhängig von der Priorität ab sofort freigegeben. Das bedeutet, dass sowohl in den Impfzentren, durch mobile Teams, in den Krankenhäusern oder auch in den Arztpraxen durch die Impfärztinnen und Impfärzte AstraZeneca unabhängig von der Priorität und vom Alter verimpft werden kann. Auch Hausärzte haben auf diese Weise die Möglichkeit, den Impfstoff für ein größeres Spektrum an Patienten zur Verfügung zu stellen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Es gibt Vorbehalte bei jüngeren und auch bei älteren Menschen. „Die Freigabe ist ein Angebot, dass diejenigen, die keine oder wenige Vorbehalte gegen den Impfstoff haben, die Möglichkeit nutzen können, sich gegen das Corona-Virus auch impfen zu lassen. Ziel ist es weiter, dass kein Impfstoff liegenbleibt und wir weiter beim Durchimpfen der Bevölkerung vorankommen“, machte Gesundheitsminister Harry Glawe weiter deutlich.

Die Impfungen mit AstraZeneca haben Anfang Februar begonnen. Die Zulassung sieht einen zeitlichen Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung von bis zu zwölf Wochen vor. Bislang hat MV 115.200 Dosen AstraZeneca bekommen. „Es bleibt bei den Vorgaben. Bei Patienten unter 60 Jahren hat jedoch entsprechend der Stiko-Empfehlung eine ausführliche Beratung zu erfolgen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Unterstützung für stationären Einzelhandel

Glawe: Empfängerkreis für Marktpräsenzprämie erheblich ausgeweitet

Schwerin – Die coronabedingten Schließungen des stationären Einzelhandels selbst aber auch Einschränkungen in anderen Wirtschaftsbereichen führen zu erheblichen Kundenrückgängen und Umsatzausfällen. Die Ware bleibt liegen. „Zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen haben wir das Programm Marktpräsenzprämie aufgelegt. Mit der Pauschale in Höhe von 5.000 Euro pro Unternehmen unterstützt das Land stationäre Einzelhändler bei Maßnahmen zur Erhöhung der Marktpräsenz, also beispielsweise bei Werbemaßnahmen oder beim Aufbau eines Internetauftritts oder Onlineshops. Der Kreis der Antragsteller für die Marktpräsenzprämie wird erheblich erweitert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Bisher standen vor allem die Einzelhändler in Tourismusschwerpunktgemeinden im Fokus. Ihnen sind die Kunden (Touristen) bereits seit dem 02. November 2020 ausgeblieben. Entsprechend wurde die Antragsvoraussetzung festgelegt: ein 70-prozentiger Umsatzrückgang in den Monaten November und Dezember 2020. „Aufgrund der fortdauernden Schließungen hat sich das Land entschieden, den Voraussetzungszeitraum auf Januar und Februar 2021 zu erweitern. So werden weite Teile des Einzelhandels erfasst, die ab dem 16. Dezember 2020 geschlossen wurden“, erläuterte Glawe weiter. Anträge können bis zum 31. Mai 2021 gestellt werden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen einschließlich Soloselbstständige aus dem stationären Einzelhandel mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, die infolge der Schließungen im November/Dezember 2020 oder Januar/Februar 2021 erhebliche Umsatzrückgänge erleiden.

In die Antragstellung eingebunden sind die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern, die die Marktpräsenzprämie maßgeblich mit entwickelt haben. Sie nehmen im Vorwege der Antragstellung eine Prüfung der Angaben zur Identität und zur Antragsberechtigung vor. Die Bestätigung erfolgt im Antragsformular. Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.

Polizisten und Feuerwehrleute werden geimpft

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sollen 3.000 Polizistinnen und Polizisten, die dem höchsten Infektionsrisiko ausgesetzt sind, geimpft werden. Seit Ende März konnten bereits über die Hälfte ihre Erstimpfung erhalten. Die Impfkonzeption der Landespolizei lässt die Möglichkeit zu, flexibel auf die Ressourcen der Impfzentren und die verfügbaren Impfstoffkapazitäten adäquat zu reagieren.

Mit dem letzten MV-Gipfel wurde entschieden, dass nun neben weiteren Polizistinnen und Polizisten auch Beschäftigte der Berufsfeuerwehren und Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren vorzeitig geimpft werden können.

Innenminister Torsten Renz: „Ich begrüße diesen Schritt sehr, denn neben der Polizei sind es auch die Feuerwehren, die für die Funktionalität des Staates besonders wichtig sind. Ich bin froh, dass jetzt den Feuerwehrfrauen und -männern in unserem Land ein Impfangebot gemacht werden kann, denn auch sie sind einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Unsere Feuerwehrleute brauchen den bestmöglichen Schutz, den wir bieten können.“

Ausstattung der Gesundheitsämter

Technische Ausstattung der Gesundheitsämter wird verbessert

Schwerin – Die Gesundheitsämter des Landes erhalten Mittel aus dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD-Pakt) des Bundes zur technischen Modernisierung. Jetzt sind die ersten Anträge für die Hansestadt Rostock und den Landkreis Vorpommern-Rügen bewilligt worden.

