Zuwendungen für gemeinnützige Projekte

Schwerin – Finanzminister Dr. Heiko Geue wird am Freitag, den 22. November 2024, zwei Zuwendungsbescheide aus Mitteln des Bürgerfonds an gemeinnützige Projekte in Mecklenburg-Vorpommern übergeben.

Mit einem Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro wird das Projekt „Leinen Los 2024–2026“ des Yachtclubs Wismar von 1897 e.V. unterstützt. Ziel des Projekts ist es, Kindern im Grundschulalter Zugang zum Segelsport zu ermöglichen. Geplant sind regelmäßige Freizeitangebote unter ehrenamtlicher Anleitung, die Bewegung, Sozialkompetenz und Gemeinschaftsgefühl fördern sollen.

Der zweite Zuwendungsbescheid in Höhe von 50.000 Euro geht an den Verein Traditionsschiff FLB 40-3 e.V. in Rostock. Die Mittel werden für die Gestaltung eines Jugend- und Schulungsraums innerhalb des Rostocker Traditionsschiffes verwendet. Ziel ist es, Jugendlichen eine moderne Begegnungsstätte zu bieten, die nicht nur als Ort für Bildung, sondern auch für Gemeinschaftsprojekte dient. Der Fokus wird dabei auf der Förderung von beruflichen Perspektiven liegen.

Die Förderung dieser Projekte ist nicht nur ein Beitrag zur Stärkung der Gemeinschaft, sondern auch eine Würdigung des Ehrenamts. „Ohne das ehrenamtliche Engagement wäre unser Land deutlich ärmer. Ich freue mich sehr, dass bei den ausgewählten Projekten unsere maritime Landesorientierung im Zentrum steht. Das Land unterstützt die Projekte sehr gerne. Ich danke allen Beteiligten für ihr Engagement“, so Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Hilfen für Kinder und Jugendliche

Neue Anlaufstelle für Streitfälle im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe

Neubrandenburg – Noch im November wird in Neubrandenburg die landesweit erste ombudschaftliche Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und ihre Familien ihre Arbeit aufnehmen. Das gab Sozialministerin Stefanie Drese am (heutigen) Tag der Internationalen Kinderrechte bekannt.

„Die neue Anlaufstelle im Bereich der Jugendhilfe ist ein weiterer Schritt zur Stärkung der Rechte junger Menschen in MV“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese zum Auftakt einer Fachkonferenz in der Hochschule Neubrandenburg zum Thema Ombudschaft in Mecklenburg-Vorpommern.

Die unabhängige Ombudsstelle ist nach Auskunft von Drese ein Weg zu einer fairen und transparenten Konfliktlösung auf Augenhöhe. Sie biete Kindern, Jugendlichen und ihren Familien aus ganz MV in Streitfällen mit Institutionen und Fachkräften der öffentlichen und freien Jugendhilfe (z.B. Jugendämter oder Träger) kostenlose Beratung, unabhängige Informationen und zielgenaue Vermittlung, so die Ministerin.

„Wir wollen mit der neuen Beratungsstelle jungen Menschen und Personensorgeberechtigten ermöglichen, ihre Anliegen und Fragen, aber auch Beschwerden zu äußern“, verdeutlichte Drese. „Wo Kinder, Jugendliche und Eltern ihre Rechte nicht immer kennen und der Jugendhilfe sonst alleine gegenüberstehen, soll das Team der Beratungsstelle ihnen künftig den Rücken stärken“, so Drese.

Durch professionelle Unterstützung und Beratung werde sichergestellt, dass die Stimmen der jungen Menschen gehört werden und ihre Rechte sowie Bedürfnisse im Mittelpunkt stehen. „In den ombudschaftlichen Prozessen geht es darum, gemeinsam Lösungen zu finden, die ihnen entsprechen, aber auch von den Trägern der Jugendhilfe getragen werden. Ich glaube, dafür gibt es einen Bedarf“, betonte Drese.

Die Ministerin verdeutlichte, dass es ein zentrales Leitbild der Kinder- und Jugendhilfe ist, junge Menschen und ihre Eltern nicht als Objekte fürsorgender Maßnahmen oder intervenierender Eingriffe zu betrachten, sondern sie aktiv und mitgestaltend in Beratungs-, Hilfe- und Schutzprozesse einzubeziehen. Dabei sollen sie befähigt werden, ihre Rechte zu kennen und einfordern zu können. Das gilt für die Arbeit in der stationären Wohngruppe ebenso wie in der Kita oder in anderen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe. „Die neue ombudschaftliche Beratungsstelle soll genau dieses Ziel befördern“, so Drese.

Träger der Ombudsstelle ist der Verein „Ombudschaft für Kinder, junge Menschen, und Familien MV.“ Das multiprofessionelle Team des Träger-Vereins ist qualifiziert und erfahren im Bereich der Sozialen Arbeit und Mediation. Es steht persönlich vor Ort, telefonisch oder digital zur Verfügung.  Das Sozialministerium fördert die Einrichtung mit Mitteln in Höhe von knapp 290.000 Euro.

