Impfen in Arztpraxen

Glawe: Weitere Stufe des Impfens soll starten – MV impft weiter nach Bundesimpfverordnung

Schwerin – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder haben sich grundsätzlich für Impfungen in Arztpraxen ausgesprochen.

„Auch Mecklenburg-Vorpommern wird diesen Schritt gehen. Es ist das Ziel, spätestens im Laufe des Aprils mit den Impfungen durch Hausärzte zu beginnen. Wir sollen vom Bund in den kommenden Monaten deutlich mehr Impfstoff bekommen und können damit eine weitere Stufe des Impfens starten. Das bedeutet auch, wir können mehr in die Fläche gehen und die bereits etablierten Strukturen vor Ort nutzen. Hausärzte, Fachärzte oder auch Betriebsärzte können dann entsprechend Impfungen vornehmen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag.

In den kommenden Tagen geht es darum, dass der Bund die dafür notwendige Struktur und Logistik abstimmt und vorbereitet.

„Die Details werden weiter besprochen. Es soll auf Lieferketten wie bei üblichen Schutzimpfungen zurückgegriffen werden. Geplant ist, dass der Hersteller oder das Zentrallager des Bundes den pharmazeutischen Großhandel beliefert. Dieser wiederum liefert an die Apotheken und dann kann der Impfstoff an die Ärztinnen und Ärzte ausgeliefert werden“, betonte Glawe weiter.

Mecklenburg-Vorpommern impft weiter nach der Bundesimpfverordnung. „Der Arzt kann nicht seine Patientenkartei durchimpfen. Hier sind die jeweiligen Prioritäten entscheidend. Die Hausärzte kennen das Krankheitsbild ihre Patienten oft über viele Jahre hinweg. Vielmehr sind beispielsweise zunächst Ältere und chronisch Kranke mit den Impfungen an der Reihe“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend. Über die Empfehlungen der Gesundheitsminister werden noch die jeweiligen Länderchefs mit dem Bund abschließend beraten.

Öffnung von Alten- und Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Nach Abschluss der Impfungen in den Alten- und Pflegeinrichtungen strebt Sozialministerin Stefanie Drese erweiterte Besuchs- und Betretensregelungen an, um den Bewohnerinnen und Bewohnern wieder mehr soziale Kontakte zu ermöglichen. „Dabei wägen wir sehr sorgfältig zwischen Schutzmaßnahmen für die höchstvulnerablen Menschen und Lockerungsschritten ab“, sagte Drese heute in Schwerin.

Die erfolgreich und zügig verlaufenden Impfungen in den vollstationären Pflegeeinrichtungen verbessern nach Angaben von Drese die Möglichkeiten für eine allmähliche Rückkehr zu einem vertrauten Alltag und Miteinander.

Drese: „Der mit der Impfung beabsichtigte Schutz lässt sich bereits jetzt anhand deutlich sinkender Fallzahlen in den Alten- und Pflegeheimen in unserem Land erkennen.“ So gibt es noch in 25 Einrichtungen ein Corona-Infektionsgeschehen mit rund 350 Betroffenen. Vor wenigen Wochen waren noch über 1.500 Positivfälle zu verzeichnen.

Die Zahlen zeigen nach Ansicht der Ministerin aber auch, dass die Einhaltung der Schutz- und Hygienemaßnahmen – und hier insbesondere das Tragen von Masken und die Testungen der Beschäftigten – nach wie vor den besten Schutz bieten und daher ausdrücklich weiterhin zu befolgen sind. So seien vereinzelt Corona-Neuinfektionen auch nach erfolgten Zweitimpfungen in Einrichtungen aufgetreten.

Die Testungen werden neben der Bundeswehr mittlerweile von mehr als 35 mobilen Testteams unterstützt. Diese stehen schnell und unbürokratisch zur Verfügung.

Zur Vorbereitung der Öffnungsschritte in den Alten- und Pflegeeinrichtungen hat Ministerin Drese das von ihr eingesetzte Sachverständigengremium Pflege und Soziales Anfang des Jahres beauftragt, Überlegungen und Vorschläge zu möglichen Lockerungen in der Pflege und Soziales Corona-Verordnung zu erarbeiten.

Das Sachverständigengremium hat in mehreren Sitzungen die Frage möglicher Lockerungsszenarien in Folge der Impfungen in Einrichtungen und Angeboten der Pflege und Eingliederungshilfe umfassend erörtert und in Absprache mit Drese einen Vorschlag erarbeitet, der sich momentan im Abstimmungsprozess befindet.

„Wünschenswert und geboten ist es darüber hinaus, dass es möglichst bundeseinheitliche Regelungen in diesem wichtigen Bereich gibt. Hier stehen abschließende Entscheidungen noch aus“, so Drese.

M-V erwirbt Lizenz für Luca-App

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat als erstes deutsches Bundesland die Lizenz für die Nutzung des Luca-Systems zur verschlüsselten Kontaktnachverfolgung einschließlich der Luca-App erworben. „Luca“ soll landesweit dabei helfen, Kontakte im Fall einer Corona-Infektion nachvollziehen zu können.

„Das ist ein wichtiger Baustein bei weiteren Öffnungsschritten, etwa in Gastronomie und Kultur. Das System ermöglicht schnell und einfach die Kontaktnachverfolgung nach dem Auftreten einer Corona-Infektion. Die dafür erforderlichen Daten werden zentral und sicher gespeichert und verarbeitet“, erläutert Mecklenburg-Vorpommerns Digitalisierungsminister Christian Pegel.

Im Detail bedeute dies: „Händler, Gastronomen, Behörden, Kulturtreibende und alle anderen, die mit Publikum zu tun haben, können sich auf einem zentralen, sicheren Server registrieren. Sie erhalten einen QR-Code. Luca-Nutzer können sich damit auf ihrem Endgerät an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Zeit als Besucher registrieren. Diese Daten werden auf dem zentralen, sicheren Server gespeichert. Zugriff darauf haben nur die Gesundheitsämter. Macht ein positiver Corona-Test es erforderlich, können sie die Daten direkt von diesem Server herunterladen.“

Die App ersetzt die handschriftliche Eintragung von Kundennamen und -adressen in Listen, die bislang zum Beispiel in Restaurants oder Kinos auslagen. „Mit der App ist diese Registrierung schnell und sicher in allen Einrichtungen mit Publikumsverkehr anwendbar. Sie ist für die Nutzer kostenfrei und der besuchten Einrichtung gegenüber anonym. Sie ermöglicht eine verlässliche und datenschutzkonforme Kontaktnachverfolgung und ist somit eine wichtige Voraussetzung, um in diesen Zeiten Publikumsverkehr wieder stärker zuzulassen“, fasst Pegel die Vorteile zusammen.

