Kinder/Jugendliche in DDR-Spezialeinrichtungen

Erlittenes Unrecht anzuerkennen, sind wir den Opfern schuldig

Schwerin – Im Auftrag des Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur wurde in den letzten Jahren das Schicksal von Kindern und Jugendlichen in sonderpädagogischen, psychiatrischen und Behinderteneinrichtungen in den DDR-Nordbezirken erforscht. Auf einer Tagung in Schwerin wurde am (heutigen) Dienstag der dritte und abschließende Band des Autors und zeitgeschichtlichen Forschers Falk Bersch vorgestellt.

Sozialministerin Stefanie Drese dankte dem Landesbeauftragten Burkhard Bley und dessen Vorgängerin Anne Drescher für die umfangreiche wissenschaftliche Beschäftigung mit diesem dunklen, und bisher eher unterbeleuchteten, sozialpolitischen Kapitel in der DDR. “Es ist unsere Verantwortung, dass das Leid und Unrecht gesehen und anerkannt werden, welches den zahlreichen Betroffenen zwischen 1949 und 1990 in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und in stationären psychiatrischen Einrichtungen zugefügt wurde“, betonte Drese zum Auftakt der Veranstaltung.

Erlittenes Unrecht unmissverständlich anzusprechen, es historisch einzuordnen und in die Öffentlichkeit zu bringen, sind wir den Opfern schuldig“, sagte die Ministerin weiter. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen waren, bedingt durch ihre körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen, in ganz besonderer Weise der Willkür des Erziehungs- und Pflegepersonals, aber auch den oft unwürdigen Bedingungen in den Einrichtungen ausgeliefert, verdeutlichte Drese.

Etwa 140.000 Kinder und Jugendliche waren von 1949 bis 1990 in der DDR zeitweise stationär in Einrichtungen der Behindertenhilfe und in psychiatrischen Anstalten untergebracht. Bei der dafür eingerichteten Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ haben nahezu 24.000 Betroffene Leistungen erhalten, weil sie körperliche, psychische, sexualisierte Gewalt, Essenszwang, ungerechtfertigte medizinische und therapeutische Maßnahmen und anderes Leid und Unrecht über sich ergehen lassen mussten und heute noch an Folgewirkungen leiden.

„In Mecklenburg-Vorpommern haben laut Abschlussbericht der Stiftung insgesamt 1.638 von diesen Betroffenen Leistungen in einer Gesamthöhe von knapp 15,2 Millionen Euro erhalten“, verdeutlichte Drese. Auch das Land Mecklenburg-Vorpommern hatte sich mit einer Summe in Höhe von 5,9 Millionen Euro an der Stiftung beteiligt.

Drese: „Eine Entschädigungsleistung kann erlittenes Leid natürlich nicht wieder gut machen. Doch durch kontinuierliche Aufarbeitung und Veranstaltungen wie der heutigen erkennen wir dieses Leid an und wird sichtbar, welches Unrecht geschehen ist. Über 2.000 mit den Betroffenen von der Stiftung geführte Gespräche bestätigen dies eindrücklich.“

Die im Januar 2017 bei der Landesbeauftragten für MV für die Aufarbeitung der SED-Diktatur eingerichtete Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ hat in ihrer Laufzeit vom 1. Januar 2017 bis zum 28. März 2023 Menschen unterstützt, die als Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben und an den Folgen zum Teil noch bis heute leiden. Ziel der Stiftung war es, die damaligen Verhältnisse und Geschehnisse öffentlich anzuerkennen, wissenschaftlich aufzuarbeiten und das den Betroffenen widerfahrene Leid und Unrecht durch Gespräche individuell anzuerkennen.

Als Bestandteil der individuellen Anerkennung sollten Betroffene, bei denen aufgrund erlittenen Leids und erlebten Unrechts während der Unterbringung zum Zeitpunkt der Anmeldung noch eine Folgewirkung bestand, finanzielle Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen erhalten. Die finanzielle Unterstützungsleistung wurde als einmalige pauschale Geldleistung in Höhe von 9.000 Euro zum selbstbestimmten Einsatz ausgezahlt. Die Stiftung wurde von Bund, Ländern und Kirchen für Betroffene in Ost und West mit insgesamt 288 Millionen Euro ausgestattet. Mecklenburg-Vorpommern beteiligte sich mit rund 5,9 Millionen Euro an der Finanzierung.

Gedenkstunde des Landtages M-V

Schwesig: Wir sind dankbar, dass wir in Deutschland fast 80 Jahre in Frieden leben

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat bei der Gedenkstunde des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zum Volkstrauertag dazu aufgefordert, die Erinnerung an die Geschichte wachzuhalten und weiterzugeben.

„Wir haben gerade auf dem Alten Friedhof Kränze niedergelegt. Wir gedenken damit der Millionen von Toten der Weltkriege des vergangenen Jahrhunderts. Wir gedenken der Opfer von Diktatur und Gewaltherrschaft. Wir denken an die deutschen Soldaten, die bei ihren Auslandseinsätzen ums Leben gekommen sind. Und wir denken an die vielen Menschen, die auf der ganzen Welt in diesen Tagen unter Krieg, Bürgerkrieg und Gewalt leiden.

