Stabilisierung der heimischen Wirtschaft

Schwerin – Die Landesregierung hat am Donnerstag gemeinsam mit Vertretern der Gewerkschaften, der Wirtschaftsverbände, der DEHOGA, der Kammern, des Bauernverbandes und des Tourismusverbandes verschiedene Maßnahmen zur weiteren Unterstützung der heimischen Wirtschaft auf den Weg gebracht.

„Die Corona-Krise beeinträchtigt das Wirtschaftsgeschehen im gesamten Land weiterhin massiv. Klar ist, dass weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der heimischen Wirtschaft notwendig sind. Die Unternehmen brauchen Luft zum Atmen. Sie brauchen weiter Unterstützung. Im Fokus steht, da wo der Bund nicht unterstützt, wird das Land bestmöglich weiter unterstützen. Die verschiedenen Maßnahmen sollen helfen, Arbeitsplätze bestmöglich im Land zu sichern, damit die Unternehmen ihre Beschäftigten halten können“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe nach dem Spitzengespräch am Donnerstag.

Der Wirtschaftsminister dankte den Unternehmerinnen und Unternehmern und ihren Beschäftigten, denen die Corona-Krise ganz besondere Anstrengungen abverlangt hat und weiter abverlangt. „Sie nehmen zum Teil erhebliche wirtschaftliche Einbußen hin und versuchen den Laden bzw. ihr Geschäft aufrecht zu halten. Gleichwohl zeigen sie bei der Krisenbewältigung großes Engagement und eine hohe Flexibilität. Neue Wege werden eingeschlagen und umgesetzt“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Die Maßnahmen in der Übersicht:

Rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfe für den Einzelhandel (5 Mio. €)

Für den stationären Einzelhandel, der seit dem 16.12.2020 für Kunden geschlossen ist, soll eine Sonderregelung für die Corona-Liquiditätshilfe II geschaffen und die Zins- und Tilgungsfreiheit von einem auf zwei Jahre verlängert werden.

Einführung einer Marktpräsenzprämie für den Einzelhandel (5 Mio. €)

Das Land gewährt für Betriebe des Einzelhandels, die infolge der Schließungen im November und Dezember 2020 einen durchschnittlichen Umsatzrückgang von mindestens 70 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum aufweisen, eine einmalige Pauschale in Höhe von 5.000 Euro pro Antragsteller, die für Maßnahmen zur Erhöhung der Marktpräsenz genutzt werden kann, also beispielsweise für Werbung und Verkaufsförderaktionen aber auch für den Aufbau eines Internetauftritts oder Onlineshops, vorzugsweise auf dem digitalen Marktplatz MV.

Vorfinanzierung von Corona-Hilfen des Bundes im Einzelfall

Das Land finanziert in Fällen von schwerwiegenden Liquiditätsproblemen die Corona-Hilfen des Bundes im Einzelfall vor. Die Höhe der Vorfinanzierung wird im Einzelfall festgelegt.

Weiterentwicklung Neustart-Prämie (5 Mio. €)

Verlängerung bis zum 31.03.2021 sowie Erleichterung der Zugangsbedingungen. Nachdem bislang nur die fortlaufenden Kalendermonate zählten, zählen künftig alle (maximal 6) Kalendermonate im Zeitraum vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2021 mit mindestens 50 Prozent Kurzarbeit, auch wenn die Zeiten in Kurzarbeit durch Beschäftigungsmonate im Unternehmen unterbrochen waren.

Starthilfe für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe (10 Mio. €)

Das Land gewährt eine einmalige Anlaufkostenpauschale in Höhe von 5 Prozent des für die Novemberhilfe maßgeblichen Vergleichsumsatzes als Beitrag zu den Wiederanlaufkosten nach den Betriebsschließungen.

Forcierung des Investitionsprogramms „Modernisierung für Beherbergungsbetriebe“

Gefördert werden sollen Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Ausstattung und des Angebots einerseits sowie zur Steigerung der Energieeffizienz oder Verbesserung der Klimafreundlichkeit andererseits. Dazu wird eine Handreichung für Antragsteller durch das Landesförderinstitut als Bewilligungsstelle veröffentlicht. Zur Konkretisierung der Förderpraxis wird es kurzfristig Gespräche mit Branchenvertretern und Wirtschaftskammern geben, in denen die Handreichung abgestimmt wird.

Förderung der Ausbildungssicherung (2 Mio. €)

Das Land öffnet seine bestehende Qualifizierungsförderung bei der GSA. Unternehmen und Freiberufler können nun ausnahmsweise und zeitlich befristet auch eine Zuwendung für Qualifizierungsmaßnahmen von Auszubildenden in anerkannten Ausbildungsberufen erhalten.

Corona-Hilfe vom Land für Rostock Piranhas

Rostock – Der Rostocker Eishockey Club e.V. bekommt finanzielle Unterstützung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Der Verein, der derzeit in der Oberliga Nord als dritthöchster Liga im deutschen Eishockey spielt, erhält einen Zuschuss in Höhe von gut 464.000 Euro, teilte Sportministerin Stefanie Drese am Donnerstag mit.

Die „Liquiditätshilfe Profisport“ soll den Piranhas dabei helfen, durch die Corona-Pandemie bedingte existenzgefährdende Defizite etwa durch weggefallene Zuschauer- und Sponsoreneinnahmen auszugleichen.

„Unser Ziel als Land ist es, Insolvenzen abzuwenden, hochklassige Traditionsvereine des Landes in den Spielsportarten zu erhalten und die Teilnahme der Teams im Wettkampfbetrieb der jeweiligen nationalen Liga in der Spielsaison 2020/2021 zu sichern“, verdeutlichte Drese.

Corona hat auch die Piranhas hart getroffen. Nach mehreren positiven Coronafällen ist das Team derzeit in häuslicher Quarantäne, weder Training noch Wettkampf sind möglich. Drese: „Zum Glück geht es den betroffenen Personen soweit gut. Ich hoffe, die Nachricht über die Gewährung des Zuschusses ist ein Silberstreif am Horizont in dieser schweren Zeit.“

Beratung von Unternehmen in Corona-Fragen

Schwerin – Die Wirtschaftsfördergesellschaft Nordwestmecklenburg mbH (WFG NWM) unterstützt die Unternehmen des Landkreises derzeit intensiv mit konkreten Hilfestellungen in allen Fragen rund um COVID-19. Durch die Corona-Pandemie sind viele der Betriebe vor Ort auf die finanziellen Hilfen des Bundes sowie des Landes Mecklenburg-Vorpommern angewiesen.