Die Daten werden zentral bei der Bundesdruckerei gespeichert. Nach dem am Freitag erfolgten Vertragsabschluss zwischen dem Land und den Entwicklern des Luca-Systems, dem Unternehmen Culture4Life, werden nun die erforderlichen Datenbanken eingerichtet. Im Anschluss werden die acht Gesundheitsämter der sechs Landkreise und der beiden kreisfreien Städte im Land an diese zentrale Datenhaltung bei der Bundesdruckerei angeschlossen. „Auf den Servern der Bundesdruckerei sind die Daten sicher“, so Christian Pegel.

Weiter führt der Minister aus: „Wir arbeiten mit Hochdruck an der Migration des Systems. Spätestens in der zweiten Aprilwoche soll die MV-Version mit ihrem hohen Sicherheitsniveau verfügbar sein.“ Die bereits frei verfügbare Luca-App könne auch jetzt schon genutzt werden. „Dann muss aber der Händler diese auf seinem Endgerät betreiben und auf diesem Endgerät auch alle Daten seiner Kunden speichern, was zahlreiche Datenschutz- und Datensicherheitsfragen aufwirft.“

Die Kosten für Lizenz und Betrieb für ein Jahr in Höhe von ca. 440.000 Euro werden aus dem MV-Schutzfonds finanziert. „Der volkswirtschaftliche Nutzen dürfte um ein Vielfaches höher liegen“, ist Digitalisierungsminister Pegel überzeugt. „Jedem Unternehmen, dem wir damit das Öffnen durch gesicherte Erfassung früher möglich machen, ist ein Gewinn.“

Über die Details dieser ersten, zentral gesteuerten Einführung der App in einem deutschen Bundesland informieren Christian Pegel und die Entwickler der App in einer Video-Pressekonferenz voraussichtlich am Mittwoch, 10. März. Die Einladung geht Ihnen gesondert zu.

Lockerungen in den Bereichen Schule und Kultur

Schwerin – Beim MV-Gipfel haben sich die Landesregierung, Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen, Gewerkschaften, Sozialverbänden und der Wirtschaft auf weitere Lockerungsschritte an den Schulen und im Kulturbereich verständigt. Ermöglicht werden diese Schritte durch den zusätzlichen Schutz, den der Einsatz von Schnell- bzw. Selbsttests für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler bietet sowie durch das Vorziehen der Impfungen für Lehrkräfte. Noch vor Ostern sollen in Regionen wieder mehr Schülerinnen und Schüler die Schulen besuchen können und Präsenzunterricht erhalten. Auch für Kultureinrichtungen gibt es Öffnungsschritte.

„Nach den erheblichen Einschränkungen der vergangenen drei Monate müssen Schülerinnen und Schüler dringend wieder zurückkehren können in die Schule“, sagte Bildungs- und Kulturministerin Bettina Martin. „Das gilt insbesondere für die größeren Schulkinder, die teilweise seit vor Weihnachten im Distanzunterricht lernen. Dort, wo die Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, soll das vom 22. März an – begleitet von Schnell- und Selbsttests – wieder möglich sein. Unseren Stufenplan für die Schulen entwickeln wir entsprechend weiter“, erläuterte Martin.

Bereits am Montag, 8. März, greift die nächste Stufe an Schulen in Regionen, wo die Inzidenz verlässlich unter 50 liegt. „In der Hansestadt Rostock und im Landkreis Vorpommern-Rügen erhalten Jugendliche ab der Jahrgangsstufe 7 ab morgen Wechselunterricht. Das ist eine gute Nachricht“, sagte die Bildungs- und Kulturministerin. „Aber wir wollen durch Schnelltests, Selbsttests und mit Impfungen für die Lehrkräfte mehr erreichen. Das alles gibt zusätzlichen Schutz. Das Land hat 2 Millionen Selbsttests bestellt. Außerdem werden bereits seit dem 1. März Lehrkräfte in Grundschulen durch medizinisch geschultes Personal der Johanniter einmal wöchentlich getestet. Wir streben an, dass wir ab dem 22. März in den Regionen in den Präsenzunterricht gehen, wo die Inzidenz wischen 50 und 100 liegt. Dort werden wir die Klassen 1 bis 6 im Regelbetrieb haben, natürlich mit weiterhin strengen Hygieneregeln. Die Klassen der weiterführenden und beruflichen Schulen erhalten Präsenzunterricht im Wechselbetrieb“, sagte Martin. Die Abschlussklassen bleiben zur Prüfungsvorbereitung weiterhin im Regelbetrieb im Präsenzunterricht.

Die Regelungen für Schulen für Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100, wird das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in den kommenden Tagen bekannt geben. Zuvor finden noch Gespräche mit der kommunalen Ebene statt.

Martin rief zudem Lehrkräfte und die weiteren Beschäftigten an Grund- und Förderschulen auf, vom Impfangebot gegen Covid-19 Gebrauch zu machen. „Am vergangenen Freitag haben in Mecklenburg-Vorpommern die Impfungen für die Lehrkräfte an den Grund- und Förderschulen begonnen. Ich freue mich, dass dieses Angebot so breit angenommen wird, und bedanke mich sehr dafür, denn Impfen bringt mehr Sicherheit in unsere Schulen. Gerade in Grund- und Förderschulen ist es schwierig, den geforderten Mindestabstand untereinander immer einzuhalten. Hier ist die Impfung besonders wichtig. Deshalb gehören Beschäftigte in diesen Schulen jetzt auch zu der Bevölkerungsgruppe mit hoher Priorität“, erklärte die Ministerin.

