Bankengipfel

Finanz- und Wirtschaftsminister sagen kurzfristige Unterstützung zu

Schwerin – In einer Telefonkonferenz haben Wirtschaftsminister Harry Glawe und Finanzminister Reinhard Meyer sich heute mit Vertretern der Sparkassen, Genossenschafts- und Privatbanken sowie den Sozialpartnern auf Maßnahmen verständigt, um die heimische Wirtschaft bei der Bewältigung der Corona-Folgen weiter zu unterstützen.

Die Teilnehmer schätzten die aktuelle Lage der Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommer grundsätzlich noch als verhältnismäßig gut ein, warnten allerdings vor noch nicht absehbaren Folgen. Vor allem das Eigenkapital der Unternehmen werde durch den verlängerten Lockdown weiter aufgezehrt. Daher seien nicht nur kurz- sondern auch mittelfristige Maßnahmen erforderlich.

Insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern ist die Wirtschaft eher kleinteilig geprägt. So haben rund 97 Prozent der Betriebe im Land weniger als 50 Beschäftigte. Diese Unternehmen können viele Bundesprogramme nicht in Anspruch nehmen und haben daher nur begrenzten Zugang zu neuen Kapitalquellen. Gleiches gilt für mittlere Unternehmen oberhalb von 50 Beschäftigten.

Finanzminister Reinhard Meyer und Wirtschaftsminister Harry Glawe einigten sich daher mit den Branchenvertretern auf drei Punkte:

  1. Bis die Förderzusagen des Bundes greifen, will das Land eine Brückenfinanzierung für die Bundeshilfen prüfen. Damit soll die Eigenkapitallage der Unternehmen kurzfristig gestärkt werden.
  2. Gemeinsam mit den Wirtschaftskammern und der Kreditwirtschaft soll ein Projekt zur Sanierungsmediation initiiert werden. Damit sollen mittelfristig zu erwartende Insolvenzen vermieden und die Fortführung von Betrieben ermöglicht werden.
  3. In der Mitte Januar vereinbarten Taskforce Wirtschaft sollen mit Vertretern der Staatskanzlei, des Wirtschafts- sowie des Finanzministeriums insbesondere steuerliche Maßnahmen erörtert werden, um Liquidität und Eigenkapital der Unternehmen im Land nachhaltig zu stärken.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Soforthilfen und Abschlagszahlungen sind wichtig, aber man darf die längerfristigen Perspektiven nicht aus den Augen lassen. Für die meisten Betriebe bei uns im Land endet die Corona-Pandemie nicht mit dem Ende des Lockdowns. Wir sind uns alle einig: Wenn wir Arbeitsplätze und Steuereinnahmen erhalten wollen, müssen wir schnell und unbürokratisch beim Wiederanlauf der Wirtschaft helfen. Die heute vereinbarten Maßnahmen sind dafür ein erster Schritt.“

Neue Kindertagesförderungs-Verordnung

Notfallbetreuung ab Inzidenzwert von 150

Schwerin – Heute ist die aktualisierte Corona-Kindertagesförderungs-Verordnung in Kraft getreten. Mecklenburg-Vorpommern setzt damit die Schutzphase in der Kindertagesförderung (Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege, Hort) bis zum 14. Februar fort. Darüber hinaus sind die Empfehlungen des Sozialministeriums zum Schutz von Beschäftigten und Kindern in der Kindertagesförderung im Zusammenhang mit dem Corona-Virus aktualisiert worden.

„Die Kitas und Tagespflegestellen bleiben in der Schutzphase geöffnet. Wir appellieren aber weiterhin an alle Eltern, dieses Angebot nur in Anspruch zu nehmen, wenn es beruflich gar nicht anders geht und keine Möglichkeit besteht, die Kinder zu Hause zu betreuen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese. Auch eine verkürzte Betreuungszeit des Kindes in der Kita solle durch die Eltern geprüft werden.

Eltern müssen ihre Kinder zur Teilnahme an der Kindertagesförderung während der Schutzphase in ihrer Kita anmelden. Im Kindergarten, in der Krippe und Kindertagespflegestelle müssen Kinder keine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) tragen. In Horten müssen Kinder und Beschäftigte grundsätzlich eine MNB in dem Gebäude tragen. „Auf dem Außengelände des Hortes besteht für die Kinder und Beschäftigten keine Pflicht zum Tragen einer MNB“, so Drese.

Sofern zwei Werktage in Folge die Zahl der Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 der letzten sieben Tage je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner landesweit 150 oder höher ist, ist der Besuch von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich für Kinder ab dem darauffolgenden Tag untersagt. Gleiches gilt, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt dieser Inzidenzwert zwei Werktage in Folge überschritten ist.

Das Besuchsverbot gilt für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in dem jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Der Wohnsitz der Kinder ist insofern nicht entscheidend.

Drese: „Ab einem Inzidenzwert von 150 ist nur noch eine Notfallbetreuung möglich. Die Eltern dürfen dann grundsätzlich ihre Kinder nicht in Krippe, Kindergarten und Hort bringen.“ Aktuell findet in den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte, Ludwigslust-Parchim (ab 25. Januar) und Vorpommern-Greifswald (ab 27. Januar) eine Notfallbetreuung statt.