„Die Mitarbeitenden im Öffentlichen Gesundheitsdienst leisten hervorragende Arbeit. Die Corona-Pandemie hat uns allen die Bedeutung und zugleich das hohe Engagement des Öffentlichen Gesundheitsdienstes vor Augen geführt. Mit den Mitteln wird jetzt eine notwendige Qualitätsverbesserung der technischen Ausstattung erreicht. Damit wird der ÖGD weiter gestärkt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag.

Insgesamt stehen knapp 883.000 Euro für die Landkreise und kreisfreien Städte zur Verfügung. Die anteiligen Mittel werden hälftig nach Personalausstattung der Gesundheitsämter und anhand der Einwohnerzahl berechnet. Danach erhält die Hansestadt Rostock knapp 120.000 Euro, die Stadt Schwerin rund 57.000 Euro, der Landkreis Ludwigslust-Parchim knapp 111.000 Euro, der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte knapp 154.000 Euro, der Landkreis Nordwestmecklenburg rund 80.000 Euro, der Landkreis Rostock rund 116.000 Euro, der Landkreis Vorpommern-Greifswald rund 129.000 Euro und der Landkreis Vorpommern-Rügen knapp 116.000 Euro.

„Die Mittel können beispielsweise für die Neuausstattung und Modernisierung digitaler Arbeitsgeräte und deren Zubehör genutzt werden oder für die Aktualisierung von Software. Ziel ist, dass es zu Erleichterungen in der täglichen Arbeit kommt“, so Glawe weiter.

Durch die nachhaltigen Digitalisierungsmaßnahmen ist zu erwarten, dass die Gesundheitsämter ihre Aufgaben noch besser wahrnehmen können, wie beispielsweise Gesundheitsschutz und Prävention (z. B. Infektionsschutz), Gesundheitshilfe (z. B. sexuelle Beratungen), Gesundheitsförderung (z. B. Informationen) und Gesundheitsberichterstattung (z. B. Informationen über die gesundheitliche Situation). Mit der Vernetzung, die durch die IT-Infrastrukturmodernisierung geschaffen wird, wird eine schnellere Reaktionsmöglichkeit bei kritischen Lagen, wie beispielsweise in der Pandemie-Lage, erreicht.

Der Bund stellt für die Umsetzung des Paktes insgesamt Mittel in Höhe von vier Milliarden Euro bis 2026 zur Verbesserung der technischen Ausstattung und für mehr Personal zur Verfügung. Mecklenburg-Vorpommern wird voraussichtlich bis zu 80 Millionen Euro erhalten.

„Mit den Mitteln wird der Öffentliche Gesundheitsdienst insgesamt gestärkt. Gleichzeitig können Modernisierungen vorgenommen werden. Die Corona-Pandemie hat uns allen die erhebliche Bedeutung und zugleich die Verantwortung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes vor Augen geführt. Der ÖGD sorgt durch die Wahrnehmung verschiedenster Aufgaben für einen wirksamen Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung des Corona-Virus“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Demokratische Willensbildung trotz Pandemie

Schwerin – Wenn zwingend unaufschiebbare Beschlüsse gefasst werden müssen, können Sitzungen von Gemeindevertretungen, Kreistagen, Amtsausschüssen und Verbandsversammlungen unter Einhaltung der Hygienebestimmungen nach wie vor grundsätzliche auch als Präsenzsitzungen stattfinden. Darauf wies Innenminister Torsten Renz nach dem Corona-Gipfel hin.

Um größere Zusammenkünfte in Zeiten des Corona-Lockdowns jedoch zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, Sitzungen kommunaler Vertretungen und sonstiger kommunaler Gremien als Videokonferenz oder Hybridsitzung durchzuführen und Beschlüsse im Umlaufverfahren zu fassen. Darüber hinaus können Gemeindevertretungen und Kreistage mit einer Zweidrittel-Mehrheit Aufgaben an den Haupt- bzw. Kreisausschuss delegieren.

Der Landtag hatte im Januar mit dem Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie Vorsorge dafür getroffen, dass diese Instrumente zur Verfügung stehen.

„Sie haben sich bereits in der Praxis bewährt“, betonte Minister Renz. „So können wir die Funktionsfähigkeit der demokratischen Beschlussorgane während des jetzigen Höhepunkts der Pandemie aufrechterhalten.“

Die Entscheidung, welche Optionen genutzt werden, liegt allein bei den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern vor Ort.

Um den Kommunalpolitikern die Arbeit zu erleichtern, hatte das Innenministerium bereits Hinweise herausgegeben mit Erläuterungen zu den erweiterten Möglichkeiten für Sitzungen der Vertretungsorgane und ihrer Ausschüsse.

Härtefallregelungen für Fahr- und Flugschulen

Schwerin – Der aktuell entschiedene, weitreichende Lockdown für Mecklenburg-Vorpommern wird trotz der Schließung auch von Fahr- und Flugschulen weiterhin den Fahrerlaubnis-Erwerb und Maßnahmen der Berufskraftfahrerqualifizierung ermöglichen, wenn diese zwingend und unaufschiebbar zum Zwecke der Berufsausübung benötigt werden.

„Außerdem werden Fahrschüler, die ‚einen Wimpernschlag‘ vor der praktischen Fahrprüfung stehen, in den kommenden Tagen ihre praktische Prüfung noch ablegen können“, informierte Verkehrsminister Christian Pegel nach den Beratungen im MV-Gipfel und im Kabinett. Weiterhin dürften die Fahrschulen ihren Theorie-Unterricht auch weiterhin unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen online abhalten.

