Zusammenhalt in Europa stärken

Schwesig: Mehr denn je brauchen wir ein starkes, einiges und verbundenes Europa

Berlin – „Das Gedenken wachzuhalten, unserer Verantwortung aus der Geschichte gerecht zu werden und für die Zukunft daraus zu lernen, ist auch eine Sache der Länder.“ Das erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute im Bundesrat in der Debatte zur Entschließung „80 Jahre Ende Zweiter Weltkrieg – Zusammenhalt in Europa stärken“. Das hätten die Ministerpräsidenten im Frühjahr deutlich zum Ausdruck gebracht. „Ich finde es gut und richtig, dass der Bundesrat ebenfalls klar Stellung bezieht. Heute vor 80 Jahren, am 11. April 1945, haben US-amerikanische Truppen das Konzentrationslager Buchenwald befreit. Wie der 8. Mai steht auch der 11. April für die Befreiung Deutschlands und Europas vom Nationalsozialismus.“

Deutschland und die Deutschen hätten unsägliches Leid über die ganze Welt gebracht und seien verantwortlich für millionenfachen Mord. „Unsere Generation heute trägt daran keine Schuld. Aber wir haben die Verantwortung, die Erinnerung wachzuhalten und dafür zu sorgen, dass so etwas nie wieder passiert. Wir müssen jeder Form von Antisemitismus, allen extremistischen, rassistischen, fremdenfeindlichen und menschenfeindlichen Bestrebungen entschieden entgegentreten“, betonte die Regierungschefin.

Es seien gerade auch die deutschen Länder und Kommunen, die die Freundschaft zu unseren europäischen Nachbarn durch konkrete Projekte, Partnerschaften und Begegnungen pflegen.

Schwesig: „Alle 16 Länder treten heute aktiv für den Frieden und den internationalen Austausch ein. Die Zusammenarbeit im Ostseeraum ist in Mecklenburg-Vorpommern als Staatsziel in unserer Verfassung festgeschrieben. Eine besonders enge Zusammenarbeit haben wir mit unseren polnischen Nachbarn. Wir sehen im achtzigsten Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges eine eindringliche Mahnung, diese Bande noch fester zu knüpfen. Mehr denn je brauchen wir ein starkes, einiges, verbundenes Europa. Es liegt an uns, an den Europäerinnen und Europäern, den Weg des Friedens, des Zusammenhalts und der Freiheit weiterzugehen. Dann lebt die Hoffnung des 8. Mai, die Hoffnung der Befreiung, weiter.“

Bericht der Zukunftskommission Fischerei

Schwerin – Die Ergebnisse und Empfehlungen der Zukunftskommission Fischerei (ZKF) liegen vor. Sie wurden heute durch die ZKF-Vorsitzende, Ulrike Rodust, an die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, Claudia Müller, übergeben. Entsprechend hat der zuständige Fachminister aus Mecklenburg-Vorpommerns, Dr. Till Backhaus, heute gespannt nach Berlin geschaut.

„Der Fischerei im deutschen Küstenmeer geht es so miserabel wie noch nie. Das liegt maßgeblich am Zustand vieler Fischbestände, die sich zuletzt vor allem aufgrund der Umweltbedingungen und systematischer Veränderungen in den Ökosystemen – vor allem in der Ostsee – extrem schlecht entwickelt haben. Hinzu treten schwierige wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die sich auch und teils besonders auf die gewerbliche Fischerei auswirken, sowie die zunehmende Flächenkonkurrenz auf See. Es besteht dringender Handlungsbedarf, insbesondere die an der Küste tief verwurzelte, traditionelle Küstenfischerei zu erhalten und zukunftssicher auszurichten.

Klar war allerdings auch: Gäbe es einfach, naheliegende Lösungen, dann hätten Bund und Länder diese längst ergriffen“, stellte der Fischerei- und Umweltminister von Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Till Backhaus fest und sagte weiter: „Der Zeitpunkt für die Vorlage des Berichts einer Zukunftskommission könnte nicht besser sein: Die neue Bundesregierung steht in den Startlöchern und wird sich auch dieser speziellen Problemlage intensiv zuwenden müssen. Die Küstenländer haben den Beratungsprozess, wie bereits vorab bei der Leitbildkommission Ostseefischerei, intensiv begleitet. Mecklenburg-Vorpommern wird sich auch bei der Umsetzung der Kommissionsempfehlungen engagiert einbringen“, betonte Minister Backhaus.

Gegenüber der Leitbildkommission Ostseefischerei war der Auftrag der ZKF noch weiter gespannt. Er umfasste die gesamte Fischerei in den deutschen Meeresgewässern einschließlich der Aquakultur. Noch expliziter sollten konkrete Handlungsoptionen aufgezeigt werden für die im Sektor direkt anstehenden Transformationsprozesse, die sich sowohl spezifisch für die Fischerei ergeben als auch aus deren Einbettung in die europäische und nationale Energie- und Umweltpolitik.

Zu insgesamt zehn Themenfeldern hat die Zukunftskommission 53 teils sehr konkrete Empfehlungen vorgelegt (in Klammern die Zahl der spezifischen Empfehlungen je Themenfeld):

  • Fischerei und Meeresschutz in deutschen Seegebieten (10),
  • Fischereimanagement (7),
  • Krabbenfischerei (4),
  • Angelfischerei (1),
  • Ausweitung der Einkommensmöglichkeiten in der Fischerei und Diversifizierung (4),
  • Ausbildung und Nachwuchsgewinnung (5),
  • Wirtschaftliche Nachhaltigkeit und Resilienz der (Küsten-)Fischerei (7),
  • Nachgelagerte Strukturen und Organisation des Sektors (2),
  • Flächenkonkurrenz auf See in Bezug auf Fischerei und marine Aquakultur (11),
  • Dialogformate und Beteiligung von Interessengruppen (2).

In einem Empfehlungspunkt greift die ZKF explizit die in Mecklenburg-Vorpommern angebotene Zusatzqualifikation zum Fachwirt „Fischerei und Meeresumwelt“ auf, indem sie vorschlägt, diese kurzfristig auch für Fischerinnen und Fischer aus den anderen Küstenländern zugänglich zu machen. Mittel- bis langfristig, so die weiterführende Empfehlung, sollte eine Integration der spezifischen Ausbildungsinhalte in die Ausbildung zur Fischwirtin bzw. zum Fischwirt angestrebt werden, um zur Diversifizierung und Stabilisierung von Einkommen insbesondere in der Küstenfischerei beizutragen, das Berufsbild zeitgemäß zu gestalten und damit insgesamt attraktiver zu machen. Grundsätzlich rät die Kommission, einen besonderen Fokus auf die Sicherstellung von Ausbildungsangeboten und -einrichtungen einer sich weiter verkleinernden Sparte zu legen, dabei Ausbildungsformate anzupassen und bestimmte Ausbildungsformate zu unterstützen.

