Start von mobilen Test-Teams in MV

Schwerin – Verbände und Institutionen des sozialen Bereichs bauen gemeinsam mit dem Sozialministerium mobile Test-Teams zur Unterstützung der Alten- und Pflegeeinrichtungen bei den Testungen vor Ort (PoC-Antigen-Tests) auf. Am (heutigen) Montag hat die zentrale Koordinierungsstelle der Johanniter-Unfallhilfe (JUH) für die Mobilen Testteams ihre Arbeit aufgenommen.

„Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Bundesland mit solch einem flächendeckenden Angebot“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese zum Start des Projekts. „Mit den mobilen Teams erhalten die durch Corona stark belasteteten Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe gezielte Hilfe bei den notwendigen engmaschigen Testungen vor Ort.“

Aufgrund des hohen Infektionsgeschehens besteht nach der Coronavirus-Testverordnung und der Pflege und Soziales Corona-Verordnung M-V eine umfangreiche Test-Verpflichtung für Personal und Besucherinnen und Besucher. „Da diese Bestimmungen nach aktuellem Stand noch über längere Zeit bestehen und damit ein erheblicher Mehraufwand in den stationären Einrichtungen entsteht, steuern Sozialministerium MV und Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. schon jetzt den voraussichtlichen Engpässen entgegen“, sagt Dominic Fricke, Mitglied des Regionalvorstandes der Johanniter-Unfall-Hilfe in MV.

Die Test-Teams werden von Mitarbeitenden anerkannter Hilfsorganisationen und weiterer Einrichtungen gebildet, die hierfür über entsprechende Erfahrungen verfügen. Sie werden jeweils regional eingesetzt. Die JUH organisiert dabei die Einsatzteams und die Einsatzzeiten an zentraler Stelle und dokumentiert die Testungen und Testergebnisse. Das bedeutet eine große Entlastung für die Einrichtungen, denn die Personalsituation im Pflegebereich ist bereits jetzt – beispielsweise durch Erkrankungen oder Quarantänesituation belastet.

Räumlichkeiten zur Durchführung der Testungen, sowie Testmaterial und persönliche Schutzausrüstung werden durch die anfordernden Institutionen/Einrichtungen gestellt. Die Kosten der Koordinierungsstelle werden zentral durch das Land M-V übernommen.

„Wir sind dankbar für den schnellen Aufbau einer zentralen Koordinierungsstelle für mobile Testteams durch die Johanniter Unfall-Hilfe in Mecklenburg-Vorpommern“, sagt Henrike Regenstein, Vorstand im Diakonischen Werk Mecklenburg-Vorpommern. „Mit dem zunehmenden Aufbau von Testteams für alle Alten- und Pflegeeinrichtungen und den Angeboten der Eingliederung in Mecklenburg-Vorpommern verbinden wir die Hoffnung auf stärkere Entlastung der Mitarbeitenden in diesen Bereichen. Damit können sie ihre noch vorhandene Energie ganz auf die Pflege und Betreuung der Menschen fokussieren, die ihnen anvertraut sind, und deren Schutz und Gesundheit uns besonders am Herzen liegen.“

Unterstützung für polnische Berufspendler

Schwerin – Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt auch weiterhin polnische Tagespendler und Wochenpendler, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben. Dafür wird die Richtlinie zum „Pendler-Zuschuss“ bis zum 31. März 2021 verlängert.

„Wir haben weiterhin eine angespannte Corona-Situation diesseits und jenseits der Grenze. Das stellt auch viele Unternehmen vor große Herausforderungen, die hiesige Wertschöpfung aufrecht zu erhalten, insbesondere aus dem verarbeitenden Gewerbe, der Landwirtschaft, dem Baugewerbe und dem Gesundheitssektor. Wir müssen das grenzüberschreitende Pendeln von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eindämmen, um so Kontakte zu reduzieren und gleichzeitig die hochprofessionelle Arbeit der Pendlerinnen und Pendler in unseren Unternehmen weiter ermöglichen. Die Unterstützung von Berufspendlern reduziert Kontakte und hilft unmittelbar auch unserer Volkswirtschaft. Deshalb wird der Pendler-Zuschuss bis Ende März verlängert“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph.

Ende März vergangenen Jahres ist der Pendler-Zuschuss erstmals aufgelegt worden. Seitdem sind beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) insgesamt 547 Anträge (zuzüglich 228 Verlängerungsanträge) auf Bewilligung des Pendler-Zuschusses für 4.323 Pendler und 315 Angehörige eingegangen. Dies entspricht einem beantragten Mittelvolumen in Höhe von rund 4,5 Millionen Euro. Insgesamt stehen bislang fünf Millionen Euro für das Programm zur Verfügung. „Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit der Betriebe zu sichern und zugleich den polnischen Berufspendlern einen finanziellen Ausgleich für ihren erhöhten Aufwand zu gewähren. Ich danke insbesondere dem LAGuS für dessen ausgezeichnete Arbeit“, sagte Rudolph.

Der Zuschuss kann für folgende Personen beantragt werden:

Tagespendler aus Polen

Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Polen, die in einer in Mecklenburg-Vorpommern angesiedelten Arbeitsstätte in der Zeit bis 31. März 2021 tatsächlich beschäftigt sind und infolge von durch die Corona-Pandemie bedingten Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen nicht täglich zwischen ihrem Hauptwohnsitz in Polen und der Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern (M-V) pendeln können. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Tagespendler aus Polen 65 Euro pro Kalendertag des Aufenthaltes in Mecklenburg-Vorpommern.

Angehörige von Tagespendlern aus Polen

Ehegatten und Lebenspartner der Tagespendler aus Polen sowie deren Kinder, die sich in Begleitung der Pendler in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten. Der Zuschuss beträgt für Familienangehörige von Tagespendlern aus Polen je Angehörigem 20 Euro pro Kalendertag des begleitenden Aufenthaltes in Mecklenburg-Vorpommern.

Wochenpendler

Beschäftigte mit Hauptwohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die in einer in Mecklenburg-Vorpommern angesiedelten Arbeitsstätte tatsächlich beschäftigt sind und infolge von durch die Corona-Pandemie bedingten Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen nicht wöchentlich zwischen ihrem Hauptwohnsitz und der Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern pendeln können. Der Zuschuss beträgt für Wochenpendler 65 Euro für Samstage, Sonntage und Feiertage des Aufenthaltes in Mecklenburg-Vorpommern.