Die Nazis hätten den Volkstrauertag zum so genannten „Heldengendenktag“ gemacht und damit seinen Sinn missbraucht. Die Möglichkeit, aus den schrecklichen Erfahrungen des Ersten Weltkriegs zu lernen, hat gerade Deutschland damals nicht genutzt. Im Gegenteil: Mit dem Überfall auf Polen habe Nazideutschland einen weiteren Weltkrieg begonnen, der über 75 Millionen Menschen das Leben kostete.

Die Ermordung der Juden, die Zerstörung Europas – „auch an dieses millionenfache Leid denken wir heute. Unsere Generation trägt keine Verantwortung für die Verbrechen von damals. Aber wir stehen in der Verantwortung, daran zu erinnern und dafür zu sorgen, dass so etwas nie wieder passiert.“

Der Volkstrauertag sei ein stiller Feiertag, ein Tag des Innehaltens. Schwesig: „Er mahnt uns, Konflikte friedlich zu lösen. Denn jeder Krieg tötet unschuldige Opfer. Nur im Frieden können wir Menschen gut miteinander leben. Nur im Frieden gibt es Sicherheit, Freiheit und Wohlstand. In Deutschland leben wir trotz aller Sorgen und Probleme seit bald 80 Jahren in Frieden. Dafür sind wir dankbar. Und wir müssen alles dafür tun, dass dies auch so bleibt.“

Engagement gegen Einsamkeit

Konzept aus Poppendorf gewinnt Sozialpreis für Existenzgründer und Jungunternehmer

Schwerin – Mit dem „KfW Award Gründen“ werden jährlich Existenzgründer und Jungunternehmer geehrt, die in besonderem Maße soziale Verantwortung übernehmen. Der Landessieg für Mecklenburg-Vorpommern ging in diesem Jahr an ein gemeinnütziges Start-up gegen Einsamkeit aus Poppendorf bei Rostock. In einem umgebauten Schweinestall kommen dort Seniorinnen und Senioren und Freiwillige aus dem Dorf zusammen, um gemeinsam Rezepte „von Oma und Opa“ zu kochen. Die Produkte werden anschließend im eigenen Dorfladen und Café verkauft. Die Erlöse fließen in die Prävention gegen Einsamkeit zurück.

Sozialministerin Stefanie Drese, die das von zwei Brüdern gegründete Bio24 Social-Projekt im Juli auch persönlich besuchte, gratulierte dem Team heute zum Gewinn und drückt nun die Daumen für den Publikumspreis. „Das Unternehmen bringt mit kreativen Ideen das Dorf zusammen und bindet Ältere wie Jüngere mit ein. Und wo Menschen jeden Alters aufeinandertreffen, wo gemeinsam gekocht, geklönt, gescherzt und manchmal sogar getanzt wird, dort hat Einsamkeit keinen Platz“, zeigte sich die Ministerin sicher.

So setze das Projekt bereits praktisch um, was auf Landesebene im Rahmen des Runden Tisches gegen Einsamkeit erarbeitet werde. „Mit mehr als 60 Mitgliedern aus Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft beschäftigen wir uns in diesem Gremium seit dem vergangenen Jahr mit der Frage, wie wir den zunehmen Vereinsamungstendenzen in unserer Gesellschaft wirksam begegnen können. Denn Einsamkeit ist längst kein gesellschaftliches Randphänomen mehr – auch unabhängig vom Alter“, erklärte Drese. Erste Handlungsempfehlungen sollen im Jahr 2025 dem Landtag übergeben werden.

Drese wies darauf hin, dass beim „KfW Award Gründen“ zusätzlich noch ein Publikumspreis vergeben werde. Bis zum 29. November kann hierfür auf den Seiten der KfW abgestimmt werden. „Ich kann mir kein besseres Projekt vorstellen als Bio24 Social, das mit Herz und Wärme ein ganzes Dorf mit Leben erfüllt. Ich hoffe deshalb, dass auch der Publikumspreis im Dezember nach Mecklenburg-Vorpommern geht.“

75 Jahre Grundgesetz und 35 Jahre Mauerfall

Justizministerin Jacqueline Bernhardt erinnert an beide Jubiläen in diesem Jahr: „Die Demokratie muss weiterhin verteidigt werden.“

Schwerin – „In einem Jahr wie dem 75. Jahrestag des Grundgesetzes ist das 35. Jubiläum des Mauerfalls ebenso hervorzuheben. Beide Ereignisse der deutschen Geschichte sind bedeutend und grundlegend für die heutige Bundesrepublik. Grundgesetz und Mauerfall stehen für Freiheit und Demokratie.

Mit dem Mauerfall am 9. November 1989 hatten die Bürgerinnen und Bürgern der DDR genau diesen, ihren Willen zu Demokratie, Meinungsfreiheit, unabhängiger Justiz und auch Reisefreiheit besiegelt. Zwar hatten an dem Abend vor 35 Jahren nicht alle sofort ein geeintes Deutschland im Blick, doch die Forderungen nach Freiheiten und Rechtsstaat waren nicht zu überhören.

Die Folge des Beitritts der fünf Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg und Thüringen war dann mit dem Votum der ersten und letzten freien Wahlen in der DDR demokratisch legitimiert“, erinnert die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Mit dem Mauerfall und der anschließenden Entwicklung stand der Umgang mit dem Grundgesetz vor einer ganz neuen Herausforderung. Das ursprünglich als Provisorium von dem Parlamentarischen Rat erarbeitete Grundgesetz sollte mit einem wieder geeinten Deutschland durch eine Verfassung ersetzt werden.