Die Härtefallregelung gelte auch für beruflich dringend benötigte Fluglizenzen und Flugberechtigungen sowie deren Verlängerung. „Für die dringenden beruflichen Ausnahmen und die Übergangsfrist für unmittelbar bevorstehende praktische Prüfungen gelten aber weiterhin die bekannten strengen Hygieneauflagen“, stellte Pegel klar.

 „Mit der Übergangsfrist für unmittelbar bevorstehende praktische Prüfungen sollen die häufig jüngeren Fahrschüler, die oft die zweite oder gar dritte Unterbrechung ihrer Fahrsaubildung durch einen Lockdown erleben, die Chance einer Prüfung erhalten, wenn sie diese mit maximal noch vier Fahrschulstunden erreichen können. Diese quasi in den kommenden Tagen prüfungsreifen Fahrschüler können damit ihre fast fertige Ausbildung abschließen. Andernfalls müssten sie damit rechnen, dass sie nach dem Lockdown in ihrem Ausbildungsfortschritt deutlich zurückgeworfen wären und sich mit nicht unerheblichen Zusatzkosten die jetzt vorliegenden Prüfungsreife erneut erarbeiten müssten“, begründete der Verkehrsminister die Überbrückungsfrist.

„Wir wollen außerdem verhindern, dass Menschen in eine Notlage kommen, weil sie durch die Beschränkungen für die Fahrschulen ihren Beruf nicht ausüben können – angehende Pflegedienstmitarbeiter, Polizisten oder Rettungsassistenten, die zwingend mit dem Auto unterwegs sein müssen, um ihren verantwortungsvollen Job auszuüben. Wichtig ist uns auch, dass die Ausbildung von Berufskraftfahrern abgesichert werden kann. Entsprechende Prüfungen bleiben deshalb möglich“, begründet Landesverkehrsminister Christian Pegel die Härtefallregelungen für diejenigen, die beruflich den Führerschein brauchen. Dafür müssen die Betroffenen eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte vorlegen, in der die zwingende Notwendigkeit und die Unaufschiebbarkeit unter Angabe der konkreten Gründe zu bestätigen ist.

Diese Maßnahmen ergänzen die bereits geltenden Ausnahmen, Erleichterungen und Hilfen:

Erleichterungen für Berufskraftfahrer

Für Berufskraftfahrer gilt in der EU bereits eine Übergangslösung, um übermäßigen Zeitdruck aus den regelmäßigen Nachweisanforderungen zu nehmen. Die Fristen für den Abschluss der Weiterbildung durch den Inhaber eines Befähigungsnachweises, die zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. Juni 2021 abgelaufen wären oder ablaufen würden, wurden jeweils pauschal um zehn Monate verlängert. Der Befähigungsnachweis bleibt entsprechend gültig.

Hinsichtlich der Fahrerlaubnis ist Voraussetzung, dass sich für die Fahrerlaubnisbehörde bei der Prüfung des konkreten Einzelfalls aus der Fahrerlaubnisakte keine Hinweise auf Vorerkrankungen oder sonstige Eignungsbedenken ergeben.

Fristverlängerung für Prüfungen

„Für Fahrschüler, die sich schon für die theoretische und/oder praktische Prüfung angemeldet hatten und diese nun wegen der aktuellen Situation unverschuldet nicht ablegen können, gelten weiter die verlängerten Verfallsfristen zwischen Ausbildung und theoretischen Prüfungen von zweieinhalb statt zwei Jahren. Die Frist, innerhalb derer nach Bestehen der theoretischen Prüfung die praktische Prüfung abgelegt werden muss, wurde bereits von zwölf Monaten auf 18 Monate verlängert“, führt Christian Pegel weiter aus. Diese Verlängerungen gelten zunächst bis zum 30. Juni 2021 und erfolgen automatisch: „Betroffene müssen sich dafür nicht bei ihrer Fahrerlaubnisbehörde melden.“

Theorieunterricht online

Um die Härten für Fahrschulen und Fahrschüler abzumildern, können Fahrschulen auf ihren Antrag hin ihren Theorie-Unterricht online abhalten. Für Fahrschulen, die dies bereits beantragt hatten, gilt die Genehmigung weiter bis vorerst Ende Juni“, nennt Landesverkehrsminister Christian Pegel eine weitere Maßnahme, mit der die Landesregierung die Lockdown-Folgen für die Fahrschulen bereits abgemildert hat.

Im Rahmen des Antragsverfahrens werden verschiedene Voraussetzungen vor allem technischer Art geprüft. Dazu zählt, dass der Online-Unterricht aus Räumen der Fahrschule erfolgt, um zu gewährleisten, dass die Lehr- und Lernmaterialien zur Verfügung stehen und genutzt werden können. Die zur Durchführung des Online-Unterrichts eingesetzte Software muss ermöglichen, dass dem Kursleiter das Kamerabild aller Teilnehmer angezeigt wird, er die Sprechzeit der Teilnehmer zuteilen, deren Mikrofone stumm schalten und Dateien auf seinen Bildschirm für alle Teilnehmer freigeben sowie separate virtuelle Räume für Gruppenarbeit einrichten kann. Ebenso muss er kontrollieren können, dass die Teilnehmer die ganze Zeit anwesend sind.