Aktionswoche „Gegen Gewalt an Frauen“

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt: „Wieder werden rund 70 Bäckereien in M-V bedruckte Brötchentüten verteilen.“

Stralsund – Es ist schon Tradition, dass rund 70 Bäckerei-Filialen in Mecklenburg-Vorpommern zusammen mit dem Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz mit der Aktion „Gewalt kommt nicht in die Tüte“ ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen setzen. Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt und die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung Wenke Brüdgam werden zum Start der Aktionswoche „Gegen Gewalt“ in Stralsund Brötchen in speziellen Tüten verteilen. Auf diesen Tüten ist die Telefonnummer der Hotline gegen Gewalt abgedruckt.

Auftakt der Verteilaktion in Zusammenarbeit mit dem Landesinnungsverband des Bäcker- und Konditorenhandwerks Mecklenburg-Vorpommern ist am

Montag, 25. November 2024 um 11:00 Uhr. Neuer Markt, 18439 Stralsund.

Dabei sein werden auch der Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen Dr. Stefan Kerth  und Landesinnungsmeister Matthias Grenzer. Medienvertreterinnen und –vertreter sind herzlich willkommen.

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt: „Gewalt an Frauen und Mädchen ist leider noch immer ein Thema. 80 von 100 Opfern von häuslicher Gewalt sind weiterhin Frauen. Die Straftaten gegen sie reichen von Bedrohung über Stalking bis hin zur Nötigung und auch Körperverletzung. Darum ist es umso wichtiger, wieder und wieder ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen zu setzen. Der jährliche Aktionstag am 25. November ist daher unverzichtbar.“

Jetzt fürs EU-Schulprogramm bewerben

Milch und frisches Obst für Schulen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich auch im Schuljahr 2025/26 am EU-Schulprogramm. Schülerinnen und Schüler erhalten wöchentlich frische Trinkmilch ohne Zusätze und frisches Obst oder Gemüse. Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern frische vitamin- und mineralstoffhaltige Produkte vorwiegend aus der Region anzubieten.

Das Programm bietet außerdem die Möglichkeit, Wissen um die Erzeugung und Verarbeitung von Lebensmitteln und deren Zubereitung sowie zur gesunden Ernährung zu vermitteln oder landwirtschaftliche und ernährungswirt­schaftliche Betriebe zu besuchen. Dazu werden den teilnehmenden Schulen pädagogische Begleitmaß­nahmen zur Unterstützung angeboten.

Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie an Förderschulen. Die Einrichtungen können sich bis spätestens zum 31. Januar 2025 für eine Teilnahme bewerben.

Das EU-Schulprogramm unterstützt die kostenlose Verteilung von Obst, Gemüse und Milch in der gesamten Europäischen Union und ist Teil eines umfassenderen Bildungsprogramms zur europäischen Landwirtschaft und zu den Vorteilen gesunder Ernährung. In Mecklenburg-Vorpommern wird es seit dem Schuljahr 2017/2018 erfolgreich umgesetzt.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus lobt das Programm als Gewinn für die Schulkinder des Landes: „Beim EU-Schulprogramm profitieren die Schülerinnen und Schüler gleich in mehrfacher Hinsicht. Zum einen bekommen sie unabhängig vom Elternhaus hochwertige Lebensmittel mit Nährstoffen, die sie für ihre Entwicklung benötigen. Das ist dringend nötig, da Betreuungskräfte in schulischen Bildungseinrichtungen und Kindertages­einrichtungen zunehmend beobachten, dass die Kinder ohne Frühstück und ohne Vormittagsverpflegung in die Bildungseinrichtung kommen. Zum anderen leistet das EU-Schulprogramm durch die Verbindung von hochwertigen heimischen Produkten und Bauernhofpädagogik einen großartigen Beitrag. So wird schon den Kleinen frühzeitig beigebracht, was es heißt, sich bewusst zu ernähren und verantwortungsvoll mit den Produkten umzugehen.“

Das Programm ist vom finanziellen Umfang begrenzt und es können gegebenenfalls nicht alle Bewerbungen berücksichtigt werden. In diesem Fall wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Dazu werden alle Bewerbungen bewertet und gewichtet.

Die Auswahlkriterien finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Landwirtschaft/Landwirtschaft/EU-Schulprogramm/

Die Bewerbungen senden Sie bitte vollständig und formgebunden bis zum 31. Januar 2025 an:         Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Referat 320, Paulshöher Weg 1, 19061 Schwerin

oder gerne auch per E-Mail an: h.rentz@lm.mv-regierung.de

Herzwochen 2024

Drese hebt hohe Versorgungsqualität in M-V hervor

Karlsburg – Im Rahmen der bundesweiten Herzwochen kamen auf Einladung des Klinikums Karlsburg, des Universitären Herzzentrums Hamburg und des Deutschen Herzzentrums der Charité heute rund 150 Menschen mit Kunstherz sowie deren behandelnde Allgemein- und Krankenhausmediziner in Karlsburg (LK Vorpommern-Greifswald) zusammen. Unter dem Titel „Mein Herz, Kunstherz, dein Herz“ wurden neue Methoden bei Herzinsuffizienz diskutiert und interdisziplinäre Informationsnetzwerke gebildet.

„Die Handlungsoptionen für Personen mit Herzinsuffizienz oder im Volksmund auch Herzschwäche genannt, haben sich in den letzten Jahren deutlich verbessert“, erklärte Gesundheitsministerin Stefanie Drese in ihrem Grußwort. Das spiegle sich auch in den Zahlen wider.