Angehörige von Wochenpendlern

Ehegatten und Lebenspartner der Wochenpendler sowie deren Kinder, die sich in Begleitung der Pendler in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten. Der Zuschuss bei Familienangehörigen von Wochenpendlern je Angehörigem 20 Euro je Samstag, Sonntag und Feiertag des begleitenden Aufenthaltes in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Förderung ist befristet für den Zeitraum vom 1. Februar 2021 bis zum 31. März 2021 weiter möglich. Der maximale Förderzeitraum je Tagespendler und deren Angehörigen beträgt 59 Kalendertage; der maximale Förderzeitraum je Wochenpendler und deren Angehörigen beträgt 16 Kalendertage.

Die Anträge sind beim Landesamt für Gesundheit und Soziales abrufbar:

https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/Pendler-Zuschuss/

Planungssicherheit für das 2. Schulhalbjahr

Schwerin – Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat am Freitag mit einem Hinweisschreiben an alle öffentlichen allgemein bildenden Schulen, Waldorfschulen, sowie Abend- und Fachgymnasien im Land die Bedingungen definiert, nach denen im zweiten Schulhalbjahr Noten vergeben werden sollen. Zudem werden die Prüfungsordnungen zur Abiturprüfung und zur Mittleren-Reife-Prüfung angepasst, um Schülerinnen und Schülern unter den aktuellen pandemiebedingten Voraussetzungen die bestmögliche Unterstützung und Vorbereitung zukommen zu lassen.

„Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern haben in den vergangenen Wochen und Monaten wegen der Corona-Pandemie Einschränkungen im Unterricht hinnehmen müssen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Mit den konkreten Regelungen entlasten wir nicht nur die Lehrkräfte, sondern begegnen auch den nachvollziehbaren Besorgnissen der Schülerinnen und Schüler in Hinblick auf die anstehenden Prüfungen.“

„Wichtig ist, dass den Schülerinnen und Schülern für ihre Abschlüsse keine langfristigen Nachteile durch die Corona-Pandemie entstehen. Deshalb bin ich sehr froh, dass klar ist, dass die Bundesländer die Abiture gegenseitig anerkennen werden und dass sichergestellt wird, dass die in diesem Jahr erworbenen Abschlüsse überall als gleichwertig anerkannt werden“, so Martin.

Im Einzelnen regelt die „Dritte Verordnung zu Änderungen im Schulrecht infolge des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“ unter anderem:

  • Abiturprüfungsverordnung:
    Neben einer weiteren Reduzierung der Anzahl der verpflichtenden Klausuren und sonstigen Leistungen werden unter anderem besondere Regelungen zur Vorbereitung und Durchführung der Abschlussprüfungen vorgenommen.
  • Leistungsbewertungsverordnung:
    Es erfolgt eine weitere Reduzierung der Anzahl der verpflichtenden Klassenarbeiten und sonstigen Leistungen.
  • Kontingentstundentafelverordnung:
    Es werden weitere Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Umsetzung der Stundentafel eröffnet.
  • Mittlere-Reife-Prüfungsverordnung:
    Die Regelungen zur Vorbereitung und Durchführung der Abschlussprüfungen betreffen insbesondere die praktischen Prüfungsteile und den Einsatz der Lehrkräfte im Prüfungsverfahren.
  • Abschlüsse des Sekundarbereichs I an Freien Waldorfschulen:
    Auch hier werden Anpassungen bei der Vorbereitung und Durchführung der Abschlussprüfungen vorgenommen. Diese betreffen die praktischen Prüfungsteile.
  • Arbeit an den Musikgymnasien, Sportgymnasien und die Beschulung hochbegabter Schülerinnen und Schüler:
    Für das Aufnahmeverfahren an genannten Spezialgymnasien werden Flexibilisierungen vorgenommen.
  • Einschulungsuntersuchungen:
    Kann eine schulärztliche Untersuchung vor der Einschulung ohne Verschulden der Erziehungsberechtigten nicht stattfinden, wird das Kind trotzdem eingeschult. Die Untersuchung wird dann sobald wie möglich nachgeholt.

 Die Regelungen gelten ab den Winterferien.

Gesundheitsschutz für Bevölkerung

Schwerin – In wenigen Wochen beginnt die Saison in der Obst- und Gemüsebranche. Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus möchte bundeseinheitliche Rahmen­bedingungen für die Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitskräfte erreichen. Einen Flickenteppich von Regeln und Ausnahmen in den Bundesländern darf es nicht geben, sind sich Minister, Unternehmen der Branche, Verbände und die Gewerkschaft einig und haben dies in einem Forderungskatalog zum Ausdruck gebracht.

„Wir stimmen darin überein, dass der Gesundheitsschutz sowohl für die heimische Bevölkerung als auch die ausländischen Saisonarbeitskräfte oberste Priorität hat,“ erklärt Minister Backhaus.

„Wir beschäftigen in M-V allein in der Land- und Ernährungswirtschaft jedes Jahr rund 8.000 ausländische Saison- und Dauerarbeitskräfte. Im vergangenen Jahr haben wir bereits gemeinsam mit den heimischen Akteuren unter anderem ein Sicherheits­konzept für die Fleischwirtschaft entwickelt. Wir müssen jetzt die Erfahrungen aus dem ersten Lockdown im vergangenen Jahr nutzen und ein geordnetes Einreiseverfahren sicherstellen. Wir begrüßen Saisonarbeitskräfte, die im Obst- und Gemüsebau des Landes gebraucht werden, und heißen sie willkommen. Aber wir brauchen klare Regeln, die für alle Bundesländer gleichermaßen gelten, unabhängig von länderspezifischen Quarantäne­regelungen.“

Das Ministerium hält es für erforderlich, dass alle ausländischen Arbeitskräfte bei der Einreise in die Bundesrepublik einen höchstens 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorzulegen haben. Sobald sie am Arbeitsplatz ankommen, wird durch einen weiteren Schnelltest sichergestellt, dass auch keine Corona-Infektion durch Kontakte während der Anreise in den Betrieb eingeschleppt wird.