Als Ausnahme von dem Besuchsverbot dürfen Kinder die Notfallbetreuung der Kindertageseinrichtungen (Kindergärten, Krippen und Horte) und die Kindertagespflegestellen in den folgenden Fällen besuchen:

  • in familiären Härtefällen, insbesondere, wenn wegen einer Kindeswohlgefährdung der Besuch einer Kindertageseinrichtung als Folge einer familiengerichtlichen Entscheidung oder im Rahmen von Maßnahmen und Schutzplänen erforderlich ist,
  • in begründeten Einzelfällen Kinder in stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
  • in begründeten Einzelfällen Kinder von Alleinerziehenden und
  • Kinder bei denen mindestens ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur nach § 2 Absatz 10 Corona-KiföVO M-V tätig ist und eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann.

Das Besuchsverbot bleibt in Kraft, bis die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner landesweit zehn Tage in Folge unter 150 landesweit bzw. in dem jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt gesunken ist. Die Landkreise und kreisfreie Städte können für ihren Zuständigkeitsbereich unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens und der möglichen Folgen für die Gesundheit der Bevölkerung durch Allgemeinverfügung das Besuchsverbot länger in Kraft lassen.

Hohe Bereitschaft beim Impfen

Gesundheitsminister informiert sich am Klinikum Südstadt in Rostock über Zweitimpfungen

Rostock – Gesundheitsminister Harry Glawe hat sich am Montag am Klinikum Südstadt der Hansestadt Rostock über den Stand der Mitarbeiterversorgung mit Impfstoff informiert. Nach der Erstimpfung von 200 Mitarbeitern am Klinikum Südstadt in Rostock am 29. Dezember 2020 erhielten diese Kollegen heute ihre zweite Schutzimpfung gegen Corona.

„Die Impfungen kommen auch beim medizinischen Personal weiter voran. Die Zahl der Zweitgeimpften steigt weiter an. Das freut mich besonders, denn die Organisation der klinikinternen Impfungen bedeutet nochmal einen erheblichen Zusatzaufwand in diesen ohnehin Corona bedingten sehr arbeitsintensiven Zeiten in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Das ist bei laufendem Klinikbetrieb eine enorme logistische Leistung. Wir werden weiter für eine Impfung werben, um das Corona-Virus erfolgreich einzudämmen. Jede Impfung schafft mehr Sicherheit, sich und andere zu schützen“, sagte Mecklenburg-Vorpommern Gesundheitsminister Harry Glawe vor Ort.

Der Minister bedankte sich heute bei allen Beteiligten, die zum Erfolg der Impfkampagne und zügigen Schutz des Klinikpersonals beitragen.

Insgesamt haben jetzt am Klinikum Südstadt 450 Mitarbeiter ihre erste Impfung und 200 Mitarbeiter ihre zweite Impfung erhalten. Dafür wurde der Hörsaal in ein Impfzentrum mit einem Aufklärungsbereich, einer Spritzstation, fünf Impfstellen, einer Dokumentation und Ruheplätzen umgebaut.

„Die Impfbereitschaft wächst ständig und ist viel höher als erwartet. Inzwischen haben sich schon mehr als die Hälfte der Mitarbeiter, über 700, im Impfportal des Klinikums angemeldet“, sagte Dr. Melanie Jäckel, Leitende Krankenhaushygienikerin und Pandemiebeauftragte des Südstadtklinikums. „Wir sind sehr erfreut über die steigende Akzeptanz und hoffen, dass wir bald alle registrierten Mitarbeiter impfen können.“

Aktuell wurden bislang nach Angaben des Robert-Koch-Institutes 53.688 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern geimpft (Anzahl Erst- und Zweitimpfungen). Davon haben 3.742 Personen eine Zweitimpfung erhalten.

„Insgesamt sind rund 24.000 Impfungen (Erst- und Zweitimpfung) aufgrund der beruflichen Indikation, wie beispielsweise medizinisches Personal oder auch Pflegepersonal, erfolgt. Es ist gut, dass wir im bundesweiten Vergleich weit vorn sind. Viel wichtiger ist aber, dass in Deutschland und Europa insgesamt immer mehr Menschen geimpft werden können. Erst die Herdenimmunität schafft Sicherheit für uns alle und ermöglicht die Rückkehr in ein normales Leben. Entscheidend ist, dass zugesagte Liefermengen der Hersteller auch verlässlich eingehalten werden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

An 18.500 Personen sind bislang Schreiben zum Impfen in den Testzentren versandt worden. Es gibt 12 Impfzentren mit bis zu 40 mobilen Teams, die den Impfzentren angeschlossen sind. Die Impfzentren werden in Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte betrieben.

Schulorganisation in Hochrisikogebieten

Regelungen in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz ab 150

Schwerin – Die Landesregierung hat sich am vergangenen Freitag mit den Landkreisen, den kreisfreien Städten, der Wirtschaft, den Gewerkschaften und Sozialverbänden in Mecklenburg-Vorpommern darauf verständigt, mit stärkeren Schutzmaßnahmen die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. In Gebieten mit mehr als 150 Infektionsfällen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen gelten auch für die Schulen ab Montag, 25. Januar 2021, strengere Regeln. Bislang war das erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 200 Infektionsfällen pro 100.000 Einwohner der Fall.

In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz ab 150 ist Schülerinnen und Schülern der Besuch der Schulen weitestgehend untersagt. Auch die Grundschulen sind – bis auf eine Notbetreuung – geschlossen. Es gilt das Distanzlernen. Kinder in den Jahrgangsstufen 1 bis 6, deren Eltern in Bereichen mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen tätig sind, können eine Notbetreuung in Anspruch nehmen.