In Artikel 146 GG heißt es: ‚Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.‘ Doch hat sich das Grundgesetz in seiner Form schon damals bewährt, es wurde von vielen auch als ideale Verfassung betrachtet.

Somit blieb es beim Grundgesetz, das nach dem Mauerfall und seit der Wiedervereinigung auch für den Osten gilt. Das Grundgesetz, das unmissverständlich, Demokratie, die unabhängige Justiz, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit oder auch Gleichstellung der Menschen in Deutschland garantiert, muss weiterhin tagtäglich verteidigt werden“, erklärt Ministerin Jacqueline Bernhardt.

Vorsitz der Energieministerkonferenz

Meyer: „Die Energiewende muss gerecht, transparent und zukunftssicher finanziert werden“

Brunsbüttel – „Die Energiewende ist unumkehrbar und für Mecklenburg-Vorpommern eine riesige Chance auf neue wirtschaftliche Stärke. Sie ist aber auch mit vielen Fragen und großen Sorgen verbunden. Die Finanzierung der Energiewende und den damit einhergehenden großen Investitionen muss gerecht, transparent und zukunftssicher sein. Als Vorsitzland wollen wir insbesondere die auskömmliche Finanzierung der vielen großen und kleinen Schritte der Energiewende in den Fokus rücken und so zu mehr Akzeptanz bei Bürgern und Wirtschaft beitragen.“

Das hat Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Energie, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern zum heutigen Wechsel des Vorsitzes der Energieministerkonferenz (EnMK) in Brunsbüttel gesagt. Der Vorsitz der jährlichen Konferenz der Energieminister geht heute von Schleswig-Holstein auf Mecklenburg-Vorpommern über.

Ausdrücklich unterstützt Minister Meyer die Forderung nach einer Deckelung der Netzentgelte, wie sie zuletzt von Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigt wurde. Reinhard Meyer: „Die Stromkosten dürfen weder für die Wirtschaft noch für die Menschen unseres Landes aus dem Ruder laufen – für viele ist die Schmerzgrenze überschritten.“

Eine „drängende politische Aufgabe“ sei es, die Bürgerinnen und Bürger noch stärker in die konkreten Projekte der Energiewende einzubeziehen und sie wo immer möglich auch direkt finanziell profitieren zu lassen. Ein wichtiger Baustein sei dafür die Novelle des bestehenden Bürger- und Beteiligungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern.

Die erste von zwei Konferenzen unter Vorsitz von Mecklenburg-Vorpommern findet vom 21. bis 23. Mai 2025 in Rostock statt. Reinhard Meyer: „Schleswig-Holstein hat einen tollen Job bei der Organisation der Konferenz gemacht, da wollen und werden wir mit großer Energie anknüpfen.“

Die Energieministerkonferenz (EnMK) ist das zentrale Zusammenkommen der Energieministerinnen und -minister. Das Ziel der EnMK ist insbesondere die effektive Koordination der Energiepolitik der Länder untereinander und mit der Bundespolitik.

Dringliche Vorhaben des Bundes

Justizministerin Bernhardt erinnert an dringliche Vorhaben des Bundes / „Bis zur Vertrauensfrage braucht es aus Sicht von M-V Klarheit über wichtige Gesetzentwürfe“, mahnt Ministerin Jacqueline Bernhardt.

Schwerin – „Nach der Ankündigung der Vertrauensfrage im Bundestag sind aus der Sicht des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz noch einige Baustellen zu schließen. Drei für Mecklenburg-Vorpommern äußerst wichtige Vorhaben sind die Mietrechtsreform, das Gewaltschutzgesetz sowie die Betreuungsvergütung. Diese lang angekündigten Entwürfe müssen endlich im Bundestag behandelt werden“, fordert die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Der Schutz der Mieterinnen und Mieter ist ein wirklich wichtiger Grund für ein Gesetzesvorhaben. Die Ampelkoalition hatte sich zum Ziel gesetzt, die Mieterschutzregelungen zu evaluieren und zu verlängern. Denn bezahlbarer Wohnraum wird immer knapper. Ein Grund ist, dass die Wohnungsbauziele nicht erreicht werden. Die Mietpreisbremse sollte bis zum Jahre 2029 verlängert werden. Ein verpflichtender qualifizierter Mietspiegel sollte dafür sorgen, dass Mietverträge rechtssicher ausgestaltet werden“, so Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt.

„Das Recht auf Schutz vor Gewalt muss für jede Frau und ihre Kinder abgesichert werden. Es braucht einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung des Beratungs- und Hilfenetzes sowie von Frauenschutzhäusern. Die Bundesregierung hat sich mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention dazu verpflichtet, sich an der Regelfinanzierung zu beteiligen. Ohne die Zusagen des Bundes können die Länder einen bedarfsgerechten Ausbau des Hilfenetzes nicht stemmen. Nur eine gemeinsame Herangehensweise von Bund, Ländern und Kommunen hilft den Betroffenen“, erklärt Gleichstellungsministerin Bernhardt.

„Auch der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuerinnen und Betreuern sollte nicht länger auf sich warten lassen. Dieser Entwurf ist gerade in unserer älter werdenden Gesellschaft bedeutend und richtig. Aus Justizsicht ist die Bedarfsdeckung im Bereich der beruflichen und ehrenamtlichen Betreuung ein zentrales Anliegen.

Die im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz festzulegenden Vergütungspauschalen für berufliche Betreuerinnen und Betreuerbedürfen aus fachlicher Sicht einer Anpassung. Angepasst wurde die Vergütung zuletzt vor fünf Jahren. Seitdem wurde nur eine Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Betreuungsvereine erwirkt.