„Ich werde mich nun aber auch dafür einsetzen, dass die Lehrkräfte an weiterführenden und beruflichen Schulen in einem nächsten Schritt geimpft werden können. Dieser Schritt muss dringend folgen, denn wir brauchen insgesamt Sicherheit an unseren Schulen, um mehr Präsenzunterricht absichern zu können“, forderte Martin. „Die Bildung der Kinder und Jugendlichen muss Priorität haben. Es ist wirklich höchste Zeit, dass die Kinder und Jugendlichen wieder in die Schule gehen, lernen und ihre Freunde treffen können.“

Die Bildungs- und Kulturministerin sprach zudem von einem wichtigen Signal für Kultureinrichtungen und für die Kulturszene. „Die Vereinbarungen des MV-Gipfels eröffnen auch den Kulturschaffenden eine wichtige Perspektive. Das kulturelle Leben, das wir alle so schmerzlich vermissen, ist für unsere Gesellschaft gerade in diesen schwierigen Zeiten enorm wichtig. Ich bin deshalb wirklich erleichtert, dass es gelungen ist, auch der Kunst und Kultur in unserem Land nun erste Öffnungsschritte zu ermöglichen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind schon ab dem 8. März Besuche in Museen, Galerien, Gedenkstätten, Bibliotheken und Archiven wieder möglich. Sehr freue ich mich auch, dass die Buchläden ab morgen wieder geöffnet sind. Denn auch sie sind für mich ein wichtiger Teil unseres kulturellen Lebens“, so Martin.

Der Hochschulbetrieb wird über einen gesonderten Erlass und in Absprache mit den Hochschulleitungen geregelt.

Die wichtigsten Regelungen für Schule und Kultur im Überblick:

Landesweite Öffnungsschritte

Ab dem 8. März gilt unabhängig von der Inzidenz („Sockelöffnung“):

  • Buchläden können wieder öffnen.

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tagesinzidenz von über 150 werden diese Öffnungsschritte rückgängig gemacht.

Bei einer 7-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 100 gilt zusätzlich:

  • Kulturelle Ausstellungen, Museen und Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen, Archive und Bibliotheken können ebenfalls mit Terminvereinbarung wieder besucht werden.
  • Messen zur beruflichen Orientierung können mit Terminvereinbarung wieder durchgeführt werden.

Diese Öffnungsschritte werden landesweit zurückgenommen, wenn die Landesinzidenz über 100 steigt. Gleiches gilt, wenn dies in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt geschieht.

Ab dem 22. März gilt bei einer 7-Tages-Inzidenz von 50 bis 100 und der Vorlage eines tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttestes zusätzlich:

  • Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos öffnen für Besucher, die einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen können.

Die Lockerungsschritte werden wieder außer Kraft gesetzt, wenn die landesweite 7-Tages-Inzidenz über 100 steigt. Das Gleiche gilt, wenn dies in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt geschieht.

Regionale Öffnungsschritte

Das Infektionsgeschehen in den Landkreisen und kreisfreien Städten entwickelt sich sehr unterschiedlich. Einige liegen deutlich über dem Landes- und Bundesdurchschnitt, andere zählen zu den Kreisen und kreisfreien Städten mit den bundesweit niedrigsten Inzidenzwerten. Letzteren soll die Möglichkeit zu weiteren Öffnungsschritten gegeben werden. Landkreise mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro Woche an mindestens 7 aufeinander folgenden Tagen können folgende Lockerungen ermöglichen:

  • Besuch von kulturellen Ausstellungen, Museen und Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen sowie Bibliotheken und Archiven ohne Terminvereinbarungen.

Steigt die Inzidenz in diesen Regionen über 50, müssen diese Öffnungsschritte wieder rückgängig gemacht werden.

Rückfallklausel und Notbremse

Wenn in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die von regionalen Öffnungsschritten Gebrauch gemacht haben, die 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird, müssen die Lockerungen wieder rückgängig gemacht werden.

Für die Öffnungsschritte zwischen 50 und 100 gilt, dass diese ab einer Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt wieder rückgängig gemacht werden. Dabei wird bewertet, ob es sich jeweils um ein diffuses oder regional klar abgrenzbares Infektionsgeschehen handelt. Dieselben Kriterien gelten für die landesweite Rücknahme von Lockerungen.

Öffnungen im Sportbereich

Kinder- und Jugendsport hat Priorität

Schwerin – Der MV-Gipfel hat sich am Wochenende auf Öffnungen im Sportbereich verständigt. Diese sind abhängig von der Inzidenzzahl. Für Kinder und Jugendliche gibt es dabei weitergehende Regelungen.

„Wir erweitern die Möglichkeiten für den Individualsport und schaffen eine Perspektive für den Vereinssport. Kinder und Jugendliche haben dabei oberste Priorität“, fasste Sozial- und Sportministerin Stefanie Drese die Ergebnisse zusammen.

Ab Montag, dem 8. März ist in Regionen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Individualsport mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen möglich. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet. In Regionen mit einem Inzidenzwert unter 50 ist ein kontaktfreier Sportbetrieb mit maximal 10 Personen im Freien zugelassen.

„Darüber hinaus gibt es eine Kopplung des Kinder- und Jugendsports mit dem Regelunterricht in den Schulen“, betonte Drese. In den Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen der Schulbetrieb als täglicher Präsenzunterricht stattfindet, ist der vereinsbasierte Trainingsbetrieb im Kinder- und Jugendsport im Freien in allen Sportarten bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres in Gruppen mit höchstens 20 Kindern bzw. Jugendlichen zulässig.

Drese: „Im Moment haben wir in der Hansestadt Rostock und im Landkreis Vorpommern-Rügen Präsenzunterricht in den Klassen 1-6. Das bedeutet, dass dort für diese Alterskohorte ab Montag auch der Trainingsbetrieb im Verein im Außenbereich möglich ist. Für die Kinder der Klassen 1-6 in den anderen Landkreisen und in Schwerin ist unser Ziel, dass die Aufnahme des vereinsbasierten Trainings spätestens ab dem 22.3. erfolgen kann.“

Eine Perspektive gibt es auch für den Freizeit- und Breitensport für Erwachsene. Wenn der Inzidenzwert in den nächsten 14 Tagen stabil unter 100 Neuinfektionen beträgt, sind weitere Öffnungen vorgesehen. Unter diesen Voraussetzungen ist ab dem 22. März kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich zugelassen, unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen tagesaktuellen COVID-19-Schnell- oder Selbsttest verfügen.

Fahrschulen in M-V können wieder öffnen

Schwerin – Das Kabinett hat nach dem „MV-Gipfel“ am Sonnabendnachmittag beschlossen, dass die Fahrschulen im Land ab Montag wieder öffnen dürfen.