Eine Ausnahme bilden Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen. Sie erhalten unter Einhaltung strenger Hygienevorschriften die Möglichkeit des Präsenzunterrichts zur Vorbereitung ihrer Prüfungen. Abschlussjahrgänge sind:

  • Jahrgangsstufe 10 der Mittleren Reife an Regionalen Schulen und Gesamtschulen im Bildungsgang der Mittleren Reife,
  • Jahrgangsstufe 12 an den Gymnasien und den Gesamtschulen,
  • Jahrgangsstufe 13 an Abendgymnasien,
  • alle 10. Jahrgangsstufen der Mittleren Reife an den Überregionalen Förderzentren (ÜFZ),
  • Jahrgangsstufen 9 und 10 der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen,
  • alle Abschlussklassen an beruflichen Schulen.

Für Schülerinnen und Schüler an beruflichen Schulen ist der Besuch der Schule für die Durchführung des fachpraktischen Unterrichts in den Ausbildungen der Gesundheitsfachberufe erlaubt, sofern dieser fachpraktische Unterricht nicht in geeigneten alternativen Unterrichtsformaten gestaltet werden kann.

Für den Landkreis Ludwigslust-Parchim gelten diese Regelungen schon ab Montag, 25. Januar 2021. Die Schulen und Eltern wurden bereits informiert. Für den Landkreis Vorpommern-Greifswald ab Mittwoch, 27. Januar 2021. Montag und Dienstag bilden sogenannte Übergangstage. Für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gelten diese Regelungen bereits und bleiben weiterhin bestehen. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und die Landkreise informieren auch über ihre Internetseiten.

Regelungen für die Notbetreuung

Wenn Erziehungsberechtigte die Notbetreuung in der Schule in Anspruch nehmen wollen, müssen sie eine Unabkömmlichkeitserklärung – einschließlich der Bestätigung vom Arbeitgeber – vorlegen sowie erklären, dass eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. Selbstständige legen zur Unabkömmlichkeit eine entsprechende Eigenerklärung vor. Eltern müssen also zwei Formulare – die Selbsterklärung zur Notbetreuung und die Unabkömmlichkeitsbescheinigung – vorlegen. Erziehungsberechtigte erhalten entsprechende Formulare über die Schule oder können sie auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur herunterladen.

Die Notbetreuung ist für Kinder gedacht, deren Eltern/Erziehungsberechtigte in Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen arbeiten (kritische Infrastruktur). Hierzu zählen:

Medizinischer Gesundheits- und Pflegebereich:

a) insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienste, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Zahnarztpraxen, medizinische Fachangestellte,

b) psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, psychosoziale Notfallversorgung,

c) stationäre Pflegeeinrichtungen der Altenhilfe, ambulante Pflegedienste,

d) Hebammen, Gesundheitsfachberufe,

e) Herstellung-, Prüfung- und Transport von Arzneimitteln, Medizinproduktherstellung, Hygieneartikeln oder Desinfektionsmitteln,

f) Apotheken und Sanitätshäuser,

g) veterinärmedizinische Notfallversorgung;

Sonstiger Medizinischer Gesundheits- und Pflegebereich:

a) Krankenkassen,

b) Unterstützungsbereiche des medizinischen Gesundheits- und Pflegebereich (z. B. Reinigung, Wäscherei, Essensversorgung und Verwaltung);

Staatliche Verwaltung:

a) Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz,

b) Polizei, Bundeswehr, Zoll, Feuerwehr (Berufsfeuerwehr, Schwerpunktfeuerwehren und Werksfeuerwehren), Katastrophenschutz, Verfassungsschutz,

c) Agentur für Arbeit und Jobcenter,

d) Behörden des Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes,

e) Straßenmeistereien und Straßenbetriebe,

f) Finanzverwaltung,

g) Hochschulen und sonstige wissenschaftliche Einrichtungen,

h) Regierung und Parlament;

Justizeinrichtungen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare, Justiz-, Maßregel-, Abschiebungshaftvollzugsdienst;

Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Krisen-und Konfliktberatung:

a) Sicherstellung der Förderung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, der notwendigen Betreuung in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (zum Beispiel Hilfen zur Erziehung) und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung,

b) notwendige Hilfe- und Schutzangebote der Kinder und Jugendhilfe sowie Hilfe- und Schutzangebote für weitere schutzbedürftige Personen,

c) Schwangerschaftskonfliktberatung, Beratungspersonal des Frauen- und Kinderschutzes sowie sozialer Kriseninterventionseinrichtungen;

Lebensmittelversorgung:

 a) Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion und -verarbeitung, Lebensmittelhandel,

b) Fischereiwirtschaft,

c) Drogerien,

d) Zulieferung und Logistik für Lebensmittel;

 Öffentliche Daseinsvorsorge:

a) Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben,

b) Strom-, Gas-, Wasser-, Fernwärme-, Kraftstoffversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung,

c) Tankstellen,

d) Informationstechnik und Telekommunikation (Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze und der Kommunikationsinfrastruktur),

e) Finanz- und Versicherungswesen (Bargeldversorgung, Zahlungsverkehr,Versicherungsdienstleistungen, Kreditvergabe), Steuerberaterinnen und Steuerberater,

f) Öffentlicher Personennah- und Personenfern- sowie Güterverkehr, Flug- und Schiffsverkehr,

g) Post- und Paketzustelldienste,

h) Bestatterinnen und Bestatter,

i) Sicherheitsdienste für die kritische Infrastruktur,

j) Reinigungsdienste für die kritische Infrastruktur;

Medien: insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation.