Das war aber nur als vorübergehende Zwischenlösung eingeführt, die zum 31. Dezember 2025 ausläuft. Die Bundesregierung darf den Betreuerinnen und Betreuer, egal ob ehrenamtlich oder beruflich, keine über den normalen Verlauf hinausgehenden Verzögerungen zumuten“, fordert Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Deutschlandticket: Preis für Azubis und Senioren

Meyer: „Jedes Ticket wird auch weiterhin mit 20 Euro vom Land unterstützt“

Schwerin – Auch im kommenden Jahr unterstützt das Land Auszubildende und Rentnerinnen und Rentner in Mecklenburg-Vorpommern mit vergünstigten Deutschland-Tickets. „Wir halten trotz der komplizierten Haushaltslage an der Unterstützung von 20 Euro pro Ticket fest. Die reduzierten Tickets sind ein Erfolgsmodell und das muss es auch bleiben.“ Das hat Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit im Anschluss an die heutige Kabinettssitzung gesagt. Der Preis der rabattierten Tickets für Auszubildende und Senioren steigt damit von derzeit 29 Euro zum 01. Januar 2025 auf 38 Euro.

Reinhard Meyer: „38 Euro, das ist ein Kompromiss zwischen den Zwängen aus einer schwierigen Haushaltslage und dem dringenden Wunsch, die reduzierten Tickets auch weiterhin zu einem attraktiven Preis anbieten zu können und unsere Azubis und Senioren konkret zu unterstützen. Eine Mehrbelastung von 9 Euro pro Monat geht für viele an die Schmerzgrenze, ist aber in der Gesamtbewertung und mit Blick auf die gestiegenen Kosten im Öffentlichen Nahverkehr ein vertretbarer Schritt. Die Unterstützung durch das Land von 20 Euro pro Ticket bleibt – das ist auch ein Zeichen der Verlässlichkeit.“

Vor diesem Hintergrund betonte der Minister erneut den politischen Willen, den Preis für das Deutschland-Ticket stabil zu halten. „Mit Blick auf unsere Mobilitätsoffensive für Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere für den ländlichen Raum, brauchen wir zwei Dinge: Ein verbessertes Angebot und verlässliche Preise.“

Daniel Bischof, Geschäftsführer der VMV Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern ergänzt: „Mit 38 Euro pro Monat bleiben die Deutschlandtickets für Senioren und Seniorinnen und Auszubildende aus Mecklenburg-Vorpommern preislich sehr attraktiv. Mit der Gültigkeit im Rufbus MV und Regiobus MV sowie im gesamten Nahverkehr deutschlandweit bleiben die Ticketangebote ein wichtiger Bestandteil der Mobilitätoffensive des Landes.“

Vorangegangen war eine Entscheidung der Verkehrsministerkonferenz der Länder am 23. September, wonach der Preis des Deutschlandtickets mit dem Jahreswechsel von derzeit 49 auf 58 Euro angehoben wird. Mecklenburg-Vorpommern hatte dieser Entscheidung als einem von zwei Ländern nicht zugestimmt.

Die rabattierten Deutschland-Tickets wurden zuletzt monatlich von insgesamt rund 50.000 Auszubildenden und Rentnerinnen und Rentnern in Mecklenburg-Vorpommern genutzt.

Zwischenstand bei der Endlagersuche

Teilgebiet auf Rügen raus

Schwerin – Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat einen neuen Arbeitsstand zur Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle veröffentlicht. Demnach wurde das Teilgebiet 78 auf Rügen in die Kategorie D und damit für ein potenzielles Endlager als ungeeignet eingeordnet. Dazu Mecklenburg-Vorpommern Umweltminister Dr. Till Backhaus:

„Ich begrüße diese Entscheidung sehr. Damit ist offiziell, dass dieses Teilgebiet im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt wird. Das war eine Forderung der Landeskonferenz Endlagersuche, die sich auf meine Initiative hin 2021 gebildet hat. Ich hoffe, dass bei der Bearbeitung der weiteren Teilgebiete in Mecklenburg-Vorpommern die Hinweise des Landesamtes für Umwelt Naturschutz und Geologie ebenfalls berücksichtigt werden.

Außerdem fordere ich die Bundesregierung auf, die Endlagersuche deutlich zu beschleunigen. Uns allen ist bewusst, dass es enorm anspruchsvoll ist, ein sicheres Lager für Stoffe zu finden, die mindestens eine Million Jahre lang von jedem Kontakt mit dem Menschen abgeschirmt werden müssen. Gefährlicher Atommüll am falschen Standort kann dazu führen, dass ganze Regionen unbewohnbar werden. Doch eine über 50 Jahre lange Suche nach einem passenden Standort ist aus meiner Sicht nicht tragbar. Denn das bedeutet jahrzehntelange Unsicherheit.

Hinzu kommt, dass sich bereits eine große Menge radioaktiver Müll aus den stillgelegten deutschen Atommeilern in Zwischenlagern befindet. Doch die sind nur für 40 Jahre ausgelegt, und davon sind mancherorts schon mehr als 30 Jahre vergangen. Es muss also dringend etwas geschehen. Dafür braucht es mutige Politik, die auch den zu erwartenden Aufschrei der Empörung – unabhängig davon, welcher Standort es am Ende wird – aushält.“

Die weiteren in Mecklenburg-Vorpommern vorhandenen fünf Teilgebiete werden in den kommenden Jahren analog bearbeitet werden. Diese Bearbeitung endet im vierten Quartal 2027 mit den Vorschlägen für die Standortregionen in Deutschland, welche die BGE an das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) übermittelt. Nach einer Prüfung werden die Vorschläge an die Bundesregierung übermittelt.