„Dabei gilt es in erster Linie, die Firmen betriebsspezifisch und umfassend über die verschiedenen Förderinstrumente und die Antragsverfahren zu informieren. Dabei geht es vorrangig um Unternehmen, die weniger als zehn Mitarbeiter und daher selten Kapazitäten für solche Sachverhalte haben. Sie bedürfen im Moment unserer besonderen Unterstützung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Rund 6.000 Unternehmen sind im Landkreis Nordwestmecklenburg angesiedelt. Über 90 Prozent davon gelten als Kleinbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern. Bereits während des ersten Lockdowns im Frühjahr stieg der Beratungsbedarf der Unternehmerschaft stark an, weshalb die Wirtschaftsförderer schon im ersten Halbjahr dieses Jahres zusätzliches Personal einstellten.

„Aktuell ist es von entscheidender Bedeutung, schnell auf die wechselnden Bedingungen zu reagieren. Das gilt sowohl für Angebote der Wirtschaftsförderer wie auch für die Unternehmer selbst. Umso besser ist es, wenn alle Hand in Hand miteinander arbeiten und wir gemeinsam durch diese herausfordernden Zeiten kommen“, so Glawe.

Deutlich über 400 Beratungsgespräche haben die Wirtschaftsförderer aus Nordwestmecklenburg seit Beginn der Pandemie bereits geführt. Neben den Instrumenten der finanziellen Förderung geht es häufig um Hygienekonzepte und den bestmöglichen Arbeitsschutz. Fragen wie mit einer Quarantäne-Anordnung und den daraus resultierenden Folgen umgegangen werden muss, stehen ebenfalls im Fokus der Betriebe.

„Im Mittelpunkt steht dabei oftmals die Frage, wie die Mitarbeiter und auch die Kunden vor einer Infektion geschützt werden können. In Abstimmung mit den Gesundheitsämtern sind durch die Wirtschaftsförderer viele Betriebe frühzeitig mit Informationen versorgt worden, die ihnen jetzt ein größeres Maß an Sicherheit geben“, sagte Glawe.

Die Gesamtkosten des Projektes im Förderzeitraum von Juni 2020 bis Mai 2021 betragen rund 49.600 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von 25.000 Euro.

Hälfte der Kinder besucht nicht die Kita

Schwerin – Rund 57 Prozent der etwa 114.000 Kinder in Mecklenburg-Vorpommern, die regulär in eine Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort, Kindertagespflege) gehen, werden zurzeit zu Hause betreut. Das hat eine Abfrage des Sozialministeriums bei allen Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten mit Stichtag 11. Januar ergeben.

„Diese Zahl verdeutlicht, dass die Eltern sich verantwortungsvoll im Lockdown verhalten. Mein Dank geht an alle Mütter und Väter und weitere Sorgeberechtigte, die eine Betreuung zu Hause sicherstellen können und unseren Appell zur Kontaktreduzierung beherzigen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese.

„Viele berufstätige Eltern sind gleichzeitig auf die Betreuung ihrer Kinder in Krippe, Kindergarten, Hort oder Kindertagespflege angewiesen, betonte Drese. Es ist deshalb wichtig, dass unsere Kitas geöffnet sind. Hierfür möchte ich mich bei allen Erzieherinnen und Erziehen sowie Kindertagespflegepersonen bedanken, die dieses Angebot auch in Krisenzeiten ermöglichen“, so die Ministerin.

Drese: „Die seit dem 16. Dezember bestehende Schutzphase in den Kitas erfüllt ihren Sinn.“

Die deutlich geringere Zahl zu betreuender Kinder in den Kitas und Tagespflegen hilft nach Ansicht von Ministerin Drese, die Hygienekonzepte bei deutlich kleineren Gruppengrößen umzusetzen. Die Einrichtungen leisten hier eine sehr gute Arbeit, so Drese.

Drese: „Wir werden aber natürlich die Entwicklung der Zahlen genau im Auge behalten und sind im ständigen Austausch mit den Landkreisen und kreisfreien Städten.“ Klar sei auch, wenn zwei Werktage in Folge die Zahl der Neuinfektionen landesweit 200 oder höher ist, werden am darauf folgenden Tag die Kitas im Land geschlossen und findet nur noch eine Notfallbetreuung statt. Das sieht die neue Kindertagesförderungs-Verordnung vor.

Diese Regelung gilt auch regional. Da im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte der Wert von 200 seit einigen Tagen überschritten wird, werden dort die Kitas ab Mittwoch, den 13. Januar geschlossen und findet nur noch eine Notfallbetreuung statt.“

Die Notbetreuung steht nur Kindern zur Verfügung, bei denen mindestens ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist und eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. Weitere Ausnahmen bestehen bei familiären Härtefällen sowie in begründeten Einzelfällen für Kinder in stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und von Alleinerziehenden.

AstraZeneca beantragt Impfstoffzulassung

Brüssel – Die Europäische Arzneimittelagentur EMA hat heute (Dienstag) den Antrag auf die EU-weite bedingte Marktzulassung für den COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca und der Universität Oxford erhalten. Sie wird ihn nun innerhalb eines beschleunigten Zeitrahmens bewerten und plant, eine Stellungnahme zur Zulassung bis zum 29. Januar abzugeben. Nach einer entsprechenden Empfehlung des zuständigen Ausschusses für Humanarzneimittel wird dann die Europäische Kommission den Impfstoff schnellstmöglich zulassen. Die Kommission hat für die EU-Staaten bereits im August bis zu 400 Millionen Dosen des AstraZeneca-Impfstoffes gesichert.

Insgesamt hat die Europäische Kommission bisher Vereinbarungen mit sechs vielversprechenden Impfstoffentwicklern geschlossen und dabei bei bis zu 2,3 Mrd. Impfstoff-Dosen gesichert, darunter bis zu 600 Mio. Dosen des BioNTech/Pfizer-Impfstoffes. Sie hat darüber hinaus heute Sondierungsgespräche mit dem Pharmaunternehmen Valneva über den Ankauf von bis zu 60. Mio. Dosen seines potenziellen Impfstoffs abgeschlossen.