„Ich freue mich sehr, dass wir an dieser Stelle wieder einen Schritt in Richtung Normalität tun können – wenn auch unter Auflagen. Um einander gegenseitig vor einer Ansteckung mit Covid 19 zu schützen, müssen Lehrer und Schüler bei der praktischen Ausbildung im Auto eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Sofern das nicht möglich ist, ist vor Antritt der Ausbildungseinheit ein negatives Ergebnis eines Selbsttests vorzulegen“, sagte  Verkehrsminister Christian Pegel nach dem Beschluss.

Auch der Theorieunterricht kann – in kleinen Gruppen und mit Gesichtsmaske – wieder als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden. „Mit der Wiederaufnahme der Fahrschulausbildung ermöglichen wir vor allem den künftigen Auszubildenden, die für die Wege zu Ausbildungsstätten und Berufsschule so wichtige Fahrschulausbildung rechtzeitig anzugehen. Wir können damit wichtigen Beitrag der Fahrschulen für die Verkehrssicherheit und die Mobilität vor allem junger Menschen wieder sicherstellen“, so Pegel.

Nach Angaben des Fahrlehrerverbandes Mecklenburg-Vorpommern warteten zwischen 6.000 und 6.5000 Fahrschüler, dass sie ihren begonnen Unterricht fortsetzen können. Zudem hätten sich Wartelisten für neue Interessenten aufgebaut, die es jetzt engagiert abzuarbeiten gelte, so Pegel. Er dankte dem Vorsitzenden des Fahrlehrerverbandes Helmut Bode, der dem Ministerium in dieser Zeit als kompetenter Gesprächspartner und Ratgeber zur Verfügung stand.

Medienberater informieren über Breitbandausbau

Ab dem 8. März 2021 sind die Vertriebspartner der WEMAG in der Stadt Parchim und ab 1. April 2020 im Landkreis Prignitz im Einsatz

Schwerin – Trotz der Hürden durch die aktuelle Corona-Pandemie laufen die Planungen für den geförderten Breitbandausbau in der Stadt Parchim und im Landkreis Prignitz auf Hochtouren. Zwar mussten die Informationsveranstaltungen abgesagt werden, doch eine digitale Lösung war schnell gefunden: Unter www.wemag.com/Internet#Einwohnerversammlung finden die interessierten Bürgerinnen und Bürger eine Einwohnerversammlung im Video-Format.

Natürlich kann ein Internetvideo gerade in den unterversorgten Gebieten die individuelle Beratung nicht vollkommen ersetzen. „Wir haben gerade in den Einwohnerversammlungen immer wieder gemerkt, wie wichtig es für viele Menschen im Entscheidungsprozess ist, ihre Fragen von Angesicht zu Angesicht mit jemandem zu klären. Deshalb setzen gerne auf die individuelle Betreuung der Kunden durch unsere Medienberater“, so WEMAG-Vertriebsleiter Michael Hillmann. Ab dem 8. März 2021 sind die persönlichen Berater daher in der Stadt Parchim und ab dem 1. April 2021 im Landkreis Prignitz unterwegs. Wo genau die Medienberater gerade im Einsatz sind, erfahren Anwohner über eine Informationskarte in ihrem Briefkasten.

Kompetent und unaufdringlich bieten die geschulten Vertriebskräfte den unentschlossenen Haushalten ein individuelles Beratungsgespräch an. Dabei haben die Kunden die Wahl: Möchten sie sich gerne in den eigenen vier Wänden beraten lassen oder lieber kontaktlos per Telefon? „Ihren Wunsch können die Bewohner den Kollegen direkt mitteilen, wenn diese an der Haustür klingeln“, erklärt Michael Hillmann. Sollten die Anwohner zu diesem Zeitpunkt nicht zuhause sein, finden sie im Briefkasten die Kontaktdaten der Medienberater und können einen Gesprächstermin vereinbaren. Bei allen Besuchen halten sich die Medienberater selbstverständlich an die geltenden Vorgaben zum Schutz vor Ansteckung.

Der Besuch ist ein Angebot, um offene Fragen zu beantworten und hilfreiche Informationen zu vermitteln. Wer nach dem Gespräch keine Fragen mehr hat und überzeugt ist, kann die Auftragsformulare für das besonders schnelle Glasfaser-Internet der WEMAG und für den benötigen Hausanschluss der WEMACOM Breitband GmbH direkt mit den Beratern durchsprechen, ausfüllen und unterzeichnen.

Die Vertriebspartner der WEMAG werden anspruchsvoll geschult, um eine gute Beratungsqualität sicherzustellen. Wer sich an der Haustür dennoch unsicher ist, ob er wirklich einem Vertreter der WEMAG gegenübersteht, der sollte auf zwei Dinge achten: Mitarbeiter und Partner der WEMAG tragen entsprechende Firmenkleidung und müssen sich ausweisen. „Im Zweifelsfall können Kunden sich beim WEMAG-Kundenservice unter der Rufnummer 0385 . 2027-1111 melden“, so Michael Hillmann.

Corona-Pandemie verlangsamt Integration in MV

Rostock – In den vergangenen fünf Jahren wurden in Mecklenburg-Vorpommern und insbesondere in Rostock viele wichtige und gute Integrationsstrukturen und eine Expertise aufgebaut. Diese Strukturen müssen weiterhin aufrechterhalten werden. Das sagte die Integrationsbeauftragte des Landes M-V, Reem Alabali-Radovan, heute auf der virtuellen Konferenz zu „5 Jahre – wir schaffen das“.

Die Universität Rostock und das Rostock International House hatten alle Interessierten und Akteure aus der Flüchtlingsarbeit in Rostock und Umgebung, sowie bundesweit zu der Konferenz eingeladen. Die Veranstaltung dient als Plattform und Erfahrungsaustausch für Flüchtlingsbeauftragte aus Wissenschaft, Politik, Zivilgesellschaft und Öffentlichkeit. Die Geschichte, Ängste, Hoffnungen und Perspektiven der Flüchtlingsarbeit in Rostock und im Land Mecklenburg-Vorpommern der letzten fünf Jahre stehen dabei im Mittelpunkt.