Die Unternehmen der Obst- und Gemüsebranche haben im vergangenen Jahr betriebseigene Hygienekonzepte erarbeitet, die sich bewährt haben. Darauf wird aufgebaut, um in 2021 die Gefahr eines Ausbruchs zu minimieren und bei im Einzelfall auftretenden positiven Corona-Tests im Unternehmen sofort reagieren zu können.

Bei Abreise der Saison-Arbeitskräfte wird letztmals ein Corona-Test durchgeführt, damit sichergestellt wird, dass die Arbeitskräfte die Heimreise gesund antreten.

„Alle maßgeblichen Teilnehmer der Branche in Mecklenburg-Vorpommern haben sich an einen Tisch gesetzt und diese Punkte erarbeitet, die den Unternehmen Klarheit und uns allen ein Höchstmaß an Sicherheit bringen. Ich bin stolz auf dieses erzielte Ergebnis“, so Minister Dr. Backhaus.

Forderungskatalog

Positionen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu den Rahmenbedingungen für Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft unter Corona-Bedingungen im Hinblick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz:

  1. Die Sicherheit der Bevölkerung, aber auch die Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer muss im Vordergrund stehen.
  1. Eine einheitliche Regelung an allen Außengrenzen der Bundesrepublik ist notwendig. Es darf keine Unklarheiten geben, die Anforderungen bei der Einreise in die Bundesrepublik müssen eindeutig sein und in jedem Bundesland gleich.
  1. Die Unterscheidung in Kategorien (Risikogebiet – Hochinzidenzgebiet – Virusvarianten-Gebiet) ist nicht praktikabel, da sich der Status eines Landes ständig ändern kann.
  1. Alle ausländischen Saisonarbeitskräfte müssen bei der Einreise einen höchstens 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorweisen. Die Saisonarbeitskräfte können nur mit diesem Zertifikat die Weiterreise zum Arbeitsplatz antreten. Eine einheitliche Lösung für alle Einreisenden in die Bundesrepublik wird angestrebt.
  1. Die digitale Anmeldung der ausländischen Saisonarbeitskräfte soll vor der Einreise über die Unternehmen erfolgen. Bei Einreise ist die Anmeldung durch jede Arbeitskraft mitzuführen. Die beschäftigenden Unternehmen oder deren Dienstleister übermitteln die Liste an das zuständige Gesundheitsamt.
  1. An der Grenze werden verstärkte Kontrollen vorgenommen. In Deutschland sind ausländische Arbeitskräfte willkommen, mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen müssen aber für die Einreise bestimmte Anforderungen erfüllt werden.
  1. Im beschäftigenden Unternehmen wird bei Ankunft zusätzlich ein Antigen-Schnelltests (PoC-Antigentests) durchgeführt. Die damit verbundenen Kosten für die Unternehmen sollen ganz oder teilweise durch die öffentliche Hand ausgeglichen werden.
  1. Am Einsatzort der Saisonarbeitskraft ist eine enge Abstimmung zwischen dem Gesundheitsamt und dem beschäftigenden Unternehmen über das Hygienekonzept kontinuierlich sicherzustellen. Zudem findet vor Ort durch das Gesundheitsamt ein Abgleich mit der digitalen Anmeldung statt, um sicherzugehen, dass die Arbeitskraft nur da eingesetzt wird, wo sie angemeldet ist.
  1. Die Größe der festen Arbeitsgruppen beträgt in der Regel 4 Personen. In Abhängigkeit von Art und Umfang der Tätigkeit müssen jedoch in bestimmten Fällen größere Arbeitsgruppen mit bis zu 25 Personen zulässig sein. Das Land wird sich für eine entsprechende Anpassung der aktuell geltenden Verordnungen einsetzen.
  1. Die 70-Tage-Regelung für die kurzfristige Beschäftigung von Saisonarbeitskräften ist analog zu 2020 auf höchstens 115 Tage im Jahr auszuweiten, um einen möglichst geringen Austausch von Arbeitskräften zu gewährleisten und damit das Ansteckungsrisiko zu minimieren.
  1. Bei Abreise der Saisonarbeitskraft soll auf Kosten des beschäftigenden Unternehmens ein nochmaliger Schnell-Test durchgeführt und der Nachweis darüber der Arbeitskraft ausgehändigt werden. So soll die Rückreise der Saisonarbeitskräfte erleichtert und eine Quarantäne im Heimatland nach Möglichkeit vermieden werden.

Starthilfe für Beherbergung und Gastronomie

Schwerin – Die Beherbergungs- und Gastronomiebranche leistet in Mecklenburg-Vorpommern einen überdurchschnittlichen Beitrag zur Bruttowertschöpfung.

„Die Schließungen in dieser Branche aufgrund der Corona-Pandemie sind daher mit erheblichen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage in Mecklenburg-Vorpommern verbunden. Wir haben mit der Starthilfe ein Programm für die Branche aufgelegt. Der Bund unterstützt mit seinen außerordentlichen Wirtschaftshilfen in der Zeit der Betriebsschließungen. Das Land leistet Unterstützung für die Zeit nach den Betriebsschließungen und will mit seinen Hilfen den Start erleichtern“, sagte Wirtschaftsminister Harry Glawe.

Die Starthilfe des Landes richtet sich an Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe in Mecklenburg-Vorpommern, die auch die Novemberhilfe beantragt haben. „Mit der Starthilfe leistet das Land einen Beitrag zur Deckung der Wiederanlaufkosten nach den Betriebsschließungen. Die Hilfe wird als einmalige Anlaufkostenpauschale ausgezahlt“, so Glawe weiter.

Die Höhe wird anhand des Umsatzes berechnet. Bezugspunkt ist der Umsatz im November 2019 bzw. der im Bundesprogramm der Novemberhilfe maßgebliche Vergleichsumsatz des jeweiligen Unternehmens. Die Starthilfe beträgt fünf Prozent dieses Umsatzes und ist nicht zurückzuzahlen.

Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Antragsfrist endet am 28. Februar 2021. Informationen zum Förderprogramm unter „Corona-Starthilfe für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe“.

https://www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-starthilfe-fuer-beherbergungs-und-gastronomiebetriebe/

Die touristische Wertschöpfung beträgt 4,1 Milliarden Euro und macht damit 12 Prozent der gesamten Bruttowertschöpfung* in Mecklenburg-Vorpommern aus. 7,75 Milliarden Euro Konsumausgaben werden durch Touristen erwirtschaftet. „Über 131.000 Menschen arbeiten in Tourismusunternehmen und tourismusnahen Unternehmen. Fast jeder fünfte Erwerbstätige (18 Prozent) im Land ist damit in Tourismusunternehmen oder tourismusnahen Unternehmen tätig“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

*Gesamtwert aller erzeugten Waren und Dienstleistungen abzüglich des Wertes aller Vorleistungsgüter und -dienstleistungen, zum Beispiel Wäscherei in der Hotellerie oder Lebensmittel in der Gastronomie.

Corona-Mutationen in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern gibt es labordiagnostisch erste Hinweise auf Corona-Mutationen. „Damit ist klar, dass unser Bundesland voraussichtlich nicht von den Mutationen ver-schont bleiben wird. Es gibt 12 Laborergebnisse mit Hinweis auf das Vorliegen der britischen Variante. Das zeigt bereits jetzt, dass wir weiter vorsichtig sein müssen. Umso wichtiger ist es sich an die bestehenden Beschränkungen und Regeln zu halten. Die bisherigen Befunde müssen weiter untersucht werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstagabend.

Bei den untersuchten Fällen wurden positive PCR-Testungen des Corona-Virus mittels einer mutationsspezifischen PCR nachuntersucht. Die Laborbefunde müssen nun durch eine entsprechende Vollsequenzierung weiter untersucht werden.

Im Landkreis Ludwiglust-Parchim sind drei positive Laborergebnisse mit Hinweis auf das Vorliegen der Virusvariante UK B1.1.7 (britische Variante) festgestellt worden. Zwei Befunde sind im Landkreis Rostock und sieben weitere Befunde im Landkreis Nordwestmecklenburg diagnostiziert worden „Es ist notwendig, dass Proben weiter untersucht werden, damit wir einen Stand über die Verbreitung der Virus-Mutationen in der Bevölkerung haben“, so Glawe weiter.

Der Minister betonte abschließend: „Die bisherigen Erkenntnisse deuten darauf hin, dass die derzeit in Deutschland zugelassenen Impfstoffe gegen die Virusvariante B1.1.7 wirksam sind“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe.

Impfen gegen das Coronavirus

Schwerin – Im Schweriner Landtag ist das Thema Impfen gegen das Coronavirus diskutiert worden. „Nach allem, was wir gegenwärtig nach Millionen Impfungen in aller Welt wissen, sind die Risiken einer Corona-Schutzimpfung sehr gering und die Chancen für einen effektiven Infektionsschutz groß. Aber wir stehen erst am Anfang unseres Weges bis zum Aufbau eines hinreichenden Infektionsschutzes für die Bevölkerung von Mecklenburg-Vorpommern. Je mehr geimpft wird, umso mehr wächst auch das Interesse daran, sich impfen zu lassen – sowohl in der Bevölkerung als auch beim medizinischen Personal. Das sind meine Erfahrungen aus Vor-Ort-Besuchen in den Impfzentren Ludwigslust, Schwerin und Rostock oder im Südstadtklinikum der Hansestadt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag vor Ort.

Nach Angaben des Robert-Koch-Institutes sind in Mecklenburg-Vorpommern 66.337 Impfdosen verabreicht worden (Anzahl Erst- und Zweitimpfungen) – davon haben 12.718 Personen eine Zweitimpfung erhalten. „Der Start der Corona-Impfungen in Mecklenburg-Vorpommern Ende Dezember ist gelungen. Die größte Impfaktion in der Geschichte unseres Landes läuft. Es hat sich dabei gezeigt, dass die logistische Herausforderung in der Zusammenarbeit von Bund, Land und Kommunen funktioniert. Entscheidend ist, dass dies auch weiter so anhält. Die Impfzentren und mobilen Teams sind in den Landkreisen etabliert. Hier greifen viele Räder ineinander und ich bin dafür dankbar, dass es Schritt für Schritt vorwärts geht. Der Corona-Impfstoff ist der Goldstaub der Gegenwart. Das darf perspektivisch nicht so bleiben. Ziel muss es sein, dass der Zugang für alle Impfwilligen möglichst schnell erfolgt. Wir brauchen weiter mehr Impfstoff. Der Bund setzt alles daran, damit dies auch weiter gelingt“, so Glawe.

Gesundheitsminister Glawe erläuterte, dass es wichtig sei, sich seine eigene Meinung zum Thema Impfen zu bilden. „Bei einem neuartigen Impfstoff mag es verständlicherweise Bedenken gegen eine Impfung geben. Diesen Bedenken kann mit sachlicher Aufklärung und auch der Erfahrung der immer zahlreicheren komplikationslos Geimpften begegnet werden. Gegen Falschinformationen hilft bessere Aufklärung über die Chancen und Risiken einer Impfung. Das galt schon bei der Impfung gegen Mumps und anderen Infektionskrankheiten und es gilt jetzt erneut“, so Glawe weiter.

Der Minister hat im Landtag dafür geworben, die kommunalen Impfangebote in den Impfzentren, bei den mobilen Impfteams und anderen Einrichtungen wahrzunehmen. „Ziel ist es, weiter baldmöglich eine ´Herdenimmunität´ aufzubauen und das SARS-CoV-2-Virus in all seinen Mutationsformen nachhaltig zu bekämpfen“, so Glawe weiter. Mecklenburg-Vorpommern folgt in der Impfpriorisierung den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). „Voraussichtlich im Sommer wird für alle Impfwilligen genügend Impfstoff für eine Impfung gegen Covid19 zur Verfügung stehen. Diesen Weg möchten wir weiter beschreiten. Mit jedem Geimpften besteht die Chance, dass die Pandemie baldmöglich eingedämmt wird und unsere Krankenhäuser weiter entlastet werden. Die Corona-Schutzimpfung ist die Chance, die wir haben, das Virus nachhaltig zu bekämpfen und die sollten wir gemeinsam nutzen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Hausärztliche Impfpraxen

Kreistagsfraktion BVR/FW: Forderung nach hausärztlichen Impfpraxen in Vorpommern-Rügen