Welche Gebiete weiter erkundet werden sollen, entscheiden dann die gewählten Volksvertreter:innen des Bundestags per Gesetz. Die weiteren zwei Phasen der übertägigen und untertägigen Erkundung sollten nach dem Standortauswahlgesetz (StandAG) im Jahre 2031 mit dem der Standortentscheidung beendet sein. Nach aktuellen Aussagen der BGE und des BASE ist jedoch damit erst 2074 bis 2080 zu rechnen.

Maritime Wirtschaft

Schwesig: Die maritime Wirtschaft ist wichtig für ganz Deutschland

Berlin – Unter dem Motto „Maritime Horizonte“ hat sich Mecklenburg-Vorpommern in seiner Landesvertretung in Berlin als maritimer Standort präsentiert. „Die maritime Wirtschaft ist eine der beiden wichtigsten Industriebranchen in Mecklenburg-Vorpommern. Sie steht für hohe Wertschöpfung und gute, oft tarifgebundene Arbeitsplätze und spielt eine Schlüsselrolle bei der Energiewende.

Darüber hinaus hat die maritime Wirtschaft hohe wirtschaftliche Bedeutung für ganz Deutschland“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in ihrer Eröffnungsrede. Deshalb sei im Land gemeinsam mit einem Beirat aus Branchenvertretern ein maritimes Zukunftskonzept erarbeitet worden, das in der vergangenen Woche der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.

So seien die Häfen in Mecklenburg-Vorpommern und den anderen norddeutschen Küstenländern von wirtschaftlicher Bedeutung für ganz Deutschland. „Etwa 60 Prozent des deutschen Außenhandels werden auf dem Seeweg abgewickelt. Und es wird mit einem weiteren Anstieg des Seeverkehrs gerechnet“, erklärte die Ministerpräsidentin. Das Land investiere deshalb in seine Häfen. „Wir wollen sie stärken und weiter ausbauen – als Umschlagplatz, aber auch als Industriestandorte direkt am Wasser“.

Auch der Bund leiste seinen Beitrag. „Gerade heute ist der Ausbau des Seekanals Rostock, des Zugangs zum Rostocker Hafen von der See aus, für den Verkehr freigegeben worden. Das stärkt die Attraktivität des Seehafens Rostock. Es liegt im gemeinsamen Interesse von ganz Deutschland, dass wir leistungsfähige Häfen haben.“

Der Schiffbau im Land habe sich neu aufgestellt. „Wenn bei uns an der Küste Schiffe gebaut werden, dann profitieren davon auch die maritimen Zuliefererbetriebe aus Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen. Wertschöpfung bei uns im Norden geht Hand in Hand mit Wertschöpfung im Süden“, sagte Schwesig. Wichtige Zukunftsfelder seien die Entwicklung klimafreundlicher Antriebe und der Bau von Konverterplattformen für die Offshore-Windenergie.

„In den vergangenen fünf Jahren haben wir die Stromleistung in der Offshore-Windenergie fast verdoppelt. Drei weitere Windparks sind in der Ostsee geplant. Offshore-Windkraft aber braucht Bauteile, Wartung und eine Infrastruktur an Land. All das sind Chancen für unsere maritime Industrie“, betonte Schwesig. Ein weiteres wichtiges Zukunftsfeld sei der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft.

„Insgesamt fließen bei uns über 700 Millionen Euro Investitionen in Projekte zur Herstellung und zum Transport von grünem Wasserstoff. Das Land beteiligt sich mit 168 Millionen Euro daran“, sagte die Ministerpräsidentin.

„Wir haben eine starke, leistungsfähige, zukunftsorientierte maritime Wirtschaft in MV. Und diese maritime Wirtschaft wird in ganz Deutschland gebraucht. Sie schafft und sichert Arbeitsplätze im ganzen Land“, so die Ministerpräsidentin.

100. Weltspartag

Verbraucherschutzministerin Bernhardt: „Zinsen fair gestalten.“ / Zum 100. Weltspartag erinnert Ministerin Jacqueline Bernhardt den Bund an einen Beschluss der letzten VSKM zur Darlehensvergabe.

Schwerin – „Der 100. Jahrestag des Weltspartages sollten wir zum Anlass nehmen, Verbraucherinnen und Verbraucher vor finanziellen Belastungen zu schützen. Besonders gilt das in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und anhaltender Inflation. Daher ist die Bundesregierung nach wie vor dazu aufgerufen, den Schutz vor überhöhten Kreditkosten und Missbrauch zu verbessern.

Ein Vorschlag der Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und -minister im Juni 2024 war die Forderung zur Einführung transparenter Obergrenzen für die Zinssätze von Verbraucherdarlehen. Die Zinsgrenzen könnten variabel und produktspezifisch festgesetzt werden. Die Marge der Bank sollte sich dabei an ihren tatsächlichen Kosten orientieren. Zum Beispiel könnten die Zinsen für Dispokredite im Bereich von fünf bis maximal acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz beschränkt werden.