Alabali-Radovan machte deutlich: „Die Corona-Pandemie bringt tiefe Einschnitte in die Integrationsentwicklungen. Wir müssen uns mit den Auswirkungen der Pandemie auf den Arbeitsmarkt insbesondere auf Zugewanderte, die zu großen Teilen in prekären oder unsicheren Beschäftigungsverhältnissen stehen, beschäftigen. Wir müssen auch darauf achten, dass die Pandemie die Bildungschancen von geflüchteten Kindern und Jugendlichen nicht weiter verschlechtert.“

Insgesamt ist für M-V festzustellen, dass Zugewanderte von den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt besonders stark betroffen sind. Im August 2020 stieg die Zahl der Arbeitslosen bei Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft um 21% im Vergleich zum Vorjahresmonat. Auch die Integration von geflüchteten Frauen in den Arbeitsmarkt stellt weiterhin eine Herausforderung dar. Von den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus Asylherkunftsländern waren im Juli 2020 86 % Männer. Ein großer Teil der Geflüchteten ist im Niedriglohnsektor tätig, auch bei hoher Qualifizierung. Die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen stellt weiterhin eine große Hürde dar.

Für die Integration in Arbeit bestehen diverse Angebote der Beratung, Bildung und Qualifizierung sowie der Anerkennungsberatung bei ausländischen Bildungsabschlüssen. „Hier möchte auf zwei Institutionen mit Sitz in Rostock verweisen, mit denen wir seit Jahren auf Landesebene zusammenarbeiten und die eine besondere Expertise in diesem Bereich aufzeigen. Das sind einmal das Netzwerk für Integration durch Qualifizierung (kurz IQ) und der Verein Migra,“ sagte Alabali-Radovan.

Mit Stand 31.12.2019 leben ca. 80.000 Menschen mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft in M-V. Das macht einen Anteil von ca. 5% aus. Im Jahr 2013 waren es 2,4 %. Die meisten Zugewanderten, ca. 15.000, leben in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Die größte Gruppe der Zugewanderten kommt aus Polen, danach folgen Syrien und Rumänien. Die Zahl der Asylanträge ist in M-V stark zurückgegangen von ca. 19.000 im Jahr 2015 auf ca. 1.800 im Jahr 2020.

Wiedereinstieg in den Präsenzverkauf

Schwerin – Der Chef der Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Staatssekretär Dr. Heiko Geue hat am gestrigen Abend in einer Videokonferenz mit Alexander Otto (ECE), Michael Busch (Thalia) und Heinrich Deichmann (Deichmann) über die Lage im Einzelhandel und Öffnungsperspektiven beraten.

„Es war mir wichtig, das direkte Gespräch zu führen. Die Landesregierung ist sich bewusst, dass sich die geschlossenen Bereiche des Einzelhandels in einer wirklich schwierigen Lage befinden. Wir waren uns einig darüber, dass wir einen Wiedereinstieg in den Präsenzverkauf brauchen“, erklärte der Chef der Staatskanzlei heute in Schwerin. Dafür werde sich Mecklenburg-Vorpommern heute beim Gipfel der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder einsetzen.

Die Landesregierung werde sich – wie gestern von der Ministerpräsidentin angekündigt – außerdem dafür aussprechen, dass die Corona-Schutzmaßnahmen nicht mehr ausschließlich an die Inzidenz gekoppelt werden. Das System müsse weiterentwickelt werden und beispielsweise auch die Intensivbettenbelegungen sowie Fortschritte beim Testen und Impfen einbeziehen.

„Die Landesregierung teilt die Sorge des Handels über ein drohendes Sterben der Innenstädte. Wir bereiten für den MV-Gipfel am Freitag ein Konzept für den Wiedereinstieg in einen geöffneten Einzelhandel mit Zwischenschritten vor. Die dazu geführten Gespräche sind unerlässlich, damit wir gute, wirtschaftliche Lösungen im MV Gipfel entscheiden können“, sagte Geue abschließend.

Tourismusbörse ITB Berlin NOW

Berlin – Mit einer Reihe von neuen Angeboten präsentiert sich Mecklenburg-Vorpommern vom 09. bis zum 12. März auf der Internationalen Tourismusbörse Berlin, der größten Reisefachmesse der Welt, die in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie unter dem Titel ITB Berlin NOW erstmals digital und ausschließlich für Fachbesucher ausgetragen wird. Insgesamt haben sich mehr als 3.500 Aussteller aus 120 Ländern angemeldet und stellen ihr Angebot Reiseprofis aus aller Welt vor. Mit dabei sind neben dem Landestourismusverband auch 17 Austeller aus dem Nordosten, darunter touristische Verbände und Marketinggesellschaften, Städte wie Rostock, Schwerin, Greifswald und Wismar sowie Unternehmen wie das Deutsche Meeresmuseum, die Fleesensee Feriendorf GmbH oder die arcona Management GmbH.

„Die Internationale Tourismusbörse ist ein wichtiger Treffpunkt für die nationale und internationale Tourismusbranche. Es ist gerade wegen der Corona-Pandemie wichtig, Flagge zu zeigen und auf der ITB präsent zu sein. Mecklenburg-Vorpommern geht in diesem Jahr dabei neue Wege – komplett digital und in bewährter Stärke. Es ist unser aller Wunsch, dass das Hochfahren des Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern gelingt, wenn die Infektionslage es zulässt. Die Präsentation auf der ITB ist und bleibt ein elementarer Baustein für unser Urlaubsland zu werben. Unsere touristischen Anbieter präsentieren innovative Urlaubsideen, attraktive Freizeitangebote und außergewöhnliche Tipps rund um die schönste Zeit des Jahres“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe.

Wolfgang Waldmüller, Präsident des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern, ergänzte: „Die ITB Berlin NOW setzt in ihrer rein digitalen Ausführung ein Signal in Richtung Zukunft. Auf der Messe präsentieren wir unsere Ansätze und Anstrengungen für einen sicheren, nachhaltigen, gesunden und barrierefreien Urlaub im Nordosten.“

Mit den vier Themen Sicherheit, Nachhaltigkeit, Gesundheitstourismus und Barrierefreiheit präsentiert sich Mecklenburg-Vorpommern der touristischen Fachwelt. Dazu wurde eine interaktive Präsentation erarbeitet, die in Kürze unter https://www.auf-nach-mv.de/itb für Teilnehmer der digitalen Messe abrufbar ist. Mit beispielgebenden Angeboten wie dem neuen Königsweg, eine schwebende Plattform, die im Nationalpark Jasmund errichtet wird, dem barrierefreien Resort Stettiner Haff, das dieses Jahr fertiggesellt wird, oder den Kur- und Heilwäldern im Nordosten, die der Erholung und Genesung in der Natur dienen, macht der Nordosten auf sich aufmerksam und tritt in den Austausch mit den Fachbesuchern.

