Internationale Wochen gegen Rassismus starten

Schwerin – Am kommenden Montag, den 11. März, beginnen die diesjährigen Internationalen Wochen gegen Rassismus (IWgR). Sie enden am 24. März und stehen in diesem Jahr unter dem Motto „Menschenrechte für alle“. Auch in Mecklenburg-Vorpommern werden wieder zahlreiche Aktionen stattfinden, die sich kritisch mit Themen wie Rassismus, Rechtsextremismus und Antisemitismus auseinandersetzen.

„Wir haben eine starke Zivilgesellschaft im Land, die sich in Form von Vereinen, NGOs, Stiftungen und Initiativen an den Aktionswochen beteiligt“, hob die Landesintegrationsbeauftragte Jana Michael hervor. So werden unter anderem Workshops, Gesprächsrunden aber auch künstlerische Aufbereitungen in Form von Theaterstücken oder Kunstwettbewerben angeboten. Auch die Sportvereine im Land engagieren sich, in Greifswald zum Beispiel unter dem Motto „Sport Verein(t)“.

Insgesamt käme den Internationalen Wochen gegen Rassismus in diesen Zeiten eine besondere Bedeutung zu, betonte Michael. „Die Ereignisse der letzten Monate, allem voran die menschenverachtenden, ausländerfeindlichen und rassistischen Abschiebungsfantasien von Vertretern der AfD, haben aufgezeigt, dass Rassismus weiterhin ein ernstzunehmendes Problem ist“, so die Landesintegrationsbeauftragte.

Es sei daher ermutigend, dass als Reaktion hierauf bundesweit eine Protestbewegung mit Signalwirkung entstanden sei, die auch in Mecklenburg-Vorpommern ausgesprochen präsent ist. „Nun gilt es, diese Haltung auch fernab der Demonstrationen regelmäßig laut und deutlich zu zeigen“, so Michael. Dazu gehöre auch, sich über Formen von Rassismus zu informieren und mit Betroffenen zu ihren Erfahrungen in den Austausch zu treten.

Michael: „Genau hierfür bieten die Aktionswochen einen hervorragenden und vor allem niederschwelligen Rahmen. Ich kann Sie nur ermutigen, zum Beispiel an den Diskussionsrunden oder den interkulturellen Familienfesten teilzunehmen. Seien Sie neugierig, seien Sie offen, seien Sie engagiert. Lassen Sie uns gemeinsam für Freiheit und Vielfalt eintreten und den Rassismus entschlossen bekämpfen.“

Nähere Informationen zu allen Veranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern finden Interessierte auf der bundesweiten Seite der Stiftung gegen Rassismus unter https://stiftung-gegen-rassismus.de/veranstaltungskalender .

EU-Projekttag

Politikerinnen und Politikern ganz nah sein / Oldenburg: Schülerinnen und Schüler für Politik begeistern

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat am Vormittag mit Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums Fridericianum in Schwerin über das Miteinander in der Europäischen Union diskutiert. Dabei standen beispielsweise Fragen im Raum, wo die Jugendlichen ihren Platz in Europa sehen und welchen „Mehrwert“ ihnen Europa bietet.

Die Gesprächsrunde mit der Ministerin war Teil der Aktionen der Schule am bundesweiten EU-Projekttag. Rund um den 4. März besuchen Politikerinnen und Politiker Schulen und diskutieren mit Kindern und Jugendlichen über europäische Themen.

„Wir wollen junge Menschen für Politik begeistern. Das klappt am besten, wenn man direkt miteinander ins Gespräch kommt“, sagte Bildungsministerin Oldenburg, die an der Podiumsdiskussion „Zukunft der EU“ mit Schülerinnen und Schülern der 10. Klasse teilnahm.

Komplexe Vorgänge und eine schwer verständliche Sprache, das seien oft Gründe, warum Jüngere sich seltener mit politischen und insbesondere EU-politischen Inhalten beschäftigen. „Die EU steht für Frieden, Stabilität und Wohlstand. Diese Ziele über Aktionstage wie den EU-Projekttag zu vermitteln, ist von großer Bedeutung.

Durch den direkten Kontakt mit politischen Akteuren und lebendige Diskussionen können wir das demokratische Verständnis stärken und Jugendliche dazu befähigen, am politischen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.“

Eine gute politische Bildung sei für junge Menschen immens wichtig. „Mit dem neuen Mindestwahlalter von 16 Jahren können Jugendliche erstmals an der Europawahl teilnehmen. Sie haben jetzt die Möglichkeit nicht nur bei Kommunalwahlen, sondern auch auf EU-Ebene mitzubestimmen“, so Oldenburg.

Am 9. Juni 2024 finden die Kommunal- und Europawahlen in Mecklenburg-Vorpommern statt. In 726 Orten des Landes werden einerseits die Gemeindevertretungen und andererseits die Abgeordneten für das Europäische Parlament gewählt.

Lieferanten für das EU-Schulprogramm gesucht

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern ruft jetzt Lieferanten von frischer Milch sowie frischem, regionalem Obst und Gemüse auf, im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens Angebote für die Belieferung von Schulen in MV für das Schuljahr 2024/2025 abzugeben.

Das EU-Schulprogramm unterstützt die kostenlose Verteilung von Obst, Gemüse und Milch in der gesamten Europäischen Union und ist Teil eines umfassenderen Bildungsprogramms zur europäischen Landwirtschaft und zu den Vorteilen gesunder Ernährung. Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen eins bis vier sowie an Förderschulen. In Mecklenburg-Vorpommern wird es seit dem Schuljahr 2017/2018 erfolgreich umgesetzt.

„Vom EU-Schulprogramm profitieren die Schülerinnen und Schüler gleich in mehrfacher Hinsicht. Zum einen bekommen sie unabhängig vom Elternhaus hochwertige Lebensmittel mit Nährstoffen, die sie für ihre Entwicklung benötigen.

Das ist dringend nötig, da Betreuungskräfte zunehmend beobachten, dass die Kinder ohne Frühstück und ohne Vormittagsverpflegung in die Einrichtung kommen. Zum anderen beinhaltet das Programm auch pädagogische Inhalte. So erfahren sie zum Beispiel, wie aus Gras Milch wird und sie werden an gesunde Essgewohnheiten herangeführt. Geplant sind in diesem Zusammenhang auch Besuche in land- und ernährungswirtschaftlichen Betrieben“, sagt Landwirtschaftsstaatssekretärin Elisabeth Aßmann.

Im laufenden Schuljahr nehmen 145 Schulen mit ca. 23.200 Schülerinnen und Schülern teil. Fürs kommende Schuljahr haben sich 160 Schulen mit insgesamt rund 25.100 Schülerinnen und Schülern beworben.