Das Besuchsverbot an Schulen bleibt in Kraft, bis die 7-Tage-Inzidenz landesweit bzw. bezogen auf den Landkreis oder die kreisfreie Stadt an 10 Tagen in Folge unter 150 gesunken ist.

Sitzungen der Kommunalvertretungen

Schwerin – In der kommenden Landtagssitzung wird voraussichtlich ein Erleichterungsgesetz für die Arbeit der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in der Corona-Pandemie verabschiedet. Es eröffnet den kommunalen Körperschaften neben zahlreichen befristeten Ausnahmen von haushaltswirtschaftlichen Vorgaben der Kommunalverfassung insbesondere die Möglichkeit, in Abkehr von der bisherigen Pflicht zu Präsenzveranstaltungen, Sitzungen kommunaler Vertretungen und sonstiger kommunaler Gremien auch als Videokonferenz oder Hybridsitzung durchzuführen.

Darüber hinaus können Gemeindevertretungen und Kreistage mit einer Zweidrittel-Mehrheit Aufgaben an den Haupt- bzw. Kreisausschuss delegieren. So können größere Zusammenkünfte in Zeiten des Corona-Lockdowns vermieden werden, ohne dass die demokratische Willensbildung Schaden nimmt.

Am Rande des heutigen MV-Gipfel mit den Kommunen zur Umsetzung der Corona-Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz betonte Innenminister Torsten Renz: „Wir wollen die Arbeit der Kommunalvertretungen gerade in diesen Zeiten soweit es geht erleichtern und gleichzeitig dafür Sorge tragen, dass gefasste Beschlüsse auch rechtssicher sind. Wenn die persönliche Anwesenheit für den Meinungs- und Willensbildungsprozess in den Gemeindevertretungen, Kreistagen, Amtsausschüssen und Verbandsversammlungen erforderlich ist, können Präsenzsitzungen auch nach wie vor unter Einhaltung der Hygienebestimmungen stattfinden. Die Entscheidung, ob die neuen Möglichkeiten genutzt werden, liegt allein bei den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern vor Ort. Wir erweitern mit dem Gesetz die Möglichkeiten der kommunalen Vertretungen, um in Zeiten der Pandemie die Funktionsfähigkeit der demokratischen Beschlussorgane aufrecht zu erhalten, aber auch Kontakte zu minimieren. Um den Kommunalpolitikern die Arbeit zu erleichtern, werden wir auch ein Handout herausgeben.“

Vorbehaltlich eines Beschlusses des Landtages am 27. Januar 2021 wird das Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie in der ersten Februarwoche in Kraft treten. Nach Inkrafttreten des Gesetzes bedarf es eines Beschlusses, im Weiteren digital tagen zu wollen. Dieser Beschluss kann aber auch ohne Präsenz im Umlaufverfahren herbeigeführt werden.

Abiturprüfungen in MV werden verschoben

Martin: Gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse ist gesichert

Schwerin – Nach der virtuellen Sitzung der Kultusministerkonferenz am heutigen Donnerstag hat Bildungsministerin Bettina Martin das weitere Vorgehen bei den Abschlussprüfungen im Schuljahr 2020/2021 angekündigt.

„Wir haben heute in der Kultusministerkonferenz vereinbart, dass wir den jungen Menschen in den Abschlussklassen auch in diesem Jahr trotz der Pandemie einen Abschluss ermöglichen werden“, sagte Martin. „Die Abschlussprüfungen finden statt. Wichtig ist, dass den Schülerinnen und Schülern für ihre Abschlüsse keine langfristigen Nachteile durch die Corona-Pandemie entstehen. Deshalb bin ich sehr froh, dass klar ist, dass die Bundesländer die Abiture gegenseitig anerkennen werden und dass sichergestellt wird, dass die in diesem Jahr erworbenen Abschlüsse überall als gleichwertig anerkannt werden.“

Martin erklärte weiter, dass in Mecklenburg-Vorpommern alles dafür getan werde, dass die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen eine faire Chance haben auf einen guten und vergleichbaren Abschluss. „Wir waren bundesweit das erste Land, das nach den Sommerferien den täglichen Regelbetrieb in den Schulen gestartet hat. Bis kurz vor den Weihnachtsferien konnte bei uns Schule in Präsenz stattfinden. Und es ist auch ein wichtiger Erfolg der Verhandlungen in den vergangenen Tagen auf Bundesebene, dass wir auch weiterhin unsere Abschlussklassen im Präsenzunterricht auf ihre Prüfungen vorbereiten können“, so Martin. Und doch sei klar, dass diese vergangenen zehn Monate keine normale Schulzeit war. „Wir werden deshalb alles dafür tun, dass die Schülerinnen und Schüler faire Rahmenbedingungen für ihre Prüfungen erhalten. Dafür werden wir auch weitere Anpassungen bei der Durchführung und Vorbereitung der Prüfungen vornehmen, ohne dabei die Qualität des Abschlusses zu reduzieren.“

Bei all den anstehenden Entscheidungen gehe es um die Lebenskarrieren der Jugendlichen. Es müsse ihnen die Eintrittskarte in ihre Zukunft nach der Pandemie gesichert werden.