 „Wer Online-Theorieunterricht geben möchte, muss die Pflichtstundenzahl der teilnehmenden Fahrschüler trotzdem sicher ermitteln können“, so Pegel. Diese müssen zu Beginn jeder Online-Sitzung einen Lichtbildausweis vor die Web-Kamera halten.

Dass diese Voraussetzungen erfüllt sind, müssen die Ausbildungsstätten in ihren Anträgen auf Genehmigung des Online-Unterrichts nachweisen. Diese sind schriftlich zu richten an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 24, An der Jägerbäk 3 in 18069 Rostock, Telefon 0381 122-3240, E-Mail: olaf.bunke@sbv.mv-regierung.de.

Alle Informationen zu diesen Regelungen sind den zuständigen Verbänden und Behörden einschließlich des Landesfahrlehrerverbands zugestellt worden, um sie den Fahrschulen zur Verfügung zu stellen.

10. Rostocker Palliativtag

Rostock – „Palliativmedizin in Pandemiezeiten“ lautete das Motto des 10. Rostocker Palliativtages, der vom Interdisziplinären Bereich für Palliativmedizin der Universitätsmedizin Rostock am Sonnabend ausgerichtet wurde.

„Jeder schwerstkranke und sterbende Mensch hat ein Recht auf eine umfassende medizinische, pflegerische und psychosoziale Begleitung, die seiner individuellen Lebenssituation und seinem hospizlich-palliativen Versorgungsbedarf Rechnung trägt. Doch seit mehr als einem Jahr sind wir mit den Herausforderungen der Corona-Pandemie konfrontiert. In diesem Spannungsfeld bewegt sich derzeit die Palliativmedizin. Auf dem Palliativtag sollen diese Themen diskutiert werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe anlässlich der Veranstaltung.

„Sterbenden ein menschenwürdiges Leben bis zur letzten Stunde zu ermöglichen, ist ein hohes Gut. Dazu gehört, dass palliative und hospizliche Leistungen in die ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung eingebunden sind. Die Behandlungen und Betreuungen müssen ineinander greifen und vernetzt sein. Um dieses bestmöglich bei uns im Land umzusetzen, gibt es ein enges Netz von Angeboten, die den Patienten und ihren Angehörigen Unterstützung bietet“, sagte Glawe.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 13 SAPV-Teams (spezialisierte ambulante Palliativversorgung), die sich aus Palliativmedizinern, Palliativ-Care-Pflegekräften, Hospizdiensten, Seelsorgern und Sozialarbeitern zusammensetzen. Speziell für Kinder ist das Team „Mike Möwenherz“ gegründet worden, das sich auf die Palliativversorgung von Kindern und Jugendlichen spezialisiert hat und einen Versorgungsauftrag für das gesamte Bundesland hat.

Zudem gibt es 17 Krankenhäuser mit palliativmedizinischem Angebot (spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung und/oder palliativmedizinische Komplexbehandlung) sowie zehn stationäre Hospize in Greifswald, Bergen/Rügen, Rostock, Neubrandenburg, Schwerin, Neustrelitz, Stralsund, Eggesin, Bernstorf und Waren/Müritz. Ergänzt wird das Angebot von 23 ambulanten Hospizdiensten (davon ein Kinderhospizdienst „OSKAR“ in Rostock) und neun  Angeboten für Trauerarbeit. 102 Vertragsärzte im Land haben die Zusatzqualifikation „Palliativmedizin“;  93 Arztpraxen bieten das Zusatzangebot besonders qualifizierte und koordinierte Palliativmedizin.

„Die Selbstbestimmung und die Würde des Menschen in seiner letzten Lebensphase müssen in den Mittelpunkt gestellt werden. Die Betreuung sowie die medizinische und seelsorgerische Pflege erfordert von allen Beteiligten enorm viel Kraft und Durchhaltevermögen. Angehörige, Mediziner, Pflegekräfte und Ehrenamtliche engagieren sich in Mecklenburg-Vorpommern in vorbildlicher Weise. So ist es möglich, Sterbende auf ihrem letzten Weg zu begleiten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Sozialministerium schaltet Kita-Bürgerhotline

Schwerin – Am 19. April werden die Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten und Hort) und Kindertagespflegestellen landesweit für den Regelbetrieb geschlossen. Es findet nur noch eine Notfallbetreuung statt.

Das Sozialministerium richtet deshalb bereits ab dem (morgigen) Sonnabend eine Telefon-Hotline ein, um umfassend über die beschlossenen Maßnahmen und Regelungen für den KiTa-Bereich zu informieren.

„Mit dem zusätzlichen Hotline-Angebot reagieren wir auf die große Nachfrage und den bestehenden Informationsbedarf im Zusammenhang mit der Schließung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese am Freitag mit.

Folgende Telefonnummer steht für Fragen rund um Krippen, Kindergärten, Horte und Kindertagespflegestellen zur Verfügung:

0385 588 19999.

Am Sonnabend und Sonntag sind die Hotlines von 10 bis 14 Uhr geschaltet. Von Montag bis Freitag ist die Hotline von 8 bis 17 Uhr erreichbar.