Damit es überhaupt zu Investitionen kommt, aber auch das laufende Geschäft noch finanziert werden könne, benötige die Sparte nach Ansicht der ZKF gezielte Hilfe, insbesondere um die Bereitschaft der Kreditwirtschaft für Formen der Finanzierung wiederherzustellen. Hierzu wurde ein „Sonderfonds Liquiditätshilfe Küstenfischerei“ vorgeschlagen. Daneben empfiehlt die ZKF die Einrichtung eines Fördertopfes zur Unterstützung der Unternehmensgründung und Bildung von Start-ups im Fischerei- und Aquakultursektor mit dem Ziel, die Gründungsaktivität, Innovationskraft, Diversifizierung und Nachhaltigkeit in diesem Sektor zu steigern sowie die regionale Wertschöpfung zu stärken und Arbeitsplätze langfristig zu sichern.

„Andere Empfehlungen setzen erwartungsgemäß bei den Rahmenbedingungen an, denn wenn es der Meeresumwelt bessergeht, dann auch der Fischerei. Hier bedarf es allerdings eines langen Atems. Die Nährstoffsituation in aquatischen Systemen zu korrigieren, wird Jahrzehnte dauern, damit wird die Erholung der Ostsee zur Generationenaufgabe“, schätzt der Minister ein. „Gleichzeitig werden gewaltige Meeresflächen zu Windparks und schaffen veränderte Bedingungen, besonders auch für die Fischerei, die sich ebenfalls auf Jahrzehnte auswirken. Hier ist die Fischerei bereits zwischen die Mühlsteine multipler Nutzungsziele im Meer geraten und verkleinern sich die ihr verbleibenden Fanggebiete, auch angesichts der Ausweitung von Meeresschutzgebieten. Zu hoffen bleibt immerhin, dass es zumindest positive Effekte für die Rekrutierung der Fischbestände aus den fischereilich nicht mehr nutzbaren Gebiete heraus geben wird, aber auch hier wird sich der Faktor Zeit auswirken.“

Viel Zeit habe die Fischerei aber nicht mehr, um sich selbst zu erhalten, anzupassen, den Generationenwechsel und die Transformation zu einer emissionsarmen und vollständig umweltgerechten Fischerei zu bewerkstelligen, mahnt Dr. Backhaus. „Insbesondere die Ostseefischerei in all ihren Facetten bis hin zur Freizeitfischerei und den Wirkungen auf die Wirtschaft und Kultur an der Küste steht bekanntlich vor existenziellen Herausforderungen. Mecklenburg-Vorpommern hatte bereits Vorschläge entwickelt und an den Bund herangetragen, um den Herausforderungen der nächsten Jahre mit Maßnahmen zu begegnen, die aus den so genannten Fischerei- und Umweltkomponenten nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz finanziert werden können. Hier stehen Mittel zur Verfügung, die zielgerichtet und intelligent eingesetzt werden sollten, um die vielfältigen Transformationsprozesse zu begleiten,“ formuliert der Minister abschließend eine klare Erwartungshaltung gegenüber dem Bund.

Angesichts der Notwendigkeit einer Transformation der deutschen Meeresfischerei hin zu mehr ökologischer, ökonomischer und sozialer Nachhaltigkeit hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) entsprechend dem Koalitionsvertrag der ehemaligen Regierungskoalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (2021-2024) die Zukunftskommission Fischerei eingerichtet. Die Zukunftskommission unter Vorsitz von Frau Ulrike Rodust (ehemalige deutsche Abgeordnete im EU-Parlament) wurde beauftragt, konkrete Maßnahmen für eine zukunftsfeste deutsche Meeresfischerei mit Fokus auf die Küsten- und Kutterfischerei, marine Freizeitfischerei und marine Aquakultur vorzulegen.

Die Empfehlungen der Zukunftskommission Fischerei sollen eine kohärente deutsche Meerespolitik unterstützen und der Erreichung des guten Umweltzustandes nach EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie nicht entgegenstehen. In der Ableitung von Maßnahmen sollen die EU-seitigen und nationalen Verpflichtungen zum Meeresnaturschutz gleichberechtigt neben den Interessen einer zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Fischerei stehen, so der Auftrag.

Die Zukunftskommission hat sich am 19. März 2024 konstituiert. In der Zukunftskommission haben in einem partizipativen Ansatz 40 Vertreterinnen und Vertreter von Fischerei- und Umweltverbänden sowie weiteren Interessensverbänden, Wissenschaft, Gesellschaft und Verwaltung vertrauensvoll und konstruktiv zusammengearbeitet. In sieben Arbeitssitzungen, drei Redaktionssitzungen und zahlreichen Arbeitsgruppen-Treffen hat die Zukunftskommission zu den von ihr beschlossenen Themenschwerpunkten (siehe Arbeitsprogramm, Anlage C des Berichts) und darüber hinaus beraten und konkrete Empfehlungen vorgelegt. In der Kommission hat Mecklenburg-Vorpommern mit je einem Vertreter aus der Fischerei und von der kommunalen Ebene sowie  Vertretern des Ministeriums mit Zuständigkeit für die Fachbereiche Meeresschutz und Fischerei mitgewirkt.

Aufruf zu neuen Interreg-Projekten gestartet

Dr. Blank: „Die grenzüberschreitenden Projekte tragen maßgeblich zur Kooperation im Norden bei“

Schwerin – Das Wirtschaftsministerium gibt den Start des fünften und sechsten „Calls“ im Rahmen des Kooperationsprogramms Interreg Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polska 2021-2027 bekannt. Die Aufrufe zur Einreichung von Projekt­vorschlägen richten sich an eine breite Zielgruppe, darunter Forschungseinrichtungen, Unternehmen und öffentlichen Institutionen. Interreg ist ein EU-Förderprogramm zur Stär­kung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Regionen. Es unterstützt Projekte in Bereichen wie Inno­vation, Nachhaltigkeit, wirtschaftliche Entwicklung und Bil­dung, um gemeinsame deutsch-polnische Herausforderungen zu bewältigen und den regionalen Zusammenhalt zu fördern.

„Mit den neuen Aufrufen setzen wir gezielt Impulse für Inno­vation und nachhaltige Entwicklung in der Grenzregion. Durch die Förderung stärken wir die interregionale Zusammenarbeit, schaffen zukunftsfähige Perspektiven und verbessern die Lebensqualität der Menschen vor Ort“ betont Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.

5. Call – INT05/2025

Laufzeit:          31. März 2025 bis 18. September 2025

Priorität 1 Grenzüberschreitende Innovationspotenziale aktivieren

Ziel:                1.1 Forschung und Innovation
Budget:           7,25 Mio. EUR
Projekte:         insbesondere Innovationsprojekte in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Energie und Mobilität mit Beteiligung von Forschungseinrichtungen und wirtschaftlichen Akteuren

Priorität 3 Bessere grenzüberschreitende Teilhabe durch Sprache, Kultur und Tourismus ermöglichen

Ziel:               4.2 Kultur und nachhaltiger Tourismus
Budget:         8,23 Mio. EUR
Projekte:       insbesondere Projekte zur besseren Zugänglichkeit kultureller und touristischer Stätten für Besucher aus dem Nachbarland

6. Call – INT06/2025

Laufzeit:          31. März 2025 bis 31. März 2026

Priorität 2 Gemeinsam die Folgen des Klimawandels bewältigen und gemeinsam die Natur bewahren

Ziel:              2.4 Anpassung an den Klimawandel
Budget:        11,02 Mio. EUR
Projekte:       insbesondere Projekte zur Entwicklung grenzübergreifender Strategien, Maßnahmen sowie Lösungen, die aufgrund des Projektes auch umgesetzt werden.