Bereits während des laufenden Schuljahrs hat Mecklenburg-Vorpommern unterstützende Maßnahmen ergriffen:

  • Wir haben am 1. September 2020 die so genannten Vorabhinweise für die Prüfung 2021 (Abitur und Mittlere Reife) an alle Schulen gegeben. Mit diesen Hinweisen haben wir die prüfungsrelevanten Inhalte für den Unterricht reduziert. So können die Schülerinnen und Schüler gezielter auf ihre Prüfungen vorbereitet werden.
  • Es wurden zusätzliche Musteraufgaben in Deutsch und Mathematik erstellt.
  • Für die Lehrkräfte sind zusätzliche Fortbildungsangebote zur Prüfungsvorbereitung und spezifische Informationen zur Prüfungsvorbereitung über Fachbriefe zur Verfügung gestellt worden.
  • Für die Schülerinnen und Schüler haben wir den Zugang zu den Prüfungsaufgaben früherer Jahre erweitert.
  • Die Anzahl der verpflichtenden Leistungsnachweise im laufenden Schuljahr wurde reduziert.
  • Nicht zuletzt haben die Abschlussklassen die Möglichkeit des Präsenzunterrichts.

Mit Blick auf den heutigen KMK-Beschluss und in Übereinstimmung mit den getroffenen Regelungen werden folgende weitere Maßnahmen ergriffen:

  1. Wir werden die Termine der schriftlichen Abiturprüfungen verschieben, um zusätzliche Zeit für die Vorbereitungen zu schaffen. Dabei wollen wir weiterhin die länderübergreifenden Poolaufgaben nutzen. Die ersten Prüfungen starten anstatt am 13.04.2021 nun erst am 23.04.2021 mit der ersten bundesweiten Zentralprüfung.
  1. Wir werden die Hinweise zum prüfungsvorbereitenden Unterricht weiter präzisieren, um eine noch konzentriertere Vorbereitung auf die prüfungsrelevanten Inhalte in den Prüfungsfächern zu ermöglichen.
  1. Wir werden den Notendruck im verbleibenden Schuljahr nochmals reduzieren.
  1. Wir werden ermöglichen, dass als gemeinsame Entscheidung von Prüfling und Schule die Termine der mündlichen Prüfungen individuell festgelegt werden dürfen.
  1. Die Prüfungsregelungen für die Spezialgymnasien werden an die aktuelle Lage mit Blick auf die Praxisanteile angepasst.
  1. Über besondere Prüfungsbedingungen für Schülerinnen und Schüler, die ausschließlich oder überwiegend im Distanzunterricht auf die Abiturprüfung vorbereitet wurden, wird immer mit Blick auf den Einzelfall im Rahmen eines Nachteilsausgleiches entschieden.

„Über diese und noch weitere Punkte sind wir bereits seit einiger Zeit mit dem Bündnis für gute Schule in engem Austausch“, sagte Martin abschließend.

Beantragung von Kinderkrankengeld

Sozialministerium stellt für Eltern Musterbescheinigung zur Beantragung von Kinderkrankengeld auf Homepage zur Verfügung

Schwerin – Der Anspruch von Eltern auf Kinderkrankentage ist in dieser Woche verdoppelt und ausgeweitet worden. Nach Zustimmung des Bundesrates am Montag ist das entsprechende Gesetz nunmehr in Kraft getreten.

Gesetzlich versicherte Eltern können somit im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen, Alleinerziehende 40 statt 20 Tage. Bei mehreren Kindern erhöht sich der Anspruch auf bis zu 90 Tage.

Sozialministerin Stefanie Drese weist darauf hin, dass der Kinderkrankengeld-Anspruch auch dann besteht, wenn das Kind nicht krank ist, sondern pandemiebedingt zu Hause betreut wird, weil Kitas, Tagespflegen oder Schulen geschlossen sind oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.

Drese: „Deshalb ist in diesen Fällen auch keine Krankschreibung durch einen Arzt notwendig. Im Bedarfsfall reicht für Arbeitgeber und Krankenkasse eine Bescheinigung von Kita, Tagespflege oder Schule.“

Das Sozialministerium stellt auf seiner Homepage unter www.sozial-mv.de für Eltern eine entsprechende Musterbescheinigung des Bundesfamilienministeriums zur Verfügung. Sie gilt als Nachweis über die Nicht-Inanspruchnahme von Kita, Kindertagespflege oder Schule, wenn Eltern bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kinderkrankengeld stellen wollen.

„Sollten Krankenkassen oder Arbeitgeber einen Nachweis durch die Einrichtung verlangen, kann diese ausgefüllte und unterschriebene Musterbescheinigung verwendet werden“, betont Ministerin Drese.

Corona-Geschehen in Kitas sehr gering

Schwerin – In elf von insgesamt rund 1.500 Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern gibt es zurzeit Covid-19-Fälle. Betroffen sind fünf Kinder und acht Beschäftigte. Das geht aus den aktuellen Berichten der Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte an das Landesamt für Gesundheit und Soziales hervor.