Darüber hinaus sollten bei der Berechnung des Effektivzinssatzes von Verbraucherdarlehen die Kosten für sogenannte Restschuldversicherungen berücksichtigt werden. Die Prüfbitte an die Bundesregierung wird auf der nächsten Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und -minister erneut besprochen“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich des 100. Weltsparertages.

„Vor 100 Jahren ist der Weltspartag ins Leben gerufen worden. Damals wie heute ist erspartes Geld wertvoll. Als Verbraucherschutzministerin setze ich alles daran, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Missbrauch und Betrug zu schützen.

Daher ist es mir auch wichtig immer wieder zu betonen, dass die Pflicht der kontoführenden Bank zu Beratungsangeboten über alternative und günstigere Finanzprodukte als die Inanspruchnahme von teuren Dispositionskrediten ausgebaut wird.

So sollte diese Pflicht zur Erstberatung früher einsetzten als derzeit vorgesehen, nämlich bereits dann, wenn eine Kontoüberziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von drei Monaten und durchschnittlich in Höhe eines Betrags in Anspruch genommen wurde, der 60 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages des Dispositionsrahmens übersteigt“, erklärt Ministerin Bernhardt.

Umweltpreis der Bundesstiftung Umwelt

Moore: Backhaus gratuliert Dr. Franziska Tanneberger zum Umweltpreis

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Umwelt- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus gratuliert Dr. Franziska Tanneberger, Leiterin des Greifswalder Moorcentrums, zum Umweltpreis der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, einem der höchstdotierten Umweltauszeichnungen Europas: „Für mich gehört Frau Dr. Tanneberger zu den weltweit einflussreichsten Moorforschenden.

Sie gilt als treibende Kraft bei der Revitalisierung von Mooren und als Brückenbauerin zwischen Wissenschaft, Politik und Landwirtschaft. Uns verbindet eine enge und konstruktive Zusammenarbeit. Ihr Engagement und Ihre Kompetenz haben mich immer wieder beeindruckt. Sie ist eine würdige Preisträgerin.“

In Mecklenburg-Vorpommern besitzen Moore das größte Potenzial im Kampf gegen den Klimawandel und zur Anpassung an dessen Folgen. Insgesamt verursachen die entwässerten Moore hierzulande Treibhausgasemissionen in Höhe von über 6 Millionen Tonnen CO2-Äq pro Jahr und sind damit für rund 30 Prozent der gesamten Treibhausgase von Mecklenburg-Vorpommern verantwortlich.

Von den rund 285.00 Hektar Moorfläche, was 12 Prozent der Landesfläche entspricht, konnten wir seit 1991 rund 35.000 Hektar revitalisieren. „Das heißt, das vorhandene Potenzial ist noch lange nicht ausgeschöpft und die Landesregierung setzt alles daran, gemeinsam mit Partnern aus Wissenschaft und Praxis weitere Wiedervernässungsmaßnahmen umzusetzen und alternative Bewirtschaftungsformen zu etablieren“, sagte Minister Backhaus.

Er betonte dabei, dass Moorschutz nicht von oben durchgesetzt werden darf: „Wir müssen Angebote und Anreize schaffen, damit Landnutzer Moorschutz nicht als Minusgeschäft werten.“

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zum Beispiel am Stettiner Haff entsprechende Paludi-Pilotvorhaben, in denen die Bewirtschaftung von Nassgrünland sowie der Anbau von Paludikulturen (Rohrkolben, Schilf, Anbaugräser, u.a.)  unter realen Bedingungen auf Polderebene großflächig (mehrere 100 ha) getestet werden, um aktuell fehlende belastbare Erkenntnisse zu ganzjähriger flurnaher Wasserhaltung bewirtschafteter Moorböden zu erlangen.

„Nur so können wir in letzter Konsequenz Planungssicherheit für unsere Landwirtschaftsbetriebe erreichen und die Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Moorböden erhöhen.“

Herbst-Steuerschätzung 2024

Geringere Einnahmeerwartungen / Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Wir sparen beim Staat, nicht an den Bürgerinnen und Bürgern.“

Schwerin – Der Arbeitskreis Steuerschätzungen hat in seiner Herbst-Steuerschätzung erneut geringere Steuereinnahmen prognostiziert. Gegenüber der Mai-Steuerschätzung 2024 reduzieren sich die Einnahmeerwartungen für Bund, Länder und Gemeinden im Schätzzeitraum 2024 bis 2028 um insgesamt 58 Milliarden Euro.

Hauptursachen für die Rückgänge sind die schwächere wirtschaftliche Entwicklung im Jahresverlauf sowie neue Rechtsänderungen, wie beispielsweise die Umsetzung von Urteilen des Bundesfinanzhofs zur Kapitalertragsteuer von ausländischen Investmentfonds. Die wirtschaftlichen Aussichten ab 2025 sind nach der aktuellen Herbstprojektion der Bundesregierung etwas besser als noch im Frühjahr angenommen.

Für Mecklenburg-Vorpommern werden mit dem aktuellen regionalisierten Schätzergebnis zusätzlich zu den gesamtstaatlichen Effekten erstmals die Auswirkungen des Zensus 2022 sichtbar. Mecklenburg-Vorpommern verzeichnet mit rd. 3,5 Prozent gemeinsam mit Berlin und Hamburg den deutschlandweit größten relativen Einwohnerrückgang, dieser fällt rund 1,85 Prozentpunkte höher aus als im deutschlandweiten Durchschnitt.