„Zwar nehmen die Diagnosen von Herzinsuffizienz auf Grund unserer alternden Gesellschaft weiter zu, bei Krankenhauseinweisungen sind wir bundesweit sogar Spitzenreiter. Auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner kommen so 554 Betroffene. Die Zahl der Todesfälle war in den vergangenen Jahren jedoch erfreulicherweise rückläufig“, betonte Drese.

Dies sei auch neuen mechanischen Unterstützungssystemen (Kunstherzen), zu verdanken, für die am Klinikum Karlsburg führende Expertise besteht. „Ob als Unterstützung der linken Herzkammer oder als vollständiges Kunstherz – diese technischen Meisterwerke eröffnen Menschen mit schwerer Herzschwäche eine echte Zukunftsperspektive“, hob die Ministerin hervor.

Mit Unterstützung des Landes sei es dem Herzzentrum in Karlsburg zudem gelungen, die Kapazitäten und die Versorgungsqualität noch weiter zu steigern. „So sind seit diesem Jahr in einem weiteren hochmodernen Hybrid-OP spezialisierte Behandlungsmöglichkeiten auf höchstem Niveau möglich. Diese Investition sorgt für eine wohnortnahe Spitzenmedizin und kommt direkt den Patientinnen und Patienten in unserem Land zugute“, unterstrich Drese.

Diese hervorragende Versorgung sei ohne die engagierten Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte nicht möglich. „Sie geben Betroffenen Hoffnung und Lebensmut zurück und schenken ihnen oftmals zusätzliche Lebensjahre“, dankte Drese dem Fachpersonal für dessen Einsatz.

7. Landesstiftertag in Stralsund

Justizministerin Bernhardt: „Die Stiftungen garantieren Vielfalt.“

Stralsund – „Ich bin über dieses Format des Landesstiftertages dankbar. Es macht das Stiftungswesen in unserem Land für die Öffentlichkeit sichtbar. Und es gibt mir eine weitere Gelegenheit, das für das Engagement zu danken und den Wert ihrer Arbeit zu würdigen. Stiftungen leisten einen unverzichtbaren Bestandteil unseres gesellschaftlichen Lebens“, sagte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt in ihrem Grußwort als Vertreterin der Landesregierung auf dem Landesstiftertag.

„Stiftungen setzen sich für Bildung, Kultur, Wissenschaft, Soziales, Umwelt und viele weitere wichtigen Themen ein. Damit bereichern sie die Vielfalt von Mecklenburg-Vorpommern. Die Zahl und die Vielfalt der Stiftungen in unserem Land zeigt eindrucksvoll, wie engagiert die Menschen hier sind. Auch wenn Mecklenburg-Vorpommern, wie ganz Ostdeutschland, noch keine ausgeprägte Stiftungstradition aufweisen kann, möchten wir als Landesregierung alles daransetzen, die Stiftungslandschaft in unserem Land weiter zu bereichern.

Aktuell gibt es in Mecklenburg-Vorpommern 188 Stiftungen. Das sind neun mehr als noch vor zwei Jahren. Zum Jahresende werden voraussichtlich einige hinzukommen, die Genehmigungsverfahren in der Stiftungsaufsicht laufen noch. Eine wachsende Stiftungslandschaft ist ein positives Zeichen für unser Land, da die Mehrheit der 188 Stiftungen gemeinnützige Zwecke verfolgt. Ihre Arbeit ist ein Leuchtturm an Solidarität und Verantwortung. Sie zeigen, was man durch die Zusammenarbeit bewirken kann- genau das brauchen wir in Zeiten, in denen die Herausforderungen komplexer werden“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

„Als Ministerin der Stiftungsaufsicht, als Teil der rot- roten Landesregierung, möchte ich versichern, dass wir die Arbeit der Stiftungen wertschätzen und bestmöglich unterstützen wollen. Diese Verpflichtung setzen wir um durch den jährlichen Stiftungsempfang, wo es unser Ziel ist, neue Stifterinnen und Stifter zu gewinnen und bisherige Stifterinnen und Stifter miteinander zu vernetzen.

Darüber hinaus arbeiten wir mit den engagierten Mitgliedern des Landesnetzwerkes der Stiftungen eng zusammen. Ein nächstes, zweites Neustiftertreffen ist in meinem Ministerium in Planung. Auch habe ich in diesem Sommer mit meiner Stiftungstour die Arbeit der Stiftungen sichtbarer gemacht. Ich werde in meinen Bemühungen nicht nachlassen“, versprach Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Tag der Toleranz

Landesintegrationsbeauftragte ruft zu mehr Empathie, Respekt und Haltung auf

Schwerin – Seit 1995 findet jährlich am 16. November der Internationale Tag der Toleranz statt. Dieser geht zurück auf die „Erklärung von Prinzipien der Toleranz“, die von 185 UNESCO Mitgliedstaaten unterzeichnet wurde. Anlässlich des Aktionstages wirbt Jana Michael, Integrationsbeauftragte des Landes, heute für mehr Empathie, Respekt und Haltung im gesellschaftlichen Miteinander.

„In einer Zeit steigender populistischer Narrative, globaler Herausforderungen und politischer Spannungen ist es wichtiger denn je, unsere gemeinsame Menschlichkeit nicht aus den Augen zu verlieren. Daran soll uns der Aktionstag erinnern“, so Michael.