Weitere Details, etwa über Lieferumfang, Produkte und die teilnehmenden Schulen, sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen. Ihr Angebot reichen Sie bitte bis zum 5. April 2024 beim Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, 19048 Schwerin, Referat 320, ein. Fragen beantwortet Frau Heike Rentz Telefon: 0385/58816324, E-Mail: h.rentz@lm.mv-regierung.de .

Tag des Europäischen Notrufs

112 kann europaweit Leben retten

Schwerin – Innenminister Christian Pegel nimmt den Europäischen Tag des Notrufs am 11. Februar zum Anlass, um auf die einheitliche Notrufnummer 112 aufmerksam zu machen.

„Viele Menschen in Deutschland kennen die Notrufnummer 112 und wissen, dass in Notsituationen wie Bränden, Unfällen oder lebensbedrohlichen Situationen schnelle Hilfe durch Feuerwehr und Rettungsdienst über die 112 kommt. Was bislang weniger bekannt ist: Diese Nummer steht nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten Europäischen Union zur Verfügung. Aus allen Fest- und Mobilfunknetzen kann der Notruf europaweit im Notfall einheitlich und kostenfrei gewählt werden“, sagt der Innenminister.

Ein Notruf kann ohne Vorwahl von jedem Mobil- oder Festnetzgerät abgesetzt werden – selbst bei gesperrten Mobiltelefonen, ohne Netzvertrag, SIM-Card, PIN oder Guthaben. Anrufer werden dann sofort mit der örtlichen Rettungsleitstelle verbunden, die durch Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr betreut wird.

Wichtig ist, dass die Anrufer den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Rettungsleitstelle alle wichtigen Informationen zur Notsituation schildern, um möglichst schnell Hilfe zu leisten: „Merken Sie sich dafür am besten die fünf W’s: Wo? Wer? Was? Wie viele? Warten auf Rückfragen! Erst wenn die Helferinnen und Helfer der Leitstelle erklären, dass alle nötigen Informationen vorhanden sind, dürfen Sie auflegen. Damit sind Sie als Notrufabsender der erste wichtige Akteur in der Rettungskette – und können Leben retten“, so Christian Pegel.

Mit der Notruf-App „nora“ kann bundesweit seit September 2021 noch schneller ein Notruf abgesetzt werden. Die App ermöglicht es auch, dass sprach- und hörgeschädigte Menschen barrierefrei einen Notruf absetzen können. „Mit der App können Sie nun in Notsituationen, ganz ohne zu sprechen, einen Notruf absetzen. Ich freue mich sehr, dass diese Lücke im Notrufsystem geschlossen worden ist. und sprach- oder hörgeschädigte Menschen jetzt schnell und unkompliziert Hilfe von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei anfordern können“, sagt Minister Pegel. „Nora“ kann zudem „stille Notrufe“ absenden im Fall einer Bedrohung, in dem ein Notruf möglichst unbemerkt bleiben soll.

Auch wenn der Download der App aufgrund von neuen Anforderungen, die eine technische Überarbeitung notwendig machen, momentan nicht möglich ist, können Notrufe über bereits installierte Anwendungen und registrierte Nutzerinnen und Nutzer abgesetzt werden. Die Anwendung wurde federführend durch das Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen bundesweit und stellvertretend für alle Länder entwickelt.

Seit 1991 gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in einigen weiteren Ländern die einheitliche Notrufnummer 112. Sowohl über das Festnetz als auch über alle Mobilfunknetze erreichen Hilfesuchende europaweit über diese Nummer gebührenfrei und direkt die Feuerwehr, Rettungsdienste oder die Polizei. Deshalb haben die Europäische Kommission und das Europäische Parlament mit dem Rat der Europäischen Union im Jahr 2009 den
11. Februar zum „Europäischen Tag des Notrufs 112“ erklärt.

In Mecklenburg-Vorpommern werden sechs integrierte Rettungsleitstellen betrieben, die oft Teil von Leitstellen für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst sind. Die Standorte sind Bad Doberan, Greifswald, Schwerin, Rostock, Stralsund und Wulkenzin. Die Leitstelle Schwerin ist die einzige Regionalleitstelle in MV. Sie werden teilweise kreisübergreifend tätig. Rettungsleitstellen sind ständig besetzt. Für jede Leitstelle ist ein Ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes berufen worden.

Einigung: Migrations-Steuerung in der EU

Brüssel – Die heute früh vom Europäischen Parlament und vom Rat erzielte politische Einigung über das Migrations- und Asylpaket ist ein wichtiger Durchbruch auf dem Weg zu einem gemeinsamen System zur Migrations-Steuerung in der EU.

Das Paket wird der Union und ihren Mitgliedstaaten ermöglichen, von Ad-hoc- zu langfristigen und nachhaltigen Lösungen überzugehen. Die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen begrüßte die Einigung: „Europa ist eine starke Gemeinschaft und in der Lage, große Antworten auf große Herausforderungen zu finden. Unser Ziel war es, eine gerechte und pragmatische Vorgehensweise für ein gemeinsames Migrationsmanagement in der EU zu finden. Dies ist ein entscheidender Schritt, um sicherzustellen, dass Europa über die hierfür notwendigen Instrumente verfügt.“

Vize-Präsident Margaritis Schinis sprach von einer historischen Einigung, das Paket bestehe aus sinnvollen und unverzichtbaren Maßnahmen für eine wirksamere Migrationssteuerung: „All diese Maßnahmen werden den Druck auf die EU verringern und den Verlust von Menschenleben verhindern.“

Für Innen-Kommissarin Ylva Johannson belegt der erzielte Durchbruch „unsere Entschlossenheit, selbst in den komplexesten Fragen gemeinsam voranzukommen und unseren Werten gerecht zu werden. Wir müssen die Migration in geordneten Bahnen steuern, und wir müssen dies auf europäische Weise tun. Es geht dabei nicht um Gewinner und Verlierer. Wenn wir uns auf einen gemeinsamen Ansatz für ein humanitäres Migrationsmanagement einigen, werden wir alle Gewinner sein.“

Einigung betrifft fünf zentrale Vorschläge des Pakets:

  • Screening-Verordnung: Mit dieser Verordnung werden einheitliche Vorschriften für die Identifizierung von Drittstaatsangehörigen nach ihrer Ankunft im Schengen-Raum geschaffen. Das erhöht die Sicherheit im Schengen-Raum.
  • Eurodac-Verordnung: Diese Verordnung sieht die Entwicklung einer gemeinsamen Datenbank vor. Sie ermöglicht die Erhebung genauerer und vollständigerer Daten, um unerlaubte Migrationsbewegungen aufzudecken.
  • Asylverfahrensverordnung: Diese Verordnung sorgt für schnellere und wirksamere Asyl-, Rückkehr- und Grenzverfahren.
  • Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement: Mit dieser Verordnung wird ein neuer Solidaritätsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten geschaffen, um das derzeitige System, bei dem einige wenige Länder für die überwiegende Mehrheit der Asylanträge zuständig sind, auszubalancieren. Zudem werden eindeutige Regelungen über die Zuständigkeit für Asylanträge festgelegt.
  • Verordnung zur Bewältigung von Krisensituationen und Fällen höherer Gewalt: Hiermit wird sichergestellt, dass die EU auf künftige Krisensituationen vorbereitet ist, einschließlich der Instrumentalisierung von Migranten.