Die bislang in diesem Jahr veröffentlichten Studien und Prognosen sind ein Indiz dafür, dass die Tourismusbranche auf eine hohe Nachfrage hoffen kann, sollte das Reisen innerhalb Deutschlands und darüber hinaus wieder möglich sein. Über die Hälfte aller Urlaubsreisen 2020 fand in Deutschland statt – so viele wie zuletzt in den 1970er Jahren. Zu dem Ergebnis kommt etwa die 37. Deutsche Tourismusanalyse der Stiftung für Zukunftsfragen. Demnach wählten 7,6 Prozent aller Reisenden den Nordosten als Haupturlaubsziel. Damit landete Mecklenburg-Vorpommern kurz hinter Bayern (10,8 Prozent) und Niedersachsen (8,9 Prozent).

Der größte Reiseveranstalter TUI sieht einen klaren Trend zum Urlaub im eigenen Land. „Urlaub in Deutschland ist in diesem Jahr gefragter denn je. In den Sommermonaten werden beliebte Unterkünfte wie beispielsweise die TUI Kids Clubs auf Rügen und Usedom schnell ausgebucht sein. Generell ist Mecklenburg-Vorpommern wieder die beliebteste Urlaubsregion unserer deutschen Gäste“, sagt Gerald Schmidt, Leiter des TUI-Produktmanagements für Deutschland. 2020 gab es schon im Frühjahr einen Ansturm, wo seinerzeit vielerorts die Kapazitäten knapp wurden. „Rund 25 Prozent aller Deutschlandurlauber verbringen in Mecklenburg-Vorpommern ihre Ferien, Tendenz steigend“, so Schmidt.

Impfen in Priorität 2 kann starten

Schwerin – Bei den Impfungen in Mecklenburg-Vorpommern kann die nächste Priorität aufgemacht werden. „Wir können in der Altersgruppe der U 65 mit der Priorität 2 beginnen. Hierfür steht der Impfstoff AstraZeneca zur Verfügung. Noch in dieser Woche werden durch die Landkreise die Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Grund- und Förderschulen aufgesucht, um die Beschäftigten zu impfen. Hierfür sind mobile Teams vorgesehen, die in die Einrichtungen wie Schulen und Kitas gehen werden. Die Landkreise und kreisfreien Städte steuern dabei die Verteilung in den jeweiligen Einrichtungen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

In der Priorität 2 sind zum Beispiel auch die Haus- und Fachärzte und deren Praxispersonal. Diese können ab Montag, dem 08. März 2021 über das Callcenter Termine vereinbaren. „Die Terminvergabe soll dabei über das Callcenter erfolgen. Hier wird das Personal um 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgestockt, weitere Aufstockungen sind je nach Bedarf möglich“, so Gesundheitsminister Glawe weiter. Insgesamt arbeiten dann 135 Beschäftigte im Callcenter und vergeben Termine für die Impfzentren des Landes.

Personen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf, die in der Priorität 2 eingeordnet sind, können ebenfalls ab Montag einen Impftermin über das Callcenter vereinbaren. Um die Anspruchsberechtigung für diesen Personenkreis nachzuweisen, stellen die Arztpraxen ein ärztliches Zeugnis aus. „Impfen gegen das Corona-Virus ist eine freiwillige Angelegenheit. Die Coronavirus-Impfverordnung des Bundes sieht allerdings keine Wahlmöglichkeiten für den Impfstoff vor. Wer das Impfangebot ausschlägt, muss am Ende warten“, erläuterte Glawe. Gleichzeitig machte der Gesundheitsminister deutlich, dass nicht allen Berechtigten sofort ein Impfangebot gemacht werden kann. „Nach wie vor sind die Impfstoffmengen begrenzt“, sagte Glawe.

Zur Gruppe 2 (Hohe Priorität) zählen entsprechend der Bundesimpfverordnung beispielsweise über 70-Jährige. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Corona-Virus tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt; Demenzerkrankte; Personen mit COPD oder anderen ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung; Personal der Blut- und Plasma-Spendedienste und in Corona-Testzentren; Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind oder auch Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur und Personen, die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind.

Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe betonte, dass sich alle Berechtigten der Priorität 1 weiter impfen lassen können. „Die Impfungen bei den Ü80-Jährigen, bei den Bewohnern und bei Beschäftigten in Alten- und Pflegeheimen kommen weiter voran. Potential besteht bei Personen, die unter 65 Jahre (U65-Jährige) sind und in die höchste Priorität gehören. Das sind Personen, die ältere oder pflegebedürftige Personen regelmäßig in stationären oder teilstationären Einrichtungen behandeln, betreuen oder pflegen. Hierzu zählen zum Beispiel Seelsorger, Fußpfleger, Ergotherapeuten oder auch Hausärzte, die regelmäßig in einem Heim Patienten betreuen. In Mecklenburg-Vorpommern hat von insgesamt 256 vollstationären Einrichtungen in 250 Einrichtungen eine Erstimpfung (98 Prozent) stattgefunden, in 226 Heimen (88 Prozent) auch bereits die Zweitimpfung.

Gesundheitsminister Glawe hat abschließend auch für den Einsatz des Impfstoffs AstraZeneca geworben. Dieser wird aktuell bei den Unter-65-Jährigen eingesetzt. „Das ist kein Impfsoff zweiter Klasse. Im Gegenteil: AstraZeneca reduziert – wie die anderen zugelassenen Impfstoffe auch – das Risiko für schwere Covid-Erkrankungen. Ebenso wird das Risiko eines stationären Krankenhausaufenthaltes deutlich gesenkt. Es ist erwiesen, dass der Impfstoff eine Infektion verhindert und den möglichen Verlauf einer Corona-Neuinfektion deutlich abmildert. Jede Impfung erhöht die Chance, die Pandemie weiter einzudämmen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Neue Kinderseite lädt zum Natur-Entdecken ein

Schwerin – Mit  www.umweltwissen-mv.de bietet das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern ab sofort eine neue Kinderseite an. Die 13 Nationalen Naturlandschaften und die Landesforst MV informieren dort über ihre Umweltbildungsangebote vor Ort. Egal, ob Lehrpfade, Praktika, Kinder-Führungen, Jugendwaldheime, Waldklassenzimmer oder Junior-Ranger-Programme: die sieben Naturparks, drei Biosphärenreservate und drei Nationalparks halten ein vielfältiges Programm für junge Naturinteressierte bereit. Außerdem stehen Unterrichtsmaterialien für alle Altersklassen zum Ausleihen und Download zur Verfügung.

