Schwerin – Die neue LEADER-Richtlinie 2024 bis 2029 (LEADER-FöRL M-V) ist jetzt in Kraft getreten. Damit stehen 54,96 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung. Zusätzlich stellt das Land 2,5 Millionen Euro zur Sicherung der nationalen Kofinanzierung für Vorhaben privater Träger bereit.
Auf dieser Grundlage werden Vorhaben unterstützt, die einen Beitrag zur Umsetzung der Strategien für lokale Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern leisten. Am 31. März 2023 hat das LM 14 solcher Strategien genehmigt. Für jede genehmigte Strategie wird ein Grundbudget von 3 Millionen Euro bereitgestellt. 70 Prozent des verbleibenden Budgets werden nach dem Proportionalitätsprinzip aufgeteilt, bezogen auf die Einwohnerzahl (Stand 31.12.2021) des von der Strategie erfassten Gebietes und 30 Prozent in Abhängigkeit von der Qualität der Strategie.
Dabei erhalten lediglich die acht besten Strategien diesen „Qualitätszuschlag“. Damit stehen den lokalen Aktionsgruppen zwischen ca. 3,5 und 4,6 Millionen Euro für die Erfüllung ihrer Entwicklungsziele zur Verfügung.
„Mit LEADER unterstützen wir die engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung und stärken die regionale Identität. Die Zuwendung unterstützt Projekte, die die ländlichen Gebiete als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum sichern und weiterentwickeln. Damit tragen die Maßnahmen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur und zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft vor Ort bei. Die lebendigen Ortskerne bleiben erhalten“, sagt Staatssekretärin Elisabeth Aßmann.
Sie ergänzt: „Schwerpunkt der Förderung sollen in dieser Förderperiode Vorhaben sein, die einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel leisten. Denn LEADER mit seiner engen Vernetzung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft und Verwaltung ist prädestiniert dazu, einen aktiven Beitrag zur Umsetzung des Europäischen Green Deal zu leisten. Zu den vorrangigen Entwicklungszielen in den Strategien gehören aber auch die Digitalisierung und die nachhaltige Daseinsvorsorge.“
Die Höhe der Zuwendung ist auf 312.500 Euro begrenzt. Für produktive Investitionen ist der Fördersatz auf 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt. Ausgenommen sind Vorhaben, die einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel leisten, die der Gesundheitsvorsorge und –Fürsorge dienen und Vorhaben, die Investitionen in Kinderbetreuungseinrichtungen und allgemeinbildende Schulen betreffen.
In der aktuellen Förderperiode wurden seit 2014 bisher 1.160 Vorhaben bewilligt. Die Zuwendung lag bei rund 129 Millionen Euro. Sie ermöglichte eine Gesamtinvestition in Höhe von rund 204 Millionen Euro (Stand: 3.7.23).
In der Förderperiode 2007 bis 2013 haben im ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommerns 13 Lokale Aktionsgruppen insgesamt 859 Vorhaben unterstützt. Mit diesen Vorhaben wurden Gesamtinvestitionen in Höhe von rund 112 Millionen Euro ermöglicht. Es wurden Fördermittel in Höhe von 75,2 Millionen Euro ausgezahlt.