Die Vorschläge müssen nun noch formell von Rat und Parlament angenommen werden. Damit werden die fünf Säulen des neuen Migrations- und Asylpakets geschaffen. Das eindeutige Ziel lautet, bis zum Ende dieser Legislaturperiode alle Dossiers des Pakets zu verabschieden. Bis diese neuen Regeln vollständig anwendbar sind, ist die Kommission bereit, weiter mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zusammenzuarbeiten.

Im September 2020 hatte die Europäische Kommission das neue Migrations- und Asylpaket vorgelegt. Das Ziel: langfristige und nachhaltige Lösungen für die Migrationssteuerung finden. Der Pakt schafft einen Rechtsrahmen, der Solidarität und Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen eines umfassenden Ansatzes für eine wirksame und gerechte Steuerung der Migration miteinander in Einklang bringt.

Auszahlung der Direkt­zahlungen

Schwerin – Trotz des schweren Starts der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) können die Direktzahlungen der ersten Säule in Höhe von ca. 268 Mio. € noch in diesem Jahr an fast alle Antragsteller ausgeschüttet werden. Das erklärt Agrarminister Dr. Till Backhaus.

„Davon entfallen rund 204 Mio. € auf die „Einkommens­grundstützung für Nachhaltigkeit“ und fast 64 Mio. € für gesonderte Leistungen der Antragsteller, die zur weiteren Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Wasserqualität führen“, so der Minister.

Für die Auszahlung der EU-Fördermittel erwarte die EU-Kommission, dass die Bewilligungsbehörden ihre Verwaltungskontrollen zu 100 Prozent korrekt angewandt haben, andernfalls drohten dem Land Anlastungen, führt Backhaus weiter aus.

„Aufgrund der durch die Reform vielschichtig entstandenen Neuerungen, auch im anzuwendenden Verwaltungs- und Kontrollsystem, wird eine Sicher­heitsmarge von 10 Prozent der vollständigen Förder­summe je Antragsteller einbehalten, um so die Überweisung der Mittel noch vor Jahresende 2023 an die Landwirtinnen und Landwirte realisieren zu können.

Denn die Betriebe brauchen die Liquidität. Dabei dienen die Beihilfen nicht allein der Einkommenssicherung der Ladnwirtinnen und Landwirte, sie sind Garant dafür, dass wir in Deutschland und Europa weiterhin bezahlbare Lebensmittel zur Verfügung haben. Dafür bin ich den Menschen, die in der Landwirtschaft arbeiten sehr dankbar.

Nach nochmaliger Überprüfung aller Verwaltungs-und Kontrollvorschriften zu Beginn des nächsten Jahres werden die jetzt einbehaltene Sicherheitsmarge, sowie die gekoppelten Tierprämien als weitere Teilmaßnahme der ersten Säule der GAP bis Ende Februar 2024 an die Antragsteller ausgeschüttet. In Einzelfällen sind gegebenenfalls notwendige Korrekturen der jetzigen Auszahlungssumme vorzunehmen“, so der Minister.

Internationale Zusammenarbeit

Polizei gelingt Schlag gegen Enkeltrick-Betrüger

Schwerin – In einem internationalen Einsatz zur Bekämpfung des sogenannten Enkeltrickbetrugs gingen Ermittlerinnen und Ermittler aus allen 16 Bundesländern, vom Bundeskriminalamt, aus Polen, Österreich, der Schweiz und Luxemburg sowie von Europol während zweier sogenannter Action-Weeks vom 27. November bis 8. Dezember 2023 mit den verantwortlichen Staatsanwaltschaften gemeinsam gegen Betrügerinnen und Betrüger vor.

„Der umgangssprachliche Enkeltrick ist eine besonders perfide und hinterhältige Betrugsmasche, denn oftmals werden vor allem ältere und allein lebende Menschen als Opfer von den Betrügerinnen und Betrügern ausgewählt. Die Verbrecher geben sich als Verwandte, Enkel oder auch gute Bekannte aus und bitten um Bargeld. Dabei werden die Opfer dann oft um hohe Geldbeträge oder sogar um Ihre Lebensersparnisse gebracht“, fasst Landesinnenminister Christian Pegel zusammen.

Das internationale Vorgehen, unter der Federführung der Polizei Berlin, wurde in unserem Land durch die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern unter Führung des Landeskriminalamtes in enger Abstimmung mit der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Stralsund umfangreich unterstützt. „Für diesen engagierten Einsatz danke ich all unseren Polizeibeamtinnen und –beamten. Dieser konzentrierte länderübergreifende Kräfteansatz ermöglichte es nicht nur, diverse Beteiligte dieser perfiden Betrugsform festzunehmen bzw. dazu beizutragen, sondern darüber hinaus die international operierenden Tätergruppierungen und -strukturen weiter aufzuhellen und damit weitere erfolgsträchtige Ermittlungsansätze zu generieren“, führt der Minister weiter aus.

In den allein in unserem Land für Mecklenburg-Vorpommern selbst, aber auch für andere Bundesländer gewonnenen Erkenntnissen und den daraus resultierenden Maßnahmen wurden Betrugsversuche mit einer verhinderten Schadenshöhe von knapp 300.000 Euro registriert.

„Bereits in der Vergangenheit konnten wir eine Vielzahl an Fällen verzeichnen in denen die Betrüger nicht erfolgreich waren. Dies gelang vor allem durch aufmerksame und umsichtige Mitmenschen wie Bankmitarbeiterinnen und –mitarbeiter oder Taxi-Fahrer bzw. –Fahrerinnen. Diesen couragierten Menschen gilt unser Dank – auch im Namen der Polizei. Dieses umsichtige Verhalten ist unheimlich wichtig, um dieser schäbigen Betrugsmasche Einhalt zu bieten“, so Christian Pegel und richtet einen Appell an die möglichen Opfer:

„Seien Sie misstrauisch, wenn unbekannte Nummern Sie, sich als Verwandte ausgeben und Geld fordern. Raten Sie nicht, wer Sie dort kontaktiert, sondern fordern Sie die Person auf, ihren Namen zu nennen. Erfragen Sie Dinge, die nur der Verwandte wissen kann. Versuchen Sie im Zweifel auf anderem Wege mit der Person in Kontakt zu treten, um die Echtheit der Nachrichten zu überprüfen. Kontaktieren Sie notfalls auch einen Nachbarn, wenn Sie ein komisches Gefühl haben. Und vor allem: Die Polizei und Staatsanwaltschaft würden auch niemals persönlich Geld abholen oder Kautionen eintreiben. Legen Sie auf, wenn Sie am Telefon von vermeintlichen Enkeln oder Bekannten um Geld gebeten werden.“

Deutschlandweit nahmen Polizeikräfte in dem „Aktionszeitraum“ insgesamt 27 Personen auf frischer Tat fest, die auf verschiedene Weise an der Begehung von Enkeltricktaten beteiligt waren. Es konnte ein materieller Schaden von ca. 4,2 Millionen Euro (Bargeld, Gold, Schmuck) verhindert werden.