Auch für Vorschulkinder gibt es Angebote. Dazu zählen etwa der Comic „Aus dem Leben einer Buche“ und die Broschüren „Zimmer frei für wilde Bienen“ und „Mein kleines Fledermausheft“. Darüber hinaus verweist die Seite auf interaktive Spiele verschiedener Einrichtungen aus dem Land, etwa dem Zoo Rostock und dem Meeresmuseum Stralsund. Alle Angebote sind nach Altersgruppen gestaffelt.

„Es ist wichtig, schon die Kleinsten an Naturthemen heranzuführen. Das beste Klassenzimmer haben wir quasi gleich vor der Haustür. Unsere schöne Natur in MV hat zu jeder Jahreszeit etwas zu bieten, das sich zu entdecken lohnt. Erfahrene Umweltpädagogen stehen den Kindern und Jugendlichen zur Seite. Ansonsten sind unsere interaktiven Spiele und Malvorlagen auch eine gute Abwechslung zum Home-Schooling“, sagt Minister Dr. Till Backhaus.

Aufgrund der Corona-Lage sollte man sich vor geplanten Aktivitäten über die aktuellen Angebote vor Ort informieren.

Kommunalwahlen und Corona-Pandemie

Schwerin – Die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen in den nächsten Wochen und Monaten soll trotz der Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie so abgesichert werden, dass alle Wahlen zeitgerecht und ordnungsgemäß durchgeführt werden können.

Dazu hatte der Landtag im Dezember 2020 das Landes- und Kommunalwahlgesetz ergänzt und am 11. Februar 2021 die Feststellung getroffen, dass die Vorbereitung oder Durchführung von Wahlen nach dem Landes- und Kommunalwahlgesetz aufgrund der epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Form der COVID-19-Pandemie bis zum 30. Juni 2021 teilweise unmöglich ist. Damit wurde das Ministerium für Inneres und Europa ermächtigt und zugleich aufgefordert, durch Rechtsverordnung alle Regelungen zu treffen, die erforderlich sind, um die fristgerechte Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zu ermöglichen.

Die Verordnung des Innenministeriums wurde heute dem Kabinett vorgelegt, nun muss noch der Landtag zustimmen.

„Wir betreten hier wahlrechtliches Neuland, um auch in Pandemiezeiten demokratische Wahlen bei gleichzeitiger Minimierung der Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung abhalten zu können und wir wollen die Kommunen mit dieser Aufgabe nicht allein lassen. Daher haben wir einen Weg gesucht und auch gefunden, der nicht nur uns rechtlich tragfähig erscheint, sondern der auch vom Städte- und Gemeindetag anerkannt wird“, sagte Innenminister Torsten Renz. „Ich bin zuversichtlich, dass der Landtag die Regelungen auf der kommenden Sitzung mittragen wird.“

Mit der Verordnung wird die Möglichkeit eröffnet, kommunale Wahlen bis zum 30. Juni 2021 bei hohen Inzidenzen vor Ort entweder zu verschieben oder als ausschließliche Briefwahl durchzuführen.

Wenn im Wahlgebiet am 41. Tag vor einer kommunalen Wahl vom zuständigen Gesundheitsamt ein 7-Tages-Inzidenzwert von mindestens 100 festgestellt wird und dieser auf ein diffuses, nicht auf lokale Ausbrüche begrenztes Infektionsgeschehen zurückzuführen ist, kann die Gemeindevertretung (bei einer Gemeindewahl) oder der Kreistag (bei einer Kreiswahl) die Wahl um mindestens zwei Wochen verschieben. Für den neuen Wahltermin entscheidet die Kommunalvertretung dann, ob die Wahl nach den allgemeinen Regeln oder als Briefwahl stattfinden soll.

Insbesondere bei Inzidenzen im Bereich zwischen 100 und 200 kann es je nach den örtlichen Verhältnissen besser sein, auf die Briefwahl auszuweichen. Etwa dann, wenn zum Beispiel vor Ort keine ausreichend großen Wahlräume zur Verfügung stehen, die einen Wahltag unter Einhaltung der AHA-Regeln ermöglichen würden.

Bei einer 7-Tages-Inzidenz von 200 und darüber und mit einem diffusen Infektionsgeschehen besteht die Pflicht, die Wahl als ausschließliche Briefwahl durchzuführen. Die Entscheidung darüber, trifft der verantwortliche Wahlleiter.

„Es geht in der Verordnung nicht darum, die Landtagswahl als ausschließliche Briefwahl vorzubereiten“, betont Innenminister Renz.

Mit der Verordnung werden auch die Anforderungen an Parteien, die noch nicht im Landtag vertreten sind, deutlich abgesenkt: Die Zahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften zur Teilnahme an der Landtagswahl wird von bisher jeweils 100 für diese Wahl auf jeweils 30 Unterschriften reduziert. Dies gilt allerdings nur für die Landtagswahl; der Bund hat in Vorbereitung der Bundestagswahl keine entsprechende Regelung geschaffen.

Weiter werden den Parteien neue Möglichkeiten für die Parteiversammlungen angeboten, auf denen die Kandidaten bestimmt werden. Da zeitgleich mit dem Landtag auch der Bundestag gewählt wird, erfolgt dies durch einen Verweis auf die entsprechende Verordnung des Bundes https://www.bundeswahlleiter.de/mitteilungen/bundestagswahlen/2021/20210208-hinweise-covid-19-wahlbewerberaufstellungsvo.html.

Im Wesentlichen geht es um folgendes:

  • Versammlungen zur Wahl von Wahlbewerbern können (mit Ausnahme der Schlussabstimmung) ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation durchgeführt werden.
  • Das Verfahren zur Wahl von Wahlbewerbern kann statt durch eine Versammlung auch im schriftlichen Verfahren durchgeführt werden.