Nach Beendigung des MV-Gipfels und der Kabinettssitzung wird das Sozialministerium darüber hinaus am Wochenende aktuell weitere Informationen zum Thema Kindertagesförderung veröffentlichen. Die Internetadresse lautet: www.sozial-mv.de.

„Schnupfnasen“ in der Kita

Schwerin – In Zusammenarbeit mit dem Expertengremium Kita/ Schule/ Hort, den Expertinnen und Experten der Universitätsmedizin Rostock, des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) sowie des Verbandes der Kinder- und Jugendärzte in MV hat das Sozialministerium die Handlungsempfehlung für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegepersonen und Schulen bei Kindern mit Akuter Respiratorischer Symptomatik („Schnupfnasenkinder“) optimiert.

„Ich habe betont, mich dafür einzusetzen, den Aufwand für Kinder, Eltern und Ärzte unter Einhaltung der Sicherheitsstandards so gering wie möglich zu halten. Deshalb freue ich mich, dass wir das Verfahren zügig weiterentwickelt haben“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. Denn auch in der ab Montag landesweit geltenden Notbetreuung seien klare Regelungen bei Kindern mit Symptomen notwendig.

Danach kann die für Kinder mit leichtem Husten oder Schnupfen vorgesehene PCR-Testung nach ärztlicher Einschätzung auch durch einen in der Arztpraxis oder nach ärztlicher Überweisung im Abstrichzentrum durchgeführten Schnelltest ersetzt werden. „Gerade bei Kindern mit Erkältungssymptomen sollte aber weiterhin immer eine diagnostische Abklärung durch einen Test erfolgen“, so Drese.

Laien-Selbsttests sind daher für die sichere diagnostische Abklärung von Symptomen und für die Wiederzulassung in die Gemeinschaftseinrichtung weiterhin nicht geeignet.

Um die Abläufe für Eltern, Kinder, Arztpraxen und Abstrichzentren zu verbessern, können die Eltern die erfolgte Testung durch eine Selbsterklärung über die diagnostische Abklärung einer COVID-19-Symptomatik versichern. Drese: „So wird ein erneuter Gang zur Kinderarztpraxis oder zum Abstrichzentrum vermieden.“

Drese: „Die Ausweitung der Teststrategie auch bei symptomatischen Kindern bleibt ein sehr wichtiges Mittel, um möglichst schnell wieder zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurück kehren zu können. In der Arztpraxis oder im Abstrichzentrum durchgeführte qualifizierter Testungen sind ein essentieller Beitrag, Infektionsketten in der Kindertagesförderung zu durchbrechen.“

Schulen wechseln in Distanzunterricht

Schwerin – Der bevorstehende harte Lockdown in Mecklenburg-Vorpommern wird auch Auswirkungen auf die Schulorganisation haben. Ab Montag, 19. April 2021, wechseln die Schulen vollständig in den Distanzunterricht. Ausnahmen gibt es für Abschlussklassen bzw. Vorabschlussklassen. Für die Klassen 1 bis 6 wird es eine Notbetreuung geben. Darauf hat sich die Landesregierung mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des MV-Gipfels verständigt. Heute will der Landtag über die Maßnahmen beraten.

Weiter in Präsenz möglich bleiben unter strengen Hygienevorschriften:

  • Notbetreuung der Jahrgangsstufen 1 bis 6
  • Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die unabhängig vom Alter und der Beschäftigungssituation der Erziehungsberechtigten immer sichergestellt wird
  • Unterricht für die Abschlussklassen (Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler entfällt)
  • Sobald die Abschlussklassen durch Prüfungen gebunden sind und nicht mehr regelmäßig in der Schule sind, rücken die Vorabschlussklassen nach (Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler entfällt)
    • Schulische Abschlussprüfungen und vorbereitende Konsultationen

Außerdem:

  • Abschlussprüfungen an Volkshochschulen und vergleichbaren Einrichtungen für formalqualifizierende Abschlüsse
  • Durchführung und Abnahme von Zwischen-, Abschluss-, Gesellen- und Umschulungsprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen außerhalb der schulischen Berufsbildung (betriebliche, überbetriebliche und außerbetriebliche Berufsausbildung),
    • Prüfungen der höherqualifizierenden Berufsbildung (Aufstiegsfortbildungen) gemäß Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen
    • Feststellungsprüfungen für das deutsche Sprachdiplom

„Die Infektionszahlen in der dritten Welle sind in Mecklenburg-Vorpommern so hoch wie noch nie während der gesamten Pandemie. Das Gesundheitssystem ist bereits an seine Belastungsgrenze gelangt. Diese Situation erfordert ein landesweites Handeln, von dem leider auch die Schulen nicht ausgenommen werden können“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Schule und Kita haben für die Landesregierung jedoch weiterhin hohe Priorität. Deshalb wird es an Schulen frühere Öffnungsschritte geben als in anderen Bereichen der Gesellschaft. Wenn die landesweite Inzidenz sieben Tage unter 100 gelegen hat, wird wieder in den Präsenzunterricht gestartet. Den Präsenzunterricht werden wir dann durch zusätzliche Schutzmaßnahmen absichern. Dazu zählen die Selbsttests und die Impfungen aller Lehrkräfte“, betonte Martin.