Recht auf Reparatur

Zu einem Treffen der Amtskolleginnen und Kollegen in Brüssel spricht sich Ministerin Jacqueline Bernhardt für eine neue EU-Richtlinie aus.

Brüssel – „Wir brauchen dringend das Recht auf Reparatur. Denn einer nachhaltigen Gesellschaft kann nicht daran gelegen sein, Müll und Abfall zu produzieren. Wir brauchen Maßnahmen für eine Weiterentwicklung rechtlicher Instrumente, damit auch die Langlebigkeit von Konsumgütern gefördert wird. Daher begrüße ich es sehr, dass wir Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister uns bei einem Arbeitstreffen in Brüssel mit Vertreterinnen und Vertretern des Europäischen Parlaments, der Kommission und Verbraucherschutzverbänden verständigen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt kurz vor ihrem Treffen heute in Brüssel.

„Die auf EU-Ebene geplante Ökodesignverordnung sowie der Richtlinienvorschlag zur Förderung der Reparatur von Waren sind die wesentlichen Bausteine. Derzeit sind beide Reformvorhaben noch im Gesetzgebungsverfahren der EU.  Wichtig ist, dass die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten verbessert wird, und darauf aufbauend ein ‚Recht auf Reparatur‘ der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber den Verkäuferinnen und Verkäufern eingeführt wird.  Verbesserte Haltbarkeit, Reparierbarkeit und das Recht auf Reparatur sollen zunächst vor allem Haushaltsgeräte und Kommunikations- und Datenspeicherprodukte umfassen.

Das ist durchaus sinnvoll, denn nicht jedes Mobilfunkgerät zum Beispiel muss nach ersten Kratzern oder Fehlern aussortiert werden. Hersteller sollten künftig sicherstellen, dass unabhängige Reparaturbetriebe Zugang zu Ersatzteilen und reparaturbezogenen Informationen und Werkzeugen nach EU-Norm haben. Diskutiert wird auch ein europäisches Formular für Reparaturinformationen. Es soll Verbraucherinnen und Verbrauchern Klarheit über Preis und Reparaturbedingungen schaffen. Die Angaben in der Reparaturinformation sind für den Reparaturbetrieb 30 Tage verbindlich. Das gilt insbesondere für den angegebenen Preis“, so Verbraucherministerin Bernhardt.

„Eine wichtige Änderung sehe ich noch darin, dass bei Mängeln nicht automatisch neue Produkte geliefert werden dürfen. Für Käuferinnen und Käufer sollte künftig die Reparatur eines gelieferten mangelhaften Produktes zwingend sein, wenn die Kosten dafür genauso hoch sind, wie die Nachlieferung eines neuen Produktes. Das wäre ein Beitrag zur Nachhaltigkeit, den wir alle leisten können“, erklärt Ministerin Bernhardt. Das Thema wird voraussichtlich auch die Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister im nächsten Jahr beschäftigen.

Energiewende in Europa

Schwesig: Deutschland und Belgien tragen zum Gelingen der Energiewende bei

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat am Dienstag in ihrer Eigenschaft als Präsidentin des Bundesrats das belgische Königspaar bei einem Abendessen des Bundespräsidenten zu Ehren von König Philippe und Königin Mathilde von Belgien im Schloss Bellevue getroffen. „Das war heute für Deutschland und Belgien ein besonderer Tag“, kommentierte Schwesig.

Der Staatsbesuch des Königspaars soll im Zeichen der Partnerschaft zwischen Belgien und Deutschland stehen – das betrifft die Zusammenarbeit bei der Energiewende und den kulturellen Austausch.

„Mecklenburg-Vorpommern legt Wert darauf, internationale Kontakte sowohl mit europäischen Ländern als auch darüber hinaus voranzutreiben und zu intensivieren, mit dem Ziel, eine feste Position des Landes im internationalen Wettbewerb zu sichern und auszubauen“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Die Fertigstellung des Windparks „Arcadis Ost 1“, der am Dienstag feierlich übergeben wurde, sei ein Beispiel dafür.

„Der Windpark ist ein riesengroßer Erfolg, auch für Mecklenburg-Vorpommern als Offshore-Standort. Von der Genehmigung bis zur Inbetriebnahme haben am Bau beteiligte Firmen und Behörden professionell und zügig zusammengearbeitet. Schon seit Mitte Januar dieses Jahres ist der Windpark am Netz und liefert Strom. Nun ist er komplett fertiggestellt. Das ist ein Beleg dafür, dass MV ein verlässlicher Partner bei den erneuerbaren Energien ist.“

Der etwa 30 Quadratkilometer umfassende Windpark nordöstlich vor Rügen wird von dem Unternehmen Parkwind Ost GmbH betrieben. Die insgesamt 27 Windräder der Firma Vestas erzeugen erneuerbaren Strom für bis zu 290.000 Haushalte. Mit einer Nabenhöhe von 107 Metern und einer Gesamthöhe von 194 Metern über dem Meeresspiegel sind die Windturbinen die derzeit größten der Welt. Die dort angewandte Methode der schwimmenden Installation wurde zudem durch die Projektpartner Parkwind (Belgien), Heerema Marine Contractors (Niederlande) und Vestas (Dänemark) eigens für den Windpark „Arcadis Ost 1“ entwickelt.

„Unser Land erzeugt jetzt schon doppelt so viel Energie aus erneuerbaren Energien als wir selbst verbrauchen. Darüber hinaus wollen wir als Land bis 2040 klimaneutral werden. Das haben wir im Koalitionsvertrag so verabredet. Ein ehrgeiziges, aber erreichbares Ziel, bei dem wir die Menschen mitnehmen“, so die Regierungschefin.

In diesem Zusammenhang erinnerte die Ministerpräsidentin an die kürzlich unterzeichnete Vereinbarung zwischen Bund, Land und Warnowwerft. Damit sind die Weichen für den Bau von Konverterplattformen für den Windkraft-Offshore-Bereich auf der Rostocker Werft gestellt. Für die Produktion können die zur Meyer-Gruppe gehörende Neptun Werft und der belgische Stahlkonstrukteur Smulders einen Teil der Werftfläche nutzen. Beide Unternehmen wollen dazu ein Gemeinschaftsunternehmen gründen.