Da die Einwohnerzahl die maßgebende Bezugsgröße im bundesstaatlichen Finanzausgleich darstellt, führt der überdurchschnittliche Einwohnerrückgang zu hohen Einnahmeverlusten.

Für den Landeshaushalt werden insgesamt Mindereinnahmen in Höhe von 242 Millionen Euro für das Jahr 2024 sowie 563 Millionen Euro für das Jahr 2025 gegenüber den geplanten Steuereinnahmen erwartet. Gegenüber den bisherigen Einnahmeerwartungen kommt damit ein zusätzliches Defizit in Höhe von 29 Millionen Euro auf Mecklenburg-Vorpommern zu.

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Die schlechteren Einnahmeerwartungen stellen uns vor erhebliche Herausforderungen. Es wird schwieriger, unsere erfolgreiche Finanzpolitik aus Sparen, Schuldenabbau und zugleich hohen Investitionen wie bisher fortzusetzen. Angesichts dieser Entwicklungen wird die Landesregierung ihren Weg der Staatsmodernisierung und des Bürokratieabbaus jedoch entschlossen weitergehen.

Wir sparen beim Staat, nicht an den Bürgerinnen und Bürgern. Um auf die veränderte finanzielle Lage reagieren zu können, prüft das Finanzministerium derzeit die Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts für 2025.“

Während die Einnahmeprognosen für das Land sinken, entwickeln sich die prognostizierten Steuereinnahmen der Kommunen, insbesondere aus der Gewerbesteuer, im Vergleich stabiler. So wird nach dem aktuellen Schätzergebnis für das Jahr 2024 eine Verbesserung der kommunalen Steuereinnahmen um 67 Millionen Euro gegenüber der Mai-Steuerschätzung erwartet. Die positiven Effekte werden sich aber in den Folgejahren abschwächen.

Das niedrigere Einnahmeniveau des Landes wird deutliche Auswirkungen auf die Höhe der Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich ab 2025 haben. Das Land wird die Kommunen hierüber nach endgültiger Klärung von Abrechnungseffekten im bundesstaatlichen Finanzausgleich zeitnah informieren.

Ankurbelung der Wirtschaft

Leipzig – Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich auf ihrer Jahreskonferenz in Leipzig zu wirtschaftlichen Fragen verständigt. „Wir sind uns einig, dass die Automobilindustrie bei der Transformation unterstützt werden muss. Kaufanreize für Elektrofahrzeuge und der Ausbau der Ladeinfrastruktur sind hierfür ein konkreter Vorschlag. Das ist auch für unsere Zulieferbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern von enormer Bedeutung.

Bei der Energiepolitik haben wir uns auf konkrete Punkte geeinigt, die für uns in Mecklenburg-Vorpommern wichtig sind. Die Länder bekennen sich zum Ausbau der erneuerbaren Energien und der Wasserstoffwirtschaft. Für die Grundlastfähigkeit ist dabei auch Biogas von großer Bedeutung. Wir sehen Fortschritte bei der Energieversorgung und bei der Stabilisierung der Energiepreise.

Beim Netzausbau sprechen sich die Länder dafür aus, dass der Netzausbau nicht nur über Netzentgelte und damit über die Stromrechnung der Bürger und der Unternehmen, sondern auch über Steuermittel finanziert wird. Wir finden es richtig, dass die Bundesregierung die Wirtschaft bei den Energiekosten entlasten will. Für Mecklenburg-Vorpommern ist dabei besonders wichtig, dass auch kleine und mittlere Unternehmen unterstützt werden“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Die MPK hat sich darüber hinaus auf einen Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verständigt. Er soll den öffentlich-rechtlichen Rundfunk – so der Beschluss – „digitaler, schlanker und moderner“ aufstellen.

Konkret bedeutet der Vertrag, dass die Sender die Zahl der Hörfunkprogramme und TV-Kanäle reduzieren müssen. Bei den Mediatheken soll stärker miteinander kooperiert werden. Weiter sieht der Vertrag eine Begrenzung der Intendantengehälter vor. Die Sender haben auch künftig die Möglichkeit, in den sozialen Medien und über Faktenchecks zu informieren.

„Das ist ein ausgewogenes Paket, das den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfest macht. Wir wollen einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch künftig seinen Auftrag erfüllen kann, müssen die Sender ihre Angebote stärker bündeln. Die vorgesehenen Einsparungen sind ein wichtiger Beitrag dazu, den Rundfunkbeitrag langfristig zu stabilisieren.

Ich habe mich besonders dafür eingesetzt, dass die öffentlich-rechtlichen Sender auch weiter in den sozialen Medien präsent sein können. Dort, wo die Fake News zirkulieren, brauchen wir die Informationskompetenz der öffentlich-rechtlichen Sender. Solide Faktenchecks sind die Grundlage für die demokratische Debatte“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Konferenz. Über die künftige Rundfunkfinanzierung soll auf der nächsten MPK im Dezember beraten werden.

Interreg South Baltic Programme

Neue Projekte befürwortet

Schwerin – Vom 25.04.2024 bis zum 26.06.2024 fand im Programm bereits der dritte Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen statt und am 24.10.2024 hat sich der Begleitausschuss nun einstimmig für zwei Förderprojekte mit Beteiligung von Mecklenburg-Vorpommern entschieden.