Die Impfungen von Beschäftigten in den Grund- und Förderschulen sind erfolgreich durchgeführt worden. Es haben dort alle Lehrkräfte bereits ein Impfangebot erhalten. Flächendeckende und kurzfristige Impfungen möglichst vieler Beschäftigter in den Schulen sind nach Auffassung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des MV-Gipfels von essentieller Bedeutung, um mehr Sicherheit in die Schulen zu bringen. Der MV-Gipfel hat sich deshalb darauf verständigt, dass allen Lehrkräften – also auch den Lehrkräften in den weiterführenden und beruflichen Schulen – ein Impfangebot unterbreitet werden soll. Dafür soll der Zeitraum der Schulschließung genutzt werden. „Das Impfen bietet wirksamen und langfristigen Schutz und ist der einzige Ausweg aus der Pandemie. Ich freue mich sehr, dass wir uns darauf verständigen konnten und alle unsere Lehrkräfte künftig besser schützen“, so die Ministerin.

Ein zweiter Baustein für den erhöhten Schutz sind die Selbsttests, die das Land den Beschäftigten an den Schulen sowie Schülerinnen und Schülern zweimal pro Woche zur Verfügung stellt. Mit der Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes ist eine Testpflicht an den Schulen geplant. Die Umsetzung dieser Testpflicht wird auch für Mecklenburg-Vorpommern vorbereitet.

Regelungen für die Notbetreuung:

Wenn Erziehungsberechtigte die Notbetreuung in der Schule in Anspruch nehmen wollen, müssen sie auch diesmal eine Unabkömmlichkeitserklärung – einschließlich der Bestätigung vom Arbeitgeber – vorlegen sowie erklären, dass eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. Selbstständige legen zur Unabkömmlichkeit eine entsprechende Eigenerklärung vor. Eltern müssen also zwei Formulare – die Selbsterklärung zur Notbetreuung und die Unabkömmlichkeitsbescheinigung – vorlegen. Diese sind am Montag, 19. April, abzugeben, spätestens aber am Dienstag, 20. April, nachzureichen. Die Notbetreuung ist für Kinder gedacht, deren Eltern/Erziehungsberechtigte in Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen arbeiten (kritische Infrastruktur). Hierzu zählen:

  • Medizinischer Gesundheits- und Pflegebereich:
  1. insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienste, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Zahnarztpraxen, medizinische Fachangestellte,
  2. psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, psychosoziale Notfallversorgung,
  3. stationären Pflegeeinrichtungen der Altenhilfe, ambulante Pflegedienste,
  4. Hebammen, Gesundheitsfachberufe,
  5. Herstellung-, Prüfung- und Transport von Arzneimitteln, Medizinproduktherstellung, Hygieneartikeln oder Desinfektionsmitteln,
  6. Apotheken und Sanitätshäuser,
  7. veterinärmedizinische Notfallversorgung;
  • Sonstiger Medizinischer Gesundheits- und Pflegebereich:
  1. Krankenkassen,
  2. Unterstützungsbereiche des medizinischen Gesundheits- und Pflegebereichs (z. B. Reinigung, Wäscherei, Essensversorgung und Verwaltung);
  • Staatliche Verwaltung:
  1. Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz,
  2. Polizei, Bundeswehr, Zoll, Feuerwehr (Berufsfeuerwehr, Schwerpunktfeuerwehren und Werksfeuerwehren), Katastrophenschutz, Verfassungsschutz,
  3. Agentur für Arbeit und Jobcenter,
  4. Behörden des Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes,
  5. Straßenmeistereien und Straßenbetriebe,
  6. Finanzverwaltung,
  7. Hochschulen und sonstige wissenschaftliche Einrichtungen,
  8. Regierung und Parlament;
  • Justizeinrichtungen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare, Justiz-, Maßregel-, Abschiebungshaftvollzugsdienst;
  • Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Krisen- und Konfliktberatung:
  1. Sicherstellung der Förderung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, der notwendigen Betreuung in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (zum Beispiel Hilfen zur Erziehung) und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung,
  2. notwendige Hilfe- und Schutzangebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie Hilfe- und Schutzangebote für weitere schutzbedürftige Personen,
  3. Schwangerschaftskonfliktberatung, Beratungspersonal des Frauen- und Kinderschutzes sowie sozialer Kriseninterventionseinrichtungen;
  • Lebensmittelversorgung:
  1. Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion und -verarbeitung, Lebensmittelhandel,
  2. Fischereiwirtschaft,
  3. Drogerien,
  4. Zulieferung und Logistik für Lebensmittel;
  • Öffentliche Daseinsvorsorge:
  1. Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben,
  2. Strom-, Gas-, Wasser-, Fernwärme-, Kraftstoffversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung,
  3. Tankstellen,
  4. Informationstechnik und Telekommunikation (Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze und der Kommunikationsinfrastruktur),
  5. Finanz- und Versicherungswesen (Bargeldversorgung, Zahlungsverkehr, Versicherungsdienstleistungen, Kreditvergabe), Steuerberaterinnen und Steuerberater,
  6. Öffentlicher Personennah- und Personenfern- sowie Güterverkehr, Flug- und Schiffsverkehr,
  7. Post- und Paketzustelldienste,
  8. Bestatterinnen und Bestatter,
  9. Sicherheitsdienste für die kritische Infrastruktur,
  10. Reinigungsdienste für die kritische Infrastruktur;

Ausgewählte Rehakliniken bleiben Ersatzkliniken

Schwerin – Krankenhäuser werden durch die Belegung von Betten in Rehakliniken in Mecklenburg-Vorpommern weiter entlastet. „Angesichts der Entwicklung bei den Inzidenzen stellt sich die Frage nicht. Die Verlängerung ist notwendig. Die fünf Rehakliniken bleiben nun bis Ende Mai weiter Ersatzkliniken. Es geht darum Betten weiter vorhalten. Die Ersatzkliniken sind konkrete Unterstützung für die aktuell wachsende Belastung in den Krankenhäusern des Landes“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag.