Ziel:               2.7 Naturschutz und Biodiversität
Budget:         6,5 Mio. EUR
Projekte        insbesondere Projekte mit dazugehörigem Abschluss einer Bildungsmaßnahme

Priorität 3 Bessere grenzüberschreitende Teilhabe durch Sprache, Kultur und Tourismus ermöglichen

Ziel:               4.2 Bildung
Budget:         6,43 Mio. Euro
Projekte:       insbesondere Bildungsmaßnahmen, die zu gemeinsamen Ausbildungsabschlüssen führen

Nähere Informationen zu den beiden Call-Ausschreibungen, Vorlagen für Projektskizzen, Beratungsangeboten sowie ein FAQ zur Antragsstellung finden Sie auf der Programm-Website unter: https://www.interreg6a.net/start-des-5-und-6-calls/

Weitere Informationen zum Kooperationsprogramm Interreg

Das Programm Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polska fördert grenzüberschreitende deutsch-polnische Projekte. Das Programmvolumen umfasst 155,73 Millionen Euro. Aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stehen insgesamt 124,58 Millionen Euro für die Jahre 2021 bis 2027 zur Verfügung. Ziel ist es, regio­nale Ungleichheiten abzubauen, Innovationen zu fördern und die Zusammenarbeit in Grenzregionen zu stärken. Dies ge­schieht durch die Vernetzung von Forschungs- und Inno­va­tionskapazitäten, die Umsetzung innovativer Lösungen beispielsweise in der Gesundheitswirtschaft sowie durch Technologietransfer. Weitere Themen sind der Erhalt der biologischen Vielfalt, die Stärkung des nachhaltigen Touris­mus, Bildung und der Erhalt des kulturellen Erbes im Grenz­raum sowie der grenzüberschreitende Katastrophenschutz.

Zum Programmgebiet gehören die Wojewodschaft West­pommern (Polen), die brandenburgischen Landkreise Barnim, Uckermark und Märkisch Oderland sowie die mecklenburg-vorpommerschen Landkreise Vorpommern-Greifswald, Vor­pommern-Rügen und Mecklenburgische Seenplatte.

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit ist die Verwaltungsbehörde des Interreg-Programms in Mecklenburg-Vorpommern.

Gefahr aus der Nachbarschaft

Hauskatzen bedrohen die Europäische Wildkatze / Kastration von Hauskatzen schützt Wildkatzen

  • Unkastrierte Freigänger-Hauskatzen gefährden Wildkatzen
  • Verwechslung mit ausgesetzten Hauskatzen Risiko für Wildkatzenjunge
  • Wildkatzenwälder-Projekt für artenreiche und vernetzte Lebensräume

Berlin – Die streng geschützte Europäische Wildkatze kehrt langsam in Deutschlands Wälder zurück. Doch eine unscheinbare Gefahr aus unserer unmittelbaren Umgebung bedroht diese geschützte Wildtierart: die Hauskatze. Unkastrierte Freigänger können sich mit Wildkatzen verpaaren, was zu einer Vermischung beider Arten führen kann. Die sogenannte Hybridisierung kann langfristig die genetische Eigenständigkeit der Wildkatze gefährden, warnt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Wichtige Anpassungen der Wildkatze an ihren Lebensraum drohen verloren zu gehen. Zudem können Hauskatzen Krankheiten übertragen, die oft für Wildkatzen tödlich sind.

Ein weiteres Problem ist die Verwechslung von Wildkatzenjungtieren mit vermeintlich ausgesetzten Hauskatzen. Immer wieder nehmen Menschen die kleinen Wildkatzen aus dem Wald mit, in dem Glauben, sie retten ein hilfloses Haustier. Doch Wildkatzen sind keine ausgesetzten Kätzchen. Sie werden von ihrer Mutter oft nur kurz zurückgelassen, während sie auf Nahrungssuche ist. Diese unbeabsichtigten Entnahmen können den Tod der Jungtiere zur Folge haben und sind zudem gesetzlich verboten.

Pauline Münchhagen, BUND-Naturschutzexpertin und naturschutzfachliche Koordinatorin im Projekt „Wildkatzenwälder von morgen“ im Bundesprogramm Biologische Vielfalt:„Die Wildkatze kehrt zurück, das ist in Zeiten des Artensterbens eine gute Nachricht. Aber viele Hürden sind noch für einen gesicherten Bestand zu nehmen. So stehen in Deutschland rund 8.000 Wildkatzen etwa 15 Millionen in Haushalten gehaltenen Hauskatzen gegenüber. Dazu kommen noch rund zwei Millionen verwilderte Streunerkatzen. Jedes unkastrierte Tier erhöht das Risiko der Hybridisierung für die Wildkatze und trägt dazu bei, dass sich Streunerkatzen noch weiter vermehren.“

Doch jede*r Katzenhalter*in kann zum Schutz der Wildkatze beitragen. Darüber hinaus ist Aufklärung entscheidend, um die Verwechslung von Wild- und Hauskatzen zu vermeiden.

Münchhagen: „Der wichtigste Schritt ist, Freigänger-Katzen kastrieren zu lassen. So verhindern Haustierhalter die Vermischung von Haus- mit Wildkatzen und vermeiden gleichzeitig, dass noch mehr verwilderte Katzen unter elenden Bedingungen leben müssen.“

Um langfristigen Schutz zu gewährleisten, fordert der BUND zudem eine Ausweitung der Wildkatzenlebensräume. Das genetische Monitoring der Wildkatze zeigt, dass in großflächigen wilden Waldgebieten bisher kaum Hybridisierung vorkommt. Sie bieten Wildkatzen die nötigen Rückzugsräume.

Münchhagen: „Daher setzen wir uns mit unserem Projekt ‚Wildkatzenwälder von morgen‘ dafür ein, artenreiche, vernetzte Lebensräume zu schaffen. Diese helfen nicht nur der Wildkatze, sondern auch anderen bedrohten Arten. Zudem sind strukturreiche Wälder mehr vor Stürmen und Austrocknung geschützt und puffern Klimaextreme besser ab.“

Die Europäische Wildkatze ist laut Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt und gilt laut Roter Liste der gefährdeten Arten bundesweit als „gefährdet“. Unsere Hauskatzen stammen nicht von der Wildkatze ab, sondern von der Afrikanischen Falbkatze. Hauskatzen wurden von den Römern nach Mitteleuropa gebracht. Hybride aus Haus- und Wildkatze weisen veränderte genetische Merkmale auf und die ursprünglichen Anpassungen an den Lebensraum der Wildkatze können verloren gehen. Bisher tritt Hybridisierung vor allem in Baden-Württemberg auf, aber auch in anderen Teilen Deutschlands werden Hybridkatzen vereinzelt genetisch nachgewiesen. Sie sind optisch meistens nicht als solche zu erkennen und können gleichermaßen wie Haus- oder Wildkatzen aussehen. Klarheit liefert nur ein Gentest.