„Das alles sind Beispiele für eine fundierte und fruchtbringende Zusammenarbeit für eine erfolgreiche Energiewende“, so die Regierungschefin.

Kooperationsprogramm Interreg VI A

Antragsrunde für grenzüberschreitendes EU-Programm gestartet / Meyer: Zusammenarbeit von deutschen und polnischen Städten und Gemeinden über regionale Grenzen hinaus intensivieren

Schwerin – Noch bis zum 29. Februar 2024 können für das grenzüberschreitende Kooperationsprogramm Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polska Förderanträge eingereicht werden.

„Im Fokus des Förderaufrufs stehen Projekte, die eine bessere grenzüberschreitende Teilhabe durch Sprache, Kultur und Tourismus ermöglichen sowie Kultur und nachhaltigen Tourismus stärken. Insgesamt können bis zu 25 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung vergeben werden. Ziel ist, die Zusammenarbeit über regionale Grenzen hinaus zu intensivieren. Dabei hilft das grenzüberschreitende EU-Programm Interreg“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Anträge für Projekte können bis zum 29. Februar 2024 eingereicht werden. Der Aufruf richtet sich beispielsweise an Interessenvereinigungen (Vereine, Verbände, Stiftungen), Bildungs- und Ausbildungsträger sowie Schulen und Hochschulen, Kultureinrichtungen, Tourismusverbände und -organisationen sowie Industrie-, Handels- und Handwerkskammern und weitere wirtschaftsnahe Einrichtungen. Voraussetzung ist, dass mindestens ein polnischer und ein deutscher Partner an dem Projekt teilnehmen.

Ab sofort können Förderanträge gestellt werden, die ausschließlich online über das elektronische System Jems (joint electronic monitoring system) einzureichen sind. Der Förderantrag muss in den beiden Programmsprachen Deutsch und Polnisch ausgefüllt werden. Im Rahmen des Programms können Projekte eine Unterstützung aus dem EFRE in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben erhalten. Die Entscheidung über die Projektauswahl wird durch den Begleitausschuss (BA) des Kooperationsprogramms Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polska 2021 bis 2027 gefasst. Der Termin findet voraussichtlich im Sommer 2024 statt.

Weitere Informationen zur Ausschreibung im Überblick auf der Programmwebsite: https://www.interreg6a.net/calls/

Das Programmvolumen Interreg VI A umfasst insgesamt 155,73 Millionen Euro. Aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stehen insgesamt 124,58 Millionen Euro für die Jahre 2021 bis 2027 zur Verfügung. Im Mittelpunkt des Programms stehen unter anderem die Vernetzung von Forschungs- und Innovationskapazitäten, die Umsetzung innovativer Lösungen beispielsweise in der Gesundheitswirtschaft sowie der Technologietransfer.

Weitere Themen sind der Erhalt der biologischen Vielfalt, die Stärkung des nachhaltigen Tourismus, der Erhalt des kulturellen Erbes im Grenzraum sowie der grenzüberschreitende Katastrophenschutz. Das Interreg-Programm VI A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polska 2021 bis 2027 fördert grenzüberschreitende Kooperationsprojekte zwischen deutschen und polnischen Partnern.

Zum Programmgebiet gehören die Wojewodschaft Westpommern (Polen), die brandenburgischen Landkreise Barnim, Uckermark und Märkisch Oderland sowie die mecklenburg-vorpommerschen Landkreise Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen und Mecklenburgische Seenplatte. Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern ist die Verwaltungsbehörde im Programm.

Kutter- und Küstenfischerei

Backhaus drängt auf unkonventionelle Lösungen zur Rettung der Kutter- und Küstenfischerei

Schwerin – „Den Fischerinnen und Fischern an unserer Ostseeküste geht es momentan schlecht wie noch nie“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute im Schweriner Landtag, wo sich die Abgeordneten über Zukunftsperspektiven der Kutter- und Küstenfischerei austauschten, und wie sich Transformationsprozesse aktiv begleiten lassen.

„Es gibt viele Gründe, warum die wirtschaftliche Lage der Kutter- und Küstenfischerei so miserabel ist, z.B. die Fangquoten der letzten Jahre, klimabedingte Veränderungen im Ökosystem Ostsee, Fischfraß durch Kormorane, aber auch die Energiekrise. Aktuell wirtschaftet die Branche auf einem Einnahmenniveau gegenüber den Vergleichsjahren 2017 bis 2020 von lediglich 20 bis 30 Prozent. Das kann kein Betrieb dauerhaft abfedern.

Umso wichtiger ist, dass wir nach vorne denken und unter den veränderten Rahmenbedingungen neue, vielleicht unkonventionelle Wege einschlagen. Große Hoffnungen setze ich in die 670 Millionen Euro, die gemäß Windenergie-auf-See-Gesetz ab Juli 2024 zweckgebunden für Maßnahmen zur umweltschonenden Fischerei einschließlich Fischereistrukturmaßnahmen zur Verfügung stehen. Damit ließe sich der Transformationsprozess wirksam unterstützen, immerhin sind das dreimal so viel Mittel wie Deutschland aus dem Europäischen Meeres-, Aquakultur- und Fischereifonds erhält“, führte Minister Backhaus aus.

Die Herausforderung: Wenn hohe Subventionen in einen Sektor fließen, sind immer auch andere Rechtsbereiche zu berücksichtigen, z.B. das EU-Beihilferecht oder Gleichbehandlungsgrundsätze. Aktuell beginnen die Beteiligungsprozesse der Bundesressorts mit den Küstenländern und Fachverbänden.

Mecklenburg-Vorpommern hat seine Hausaufgaben gemacht und einen Plan zur Transformation der deutschen Fischerei an Nord- und Ostsee bis 2032 vorgelegt, der auch eine Ausbildungskomponente enthält. „Wie mir Vertreterinnen und Vertreter des Berufsstandes nahegelegt haben, muss jetzt unmittelbar etwas passieren, um wieder junge Leute in den Beruf zu holen, damit nicht morgen schon „das Licht ausgeht“, unterstrich der Minister und machte folgende Rechnung auf: „Gingen jetzt in wenigen Jahren bis zu 60 der aktuell noch 170 Haupterwerbsfischerinnen und -fischer ohne Nachfolge in den Ruhestand, würde die kritische Masse wohl unterschritten, aus der sich ein Berufsstand zukünftig solide rekrutierten könnte. Es geht ja nicht nur der einzelne Betrieb, es geht die ganze Erfahrung verloren. Schon seit Jahren bilden Betriebe mangels Perspektiven kaum noch aus.“

Hieraus entsprang laut Minister Backhaus der Gedanke, über eine befristete Grundsicherung die noch aktiven Betriebe am Leben und über eine voraussichtlich noch einige Jahre andauernde Notsituation zu bringen und gleichzeitig finanzielle Anreize für die Ausbildung zu setzen.