Die Frist, um als Ersatzklinik tätig zu sein, wurde vorerst bis zum 31. Mai verlängert. „Patienten, die bereits abklingende Symptome bei COVID-19 aufweisen, sowie Patienten mit anderen Krankheiten können in ausgewählten Rehakliniken versorgt werden“, so Glawe weiter. Insgesamt gibt es in Mecklenburg-Vorpommern fünf Ersatzkliniken. Hierzu zählen die Klinik Malchower See; das Tessinum in Tessin, die Median Klinik Bad Sülze, die Medigreif Parkklinik Greifswald sowie Bethesda Klinik Neubrandenburg.

Rehakliniken als Ersatzkrankenhäuser sind eine wichtige Unterstützung bei der Versorgung von Patienten. „Das System bewährt sich, weil Personal und Stationen in den Krankenhäusern entlastet werden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend. Aktuell liegen 285 Menschen mit Coronainfektion in Krankenhäusern (+8 gegenüber Vortag). Gegenwärtig werden 14 Patienten mit Coronainfektionen (+8 gegenüber Vortag) in den Rehakliniken behandelt. Von den 285 Menschen mit Coronainfektion in Krankenhäusern werden 70 auf Intensivstationen behandelt (-4 gegenüber Vortag). Von den 70 auf Intensivstationen werden 62 beatmet (±0 gegenüber Vortag).

Notfallbetreuung in Kitas

Schwerin – Die 7-Tages-Inzidenz je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner lag am 13. und 14. April landesweit über 150. Daher greift nach der Corona-Kindertagesförderungsverordnung (Corona-KiföVO M-V) die Regelung, dass die Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten und Hort) und Kindertagespflegestellen im Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Regelbetrieb geschlossen werden und nur noch eine Notfallbetreuung angeboten wird.

„Das landesweite Kita-Besuchsverbot mit Notfallbetreuung tritt am kommenden Montag, den 19. April auch für die Landkreise und kreisfreien Städte in Kraft, in denen die Inzidenz noch unter 150 beträgt“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese am Mittwoch nach einer Beratung mit dem Expertengremium Kindertagesförderung mit. Der 15. und 16. April sind Übergangstage. In einigen Landkreisen greift bereits wegen eines Überschreitens der 7-Tages-Inzidenz von 150 das Besuchsverbot mit Notfallbetreuung.

„Wir waren uns einig, dass angesichts der landesweit stark steigenden Corona-Infektionen auch bei Kindern die landesweite Umstellung des Kitabetriebs auf die Notfallbetreuung ein notwendiger Schritt ist“, so Drese.

Für die Notfallbetreuung gelten die bekannten Regelungen nach § 2 Absatz 4 bis 13 Corona-KiföVO M-V. Danach dürfen Kinder die Notfallbetreuung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in den folgenden Fällen besuchen:

  • in Härtefällen, insbesondere, wenn wegen einer Kindeswohlgefährdung der Besuch einer Kindertageseinrichtung erforderlich ist.
  • in begründeten Einzelfällen Kinder aus stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • in begründeten Einzelfällen Kinder von Alleinerziehenden
  • Kinder bei denen: mindestens ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist und eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann.

Zu den kritischen Infrastrukturen zählen z.B. der medizinische Gesundheits- und Pflegebereich, Polizei, Bundeswehr, Zoll, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Behörden des Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes, Justizeinrichtungen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Lebensmittelversorgung, öffentliche Daseinsvorsorge und Medien. Eine genaue Auflistung findet sich in § 2 Absatz 10 der anhängenden Lesefassung der Corona-KiföVO M-V.

Zwingende Voraussetzungen für die Entscheidung über die Notfallbetreuung sind die Erklärung der Eltern, dass eine   private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann sowie die Erklärung des Arbeitgebers, dass der Elternteil in einer kritischen Infrastruktur tätig und unabkömmlich ist. Die erforderlichen Formulare werden vom jeweiligen Jugendamt zur Verfügung gestellt.

Corona-Tests in Unternehmen

Schwerin – Auf dem letzten MV-Gipfel ist eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden, um mehr Corona-Tests in Unternehmen zu ermöglichen. Der Geschäftsführer des Landestourismusverbandes, Tobias Woitendorf, hat die Leitung der Arbeitsgruppe übernommen. Sie hat nun ihre Ergebnisse vorgelegt.