„Diese Zahlen verdeutlichen abermals, die Kitas spielen eine absolut untergeordnete Rolle in der Corona-Pandemie“, betonte heute Sozialministerin Stefanie Drese. Es zeige sich, das von der Landesregierung gemeinsam mit Expertinnen und Experten und den Jugendämtern erarbeitete und ständig aktualisierte Hygiene- und Schutzkonzept greift, so Drese. „Unsere Kitas sind in keiner Weise Treiber der Pandemie.“

Wichtig sei, so Drese, dass bei auftretenden Infektionen in Kindertageseinrichtungen von den zuständigen Gesundheitsämtern sofort konsequent Quarantänemaßnahmen umgesetzt werde. Das funktioniert nach Ansicht Dreses hervorragend.

Die Ministerin verwies zudem darauf, dass alle Kita-Beschäftigten seit September 2020 die Möglichkeit haben, sich kostenlos bis zu fünf Mal testen zu lassen.

Drese: „In den Kitas und Kindertagespflegen wird seit Beginn der Pandemie hervorragende Arbeit geleistet. Hierfür möchte ich mich bei allen Beschäftigten und den Kindertagespflegepersonen bedanken. In der Corona-Krise ist ganz besonders deutlich geworden, wie wichtig die Kompetenz und das Engagement der Erzieherinnen und Erzieher für die ihnen anvertrauten Kinder, deren Eltern und für unsere gesamte Gesellschaft ist.“

Im Anhang befindet sich der LAGuS-Bericht Schulen und Kitas vom 21.01.2021.

Unterstützung durch die Bundeswehr

Drese: Über 100 Soldatinnen und Soldaten unterstützen Alten- und Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Auf Initiative von Sozialministerin Stefanie Drese können seit Ende des vergangenen Jahres in Mecklenburg-Vorpommern Angehörige der Bundeswehr zur personellen Unterstützung in den Alten- und Pflegeheimen eingesetzt werden. 114 Soldatinnen und Soldaten wurden seither zur Hilfe gerufen.

„Auf die Bundeswehr ist Verlass. Ich bin dem Landeskommando Mecklenburg-Vorpommern und Brigadegeneral Markus Kurczyk sehr dankbar für die tatkräftige Unterstützung zum Schutz der Pflegebedürftigen“, sagte Drese.

Die Ministerin betonte, dass alle bisherigen Rückmeldungen aus den Einrichtungen überaus positiv seien. „Die Beschäftigten in den Alten- und Pflegeheimen werden deutlich entlastet, das Auftreten der Soldatinnen und Soldaten wird überall als tadellos, professionell und freundlich beschrieben“, so Drese.

Die Bundeswehr ist im Bereich der Alten- und Pflegeheime bisher in drei Landkreisen und der Landeshauptstadt Schwerin im Einsatz. „Weitere Hilfe sei möglich, wenn sie angefordert wird“, verdeutlichte Drese.

Das Bundeswehrpersonal kann nach Auskunft von Ministerin Drese auch für die Durchführung von Schnelltests in den Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe eingesetzt werden. Die zur Verfügung stehenden Soldatinnen und Soldaten haben eine entsprechende Schulung absolviert, so Drese.

55 Prozent der Kinder besuchen nicht die Kita

Schwerin – Die Zahl der Kinder, die momentan nicht eine Kindertageseinrichtung in Mecklenburg-Vorpommern besuchen, ist beinahe konstant geblieben. 55,7 Prozent der etwa 110.000 Kinder, die regulär in Krippe, Kindergarten oder Hort gefördert werden, werden zurzeit zu Hause betreut.

Das hat eine Abfrage des Sozialministeriums bei den Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten mit Stichtag 14. Januar ergeben. In der Vorwoche betrug der Anteil 57 Prozent. Unterschiede gibt es bei den einzelnen Betreuungsformen. Im Krippenbereich sind derzeit 41,6 Prozent der Kinder zu Hause, im Kindergarten 48,1 Prozent und im Hort 71,3 Prozent.

„Das zeigt, dass die allermeisten Eltern verantwortungsbewusst handeln und in vielen Fällen eine Betreuung zu Hause sicherstellen können“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese. Viele berufstätige Eltern, z.B. im medizinischen oder pflegerischen Bereich seien gleichzeitig auf die Betreuung ihrer Kinder in Krippe, Kindergarten, Hort oder Kindertagespflege angewiesen, so Drese. Zudem sei aus familiären Gründen für manche Kinder eine Förderung in der Kita notwendig.

Drese: „Im Interesse dieser Eltern und Kinder ist es wichtig, dass unsere Kitas geöffnet sind. Die Auswertung der Corona-Infektionsfälle zeigt darüber hinaus, dass nur wenige Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern Corona-Fälle zu verzeichnen haben und keine Ausbreitung stattfindet.“

Landesweit sind in zwölf von rund 1.500 KiTa- und Horteinrichtungen aktuell laufende Geschehen zu verzeichnen. Betroffen dort sind sechs Kinder und acht Beschäftigte. In allen Fällen wurden von den zuständigen Gesundheitsämtern sofort Quarantänemaßnahmen angeordnet.

Weniger Impfdosen in M-V

Schwerin – Das Unternehmen BioNTech/Pfizer plant im belgischen Pfizer-Werk Puurs seine Produktionskapazitäten aufzustocken. „Das hat Auswirkungen auf die bestellten Impfdosen in ganz Deutschland und so auch in Mecklenburg-Vorpommern. Fest steht: Auch in den kommenden Wochen wird weiter geimpft. Was bleibt ist, dass jeder, der eine Erstimpfung bekommen hat, auch seine Zweitimpfung bekommen wird. Allerdings werden wir die Erstimpfungen aufgrund der geringeren Mengen etwas runterfahren müssen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag in Schwerin.