Darüber hinaus sieht der Plan aus M-V vor, aus dem EMFAF weiterhin verschiedenste Maßnahmen zu unterstützen wie zum Beispiel moderne Schiffsverfolgungs-, Melde- und Überwachungssystemen, Investitionen in Sicherheit und Hygiene an Bord, Veredlung und Direktvermarktung an Land, Investitionen in die kleinskalige, umweltgerechte Aquakultur im Küstenmeer, Vorhaben des Bundes und der Länder zur Überwachung, Fischereiaufsicht und Digitalisierung sowie zum Bestandsmanagement bedrohter Arten wie Aal, Stör, Meerforelle.

Auch Diversifizierung wird weiterhin ein Thema bleiben, denn, wegen der auch künftig nicht gerade üppigen Fangmöglichkeiten wird es in der Ostsee einen ständigen Bedarf an ergänzenden Tätigkeiten geben. Minister Backhaus begrüßt daher die Initiative der Fischereigenossenschaft Wismarbucht eG für eine Fachwirtausbildung „Fischerei und Meeresumwelt“, die vor drei Wochen in Sassnitz gestartet wurde.

„Mein Haus begleitete dieses Vorhaben durch die Erstellung eines Schulungs-Rahmenplans und eine Prüfungsordnung in Rekordzeit und wird die Ausbildung aus dem EMFAF unterstützen. Die Idee der hierbei engagierten Fischer ist, dass sie mit ihrer Ortskenntnis in den jeweiligen Regionen des Küstenmeeres und unter Nutzung ihrer Fischereifahrzeuge und ggf. weiteren Equipments verschiedenste Tätigkeiten übernehmen, aus ihrer Sicht vorzugsweise Aufgaben öffentlicher Träger, die ihnen die angestrebte Stabilität an Zusatzeinnahmen verschaffen.“

In das Aufgaben-Portfolio könnten fallen: Hilfstätigkeiten für Meeresforschung (u.a. Thünen-Institut für Ostseefischerei, aber ggf. auch Unterwasserarchäologie), Umweltüberwachung (u.a. Datensammlung), Umweltbildung (außerschulische Lernorte, Touristik), bestimmte Kontroll- und Informationstätigkeiten im Küstenmeer in der Urlaubssaison (v.a. seeseitig), eigene Aktivitäten oder Mitwirkung an Vorhaben der marinen Aquakultur, Mitwirkung bei Meeresschutzprojekten (Netzbergung, Seegrasaufforstung, Riffstrukturen), Begleitung von Investitionen im Küstenmeer (Monitoring, Baubegleitung, Servicedienste), Servicedienste für Windenergieanlagen auf See u.v.a.m..

Milch und frisches Obst für Schulen

Jetzt fürs EU-Schulprogramm bewerben!

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich auch im Schuljahr 2024/25 am EU-Schulprogramm. Schülerinnen und Schüler erhalten kostenlose Milch, Obst und Gemüse sowie die Finanzierung von begleitenden pädagogischen Maßnahmen.

Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie an Förderschulen. Die Einrichtungen können sich bis spätestens zum 31. Januar 2024 für eine Teilnahme bewerben.

Das EU-Schulprogramm unterstützt die kostenlose Verteilung von Obst, Gemüse und Milch in der gesamten Europäischen Union und ist Teil eines umfassenderen Bildungsprogramms zur europäischen Landwirtschaft und zu den Vorteilen gesunder Ernährung. In Mecklenburg-Vorpommern wird es seit dem Schuljahr 2017/2018 erfolgreich umgesetzt.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus lobt das Programm als Gewinn für die Schulkinder des Landes: „Beim EU-Schulprogramm profitieren die Schülerinnen und Schüler gleich in mehrfacher Hinsicht. Zum einen bekommen sie unabhängig vom Elternhaus hochwertige Lebensmittel mit Nährstoffen, die sie für ihre Entwicklung benötigen.

Das ist dringend nötig, da Betreuungskräfte in schulischen Bildungseinrichtungen und Kindertageseinrichtungen zunehmend beobachten, dass die Kinder ohne Frühstück und ohne Vormittagsverpflegung in die Bildungseinrichtung kommen.

Zum anderen beinhaltet das Programm auch spannende pädagogische Inhalte. So erfahren sie, wie aus Gras Milch wird und sie werden an gesunde Essgewohnheiten herangeführt. Geplant sind in diesem Zusammenhang auch Besuche in land- und ernährungswirtschaftlichen Betrieben.“

Das Programm ist vom finanziellen Umfang begrenzt und es können gegebenenfalls nicht alle Bewerbungen berücksichtigt werden. In diesem Fall wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Dazu werden alle Bewerbungen bewertet und gewichtet.

Die Auswahlkriterien finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Landwirtschaft/Landwirtschaft/EU-Schulprogramm/

Die Bewerbungen senden Sie bitte vollständig und formgebunden bis zum 31. Januar 2024 an: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Referat 320, Paulshöher Weg 1, 19061 Schwerin oder gerne auch per E-Mail an: h.rentz@lm.mv-regierung.de

Fangquoten: Fischerei droht der Niedergang

M-V steuert mit Rettungsplan dagegen

Schwerin – Die EU-Fischereiminister haben sich in Luxemburg auf die erlaubten Fangmengen für Fischer in der Ostsee im kommenden Jahr geeinigt. Demnach bleiben die Fangverbote für Hering und Dorsch im westlichen Teil der Ostsee bestehen. Ausnahmen vom Verbot der gezielten Fischerei auf Hering gelten weitherin für die kleine Küstenfischerei mit passiven Fanggeräaten (Stellnetze und Reusen).

Aktuell dürfen Dorsch und Hering – hier mit Ausnahme der kleinen Küstenfischerei – in der westlichen Ostsee und damit auch vor der Küste Mecklenburg-Vorpommerns nur als Beifang in den Netzen landen. Beim Dorsch sinkt die für 2024 für die westliche Ostsee erlaubte Fangmenge für deutsche Fischer um 30 Prozent auf 73 Tonnen, in der östlichen Ostsee bleibt sie unverändert bei 54 Tonnen. Die Freizeitfischereich auf Dorsch wurde geschlossen, d.h. Dorsche dürfen von Freizeitfischern 2024 nicht mehr mitgenommen werden.

Mecklenburg-Vorpmmerns Fischereiminister Dr. Till Backhaus schätzte die Ergebnisse wie folgt ein: „Die Entscheidung die Fangquoten für die Ostseefischerei weiter aufrechtzuerhalten und den Dorschfang mit weiteren Einschränkungen zu belegen war erwartbar und ist fachlich sicherlich schlüssig begründbar.