Sowohl Deutschland als auch Mecklenburg-Vorpommern seien in den vergangenen Jahren vielfältiger geworden. „Es zeichnet unsere freiheitliche Gesellschaft aus, dass verschiedene Religionen und Kulturen im Land ein Zuhause, oder auf der Flucht vor Krieg und Konflikten hier einen sicheren Hafen gefunden haben. Sie alle verdienen es, mit Respekt behandelt und nicht auf ihre Herkunft reduziert zu werden“, erklärte sie. „Gleichzeitig können wir erwarten, dass die zu uns gekommenen Menschen unsere Werte und Regeln akzeptieren und beachten.“

Mit Sorge betrachtet Michael, dass die Migration insbesondere von einigen populistischen Parteien reflexhaft zum alles beherrschenden Problem stilisiert wird. „Das schwappt auch in den Alltag der Betroffenen über. Rassistische Beleidigungen und diskriminierende Vorfälle nehmen wieder zu. Das dürfen wir nicht zulassen und hier ist es an uns allen, Haltung zu zeigen“, betonte Michael.

Als „starkes Signal“ bewertet Michael daher, dass sich rund 90 Verbände, Vereine, Organisationen sowie Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Politik, Wohlfahrt, Kirche und verschiedenen Nichtregierungsorganisationen in einem gemeinsamen Statement zu einem kontinuierlichen Einsatz für ein weltoffenes, solidarisches Mecklenburg-Vorpommern bekannt haben.

Michael: „Lassen Sie uns gemeinsam ein Bundesland sein, in dem Respekt, Mitgefühl und Menschlichkeit die Grundlage für ein besseres Zusammenleben bilden.“

Verschiebung der Krankenhausreform

Drese: Verschiebung der Krankenhausreform auf unbestimmte Zeit wäre in der derzeitigen Gesamtsituation unverantwortlich

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat im Landtag betont, dass Sie dem Kabinett empfehlen wird, beim Krankenhausverbesserungsversorgungsgesetz (KHVVG), den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Der Bundesrat wird sich am 22. November mit dem KHVVG beschäftigen.

„Das Gesetz ist sicher nicht vollkommen und bei so mancher Regelung haben wir aus Ländersicht bessere Vorschläge gehabt“ sagte Drese am Donnerstag in der Landtagsdebatte zur Krankernhausreform.

Dennoch würden die Vorteile der Krankenhausreform überwiegen. „Diese haben gerade wir in MV mühsam erkämpft“, so Drese. „Wir haben es geschafft, dass das Instrument der Krankenhäuser mit Sicherstellungsauftrag unbefristet erhalten bleibt und deren Finanzierung verbessert wird. Außerdem bestehen umfangreiche Ausnahmeregeln für unsere Sicherstellungshäuser“, verwies Drese auf die hohe Bedeutung. MV profitiere wie kein anderes Land von den ausverhandelten Regelungen zu Sicherstellungshäusern im ländlichen Raum, da 27 von 37 Krankenhäuser in diese Kategorie fielen.

Darüber hinaus würden mit dem KHVVG die Krankenhäuser auch kurzfristig finanziell stabilisiert, da ab 2024 alle Tarifsteigerungen berücksichtigt und refinanziert werden sollen. Weitere dauerhafte finanzielle Verbesserungen für die Krankenhäuser gebe es durch Zuschläge für verschiedene Versorgungsbereiche, z.B. für die Pädiatrie, Geburtshilfe oder Schlaganfallversorgung. Durch den geplanten Transformationsfonds werde zudem die Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft ermöglicht.

„Auch die Umstellung der Systematik auf Leistungsgruppen und Mindestanforderungen gekoppelt mit Ausnahme- und Kooperationsmöglichkeiten sehe ich grundsätzlich positiv, denn sie ermöglicht uns eine bessere Steuerung der Krankenhausversorgung“, so Drese.

Die Ministerin warnte, dass mit einer Übermittlung des KHVVG in den Vermittlungsausschuss die Krankenhausreform zerplatzen wird wie eine Seifenblase. Alle kurz- und langfristigen finanziellen Verbesserungen für die Krankenhäuser würden sich dann in Luft auflösen.

Drese: „Selbst, wenn man auf eine aus meiner Sicht äußerst unwahrscheinliche rechtzeitige Einigung im Vermittlungsausschuss setzt, werden die dann folgenden Anpassungen sehr wahrscheinlich genau zu Lasten dieser Errungenschaften gehen. Mecklenburg-Vorpommern kann dabei mit Blick auf die ausgehandelten Ausnahmereglungen für Sicherstellungshäuser nur verlieren.“

„Alle die heute Nein zum KHVVG sagen, können nicht seriös beantworten, was die Alternative ist. Auch wenn nicht alle Regelungen in das KHVVG optimal sind, hätte ein Scheitern der Krankenhausreform gravierende Folgen für die stationäre Versorgung der Patientinnen und Patienten sowie die wirtschaftliche Situation der Kliniken in unserem Land“, bilanzierte Drese.

Gewalt und Hass auf queere Menschen

Schwerin – Der Landtag hat heute in seiner Sitzung einen interfraktionellen Antrag zum Schutz queerer Menschen und zur Stärkung des Rechts auf Selbstbestimmung beschlossen. Hintergrund waren mehrere queerfeindliche Vorfälle in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Wochen.