Stralsund – „Wir brauchen dringend hausärztliche Impfpraxen in Vorpommern-Rügen und ganz besonders auf der Insel Hiddensee. Die Impfbürokraten in Schwerin können offenbar nicht begreifen, dass deren Impfstrategie nicht für alle Menschen im Land passt, wie das Beispiel Hiddensee zeigt. Und anstatt auf flexible Lösungen zu setzen, wird immer nur gesagt, warum etwas nicht geht. Sollte diese lebensferne Impfstrategie weiterverfolgt werden, wird keine noch so bunte und millionenteure Werbeimpfkampagne etwas bringen, da viele Menschen einfach nicht anders können, als zu Hause zu bleiben“, verdeutlicht Mathias Löttge, Vorsitzender der Fraktion Bürger für Vorpommern-Rügen/Freie Wähler im Kreistag von Vorpommern-Rügen. Die Fraktion BVR/FW fordert in Bezug auf besondere Problemlagen die Einrichtung von hausärztlichen Impfpraxen als Außenstellen der Impfzentren in Vorpommern-Rügen.

Auf der autofreien Insel Hiddensee leben etwa 80 Menschen, die über 80 Jahre alt sind. Die derzeitige Impfstrategie des Landes ist für sie vor dem Hintergrund der Bewältigung einer äußerst schwierigen Logistik auf dem Weg zum Impfzentrum in Stralsund schlicht unzumutbar. Die An- und Abreise dorthin ist für sie mit einer Fährfahrt und dem ÖPNV verbunden, wenn sie dann von Schaprode aus nicht mit dem Auto bis nach Stralsund fahren können.

„Ganz besonders den älteren Menschen werden gegenwärtig Dinge zugemutet, die untragbar sind. Es wird von ihnen erwartet, dass sie stundenlang inklusive Umsteigen und bei winterlicher Witterung mit Bus und Bahn irgendwohin zum Impfen fahren. Anstatt bei der Terminvergabe strikt nach dem Alphabet vorzugehen, sollten gerade beim gegenwärtigen Impfen gegen Covid 19 lebensnahe Cluster gefunden werden“, betont Mathias Löttge. Das Land sollte endlich von seiner seit Jahren verfolgten Strategie der Zentralisierung abrücken und Entscheidungen entsprechend der Bedürfnisse der Menschen fällen.

In Rostock und Nordwestmecklenburg wird seit vergangener Woche in Hausarztpraxen gegen Covid 19 geimpft. Das Angebot gilt besonders für ältere Menschen, die ansonsten keine Möglichkeit haben, zu den Impfzentren zu kommen. Zudem ist in Arztpraxen die Vergabe von Terminen lang erprobt und mithin für alle einfacher. In Vorpommern-Rügen hingegen halten die Verantwortlichen Impfungen in Arztpraxen mit der Begründung des Fehlens von ausreichend Impfstoff, nicht optimalen Lagerbedingungen desselben und fehlender Anbindung an die landesweiten Terminvergaben gegenwärtig für undurchführbar. Im Landkreis gibt es bisher nur ein Impfzentrum in Stralsund. Landrat Dr. Kerth hat kürzlich die Errichtung von weiteren Impfzentren für Ribnitz-Damgarten, Bergen auf Rügen, Grimmen und Bad Sülze angekündigt.

Corona: Alten- und Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese ruft angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen in den Pflegeheimen zu äußerster Vorsicht und die strenge Einhaltung der Hygiene- und Testregelungen in den Einrichtungen auf.

„Wir wissen, dass die Belastung in den Pflegeheimen sehr groß ist“, sagte Drese. „Viele Beschäftigte leisten seit Monaten Außergewöhnliches.“ Oberste Priorität müsse der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner haben, die aufgrund ihres Alters und oftmals vielfacher Vorerkrankungen besonders anfällig für Ansteckungen sind.

Drese: „Das vom Sozialministerium eingesetzte Expertengremium Pflege hat ein gutes und strenges Rahmenschutzkonzept entwickelt mit strikten Vorschriften zu Testungen, Besuchen und Hygiene.“

Diese Vorgaben müssen konsequent eingehalten werden, auch wenn damit wichtige Kontakt- und Kommunikationseinschränkungen verbunden sind. „Sie sind notwendig, um die Ausbreitung des Virus in den Einrichtungen zu bekämpfen“, so Drese.

Die Ministerin verdeutlichte, dass zur Unterstützung der Einrichtungen die Bundeswehr zur Verfügung steht. Zurzeit seien 180 Soldatinnen und Soldaten speziell in den Alten- und Pflegeheimen im Einsatz, etwa bei der Durchführung und Organisation von Schnelltests . „Weitere Hilfe ist möglich, wenn sie von den Krisenstäben der Landkreise und kreisfreien Städten angefordert wird“, betonte Drese.

Ein wesentlicher Schritt für mehr Sicherheit ist nach Ansicht von Ministerin Drese zudem die fortschreitende Impfquote in den vollstationären Alten- und Pflegeeinrichtungen. Hier sei Mecklenburg-Vorpommern bundesweit führend. „In rund 90 Prozent der Pflegeeinrichtungen im Land fanden bisher Erstimpfungen statt. In etwa 40 Prozent der Heime ist bereits die Zweitimpfung erfolgt“, sagte Drese.

Erleichterungen für kommunale Sitzungen

Innenminister Renz: Demokratische Willensbildung trotz Pandemie gewährleistet

Schwerin -Der Landtag hat heute mit dem Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie ein Erleichterungsgesetz für die Arbeit der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker verabschiedet. Es eröffnet den kommunalen Körperschaften in der Corona-Pandemie neben zahlreichen befristeten Ausnahmen von haushaltswirtschaftlichen Vorgaben der Kommunalverfassung insbesondere die Möglichkeit, Sitzungen kommunaler Vertretungen und sonstiger kommunaler Gremien auch als Videokonferenz oder Hybridsitzung durchzuführen und die Möglichkeit des Umlaufbeschlusses zu nutzen.

Darüber hinaus können Gemeindevertretungen und Kreistage mit einer Zweidrittel-Mehrheit Aufgaben an den Haupt- bzw. Kreisausschuss delegieren. So können größere Zusammenkünfte in Zeiten des Corona-Lockdowns vermieden werden, ohne dass die demokratische Willensbildung Schaden nimmt.