Dennoch muss ich ganz klar sagen, dass ich mir eine andere Entscheidung gewünscht hätte. Erst vergangene Woche habe ich mich nochmals schriftlich an Cem Özdemir gewandt und darum gebeten, sich für die Interessen der deutschen Küstenländer stark zu machen. Die Bewirtschaftung der Dorschbestände – die Freizeitfischerei eingeschlossen – stellt für den Tourismus, speziell in der Nebensaison eine nicht unerhebliche Einnahmequelle dar.

Erfreulich ist, dass die gezielte Fischerei mit passiven Fanggeräten für die kleine Küstenfischerei in Bezug auf den Hering in der westlichen Ostsee als Ausnahmeregelung erhalten bleibt. Auch dafür hatte ich mich eingesetzt, da eine Beifang-Regelung den Fischereibetrieben hier gar nichts genützt hätte, denn Hering wird praktisch nicht in der gezielten Fischerei auf andere Arten mitgefangen. Wäre die Ausnahmeregelung entfallen, wäre dies einem Berufsverbot gleichgekommen. Hinzu kommt, dass die kleine Küstenfischerei die Bestandtsentwicklung aufgrund der geringen Entnahmemengen kaum beeinflusst. Eine Nullfang-Regelung wäre auch vor diesem Hintergrund von besonderer und nicht nachvollziehbarer Härte gewesen.

Insgesamt müssen wir feststellen, dass die Kutter- und Küstenfischereich und mit ihr ein jahrhundertaltes Kulturgut im Niedergang begriffen ist. Selbst eine Besserung der Rahmenbedingungen in einigen Jahren würde den befürchteten Niedergang der Ostseefischerei nicht mehr aufhalten, da es bereits jetzt an Nachwuchs und an einer soliden wirtschaftlichen Basis fehlt.

Große Erwartungen setze ich in diesem Zusammenhang auf die aus den Ausschreibungen nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz zu erwartenden Gelder aus der Fischereikomponente für Maßnahmen zur umweltschonenden Fischerei. Mit den ca. 670 Millionen Euro ließe sich der notwendige Transformationsprozess der Kutter- und Küstenfischerei an Nord- und Ostsee wirksam unterstützen, immerhin sind das dreimal so viel Mittel wie Deutschland aus dem Europäischen Meeres-, Aquakultur- und Fischereifonds zur Verfügung stehen.

Mit großer Spannung warte ich auch auf die für Herbst 2023 angekündigten Ergebnisse vom Runden Tisch Ostseefischerei, der eine eigene Kommission eingesetzt hat, um ein zukunftsorientiertes Leitbild für die Ostseefischerei zu entwickeln. Das Leitbild kann aber nur die Rahmen setzen – zur Erhaltung und Neuausrichtung der Fischerei bedarf es einer Strategie von Bund und Küstenländern und entsprechender Finanzmittel zur Umsetzung von Maßnahmen.

Mecklenburg-Vorpommern hat seine Hausaufgaben gemacht und einen Plan zur Transformation der deutschen Fischerei an Nord- und Ostsee bis 2032 vorgelegt, der auch eine Ausbildungskomponente enthält, bei der an die Fachwirtausbildung „Fischerei und Meeresumwelt“ und Aktivitäten von so genannten Sea-Rangern im Küstenmeer angeknüpft werden soll, sowie Elemente der Transformation hin zu einer umweltverträglichen Fangflotte und Ausübung der Fischerei.

Daneben sollen aus dem EMFAF weiterhin verschiedenste Maßnahmen unterstützt werden wie bspw. moderne Schiffsverfolgungs-, Melde- und Überwachungssystemen, Investitionen in Sicherheit und Hygiene an Bord, Veredlung und Direktvermarktung an Land, Diversifizierung mit bis zu 75.000 Euro je Begünstigtem, Investitionen in die kleinskalige, umweltgerechte Aquakultur im Küstenmeer, Vorhaben des Bundes und der Länder zur Überwachung, Fischereiaufsicht und Digitalisierung sowie zum Bestandsmanagement bedrohter Arten wie Aal, Stör, Meerforelle.“

Moorschutz

Backhaus vertritt Interessen von M-V in Brüssel

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, wirbt heute in Brüssel (Press Club Brussels, Rue Froissart 95) im Rahmen eines Fachforums zum Thema Moore und Klimaschutz, an dem auch Vertreter der EU-Kommision, des EU-Parlaments und des Greifswalder Moor Centrums teilnehmen, für zusätzliche EU-Mittel zur Umsetzung von Wiedervernässungsmaßnahmen und zur Etablierung alternativer Bewirtschaftungsformen.

„Moorschutz darf kein Nischenthema des Naturschutzes sein, sondern ist eine Frage der Landnutzung und in den meisten Fällen der Landwirtschaft. Mit reinen Naturschutzgroßprojekten, in denen große Flächen aus der Nutzung gehen, werden wir unsere Ziele nicht erreichen und keine Akzeptanz in der Bevölkerung erhalten.
Moorschutz funktioniert nur gemeinsam mit den Akteuren vor Ort.

Der Staat kann Moorschutz nicht von oben festlegen und durchsetzen. Wir müssen Angebote und Anreize schaffen. Die Landwirtschaft ist unser wichtigster Partner im Moorschutz und ich bin dankbar, dass der Bauernverband in MV uns hier so konstruktiv zur Seite steht und Moorschutz als Chance sieht. Dabei müssen wir uns auch von alten Denkmustern trennen. Landwirtschaftliche Produkte können auch Kohlenstoffzertifikate sein, die auf einer wiedervernässten Fläche quasi angebaut werden. Wir haben gezeigt, dass die Nachfrage aus der Gesellschaft hierfür sehr groß ist!“, sagte Minister Backhaus auf dem Podium.

Minister Backhaus machte unmissverständlich deutlich, was Mecklenburg-Vorpommern von der EU braucht, um einen besseren Moorschutz umsetzen zu können:

  • zusätzliche ELER- und EFRE Mittel, da es im investiven Moorschutz Kürzungen von 20 auf knapp 6 Millionen Euro gab, auf Grundlage der bereits geförderten Vorplanungen aber ein Mittelbedarf von über 40 Millionen Euro vorliegt;
  • zusätzliche technische Hilfe, um Personalengpässe in den Genehmigungsbehörden zu reduzieren,
  • einen Verzicht auf eigene Beratungs- und Bewilligungsstrukturen, die in den einzelnen Bundesländern schon längst vorhanden sind,
  • sowie eine Reduktion des Verwaltungsaufwandes im ELER, da rund 30 Prozent der Projektkosten in der administrativen Umsetzung versinken.