Die schnelle Bewertung des AstraZeneca-Impfstoffes durch den Ausschuss für Humanarzneimittel (Committee for Human Medicines, CHMP) der EMA ist deshalb möglich, weil die EMA bereits vorliegende Daten zu dem Impfstoff im Rahmen einer rollierenden Überprüfung geprüft hat. Eine positive Empfehlung des Impfstoffes setzt voraus, dass die eingereichten Daten zu seiner Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit hinreichend belastbar und vollständig sind und alle möglicherweise zusätzlich benötigten Informationen zeitnah vorgelegt werden.

In dieser Phase bewertete die EMA Daten aus Laborstudien (nicht-klinische Daten), Daten zur Qualität des Impfstoffs (zu den Inhaltsstoffen und der Art der Herstellung) und einige Hinweise zur Sicherheit und Wirksamkeit aus einer gepoolten Analyse von vorläufigen klinischen Daten aus vier laufenden klinischen Studien in Großbritannien, Brasilien und Südafrika. Zusätzliche wissenschaftliche Informationen zu Fragen der Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit des Impfstoffs wurden vom Unternehmen auf Anfrage des CHMP ebenfalls zur Verfügung gestellt und werden derzeit ausgewertet.

Während der Überprüfung und während der gesamten Pandemie werden die EMA und ihre wissenschaftlichen Ausschüsse von der COVID-19 EMA Pandemic Task Force unterstützt, einer Gruppe, die Experten aus dem gesamten europäischen Netzwerk der Arzneimittelbehörden zusammenbringt, um ein schnelles und koordiniertes regulatorisches Vorgehen bei Arzneimitteln und Impfstoffen für COVID-19 zu ermöglichen.

Was ist eine bedingte Marktzulassung?

Die EU-Gesetzgebung sieht vor, dass die bedingte Marktzulassung (Conditional Marketing Authorisation, CMA) als beschleunigtes Zulassungsverfahren eingesetzt wird, um die Zulassung von Behandlungen und Impfstoffen bei Notfällen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu beschleunigen.

CMAs ermöglichen die Zulassung von Medikamenten, die einen ungedeckten medizinischen Bedarf erfüllen, auf der Basis von weniger vollständigen Daten als normalerweise erforderlich. Dies geschieht, wenn der Nutzen der sofortigen Verfügbarkeit eines Medikaments oder Impfstoffs für Patienten das Risiko überwiegt, das darin besteht, dass noch nicht alle Daten vorliegen. Die Daten müssen jedoch zeigen, dass der Nutzen des Medikaments oder Impfstoffs die Risiken überwiegt.

Eine bedingte Marktzulassung garantiert, dass das zugelassene Medikament oder der Impfstoff die strengen EU-Standards für Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität erfüllt und in zugelassenen, zertifizierten Einrichtungen nach hohen pharmazeutischen Standards hergestellt und kontrolliert wird, die mit einer groß angelegten Vermarktung vereinbar sind.

Sobald eine solche Zulassung erteilt wurde, müssen die Unternehmen innerhalb festgelegter Fristen weitere Daten aus laufenden oder neuen Studien vorlegen, um zu bestätigen, dass der Nutzen weiterhin die Risiken überwiegt.

Wie wird der Impfstoff voraussichtlich wirken?

Der COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca soll wirken, indem er den Körper darauf vorbereitet, sich gegen eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu verteidigen. Dieses Virus benutzt Proteine auf seiner äußeren Oberfläche, sogenannte Spike-Proteine, um in die Körperzellen einzudringen und Krankheiten zu verursachen.

Der Impfstoff COVID-19 von AstraZeneca besteht aus einem anderen Virus (aus der Familie der Adenoviren), das so modifiziert wurde, dass es das Gen zur Herstellung des Spike-Proteins von SARS-CoV-2 enthält. Das Adenovirus selbst kann sich nicht vermehren und verursacht keine Krankheit. Nach der Verabreichung bringt der Impfstoff das SARS-CoV-2-Gen in die Zellen des Körpers. Die Zellen nutzen das Gen, um das Spike-Protein zu produzieren. Das Immunsystem der Person wird dieses Spike-Protein als fremd behandeln und natürliche Abwehrkräfte – Antikörper und T-Zellen – gegen dieses Protein produzieren.

Wenn die geimpfte Person später mit SARS-CoV-2 in Kontakt kommt, erkennt das Immunsystem das Virus und ist darauf vorbereitet, es anzugreifen: Antikörper und T-Zellen können zusammenarbeiten, um das Virus abzutöten, sein Eindringen in die Körperzellen zu verhindern und infizierte Zellen zu zerstören und so zum Schutz vor COVID-19 beitragen.

Start der Impfzentren in M-V

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern nehmen Impfzentren ihre aktive Arbeit auf. „In jedem Landkreis und in den kreisfreien Städten gibt es mindestens ein Impfzentrum. Gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission werden zunächst Bürgerinnen und Bürger im Alter von 80 Jahren und älter in den Zentren geimpft. Entscheidend ist, dass weiter mehr Impfstoff kommt. Hier ist der Bund mit Hochdruck an der Beschaffung dran. Die Voraussetzung zum Impfen hat das Land mit den Impfzentren umgesetzt. Wir kommen Stück für Stück bei den Impfungen voran“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

In Mecklenburg-Vorpommern sind über 25.100 Menschen geimpft. Insgesamt gibt es 12 Impfzentren in den jeweiligen Landkreisen. Das Impfzentrum in Waren (Müritz) soll am 18. Januar starten. Darüber hinaus ist ein Zentrum in Grevesmühlen vorgesehen. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind Träger der Zentren. Gesundheitsminister Glawe hat sich am Dienstagmorgen über den Auftakt beim Rostocker Impfzentrum in der HanseMesse informiert. Mittags ist ein Besuch des Impfzentrums in Ludwigslust vorgesehen.

Das Land hatte im Vorfeld zur personellen Unterstützung der Impfzentren aufgerufen. „Grundsätzlich gibt es eine große Bereitschaft, beim Betrieb der Impfzentren mitzuhelfen. Schon mehr als 570 Freiwillige – davon über 400 Ärzte – haben sich allein beim Gesundheitsministerium gemeldet. Sie konnten an die Kommunen weitervermittelt werden. Wir sind für jede Unterstützung sehr dankbar“, so Glawe weiter. Der Minister dankte auch den Kommunen für die aktive Bereitschaft und die schnelle Umsetzung der Impfzentren in den jeweiligen Regionen.