Um die Europäische Wildkatze nachweisen zu können nutzt der BUND das sogenannte Lockstock-Monitoring. Freiwillige Helferinnen und Helfer bringen Holzstöcke in Gebieten aus, in denen die scheue Wildkatze vermutet wird. Sie besprühen die Stöcke mit Baldrian. Der Geruch ist den Sexuallockstoffen der Wildkatze sehr ähnlich und zieht die Tiere magisch an. Die Katzen reiben sich am rauen Holz und hinterlassen einzelne Haare. Die Naturschützer*innen sammeln diese ab. Anschließend schicken sie die Proben für eine genetische Untersuchung zur Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung.

Das sechsjährige Projekt „Wildkatzenwälder von morgen“ wird im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gefördert. Das Projekt setzen der BUND-Bundesverband, die BUNDjugend und die BUND-Landesverbände Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen um.

Gemeinsame Europäische Agrarpolitik

Backhaus: „Politik muss Landwirtschaft zukunftsfest ausrichten.“

Golchen – „Die Ziele für die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik haben sich im Laufe der letzten Jahrzehnte stark erweitert: Umwelt- und Klimaschutz, Ressourcenschonung, Erhalt der Biodiversität, mehr Tierwohl und Verbraucherschutz. Viele Landwirte denken diese Prinzipien in ihrer täglichen Arbeit mit, kommen bei der Umsetzung von Maßnahmen aber an ihre Grenzen, weil für zusätzliche Ziele kaum zusätzliches Geld bereitsteht. Das muss sich ändern.

Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass beides geht: eine gute und stabile Nahrungsmittelproduktion und gesunde Ökosysteme, aber es braucht Anreize. Trotz der Bedeutung der Lebensmittelerzeugung sind die Einkommen der Landwirte im Vergleich zu Einkommen aus nicht-landwirt­schaftlichen Tätigkeiten rund 40 % niedriger, obwohl keine Branche so stark von Witterung und Klima abhängig ist. Das kann ich nicht nachvollziehen. Es braucht mehr Wertschätzung und einen klaren politischen Willen Klima und Landwirtschaft zusammenzudenken“, sagt Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute bei der Agrarpolitischen Tagung der Friedrich-Ebert-Stiftung in Golchen.

Er betonte die Bedeutung der Land-, Forst- und Ernährungs­wirtschaft sowie der Fischerei, die 2023 einen Produktionswert von 80 Milliarden Euro erreicht haben. Das ist mehr als der Produktionswert des gesamten deutschen Textil–, Bekleidungs– und Schuhgewerbes mit 24,5 Milliarden Euro, des Papier­gewerbes mit 51,9 Milliarden Euro oder der pharmazeutischen Industrie mit 64,4 Milliarden Euro, vergleicht er. Mit heute 815.600 EUR Kapital je Erwerbstätigen gehöre die Landwirtschaft zudem zu den kapitalintensivsten Branchen, sagte Backhaus weiter.

„Damit es auch künftig noch regional wirtschaftende Betriebe gibt, die weiterhin ein Interesse daran haben, ihre Lebens- und Produktionsgrundlage für nachfolgende Generationen zu schützen, muss die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) auf ein neues Fundament gestellt werden. Was wir brauchen sind angemessene Basiszahlungen für alle Betriebe unabhängig von der Größe, mehr regionale Umweltprogramme mit guten Fördersätzen, weniger Bürokratie und den Ausbau technologischer Forschung. Die Zeit der ideologischen Debatten muss vorbei sein – wir brauchen eine GAP, die Landwirtschaft ermöglicht, anstatt sie zu behindern. Dafür wird sich Mecklenburg-Vorpommern weiter einsetzen.“

Grenzüberschreitende Projekte

Dr. Blank: „Wir stärken die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Forschung, Klima- und Naturschutz“

Schwerin – Deutsch-polnische Grenzregion profitiert von neuen grenzüberschreitenden Fördermitteln: Im Rahmen des Programms Interreg Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polska wurden am 26./27. Februar 2025 in Templin fünf Kooperationsprojekte ausgewählt.

„Diese Vorhaben erhöhen die Innovationskraft, verbessern den Umwelt- und Klimaschutz und sind ein Impuls für die nachhaltige Entwicklung der Grenzregionen. Damit stärken wir die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Forschung, Klima- und Naturschutz nachhaltig“ sagte Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.

Nachhaltige Forschung und Kreislaufwirtschaft

Das Projekt OrgWaste2Fuel der Hochschule Stralsund wird mit bis zu 1,55 Millionen Euro gefördert. Ziel ist der Aufbau einer grenzüberschreitenden Bioökonomieregion zur energetischen Nutzung organischer Reststoffe. Das Projekt trägt zur Reduzierung fossiler Energieträger bei und stärkt den Einsatz von Biomethan als alternativen Kraftstoff sowie in der Wärmeerzeugung.

Haupt-Projektpartner: Hochschule Stralsund, Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, mele Energietechnik GmbH, Landkreis Vorpommern-Greifswald, Westpommersche Technische Universität in Stettin, Woiwodschaft Westpommern

Das Projekt MERGE wird mit Mitteln in Höhe von bis zu 1,57 Millionen Euro gefördert. Es entwickelt innovative Methoden zur Nutzung von Reststoffen, um Umweltauswirkungen zu minimieren und die Kreislaufwirtschaft in der Region zu fördern.

Haupt-Projektpartner: Witeno GmbH, Universität Stettin, Steinbeis-Forschungszentrum Technologie-Management Nordost, Westpommersche Technische Universität Stettin (ZUT), Institut für Lebensmittel- und Umweltforschung e.V., Technische Universität Koszalin, Hochschule Neubrandenburg

Das Projekt Flaxinnum der Universität Greifswald erhält Förderungen in Höhe von bis zu 1,52 Millionen Euro. Ziel ist die Entwicklung innovativer, umweltfreundlicher Lebensmittel auf Basis von Leinsamenpresskuchen, die Probiotika und gesundheitsfördernde Pflanzeninhaltsstoffe enthalten. Diese funktionellen Lebensmittel sollen zur Verbesserung der Gesundheit der Verbraucher beitragen und präventiv z. B. gegen Entzündungen und Krebs wirken.

Haupt-Projektpartner: Universität Greifswald, Pommersche Medizinische Universität Stettin (PUM), MICROMUN – Institut für Mikrobiologische Forschung GmbH, BioResQ gGmbH

Kooperation zur Anpassung an den Klimawandel

Das Projekt OdraClimateGuard des Landkreises Uckermark wird mit bis zu 1,43 Millionen Euro unterstützt. Die Projektpartner stärken die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Bekämpfung neuartiger Tierseuchen, die durch den Klimawandel begünstigt werden. Durch den Aufbau eines gemeinsamen Fähigkeitsmanagements sollen Prävention und Bekämpfung dieser Bedrohungen besser koordiniert werden.