Backhaus betonte, dass Mecklenburg-Vorpommern mit dem Landesklimaschutzgesetz, der Erarbeitung einer Moorschutz- und Landnutzungsstrategie sowie dem Aufbau einer Moorschutzagentur und der Ausbildung von Moorschutzspezialisten aus Mitt des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) wichtige Weichen stellt, um die Moore im Land nass zu bekommen. In M-V gibt es 287.900 ha Moor. Das sind rund 12 Prozent der Landesfläche.

Von der gesamten Moorfläche werden 159.098 ha landwirtschaftlich genutzt (55 %); hiervon wiederum 139.980 ha als Dauergrünland und 19.118 ha als Acker. Weitere 49.509 ha der Moore sind in forstwirtschaftlicher Nutzung. Insgesamt verursachen die entwässerten Moore Treibhausgasemissionen in Höhe von über 6 Mio. Tonnen CO2-Äq pro Jahr und sind damit für rund 30 % der gesamten THG von Mecklenburg-Vorpommern verantwortlich.

Informationen zu Förderinstrumenten

  1. Moorschutzprojekte wurden bislang mit investiven ELER-Mitteln im Rahmen der Naturschutz-Förderrichtlinie gefördert. Diese Art der Förderung ist langwierig, weil es Vorhabenträger braucht, die mit wesentlichen Mitteln in Vorleistung gehen, bevor die Förderung ausgezahlt wird. Alle notwendigen Flächen müssen im Vorfeld gesichert sein und gingen bislang in der Regel aus der Nutzung. Die ELER-Mittel werden in der neuen Förderperiode von 21 Mio. Euro auf 5,85 Mio. Euro gekürzt
  2. Erstmalig werden investive Moorschutzmaßnahmen bald auch mit EFRE-Mitteln anhand einer Moorschutzpauschale mit insgesamt 18 Mio. Euro gefördert. Vorhabenträger erhalten für 20 Jahre 120 Euro je Tonne CO2-Äq, die aufgrund einer dauerhaften Wasserstandsanhebung nicht mehr emittiert wird.
  3. Neu ist ebenfalls die AUKM „Moorschonende Stauhaltung“ im Rahmen der zweiten Säule der GAP. Hier erhalten Bewirtschafter 450 Euro je ha für die Einstellung eines jahresdurchschnittlichen Zielwasserstands von 10 cm unter Flur und 150 Euro für 30 cm unter Flur. Die Förderung soll die Ertragsminderung infolge höherer Wasserstände kompensieren.
  4. Die Förderung des Bundes durch das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz im Umfang von 4 Mrd. Euro bleibt weiter hinter den Erwartungen zurück. Die Förderrichtlinien für das Handlungsfeld 1 „Moore“ ist in Abstimmung und sieht zahlreiche Verschlechterungen im Vergleich zur Landesförderung durch EU-Mittel vor. So sind Eigenanteile in Höhe von 30% durch die Vorhabenträger vorgesehen. Es ist nicht vorstellbar, dass dann Anträge gestellt werden.
  5. Neben den durch öffentliche Mittel gespeisten Förderprogrammen stehen auch die in Mecklenburg-Vorpommern entwickelten MoorFutures zur Verfügung. Mit diesen auf Moorwiedervernässung basierenden Kohlenstoffzertifikaten gelingt es, auch privates Kapital für Moorprojekte zu akquirieren. Derzeit werden Möglichkeiten abgestimmt, dies mit anderen Förderprogrammen zu koppeln, so das Synergien genutzt werden können. Der hochanerkannte MoorFutures-Standard soll als EU-weiter Standard angeboten und etabliert werden.

EZB-Zinserhöhung: Land stützt Bauwirtschaft

95 Millionen Euro für Neubauförderung und rund 200 Millionen Euro im Staatshochbau

Schwerin – Das Land stellt für die soziale Wohnraumförderung im Neubau mehr Geld zur Verfügung, darauf einigten sich das Landesbauministerium und das Finanzministerium. Insgesamt 95 Millionen Euro stehen für Investitionen in den klimagerechten Neubau nun zur Verfügung.

„Die Nachfrage nach Mitteln der sozialen Wohnraumförderung ist anhaltend hoch. Daher sollen für noch mehr Neubauvorhaben Mittel innerhalb der Haushaltstitel umgeschichtet werden“, sagt Landesbauminister Cristian Pegel und: „Die Landesregierung erhöht dazu die Neubauförderung mit Haushaltsmitteln von Bund und Land. Durch zusätzliche Landesmittel aus dem Wohnraumsondervermögen wachsen die in 2023 vorhandenen Mittel auf rund 95 Millionen Euro an. Im vergangenen Jahr waren für Neubau 16,5 Millionen geplant worden, für 2023 waren ursprünglich nur 36 Millionen für diesen Bereich vorgesehen.“

Vor allem Signale aus den Städten Rostock und Greifswald zeigen, dass das Interesse an Neubauten groß sei, so der Minister. „Als Land wollen wir auf diese Weise zudem Anreize für Wohnungs- und Bauunternehmen für den Neubau schaffen und die Bauwirtschaft in der aktuell schwierigen Lage mit gestiegenen Kreditzinsen, hohen Baukosten und Personalmangel unterstützen“, führt Christian Pegel aus.

„Ebenso investieren wir als Land erhebliche Mittel in die Städtebauförderung. In diesem Jahr stehen rund 57 Millionen Euro Bundes- und Landesfinanzhilfen zur Verfügung. Davon können auch anteilig Mittel für Modernisierung und Instandsetzung sowie Neubau von Wohnungen eingesetzt werden“, zeigt Christian Pegel die Perspektive auf.

Staatshochbau stützt Baukonjunktur bis 2025 mit jährlich 200 Millionen Euro

Das Land stützt mit dem Staatshochbau zudem die Baukonjunktur in Mecklenburg-Vorpommern. Dieser ist verantwortlich für alle Hochbauaufgaben des Landes. „Von 2023 bis 2025 werden jährlich etwa 200 Millionen Euro in diesem Bereich investiert. Das Investitionsniveau wird damit trotz angespannter Haushaltslage stabilisiert“, erklärt Finanzminister Dr. Heiko Geue. „Mit jährlich 3,5 Millionen Euro werden wir ab nächstem Jahr zudem Photovoltaik-Investitionen auf Landesliegenschaften fördern. Ziel ist, bis 2030 rund
10 Prozent  des Stromverbrauchs aus diesen Photovoltaik-Anlagen zu beziehen“, so Geue.

Zudem baue der Staatshochbau in den kommenden Jahren auch vermehrt für den Bund, wie der Finanzminister ausführt: „Der Bund will seine Bautätigkeit in M-V von derzeit rund 80 Millionen Euro bis zum Jahr 2028 auf rund 160 Millionen Euro verdoppeln. Das sind gute Nachrichten für die regionale Bauwirtschaft.“