„Viel zu oft hören Menschen von Gewalt und Hass auf queere Menschen und denken fälschlicherweise, dass sie als heterosexuelle Person hiervon nicht betroffen sind. Diese Taten sind im Kern aber Angriffe auf Werte, die unser Selbstverständnis als Land, unsere Demokratie und freiheitlichen Werte in Frage stellen und die Säge an diese Grundpfeiler setzen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese im Landtag.

„Deshalb ist der Einsatz für das Recht auf Selbstbestimmung so wichtig und geht uns alle an“, so Drese. „Ich bin ausgesprochen froh und dankbar darüber, dass es gelungen ist, einen fraktionsübergreifenden Antrag ins Plenum einzubringen. Dieses Signal ist genau jetzt wichtig, diese Solidarität brauchen genau jetzt die betroffenen Menschen.“

Kein Mensch dürfe aufgrund seiner sexuellen Orientierung oder seiner geschlechtlichen Identität diskriminiert werden. Und niemand dürfe Angst vor Anfeindungen oder sogar körperliche Übergriffe haben. „Dass wir dieses Ziel noch nicht erreicht haben, dass die Lebensrealität der queeren Community derzeit anders aussieht, das zeigen Vorfälle in Neubrandenburg, Wismar und Rostock“, betonte Drese.

Als konkrete Maßnahmen benannte die Ministerin die Sensibilisierung, Aufklärung und Fortbildung für queere Themen sowie die bevorstehende Einrichtung einer Beratungsstelle für queere Menschen. Auch für die Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität setze sich die Landesregierung ein. „Wir unterstützen die von Berlin initiierte Bundesratsinitiative“, so Drese.

Als großen queer-politischen Rahmen für die kommenden Jahre bezeichnete Drese den fortgeschriebenen Landesaktionsplan „In Vielfalt vereint“. Er umfasse rund 80 Maßnahmen aus 26 Themenbereichen zur Verbesserung der Lebenssituation von LSBTIQ*-Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Ein bereits eingerichtetes Begleitgremium wird dabei die Erfolgskontrolle übernehmen, um auf Veränderungen oder neue Diskurse jederzeit reagieren zu können, verdeutlichte die Ministerin.

„Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, Hass und Hetze keinen Raum zu bieten. Lassen sie uns gemeinsam dafür entschlossen eintreten, dass Mecklenburg-Vorpommern ein Land ist und bleibt, in dem Vielfalt und Toleranz gelebt werden“, appellierte Drese im Landtag abschließend an Politik und Gesellschaft.

Zwischenbericht zum Jugendbeteiligungsgesetz

Jugendbeteiligungsgesetz stärkt politische und gesellschaftliche Mitwirkung

Schwerin – Die Enquete-Kommission „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“ hat dem Landtag heute ihren ersten Zwischenbericht vorgelegt. Sozialministerin Stefanie Drese begrüßte während der Debatte insbesondere die Fortschritte, die seit der Arbeitsaufnahme des Gremiums im Bereich der Jugendbeteiligung erzielt wurden. „Junge Menschen sind Expertinnen und Experten für ihre Lebenswelt. Deshalb ist es wichtig, dass sie mit ihren Vorstellungen Gehör finden und ihre Ideen in die politischen Vorgänge einbringen können“, betonte Drese.

Eine wichtige Grundlage dafür bilde das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz des Landes, das im April dieses Jahres in Kraft trat. „Mit diesem auch von der Enquete eng begleiteten Vorhaben haben wir partizipatives Neuland betreten und Beteiligungsrechte für junge Menschen erstmals gesetzlich verankert“, erklärte Drese. Zugleich werden mit dem Gesetz auch die kommunalen Gremien und Verwaltungen in die Pflicht genommen, Kinder und Jugendliche in den sie betreffenden Themenfeldern anzuhören und einzubeziehen.

„Damit ist es uns gelungen, wesentliche Forderungen des Enquete-Zwischenberichtes bereits umzusetzen“, hob Drese hervor. Weitere Vorschläge der Kommission, unter anderem zur Stärkung der politischen Bildung, zur Aus- und Weiterbildung oder zur Schaffung eines starken Landesjugendamtes, sollen unterdessen noch in dieser Legislaturperiode angegangen werden.

Die Ministerin wies zudem auf die Stärkung des jungen Engagements hin. „Mit den neuen Zugangsvoraussetzungen für die EhrenamtsKarte MV profitieren junge Menschen ab 14 nun noch einfacher von diesem Dankeschön des Landes. Auch FSJler, FÖJler oder BFDler können die Karte mitsamt ihren Vergünstigungen nun erhalten“, erklärte Drese.

Gemeinsam seien Enquete und Landesregierung auf einem guten Weg. „Ich bin den jungen Kommissionsmitgliedern außerordentlich dankbar, dass sie uns mit viel Einsatz an ihren Ideen teilhaben lassen und dabei zeigen: Beteiligung wirkt. Gerade in diesen Zeiten ist das ein starkes Signal“, so Drese.

Beteiligung an Wind- und Solarparks

Meyer: „Ein guter Teil der Wertschöpfung muss bleiben, wo er entsteht“

Schwerin – „Der Gesetzentwurf der Grünen springt zu kurz und würde den bürokratischen Aufwand erhöhen statt zu senken.“ Das hat Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, mit Blick auf einen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heute in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf zur Beteiligung an Wind- und Solarparks gesagt.