Insgesamt wurden in Mecklenburg-Vorpommern bis Montag-Mittag rund 720 Termine (jeweils knapp 360 Impftermine für die 1. und für die 2. Impfung) vergeben. Die bereits gebuchten Termine variieren je nach Landkreis und kreisfreier Stadt. „Die Impfungen sind freiwillig. Bislang wurden 5.000 Bürger angeschrieben“, so Glawe weiter. In dieser Woche sollen weitere tausende Schreiben vom Landesamt für Gesundheit und Soziales versandt werden.

Ein Callcenter steht in enger Verbindung mit den landesweit eingerichteten Impfzentren und vergibt die Impftermine. Nach Erhalt eines Schreibens wenden sich die Betreffenden bitte an die Telefonnummer des Callcenters: 03 85 – 20 27 11 15. Die Hotline ist von Montag bis Freitag zwischen 08.00 und 20.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen zwischen 09.00 und 16.00 Uhr erreichbar.

„Der Bedarf an Impfterminen ist hoch. Aufgrund einer erhöhten Nachfrage in den ersten Tagen kann es auch zu Wartezeiten an der Hotline kommen. Entscheidend ist, dass sich auch nur diejenigen melden, die einen Brief erhalten haben, um die beiden Impftermine zu vereinbaren. Beim Telefonat mit dem Callcenter ist es wichtig, Geburtsdatum, eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen und die Postleitzahl des Wohnortes abrufbereit zu halten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Corona-Maßnahmen jetzt mehrsprachig

Schwerin – Die seit Montag geltenden neuen Corona-Regelungen sind neben der deutschen Sprache jetzt auch in acht weiteren Sprachen nachzulesen. Kompakt zusammengefasst, unter anderem auf Arabisch, Englisch, Polnisch, Russisch und Vietnamesisch.

Auf der Internetseite des Sozialministeriums sind in den einzelnen Fremdsprachen die wesentlichen Maßnahmen der neuen Verordnung verfügbar, als komprimierte Fortsetzung der seit dem 16. Dezember 2020 bestehenden Schutzphase in der Kindertagesförderung (Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege, Hort). Sie wird ständig aktualisiert.

Damit hätten jetzt nahezu alle Einwohnerinnen und Einwohner in Mecklenburg-Vorpommern Zugang zu den wichtigsten Regelungen, sagte die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Reem Alabali-Radovan, am Montag in Schwerin. Auch sie müssten eine Orientierung bekommen, was derzeit erlaubt ist, und was nicht.

„In solch schwierigen Zeiten ist eine mehrsprachige Krisenkommunikation sehr wichtig. Alle Bürgerinnen und Bürger sollten die Möglichkeit haben, sich über die aktuellen Regelungen und Schutzmaßnahmen informieren zu können, besonders dann, wenn Kinder im Haushalt sind.“

Aktuell liegt der Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund in Mecklenburg-Vorpommern bei 79.600, das sind etwa 5 Prozent der Gesamtbevölkerung im Bundesland. Die zahlenmäßig größte Gruppe belegen Menschen mit polnischer Staatsangehörigkeit (ca. 13.800). Syrische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger stellen mit 12.500 die zweitgrößte Gruppe dar.

Neue Kindertagesförderungs-Verordnung

Schwerin – Am Montag (11. Januar) tritt die neue Corona- Kindertagesförderungs-Verordnung in Kraft. Darin wird die Fortsetzung, der seit dem 16. Dezember 2020 bestehenden Schutzphase in der Kindertagesförderung (Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege, Hort) bis zum 7. Februar geregelt. Außerdem sind dort Vorkehrungen getroffen, wenn der Inzidenzwert auf über 200 Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen je 100.000 Einwohner*innen steigt. Auch die Empfehlungen zum Schutz von Beschäftigten und Kindern in der Kindertagesförderung im Zusammenhang mit dem Corona-Virus hat das Sozialministerium aktualisiert.

„In der Schutzphase bleiben die Kitas und Tagespflegestellen geöffnet und sollen die bestehenden Gruppenstrukturen beibehalten werden. Wir appellieren aber an alle Eltern, dieses Angebot nur in Anspruch zu nehmen, wenn es beruflich gar nicht anders geht und keine Möglichkeit besteht, ihre Kinder zu Hause zu betreuen“, verdeutlichte Sozialministerin Stefanie Drese am Wochenende.

Eltern müssen ihre Kinder zur Teilnahme an der Kindertagesförderung während der Schutzphase anmelden. Ein entsprechendes Anmeldeformular ist dieser Pressemitteilung beigefügt. Es kann zudem von der Homepage des Sozialministeriums (www.sozial-mv.de) ausgedruckt werden, oder ist in der Kita/ Tagespflegestelle erhältlich.

Im Kindergarten, in der Krippe und Kindertagespflegestelle müssen Kinder keine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) tragen. In Horten müssen Kinder und Beschäftigte grundsätzlich eine MNB in dem Gebäude tragen. „Auf dem Außengelände des Hortes besteht für die Kinder und Beschäftigten keine Pflicht zum Tragen einer MNB“, so Drese.

Neu aufgenommen in die Verordnung wurde die Untersagung des Besuchs der Kindertageseinrichtungen ab einem Inzidenzwert von 200 Corona-Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen je 100.000 Einwohne*rinnen. Drese: „Wenn zwei Werktage in Folge die Zahl der Neuinfektionen landesweit 200 oder höher ist, werden am darauf folgenden Tag die Kitas im Land geschlossen und findet nur noch eine Notfallbetreuung statt.“

Beträgt zwei Werktage in Folge die Zahl der Neuinfektionen in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt mindestens 200 ist der Besuch von Kindertageseinrichtungen in dem Gebiet dieses Landkreises oder dieser kreisfreien Stadt ab dem darauf folgenden Tag grundsätzlich für Kinder untersagt.

Drese: „Da im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte dieser Wert zurzeit überschritten ist, werden dort die Kitas ab Mittwoch, den 13. Januar geschlossen und findet nur noch eine Notfallbetreuung statt. Mit zwei Übergangstagen können die Eltern nun alle Absprachen mit dem Arbeitgeber bzw. der Kita treffen und haben die Einrichtungen Zeit, sich darauf einzustellen.“

Die Notbetreuung steht nur Kindern zur Verfügung, bei denen mindestens ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist und eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. Weitere Ausnahmen bestehen bei familiären Härtefällen sowie in begründeten Einzelfällen für Kinder in stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und von Alleinerziehenden.