Geplant war in den kommenden fünf Wochen (Montag 18. Januar bis Montag, 15. Februar) die Lieferung von 73.125 Impfdosen. Es werden nach aktuellen Planungen 53.625 Impfdosen (auf fünf Dosen je Impffläschchen gerechnet) bis Mitte Februar kommen. „Das bedeutet 19.500 Dosen weniger. Wir haben jetzt Klarheit und können die Impfkampagne für Mecklenburg-Vorpommern entsprechend anpassen. Die Planungen müssen in den Landkreisen und kreisfreien Städten für die kommenden Wochen weiterentwickelt werden“, erläuterte Glawe. Bislang hat M-V insgesamt 58.500 Impfdosen von BioNTech/Pfizer erhalten sowie 1.200 Impfdosen des Impfstoffherstellers Moderna.

Aktuell wurden bislang nach Angaben des Robert Koch-Institutes 40.159 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern geimpft. An 14.500 Personen „Ü-80“ sind bislang Schreiben zum Impfen in den Impfzentren versandt worden. „Sofern mehr Impfstoff zur Verfügung steht, kann die Anzahl der täglichen Briefe individuell weiter erhöht werden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend. Es gibt im gesamten Land 12 Impfzentren mit bis zu 40 mobilen Teams, die den Impfzentren angeschlossen sind. Die Impfzentren werden in Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte betrieben.

Land beschafft zusätzlich 5 Mio. FFP2-Masken

Schwerin – Das Landesamt für innere Verwaltung (LAiV) als zentraler Dienstleister des Landes beschafft kurzfristig 5 Mio. FFP2-Masken. Darüber hinaus sollen noch 1 Mio. medizinische Masken, sogenannte OP-Masken, beschafft werden. Dafür hat der Finanzausschuss des Landtages heute grünes Licht gegeben.

Innenminister Torsten Renz: „Trotz der Möglichkeit einer Schutzimpfung ist die Pandemie noch lange nicht überstanden. Wir werden noch viele Wochen mit der Bekämpfung des Corona-Virus zu tun haben und Schutzausrüstung, wie Masken, wird also auch weiter benötigt. Darauf bereiten wir uns vor.“

Wir haben mit der Landesbeschaffung von Schutzausstattung gute Erfahrungen gemacht, denn sie bietet uns die Möglichkeit, Bedarfe schnell und kostengünstig decken zu können. Ich bin dem Finanzausschuss dankbar, dass die erforderlichen Mittel kurzfristig aus dem Sondervermögen des „MV-Schutzfonds“ freigegeben wurden.“

Hintergrund ist die mögliche beschleunigte Ausbreitung von Mutanten des Coronavirus. Von der Abstimmung zwischen Bund und Ländern am morgigen Dienstag, den 19. Januar 2021, sind daher wesentlich schärfere Maßnahmen zur Eindämmung des Virus nicht auszuschließen. In der Folge sind deutlich steigende Preise bei der Beschaffung von Schutzmasken sehr wahrscheinlich. Eventuell kommt es auch zu Einschränkungen bei der Verfügbarkeit, wie zu Beginn der Pandemie.

FFP2-Masken bieten nach Aussagen von Gesundheitsexperten den höchsten Schutz gegen das Corona-Virus. Die bestellten Masken werden zunächst im zentralen Katastrophenschutzlager des Landes zwischengelagert.

Kinderbonus an 10 Millionen Familien ausgezahlt

Familienkasse zieht positive Bilanz

Nürnberg – Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit hat die Auszahlung des Kinderbonus weitestgehend abgeschlossen. Die Bundesregierung hatte im letzten Jahr im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets beschlossen, für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind 300 € als Unterstützung auszuzahlen.

Der Kinderbonus wurde mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz geregelt, um den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entgegen zu treten. Er sollte die geschwächte Kaufkraft stärken und indirekt Arbeitsplätze sichern. Mit dem Kinderbonus sollten dabei besonders Familien mit geringerem bis mittlerem Einkommen und mehreren Kindern finanziell unterstützt werden.

In den Monaten September und Oktober wurde der Kinderbonus in zwei Raten überwiesen – zunächst für Kinder, für die im Monat September ein laufender Anspruch auf Kindergeld bestand. In den Monaten November und Dezember erfolgte dann die Auszahlung des Kinderbonus für diejenigen Kinder, für die mindestens in einem anderen Monat des Jahres 2020 ein Anspruch auf Kindergeld vorlag.
Obwohl es nur eine kurze Vorlaufzeit gab, hat die Familienkasse damit den Betrag in knapp 10 Millionen Fällen für insgesamt über 16 Millionen Kinder ohne größere Verzögerungen ausgezahlt.

Für Kinder, die noch im Jahr 2020 geboren wurden und für die bislang kein Antrag auf Kindergeld gestellt wurde, kann der Kinderbonus auch im Jahr 2021 nachträglich ausgezahlt werden. Voraussetzung ist, dass für die betroffenen Kinder ein Anspruch auf Kindergeld für mindestens einen Monat des Jahres 2020 entsteht.