Innenminister Torsten Renz: „Mit dem Gesetz erleichtern wir die Arbeit der Kommunalvertretungen soweit es geht und tragen dafür Sorge, dass gefasste Beschlüsse auch rechtssicher sind. Wenn die persönliche Anwesenheit für den Meinungs- und Willensbildungsprozess in den Gemeindevertretungen, Kreistagen, Amtsausschüssen und Verbandsversammlungen erforderlich ist, können Präsenzsitzungen auch nach wie vor unter Einhaltung der Hygienebestimmungen stattfinden. Die Entscheidung, ob die neuen Möglichkeiten genutzt werden, liegt allein bei den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern vor Ort.“

Das Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie wird spätestens in der ersten Februarwoche in Kraft treten. Nach Inkrafttreten bedarf es eines Beschlusses, im Weiteren digital tagen zu wollen. Um diesen Beschluss herbeizuführen, muss keine Präsenzsitzung einberufen werden, sondern dies kann im Umlaufverfahren beschlossen werden.

Um den Kommunalpolitikern die Arbeit zu erleichtern, wird das Innenministerium M-V Hinweise herausgeben mit Erläuterungen zu den erweiterten Möglichkeiten für Sitzungen der Vertretungsorgane und ihrer Ausschüsse.

MV durch die Krise bringen

Schwerin – Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern verfolgt aktuell wirtschaftspolitisch zwei zentrale Ziele. Das Hauptaugenmerk liege darauf, das Land auch wirtschaftlich möglichst gut durch die Corona-Krise zu bringen. „Wir kämpfen in der Corona-Krise um jedes Unternehmen und jeden Arbeitsplatz“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in der Aktuellen Stunde des Landtags. Zugleich gelte es, die Weichen für die weitere wirtschaftliche Zukunft des Landes richtig zu stellen. „Wir wollen, dass Mecklenburg-Vorpommern möglichst schnell wieder an die gute wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre anknüpfen kann“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Die Corona-Pandemie habe die Wirtschaft auch in Mecklenburg-Vorpommern hart getroffen. Das oberste Ziel sei der Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen. „Vor allem dank des Kurzarbeitergeldes konnten viele Unternehmen ihre Arbeitskräfte halten. Auch mit Landesprogrammen schützen wir Arbeitsplätze und unterstützen mit der Neustart-Prämie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Rückkehr aus der Kurzarbeit“, sagte die Ministerpräsidentin. Das Land helfe Unternehmen mit vielfältigen Unterstützungsmaßnahmen, durch diese schwere Zeit zu kommen. Bisher seien Hilfen in Höhe von 550 Millionen Euro von Bund und Land für Mecklenburg-Vorpommern bewilligt worden.

Unzufrieden sei die Landesregierung mit der verspäteten Auszahlung der November- und Dezemberhilfen sowie der Hilfen für den Einzelhandel durch den Bund. „Für viele Unternehmen kommt die Hilfe aus dem Bund zu spät. Wir werden deswegen seitens des Landes für die Unternehmen in unserem Land eine anteilige Brückenhilfe von maximal bis zu 200.000 Euro für betroffene Unternehmen wie Einzelhändler, Friseure oder Fahrschulen zahlen.“

Gleichzeitig investiere das Land in die wirtschaftliche Zukunft, zum Beispiel in den Aufbau digitaler Infrastruktur. „In Gesprächen mit Unternehmen und Investoren zeigt sich immer wieder: Unternehmen, die eine Standortentscheidung treffen, brauchen eine gute digitale Infrastruktur“, betonte Schwesig.

Ein weiterer Schwerpunkt der Wirtschaftspolitik sei die Entwicklung von Zukunftstechnologien. Das Land sei schon heute einer der Vorreiter auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien. Der nächste Schritt soll in der Entwicklung der Wasserstofftechnologie liegen. „Wir fördern die Gewinnung von Energie aus sauberem Wasserstoff, der wiederum aus erneuerbaren Energien gewonnen wird“, sagte Schwesig. Es sei deshalb ein gutes Zeichen, dass das Unternehmen Apex Energie aus Laage, das Schwesig im vergangenen Sommer gemeinsam mit Bundesarbeitsminister Heil besucht hatte, nun mit der Produktion von Wasserstoff in einer Demonstrationsanlage beginnen könne.

„Zukunftsbranchen bringen produktive, gut bezahlte Jobs in unser Land. Das ist der Weg, den wir gehen“, sagte Schwesig. Gleichzeitig stärke das Land die traditionellen Branchen. „Der Tourismus ist das Aushängeschild unseres Landes und wichtige Stütze unserer Wirtschaft“, sagte Schwesig. Im vergangenen Sommer hätten Gäste aus ganz

Deutschland das Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern neu für sich entdeckt. „Ich bin deshalb zuversichtlich, dass gerade der Tourismus wieder an die gute Entwicklung der letzten Jahre anknüpfen kann.“

Marktpräsenzprämie kann starten

Glawe: Anträge für Unterstützung des Einzelhandels können gestellt werden

Schwerin – Der Einzelhandel steht in Mecklenburg-Vorpommern aktuell vor besonderen Herausforderungen. „Die coronabedingten Schließungen des stationären Einzelhandels selbst aber auch Einschränkungen in anderen Wirtschaftsbereichen führen zu erheblichen Kundenrückgängen und Umsatzausfällen. Hinzu kommen eine allgemeine Kaufzurückhaltung und ein geändertes Einkaufsverhalten. Coronabedingt werden mehr Einkäufe online statt stationär erledigt. Mit der neuen Marktpräsenzprämie wollen wir den stationären Einzelhandel unterstützen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

„Das ist eine sehr gute Nachricht für die von Schließungen betroffenen Einzelhändler“, betonte Dr. Wolfgang Blank, Präsident der geschäftsführenden Kammer der Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern (IHKs in MV). „Dass es eine besondere Hilfe für Einzelhändler geben muss, haben wir von Anfang an in den Sitzungen mit der Landesregierung gefordert. Nun ist es wichtig, dass die Prämie schnell bei den Händlern ankommt!“

Die IHKs in MV stellen gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium die Marktpräsenzprämie am 01. Februar um 15 Uhr in einem Webinar unter der Adresse https://bit.ly/36dAuR0 ausführlich vor.