Die Schlussabstimmung über einen Wahlvorschlag kann im Wege der Urnenwahl, der Briefwahl oder einer Kombination aus Brief- und Urnenwahl durchgeführt werden, auch wenn dies nach der Satzung der Partei nicht vorgesehen ist.

Diese neuen Möglichkeiten von Parteiversammlungen sind ein Angebot an die Parteien, die sie auch für die Kommunalwahlen nutzen können, aber nicht müssen.

Arbeitsmarkt Februar 2021 in M-V

Schwerin – Die Zahl der Arbeitslosen in Mecklenburg-Vorpommern ist im Februar im Vergleich zum Vorjahresmonat um 8.900 Arbeitslose gestiegen (+14,2 Prozent). Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 8,7 Prozent. Insgesamt sind aktuell somit 71.600 Menschen arbeitslos.

„Der Arbeitsmarkt erweist auch in Pandemiezeiten zwar insgesamt als robust, die Lage bleibt dennoch weiter angespannt. Vor allem Dienstleistungen, Einzelhandel und das Hotel- und Gastgewerbe spüren die Krise besonders. Dennoch wird das Personal bestmöglich gehalten. Fachkräftesicherung ist eine der besten Vorsorge, um bei möglichen Lockerungen bestmöglich den Betrieb hochzufahren. Das ist eine Herausforderung. Hierbei unterstützen die Wirtschaftshilfen und das arbeitsmarktpolitische Instrument der Kurzarbeit“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag. Im Vergleich zum Vormonat Januar ist die Zahl der Arbeitslosen um 900 (+1,3 Prozent) gestiegen.

Im Rahmen der Vorfinanzierung der Überbrückungshilfe III sind 121 Anträge auf Brückenfinanzierung mit einem beantragten Volumen von rund 542.000 Euro eingegangen. 103 Anträge mit einem Volumen von rund 445.000 Euro sind bisher bewilligt und 69 Anträge mit einem Volumen von etwa 358.000 Euro sind bereits ausgezahlt worden. „Das Landesprogramm ist aufgelegt worden, um Unternehmen schneller zu Liquidität zu verhelfen und die dringend benötigte Hilfe zu ermöglichen“, so Glawe weiter. Mit der Brückenfinanzierung finanziert das Land Unternehmen, die unter anderem seit dem 16. Dezember 2021 geschlossen sind. Die Antragsfrist endete am 28. Februar.

Im Februar 2021 haben 1.100 Betriebe für 11.600 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. „Die Nachfrage ist im Vergleich zum Januar gesunken (2.300 Betriebe für 19.600 Beschäftigte)“, sagte Glawe. Nach – hochgerechneten – Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im November 2020 (aktuellster Wert) in Mecklenburg-Vorpommern 37.900 Beschäftigte in 5.700 Betrieben in Kurzarbeit. „Kurzarbeit hilft, die Folgen der Pandemie auf dem Arbeitsmarkt abzufedern. Die Kurzarbeit verschafft Unternehmen eine gewisse Planungssicherheit um besser durch die Krise zu kommen. Schwerpunktmäßig handelt es sich hierbei weiter um Betriebe aus dem Einzelhandel, dem Gastgewerbe und dem Gesundheitswesen“, erläuterte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend.

Ein Jahr Corona-Pandemie in M-V

Schwerin – Die Corona-Pandemie hält Mecklenburg-Vorpommern seit nunmehr einem Jahr in Atem. „Das Corona-Virus hat unser Leben auf den Kopf gestellt. Gesellschaftlich, wirtschaftlich und auch im medizinischen Bereich sind die Belastungen enorm. Auch unser Gesundheitssystem wird seit einem Jahr auf eine harte Bewährungsprobe gestellt. Es lässt sich feststellen: Die Versorgung wird auch in Krisenzeiten weiter bestmöglich gewährleistet. Das zeigt auch, unser Gesundheitssystem stellt sich flexibel auf Veränderungen ein – es funktioniert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag. Am dritten März 2020 wurden erstmals Corona-Neuinfektionen in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt.

Die Pandemie hat gleichzeitig auch Schwachstellen im System aufgezeigt. „Hierzu zählte zu Beginn der Pandemie vor allem das Fehlen von Schutzkleidung. Die durch den Lockdown bedingten Ausfuhrbegrenzungen haben zur weltweiten Nachfrage und zu Engpässen sowohl bei persönlicher Schutzausrüstung als auch im Bereich der Medizinprodukte geführt. Das hat uns gezeigt, wie sensibel die internationalen Wirtschaftsverflechtungen sind. Es ist wichtig, dass Deutschland und somit auch Mecklenburg-Vorpommern bei der Sicherung der Grundversorgung von anderen unabhängiger wird“, so Glawe weiter.

Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe machte auch auf eine der größten Errungenschaften der Medizin aufmerksam. „Es ist für die Gesellschaft eine außerordentliche und wahrscheinlich auch noch nie da gewesene Leistung in der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft, in der ein Impfstoff in nur so kurzer Zeit gewonnen werden konnte. Von dieser Leistung profitiert am Ende die ganze Welt“, so Glawe weiter.

„Der Wunsch nach mehr Normalität ist bei uns allen groß. Impfen ist dabei der Schlüssel, um die Pandemie nachhaltig zu bekämpfen. Vieles hängt von der Bereitschaft ab, sich impfen zu lassen. Wir brauchen am Ende eine Herdenimmunität, das bedeutet, dass 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung immun sein müssten, um einen wirksamen Schutz gegen das Virus zu haben“, betonte Glawe weiter. „Entscheidend für das Vorankommen bei den Impfungen der heimischen Bevölkerung ist, dass die Lieferungen mit Impfstoff stabil sind und wir kontinuierlich mehr Impfstoff bekommen. Da bleibe ich zuversichtlich.“

Der Minister dankte abschließend allen Beteiligten, die das Versorgungssystem am Laufen halten. „Das Landesamt für Gesundheit und Soziales, die Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten, Labore, Krankenhäuser und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie das Pflegepersonal in den Einrichtungen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Impf- und Testzentren und bei den mobilen Teams sowie beispielsweise auch im Besonderen die Transport- und Logistikbranche – alle sorgen in der gesamten Pandemiezeit gemeinsam dafür, dass das gesellschaftliche System in Deutschland stabil bleibt. Das verdient unser aller Respekt. Sie alle tragen dazu bei, den Menschen eine bestmögliche Versorgung zu ermöglichen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.