Ministerin Drese warb bei den Eltern, die vom Bund zugesagte Unterstützung für die Betreuung der Kinder zu Hause, in Anspruch zu nehmen: „Das Kinderkrankengeld wird in diesem Jahr coronabedingt um zehn Tage pro Elternteil und 20 Tage für Alleinerziehende ausgeweitet, ohne dass das Kind krank sein muss.“

Der PM sind neben dem Anmeldeformular, die (nicht amtliche) Lesefassung der Corona- Kindertagesförderungsverordnung mit der Auflistung der kritischen Infrastrukturen und die Hygieneempfehlungen zum Schutz von Beschäftigten und Kindern in der Kindertagesförderung in M-V im Zusammenhang mit dem Corona-Virus beigefügt.

Klare Regeln zur Benotung

Schwerin – Angesichts der aktuell geltenden weitgehenden Einschränkungen im Schulbetrieb hat das Bildungsministerium mit klaren Regelungen zur Leistungsbewertung Sicherheit für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte geschaffen. In diesem Schulhalbjahr – also bis zu Beginn der Winterferien – werden keine verpflichtenden Klassenarbeiten oder Klausuren mehr geschrieben. Für die Halbjahresnote werden die bislang geschriebenen Lernerfolgskontrollen und sonstige alternative Leistungen herangezogen.

„Wir schaffen damit Klarheit für Schülerinnen, Schüler, Eltern aber auch Lehrkräfte“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Es geht in dieser besonderen Situation darum, Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte zu entlasten, aber doch vergleichbare Standards für die Schülerinnen und Schüler herzustellen. Das schafft Sicherheit für alle Beteiligten.“ Ein entsprechendes Hinweisschreiben hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur am Freitag an alle Schulleiterinnen und Schulleiter der allgemein bildenden Schulen verschickt.

Für das 1. Schulhalbjahr 2020/21 genügt im Notfall eine Note für sonstige Leistungen. Alle bisher erbrachten Leistungen bleiben aber gültig und gehen in die Halbjahresnote ein. Schülerinnen und Schüler, die aus nicht selbst verschuldeten Gründen in diesem Halbjahr keine Klausur oder Klassenarbeit schreiben konnten, werden anhand ihrer sonstigen Leistungen bewertet.

Für die Sekundarstufe I und Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe gilt: Wenn in den Fächern Deutsch, Mathematik und in den Fremdsprachen des Pflichtunterrichts im Schulhalbjahr tatsächlich zwei Klassenarbeiten oder Klausuren geschrieben wurden, so gehen diese mit einem Anteil von 40 Prozent in die Gesamtbewertung ein, bei nur einer tatsächlich geschriebenen Klassenarbeit oder Klausur im Schulhalbjahr wird diese zu 25 Prozent gewertet.

Wenn Schülerinnen und Schüler ihre bislang erbrachten Noten verbessern wollen, ist das aber möglich. Voraussetzung dafür ist, dass es für die Lehrkräfte organisatorisch möglich ist. Möglichkeiten der Notenverbesserung sind zum Beispiel: Freiwillige Klausuren und Klassenarbeiten der ganzen Lerngruppe oder Teilen davon oder Ersatzleistungen in Absprache mit der Lehrkraft.

Schülerinnen und Schüler, die wegen Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe ausschließlich oder überwiegend in Distanz unterrichtet wurden, haben weitere Möglichkeiten. Sie erbringen anstelle einer Klassenarbeit eine Ersatzleistung, die eine Vertiefung des Stoffes auf dem Niveau einer Klassenarbeit erfordert. Das kann das Erstellen einer Dokumentation, ein Exposé, eine Projektskizze oder ähnliches sein. Voraussetzung dafür ist in jedem Fall der intensive Austausch mit der Lehrkraft. So müssen ausführliche Erläuterungen des Lernstoffes und ein regelmäßiger Austausch zwischen Lehrkraft und Schüler und Eltern stattfinden. Auch sind der Lernstand und die technischen Voraussetzungen der Schülerin oder des Schülers zu berücksichtigen.

Die genannten Regelungen gelten ausdrücklich für das 1. Halbjahr des Schuljahres 2020/21.

Impfstart in Tagespflegen

Schwerin – Das Sozialministerium hat in Abstimmung mit den Impfmanagement-Teams der Landkreise und kreisfreien Städte eine Information an die teilstationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegedienste versandt. Damit wird die Impfung des Personals, der Tagesgäste bzw. der Patientinnen und Patienten gegen COVID-19 vorbereitet.

„Die Beschäftigten in den Tagespflegen und ambulanten Pflegediensten haben mit Ihrer engagierten Arbeit dafür gesorgt, dass die Pflege auch in diesem Bereich weiter mit sehr hoher Qualität in unserem Land erbracht worden ist. Dafür gilt allen mein großer Dank“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese.

Ein nächster wesentlicher Schritt in der Pandemiebekämpfung sei die Impfung gegen das Coronavirus. „Dafür schaffen wir im Moment gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten die Voraussetzungen“, so Drese. „Unser Ziel ist es, dass alle Beschäftigten in den Einrichtungen der Pflege möglichst schnell und umfassend geimpft werden.“

Der Plan von Land und kommunaler Ebene sieht vor, dass auch die Tagespflegen und ambulanten Dienste durch mobile Teams aufgesucht werden können, soweit die notwendigen Voraussetzungen bestehen, z.B. geeignete Räumlichkeiten. Wenn diese nicht gegeben sind oder Impfungen nur für wenige Personen benötigt werden, kann nach Auskunft von Drese auch ein Blocktermin in einem regionalen Impfzentrum vereinbart werden.

Drese: „Da die regionale Verteilung der Einrichtungen und der zu impfenden Personen in den Landkreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich ist, werden die Starttermine der Impfungen im Bereich der Tagespflegen und ambulanten Dienste variieren. In der Regel werden die Impfungen ab der sechsten bzw. siebten Kalenderwoche starten. Ein früherer Beginn ist regional aber möglich, wenn wir vom Bund genügend Impfdosen erhalten.“

Schulbetrieb im Januar

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern bleiben die Einschränkungen an den Schulen im Januar bestehen. Die Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der allgemein bildenden und beruflichen Schulen bleibt aufgehoben. Für alle Schülerinnen und Schüler gilt das Distanzlernen.

Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 bleiben die Schulen jedoch geöffnet. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6, die nicht zu Hause betreut werden können, werden wie bereits in dieser Woche in der Schule durch Lehrkräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben begleitet. Dies gilt auch für alle Schülerinnen und Schüler der Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und mit dem Förderschwerpunkt Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler.

Ab der Jahrgangsstufe 7 und für alle Bildungsgänge der Beruflichen Bildung wird Distanzunterricht erteilt. Eine Ausnahme bilden die Abschlussklassen. Für sie ist ab Montag, 11. Januar 2021, Unterricht in Präsenz möglich. Dies gilt für die Jahrgangsstufen 10 an Regionalen Schulen und Gesamtschulen im Bildungsgang Mittlere Reife sowie die Jahrgangsstufe 12 an den Gymnasien und Gesamtschulen, die Jahrgangsstufe 13 an den Abendgymnasien, die Abschlussklassen an beruflichen Schulen sowie die Jahrgangsstufen 9 und 10 an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen.

„Angesichts der auch in Mecklenburg-Vorpommern sehr angespannten Infektionslage ist es leider unumgänglich, dass die Einschränkungen an den Schulen im Januar fortgesetzt werden“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Wir folgen damit dem Bund-Länder-Beschluss vom 5. Januar. Ich bin jedoch sehr froh darüber, dass es uns möglich ist, den Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen Unterricht in Präsenz zu ermöglichen. Wir müssen die Jugendlichen auch unter Pandemiebedingungen gut auf ihre Abschlussprüfungen vorbereiten. Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Land, in dem schon im April die Abiturklausuren und die Prüfungen für die Mittlere Reife geschrieben werden. Ich habe bereits in den vergangenen Tagen erklärt, dass Präsenzunterricht für die Abschlussklassen höchste Priorität haben muss, denn hier geht es um die Lebenskarrieren der Jugendlichen“, so Martin.

Zu den Regelungen für die Klassen 1 bis 6 sagte Bildungsministerin Bettina Martin: „Ich appelliere an die Eltern, ihre Kinder nach aller Möglichkeit zu Hause zu betreuen. Wenn das aus beruflichen oder familiären Gründen nicht möglich ist, können Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 die Schulen besuchen. Diese Schülerinnen und Schüler, die nicht zu Hause im Distanzlernen betreut werden können, werden in der Schule durch Lehrkräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben begleitet.“

Eltern müssen dann eine Selbsterklärung vorlegen, dass eine Betreuung der Kinder nicht möglich ist. Das entsprechende Formular, das mit dem Formular für die Betreuung in den Kitas identisch ist, erhalten sie von den Schulen oder können es auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur herunterladen.

Solange und sobald die Inzidenzen in Landkreisen oder kreisfreien Städten in Mecklenburg-Vorpommern verlässlich unter 50 liegen, wird ab dem 18. Januar geprüft, ob eine Beschulung für die Grundschulen in Präsenzform möglich ist. Der Präsenzunterricht ist für die Schülerinnen und Schüler dieser Altersgruppe besonders wichtig, weil Lernen in Distanz die nötige Bindung im Klassenverband nicht ersetzen kann.

Das Land führt in den Schulen für die kommenden Wochen zusätzliche Maßnahmen für den Hygiene- und Gesundheitsschutz ein:

  • Im Rahmen des Präsenzunterrichts und auch sonst im Schulgebäude gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Personen, auch für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen, soweit nicht eine Ausnahme nach der entsprechenden Corona-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung vorliegt. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt im Freien auf dem Schulgelände überall dort, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
  • Schülerinnen und Schüler, die in der kommenden Woche die Schule besuchen, müssen wie nach den Herbstferien erneut eine Bestätigung vorlegen, dass sie keine Symptome haben, die auf eine Corona-Infektion schließen lassen könnten. Außerdem muss erklärt werden, dass sie sich innerhalb der vergangenen zehn Tage nicht in einem Risikogebiet außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns aufgehalten haben. Das entsprechende Formular, das von den Eltern bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern unterschrieben werden muss, wird über die Schulen zur Verfügung gestellt und kann auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur heruntergeladen und ausgedruckt werden.
  • Das Land hat zudem für Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte an den Schulen 100.000 Masken zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um Masken mit einer Schutzwirkung, die mit einer FFP2-Maske vergleichbar ist. Sie bieten sowohl einen Selbst- als auch einen Fremdschutz. Der Nachweis dieser Schutzwirkung wurde durch ein geeignetes Prüflabor erbracht. Die Masken wurden bereits an die Staatlichen Schulämter geliefert und wurden an öffentliche und freie allgemein bildende und berufliche Schulen verteilt. Die Zuteilung pro Schule erfolgte nach Anzahl der Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte an einer Schule. Jede Schule hat mindestens 100 Masken erhalten.
  • Das Land hat die Möglichkeit für alle Lehrkräfte und alle Beschäftigten an den Schulen, sich präventiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen zu lassen, verlängert. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ruft die Lehrkräfte dazu auf, von diesem Angebot Gebrauch zu machen. Das Angebot ist freiwillig. Die Testungen erfolgen nach wie vor bei Hausärztinnen/Hausärzten oder den HNO-Ärztinnen/HNO-Ärzten. Die Ärztin oder der Arzt muss zudem in Mecklenburg-Vorpommern niedergelassen sein.
  • In den Schulen, in denen Abschlussklassen in Präsenz unterrichtet werden, sind die räumlichen und schulorganisatorischen Möglichkeiten vor Ort für zusätzlichen Schutz, wie zum Beispiel größere Räume, auszuschöpfen. Dazu gehört ausdrücklich auch, dass von der Kontingentstundentafel abgewichen werden kann und der Unterricht entzerrt wird, indem eine Konzentration auf die Kern- und Prüfungsfächer erfolgt. Im Bereich der dualen Ausbildung können auch die Entzerrung von Blockunterricht oder ähnliche Maßnahmen vorgenommen werden. Dies muss vor Ort mit den Unternehmen abgestimmt sein.