Die vorhandenen Schwachpunkte des existierenden Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes (BüGembeteilG M-V) würden bereits mit der durch das Wirtschaftsministerium erarbeiteten Novelle, die sich seit dem 11. Oktober 2024 in der Ressortabstimmung befindet, getilgt. Mit der Novelle würden außerdem entscheidende Verbesserungen in der Beteiligung der Bürger und Gemeinden auf den Weg gebracht. Ziel sei es, dass das überarbeitete Gesetz noch im ersten Halbjahr 2025 vom Landtag beschlossen wird.

Meyer: „Wir verbessern die Verhandlungsposition der Gemeinden und entschlacken gleichzeitig die geltenden Informationspflichten und verringern den bürokratischen Aufwand. Ziel ist es, dass die Menschen und Gemeinden von den Solar- und Windparks in ihrer Umgebung finanziell profitieren können. Die Energiewende kann nur gelingen, wenn die einzelnen Maßnahmen vor Ort akzeptiert werden – dafür ist es wichtig, dass ein guter Teil der Wertschöpfung bleibt, wo sie entsteht.“

Ein entscheidender Unterschied zum Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen sei, dass die Gemeinden nach der von seinem Ministerium erarbeitenden Gesetzesnovelle in Zukunft auf Augenhöhe mit dem Vorhabenträger über die jeweils richtige Beteiligungsform verhandeln könnten – ohne Ausnahme.

Es sei ein „Baukasten“ vorgesehen, aus dem vor Ort ein an die lokalen Gegebenheiten angepasstes Beteiligungsinstrument gewählt werden kann. Die Möglichkeit einer unmittelbaren Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner könnte insbesondere in Form von vergünstigten Stromtarifen, Strompreisgutschriften oder dem Erwerb von Anteilen an einer Genossenschaft umgesetzt werden.

Drese betont hohe Bedeutung von HPV-Impfung

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese appelliert an Eltern und Jugendliche sich mit einer Impfung gegen das humane Papillomvirus (HPV) zu beschäftigen. „Die HPV-Impfung ist einzigartig, da sie Krebs verhindert. Deshalb ist ihr Nutzen besonders hoch, sofern die Impfung frühzeitig durchgeführt wird“, sagte Drese am (heutigen) Mittwoch in Schwerin.

Eine HPV-Impfung schützt mit nahezu 100-prozentiger Sicherheit vor verschiedenen Krebsarten wie Gebärmutterhalskrebs, Peniskarzinom, Analkrebs sowie Krebs im Mundhöhlen- und Rachenbereich, verdeutlichte die Ministerin. Die HPV-Impfung wird vor diesem Hintergrund von der Ständigen Impfkommission (STIKO) sowohl für Mädchen und Jungen empfohlen.

„Da Gebärmutterhalskrebs zu den häufigsten Tumorerkrankungen bei Frauen gehört, ist eine frühzeitige Impfung von Mädchen besonders wichtig und effektiv“, betonte Drese. Die Impfung sollte idealerweise im Alter von 9-14 Jahren in zwei Dosen, spätestens jedoch bis spätestens zum 17. Lebensjahr und vor den ersten Sexualkontakten erfolgen.

Aber auch für Jungen werde die Impfung seit 2018 aus gutem Grund empfohlen, so Drese. Denn sie schütze vor sieben sogenannten Hochrisiko-HPV, von denen auch junge Männer betroffen sind. Hinzu komme, je mehr Kinder und Jugendliche geimpft werden, desto niedriger ist die Ansteckungsgefahr für sich selbst und auch für andere, betonte die Ministerin.

Drese reagierte mit ihrem HPV-Impfappell auf zurückgehende Impfraten in der Corona-Zeit. So hat jüngst die BARMER auf Basis einer Auswertung von Versichertendaten der Kasse vermeldet, dass die Rate der jährlich Geimpften bundesweit zum Ende der Corona-Pandemie hin massiv eingebrochen sei.

„Wir müssen deshalb mit Information und Aufklärung die Bedeutung der HPV-Impfung hervorheben, um aus dieser Momentaufnahme keinen Trend werden zu lassen“, sagte Drese. Als Vorsitzland der Nationalen Impfkommission in diesem Jahr habe Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit Sachsen-Anhalt die HPV-Impfung zu einem Schwerpunktthema gemacht. Beide Länder haben bundesweit die höchsten HPV-Impfquoten bei Mädchen und Jungen.