Haupt-Projektpartner: Landkreis Uckermark, Landkreis Gryfino, Landkreis Vorpommern-Greifswald

Innovation für Naturschutz und Biodiversität

Das Projekt Natur+Oder der Landschaftsparks in der Woiwodschaft Westpommern wird mit bis zu 2,7 Millionen Euro gefördert. Es dient dem Erhalt der biologischen Vielfalt im deutsch-polnischen Grenzgebiet. Durch die Schaffung von Flachgewässern und die Entwicklung eines konkreten Managementplans soll der grenzüberschreitende Naturraum nachhaltig geschützt und die biologische Vielfalt darin verbessert werden.

Haupt-Projektpartner: Landschaftsparks in der Woiwodschaft Westpommern, Nationalpark Unteres Odertal

Weitere Informationen zum Kooperationsprogramm Interreg

Das Programm Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polska fördert grenzüberschreitende Projekte. Das Programmvolumen umfasst 155,73 Millionen Euro. Aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stehen insgesamt 124,58 Millionen Euro für die Jahre 2021 bis 2027 zur Verfügung. Ziel ist es, regionale Ungleichheiten abzubauen, Innovationen zu fördern und die Zusammenarbeit in Grenzregionen zu stärken. Dies geschieht durch die Vernetzung von Forschungs- und Innovationskapazitäten, die Umsetzung innovativer Lösungen beispielsweise in der Gesundheitswirtschaft sowie durch Technologietransfer. Weitere Themen sind der Erhalt der biologischen Vielfalt, die Stärkung des nachhaltigen Tourismus, Bildung und der Erhalt des kulturellen Erbes im Grenzraum sowie der grenzüberschreitende Katastrophenschutz.

Zum Programmgebiet gehören die Wojewodschaft Westpommern (Polen), die brandenburgischen Landkreise Barnim, Uckermark und Märkisch Oderland sowie die mecklenburg-vorpommerschen Landkreise Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen und Mecklenburgische Seenplatte.

Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern ist die Verwaltungsbehörde im Programm.

Weitere Projektaufrufe des Programms werden voraussichtlich Ende März veröffentlicht.

Lieferanten für das EU-Schulprogramm gesucht

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern ruft jetzt Lieferanten von frischer Milch sowie frischem, regionalem Obst und Gemüse auf, im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens Angebote für die Belieferung von Schulen in MV für das Schuljahr 2025/2026 abzugeben.

Das EU-Schulprogramm unterstützt die kostenlose Verteilung von Obst, Gemüse und Milch in der gesamten Europäischen Union und ist Teil eines umfassenderen Bildungsprogramms zur europäischen Landwirtschaft und zu den Vorteilen gesunder Ernährung. Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen eins bis vier sowie an Förderschulen. In Mecklenburg-Vorpommern wird es seit dem Schuljahr 2017/2018 erfolgreich umgesetzt.

„Vom EU-Schulprogramm profitieren die Schülerinnen und Schüler gleich in mehrfacher Hinsicht. Zum einen bekommen sie unabhängig vom Elternhaus hochwertige Lebensmittel mit Nährstoffen, die sie für ihre Entwicklung benötigen. Das ist dringend nötig, da Betreuungskräfte zunehmend beobachten, dass die Kinder ohne Frühstück und ohne Vormittagsverpflegung in die Einrichtung kommen.

Zum anderen beinhaltet das Programm auch pädagogische Inhalte. So erfahren sie zum Beispiel, wie aus Gras Milch wird und sie werden an gesunde Essgewohnheiten herangeführt. Geplant sind in diesem Zusammenhang auch Besuche in land- und ernährungswirtschaftlichen Betrieben“, sagt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Im laufenden Schuljahr nehmen 161 Schulen mit rund 23.600 Schülerinnen und Schülern teil. Fürs kommende Schuljahr haben sich 152 Schulen mit insgesamt rund 23.700 Schülerinnen und Schülern beworben.

Weitere Details, etwa über Lieferumfang, Produkte und die teilnehmenden Schulen, sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen. Ihr Angebot reichen Sie bitte bis zum 4. April 2025 beim Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, 19048 Schwerin, Referat 320, ein.

Europäischer Tag des Notrufes

Mehr als 195.000 Einsätze in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Mehr als 195.000 mal rückte der Rettungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2023 aus, das teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute anlässlich des morgigen Europäischen Tages des Notrufes mit. „Die Zahl der Einsätze bewegt sich damit weiterhin auf einem hohen Niveau, auch wenn sie im Vergleich zum Vorjahr etwas abgenommen hat“, erklärte die Ministerin. So wurde der Rettungsdienst 2022 noch mehr als 209.000 mal alarmiert. „Im Vergleich zum Vor-Coronajahr 2019 verzeichnen wir dennoch einen Anstieg um 4,29 Prozent“, betonte Drese.

In rund 90 Prozent der Fälle war der Rettungswagen das ersteintreffende Rettungsmittel, bei 789 Alarmierungen war einer der drei Rettungshubschrauber im Land am schnellsten vor Ort. Insgesamt reduzierte sich auch die Hilfsfrist auf 9:17 Minuten (2022: 9:34). „Das zeigt: Unsere Einsatzkräfte sind auch trotz der größtenteils weiten Wege im Flächenland MV schnell bei den Patientinnen und Patienten“, unterstrich die Ministerin.

Dass nicht alle Einsätze ein Fall für die 112 gewesen sind, zeigt unterdessen der mit knapp 35 Prozent vergleichsweise geringe Anteil der Einsätze, bei denen eine Notarztindikation vorlag. „Unsere Rettungskräfte leisten einen unglaublich wichtigen, aber auch zehrenden Job. Sie sind rund um die Uhr in schweren Lebenslagen für die Bürgerinnen und Bürger da, stoßen auf Grund der Vielzahl der Alarmierungen aber regelmäßig an ihrer Belastungsgrenze. Deshalb möchte ich den Aktionstag noch einmal nutzen, um für eine sensible Nutzung des Notrufes zu appellieren“, so Drese.

Bei schweren Verletzungen, lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Situationen, in denen sofort medizinische Hilfe benötigt wird, sollte immer die 112 gewählt werden. „Wer aber einen Infekt hat oder an bereits länger anhaltenden Schmerzen beziehungsweise gesundheitlichen Beschwerden leidet, deren Behandlung nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist beim ärztlichen Bereitschaftsdienst besser aufgehoben“, erklärte die Ministerin. Dieser ist unter der Rufnummer 116117 kostenfrei und rund um die Uhr erreichbar. Medizinisch ausgebildetes Personal hilft den Erkrankten dann, die passende Versorgung zu erhalten.

Auch der Bereitschaftsdienst versorge Betroffene mit akuten aber nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen professionell und umfassend. „Bei Bedarf kann sogar eine Ärztin oder ein Arzt zu den Erkrankten nach Hause geschickt werden, zum Beispiel wenn das Baby fiebert oder ein Hexenschuss den Weg in die Bereitschaftspraxis unmöglich macht. Es muss also nicht immer der Krankenwagen sein, um im Krankheitsfall gut versorgt zu werden“, so die Ministerin.