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Schulen mit einem Hinweisschreiben über die Regelungen, die ab der kommenden Woche gelten, informiert. Das Hinweisschreiben ist auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht, damit Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler die Regelungen einsehen können.“

Die Kita-Regelungen ab dem 11. Januar

Schwerin – Nach der von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder beschlossenen Verlängerung des Lockdowns setzt Mecklenburg-Vorpommern die seit dem 16. Dezember 2020 bestehende Schutzphase in der Kindertagesförderung (Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege, Hort) ab dem 11. Januar fort.

„Diese Schutzphase beinhaltet, dass unsere Kitas und Tagespflegestellen geöffnet sind und die bestehenden Gruppenstrukturen beibehalten werden. Wir bitten aber alle Eltern dieses Angebot nur in Anspruch zu nehmen, wenn es beruflich gar nicht anders geht und keine Möglichkeit besteht, ihre Kinder zu Hause zu betreuen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Neu ist, dass ab Montag Eltern ihre Kinder zur Teilnahme an der Kindertagesförderung während der Schutzphase vom 11.01.2021 bis zum 31.01.2021 anmelden müssen. Ein entsprechendes Anmeldeformular (s. Anlage) können Eltern, die ihr Kind in eine Kindertageseinrichtung bringen müssen, entweder von der Homepage des Sozialministeriums (www.sozial-mv.de) ausdrucken und ausfüllen oder erhalten es in der Kita/ Tagespflegestelle.

„Wir können diesen Weg nur weitergehen, weil die Eltern in der Schutzphase bisher sehr verantwortungsbewusst gehandelt haben und die Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung mit großem Engagement und hoher Professionalität die Arbeit in den Kitas und Tagespflegen sicherstellen“, betonte Drese. „Dafür gilt allen mein herzlicher Dank.“

Die Ministerin verdeutlichte, dass es für die Betreuung der Kinder zu Hause weitere Unterstützung gibt. „Der Bund hat zugesagt, das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil und 20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende zu gewähren.“

Drese appellierte zugleich an die Arbeitgeber, insbesondere Eltern von kleineren Kindern entgegenzukommen, um Familie und Beruf vereinbaren zu können. „Großzügige Home-Office-Möglichkeiten und flexible Arbeitszeiten helfen berufstätigen Eltern enorm“, so die Ministerin.

Drese: „Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen hat höchste Bedeutung für die frühkindliche Bildung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Dieser Bedeutung werden wir mit unseren Regelungen auch in der schwierigen Zeit der Corona-Pandemie gerecht.“

MV-Schutzfonds Kultur

Zweite Runde für Überbrückungsstipendium – Martin: Wir unterstützen in diesen schweren Zeiten die künstlerische Kreativität

Schwerin – Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende in Mecklenburg-Vorpommern können in der Corona-Pandemie eine weitere finanzielle Unterstützung erhalten. Die Landesregierung legt das Überbrückungsstipendium im Jahr 2021 neu auf. Soloselbständige im Kulturbereich können ein erstmaliges oder ein zweites Stipendium in Höhe von 2.000 Euro beantragen. Das Überbrückungsstipendium wird über den MV-Schutzfonds Kultur finanziert, der im Jahr 2021 weitergeführt wird.

„Mit dem Überbrückungsstipendium wollen wir Soloselbstständige zusätzlich unterstützen“, betonte Kulturministerin Bettina Martin. „Für Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende ist es eine schwere Zeit, weil ihnen Räume und Gelegenheiten fehlen, um sich kreativ zu entfalten und sich zu präsentieren. Mit dem Stipendium ermöglichen wir, dass sie Ideen und Konzepte entwickeln, trainieren, proben und üben können bis Engagements, Präsentationen vor Publikum und Veranstaltungen wieder möglich sind. Wir unterstützen gerade auch in diesen schweren Zeiten die künstlerische Kreativität im Land“, betonte Martin.

Das Überbrückungsstipendium kann neben den November- und Dezember-Hilfen des Bundes oder NEUSTART KULTUR gezahlt werden und wird nicht auf diese Programme angerechnet. Das gilt, soweit es nicht denselben Zweck zum Gegenstand hat (keine Doppelförderung). Eine Förderung ist auch möglich, wenn Soloselbstständige bereits das Überbrückungsstipendium für das Jahr 2020 in Anspruch genommen haben. Zu den Anspruchsberechtigten zählen freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler in Mecklenburg-Vorpommern.

„Mit der Neuauflage des Überbrückungsstipendiums zeigt die Landesregierung, wie wichtig ihr das Kulturleben in Mecklenburg-Vorpommern ist“, sagte die Kulturministerin. „Das Stipendium ist eine wichtige zusätzliche Hilfe und dient dem Erhalt und der Pflege unserer Kulturszene und der künstlerischen Produktivität. Gerade freischaffende Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende sind von den Corona-bedingten Einschränkungen besonders hart betroffen. Seit vielen Monaten schon ist ein großer Teil von ihnen in der Ausübung ihrer Kunst erheblich eingeschränkt, was für sie eine existenzbedrohende Situation ist. Mit der Neuauflage des Stipendiums verbinde ich die Hoffnung, dass viele freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler einen Antrag stellen und diese Unterstützung in Anspruch nehmen“, so Martin.

Die Fördergrundsätze finden Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende auf der Internetseite des Landesförderinstitutes (LFI M-V). Dort stehen auch die Antragsformulare zum Download bereit. Ein Antrag für das neue Überbrückungsstipendium muss bis spätestens 31. März 2021 (Posteingang beim LFI M-V) gestellt werden.

Januar: Regelungen für den Schulbetrieb

Schwerin – In der ersten Woche nach den Weihnachtsferien – also vom 4. bis 8. Januar 2021 – wird der Schulbetrieb so verlaufen wie bereits angekündigt. Das heißt, die Präsenzpflicht an den Schulen ist wie in den Tagen vor den Weihnachtsferien für alle Schülerinnen und Schüler aufgehoben. Für die Schülerinnen und Schüler gilt das Distanzlernen.

Eltern werden gebeten, ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Die Schulen sind jedoch geöffnet für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6, deren Eltern zu Hause eine Betreuung nicht ermöglichen können. Diese Schülerinnen und Schüler bleiben in der Schule in ihrem Klassenverband und bearbeiten die gleichen Aufgaben wie jene Schülerinnen und Schüler, die von zu Hause lernen.

Wichtiger Hinweis:

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur weist darauf hin, dass für den Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien besondere Regelungen gelten. Sie dienen dem Schutz der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und allen Beschäftigten an den Schulen, um sich vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen.