Das Wirtschaftsministerium gewährt eine einmalige Pauschale in Höhe von 5.000 Euro pro Unternehmen, die beispielsweise für Werbung und Verkaufsförderaktionen aber auch für den Aufbau eines Internetauftritts oder Onlineshops genutzt werden kann.

„Der stationäre Einzelhandel muss gegen massive Umsatzrückgänge kämpfen. Vor allem Händler mit aktueller Saisonware und Händler in Tourismusregionen stehen vor besonderen Problemen. Die Ware kann aufgrund der temporären Schließungen und ausbleibenden Kunden nicht in üblichem Umfang zu regulären Preisen über den Ladentisch verkauft werden. Mit dem Programm sollen Maßnahmen zur Erhöhung der Marktpräsenz gefördert werden. Ziel ist die Förderung des Absatzes während der Coronakrise und darüber hinaus“, sagte Dr. Wolfgang Blank.

„Die Lage ist bei den Händlern teilweise weiterhin kritisch. Einige Unternehmen kämpfen ums Überleben. Die Sicherung der Arbeitsplätze steht im Vordergrund. Anträge für das neue Programm können ab sofort gestellt werden. Es ist toll, dass die IHKs in MV das Programm unterstützen“, so Glawe weiter. Die Antragsfrist endet am 31. März 2021. Die für das Programm eingesetzten Mittel stammen aus dem Corona-Schutzfonds des Landes.

Antragsberechtigt sind Unternehmen einschließlich Soloselbstständige aus dem stationären Einzelhandel mit Hauptsitz in Mecklenburg-Vorpommern, die infolge der Schließungen ab November 2020 erhebliche Umsatzrückgänge erleiden. Antragsvoraussetzung ist ein coronabedingter durchschnittlicher Umsatzrückgang in den Monaten November und Dezember 2020 von mindestens 70 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Antragsunterlagen stehen auf der Homepage des Landesförderinstituts unter www.lfi-mv.de zum Download bereit.

In die Antragstellung eingebunden sind die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern, die die Marktpräsenzprämie maßgeblich mit entwickelt haben. Sie nehmen im Vorwege der Antragstellung eine Prüfung der Angaben zur Identität und zur Antragsberechtigung vor. Dazu gehört die Plausibilisierung des Umsatzrückgangs. Die Bestätigung erfolgt im Antragsformular. Dazu hat der Antragsteller das ausgefüllte Antragsformular im Original bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer einzureichen.

Nach Abschluss ihrer Prüfung leitet diese den um ihre Bescheinigung ergänzten Antrag an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern weiter. Der Antragsteller wird per Abgabenachricht über die Weiterleitung informiert.

Über acht Milliarden Euro werden durch den Handel in MV jährlich umgesetzt; fast 52.000 Erwerbstätige arbeiten in der Branche. „Hinsichtlich der Beschäftigtenzahlen ist der Einzelhandel nach dem Gesundheitswesen der zweigrößte Wirtschaftsbereich in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Unterstützung für Empor Rostock

Schwerin – Sportministerin Stefanie Drese hat erneut Hilfen für durch Corona in wirtschaftliche Bedrängnis geratene (semi-) professionelle Sportvereine angekündigt. Die Drittliga-Handballer des HC Empor Rostock werden mit insgesamt gut 177.700 Euro unterstützt. Die Mittel kommen aus dem MV-Schutzfonds als „Liquiditätshilfe Profisport“.

„Wir schöpfen auch weiter alle rechtlichen Möglichkeiten aus, um zumindest einen Teil der Verluste durch die Aussetzung des Spielbetriebs und damit einhergehender fehlender Zuschauer- und Sponsoreneinnahmen abzufangen“ sagte Ministerin Drese heute in Schwerin.

Grundsätzlich zielt die Hilfe darauf ab, Insolvenzen zu vermeiden, hochklassige Traditionsvereine des Landes in den Spielsportarten zu erhalten und die Teilnahme der Teams im Wettkampfbetrieb der jeweiligen nationalen Liga und internationalen Wettbewerben und Meisterschaften in der Spielsaison 2020/2021 zu sichern.

Empor Rostock zählt derzeit ca. 520 Mitglieder und ist seit mehr als 60 Jahren die Adresse für Handball in der Hansestadt. Mit 17 nationalen Titeln gehörte Empor in der Vergangenheit auf nationaler Ebene zu den erfolgreichsten Vereinen im Hallenhandball. Der Verein ist außerdem für seine erstklassige Nachwuchsförderung bekannt.

Die erste Männermannschaft spielt derzeit in der 3. Liga Staffel Nord-Ost und führt dort nach fünf Runden die Tabelle an. Der Spielbetrieb ist derzeit ausgesetzt, bedingt durch Corona. „Ich hoffe, dass es Ende Februar/Anfang März weitergehen kann“, so Drese. „Und ich drücke dem Verein außerdem die Daumen, dass es diesmal mit dem Aufstieg in die 2. Liga klappt. Vielleicht kann unsere Unterstützung ja etwas dazu beitragen.“

Online-Theorieunterricht an Fahrschulen

Schwerin – Ab sofort können Fahrschulen in Mecklenburg-Vorpommern auf Antrag und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ihren Theorie-Unterricht online anbieten. Diese wegen der Corona-Pandemie befristeten Ausnahmen gelten für allgemeine Fahrschulen ebenso wie für die Fahrlehreraus- und -fortbildung.

„Die Corona-Pandemie und ihre Folgen stellen uns alle vor enorme Herausforderungen. Um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, hat die Landesregierung neben vielen anderen Schutzmaßnahmen den theoretischen und praktischen Präsenz-Fahrschulunterricht untersagt, vorerst bis zum 14. Februar 2021. Um die Härten für Fahrschulen und Fahrschüler abzumildern, ermöglichen wir jetzt Fahrschulen auf deren Antrag hin den Theorie-Unterricht online“, begründet Landesverkehrsminister Christian Pegel. Im Rahmen des Antragsverfahrens würden verschiedene Voraussetzungen geprüft, vor allem gehe es um technische Anforderungen.