Mit der zentralen Bestell- und Informationsplattform www.mv-gegen-corona.de für Mitarbeitertests untersetzt Mecklenburg-Vorpommern das Ziel, die Testquote im Land zu erhöhen. Über die Internetseite erhalten Unternehmen jetzt schnell und zuverlässig Corona-Selbst- und Schnelltests, die sie für das Testen ihrer Mitarbeiter einsetzen können. Die 24 Stunden gültigen Tests sind vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und werden nach Wunsch auch in kleineren Mengen zu marktgerechten Preisen geliefert. Ziel der Teststrategie ist es, mehr Infektionen zu erkennen, Infektionsketten zu unterbrechen und zugleich die bisher unternommenen und künftigen Öffnungsschritte abzusichern. Zudem profitieren Beschäftigte und Betriebe von mehr Gesundheitsschutz und der Anerkennung von nachgewiesenen Negativtests auch in anderen Gesellschaftsbereichen.

Neben der Bestellmöglichkeit bietet die Website www.mv-gegen-corona.de einen weiteren Service rund ums Testen: Unter anderem können dort die Formulare zum Testnachweis von Unternehmen oder Schnelltestzentren heruntergeladen werden. Weiterhin ist ein federführend vom Wirtschaftsministerium erarbeiteter Handlungsleitfaden zum Einrichten und Betreiben von Schnelltestzentren zu finden. Antworten auf zentrale Fragen zum Testen in Unternehmen (FAQs) und Links zu weiterführenden Informationen (z. B. Übersicht Schnelltestzentren, Corona-Kooperationsbörse, Webseiten von Kammern und Verbänden) runden das neue Angebot für Unternehmen im Nordosten ab. Damit ist das Land auch auf die bundesweite Einführung der Verpflichtung für Arbeitgeber besser vorbereitet, mindestens einmal pro Woche Corona-Tests für die Beschäftigten anzubieten.

„Ich halte es für sehr wichtig, dass Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Tests anbieten. Wir können auf diese Weise bisher unbemerkte Corona-Fälle ermitteln. Das trägt zum Schutz in den Betrieben und auch der Bevölkerung insgesamt bei. Ich danke Tobias Woitendorf und der von ihm geleiteten Arbeitsgruppe für die Vorbereitungen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Mit dem neuen und vor allem praktischen Angebot gibt es umfassende Informationen für Unternehmen und ihre Beschäftigten rund um das Thema Schnell- und Selbsttests. Hierzu zählen beispielsweise zuverlässige Bestellwege für Tests, Formulare für den Testnachweis oder auch ein Handlungsleitfaden zum Aufbau von Testzentren. Wir wollen weiter durch die Testungen möglichst viel Alltag in der Pandemie ermöglichen. Testungen in den Unternehmen leisten einen wichtigen Beitrag, Infektionen gegebenenfalls zu erkennen und auch mögliche Übertragungen frühzeitig einzudämmen. Die Testinfrastruktur soll im Land weiter ausgebaut werden“, betonte der stellvertretende Ministerpräsident und Wirtschaftsminister Harry Glawe.

Alle Unternehmen, die ihre Mitarbeiter testen, tragen dazu bei, dass das Testnetz im Nordosten, das bisher vornehmlich auf öffentliche und private Testzentren, Ärzte und Kliniken, Schulen, Kitas, Pflegeeinrichtungen und Sportvereine ausgelegt war, erweitert und damit engmaschiger wird. Der Vorteil für Unternehmen: Die gesamte Abwicklung, angefangen bei der Bestellung und Qualitätssicherung über den Vertrieb bis zur Abrechnung der Tests, liegt in einer Hand. In einem ersten Schritt können der Einkauf und die Belieferung über die Unternehmen BM Bioscience Technology GmbH und Igefa Rostock GmbH & Co. KG mit Sitz in Laage abgewickelt werden. Die Plattform www.mv-gegen-corona.de ist für weitere Anbieter mit gleichem Leistungsspektrum offen. Stetig aktualisiert wird dort eine Übersicht mit Anbietern von zugelassenen Selbst- sowie Schnelltests.

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern das Testergebnis in Form eines Nachweises als gedrucktes und offiziell anerkanntes Formular aushändigen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei negativem Testergebnis für die Zeit von 24 Stunden in der Lage, entsprechende Angebote, die dieses erfordern – etwa beim Frisör, im Kosmetikstudio oder auch im Handel – wahrzunehmen. Der Nachweis über das Ergebnis soll im nächsten Schritt auch digital möglich werden und etwa in die Luca-App oder andere Systeme eingebunden werden können. Im Land werden derzeit an unterschiedlichen Stellen Gespräche mit Anbietern geführt.

Über das vermehrte Testen in Unternehmen hinaus sollen im Rahmen der landesweiten Teststrategie in Kürze weitere Testorte in Mecklenburg-Vorpommern geschaffen werden. Dazu gehören unter anderem Touristinformationen und Kurverwaltungen, die sich jeweils an zentralen Plätzen – und damit bequem zugänglich für jedermann – befinden. Laut einer aktuellen Umfrage des Landestourismusverbandes unter 65 Kurverwaltungen und Touristinformationen ist deren Bereitschaft, sich für die Ausweitung des Testnetzes zu engagieren recht hoch: Demnach wollen etwas mehr als 40 Prozent ihre Einrichtung als Testzentrum zur Verfügung stellen. Als weitere geeignete Testorte gelten Lebensmittelläden und Drogerien – die Gespräche dazu laufen über den Handelsverband Nord. Zudem gibt es laufendende Abstimmungen mit den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern und den Unternehmerverbänden in MV.