„Vom formulierten Ziel der Weltgesundheitsorganisation, in der EU bis 2030 eine HPV-Impfquote von 90 Prozent bei den 15-jährigen Mädchen und eine deutliche Steigerung bei den 15-jährigen Jungen zu erreichen, sind aber auch wir noch ein Stück entfernt“, sagte Drese. „Eine Impfung, die vor schweren Krankheiten schützt und die gleichzeitig sehr sicher und gut verträglich ist, sollte im Interesse aller Eltern von Kindern zwischen 9 und 14 Jahren liegen.“

Inklusive Beschulung erklärtes Ziel des Landes

Oldenburg: Schulgesetz-Novelle unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte bei der Umsetzung der Inklusionsstrategie

Schwerin – Mit der geplanten Änderung des Schulgesetzes ist die organisatorische Aufhebung der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen bis zum Jahr 2030 vorgesehen. Für die Schulträger bedeutet das mehr Zeit für die Umsetzung baulicher Maßnahmen. „Die Inklusion ist eine große Chance und eine große Leistung, die von Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Schulträgern erbracht wird. Das kann nur schrittweise erfolgen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg am Rande des Landtages.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern (GEW) hat zuletzt die geplante Ausdehnung der Übergangsfrist kritisiert. Die Ministerin betonte, dass die aktuellen Aufgaben für die Schulträger groß seien. Daher sei eine Flexibilisierung für alle an der inklusiven Beschulung Beteiligten dringend geboten. Oldenburg: „Seit dem Jahr 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Das hat Folgen für das Bildungssystem und auch für die kommunale Familie in Mecklenburg-Vorpommern. Das darf man nicht ignorieren.“

Der Prozess zur Aufhebung der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen durch die Träger der Schulentwicklungsplanung hat gezeigt, dass der Übergangsprozess flexibilisiert werden muss. Die Änderung sieht daher vor, dass die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen bis spätestens zum 31. Juli 2030 aufzuheben sind. Gleichzeitig wird den Landkreisen und kreisfreien Städten ein individuelles Vorgehen ermöglicht, wie die Klassen künftig an den Grund- und weiterführenden Schulen integriert werden. Die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen können im Zeitraum von 2027 bis 2030 aufgehoben werden.

„Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler der dann verbleibenden Jahrgangsstufen 5 bis 9 ihre Schullaufbahn gemeinsam in ihrer bisherigen Lerngruppe fortsetzen. Die Kinder werden nicht auf andere Klassen aufgeteilt. In dem Schuljahr, an dessen Ende die organisatorische Aufhebung der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen steht, werden zusätzliche Lerngruppen jahrgangsweise aufwachsend ab der Jahrgangsstufe 3 eingerichtet“, erklärte die Ministerin.

Die Beschulungsform der Lerngruppe Lernen ist das dritte Modul der Inklusionsstrategie, das das Land umsetzt. Nach einem ähnlichen Modell lernen bereits die Schülerinnen und Schüler erfolgreich in den Lerngruppen Sprache (Modul 1) und in den Diagnoselerngruppen (Modul 2). In diesen Lerngruppen werden die Schülerinnen und Schüler gezielt individuell gefördert. Zwischen den inklusiven Lerngruppen und Regelklassen besteht eine Durchlässigkeit. Das heißt, Kinder und Jugendliche können je nach individuellen Voraussetzungen aus der Lerngruppe in die jeweilige Regelklasse wechseln.

Oldenburg: „Zur Unterstützung der Lehrkräfte im Umgang mit dem inklusiven System wurden von Anfang an Handreichungen zur Umsetzung zur Verfügung gestellt. Ebenfalls werden Fort- und Weiterbildungen im Rahmen von Kongressen, Veranstaltungsreihen und Inhalte in Masterstudiengängen sowie berufsbegleitenden Studiengängen angeboten.“

Änderung des Schulgesetzes

Oldenburg: Wir erhalten alle Schulen in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat den Entwurf für eine Änderung des Schulgesetzes in den Landtag eingebracht.

Zu den zentralen Neuerungen zählen:

  • Sicherung des Schulnetzes
  • Neuregelungen der Schullaufbahnempfehlung
  • Regelungen zur Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft
  • Regelungen zu den Organisationsformen des Lernens
  • Verankerung der Digitalen Landesschulen im Schulgesetz
  • organisatorische Aufhebung der Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen bis zum Jahr 2030 statt zum Jahr 2027
  • Stärkung der Mitwirkungsrechte

Geplant ist, dass die Änderungen zum Schuljahr 2025/2026 in Kraft treten.

„Wir schließen keine Schulen. Das haben wir den Eltern, Kindern und den Schulträgern versprochen und auch dieses Versprechen lösen wir ein“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg zur Sicherung des Schulnetzes in der Landtagsdebatte. „Somit geben wir den Eltern und den Schulträgern eine bisher nicht dagewesene Planungssicherheit.

Um auch die rückläufigen Schülerzahlen zu beachten, haben wir ebenfalls in diesem Gesetz die Anzahl der Kinder in den Eingangsklassen für Bestandsschulen verringert. So braucht die Jahrgangsstufe 1 jetzt lediglich 15 Schülerinnen und Schüler statt bisher 20. In der Jahrgangsstufe 5 müssen 30 und nicht mehr 36 Kinder angemeldet werden. Diese Änderung zahlt sich für mehr als 50 Schulen aus. Damit sind die zahlreichen Anträge auf Ausnahmegenehmigungen endlich Geschichte“, so die Ministerin.

Ziel des neuen Schulgesetzes ist auch eine Stärkung der Mitwirkungsrechte. „Wir haben bisher die Kinder die ersten sechs Jahre von Entscheidungen in Bezug auf ihren Schulalltag zu wenig einbezogen. Sie durften erst ab der Jahrgangsstufe 7 Mitglied in der Schulkonferenz, dem wichtigsten beschließenden Gremium, werden.  So konnten sie zu wenig über Wandertage, Klassenfahrten oder auch die Schulordnung mitentscheiden.