Fußball-EM der Frauen im Jahr 2029

„Rostock hat die Herzen des Frauen-Fußballs gewonnen“  / Sportministerin Drese unterstützt Bewerbung der Hansestadt als Spielstätte der EM 2029

Rostock – Deutschland wird sich aller Voraussicht nach im kommenden Jahr um die Austragung der Fußball-Europameisterschaft der Frauen im Jahr 2029 (UEFA Women‘s EURO 2029) bewerben. Ein möglicher Spielort könnte dann das Ostseestadion in Rostock sein. Aktuell arbeiten der F.C. Hansa Rostock, die Hanse- und Universitätsstadt Rostock und der Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern an der Erstellung der Bewerbungsunterlagen, die alle Anforderungen des DFB erfüllen müssen.

„Die EM 2029 im heimischen Ostseestadion wäre ein Riesenereignis für Mecklenburg-Vorpommern und die vielen Fußball-begeisterten Menschen in unserem Land“, sagte Sportministerin Stefanie Drese am Donnerstag. „Ich unterstütze die Bewerbung voll und ganz. Rostock steht für gelebte Fußball-Tradition, ein fachkundiges, enthusiastisches Publikum sowie eine hohe Kompetenz und Erfahrung bei der Ausrichtung internationaler Sportgroßereignisse“, so Drese.

Die Fans im Ostseestadion haben nach Ansicht der Ministerin in den beiden Länderspielen der Frauen Ende 2023 und im Mai 2024 eindrucksvoll ihre Begeisterung für den Frauen-Fußball und unsere Nationalmannschaft gezeigt.

„Ich weiß, welchen großen Eindruck die herausragende Stimmung und sehr gute Organisation beim Deutschen Fußball Bund (DFB), aber auch bei den Spielerinnen und dem gesamten Staff hinterlassen hat“, betonte Drese.

„Rostock hat in den beiden Spielen die Herzen von ganz vielen gewonnen. Ich bin deshalb zuversichtlich, dass Rostock mit dem Ostseestadion im Bewerbungsprozess als einer der Austragungsorte in Deutschland ausgewählt wird“, so Drese.

Der Fahrplan zur UEFA Women‘s EURO 2029 sieht vor, dass der DFB im Frühjahr 2025 die Namen der voraussichtlich acht bis zehn Austragungsorte in Deutschland bekanntgeben wird. Im Dezember 2025 wird dann das UEFA-Exekutivkomitee über den Ausrichter der EM 2029 entscheiden. Neben Deutschland gibt es vier weitere Bewerber mit Italien, Polen, Portugal sowie Dänemark/ Schweden. Die UEFA Women’s EURO 2029 soll mit 16 Teams stattfinden. Ausgetragen wird das Turnier voraussichtlich im Juni und Juli 2029.

Krisenbeihilfe: Frostschäden für den Obstanbau

Schwerin – Deutschland erhält 46,5 Mio. Euro für die Sicherung der Existenz von Obst- und Weinbaubetrieben. Antragsberechtigt für die EU-Krisenbeihilfe sind nach den Vorgaben Betriebe des Obst- und Weinbaus, deren frostbedingter gesamtbetrieblicher Ertrags­rückgang mindestens 30 Prozent gegenüber den Vorjahren beträgt. Die Beihilfe kann gewährt werden, wenn sich der durch das Frostereignis verursachte Schaden auf mindestens 7.500 EUR beläuft.

„Zur Entschädigung der durch Frost entstandenen Schäden wird die Berechnung eines betriebsindividuellen beihilfefähigen Betrages erforderlich“, erklärt Agrarminister Dr. Till Backkhaus und ergänzt:

„Maßgeblich für die Schadensermittlung sind der Wert der durchschnittlichen Erzeugung, welche anhand der Naturalerträge im vergangenen 3- oder 5-Jahreszeitraum dargelegt werden können und der Wert des Ertragseinbruchs aufgrund des Frosts in 2024. Darüber hinaus sind Nachweise über erhaltene Versicherungsleistungen einzureichen.“

Bis zum 08.01.2025 können landwirtschaftliche Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern Anträge für die Krisenbeihilfe beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg stellen.

Die Unterlagen zur Antragsstellung befinden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern: Förderung 2023-2027 – Regierungsportal M-V

ELER-Herbstanträge für 2025 verfügbar

bis 31. Dezember einreichen!

Schwerin – Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern können ab sofort beginnen, ihren „ELER-Antrag 2025“ unter www.agrarantrag-mv.de auszufüllen. Die Frist zum Einreichen läuft am 31.12.2024 aus. Das Landwirtschaftsministerium weist gleichwohl darauf hin, dass derzeit zwar mit der Bearbeitung begonnen werden kann, das Einreichen der Anträge ist aber erst möglich, wenn die letzten Funktionalitäten programmiert und per Update in den kommenden Wochen nachinstalliert wurden.

Aufgrund der Mittelverfügbarkeit können im ELER-Antrag 2025 nur noch Förderanträge im Programm „Extensivierung ökologischer/biologischer Landbau“ (FP 528) mit einer Laufzeit von vier Jahren und „Natura 2000-Ausgleich“ (FP 534, einjährig) gestellt werden. Erweiterungsanträge sind in den Programmen Extensivierung ökologischer/biologischer Landbau“ (FP 528), „Moorschonende Stauhaltung“ (FP 531) und „Paludikulturen“ (FP 535) möglich.

Bei allgemeinen, fachlichen und technischen Fragen oder Störungen wenden Sie sich bitte an Werktagen an ihre zuständige Bewilligungsbehörde (www.stalu-mv.de/agrarantrag-hotline). An den Wochenenden und Feiertagen wird es keinen Support geben.

Interreg South Baltic Programme

Neue Projekte befürwortet

Schwerin – Vom 25.04.2024 bis zum 26.06.2024 fand im Programm bereits der dritte Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen statt und am 24.10.2024 hat sich der Begleitausschuss nun einstimmig für zwei Förderprojekte mit Beteiligung von Mecklenburg-Vorpommern entschieden.

Mit dem Projekt „DeCoInter“ wird die Energiewende der South Baltic-Regionen und Häfen durch die Umsetzung blauer, erneuerbare Energien und die Bereitstellung grüner Kraftstoffe im maritimen Sektor durch geeignete Instrumente und Strategien unterstützt. Gesamtbudget des Projektes sind rund 2,1 Millionen Euro, davon werden rund 1,7 Millionen Euro durch EFRE-Mittel gefördert.

Das Projekt „Horse tourism für everyone“ strebt mit der Gesamtförderung von rund 2 Millionen Euro an EFRE-Mitteln an, die South Baltic Region in ein integratives Ganzjahresziel für den Pferdetourismus umzuwandeln. Das soll geschehen, indem Tourismusanbieter bei der Schaffung und Förderung innovativer Angebote unterstützt werden, die den Reitsport für breitere Besucher- und Einwohnergruppen zugänglich machen.