Dazu zählt unter anderem, dass der Online-Unterricht aus Räumen der Fahrschule erfolgt, um zu gewährleisten, dass die Lehr- und Lernmaterialien zur Verfügung stehen und genutzt werden können. Die zur Durchführung des Online-Unterrichts eingesetzte Software muss ermöglichen, dass dem Kursleiter das Kamerabild aller Teilnehmer angezeigt wird, er die Sprechzeit der Teilnehmer zuteilen, deren Mikrofone stumm schalten und Dateien auf seinen Bildschirm für alle Teilnehmer freigeben sowie separate virtuelle Räume für Gruppenarbeit einrichten kann. Ebenso muss er kontrollieren können, dass die Teilnehmer die ganze Zeit anwesend sind.

„Wer Online-Theorieunterricht geben möchte, muss die Pflichtstundenzahl der teilnehmenden Fahrschüler trotzdem sicher ermitteln können“, so Pegel. Diese müssen zu Beginn jeder Online-Sitzung einen Lichtbildausweis vor die Web-Kamera halten. Der vollständige Erlass mit allen Voraussetzungen wurde allen zuständigen Behörden und dem Landesfahrlehrerverband zugestellt, der ihn den Fahrschulen zur Verfügung stellt.

Dass diese Voraussetzungen erfüllt sind, müssen die Ausbildungsstätten in ihren Anträgen auf Genehmigung des Online-Unterrichts nachweisen. Diese sind schriftlich zu richten an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 24, An der Jägerbäk 3 in 18069 Rostock, Telefon 0381 122-3240, E-Mail: olaf.bunke@sbv.mv-regierung.de. Erteilte Ausnahmegenehmigungen gelten befristet bis zunächst 30. Juni 2021.

„Außerdem können Fahrschüler, die sich schon für die theoretische und/oder praktische Prüfung angemeldet hatten, diese seit November wegen der aktuellen Situation nicht ablegen. Aus diesem Grund verlängern wir die Verfallsfristen zwischen Ausbildung und theoretischen Prüfungen von zwei Jahren auf zweieinhalb Jahre und die Frist, innerhalb derer nach Bestehen der theoretischen Prüfung die praktische Prüfung abgelegt werden muss, von zwölf Monaten auf 18 Monate“, so Christian Pegel. Diese Verlängerung erfolge automatisch: „Betroffene müssen sich dafür nicht bei ihrer Fahrerlaubnisbehörde melden.“

Für Berufskraftfahrer gelten sowohl auf EU- wie auf Bundesebene andere rechtliche Rahmenbedingen, die zurzeit so genanntes E-Learning nicht zulassen. „Um die Versorgungs- und Beförderungsketten im nationalen und grenzüberschreitenden Verkehr sicherzustellen, haben wir jedoch auf Landesebene eine Übergangslösung geschaffen: Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird auch ohne Vorlage der ,in normalen Zeiten‘ erforderlichen Weiterbildungsnachweise bis zum 30. Juni 2021 verlängert“, so Christian Pegel. Diese Verlängerung ist vor Ablauf der Befristung bei der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich zu beantragen.

Weiterhin wird die Befähigung für Berufskraftfahrer auch ohne Vorlage der erforderlichen Weiterbildungsbescheinigungen zunächst bis zum 30. Juni 2021 zuerkannt, ebenfalls auf Antrag. Die ursprüngliche Befähigung darf dabei nicht vor dem 1. Dezember 2020 abgelaufen sein.

Für eine Verlängerung müssen die Antragsteller glaubhaft erklären, dass die anstehende Weiterbildung bzw. ärztliche Untersuchung nur deshalb nicht erfolgt ist/sind, weil in zumutbarer Entfernung keine Kurse/ Untersuchungen angeboten werden. Hinsichtlich der Fahrerlaubnis ist zudem Voraussetzung, dass sich für die Fahrerlaubnisbehörde bei der Prüfung des konkreten Einzelfalls aus der Fahrerlaubnisakte keine Hinweise auf Vorerkrankungen oder sonstige Eignungsbedenken ergeben. Auch die Informationen zu diesen Regelungen für Berufskraftfahrer sind den zuständigen Verbänden und Behörden zugestellt worden.

„Ich gehe allerdings davon aus, dass diese Übergangsregelung in Kürze durch die Neuauflage einer EU-Verordnung abgelöst wird“, sagt Christian Pegel und führt aus: „Danach sollen Befähigungsnachweise für Berufskraftfahrer, die zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. April 2021 abgelaufen wären oder ablaufen würden, jeweils als um sieben Monate verlängert werden.“

Moderne Videokonferenztechnik in der Justiz

Schwerin – Die Justizverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern ist mit moderner Videokonferenztechnik ausgestattet, d.h. dass alle Justizbereiche mit Zugang zu digitaler Videotechnik versehen sind. Justizministerin Katy Hoffmeister wies darauf hin das die Bewältigung der Corona-Pandemie der Digitalisierung einen gehörigen Schub gab.

„Die Bewältigung der Corona-Pandemie hat auch dazu beigetragen, dass die Justiz noch zügiger digitaler werden kann. Seit dieser Woche steht in Mecklenburg-Vorpommern jedem Gericht, jeder Staatsanwaltschaft sowie in drei Justizvollzugsanstalten und dem Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit Videokonferenztechnik zur Verfügung. Somit können online Vernehmungen durchgeführt werden. Die Gerichte können Beteiligte und Parteien eines Verfahrens per Videokonferenz hinzu schalten und Verhandlungen zum Beispiel nach § 128a ZPO online durchführen. Diese Möglichkeit ist bei den geltenden Kontaktbeschränkungen von Vorteil. Sie kann durchaus aber auch größere Entfernungen überwinden, so dass nicht immer eine Vernehmung vor Ort stattfinden muss. In dieser Woche wurden sieben weitere Anlagen an Gerichte geliefert. Die Justiz verfügt damit über 36 Videokonferenzanlagen“, so Justizministerin Hoffmeister.

„Im Frühjahr folgen weitere Videokonferenzanlagen für die Justiz des Landes. Noch stehen zum Beispiel in den Justizzentren nur Anlagen zur Verfügung, die von den ansässigen Gerichten gemeinsam genutzt werden. Ich freue mich, dass die bislang installierte Technik bereits gut genutzt und angenommen wurde. Die Justiz wird durch diese Möglichkeiten noch bürgerfreundlicher“, so Ministerin Hoffmeister weiter.