Das musste dringend geändert werden. Jetzt sollen Kinder ab der Jahrgangsstufe 5 ordentliches Mitglied werden und bereits ab der Jahrgangsstufe 3 können sie beratendes Mitglied sein. Das ist für mich eine wichtige Entscheidung gewesen, denn Demokratie kann man jemandem nicht ‚beibringen‘, Demokratie muss gelebt werden. Unsere Kinder können Verantwortung übernehmen. Trauen wir es ihnen also auch zu“, sagte Oldenburg.

Die Ministerin sprach auch die Digitalen Landesschulen an, die im Gesetz verankert werden: „Seit 30 Monaten senden wir täglich den Unterricht im Fach Deutsch als Zweitsprache für alle Schülerinnen und Schüler aller Schularten digital. Zu Beginn dieses Schuljahres haben wir Alphabetisierungsmodule in die Kurse integriert.

Seit drei Wochen sind wir jetzt auch mit Vertretungsunterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch für die Jahrgangsstufen 9, 10, 11 und 12 am Start. Das ist bundesweit einmalig. Pro Woche stehen somit für ca. 500 Schülerinnen und Schüler je Lehrkraft Unterrichtsangebote bereit. Im Schuljahr werden mit diesen neuen Maßnahmen bis zu 14.000 Schülerinnen und Schüler erreicht.

Diese besonderen Schulen mit ihren besonderen Organisationweisen brauchen natürlich auch eine besondere rechtliche Absicherung, die wir mit der Änderung des Schulgesetzes schaffen. Genau wie wir mit dieser Novelle die Grundlage für die Möglichkeit von Distanzunterricht bei pandemiebedingten Einschränkungen und von digital gestützten Unterricht in der Schule legen.“

Außerdem sieht die Schulgesetzänderung mehr Planungssicherheit für die Schulen in freier Trägerschaft vor. „Künftig wird zur Berechnung der Finanzhilfe das vorvergangene Haushaltsjahr herangezogen, statt wie bisher das vergangene Jahr. Dieser Zeitraum war zu knapp, um zeitnah die Neuberechnungen durchzuführen. Darüber hinaus schützen wir die Schulträger vor Rückzahlungen. Bei der Ermittlung der Kostensätze werden künftig die Personalausgaben des Landes für die verbeamteten Lehrkräfte durch pauschalierte Beihilfe- und Versorgungszuschläge angemessen berücksichtigt. Damit diese Änderungen bereits vor der nächsten Neuberechnung wirken, erhalten die Träger im Vorgriff einen Zuschlag zu den aktuellen Schülerkostensätzen“, erläuterte die Ministerin.

Jüdisches Leben schützen und fördern

Schwerin – Die Fraktionen von SPD, CDU, der Linken, von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP haben heute einen Antrag zur Änderung der Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern in den Landtag eingebracht. Konkret soll der Artikel 18a der Landesfassung ergänzt werden.

Bisher erklärt Absatz 2 des Artikels Handlungen, die darauf gerichtet sind, „rassistisches oder anderes extremistisches Gedankengut zu verbreiten“ für verfassungswidrig. Künftig soll in diesem Absatz auch „nationalsozialistisches, antisemitisches“ Gedankengut ausdrücklich genannt und für verfassungswidrig erklärt werden. Weiter soll es dort künftig heißen: „Es ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und Verantwortung jeder und jedes Einzelnen, diesen entschieden entgegenzutreten.“ Neu eingefügt werden soll ein dritter Absatz, mit dem sich das Land zum Schutz und zur Förderung von jüdischem Leben und jüdischer Kultur bekennt.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig unterstützte in der Debatte die gemeinsame Initiative der demokratischen Fraktionen ausdrücklich. „Unsere Verantwortung für den Schutz und die Förderung des jüdischen Lebens ist eine doppelte: Wir bekennen uns zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands angesichts der Verbrechen im Nationalsozialismus und zur Verantwortung für das Wohlergehen der Jüdinnen und Juden, die heute unter uns leben“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Es sei wichtig, jeder Form von Antisemitismus entschieden entgegenzutreten. „Wir erleben seit Jahren einen Anstieg antisemitischer Straftaten. Von den 115 antisemitischen Straftaten im vergangenen Jahr hatten 90 einen rechtsextremen Hintergrund. Dass in der Ergänzung der Staatszielbestimmung nationalsozialistisches und antisemitisches Gedankengut in einem Atemzug genannt werden, entspricht der Situation in unserem Land“, sagte Schwesig.

Die Landesregierung habe in ihrer gestrigen Kabinettssitzung einen Aktionsplan gegen Antisemitismus beschlossen.  „Wir wollen die jüdischen Gemeindezentren in Rostock und Schwerin nach dem Anschlag der Hamas in Israel im vergangenen Jahr besser schützen. Wir wollen den Informationsaustausch verbessern, um antisemitische Vorfälle und Straftaten besser zu erfassen. Wir wollen das Bewusstsein für Antisemitismus in der Lehrerausbildung stärken. Und wir wollen auch mit dem Landesaktionsplan dazu beitragen, jüdisches Leben in MV zu unterstützen und sichtbarer zu machen“, so Schwesig.

Die geplanten Verfassungsänderungen werden nach der heutigen Einbringung nun zunächst im Rechtsausschuss des Landtags beraten.