Eine erneute Chance auf eine Förderung besteht für die Antragsteller bei den nächsten Aufrufen, die für den Zeitraum vom 05. November 2024 bis zum 04. Februar 2025 geplant sind.

Die grenzübergreifende Zusammenarbeit mit den Programmpartnern Deutschland/MV, Polen, Schweden, Dänemark und Litauen über die Südliche Ostsee-Grenze hinweg wird mit dem INTERREG Programm Südliche Ostsee (South Baltic Programme) im Rahmen der „Europäischen Territorialen Zusammenarbeit“ in der Förderperiode 2021 bis 2027 fortgesetzt.

Dem Programm stehen 87,7 Mio. Euro an EFRE-Mitteln für Projektförderung zur Verfügung. Angestrebt wird hiermit ein nachhaltiges und innovatives regionales Wachstum durch die Zusammenarbeit lokaler und regionaler Akteure in der blauen und grünen Wirtschaft. Die Wachstumsrichtung spiegelt sich im Motto der neuen Programmperspektive wieder: „United by the Sea into action for a blue and green future. – Innovative, Sustainable, Attractive and Active South Baltic“.

Ostseefangquoten 2025: Fischkrise geht weiter

BUND fordert Fangpause für die Ostsee

  • EU-Fischereiminister*innen treiben Fischkrise in der Ostsee weiter voran
  • Wertvolle Fische werden über Bord geworfen oder für Futtermittel verschwendet
  • Die Ostseefischerei braucht Pause zur Reflexion und Neuausrichtung

Berlin/Luxemburg – Die EU-Fischereiminister*innen haben heute entschieden, die Fischkrise in der Ostsee weiter voranzutreiben – ein fatales Zeichen aus Luxemburg an die gestern gestartete Weltbiodiversitätskonferenz in Kolumbien. Auch 2025 wird es wieder erlaubt sein, den gefährdeten westlichen und östlichen Dorsch sowie den westlichen Hering als Beifang zu fischen.

Die Fangquoten für Heringe und Sprotten in der zentralen Ostsee sind damit auch im kommenden Jahr viel zu hoch: Hunderttausende Tonnen der wichtigen Schwarmfische dürfen abgefischt werden, obwohl es ihnen seit Jahren immer schlechter geht. Dadurch gerät das Ökosystem aus dem Gleichgewicht und bedrohte Schweinswale und Dorsche finden immer weniger Futter. Den EU-Fischereiminister*innen geht es bei ihrer Entscheidung nicht um die Rettung der kleinen Küstenfischerei, sondern um die Förderung eine industrielle Fischerei zur Produktion von Fischmehl.

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender:„Diese Entscheidung ist eine riesige Enttäuschung. Die Fischereiminister*innen haben heute deutlich gemacht, dass sie keine Ambitionen haben, ihren Beitrag zur Rettung der Ostsee zu leisten.“

Die gezielte Fischerei auf Dorsch ist zwar verboten, aber durch eine Beifangquote dürfen die Dorsche weiter mitgefangen werden. So wird auf Kosten der Dorsche die Fischerei auf Plattfische in den gleichen Gebieten weiter ermöglicht. Da es inzwischen nur noch sehr wenige Dorsche gibt, kann bereits die Beifangquote eine Erholung der Population verhindern. Hinzu kommt: Mehr als die Hälfte der Dorsch-Fänge geht direkt wieder über Bord, weil sie zu klein oder zu dünn sind. Auch bei den Schollen sind die Rückwürfe massiv. Je nach Fanggebiet werden 40 bis 80 Prozent der Schollen zurück in die Ostsee geworfen.

Ohne Fische wird es weder eine Erholung des Ökosystems der Ostsee, noch eine Perspektive für die Fischerei geben. Da trotz der dramatischen Situation zielgerichtete Maßnahmen zum Wiederaufbau der Fischpopulationen und zur Veränderung der Ostseefischerei ausbleiben, hilft jetzt nur noch eine Zwangspause der Fischerei. Die Fischpopulationen brauchen Zeit, um sich zu erholen und um eine Größe zu erreichen, die wieder befischt werden kann. In der Zwischenzeit muss ein ökosystembasiertes Fischereimanagement umgesetzt werden, damit Fischpopulationen gesund bleiben und die Bedürfnisse aller Meereslebewesen berücksichtigt werden.

Bandt: „Bereits vor einem Jahr hat die Leitbildkommission Ostseefischerei ihre Empfehlungen vorgelegt. Nichts davon wurde bisher umgesetzt oder auch nur angestoßen. Inzwischen gibt es sogar eine Zukunftskommission Fischerei. Der sozialökologische Wandel der Fischerei könnte das Vermächtnis des grünen Fischereiministers Özdemir sein, doch dafür muss er jetzt handeln.“

 Jeden Oktober verhandeln die EU-Fischereiminister*innen die Fangquoten für die Fischpopulationen in der Ostsee für das kommende Jahr. Für Deutschland nimmt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir an den Verhandlungen teil. Die meisten der kommerziell befischten Populationen in der Ostsee sind zusammengebrochen oder stark zurückgegangen. In der westlichen Ostsee vor der deutschen Küste kann seit einigen Jahren nur noch die Scholle gezielt befischt werden, die Dorsch und Hering Populationen sind kollabiert.

Zwischen November 2022 und Dezember 2023 tagte die „Leitbildkommission Ostseefischerei“, um der Bundesregierung Empfehlungen für die Zukunft der deutschen Ostseefischerei vorzuschlagen. Zu den Empfehlungen gehörten unter anderem der effektive Schutz von Meeresschutzgebieten, die Umsetzung eines ökosystembasierten Fischereimanagements, die Entwicklung umweltgerechter und nachhaltiger Fangmethoden, sowie eine Umverteilung von Fangquoten unter Anwendung sozialer und ökologischer Zuteilungskriterien.

Deutsch-polnische Energiekonferenz

Jesse: Mecklenburg-Vorpommern engagiert sich aktiv für eine grenzüberschreitende Wasserstoffwirtschaft

Anklam – „Der Green Deal und die Auswirkungen auf die Oderregion Deutschland – Polen“ lautete das Thema der 5. Deutsch-Polnischen Energiekonferenz 2024 am Donnerstag (19.09.) in Anklam.

„Der Green Deal der Europäischen Union ist eine umfassende Wachstumsstrategie, die darauf abzielt, Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Dieser eröffnet große Chancen, fordert jedoch zugleich heraus, rasch und entschlossen zu handeln. Besonders im Energiesektor spielt der Wasserstoff eine entscheidende Rolle. Wasserstoff kann in vielen Bereichen als Schlüsseltechnologie zur Dekarbonisierung dienen – sei es in der Industrie, im Verkehr oder im Energiesektor. Mecklenburg-Vorpommern engagiert sich aktiv für den Hochlauf einer Wasserstoffwirtschaft.

Ziel muss es sein, eine grenzüberschreitende Wasserstoffinfrastruktur aufzubauen. Mit dem geplanten Baltic Sea Hydrogen Collector, einem Schlüsselprojekt in der Ostseeregion, können wir eine leistungsfähige Wasserstoffverbindung schaffen, die von Mecklenburg-Vorpommern bis nach Finnland reicht“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse.