Der Antrag auf Kindergeld kann direkt online ausgefüllt werden. Informationen zur Antragstellung gibt es unter www.familienkasse.de. Der Verlag für Rechtsjournalismus hat vor kurzem den Ratgeber-Artikel: https://www.anwalt.org/kindergeld/ mit wichtigen und interessanten Fragen aktualisiert. Auch hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.

Schutzmaßnahmen für Pflegeheime

Schwerin – Am morgigen Sonnabend (16. Januar) tritt die aktualisierte Pflege und Soziales Corona-Verordnung MV in Kraft. Auf Grund des nach wie vor hohen Infektionsgeschehens werden die seit Ende 2020 geltenden Schutzmaßnahmen und -regelungen fortgeführt.

Präzisiert wird in der neuen Corona-Verordnung, dass spätestens ab einem Risikowert von 50 im örtlichen Zuständigkeitsbereich eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt oder im gesamten Land jede besuchende und aufsuchende Person die Einrichtung nur betreten darf, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt.

Diese Klarstellung betrifft vor allem die „sonstigen Betretenden“ (z. B. Hausärzte, Therapeuten oder Handwerker). „Nur noch das Betreten zur unmittelbaren  Gefahrenabwehr darf ohne Testung erfolgen“, so Sozialministerin Stefanie Drese.

Drese betonte, dass von den Einrichtungen, die seit einigen Wochen geltenden Maßgaben wie ein verpflichtendes einrichtungs- bzw. angebotsspezifisches Testkonzept, die je nach Inzidenz eingeschränkten Besuchsregelungen sowie die Notwendigkeit eines negativen Tests für besuchende Angehörige gut und weitestgehend flächendeckend umgesetzt werden. Das erhöhte Ansteckungsrisiko älterer und vorerkrankter Menschen erfordere die strikte Einhaltung der Hygiene- und Schutzregeln in den Einrichtungen.

Ministerin Drese setzt große Hoffnung auf das Impfen. Zurzeit werde im Land alles unternommen, um Bewohnerinnen und Bewohner sowie Beschäftigte in den stationären Bereichen der Pflege und Eingliederungshilfe so schnell und so umfassend wie möglich zu impfen.

Drese: „Bis zum 14. Januar hatten bereits knapp 15.000 Bewohnende in 150 von 251 vollstationären Einrichtungen die erste Impfung erhalten. Mecklenburg-Vorpommern ist bei der Anzahl der COVID-19 Impfungen mit 20,5 Impfungen pro 1.000 Einwohner weiterhin führend.“

Die Ministerin appellierte an alle Beschäftigte in den Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, sich impfen zu lassen. „Sie schützen damit sich und die ihnen anvertrauten Menschen“, sagte Drese.

Es gelten mit der neuen Corona-Verodnung folgende Besuchsregelungen in Pflegeheimen und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe in MV:

  • Ab 7-Tages-Inzidenz von 35 je 100.000 Einwohner*innen dürfen höchstens zwei Besuchspersonen je Bewohnendem, die nicht dauerhaft festzulegen sind, gleichzeitig die Einrichtung betreten.
  • ab 7-Tages-Inzidenz von 50 ein fester Besuchender; Besuch täglich möglich, aber nur bei negativem Test
  • ab 7-Tages-Inzidenz von 100: gleiche Regelungen, aber Besuch höchstens an drei Tagen pro Woche
  • ab 7-Tages-Inzidenz von 200 gleiche Regelungen, aber Besuch von einer festgelegten Person höchstens an einem Tag pro Woche

Kinderkrankengeld wird ausgeweitet

Schwerin – Als „wichtige Hilfe für Eltern und Sorgeberechtigte, die ihre Kinder in der Corona-Zeit zu Hause betreuen“, bezeichnet Sozialministerin Drese die geplante Verdopplung des Anspruchs auf Kinderkrankentage. Das entsprechende Gesetz soll noch in dieser Woche vom Bundestag und am 18. Januar in einer Sondersitzung vom Bundesrat beschlossen werden.

„Gesetzlich versicherte Eltern können somit im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen, Alleinerziehende 40 statt 20 Tage“, verdeutlichte Drese. Bei mehreren Kindern erhöht sich der Anspruch auf bis zu 90 Tage.

„Ganz wichtig: Der Anspruch besteht auch dann, wenn das Kind nicht krank ist, sondern pandemiebedingt zu Hause betreut wird, weil Schulen oder Kitas geschlossen sind oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde“, so Drese.

Deshalb ist in diesen Fällen auch keine Krankschreibung durch einen Arzt notwendig. Im Bedarfsfall reicht für Arbeitgeber und Krankenkasse eine Bescheinigung von Kita oder Schule.

Drese hob hervor, dass im Gesetzestext auch eine Anregung aus Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen wurde: „Kinderkrankengeld gibt es auch, wenn die Kita, wie in unserem Land offen ist, aber die dringende Empfehlung besteht, die Kinder nicht in die Einrichtung zu schicken.“

 Voraussetzungen für den Erhalt sind, dass

  • sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind,
  • das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist,
  • keine andere im Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen kann.

Eltern können das Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten könnten. Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Die Regelung soll nach der Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat rückwirkend zum 5. Januar in Kraft treten.

Drese: „Mit der Ausweitung und Verdopplung der Kinderkrankentage wird für Eltern und Alleinerziehende in dieser besonders schwierigen Phase eine passgenaue Entlastung geschaffen. Meine Bitte an die Eltern ist, dieses Angebot zu nutzen und die Kinder, wo immer es geht, zu Hause zu betreuen.“