Mit dem Projekt „DeCoInter“ wird die Energiewende der South Baltic-Regionen und Häfen durch die Umsetzung blauer, erneuerbare Energien und die Bereitstellung grüner Kraftstoffe im maritimen Sektor durch geeignete Instrumente und Strategien unterstützt. Gesamtbudget des Projektes sind rund 2,1 Millionen Euro, davon werden rund 1,7 Millionen Euro durch EFRE-Mittel gefördert.

Das Projekt „Horse tourism für everyone“ strebt mit der Gesamtförderung von rund 2 Millionen Euro an EFRE-Mitteln an, die South Baltic Region in ein integratives Ganzjahresziel für den Pferdetourismus umzuwandeln. Das soll geschehen, indem Tourismusanbieter bei der Schaffung und Förderung innovativer Angebote unterstützt werden, die den Reitsport für breitere Besucher- und Einwohnergruppen zugänglich machen.

Eine erneute Chance auf eine Förderung besteht für die Antragsteller bei den nächsten Aufrufen, die für den Zeitraum vom 05. November 2024 bis zum 04. Februar 2025 geplant sind.

Die grenzübergreifende Zusammenarbeit mit den Programmpartnern Deutschland/MV, Polen, Schweden, Dänemark und Litauen über die Südliche Ostsee-Grenze hinweg wird mit dem INTERREG Programm Südliche Ostsee (South Baltic Programme) im Rahmen der „Europäischen Territorialen Zusammenarbeit“ in der Förderperiode 2021 bis 2027 fortgesetzt.

Dem Programm stehen 87,7 Mio. Euro an EFRE-Mitteln für Projektförderung zur Verfügung. Angestrebt wird hiermit ein nachhaltiges und innovatives regionales Wachstum durch die Zusammenarbeit lokaler und regionaler Akteure in der blauen und grünen Wirtschaft. Die Wachstumsrichtung spiegelt sich im Motto der neuen Programmperspektive wieder: „United by the Sea into action for a blue and green future. – Innovative, Sustainable, Attractive and Active South Baltic“.

Deutscher AltenpflegePreis 2024

Deutscher AltenpflegePreis 2024 geht an Pflegeeinrichtung aus Mecklenburg-Vorpommern

Parchim – Das Caritas Altenpflegeheim St. Nikolaus in Parchim gewann heute mit dem Projekt „Gemeinsam auf Tour“ den Deutschen Altenpflegepreis 2024. Der Preis des renommierten Fachverlages Vincentz wird jährlich an nur ein einzelnes Konzept deutschlandweit vergeben.

Sozialministerin Stefanie Drese freute sich über die hochkarätige Auszeichnung für eine Einrichtung aus Mecklenburg-Vorpommern: „Insbesondere in Zeiten, in denen Personal- und Zeitmangel die Pflege vor große Herausforderungen stellen, brauchen wir frische Ideen und Ansätze um die Pflege zukunftsfest zu machen. Das ist in Parchim wirklich beispielhaft gelungen,“ gratulierte Drese dem Caritas-Team zum „wohlverdienten Sieg“.

Prämiert wurde der neuartige Ansatz des Pflegeheims, nach dem die starren Wohnbereichsgrenzen im Haus abgeschafft und durch einen kompetenzbasierten Ansatz ersetzt wurden. „Damit umsorgt in Parchim nicht mehr automatisch eine Gruppe an Pflegekräften einen einzigen Wohnbereich. Stattdessen orientieren sich Zuständigkeiten an den Fähigkeiten der Pflegekräfte und an den Bedürfnissen und Vorlieben der Bewohnerinnen und Bewohner“, erklärte Drese.

Hilfskräfte können so bei Menschen mit geringeren Pflegebedarfen zum Beispiel in eigenen Touren selbstständiger arbeiten und Personal mit bestimmten Fachkenntnissen mehr Verantwortung im gesamten Haus übernehmen. Auch die Praxisanleitung konnte aus der täglichen Pflegeroutine herausgelöst werden und unternimmt nun eigene Runden mit den Auszubildenden.

„Das innovative Konzept fördert die Personalentwicklung des Pflegeheimes, sorgt für eine hochwertige Pflege und zugleich eine bessere Versorgungsqualität der Bewohnenden. Denn sie werden nun von Teams betreut, die noch besser auf sie zugeschnitten sind. Das ist für sie also ein echter Zugewinn an Lebensqualität“, unterstrich die Ministerin.

Zudem zeige der Ansatz auch messbare Erfolge für die Belegschaft. So seien die Ausfallzeiten des Personals stark zurückgegangen und es müsse weniger häufig auf einrichtungsfremdes Personal zurückgegriffen werden. Auch die Zufriedenheit der Mitarbeitenden sei gestiegen. „Hiervon profitieren natürlich die Bewohnerinnen und Bewohner“, erklärte Drese.

„Unsere Pflegekräfte sind das Rückgrat unserer pflegerischen Versorgung und eines gesunden Älterwerdens. Wir brauchen künftig deshalb mehr solcher innovativen Ideen, um sie in ihrer Tätigkeit zu entlasten, sie besser zu fördern und ihre Arbeit besser wertzuschätzen“, so die Ministerin. Sie freue sich deshalb, dass das Projekt der Parchimer Caritas nun in den Fachzeitschriften des Vincentz-Verlages ausführlich dargestellt und auf dem AltenpflegeKongress präsentiert werden wird.

„Damit wird das preisgekrönte Projekt zum Vorbild für andere Pflegeeinrichtungen in ganz Deutschland“, betonte Drese.