Der Hydrogen Backbone ist ein Konzept, das den Aufbau einer europaweiten Infrastruktur zur Verteilung von Wasserstoff vorsieht. Ziel ist es, den Übergang zu einer Wasserstoffwirtschaft zu unterstützen, indem bestehende Erdgasleitungen umgebaut und neue Leitungen für Wasserstoff geschaffen werden.

Unter anderem soll ein über 40.000 Kilometer langes Netz, das Wasserstoff durch ganz Europa transportiert, bis 2040 umgesetzt sein. Zudem sollen Regionen mit hoher Nachfrage nach Wasserstoff mit Erzeugungsregionen, in denen grüner Wasserstoff produziert wird, verbunden werden. Dabei bildet ein deutsches Wasserstoff-Kernnetz einen Teil des übergeordneten international bedeutsamen „European Hydrogen Backbone“.

„Mit der Verbindung unserer Regionen können wir den wirtschaftlichen Austausch stärken sowie das Potenzial erneuerbarer Energien und Wasserstofftechnologien insbesondere auch im Ostseeraum ausschöpfen. Mecklenburg-Vorpommern und Polen haben das gemeinsame Ziel, eine klimafreundliche und nachhaltige Energieversorgung zu fördern – der Green Deal und der grenzüberschreitende Hydrogen Backbone bieten hierfür die ideale Grundlage. Voraussetzung dafür ist eine robuste und zukunftsfeste Versorgungsinfrastruktur mit Wasserstoff-Kernnetz und Verteilnetz.

Ziel muss ein ausgewogenes, resilientes und versorgungssicheres Netz ohne weiße Flecken auf der Landkarte sein. Nur dann können wir das Ziel erreichen, Vorreiter in der Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff zu werden. Wir haben klar das Ziel, Wertschöpfung vor Ort zu generieren und die Wettbewerbsfähigkeit weiter zu stärken“, sagte Jesse.

Mecklenburg-Vorpommern hat sich unter anderem an dem grenzüberschreitenden Projekt Hy-Truck beteiligt. Gemeinsam mit Partnern aus Deutschland und Polen sowie den baltischen Staaten soll ein Wasserstofftankstellennetz für den Güterverkehr entlang des Transeuropäischen Verkehrsnetzes entstehen. So soll ein länderübergreifendes Netz von grünen Wasserstofftankstellen für den Schwerlasttransport entstehen.

Voraussetzung dafür, dass ein wasserstoffbetriebener LKW quer durch den Ostseeraum fahren kann, ist, dass unterwegs Wasserstoff getankt werden kann. Das „HyTruck“-Projekt strebt die Entwicklung eines transnationalen Wasserstoff-Tankstellennetzes für den Schwerlastverkehr an, um einen CO2-freien Gütertransport im Ostseeraum zu ermöglichen. Des Weiteren sollen im Rahmen des Projektes auch Räume untersucht werden, die potenziell für eine Wasserstofftankstelle für den Schwerlastverkehr in Frage kämen.

Für Mecklenburg-Vorpommern handelt es sich um die Region Rostock und das Autobahnkreuz A19/A20. „Grüner Wasserstoff ist eine zukunftsträchtige Alternative für den Güterverkehr. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit trägt maßgeblich zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors bei und unterstützt unsere gemeinsamen Klimaziele“, sagte Jesse.

Die Konferenz wurde von den Industrie- und Handelskammern Neubrandenburg und Ostbrandenburg, der Nördlichen Wirtschaftskammer in Stettin sowie weiteren Partnern organisiert.

Grenzüberschreitendes Interreg-Projekt

Meyer: Unterstützung für deutsche und polnische Unternehmen beim Green Deal

Neubrandenburg – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat heute einen Interreg-Fördervertrag für das Projekt „POLSMA – Pomerania-Region lebt nachhaltiges Management“ in der Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern übergeben.

„Die Themen erneuerbare Energien, Elektromobilität, Ressourcenmanagement, Kreislaufwirtschaft sowie Strom, Wärme und Kälte in Gebäuden sind für Unternehmen zunehmend wettbewerbsentscheidend.

Als Teil einer deutsch-polnischen Projektgruppe will die Industrie- und Handelskammer mit dazu beitragen, dass kleine und mittlere Unternehmen Unterstützung erhalten, um die notwendigen Veränderungen umzusetzen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Projekt „POLSMA“ will Unternehmen in der deutsch-polnischen Grenzregion bei der Umsetzung des sogenannten Green Deals begleiten. Mit dem Green Deal will die EU den Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft schaffen, die bis 2050 keine Netto-Treibhausgase mehr ausstößt, ihr Wachstum von der Ressourcennutzung abkoppelt und niemanden, weder Mensch noch Region, im Stich lässt.

Ziel von POLSMA ist, deutsche und polnische Unternehmen zu sensibilisieren und zu informieren. Darüber hinaus sollen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen mit praktischen Anregungen auf die durch die Energiewende entstehenden Transformationsprozesse vorbereitet werden, so dass die Unternehmen in der Lage sind, eigenständig die Vorgaben des Green Deals umzusetzen.

Im Endeffekt soll eine deutsch-polnische Kompetenzregion Green Deal im Bereich der Euroregionen POMERANIA und PRO EUROPA VIADRINA entstehen. „Auch die Entwicklung eines gemeinsamen Curriculums für die Qualifizierungsangebote für Klimalotsen, Multiplikatoren, Fach- und Führungskräfte zur CO2-Bilanzierung ist vorgesehen. So werden die Unternehmen bestmöglich auf die kommenden Herausforderungen vorbereitet“, sagte Meyer.

Das Projektbudget beträgt rund 2,4 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von rund 1,9 Millionen Euro.

Das Projekt ist ein Gemeinschaftsvorhaben der Industrie- und Handelskammer (IHK) Ostbrandenburg (Leadpartner), der Stettiner Zweigstelle des Verbands Polnischer Elektroingenieure, der Westpommerschen Technischen Universität in Stettin, der IHK-Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg, der Nördlichen Wirtschaftskammer in Stettin und der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern.

Zudem sind drei weitere assoziierte Partner aus Polen und Deutschland beteiligt. Die Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern ist mit EFRE-Mitteln von rund 437.000 Euro am Projekt beteiligt.

Das Kooperationsprogramm Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polska 2021 bis 2027 fördert die Europäische territoriale Zusammenarbeit und stellt dafür insgesamt 116,4 Millionen Euro EFRE-Mittel für die Vorhabensumsetzung zur Verfügung.

Es zielt darauf ab, durch grenzüberschreitende Projekte die Innovationsfähigkeit in der Region zu stärken. Weitere Förderschwerpunkte sind Naturschutz und Erhalt der biologischen Vielfalt, Sprachbildung, die Stärkung des nachhaltigen Tourismus, der Erhalt des kulturellen Erbes im Grenzraum sowie der grenzüberschreitende Katastrophenschutz.