Folgende Regeln müssen beachtet werden und gelten für:

  • Schülerinnen und Schüler, die sich innerhalb Deutschlands, aber außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern innerhalb der vergangenen 10 Tage in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, in dem oder der zum Zeitpunkt der Einreise in das Land Mecklenburg-Vorpommern die Zahl der Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 der letzten sieben Tage je 100.000 Einwohner (=Inzidenzwert) 200 oder höher war, aufgehalten haben. Diese Gebiete sind auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts aufgelistet.
  • Schülerinnen und Schüler, die sich in den vergangenen 10 Tagen in einem Risikogebiet außerhalb von Deutschland aufgehalten haben, dürfen die Schule ebenfalls nicht besuchen. Diese Risikogebiete sind ebenfalls auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts aufgelistet.

In beiden Fällen müssen sich Schülerinnen und Schüler in häusliche Quarantäne begeben und das Gesundheitsamt muss informiert werden.

Ausnahmen:

  • Die Regelungen gelten nicht, wenn es sich um einen privaten Besuch bei der Kernfamilie handelte. Also bei Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Lebensgefährten, Eltern, Kindern, Geschwistern, Enkeln, Großeltern, Urenkeln oder Urgroßeltern.
  • Eine weitere Ausnahme besteht bei einem Aufenthalt aufgrund eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts.

Dringend zu beachten ist, dass Schülerinnen und Schüler die Schule nicht besuchen dürfen, wenn typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust bei ihnen auftreten. In einem solchen Fall sollte ein Besuch bei einer Ärztin/einem Arzt erfolgen.

Sollten Schüler oder Schülerinnen in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einer infizierten Person gehabt haben, dürfen sie die Schule ebenfalls nicht besuchen.

Eltern und Erziehungsberechtigte sind im Interesse der Gesundheit ihrer Kinder und anderer Schülerinnen und Schüler verpflichtet, sich an diese Regelungen zu halten.

Sollten Unsicherheiten bestehen, steht für alle Fragen die zentrale 

Hotline der Landesregierung unter 0385 588 11311

zur Verfügung.

Diese erreichen Sie in der Regel am Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 14 Uhr. Am 31. Dezember ist die Hotline von 10 bis 14 Uhr geschaltet.

Zwischen dem 16. und 18. Dezember haben lediglich 25 Prozent der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 die Schule besucht und 13 Prozent der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 6, weil für sie eine Betreuung zu Hause nicht möglich war. Alle anderen Kinder waren nicht in der Schule. Ab Klasse 7 blieben alle Schülerinnen und Schüler zu Hause im Distanzlernen.

Land sichert Festspiele M-V ab

Schwerin – Das Land hat für das Jahr 2021 eine Corona-Hilfe von bis zu 1,5 Millionen Euro für die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern im MV-Schutzfonds reserviert, um ein mögliches finanzielles Defizit der gGmbH auszugleichen und den Bestand zu sichern. Welche Mittel die Festspiele MV vom Land tatsächlich benötigen, hängt davon ab, in welcher Höhe bei den Festspielen ein Defizit entsteht. Deshalb kann die Höhe der Unterstützung auch erst in Zukunft konkret benannt werden.

„Die Festspiele sind ein kulturelles Juwel des Landes, ihre Konzerte aus dem Kulturleben in Mecklenburg-Vorpommern nicht wegzudenken“, erklärte Kulturministerin Bettina Martin. „Die Festspiele sind wie viele andere Kulturanbieter von der Corona-Pandemie besonders hart getroffen, weil ihre Veranstaltungen, mit denen sie viele Menschen begeistern, momentan nicht möglich sind. Mit der in Aussicht gestellten Corona-Hilfe wollen wir den Festspielen eine finanzielle Sicherheit geben, damit sie gut über diese schwere Zeit kommen und wir wieder hochkarätige Konzerte erleben können, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt.“

„Die Pandemie setzt nicht nur der Wirtschaft und dem Arbeitsmarkt zu“, so Finanzminister Reinhard Meyer, „auch die Kultur leidet unter dem Virus. Kein Kino, kein Theater, kein Konzert – umso wichtiger sind jetzt Perspektiven. Die Corona-Hilfe für die Festspiele ist eine solche Perspektive für den Tag, an dem wir wieder gemeinsam mit Freunden Kultur genießen können.“

„Nachdem wir das so herausfordernde Corona-Jahr 2020 mithilfe unseres privaten Eine-Million-Euro-Rettungsschirms aus Spenden und Sponsorengeldern sowie der üblichen öffentlichen Förderung überstanden haben, freut es uns, dass wir mit der finanziellen Rückendeckung des Landes in das für die Kultur nach wie vor ungewisse neue Jahr gehen können“, sagte Festspielintendantin Ursula Haselböck. „Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie werden die Kulturszene und somit auch die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern weiterhin begleiten. Durch die Unterstützung des Landes wird in 2021 gesichert, wofür die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern seit über 30 Jahren stehen: Musik und Kultur auf höchstem Niveau zu den Menschen im ganzen Land zu bringen.“

Im Jubiläumsjahr des 30-jährigen Bestehens mussten die Festspiele wegen der Corona-Pandemie im März den Festspielfrühling Rügen absagen und ihren Festspielsommer neu planen. Unter den Titeln „30 – mal anders“ und „Septemberkonzerte – neu aufgelegt“ fanden 64 pandemiegerecht geplante Konzerte statt. Gleichzeitig wurde im Rahmen des #netzspielsommers am 13. und 14. Juni ein Onlinestream mit digitalen Konzerten, Porträts und Videogrüßen auf den Internetseiten der Festspiele und des Norddeutschen Rundfunks gezeigt. Viele der im Sommer abgesagten Veranstaltungen sollten zudem im neu aus der Taufe gehobenen Festspielwinter nachgeholt werden. Auch diese Konzerte konnten Corona-bedingt nicht durchgeführt werden.

Im Jahr 2020 verzeichnete das Klassikfestival aufgrund der pandemiebedingten Kapazitätsbeschränkungen insgesamt rund 6.500 Besucherinnen und Besucher. Im Jahr 2019 waren es etwa 94.000 Besucherinnen und Besucher. „Wir hoffen, dass 2021 wieder ein besseres Jahr für die Festspiele wird und sie an ihre Erfolge anknüpfen können“, betonten Kulturministerin Martin und Finanzminister Meyer.